Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.3 Notwendige Verteidigung

Rz. 33 Nach § 140 Abs. 1 StPO ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers notwendig, wenn z. B. die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet; dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird; das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann. In umfangreichen Hinterziehungsfällen wird regelmäßig vor einer (Wirtschafts-)S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Geschäftsveräußerung bis zum 31.12.1993

Rz. 392 Die Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterlag bis zum 31.12.1993 grundsätzlich als steuerbarer Umsatz der USt, soweit die allgemeinen Voraussetzungen des § 1 UStG erfüllt waren. Wurde ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb entgeltlich an einen anderen Unternehmer übertragen, fü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Bemessungsgrundlage nach §§ 10, 11 UStG

Rz. 27 Erhöhungen und Minderungen des Entgelts (und Preises) sowie anderer Bemessungsgrundlagen sowie auch entsprechende Grundlagen der in § 17 Abs. 2 UStG sinngemäß zu behandelnden Fälle können aus verschiedenen Gründen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten zustande kommen. Aufgrund des Ziels des UStG, stets die zutreffende tatsächliche Bemessungsgrundlage der USt zu unterwe...mehr

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Kündigung / 8.5 Einzelfälle

Abwerbung Eine Abwerbung von anderen Arbeitnehmern stellt nur dann einen Kündigungsgrund dar, wenn sie unter Verletzung sonstiger Vertragspflichten erfolgt ist, z. B. im Rahmen von unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers.[1] Abkehrwille Eine anderweitige Bewerbung rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings kommt eine betriebsbedingte Kündigung ausnahm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2.1.1 Noch nicht erfüllte Forderung

Rz. 150 Ist die Forderung bereits erfüllt, kann sie grundsätzlich nicht uneinbringlich sein.[1] Ist das bereits gezahlte Entgelt ganz oder teilweise zurückgezahlt, kann es insoweit uneinbringlich werden. Zahlt z. B. ein Gläubiger des Insolvenzschuldners Beträge, die er vor Insolvenzeröffnung vom Insolvenzschuldner vereinnahmt hat, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens infol...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 8c Abs. 1 KStG wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] als Ersatz für die Regelung in § 8 Abs. 4 KStG a. F. eingeführt.[2] Rz. 2 § 8c KStG ist eine besondere Regelung zur Ermittlung des Einkommens. Verluste, die im Regelfall bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen werden, werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht berücksichtigt. Die Vorschrift wirkt darüber...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 RL 2008/9/EG

Rz. 69 Mit der RL 2008/9/EG des Rates v. 12.2.2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der RL 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige[1] wurde das bis 31.12.2009 in der sog. 8. EG-RL[2] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern an EU-Unternehmer auf eine neue Grundla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.4.2 Aus- und Absonderungsrechte

Rz. 173 Sind Verbindlichkeiten des Gemeinschuldners im Konkurs durch Aus- oder Absonderungsrechte dinglich gesichert, so sollte nach Auffassung des FG München[1] keine Uneinbringlichkeit bestehen. Diese Auffassung ist zu Recht von Weiß (UR 1953, 429) kritisiert worden. Ebensowenig wie diese Rechte die Uneinbringlichkeit verhindern konnten, kann dieses durch die Aussonderung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.4 Einzelfälle zur Einheitlichkeit der Leistung bzw. Haupt- und Nebenleistung

Rz. 165 Absatzförderung in der Automobilindustrie: Zur Absatzförderung in der Automobilindustrie werden häufig verbilligte Darlehen ausgegeben. Die darlehensgebenden Autobanken gehören regelmäßig zu dem Automobilkonzern und gewähren sowohl dem Autokäufer als auch dem Autohändler verbilligte Darlehen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind die Fälle zu unterscheiden, in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.4.7 Unterschlagung

