Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Schenkung/Schenkungsteuer / 11.2 Steuerfreier Zugewinnausgleich

Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft [1] und wird der Güterstand zu Lebzeiten beendet, z. B. durch Scheidung oder Wechsel zu einem anderen Güterstand, bleibt die güterrechtliche Ausgleichsforderung des Ehegatten mit dem geringeren Zugewinn steuerfrei.[2] Entsprechendes gilt auch für eingetragene Lebenspartner.mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 6. Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe nach § 14 ErbStG

Alle Erwerbsvorgänge von einer Person (alle Schenkungen sowie ein eventuell daran anschließender Erwerb von Todes wegen) innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren sind zusammenzurechnen.[1] Dabei müssen alle Erwerbsvorgänge innerhalb dieses Zeitraums mit ihren Werten zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung angesetzt werden. Wichtig Keine Neubewertung für Vorschenk...mehr

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FF 05/2023, § 1577 BGB - ei... / I. Normzweck

Bei § 1577 BGB stellt sich als erstes die Frage nach dem Normzweck: Was will § 1577 BGB und welchen Stellenwert nimmt er im Gesamtgefüge des nachehelichen Unterhalts ein? Der BGH hat bereits in einer früheren Entscheidung[2] bei der Frage der Verwertung eines Pflichtteilsanspruches betont, dass nach § 1577 Abs. 1 BGB ein geschiedener Ehegatte Unterhalt nicht verlangen kann, s...mehr

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FF 05/2023, Rechtsprechung ... / 1 Morgengabe

OLG Celle, Beschl. v. 24.1.2023 – 17 WF 8/23 1. Die wirtschaftliche Überforderung des Ehemannes durch eine versprochene Morgengabe gebietet nicht deren Korrektur nach dem deutschen ordre public. 2. Die Begründung deutschen Unterhalts- und Scheidungsstatuts während der Ehe kann eine Anpassung des Morgengabeversprechens nach § 313 BGB gebieten, soweit sich die Durchsetzung des V...mehr

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FF 05/2023, Rechtsprechung ... / 5 Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 1.3.2023 – XII ZB 444/22 Bei der Abänderung einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich bleibt ein Anrecht in der Art von Entgeltpunkten aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (sog. Grundrenten-Entgeltpunkte) außer Betracht, wenn es nicht in die abzuändernde Erstentscheidung einbezogen war. BGH, Beschl. v. 1.3.2023 – XII ZB 360/22 E...mehr

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FF 05/2023, Gesetz zur Bekä... / 3 Wesentliche Erwägungen des Senats

Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB genügt nicht sämtlichen verfassungsrechtlichen Anforderungen; er verletzt, soweit nicht die Ausnahmen nach Art. 229 § 44 Abs. 4 EGBGB greifen, das Grundrecht der Ehefreiheit aus Art. 6 Abs. 1 GG. Obwohl der Gesetzgeber grundsätzlich befugt ist, die inländische Wirksamkeit im Ausland geschlossener Ehen von einem Mindestalter der Beteiligten abhängig...mehr

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FF 05/2023, Rechtsprechung ... / 10 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 1.3.2023 – XII ZB 483/21 a) Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 29.6.2022 – XII ZB 9/22, FamRZ 2022, 1633). b) Dies gilt unabhängig davon, ob die Handakten des Rechtsanwalts in ...mehr

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FF 05/2023, § 1577 BGB - ei... / III. Kein Unterhalt bei früherer nachhaltiger Sicherung durch Vermögen

Eine weitere Einschränkung des Unterhalts ergibt sich aus der Regelung des § 1577 Abs. 4 S. 1 BGB. Danach besteht kein künftiger Unterhaltsanspruch bzw. lebt nicht wieder auf, wenn zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu erwarten war, dass der Unterhalt des Berechtigten aus seinem Vermögen nachhaltig gesichert war, dieses Vermögen aber später wegfällt. Das Risiko des Wegfalls wird...mehr

