Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rn. 126 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Pensionsrückstellungen sind gesondert zu zeigen. Hinsichtlich ihrer Bildung besteht allerdings ein Wahlrecht. Dieses Wahlrecht gilt für vor dem 01.01.1987 gegebene Pensionszusagen (sog. Altzusagen) und deren Erhöhungen (vgl. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB). Wird von diesem Wahlrecht dahingehend Gebrauch gemacht, dass für Altzusagen keine Rückst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Rn. 109 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Position "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" (§ 266 Abs. 2 E.) kann im Zusammenhang mit zum beizulegenden Zeitwert bewerteten VG auftreten, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger eines UN entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Handelsrechtliche Rechnungslegung in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Rn. 418 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Umsetzung des BilMoG hielt der beizulegende Zeitwert – in überschaubarem Umfang – neben den AK und HK als Bewertungsmaßstab Einzug in die handelsrechtliche RL. Im Gegensatz zur alten Rechtslage, nach der er lediglich als Vergleichsmaßstab für die Niederstwertbewertung oder als Informationsgröße im Anhang eine Rolle spielte, erhielt e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bilanzvermerke

Rn. 8 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Ergänzend zu den Gliederungsvorschriften bestehen zahlreiche Vermerkpflichten, die entweder in bzw. unter der Bilanz oder alternativ wahlweise in (unter) der Bilanz oder im Anhang anzugeben sind. Zu nennen sind hier:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 40 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Normengefüge der IFRS existieren grds. keine zu § 264c vergleichbaren (rechtsformspezifischen) Sonderregelungen. Dennoch sieht etwa (auch) IAS 24.18 vor, Finanzierungstransaktionen zwischen nahe stehenden UN und Personen, wie etwa Ausleihungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, angeben zu müssen (vgl. auch IAS 24.21(g) bzw. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3)

Rn. 300 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3 ist im Anhang zu berichten über "Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist". Mit dieser Angabepflicht zu nicht in de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Überblick

Rn. 60 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Einzelfallprüfungen (Test of Details) umfassen die Anwendung einer oder mehrerer Prüfungstechniken, wie etwa:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. (Fortgeführte) Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rn. 443 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten AHK, sofern sich der beizulegende Zeitwert weder als Marktpreis auf einem aktiven Markt noch anhand einer Bewertungsmethode verlässlich ermitteln lässt. Dabei gilt der zuletzt als Marktpreis oder anhand einer Bewertungsmethode ermittelte beizulegende Zeitwert als AHK i. S. d. Satzes 3 (vgl. § 255 Abs. 4...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Besonderheiten betreffend das immaterielle Anlagevermögen

Rn. 228 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die begriffliche Abgrenzung für Zugänge als "mengenmäßige Ausweitung" und Abgänge als "mengenmäßige Verminderung" reicht für immaterielle VG nicht aus. Von einer körperlichen Zunahme oder Abnahme kann bei diesen VG, zu denen gemäß § 266 Abs. 2 "selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte", "entgeltlich erworbene...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVIII. Anteile an Sondervermögen oder Anlageaktien an Investmentvermögen (§ 285 Nr. 26)

Rn. 761 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 285 Nr. 26 sind im Anhang anzugeben "zu Anteilen an Sondervermögen im Sinn des § 1 Absatz 10 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder Anlageaktien an Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital im Sinn der §§ 108 bis 123 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder vergleichbaren EU-Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen Inv...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Änderung der Form der Darstellung (§ 265 Abs. 1)

Rn. 26 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, ist beizubehalten, soweit nicht in Ausnahmefällen wegen besonderer Umstände Abweichungen erforderlich sind. Die Abweichungen sind im Anhang anzugeben und zu begründen" (§ 265 Abs. 1). Inhalt und Auslegung dieser Vorschr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXI. Derivative Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 19)

Rn. 630 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 19 ist „für jede Kategorie nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteter derivativer Finanzinstrumente [anzugeben, d.Verf.] Art und Umfang der Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert, soweit sich dieser nach § 255 Abs. 4 verlässlich ermitteln lässt, unter Angabe der angewandten Bewertungsmethode, deren Buchwert und der Bila...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anleihen, davon konvertibel