Rz. 177 Unterschlägt ein Arbeitnehmer des Leistenden Verrechnungsschecks, die Kunden zur Begleichung ihrer Verbindlichkeiten per Post übersandt haben, erlöschen die Forderungen gegen die Kunden mit der Einlösung der Schecks durch die Banken. Eine Uneinbringlichkeit tritt somit nicht ein.[1] Entsprechendes gilt auch für andere Fälle der Veruntreuung durch Mitarbeiter des Leis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.5 Erneute Berichtigung

Rz. 179 Wird ein als uneinbringlich behandeltes Entgelt nachträglich doch noch vereinnahmt, so sind nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG der Steuerbetrag und der Vorsteuerabzug erneut zu berichtigen. Die Vorschrift folgt wiederum wie § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 UStG dem Gedanken, dass letztlich das tatsächlich Aufgewendete für die Besteuerung und somit auch für den Vorsteuerabzug maß...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2 Begriff der Uneinbringlichkeit

Rz. 146 Der unbestimmte Rechtsbegriff der Uneinbringlichkeit ist im Umsatzsteuerrecht wie im Einkommensteuerrecht nicht definiert und auch sonst nicht genau fixiert worden. Er ist vielmehr durch die Verwaltung und Rechtsprechung anhand des Sinns und Zwecks der Anwendungsvorschrift kasuistisch ausgelegt worden, ohne dass eine endgültige Klärung des Begriffs in den Fällen vor ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2.1.3 Novation

Rz. 152 Wird die Entgeltforderung in ein Darlehen oder eine andere Verbindlichkeit an Erfüllungs statt umgewandelt, so tritt dadurch zivilrechtlich eine Erfüllung der Entgeltforderung ein.[1] Anders liegt es bei der Leistung erfüllungshalber wie z. B. bei der Hergabe eines Wechsels oder Schecks. Mit der Hingabe des Wechsels oder des Schecks ist die zugrunde liegende Forderun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3.1.2 Insolvenzverfahren

Rz. 167 Für das Insolvenzverfahren ist an die Stelle der Sequestration (Rz. 162) die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters getreten.[1] Bereits zu diesem Zeitpunkt, also vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist die Uneinbringlichkeit gegeben. Vgl. zustimmend auch FG München[2], wonach bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Uneinbringlichkeit i. S. v. § 17...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2.1 Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 416 Bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen müssen nicht alle Teile des Unternehmens auf den Erwerber übergehen. Eine Geschäftsveräußerung liegt auch dann vor, wenn einzelne Wirtschaftsgüter von der Übereignung oder der Einbringung ausgenommen werden.[1] Im Wesentlichen muss erreicht werden, dass der Erwerber das Unternehmen so fortführen kann, wie der Veräußerer (oder ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.5 Verlustabzugsverbot bei Besserungsschein

Rz. 82 Unklar sind die Auswirkungen, die ein Wiederaufleben von Verbindlichkeiten aufgrund eines Besserungsscheins hat.[1] Wird der Kapitalgesellschaft eine Forderung aufgrund eines Besserungsscheins aufschiebend bedingt erlassen, entsteht bei der Kapitalgesellschaft ein Gewinn, der mit einem etwaigen Verlustvortrag verrechnet werden kann. Lebt die Forderung wieder auf, weil...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.7 Ausschluss der Sanierung bei "wirtschaftlicher Neugründung"

Rz. 235 Nach Abs. 1a S. 4 liegt keine Sanierung i. S. d. Abs. 1a vor, wenn die Körperschaft ihren Geschäftsbetrieb im Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs im Wesentlichen eingestellt hatte oder nach dem Beteiligungserwerb innerhalb von fünf Jahren ein Branchenwechsel erfolgt ("wirtschaftliche Neugründung"). Mit dieser Regelung knüpft das Gesetz an die Rspr. des BGH[1] und berüc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.9 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 160 In gewissen Fällen lassen sich die Wirkungen des § 8c Abs. 1 KStG durch Gestaltungsmaßnahmen vermeiden. Allerdings sind diese Möglichkeiten dadurch eingeschränkt, dass sie relativ komplizierte Strukturen ergeben und damit der Geschäftspolitik des Unternehmens widersprechen können. Zu denken ist etwa an folgende Maßnahmen: Bildung eines Organkreises; wegen der Verlustü...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.2 Begriff der stillen Reserven (Abs. 1 S. 5–8)