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Grunderwerbsteuer / 3.1 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Besteuerung sind insbesondere die folgenden Erwerbsvorgänge ausgenommen [1]: der Erwerb eines Grundstücks, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert die Freigrenze von 2.500 EUR nicht übersteigt.[2] Als Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG gilt auch ein ideeller Miteigentumsanteil (Bruchteilseigentum) an einem Grundstück. Grundsätzlich erfüllt daher jeder Erwerb...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.2 Einschränkungen beim Übergang von Unterhaltsansprüchen (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 vermeidet Beziehungsstörungen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft und unter Verwandten. Die Jobcenter sollen im Grundsatz nur nicht laufend erfüllte zivilrechtliche Unterhaltsansprüche verfolgen, wenn eine erhöhte Unterhaltsverpflichtung besteht oder es sich um Unterhaltspflichten des ehemaligen Partners außerhalb der Bedarfsgemeinschaft handelt. Das BGB regelt d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1 Die Einwendungen

Rz. 42 Der Schuldner kann nach § 767 Abs. 1 ZPO "Einwendungen, die den durch Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen", mit der Klage geltend machen. Damit dient der Vollstreckungsabwehrantrag nach § 767 ZPO der Durchsetzung rechtsvernichtender, – hemmender und – beschränkender Einwendungen (KG, NJW 2015, 3726). Da das Urteil den Schuldner zur Erfüllung eines materiel...mehr

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FF 04/2023, Europäisierung des Scheidungsrechts - wer ist eigentlich Richter?

Argiris Balomatis Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung geschieden werden. Dieser Grundsatz prägt das deutsche Scheidungsrecht. Muss er jetzt hinterfragt werden? Richten wir unseren Blick ins europäische Ausland, so merken wir, dass mittlerweile 10 Staaten die Scheidung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zulassen. Wie gehen wir also mit außergerichtlichen Sch...mehr

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FF 04/2023, Stolperfallen i... / I. Geltendmachung der Ansprüche im Verbund

Die anwaltliche Vertretung steht häufig vor der Frage, ob nachehelicher Unterhalt und Zugewinnausgleich als Folgesache im Verbund geltend gemacht werden soll (oder alternativ nach Abschluss des Scheidungsverfahrens isoliert).[29] Die Folgesache nachehelicher Unterhalt wird in der Regel im Scheidungsverbund geltend gemacht. Damit kann sichergestellt werden, dass sich an die Re...mehr

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FF 04/2023, Stolperfallen i... / II. Rücknahme des Scheidungsantrags

Die Rücknahme des Scheidungsantrags hat zur Folge, dass das Verfahren als nicht rechtshängig geworden anzusehen ist, vgl. § 269 Abs. 3 S. 1 Halbs. 1 ZPO. Ein zuvor ergangener, noch nicht rechtskräftig gewordener Beschluss wird wirkungslos; es bedarf dazu keiner ausdrücklichen Aufhebung, vgl. § 269 Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 ZPO. Eine solche Rücknahme des Scheidungsantrags kann takt...mehr

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FF 04/2023, Nachehelicher U... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die am … geborene Antragsgegnerin und der am … geborene Antragsteller haben am … geheiratet. Aus ihrer Ehe sind die am … geborene Tochter C. und der am … geborene Sohn S. hervorgegangen. Die Antragsgegnerin ist im Mai 2019 aus der Ehewohnung ausgezogen. Sodann entspann sich ein Verhältnis der Antragsgegnerin mit dem Zeugen L., dessen Einzelheiten zwischen den ...mehr

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FF 04/2023, Teilungsverstei... / 2 Anmerkung

Die nachfolgende Anmerkung beschränkt sich auf die Aspekte der Zwangsversteigerung zur Auseinandersetzung einer Gemeinschaft, die sog. Teilungsversteigerung gem. §§ 180 ff. ZVG. Die Entscheidung vom 16.11.2022 bringt die erhoffte Klarheit für die Praxis, wie (nicht nur) vor Rechtskraft der Ehescheidung mit Teilungsversteigerungsverfahren umzugehen ist. Auslöser der streitgege...mehr

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FF 04/2023, Stolperfallen i... / III. Beschwerdeanträge