Rn. 146 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Bei den Anleihen handelt es sich um Fremdkapitalien, die durch Inanspruchnahme des öffentlichen Kap.-Markts aufgebracht worden sind (vgl. ADS (1997), § 266, Rn. 218). Im Zusammenhang mit der Position "Anleihen" dürfte unter öffentlichem Kap.-Markt i. d. R. nur der organisierte Kap.-Markt zu verstehen sein (vgl. Bonner-HdR (2021), § 266 HGB, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Ausblick

Rn. 1082 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die IFRS und mit ihnen die Anhangangaben sind einem stetigen Wandel ausgesetzt. Als Reaktion auf Initiativen und Projekten von nationalen Standardsetzern und Interessengruppen zum Thema Anhang hat das IASB die sog. Angabeninitiative ("Disclosure Initiative") als Gesamtprojekt aufgesetzt, das aus folgenden Einzelthemen besteht:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesamtkostenverfahren ("nature of expense method")

Rn. 162 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Als erste Darstellungsform der GuV wird das GKV im Standard angesprochen. Dabei werden die Aufwendungen wie nach HGB nach ihrer Art und nicht (wie im UKV) nach Funktionsbereichen gegliedert. In IAS 1.102 (ED/2019/7.69) ist eine beispielhafte Gliederung nach dem GKV angegeben (vgl. auch IAS 1.IG6 (Part I)):mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Ertragsteuern ("income taxes")

Rn. 224 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 In IAS 12 werden die Steuern vom Einkommen und Ertrag behandelt. Diese umfassen neben den tatsächlichen auch die latenten Steuern. Gemäß IAS 12.12 handelt es sich bei den tatsächlichen Steuern um den Betrag der geschuldeten (erstattungsfähigen) Ertragsteuern, die aus dem zu versteuernden Einkommen der laufenden Periode resultieren. Latente S...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Rn. 152 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind Vorleistungen eines Vertragspartners auf ein schwebendes Geschäft, d. h., die zu erbringende Lieferung oder Leistung steht noch aus. Die bilanzielle Erfassung dieser Anzahlungen dient dem Zweck, die Zahlungen des Vertragspartners erfolgsneutral zu behandeln. Rn. 153 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Für den...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Weitere Gliederungsvorschriften

Rn. 7 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Neben § 266 beinhalten sowohl die allg. RL-Vorschriften als auch die von bestimmten Rechtsformen zu beachtenden Spezialvorschriften noch weitere Regelungen hinsichtlich des formalen Ausweises einzelner Bilanzposition (vgl. auch die Kommentierungen der einzelnen Vorschriften):mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XIV. Zusätzliche Angaben bei verkürzter Bilanz (§ 327 Nr. 1)

Rn. 85 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 „Auf mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2) ist § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe an­zuwenden, daß die gesetzlichen Vertreter die Bilanz nur in der für kleine Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 vorgeschriebenen Form beim Betreiber des Bundesanzeigers einreichen müssen. In der Bilanz oder im Anhang sind jedoch die folgenden Pos...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Antizipative Aktiva und Passiva (§ 268 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 3)

Rn. 73 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Werden unter dem Posten ‚sonstige Vermögensgegenstände’ Beträge für Vermögensgegenstände ausgewiesen, die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich entstehen, so müssen Beträge, die einen größeren Umfang haben, im Anhang erläutert werden" (§ 268 Abs. 4 Satz 2). Kleine KapG und somit auch Kleinst-KapG (vgl. § 267a Abs. 2) sind von der Erläuter...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Übernommene Verpflichtungen

Rn. 123 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Muss der Erwerber im Zusammenhang mit dem Erwerb eines VG Verpflichtungen (des Verkäufers) übernehmen, so gilt der Wert dieser Verpflichtung grds. als Bestandteil der AK des erworbenen VG. Diese Verpflichtung ist insoweit als Bestandteil der AK anzusehen, wie sie im Zeitpunkt der Anschaffung zu einer Passivierung führt(e). Hierbei ist es une...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Kaufoption