Rz. 131 Bei einem schädlichen Beteiligungserwerb bleiben die Verluste abziehbar, soweit sie die stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft nicht übersteigen. Der Begriff "stille Reserven" ist in Abs. 1 S. 6 definiert. Stille Reserven i. S. d. Abs. 1 S. 5 ist danach der Unterschiedsbetrag zwischen dem bei der steuerlichen Gewinnermittlung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 265 AO regelt die Besonderheiten der Vollstreckung im Fall der Erbfolge gegen den bzw. die Erben. Mit der Verweisung auf Vorschriften des BGB und der ZPO wird ein Gleichlauf der Steuervollstreckung nach der AO mit der Vollstreckung nach der ZPO erreicht. Rz. 2 Bei der Vollstreckung gegen den Erben bedarf es einer Differenzierung sowohl hinsichtlich ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.5 Haftung des Minderjährigen

Rz. 9 § 1629a BGB (Beschränkung der Minderjährigenhaftung) (1) Die Haftung für Verbindlichkeiten, die die Eltern im Rahmen ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht oder sonstige vertretungsberechtigte Personen im Rahmen ihrer Vertretungsmacht durch Rechtsgeschäft oder eine sonstige Handlung mit Wirkung für das Kind begründet haben, oder die aufgrund eines während der Minderjährigk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3 Pfändung des Ersatzanspruchs

Rz. 7 Bei verbrauchbaren Sachen erwirbt der Nießbraucher nach § 1067 BGB Eigentum an diesen. Dann tritt nach § 1086 BGB für das Recht auf Befriedigung des Gläubigers des Nießbrauchbestellers an die Stelle der Sachen ein Anspruch des Bestellers auf Wertersatz. Der Nießbraucher ist gem. § 1086 S. 2 BGB zum sofortigen Ersatz verpflichtet. Hierbei handelt es sich um eine persönl...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) Keine Verlustausgleichsbeschränkung gem. § 15a EStG in sog. "Goldfinger-Fällen"

Im Streitfall ging es um die Frage, ob die im Rahmen einer auslandsbezogenen Goldfingergestaltung erzielten Verluste auf der Ebene der Gesellschafter durch eine Anwendung des § 15a EStG neutralisiert werden können. Das FG entschied: Die Darlegungs- und Feststellungslast für die im Ergebnis steuererhöhende Regelung des § 15a Abs. 5 EStG trägt in der Regel die Finanzverwaltung. D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.2.1 Vollstreckung vor Annahme der Erbschaft

Rz. 8 § 1958 BGB (Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben) Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen den Erben gerichtlich geltend gemacht werden. § 778 ZPO (Zwangsvollstreckung vor Erbschaftsannahme) (1) Solange der Erbe die Erbschaft nicht angenommen hat, ist eine Zwangsvollstreckung wegen eines Anspru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.2 Beginn der Vollstreckung nach dem Erbfall

Rz. 7 Soll wegen einer Verbindlichkeit des Erblassers die Vollstreckung erst nach dessen Tod beginnen oder wegen einer anderen Verbindlichkeit des Erben in den Nachlass vollstreckt werden, kommt es darauf an, ob der Erbe die Erbschaft angenommen hat.[1] 2.2.1 Vollstreckung vor Annahme der Erbschaft Rz. 8 § 1958 BGB (Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben) Vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 266 AO ist § 786 Abs. 1 ZPO nachgebildet. Sie nennt allerdings abweichend von der Vorbildvorschrift für die Verweisung weder § 780 Abs. 1 ZPO [1] noch § 785 ZPO.[2] Während § 780 ZPO nicht in das Verwaltungsverfahren nach der AO passt,[3] ergibt sich der Inhalt der Verweisung des § 785 ZPO im Wesentlichen bereits aus § 262 AO bzw. aus §§ 256, 257 AO...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1 Haftungsbeschränkung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft

