Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Ehewohnung bei Trennung und... / 2 Begriff der Ehewohnung

Weite Auslegung Der Begriff der Ehewohnung [1] ist in den Zuweisungsvorschriften § 1361b und § 1568a BGB identisch verwendet und nach allgemeiner Meinung weit auszulegen. Erfasst werden alle Räume, die die Ehegatten zum Wohnen benutzen oder gemeinsam bewohnt haben oder die dafür nach den Umständen bestimmt waren. Zur Ehewohnung gehören auch die Nebenräume (Boden, Keller, Abste...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.4 Verbotene Eigenmacht

Selbsthilfe Streit zwischen Ehegatten führt mitunter dazu, dass einer den anderen aus der Ehewohnung aussperrt, indem er den Türschlosszylinder der Eingangstür austauscht. Aufgrund dieser verbotenen Eigenmacht i. S. d. § 858 BGB kann der Ausgesperrte (eigentlich) gemäß § 861 BGB Wiedereinräumung seines Mitbesitzes verlangen.[1] Allerdings ist das Konkurrenzverhältnis von § 13...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7.7 Hauptsacheentscheidung

Umfassende Regelungen Die Entscheidung ergeht gemäß § 38 Abs. 1 FamFG durch zu begründenden Beschluss. Sie regelt den Verfahrensgegenstand sowie die Kosten und trifft gemäß § 209 Abs. 1 FamFG erforderliche flankierende Maßnahmen, vor allem zwecks Vollziehung einer Wohnungsüberlassung. Durchführungsanordnungen So kann dem Antragsgegner etwa aufgegeben werden, dem anderen Ehegatte...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.6 Haftung für Energiekosten

Mitverpflichtung endet nicht Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie (z. B. Energielieferung) mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Hierdurch werden in der Regel beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet.[1] Wie ist dann die Rechtslage bei Trennung der Ehegatten? Haftet der Ehegatte für die Zahlungsrü...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.7.3 Auswirkungen auf den Unterhalt

Ausgleich des Wohnvorteils Unterhaltsregelung Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung kann grundsätzlich nur dann für angemessen angesehen werden, wenn die mit der Benutzung der gemeinschaftlichen Wohnung verbundenen Vorteile nicht schon auf andere Weise zwischen den Ehegatten berücksichtigt worden sind. Anderenfalls käme es zu einer doppelten Berücksichtigung des Wohnwerts, un...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7.2.1 Ehewohnungssachen

Wer entscheidet? Gemäß § 200 FamFG sind Verfahren nach § 1361b und § 1568a BGB Ehewohnungssachen und damit Familiensachen, für die das Familiengericht sachlich zuständig ist. Stets ist der Richter, nicht der Rechtspfleger funktionell zuständig. Während der Anhängigkeit einer Ehesache ist dasjenige Gericht örtlich zuständig, bei dem die Ehesache im ersten Rechtszug anhängig ist...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.3 Erschwerungsverbot

Wohlverhaltenspflicht Die Wohnungsüberlassung könnte unterlaufen werden, wenn der hierzu verpflichtete Ehegatte den Zielen der Zuweisung in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht zuwiderhandelte. Daher hat dieser alles zu unterlassen, was geeignet ist, die Ausübung des Nutzungsrechts durch den anderen Ehegatten zu erschweren oder zu vereiteln.[1] Zur Durchsetzung dieser Wohl...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7.6 Einstweilige Anordnung

Vorläufiger Rechtsschutz Das Gericht kann gemäß § 49 Abs. 1 FamFG durch eine einstweilige Anordnung[1] eine vorläufige Maßnahme treffen, soweit dies nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt ist (Anordnungsanspruch) und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht (Anordnungsgrund). Ein dringendes Bedürfnis besteht, wenn der Ehe...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7.8 Titelherausgabe