Rn. 194 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Im Zeitpunkt des Verkaufs der Option geht der Verkäufer die Verpflichtung ein, den Optionsgegenstand zum festgelegten Preis (Basispreis) zu veräußern. Der vereinnahmte Optionspreis ist zu passivieren. Ein Ausweis des vereinnahmten Optionspreises als passiver RAP dürfte dem Tatbestand der eingegangenen Verpflichtung (an dem schwebenden Grundg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz (§ 265 Abs. 3 Satz 1)

Rn. 38 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Fällt ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld unter mehrere Posten der Bilanz, so ist die Mitzugehörigkeit zu anderen Posten bei dem Posten, unter dem der Ausweis erfolgt ist, zu vermerken oder im Anhang anzugeben, wenn dies zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich ist" (§ 265 Abs. 3 Satz 1). Die Angab...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Innerperiodische Einheitlichkeit

Rn. 322 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Weder in der Literatur und Rspr. noch in der RegB ist die Frage nach der innerperiodischen Einheitlichkeit der Bewertung abschließend geklärt worden (vgl. Selchert, WPg 1983, S. 447). Um die Frage zu beantworten, ob und ggf. inwieweit der Gesetzgeber einer innerperiodischen Einheitlichkeit der Bewertung Gültigkeit verschaffen will, bedarf es...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XVIII. Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten (§ 285 Nr. 15a)

Rn. 556 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 15a sind im Anhang das "Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten, unter Angabe der Anzahl und der Rechte, die sie verbriefen", anzugeben. Die durch das BilRUG neu eingefügte Nr. 15a setzt Art. 17 Abs. 1 li...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überleitungen zur HB II

Rn. 143 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 KA und Konzernlagebericht sind die Bestandteile der Konzern-RL. Für den KA gilt die "Maßgeblichkeit des Rechnungslegungsrechts des Mutterunternehmens" (vgl. Busse von Colbe/Chmielewicz, DBW 1986, S. 289 (332)) bzw. der "Grundsatz der Einheitlichkeit der Bewertung" (vgl. Dusemond/Küting/Wirth (2018), S. 286f.; Wohlgemuth, in: FS von Wysocki (...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nichtvergleichbarkeit und Anpassung der Vorjahresbeträge (§ 265 Abs. 2 Satz 2f.)

Rn. 32 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "In der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorhergehenden Geschäftsjahrs anzugeben. Sind die Beträge nicht vergleichbar, so ist dies im Anhang anzugeben und zu erläutern. Wird der Vorjahresbetrag angepasst, so ist auch dies im Anhang anzugeben und zu erläutern" (§ 265 Abs. 2). Sinn...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 388 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In der Abschaffung des Bilanzierungsverbots für selbst geschaffene immaterielle VG des AV gemäß § 248 Abs. 2 (a. F.) sah der Gesetzgeber eine "Anhebung des Informationsniveaus" (BT-Drs. 16/10067, S. 50). Ein Mehr an Informationen, die – angeblich – insbesondere von am Beginn der wirtschaftlichen Entwicklung stehenden UN dazu verwendet werden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXI. Latente Steuern (§ 285 Nr. 29)

Rn. 782 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 29 ist im Anhang anzugeben, "auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist". § 285 Nr. 29 ist mit dem BilMoG – im Übrigen ohne entsprechendes Pendant in der Bilanz-R – in das HGB eingeführt worden. Die Angabepflicht besteht für gro...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 (a. F.) bzw. Nr. 2 (n. F.))

Rn. 106 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Im Anhang müssen [...] Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und begründet werden; deren Einfluß auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen" (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 (a. F.) bzw. (n. F.)). Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Begriff, Aufgaben und Zielsetzungen der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der von jedem bilanzierungspflichtigen Kaufmann für jedes GJ aufzustellende JA besteht aus der Bilanz und der GuV (vgl. § 242 Abs. 3), wobei Letztere als Aufwands- und Ertragsrechnung zu verstehen ist (vgl. §§ 242 Abs. 2 und 252 Abs. 1 Nr. 5 – Zeitraumrechnung). Die Bilanz dient hauptsächlich der Darstellung der Vermögens- und Finanzlage (Verm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Genussrechtskapital

