Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Einkommensteuergesetz

Rn. 410 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Legaldefinition in § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG (unverändert seit 1934 s Rn 405) stellt ersichtlich auf objektive Marktverhältnisse ab. Ein fiktiver Unternehmenswert wird in den Geschehensablauf der Wertermittlung eingefügt. Zusätzlich muss das Going-Concern-Prinzip vergleichbar § 252 Abs 1 Nr 2 HGB angewandt werden. Und schließlich wird der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2.1 Tatsächliche Steuerbefreiung als Voraussetzung für den Zuwendungsabzug

Tz. 135 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst b KStG sind abzb Zuwendungen an eine nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse. Hierunter fallen nur Zuwendungen an unbeschr oder an beschr Stpfl, da nur für diese eine tats StBefreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG in Betracht kommt (zur StBefreiung für beschr stpfl Kö s § 5 Abs ...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / II. Der Auftrag und seine Behandlung

§ 31 Auftrag zur Zwangsvollstreckung (§§ 753 bis 758 ZPO) (1) Der Auftrag zur Zwangsvollstreckung wird dem Gerichtsvollzieher unmittelbar vom Gläubiger oder seinem Vertreter oder Bevollmächtigten erteilt. Der Auftraggeber darf die Vermittlung der Geschäftsstelle in Anspruch nehmen. Der durch Vermittlung der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher wird unmittelbar für d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.3 Legaldefinition der organschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 6); Abgrenzung von der vororganschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung

Tz. 1070 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Definition, die sich nur redaktionell von der bisherigen unterscheidet, liegen Minder- und Mehrabführungen iSd S 1 und 2 insbes vor, wenn der an den OT abgeführte Gewinn von dem St-Bil-Gewinn der OG abweicht und diese Abweichung in organschaftlicher Zeit verursacht ist. Wegen des Begriffs der Meh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Zum Kriterium der "Werthaltigkeit"

Rn. 719 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nicht geklärt erscheint bei den ganzen dargestellten Sanierungstechniken der Inhalt von "werthaltig". Vorstehend ist der Verzicht auf die Forderung jeweils als wertlos, der Barzuschuss bzw die Verlustübernahmeverpflichtung etc als werthaltig angenommen worden (s Rn 712f). Von diesen Annahmen scheinen auch die BFH-Rspr und eine verbreitete A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Definition

Rn. 706 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die in § 6 Abs 6 S 2 EStG angesprochenen verdeckten Einlagen sind in R 8.9 Abs 1 S 1 KStR 2022 (unzureichend) definiert. Das "verdeckt" meint, dass die Einlage nicht durch Sachkapitalerhöhung in das gezeichnete Kapital geleistet wird. Vielmehr wird die Übertragung in das Vermögen der KapGes außerhalb des Nennkapitals, also in die Kapitalrüc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolgen der verdeckten Einlage nach § 6 Abs 6 S 2 EStG

Rn. 1846 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 6 S 2 EStG enthält – wie auch S 1 – nur die Besteuerungsfolgen beim Gesellschafter (s Rn 704), der die Beteiligung an der KapGes im BV hält und ein WG aus seinem BV verdeckt in diese KapGes einlegt. Die Regelung bestimmt, dass sich bei diesem die AK auf die Beteiligung an der KapGes um den Teilwert des eingelegten WG erhöhen (zum T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Einstellung des Geschäftsbetriebs (§ 8d Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 54 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach der Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 8) wird ein Geschäftsbetrieb eingestellt, wenn er nach den Grundsätzen der Betriebsaufgabe iSd § 16 EStG beendet wird. Erforderlich ist danach eine Willensentscheidung oder Handlung, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Die Beteiligung an KapGes als WG sui generis, FS Welf Müller, 2001, 631. Rn. 676 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der Beteiligung an KapGes kommt steuerlich unstreitig WG-Eigenschaft zu. Allerdings muss man den besonderen Charakter dieses WG in bilanzrechtlicher und steuerökonomischer Sicht berücksichtigen. Beteiligungen repräsentieren in der Bilanz eine Art derivativen P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Tz. 31 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die rechtlichen Grundlagen der GmbH finden sich im GmbHG v 20.05.1898 (RGBl I 1898; 846) in seiner jeweils aktuellen Fassung. Die GmbH ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem Mindeststammkap von 25 000 EUR, von dem bei Gründung wenigstens 1/4 der Stammeinlage, mind aber 12 500 EUR eingezahlt werden...mehr

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§ 2 Inkrafttreten und Überg... / IV. Weiternutzung der bisherigen Formulare nach der GVFV 2015