"Titelverbrauch?" In Fällen der titulierten Wohnungsüberlassung stellt sich etwa im Fall der Versöhnung der Beteiligten die Frage des etwaigen "Titelverbrauchs". Nach überwiegender Auffassung ermöglicht nur im Verfahren der einstweiligen Anordnung der Titel auf Wohnungsüberlassung grundsätzlich die mehrfache Einweisung des Antragstellers in den Besitz.[1] Ein "Titelverbrauch" ...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7.1 Freiwillige Gerichtsbarkeit

FamFG maßgeblich Die verfahrensrechtliche Behandlung der Ehewohnungssachen bereitet deshalb Schwierigkeiten, weil diese Verfahren zwar dem Zivilprozess ähneln, jedoch eindeutig als Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit einzuordnen sind.[1] Anzuwenden sind daher die Vorschriften des FamFG mit den entsprechenden Besonderheiten, die im Folgenden skizziert werden. Hinweis...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.7.2 Höhe der Vergütung

Üblicher Mietzins Die Höhe der Vergütung orientiert sich (als Obergrenze) an dem ortsüblichen Mietzins, zu dem eine vergleichbare Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt vermietet werden kann.[1] Die Höhe bemisst sich grundsätzlich im ersten Jahr nach der Trennung am angemessenen und sodann am objektiven Mietwert.[2] Damit entspricht sie dem unterhaltsrechtlich relevanten Wohnwe...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 1 Regelung der weiteren Nutzung

Viele Streitfragen Zerbricht das Eheglück, haben die Partner nicht nur ihre gescheiterte Beziehung, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen zu verkraften. Steht Grundbesitz im gemeinsamen Eigentum oder im Alleineigentum eines Ehegatten, muss für die widerstreitenden Interessen eine angemessene Regelung gefunden werden – erst recht, wenn Kinder betroffen sind. Dabei kommt es ...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.5 Betretungsrecht

Nur bei besonderem Grund? Fraglich ist, ob ein Ehegatte, der das im Miteigentum stehende Hausgrundstück endgültig verlassen hat, ein Recht auf Gewährung von Zutritt zu der Immobilie für sich oder Dritte hat. Immerhin steht jedem Miteigentümer nach § 743 Abs. 2 BGB ein Mitbenutzungsrecht zu. Doch nach Meinung des OLG Bremen[1] setzt ein Betretungsrecht das Vorliegen eines beso...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7.4 Anwaltszwang

Komplizierte Regelung In familiengerichtlichen Verfahren wird zwischen Verfahren nach den Regeln der ZPO (Familienstreitsachen, z. B. Zugewinnausgleich) und solchen nach der freiwilligen Gerichtsbarkeit (fG-Verfahren, z. B. Ehewohnungssachen) unterschieden. Dabei gilt der Anwaltszwang grundsätzlich nur in ersteren (§ 114 Abs. 1 FamFG). Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens wir...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 6.3 Ausgleich von Miete und Nebenkosten

Untervermietung zulässig Nach der Trennung steht dem in der angemieteten Ehewohnung verbliebenen Ehegatten eine Überlegungszeit von etwa 3 Monaten zu, ob er in der Wohnung bleibt oder ob sie gekündigt wird. In dieser Zeit bzw. bis zur Kündigung hat sich der ausgezogene Ehegatte an der Miete zur Hälfte zu beteiligen, allerdings nur soweit die Miete die angemessene Miete für ei...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 8 Vollstreckung

Selbstständiges Verfahren Bei den Verfahrensgegenständen der freiwilligen Gerichtsbarkeit – also auch Ehewohnungssachen – ist das Thema "Vollstreckung" schwerpunktmäßig in §§ 86–96a FamFG geregelt. Entsprechende Vollstreckungsanträge leiten grundsätzlich selbstständige Verfahren ein.[1] Für bestimmte Vollstreckungsfälle verweist § 95 Abs. 1 FamFG auf die ZPO, allerdings nur s...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.1 Rechtsgrundlage

Vorläufige Regelung Im Fall des (beabsichtigten) Getrenntlebens bestimmt sich die Überlassung der Ehewohnung an einen der Ehegatten nach § 1361b BGB . Abs. 1 Satz 1 lautet: "Leben die Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, sow...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6.2 Unlautere Vermögensdispositionen