Rn. 168 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Schwierigkeit der bilanziellen Einordnung von Genussrechtskap. ist hauptsächlich dadurch begründet, dass die Ausgestaltung der dem Genussrechtskap. zugrunde liegenden Konditionen keiner gesetzlichen Normierung unterliegt und deshalb weitestgehend von den Entscheidungen des UN bzw. des Genussrechtsempfängers abhängt. Genussrechte (vgl. zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIX. Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251, 268 Abs. 7 (§ 285 Nr. 27)

Rn. 770 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Im Anhang sind "für nach § 268 Abs. 7 im Anhang ausgewiesene Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse die Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme" anzugeben. § 285 Nr. 27 setzt Art. 16 abs. 1 lit. d) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus resultiert das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Zulagen, Zuschüsse und Subventionen

Rn. 63 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die bilanzielle Behandlung von Subventionen, Zuschüssen und Zulagen war in der Vergangenheit überaus uneinheitlich. Zulagen wurden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorschriften (vgl. § 13 InvZulG (2010)) i. d. R. nicht als AK-Minderung erfasst. Bei Subventionen in direkter Form und Zuschüssen war es grds. zulässig, einen Abzug von den AH...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Auswirkungen des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) auf spezielle Gliederungsvorschriften und Bilanzvermerke

Rn. 8a Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Mit dem Inkrafttreten des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) vom 20.12.2012 (BGBl. I 2012, S. 2751ff.) haben sich für kleine und kleinste KapG und diesen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a insbesondere Erleichterungen i. R.d. § 266 (vgl. dazu HdR-E, HGB § 266, Rn. 4a) ergeben. Diese Erleichterungen recht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Anwendbarkeit der besonderen Bestimmungen auf kleine und Kleinst-Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a (Abs. 5)

Rn. 39 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Kleine und Kleinst-PersG i. S. d. § 264a – vgl. zu den Größenmerkmalen § 267 Abs. 1 bzw. § 267a Abs. 1 – haben nach § 266 Abs. 1 Satz 3f. das Wahlrecht, eine verkürzte Bilanz aufzustellen. Im Hinblick auf diese Erleichterungen wird gemäß § 264c Abs. 5 bestimmt, inwieweit die in den Abs. 1ff. verankerten Vorgaben im Falle einer verkürzten Bila...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Stille Beteiligung und Genussrechtskapital

Rn. 120 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Der Ausweis der Einlage eines stillen Gesellschafters bei einem UN, an dem sich jemand als stiller Gesellschafter beteiligt hat, ist umstritten (vgl. Hense (1990), S. 142ff.; NWB HGB-Komm. (2021), § 246, Rn. 127; Beck-HdR, B 231 (2011), Rn. 15; Westerfelhaus, DB 1988, S. 1173ff.). So wird – auch in Abhängigkeit der jeweiligen Ausgestaltung –...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Rn. 395 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Anzugeben sind nur die Bezüge, die ein Mitglied des Geschäftsführungsorgans in seiner Eigenschaft und (final) für seine Tätigkeit als Mitglied dieses Organs erhält, und zwar von der Bestellung bis zur Abberufung (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 285 HGB, Rn. 239). Anzugeben sind nur die Bezüge, die ein Organmitglied unmittelbar von dem berichts...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 ist der JA von KapG und i. S. v. § 264a haftungsbeschränkten PersG um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und GuV eine Einheit bildet. Die materielle Bedeutung des Anhangs ergibt sich daraus, dass der JA "klar und übersichtlich sein" (§ 243 Abs. 2) und unter Beachtung der GoB ein den "tatsächlichen Verhältnis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Ersteigerung

Rn. 118 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gerade i. R.v. Versteigerungen einzelner VG werden häufig Preise erzielt, die sich wesentlich von den tatsächlichen Werten dieser VG unterscheiden. Hinsichtlich der Definition der AK ist dies jedoch unerheblich, denn als AK gilt der Betrag, den der Erwerber tatsächlich aufwendet. Rn. 119 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Insbesondere im Fall von Zwan...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7