Rz. 9 Der Anwendungsbereich der ZVFV geht weiter als derjenige der GVFV 2015, die nach § 1 Abs. 2 S. 2 GVFV 2015 auf die Einziehung titulierter privatrechtlicher Geldforderungen beschränkt war. Im Rahmen des bisherigen Anwendungsbereichs der GVFV 2015 konnte das danach verbindliche Formular zur Beauftragung des Gerichtsvollziehers nach der 1. ÄndVO ZVFV noch bis zum 31.8.2024...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der Anschaffungskosten

Rn. 249 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abstandszahlungen Grundstücks-AK sein (Spindler, DB 1993, 297; BFH BStBl II 1993, 486; sowie FG BaWü EFG 2003, 378 für Verzicht auf den Erwerb von GmbH-Anteilen; FG Nürnberg v 17.09.2001, I 282/2000, DStRE 2002, 194 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. ABC zum Transfer von Einzel-WG

Rn. 1776 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 AfA-Bemessungsgrundlage s Rn 1580, 1599, 1602, 1678 Anwachsung s Rn 1479 Aufnahme eines Gesellschafters s Rn 1031ff Beteiligung an KapGes (100 %ig) s Rn 1592, 1771 Beteiligungsidentische Personengesellschaft s Rn 1720f Betrieb s Rn 1400 Betriebsaufgabe s Rn 1387, 1389, 1405, 1425 Betriebsaufspaltung s Rn 1822ff Betriebsgrundlage, wesentliche s Rn 1406 Betri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, SteuersenkungsG: Die Bilanzierung von Beteiligungen an KapGes, DB 2000, 1931. Rn. 720 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Frage ist nunmehr, wie sich die ab s Rn 693 dargestellte Rechtslage im Halb- bzw Teileinkünfteverfahren niederschlägt (ab 2002, für Auslandsgesellschaften ab 2001 bei kalendergleichem Wj). Die Unternehmenssteuerreform hat bezüglich der Bilanzierung von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.1.1 Allgemeines

Tz. 1161 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 1 KStG idFd JStG 2008 ist für Minder- und Mehrabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, in der St-Bil des OT ein besonderer aktiver oder passiver AP iHd Betrags zu bilden, der dem Verhältnis des OT am Nenn-Kap der OG entspricht. Nach § 14 Abs 4 S 2–4 KStG idFd JStG 2008 sind die besonderen AP im Zeitp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die einzelnen Bewertungsschritte

Rn. 36 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der in die StB einzusetzende konkrete Wert ermittelt sich wenigstens für die WG der Aktivseite in einer Abfolge von Bewertungsschritten. Bei unterschiedlichen Begrifflichkeiten kann dabei durchaus eine sachliche Übereinstimmung mit der HB und auch den internationalen Standards festgestellt werden. Diese Bewertungsschritte sind im nachfolgend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen

Tz. 89 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten vor allem für grenzüberschreitende Umwandlungen der og Art sind derzeit erst im begrenzten Umfang gegeben. § 1 Abs 1 UmwG begrenzt den Anwendungsbereich des Gesetzes nur auf Rechtsträger mit Sitz im Inl und sieht in §§ 122a ff UmwG nur die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kap-Ges vor. Allerding...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / V. Nahestehen gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4

Rz. 531 [Autor/Stand] Einflussnahme. Die Vorsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Voraussichtlich dauernde Wertminderung – Begriff und Auffassung der FinVerw

Rn. 476 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zum Begriff der dauernden Wertminderung vertritt die FinVerw folgende Auffassung (BMF v 02.09.2016, BStBl I 2016, 995 Rz 5): Zitat " Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung bedeutet ein voraussichtlich nachhaltiges Absinken des Werts des WG unter den maßgeblichen Buchwert; eine nur vorübergehende Wertminderung reicht für eine Teilwertabsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition

Rn. 150 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Das EStG kennt zwar AK als Bewertungsmaßstab (§ 6 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG), liefert jedoch keine eigenständige Definition. Von jeher wird deshalb für die StB (vgl auch H 6.2 EStH 2022) ohne Einschränkung die Definitionsnorm des § 255 Abs 1 HGB bemüht. Diese lautet: Zitat "AK sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenst...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.4 Abzug von Betriebsausgaben (§ 10 Abs. 4 AStG)

Rz. 352 Nach § 10 Abs. 4 AStG sind bei der Ermittlung der Zwischeneinkünfte nur solche Betriebsausgaben abziehbar, die mit diesen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Die Vorschrift ist als Ergänzung zur Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 3 S. 1 AStG zu verstehen. Danach sind nur die Betriebsausgaben bei der Ermittlung der Zwischeneinkünfte zu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Kapitalaufteilungsmethode (Abs. 1)