Vermögensminderung droht Diese Regelung schützt allerdings illoyale Vermögensminderungen i. S. d. § 1375 Abs. 2 BGB wie auch jede Vermögensreduzierung, die bis zur Beendigung des Güterstands (Rechtskraft der Scheidung) eintritt. Für die Berechnung des Zugewinns kam es nach altem Recht auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an. Die endgültige Höhe der Aus...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 4.2.1 Zugewinngemeinschaft

Ausgleich des Zugewinns Im Fall der Beendigung des Güterstands ist grundsätzlich der Zugewinn auszugleichen. Die Form des Ausgleichs hängt zunächst davon ab, aus welchem Grund die Zugewinngemeinschaft endete. Es ist zu unterscheiden zwischen der Beendigung durch den Tod eines Ehegatten[1] und der Beendigung auf andere Art und Weise[2], insbesondere Scheidung. Stirbt ein Ehega...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 7.2.2 Teilungsversteigerung des Familienheims

Während des Getrenntlebens? Im Falle der Trennung und Scheidung stellt sich die Frage, in welcher Phase des Trennungsprozesses der Versteigerungswillige seinen Versteigerungswunsch auch gegen den Willen des anderen durchsetzen kann. Alsbald nach endgültiger Trennung? Vielleicht nach Ablauf des ersten Trennungsjahres? Oder erst nach Rechtskraft der Scheidung? Die Rechtsprechun...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.4.3 Rückabwicklung

Rückabwicklung Die Vertragsanpassung wird meist auf Rückübertragung des zugewendeten Vermögensgegenstands, hilfsweise auf Ausgleichszahlung, gerichtet sein.[1] Der Rückgewähranspruch besteht i. d. R. nur Zug um Zug gegen Zahlung eines finanziellen Ausgleichs. Beweislast Sind ehebezogene Zuwendungen dinglich zurückzugewähren, trägt im Grundsatz die Partei, welche die Rückgewähr...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2.4 Formvorschriften

Unwirksame Vereinbarung? Soll nach Beendigung der Zugewinngemeinschaft (i. d. R. nach rechtskräftiger Scheidung) eine Vereinbarung über den zu zahlenden Zugewinnausgleichsanspruch getroffen werden, bestehen insoweit keine Formvorschriften. Dies gilt jedoch nicht in anderen Konstellationen und Phasen der Trennung. Nicht immer werden hier die Formvorschriften für Vergleiche übe...mehr

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Grundbesitz bei Gütertrennung / 4.1 Gründe

Der Güterstand der Gütertrennung endet durch Tod eines Ehegatten, Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe sowie Ehevertrag.mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 8 Verzinsung

Ab Fälligkeit Die Zugewinnausgleichsforderung ist unter bestimmten Voraussetzungen ab Fälligkeit zu verzinsen. Der Ausgleichsanspruch entsteht mit Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft und ist damit sofort fällig, § 271 Abs. 1 BGB. Das bedeutet, dass die Ausgleichsforderung mit rechtskräftigem Scheidungsbeschluss bzw. bei vorzeitigem Zugewinnausgleich mit Rechts...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 3 Gerichtliches Verfahren

Neue Zuständigkeit Die FGG-Reform[1] brachte mit der Einführung des FamFG neue Zuständigkeiten der Familiengerichte mit sich. Im Rahmen dieser Neuordnung wurden bestimmte Zivilrechtsstreitigkeiten, die eine besondere Nähe zu familienrechtlich geregelten Rechtsverhältnissen aufweisen oder die in engem Zusammenhang mit der Auflösung eines solchen Rechtsverhältnissen stehen, zu ...mehr

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Grundbesitz bei Gütertrennung / 2 Entstehung

Ehevertrag Der Güterstand der Gütertrennung tritt zum einen ein, wenn die Eheleute dies in einem notariellen Ehevertrag vereinbaren. Allerdings will dieser Schritt wohl bedacht sein. Anlass für die Vereinbarung der Gütertrennung ist häufig die Überlegung, dieser Güterstand biete größeren Schutz vor Gläubigern (Stichwort: "Sippenhaft"). Doch ist insoweit ein Wechsel des Güter...mehr