Die Pflicht zur Begründung der Beschwerde in Ehe- und Familienstreitsachen nach § 117 Abs. 1 Satz 1 umfasst die Verpflichtung des Beschwerdeführers, einen bestimmten Sachantrag zu stellen. Ein förmlicher Antrag ist aber trotz § 117 Abs. 1 Satz 1 FamFG nicht erforderlich, soweit aus der Beschwerdebegründung zumindest erkennbar ist, in welchem Umfang und mit welchem Ziel die a...mehr

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FF 04/2023, Stolperfallen i... / I. Wechselmodell

Der ein Kind betreuende Elternteil verlangt regelmäßig in Vertretung des Kindes (gegebenenfalls auch in Verfahrensstandschaft) nach Trennung oder Scheidung vom anderen Elternteil Kindesunterhalt. Der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, kann in Vertretung des Kindes gem. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB dafür tätig werden. Stolperfalle: Träger der Obhut i.S.v. § 1629 Abs....mehr

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FF 04/2023, Teilungsverstei... / Leitsatz

a) Der Schutz des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe und der grundsätzlich bis zur Rechtskraft der Scheidung fortbestehende Charakter der ehelichen Immobilie als Ehewohnung gebieten es nicht, eine Teilungsversteigerung der Ehegattenimmobilie in der Trennungszeit ohne eine Abwägung der beiderseitigen Interessen generell als unzulässig anzusehen (Fortführung von BGHZ 3...mehr

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FF 04/2023, Nebengüterrecht... / 1. Zuständigkeit nach § 266 FamFG angenommen

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat – wie die Vorinstanz – das Streitverfahren von Ehegatten über die Auseinandersetzung von deren BGB-Außengesellschaft stillschweigend als sonstige Familiensache behandelt.[4] Sie lebten seit dem 9.9.2016 getrennt. Die Kündigung der Gesellschaft erfolgte durch M am 16.2.2017 (zeitlicher Zusammenhang und Erheblichkeit des Anspruchs im Rahmen ...mehr

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FF 04/2023, Nebengüterrecht... / e) Flucht aus dem Versorgungsausgleich durch Ausübung eines Kapitalwahlrechts?

Das Oberlandesgericht Hamm hat den Nachteil des durch die Ausübung des Kapitalwahlrechts betroffenen anderen Ehegatten über § 27 VersAusglG kompensiert und dessen Anrechte in entsprechender Höhe nicht zum Ausgleich gebracht.[36] Diese Entscheidung folgt hierzu bereits vorliegender Rechtsprechung und ist aufgrund des zu entscheidenden Sachverhaltes richtig. Sie sollte allerdi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung der fiktiven Ausgleichsforderung (Abs. 1 Sätze 2 bis 4)

Rz. 25 [Autor/Stand] Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ErbStG ist die fiktive Ausgleichsforderung allein nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1383 und 1390 BGB zu ermitteln. Abweichende Vereinbarungen der Eheleute bzw. Lebenspartner über den Umfang der Zugewinnausgleichsforderung durch notariellen Ehevertrag (§§ 1408, 1410 BGB) bleiben unberücksichtigt. Weder der Abschluss eines Eheve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 5 [Autor/Stand] Seit dem 1.7.1958 ist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Güterstand [2]. In diesem Güterstand leben die Eheleute, wenn sie vertraglich keinen abweichenden Güterstand vereinbart haben. Auch die Partner einer nach dem LPartG eingetragenen Lebenspartnerschaft leben nach § 6 LPartG im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht dur...mehr

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FF 04/2023, Nebengüterrecht... / b) Konkludente Ehegatteninnengesellschaft

Das Oberlandesgericht Koblenz hatte sich in einem Beschl. v. 7.9.2022[14] mit der Frage zu befassen, ob eine konkludente Ehegatteninnengesellschaft, die dem Innengesellschafter kein dingliches Recht am Gesellschaftsvermögen verschafft (im Gegensatz zur Außengesellschaft, bei der Gesamthandseigentum begründet wird),[15] dazu führt, dass ein Nutzungsentschädigungsanspruch nach...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 5 Das Gespräch mit dem Steuerberater: oft genug und zum richtigen Zeitpunkt führen