(1) Einer inländischen Betriebsstätte eines nach ausländischem Recht buchführungspflichtigen oder tatsächlich Bücher führenden, ausländischen Unternehmens ist zum Beginn eines Wirtschaftsjahres derjenige Anteil am Eigenkapital des Unternehmens zuzuordnen, der ihrem Anteil an den Vermögenswerten sowie den Chancen und Risiken im Verhältnis zum übrigen Unternehmen entspricht (...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.4 Funktionsanalyse (§ 1 Abs. 5 S. 3 AStG)

Rz. 318 Allgemeines: Two Step Approach: Der Ausgangspunkt der Betriebsstättengewinnkorrektur ist der sog. "Two Step Approach", wie er sowohl von der OECD als auch in § 1 Abs. 5 Satz 3 und 4 AStG festgelegt wird. Der Grundgedanke besteht darin, das zivilrechtliche Einheitsunternehmen "aufzuteilen" in a) das Unternehmen im Ansässigkeitsstaat (Stammhaus) und b) in die Betriebsst...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 307 BGB

Die Unwirksamkeit der überwiegenden Zahl der mietvertraglichen Formularklauseln wurde von der Rechtsprechung[1] auf einen Verstoß gegen die Generalklausel des § 307 BGB gestützt, sodass dieser Bestimmung die größte praktische Bedeutung zukommt. Dies auch deshalb, weil eine Bestimmung nach § 307 BGB selbst dann unwirksam sein kann, wenn sie keinen Verstoß gegen die Verbotskat...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehescheidung (Miete) / 2 Nur ein Ehegatte ist Vertragspartner

Unproblematisch ist der Fall, dass der Mieter, der den Mietvertrag unterschrieben hat, in der Wohnung bleibt und der andere auszieht. Soll dagegen der Vertragspartner ausziehen und der andere in der Wohnung bleiben, bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung über einen Mieterwechsel. Dies ist ebenfalls unproblematisch, wenn sowohl der Ehepartner als auch der Vermieter damit ...mehr

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Ehescheidung (Miete) / 1 Beide Ehegatten sind Vertragspartner

Besteht Einigkeit zwischen den Ehegatten sowohl darüber, wer aus der Wohnung auszieht als auch darüber, dass der Mietvertrag mit dem Vermieter unverändert fortbestehen soll, d. h. auch der ausgezogene Partner weiter Vertragspartner bleibt und dementsprechend auch weiterhin für alle Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis gesamtschuldnerisch weiter haftet, ist eine Mitwirkun...mehr

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Ehegatten als Mieter / 5 Tod eines Ehegatten

Beim Tod eines Ehegatten ist zu unterscheiden, ob der Mietvertrag mit beiden oder nur mit einem Ehegatten geschlossen war. Sind beide Vertragspartner, wird das Mietverhältnis mit dem überlebenden Ehepartner fortgesetzt (§ 563a Abs. 1 BGB). Dieser kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er vom Tod des Ehepartners Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der ge...mehr

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Bürgschaft (Miete) / 4 Abgrenzung der Bürgschaft vom Schuldbeitritt

Beim Schuldbeitritt/der Schuldmitübernahme erwirbt der Vermieter einen Anspruch gegen den Sicherungsgeber auf Zahlung der Miete, wenn diese beim Hauptschuldner uneinbringlich wird. Gleiches gilt für die Erfüllung der sonstigen Verbindlichkeiten. Für die Abgrenzung der Bürgschaft vom Schuldbeitritt kommt es maßgeblich darauf an, ob nach dem Parteiwillen eine selbstständige Sch...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 9.1 Die Aufnahme in die KG

Auch der Eintritt in die KG ist grundsätzlich formfrei, und zwar durch Abschluss eines Aufnahmevertrages zwischen dem Eintretenden und sämtlichen Gesellschaftern, sofern der Gesellschaftsvertrag nicht ein anderes Mehrheitserfordernis bestimmt. Abhängig davon, ob der Eintretende Kommanditist oder Komplementär werden soll, bestimmt sich sein Haftungsrisiko. Ein neu eintretender...mehr

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Bürgschaft (Miete) / 2.2 Form der Bürgschaftserklärung