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Tod des Mieters / 1.1 Ehegatte

Ehegatte im Sinne dieser Vorschrift ist, wer mit dem Mieter eine rechtsgültige Ehe geschlossen hat. Die Ehe muss im Zeitpunkt des Todes des Mieters noch bestehen. Im Fall der Scheidung kommt es maßgeblich auf die Rechtskraft des Scheidungsurteils an. Stirbt der Mieter zwischen der Verkündung des Scheidungsurteils und dessen Rechtskraft, so tritt der Ehegatte in das Mietverhä...mehr

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Teilungsversteigerung / 3.1.3 Verweigerung der Zustimmung

Ersetzung der Zustimmung Gericht einschalten Da die Versteigerung meist anlässlich einer Scheidung der Eheleute und nur mangels einverständlicher Regelung beantragt wird, liegt es auf der Hand, dass die Zustimmung vom anderen Ehegatten nicht selten verweigert wird. In diesem Fall kann der verfügende Ehegatte durch entsprechenden Antrag die Rechtmäßigkeit dieser Weigerung durch...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 5.1 Mehrere Möglichkeiten

Wann ist die Gemeinschaft beendet? Der Güterstand der Gütergemeinschaft endet zum einen durch Tod eines Ehegatten (§ 1482 BGB). Allerdings können die Ehegatten durch Ehevertrag vereinbaren, dass die Gütergemeinschaft zwischen dem Überlebenden und den gemeinschaftlichen Kindern fortgesetzt wird (§ 1483 Abs. 1 BGB).[1] Im Übrigen endet die Gütergemeinschaft durch jederzeit mögli...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.3 Zuwendungen unter den Ehegatten

Vorgriff auf das Erbrecht § 1374 Abs. 2 BGB rechnet die Vermögenswerte dem Anfangsvermögen zu, die während der Ehe durch Schenkung oder von Todes wegen, mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht oder als Ausstattung erlangt worden sind, und entzieht sie damit der rechnerischen Teilhabe des anderen Ehegatten. Der Wortlaut des Gesetzes macht dabei keinen Unterschied, von wem die...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 2.2.7 Probleme bei Scheidungsvereinbarungen

Häufiger Fehler Etwaige Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern sind auch bei der Gestaltung von Scheidungsvereinbarungen zu beachten. Praxis-Beispiel Unvollständiger Notarvertrag Die Ehegatten hatten in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung die Übertragung der Immobilie vereinbart und Zugewinnausgleichsansprüche abgegolten. Nach der Scheidung nahmen die Schwiegere...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 5.6.4 Nutzung des Familienheims

Nutzungsentschädigung für Familienheim Gehört eine eheliche Wohnung den Eheleuten gemeinsam, wird bei Trennung oder Scheidung häufig darüber gestritten, ob und in welcher Höhe der im Familienheim verbliebene Ehegatte eine Nutzungsentschädigung zu zahlen hat. Wird eine im Miteigentum stehende frühere Ehewohnung einvernehmlich durch einen der geschiedenen Ehegatten genutzt, bes...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.4.1 Inflationsbedingter Mehrwert

Wertsteigerung ist auszugleichen Ist der Wert des Grundbesitzes zum Endvermögensstichtag größer als zu Beginn des Güterstands, stellt der Mehrwert einen Zugewinn dar. Auszugleichen ist aber lediglich die reale Wertsteigerung. Der nur inflationsbedingte Mehrwert bleibt unberücksichtigt, weil es sich insoweit um einen scheinbaren (unechten) Zugewinn handelt.[1] Denn der Bewertu...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / Zusammenfassung

Überblick Kommt es bei Eheleuten (und eingetragenen Lebenspartnern) zu Trennung und Scheidung, sorgt i. d. R. der Zugewinnausgleich für eine gerechte Vermögensverteilung. In Ausnahmefällen bestehen auch darüber hinaus Ausgleichsansprüche für Aufwendungen, die ein Ehegatte vor oder nach der Heirat zum Zwecke der Verwirklichung dieser Lebensgemeinschaft erbracht hat. Dies kann...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 2.2.5 Gewährung von Darlehen