Rz. 5 § 1489 BGB (Persönliche Haftung für die Gesamtgutsverbindlichkeiten) (1) Für die Gesamtgutsverbindlichkeiten der fortgesetzten Gütergemeinschaft haftet der überlebende Ehegatte persönlich. (2) Soweit die persönliche Haftung den überlebenden Ehegatten nur infolge des Eintritts der fortgesetzten Gütergemeinschaft trifft, finden die für die Haftung des Erben für die Nachlas...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1.3 Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft

Rz. 16 § 741 ZPO (Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft) Betreibt ein Ehegatte, der in Gütergemeinschaft lebt und das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, selbstständig ein Erwerbsgeschäft, so ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil genügend, es sei denn, dass zur Zeit des Eintritts der Rechtshängigkeit der Einsp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.2 Haftung nach Teilung des Gesamtgutes

Rz. 6 § 1480 BGB (Haftung nach der Teilung gegenüber Dritten) Wird das Gesamtgut geteilt, bevor eine Gesamtgutsverbindlichkeit berichtigt ist, so haftet dem Gläubiger auch der Ehegatte persönlich als Gesamtschuldner, für den zur Zeit der Teilung eine solche Haftung nicht besteht. Seine Haftung beschränkt sich auf die ihm zugeteilten Gegenstände; die für die Haftung des Erben ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.1 Entstehung der Forderung vor Nießbrauchbestellung

Rz. 3 § 737 ZPO (Zwangsvollstreckung bei Vermögens- oder Erbschaftsnießbrauch) (1) Bei dem Nießbrauch an einem Vermögen ist wegen der vor der Bestellung des Nießbrauchs entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers die Zwangsvollstreckung in die dem Nießbrauch unterliegenden Gegenstände ohne Rücksicht auf den Nießbrauch zulässig, wenn der Besteller zu der Leistung und der Nie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.2.2.2 Zwangsvollstreckung bei beschränkter Erbenhaftung

Rz. 14 Eine Beschränkung der Erbenhaftung kommt nach § 1973 BGB (Ausschluss von Nachlassgläubigern), § 1974 BGB (Verschweigungseinrede), § 1975 BGB (Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz), § 1990 BGB (Dürftigkeitseinrede),[1] § 1992 BGB (Überschuldung durch Vermächtnisse und Auflagen) und § 2059 BGB (Haftung bis zur Teilung) in Betracht. Nach dem Eintritt einer Haftungsbe...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 1.2 Verbindlichkeiten in Fremdwährung

Wird eine Geldleistung in Fremdwährung geschuldet, kann sich ebenfalls ein Kursverlust ergeben. Praxis-Beispiel Lieferung eines Unternehmers aus USA Dem deutschen Unternehmer K wird am 30.9.01 vom amerikanischen Unternehmer V eine Spezialmaschine geliefert. Die Rechnung wird in USD ausgestellt. Sie beläuft sich auf 130.000 USD und ist am 30.3.02 fällig. Zur Zeit der Lieferung ...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 2.1.1 Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft

Einem Kursrisiko unterliegende Geschäfte werden von Unternehmen häufig durch Sicherungsgeschäfte abgesichert. Zu unterscheiden sind: Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft. Das Grundgeschäft ist das zu sichernde Geschäft. Dieses kann einem Marktpreis- (z. B. Aktienkurse, Zinsen, Wechsel-/Devisenkurse, Indizes) oder Bonitätsrisiko unterliegen. Das kann auf schwankenden Währungskur...mehr

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Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung: Möglichkeiten zur Absicherung

Zusammenfassung Überblick Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit Unternehmen außerhalb der EU (oder beispielsweise Großbritannien) valutieren zum Teil in der betreffenden Fremdwährung. Vom deutschen Unternehmen sind sie nach § 244 HGB in Euro zu bilanzieren. Zwischen dem Entstehen der Forderung oder der Verbindlichkeit und deren Fälligkeit kö...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 2.2.2 Voraussetzungen für die Bildung einer Bewertungseinheit