Wie oft man mit seinem Steuerberater sprechen sollte, kommt auf die jeweiligen Plänean. Je aktiver ein Mandant ist, je vielfältiger seine Aktivitäten sind, desto dringender ist die regelmäßige Konsultation eines Steuerberaters anzuraten. Die vielfältigen Pläne können so auf ihre Steuerwirkungen – meist sind mehrere Steuerarten betroffen – durchgecheckt werden. Das geht von p...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 3.1 Rein steuerrechtliche Beratung

Ein Steuerberater erstellt für seinen Mandanten die steuerlichen Erklärungen nebst deren Anlagen inklusive der vorbereitenden Tätigkeiten. Letztere umfassen das Schreiben an das Finanzamt zwecks Eintragung von Steuerfreibeträgen oder – bei Unternehmer-Mandanten wie der GmbH – die Buchführung, die Bilanzierung nach steuerlichen Grundsätzen und damit auch die E-Bilanz, also di...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Rangverhältnis mehrerer Unterhaltsberechtigter

Rz. 173 Das Rangverhältnis mehrerer Berechtigter regelt sich nach § 850d Abs. 2 ZPO. Hierbei wird auf § 1609 BGB verwiesen: Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge:mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 94 Das Arbeitseinkommen dient dem Schuldner und seiner Familie in erster Linie zur Sicherung seines Lebensunterhalts. Ein entsprechender Mindestbetrag ist ihm daher immer zu belassen.[143] Die Höhe des pfändungsfreien Betrags ist nicht schematisch festzusetzen, sondern hat sich an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten des Schuldners zu orientieren. Bei einem in der Schw...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 3 Literatur

Rz. 10 Gläss, Verfahrenspflegschaften – Erfahrungen, Beobachtungen, Schlussfolgerungen, JAmt 2001 S. 163; Haase/Kloster-Harz, Aufgaben und Selbstverständnis der Jugendhilfe bei der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren, ZfJ 2001 S. 42; Hoffmann, Mitwirkung des Jugendamtes in familiengerichtlichen Verfahren und Leistungen der Jugendhilfe insbes. bei Sorgerechts- und Umg...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 2.2 Mitwirkungspflichten

Rz. 4 Die Mitwirkungspflicht des Jugendamtes in den in Abs. 1 Satz 2 enumerativ genannten Verfahren korrespondiert mit der Pflicht des Familiengerichts zur Anhörung des Jugendamtes. Dabei handelt es sich im Einzelnen um Verfahren in Rz. 4a Kindschaftssachen (§ 151 FamFG) Das sind solche Verfahren, die die elterliche Sorge, also die Personensorge und Vermögenssorge (§ 1626 Abs. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.7 Verschiedene g.A. der Eltern nach Leistungsbeginn; Personensorgerecht steht einem Elternteil, beiden oder keinem Elternteil zu (Abs. 5)

Rz. 39 § 86 Abs. 5 setzt für dessen Anwendung voraus, dass die Eltern ihren g.A. nach Beginn der Leistung verändern und dadurch erstmalig verschiedene g.A. begründen. Dabei entfaltet Abs. 5 bereits dann seine Rechtswirkung, wenn nur ein Elternteil seinen g.A. in einen anderen Jugendamtsbereich verlegt und sich hierdurch verschiedene g.A. ergeben. Es ist also für den Eintritt...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.4.2 Personensorgerecht steht beiden Elternteilen zu – g.A. des Elternteils, bei dem das Kind den g.A. zuletzt hatte (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 27 Sofern die Elternteile verschiedene g.A. begründen, die Personensorge dennoch gemeinsam ausüben (im Regelfall nach Trennung und Scheidung gemäß § 1687 BGB oder aufgrund von Sorgeerklärungen bzw. sorgerechtlichen Entscheidungen des Familiengerichts nach § 1626 a BGB), richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem g.A. des Elternteils, bei dem das Kind oder der Jugen...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.1.2 Betreuung oder Aufnahme ohne Pflegeerlaubnis (Nr. 1)

Rz. 5 Nach dem durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (BGBl. I S. 2729) neu gefassten § 43 Abs. 1 bedarf jeder, der Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als 3 Monate betreuen will (Tagespflegeperson) der Erlaubnis. Ferner bedarf nach dem durch das Gesetz zur Weitere...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / III. Tod eines Ehegatten nach rechtskräftiger Scheidung und vor rechtskräftiger Entscheidung über den Versorgungsausgleich bei der Scheidung