Beweisproblem Auch bei einem Baufinanzierungsdarlehen, das die Eltern eines Ehegatten dem jungen Paar zum Hausbau gewährt haben, kann der andere Ehegatte im Fall der Scheidung zur Rückzahlung verpflichtet sein.[1] Dies gilt selbst dann, wenn das Darlehen ursprünglich nur "im Fall der Not" zurückgefordert werden sollte.[2] Wird gegenüber dem Darlehensanspruch eingewandt, es ha...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 2 Reform des Güterrechts

Zahlreiche Neuerungen Am 1.9.2009 trat das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts [1] in Kraft. Es brachte im Zugewinnausgleichsrecht einige neue Regelungen, die den Ausgleich "gerechter" machen sollen. Das bisherige Grundkonzept des Zugewinnausgleichs blieb dabei aufrechterhalten, da es sich auch in der Praxis bewährt hat. Wichtig Das hat sich beim...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.1 Was zählt dazu?

Was heißt "Endvermögen"? Unter Endvermögen versteht man das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands gehört.[1] Hierzu zählt der Grundbesitz, den die Ehegatten während der Ehezeit rechtsgeschäftlich erworben haben. Dies gilt auch bei gemeinschaftlichem Erwerb; hier kommt es auf den Verkehrswert des Miteigentumsanteils an. W...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 1 Unterschiedliche Vermögen

Nur selten vereinbart Ein Schattendasein unter den Güterständen führt die in den §§ 1415 ff. BGB geregelte Gütergemeinschaft. Gleichwohl sind ihre komplizierteren Regeln wiederholt Gegenstand obergerichtlicher Rechtsprechung – auch zu Fragen der Unterhaltsbemessung bei Trennung und Scheidung.[1] Regelfall: Gesamtgut Die Gütergemeinschaft kann nur durch notariellen Ehevertrag w...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.2 Berücksichtigung von Schulden

Gesamtschulden Werden Verbindlichkeiten für rein familiäre Zwecke aufgenommen, etwa zur Finanzierung eines Eigenheims, können sie gleichwohl beim Anfangs- und Endvermögen beiden Ehegatten anteilig zugerechnet werden. Dem steht nicht entgegen, dass für diese Verbindlichkeiten im Außenverhältnis nur ein Ehegatte haftet. Meist haften jedoch beide Ehegatten gegenüber der Bank, wä...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 3.4 Ausgleich bei "Schwiegereltern"-Schenkungen

Hilfe beim "Nestbau" Nicht selten wenden Eltern ihrem Kind und dessen Partner Geldmittel für den Erwerb einer Wohnimmobilie zu. Unter welchen Umständen kann im Fall eines Scheiterns der Beziehung das Geld ganz oder teilweise zurückgefordert werden? Hier ist die Rechtsprechung selbst innerhalb des BGH kontrovers. Praxis-Beispiel Anspruch auf Rückzahlung Die Tochter der Klägerin...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / 1.3.1 Der Verkauf an beliebige Dritte

Der Vorkaufsfall tritt ein, wenn der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist.[1] Hinweis Gesamte Wohnung muss verkauft werden Daraus folgt, dass eine rein interne Änderung zwischen Miteigentumsberechtigten (z. B. ein Miteigentümer erwirbt den Anteil des anderen Miteigentümers) kein Vorkaufsrecht auslöst. Diese Konstellation ist relativ häufig bei Trennung/Scheidung. Dies ist ...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 6.1 Grenzüberschreitende Heirat

Ehen mit Auslandsbezug Ehen mit Auslandsberührung sind weit verbreitet. Bei ca. 13 % der Eheschließungen und Ehescheidungen in Deutschland (in den Jahren 2005/2006) hatten die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten.[1] Hinzu kommen deutsche Ehepaare, die im Ausland leben, sowie ausländische Ehepaare, die in Deutschland leben. Da sich die rechtlichen Folgen der Ehe ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / Zusammenfassung