Rn. 173 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Schließlich sind Ertrags-, Aufwands-, Gewinn- oder Verlustposten von finanziellen Vermögenswerten ebenso wie von finanziellen Verbindlichkeiten entweder in der (Gesamt-)Ergebnisrechnung oder im Anhang (vgl. IFRS 7.20; des Weiteren IDW RS HFA 24 (2017)) anzugeben.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (§ 275 Abs. 2 Nr. 14)

Rn. 91 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die konsequente Trennung im Ausweis von gewinnabhängigen und anderen Steueraufwendungen ist durch die Bilanz-R (zuvor: 4. EG-R) sowie die international überwiegende Praxis bedingt. Sie ist im Hinblick auf die Aussagefähigkeit der GuV zu begrüßen, wenngleich nicht zu verkennen ist, dass für den externen Leser wegen fehlender Kenntnis von z. B....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Geleistete Anzahlungen

Rn. 79 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Unter dieser Position sind alle Zahlungen auszuweisen, die für den Erwerb von VG des Vorratsvermögens geleistet wurden, sofern die betreffenden VG bis zum BilSt noch nicht zugegangen sind bzw. der Gefahrenübergang noch nicht stattgefunden hat. Ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs hat der Ausweis unter den RHB, den unfertigen oder fertigen E...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verkaufsoption

Rn. 198 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die entrichtete Optionsprämie ist zunächst – analog zur Kaufoption – als immaterieller VG i. d. R. unter den "[S]onstige[n] VG" auszuweisen. Eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebendem Geschäft kommt ebenfalls grds. nicht in Betracht. Befindet sich der Optionsgegenstand im Eigentum des Käufers der Option, bildet der Basispreis ab...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Rn. 104 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Gemäß § 250 Abs. 1 Satz 1 sind aktive RAP zu bilanzieren, soweit es sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag handelt, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Typische Beispiele hierfür sind vorausbezahlte Mieten oder Versicherungsbeiträge. Ferner legt § 250 Abs. 3 ein Aktivierungswahlrecht für Disagien fest, wenn be...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Prüfung der Konsolidierungsmaßnahmen

Rn. 149 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Neben den Überleitungen zur HB II hat der KA-Prüfer – vorbehaltlich einer Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen (vgl. § 308a) – auch die Konsolidierungsmaßnahmen zu prüfen. Dazu zählen insbesondere die Kap.-Konsolidierung (vgl. §§ 301, 309) die Schuldenkonsolidierung (vgl. § 303), die Zwischenergebniseliminierung (vgl. § 30...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.3.4 Andere Finanzanlagen und Wertpapiere

Wertpapiere können nach den Grundsätzen des § 266 HGB dem Anlagevermögen oder dem Umlaufvermögen zugeordnet werden. Eine Zuordnung anhand der Mindestlaufzeiten wie bei Ausleihungen (bis 1 Jahr, 1-4 Jahre, über 4 Jahre) kann hier nicht zum Ansatz kommen; vielmehr ist die Dauerhaftigkeit der Wertpapiere heranzuziehen. Der Erwerb von Wertpapieren erfolgt häufig in der Absicht, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sonstige Rückstellungen

Rn. 139 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Sämtliche anderen Rückstellungsarten sind gliederungstechnisch als eine Bilanzposition zu zeigen (vgl. zu den Rückstellungsarten HdR-E, HGB § 249, Rn. 32ff.). Untergliederungen zur Darstellung der in § 249 aufgeführten Rückstellungen sind jedoch zulässig (vgl. § 265 Abs. 5 Satz 1). Eine darüber hinausgehende Untergliederung in dem Sinn, dass...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Offenlegung

Rn. 44 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Jede GmbH muss Teile ihrer RL offenlegen (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 1ff.). Das HGB versteht dabei unter "Offenlegung" die Übermittlung der offenlegungspflichtigen Unterlagen in elektronischer Form an die das UN-Register führende Stelle (vgl. § 325 Abs. 1 Satz 2; HdR-E, Einf. HGB §§ 325–329, Rn. 5). Rn. 45 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Pflicht...mehr