Die Bildung einer Bewertungseinheit verlangt das Vorliegen folgender kumulativ zu erfüllender Voraussetzungen: Zusammenfassung von zulässigen Grund- und Sicherungsgeschäften (Designation) Als abzusichernde Grundgeschäfte kommen Forderungen und Verbindlichkeiten in Betracht, aber auch schwebende Geschäfte (z. B. noch nicht erfüllte Anschaffungs- bzw. Veräußerungsgeschäfte; auch...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / Zusammenfassung

Überblick Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit Unternehmen außerhalb der EU (oder beispielsweise Großbritannien) valutieren zum Teil in der betreffenden Fremdwährung. Vom deutschen Unternehmen sind sie nach § 244 HGB in Euro zu bilanzieren. Zwischen dem Entstehen der Forderung oder der Verbindlichkeit und deren Fälligkeit können sich infol...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 2.1.5 Vermeidung des Währungsverlustes

In beiden Beispielen wären ohne Sicherungsgeschäft dem Verkäufer aus der Warenlieferung und dem Käufer aus der Lieferung der Maschine "Verluste" entstanden. Im Ergebnis kommt es durch die Änderung des Wechselkurses nicht zu einer Minderung des Geschäftserfolgs. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Warenforderung und der Verbindlichkeit aus dem Kauf der Maschine werden auch die F...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 2.2.1 Hedge-Geschäfte: Micro-, Macro- und Portfolio-Hedges

Bei den Hedge-Geschäften wird grundsätzlich unterschieden zwischen: Micro-, Macro- und Portfolio-Hedges. Beim Micro-Hedging wird ein einzelnes Grundgeschäft durch ein einzelnes Sicherungsgeschäft unmittelbar betrags- und zeitidentisch abgesichert. Dem entsprechen die vorstehend mitgeteilten Beispiele. Handelsrechtlich wird allgemein anerkannt, dass beim Micro-Hedging nicht ge...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 2.1 Handelsbilanz

2.1.1 Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft Einem Kursrisiko unterliegende Geschäfte werden von Unternehmen häufig durch Sicherungsgeschäfte abgesichert. Zu unterscheiden sind: Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft. Das Grundgeschäft ist das zu sichernde Geschäft. Dieses kann einem Marktpreis- (z. B. Aktienkurse, Zinsen, Wechsel-/Devisenkurse, Indizes) oder Bonitätsrisiko unterlie...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 1 Gründe für eine Absicherung bei Fremdwährungsgeschäften

1.1 Forderungen in Fremdwährung Zwischen der Entstehung einer Forderung und deren Fälligkeit können sich infolge einer Änderung des Fremdwährungskurses gegenüber dem Euro Währungsverluste ergeben. Praxis-Beispiel Warenlieferung an Unternehmer in den USA Der deutsche Unternehmer V liefert am 30.9.01 an den amerikanischen Unternehmer K Waren für 130.000 USD. Die Forderung ist am ...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 2 Absicherung von Währungskursrisiken

2.1 Handelsbilanz 2.1.1 Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft Einem Kursrisiko unterliegende Geschäfte werden von Unternehmen häufig durch Sicherungsgeschäfte abgesichert. Zu unterscheiden sind: Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft. Das Grundgeschäft ist das zu sichernde Geschäft. Dieses kann einem Marktpreis- (z. B. Aktienkurse, Zinsen, Wechsel-/Devisenkurse, Indizes) oder Bonitä...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 3.1 Handelsbilanz

3.1.1 Drohverlustrückstellung Bei einer Bewertungseinheit aus Grund- und Sicherungsgeschäft ist das Risiko des Grundgeschäfts durch das Sicherungsgeschäft abgesichert. Ein Verlust kann daher nur aus dem Sicherungsgeschäft drohen. Er ergibt sich, wenn der Erfüllungskurs des Sicherungsgeschäfts niedriger ist als der Terminkurs am Bilanzstichtag. Es ist zum Bilanzstichtag eine R...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 2.3 Steuerbilanz