Überblick Ist die Ehescheidung unvermeidlich, wird – wenn nicht etwas anderes vereinbart war – der Zugewinnausgleich durchgeführt. Diese besondere Form der Vermögensauseinandersetzung kann vor allem dann "spannend" sein, wenn Grundbesitz vorhanden ist. Die am 1.9.2009 in Kraft getretene Reform des Güterrechts hat viele Neuerungen mit sich gebracht. Gesetze, Vorschriften und ...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 7.1.1 Recht auf Aufhebung

Aufhebungsanspruch jedes Teilhabers Die Bruchteilsgemeinschaft endet im Allgemeinen durch einen Beschluss der Teilhaber über die Aufhebung der Gemeinschaft. Jeder Teilhaber kann grundsätzlich jederzeit die Aufhebung verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB). Dabei werden die Voraussetzungen des Aufhebungsanspruchs (das Ob der Beendigung) in §§ 749 – 751 BGB geregelt. Der Inhalt des Aufhe...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 5.3 Anspruch auf Sicherheitsleistung

Bei Beendigung der Gütergemeinschaft kann ein Anspruch auf Sicherheitsleistung für Übernahme eingebrachter Vermögensgegenstände bestehen. Dazu folgender Fall: Praxis-Beispiel Übernahme eingebrachten Vermögens Die Ehefrau begehrt nach rechtskräftiger Ehescheidung die Übernahme mehrerer in die Gütergemeinschaft mit dem Ex-Ehemann eingebrachter Grundstücke, die ihr von ihren Elte...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Betriebliche Altersversorgung

Rz. 60 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 EStG enthält eine Reihe von Steuerbefreiungen zur > Betriebliche Altersversorgung. Diese betreffen in erster Linie die Beiträge des ArbG aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten bAV nach § 3 Nr 63 EStG (> Betriebliche Altersversorgung Rz ...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 3.6 Überlassung der Wohnung

Eigene Regeln Die Überlassung der ehelichen Wohnung ist sowohl für die Zeit der Trennung, § 1361b BGB, als auch anlässlich der Ehescheidung, § 1568a BGB, gesetzlich geregelt. Diese Vorschriften sind auf die nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht entsprechend anwendbar, so dass es auf die Eigentums- und Besitzverhältnisse bzw. die mietvertragliche Stellung ankommt.[1] Nur bei ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 1 Gleiche Teilhabe am Gewinn

Gegenüberstellung der Vermögen Scheiden tut weh – auch weil sich die Ehegatten in der Regel hinsichtlich ihres Vermögens auseinandersetzen müssen: Im Fall der Ehescheidung ist auf Antrag eines Ehegatten der Zugewinn real auszugleichen.[1] Hierzu werden die beiderseitigen Vermögensmassen der Eheleute gegenübergestellt. Derjenige Ehegatte, dessen Endvermögen (= Vermögen am Ende ...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 2.2.2 Eintragungsfähige Tatsachen

Was ist eintragungsfähig? Welche Tatsachen eingetragen werden können, ist im Einzelnen umstritten. Auf jeden Fall eintragungsfähig sind Eheverträge (ebenso deren Änderung und Aufhebung) sowie die Ausschließung oder Änderung des gesetzlichen Güterstands zum Zweck der Wirkung gegenüber Dritten nach § 1412 BGB.[1] Gleiches gilt für eine Beschränkung oder Ausschließung der sog. Sc...mehr

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Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.2 Erheblicher Nachteil bei Fortsetzung des Mietverhältnisses

Voraussetzung für eine Kündigung ist, dass das bestehende Mietverhältnis eine angemessene wirtschaftliche Verwertung hindert. Dies ist der Fall, wenn diese wegen des Mietverhältnisses nicht erfolgen kann, z. B. die Wohnung bzw. das Grundstück in vermietetem Zustand nicht oder nur zu einem erheblich geringeren Kaufpreis verkauft werden kann. Wichtig Vermieter muss Nachweis erb...mehr