Stirbt ein Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung aber vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich nach den §§ 9 ff. VersAusglG (Wertausgleich bei der Scheidung), greift § 31 VersAusglG. Solche Konstellationen können auftreten, wenn die Folgesache Versorgungsausgleich nach § 140 Abs. 2 FamFG abgetrennt wurde oder wenn nur gegen die Entscheidung zum Versor...mehr

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FF 03/2023, Urteil des Geri... / 1 Scheidung vor einem Standesbeamten in Italien gilt auch in Deutschland

Automatische Anerkennung außergerichtlicher Ehescheidungen: Eine von einem Standesbeamten eines Mitgliedstaats errichtete Scheidungsurkunde, die eine Vereinbarung der Ehegatten über die Ehescheidung enthält, die sie vor dem Standesbeamten getreu den in den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats vorgesehenen Bedingungen bestätigt haben, stellt eine Entscheidung im Sinne der...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / IV. Tod eines geschiedenen Ehegatten nach rechtskräftiger Entscheidung über den Versorgungsausgleich bei der Scheidung

Ist der Versorgungsausgleich bei der Scheidung bereits durchgeführt worden und stirbt einer der rechtkräftig geschiedenen Ehegatten, ändert sich für den geschiedenen Ehegatten, auf den Anrechte übertragen wurden, ohne eigene Veranlassung nichts. Anders als beim Versorgungsausgleich nach der Scheidung (siehe unten Ziff. III.) wird beim Versorgungsausgleich bei der Scheidung f...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / V. Tod eines geschiedenen Ehegatten und Versorgungsausgleich nach der Scheidung

1. Tod des ausgleichsverpflichteten geschiedenen Ehegatten Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Versorgungsausgleich bei der Scheidung und dem Versorgungsausgleich nach der Scheidung liegt darin, dass bei der Scheidung erworbene Anrechte unabhängig vom Tod des Ausgleichsverpflichteten bestehen bleiben. Dagegen erlöschen Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach den §§ ...mehr

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FF 03/2023, Teilungsverstei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind getrenntlebende Ehegatten und streiten um die Zulässigkeit der Teilungsversteigerung einer in ihrem jeweils hälftigen Miteigentum stehenden Immobilie. [2] Der 1972 geborene Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) ist türkischer Staatsangehöriger. Die 1980 geborene Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) besitzt seit der Geburt die türkische u...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / I. Einleitung

In der anwaltlichen Vertretung in Versorgungsausgleichssachen stellt sich, wenn einer der (geschiedenen) Ehegatten oder Lebenspartner[2] stirbt, die Frage, welche Folgen dies für den Versorgungsausgleich hat. Diese Frage kann auftauchen, wenn Mandantin/Mandant oder die Gegenseite während einer laufenden Beratung sterben, oder wenn der Tod des geschiedenen Ehegatten jemanden ...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 1. Tod des ausgleichsverpflichteten geschiedenen Ehegatten

Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Versorgungsausgleich bei der Scheidung und dem Versorgungsausgleich nach der Scheidung liegt darin, dass bei der Scheidung erworbene Anrechte unabhängig vom Tod des Ausgleichsverpflichteten bestehen bleiben. Dagegen erlöschen Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach den §§ 20 bis 24 VersAusglG gem. § 31 Abs. 3 Satz 1 VersAusglG mi...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / II. Tod eines Ehegatten vor Abschluss des Scheidungsverbundverfahrens

Im Scheidungsverfahren ist von Amts wegen (§§ 137 Abs. 2 Satz Nr. 1 und Satz 2 FamFG) ein Versorgungsausgleichsverfahren zu führen. Ist die Scheidung noch nicht rechtskräftig ausgesprochen und stirbt einer der Ehegatten, gilt das Scheidungsverfahren als erledigt (§ 131 FamFG). Da der Versorgungsausgleich nur zwischen geschiedenen Ehegatten stattfindet (§ 1587 BGB) und über i...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 1. Anpassung bei rechtskräftig ausgeglichenem Anrecht