Die Ergebnisse der in der handelsrechtlichen Rechnungslegung zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeten Bewertungseinheiten sind auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich. Insoweit stellt die Vorschrift eine besondere Ausprägung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes dar.[1] Werden daher in der Handelsbilanz durch die Bildung von Bewertungseinheiten finanzw...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 3.1.2 Abzinsung

Handelsrechtlich sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen.[1] Der Verpflichtungsüberschuss aus einem Sicherungsgeschäft besteht längstens bis zum Zeitpunkt, in dem das Grundgeschäft fällig wird. Dann hat das Sicherungsgeschäft seinen Zweck erfüllt. In Fällen wie in den vorstehenden Beispielen besteht der Verpflichtungsüberschuss nicht län...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 1.1 Forderungen in Fremdwährung

Zwischen der Entstehung einer Forderung und deren Fälligkeit können sich infolge einer Änderung des Fremdwährungskurses gegenüber dem Euro Währungsverluste ergeben. Praxis-Beispiel Warenlieferung an Unternehmer in den USA Der deutsche Unternehmer V liefert am 30.9.01 an den amerikanischen Unternehmer K Waren für 130.000 USD. Die Forderung ist am 30.3.02 fällig. Zum Zeitpunkt d...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 2.1.2 Fremdwährungsforderungen absichern

Im Beispiel oben ist die Forderung des V bei Fälligkeit zum 30.3.02 durch die Erhöhung des Wechselkurses USD/EUR um 7.143 EUR im Wert gesunken. Das Kursrisiko, durch Erhöhung des Wechselkurses der Fremdwährung einen Verlust zu erleiden, kann V durch folgendes Sicherungsgeschäft absichern: V verpflichtet sich, an die Bank B am 30.3.02 130.000 USD zu zahlen. Zur Erfüllung tritt...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 2.1.4 Devisentermingeschäft

Die Devisengeschäfte, die V und K mit der Bank B geschlossen haben, sind Termingeschäfte, genauer Devisentermingeschäfte. Hierbei werden Geldbeträge unterschiedlicher Währungen ausgetauscht. Der Erfüllungszeitpunkt für den Austausch der Geldbeträge liegt in der Zukunft. Die Preise werden bereits beim Abschluss des Geschäfts fest vereinbart. Der für den Erfüllungszeitpunkt ver...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 3 Drohende Verluste aus Absicherungsgeschäften

Trotz Absicherung durch Hedge-Geschäfte können sich zum Bilanzstichtag Verluste ergeben. Praxis-Beispiel Drohender Verlust aus dem Sicherungsgeschäft zum Bilanzstichtag Der deutsche Unternehmer V liefert am 30.9.01 an den amerikanischen Unternehmer K Waren für 100.000 EUR. Die Rechnung wird in USD ausgestellt und ist am 30.3.02 fällig. Zum Zeitpunkt der Lieferung besteht der W...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 2.2 Bewertungseinheiten

Die Kursverluste wurden nach den vorstehenden Ausführungen abgesichert durch die Verknüpfung der Grundgeschäfte mit den Sicherungsgeschäften. Man spricht hier von Hedge-Geschäften. Bei einer Einzelbewertung von Grund- und Sicherungsgeschäft werden die zum Bilanzstichtag bestehenden Risiken berücksichtigt. Werden aber das Grundgeschäft und das Sicherungsgeschäft zu einer Bewe...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 3.1.1 Drohverlustrückstellung

Bei einer Bewertungseinheit aus Grund- und Sicherungsgeschäft ist das Risiko des Grundgeschäfts durch das Sicherungsgeschäft abgesichert. Ein Verlust kann daher nur aus dem Sicherungsgeschäft drohen. Er ergibt sich, wenn der Erfüllungskurs des Sicherungsgeschäfts niedriger ist als der Terminkurs am Bilanzstichtag. Es ist zum Bilanzstichtag eine Rückstellung für drohende Verl...mehr