Stirbt ein Ehegatte, nachdem die Ehegatten rechtkräftig geschieden wurden und der Versorgungsausgleich bei der Scheidung rechtskräftig durchgeführt wurde, kommt § 31 VersAusglG nicht zum Tragen. Nach rechtskräftig durchgeführtem Versorgungsausgleich bei der Scheidung greifen die allgemeinen Vorschriften über die Anpassung nach Rechtskraft (Kapitel 4 VersAusglG). Hier ermögli...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 4. Verfahrensfragen

Anders als im Fall des Todes vor rechtskräftiger Entscheidung über die Scheidung, ist das selbstständig fortgeführte Versorgungsausgleichsverfahren (§ 137 Abs. 5 Satz 2 FamFG) nicht durch den Tod eines Ehegatten unterbrochen.[24] Es ist von Amts wegen fortzuführen (zu einer Aussetzung vgl. Ziff. VI.). Die Erben sind am Verfahren zu beteiligen[25] ebenso wie unter Umständen e...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / b) Anspruch bei Anrechten i.S.d. § 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG

§ 26 VersAusglG enthält eine Sonderregelung zum Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung für den Fall, dass die verstorbene ausgleichspflichtige Person ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht bei einem ausländischen, zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Versorgungsträger erworben hatte (vgl. § 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG). Dann besteht ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgu...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 2. Tod des ausgleichsberechtigten geschiedenen Ehegatten

Wird der Versorgungsausgleich nach der Scheidung durch Zahlung einer Ausgleichsrente nach § 20 VersAusglG durchgeführt und stirbt der ausgleichsberechtigte geschiedene Ehegatte, erlischt der Anspruch auf Zahlung der Ausgleichsrente.[68] Ein unter Umständen nach § 25 Abs. 1 VersAusglG abgetretener Anspruch gegen den Versorgungsträger geht wieder auf den geschiedenen Ehegatten...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 3. Auswahl bei mehreren Anrechten

Sind mehrere Anrechte auszugleichen, aber unter Wahrung des Verbots der Besserstellung nach § 31 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG nicht alle Anrechte, hat das Gericht bei der Auswahl der Anrechte, die ausgeglichen werden, ein Ermessen (§ 31 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG). Grundsätzlich ist es sachgerecht, vorrangig umlagefinanzierte und nur ergänzend rücklagefinanzierte Anrechte zum Ausg...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 1. Besserstellungsverbot

Der überlebende Ehegatte soll nicht seine Anrechte behalten dürfen und gleichzeitig hälftige Anrechte des verstorbenen Ehegatten erhalten. Deswegen sieht § 31 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG vor, dass der überlebende Ehegatte durch den Wertausgleich nicht bessergestellt werden darf, als wenn der Versorgungsausgleich zwischen beiden Ehegatten durchgeführt worden wäre. Ist der im Sal...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 2. Wertkorrektur bei der Gesamtbilanzierung

Ist eine Gesamtbilanz der korrespondierenden Kapitalwerte zu bilden mit verschiedenen Anrechten, die sich in Struktur und Wertentwicklung unterscheiden, kann sich die Frage stellen, ob dies bei der Gesamtbilanzierung durch Anpassung einzelner Kapitalwerte zu berücksichtigen ist.[17] Eine allgemeine Regelung zu einem Vergleich (korrespondierender) Kapitalwerte enthält § 47 Ab...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / aa) Voraussetzungen

Noch nicht ausgeglichene Anrechte in diesem Sinn sind Anrechte, die aus Rechtsgründen (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 und 5 VersAusglG) oder wegen entsprechender Vereinbarung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 VersAusglG) oder nach altem Recht dem schulrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten waren.[45] Ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht in diesem Sinne liegt auch vor, wenn das Anrecht bis zum Tod...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / a) Anspruch gegen den Versorgungsträger

Gemäß § 25 Abs. 1 VersAusglG kann der Ausgleichsberechtigte vom Versorgungsträger die Hinterbliebenenversorgung verlangen, wenn der Ausgleichsverpflichtete stirbt und ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht besteht. aa) Voraussetzungen Noch nicht ausgeglichene Anrechte in diesem Sinn sind Anrechte, die aus Rechtsgründen (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 und 5 VersAusglG) oder wegen entsprechen...mehr