Die Bürgschaft bedarf nach § 766 BGB der Schriftform. Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung[1] ist dafür wichtig, schriftlich Folgendes erkennbar zu äußern: unmissverständlicher Wille, für eine fremde Schuld einstehen zu wollen; die Bezeichnung des Gläubigers, des Hauptschuldners und der verbürgten Forderung. Durch die Übergabe eines Blanko-Formulars wird die Schriftform ni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 1.3.3 Stellung des Arbeitnehmers im Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 16 Der Arbeitnehmer ist Schuldner der LSt (Rz. 75); der Arbeitgeber entrichtet daher durch Einbehaltung und Abführung der LSt eine Schuld des Arbeitnehmers gegenüber dem FA. Als Steuerschuldner i. S. d. § 43 AO ist der Arbeitnehmer im Hinblick auf das LSt-Abzugsverfahren neben dem Arbeitgeber Stpfl. i. S. d. § 33 AO. Er ist im LSt-Abzugsverfahren jedoch nicht Beteiligter...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 11 Die Beendigung der GmbH & Co. KG

Abgesehen von der sofortigen liquidationslosen Vollbeendigung wird eine KG in der Regel in 3 Phasen beendet: Die erste Phase tritt durch einen Gesellschafterbeschluss über die Auflösung oder durch einen gesetzlichen Auflösungsgrund ein. In der zweiten Phase, der Liquidation oder Auseinandersetzung, werden die laufenden Geschäfte abgewickelt, verbliebene Forderungen eingezogen ...mehr

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Bürgschaft (Miete) / 2.3.1 Allgemeine Grundsätze

Grundsätzlich haftet der Bürge für alle Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietverhältnis. Wird die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit vom Mieter nicht an den Vermieter zurückgegeben, so haftet der Bürge auch für die Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB. Ebenso haftet der Bürge für die Kosten eines Räumungsrechtsstreits und die Kosten der Zwangsvollstreckung.[1] Eine umfas...mehr

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Ermäßigte Besteuerung von A... / 1.2 Berechnung der Steuerermäßigung

Die Tarifprogression wird bei der Besteuerung von außerordentlichen Einkünften im Wege der Fünftelregelung abgeschwächt.[1] Danach ist in einem 1. Schritt zur Steuerberechnung für das Kalenderjahr, in dem die außerordentlichen Einkünfte zugeflossen sind, die Einkommensteuerschuld zu ermitteln, die sich ergibt, wenn in das zu versteuernde Einkommen die außerordentlichen Einkü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 1.3.4 Zivilrechtliches Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Rz. 18 Die lohnsteuerlichen Regelungen wirken auf die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf Auszahlung des Bruttolohns, sondern nur Anspruch auf Auszahlung des Nettolohns und Abführung der LSt an das FA. Rz. 19 Der Arbeitgeber wird durch die lohnsteuerlichen Vorschriften...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / Zusammenfassung

Überblick Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Ausprägung der Kommanditgesellschaft (KG), bestehend aus wenigstens je einer Komplementär-GmbH und einem Kommanditisten. Kommanditisten haften nur in Höhe ihrer im Handelsregister verzeichneten Haftsumme für Verbindlichkeiten der KG. Dagegen muss der Komplementär, d. h. der persönlich haftende Gesellschafter, unbeschränkt mit se...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 3 Wesen der GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft mit Besonderheiten. Die KG ist in den §§ 161 ff. HGB geregelt. Danach ist sie eine aus mindestens 2 (natürlichen oder juristischen) Personen bestehende Personengesellschaft, die kein Handelsgewerbe betreibt. Es werden 2 Arten von Gesellschaftern unterschieden: Der Komplementär: Er trägt strukturell das größte Risiko, denn er ha...mehr

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Bürgschaft (Miete) / 3.1 Bedeutung

Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern muss der Bürge leisten, wenn der Vermieter die Zahlung anfordert. Einer schlüssigen Darlegung der Verbindlichkeit bedarf es nicht.[1] Der Vermieter muss lediglich erklären, dass der Anspruch besteht. Der Bürge ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen; alle Streitfragen sind im Rückforderungsprozess auszutragen. Achtung Hauptforderung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 3.2 Schuldner der LSt (Abs. 2 S. 1)

Rz. 75 Der Arbeitnehmer ist nach § 38 Abs. 2 S. 1 EStG Schuldner der LSt. Indem der Arbeitgeber seine Dienstleistungspflicht auf Einbehaltung und Abführung der LSt erfüllt, zahlt er gleichzeitig die LSt des Arbeitnehmers auf dessen Rechnung und in dessen Namen. Der Arbeitnehmer bleibt auch im Fall einer Nettolohnvereinbarung Schuldner der vom Arbeitgeber übernommenen LSt (§ ...mehr

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Bürgschaft (Miete) / 2.3.2 Befristete Bürgschaft

Eine befristete Bürgschaft liegt vor, wenn sich der Bürge verpflichtet, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (z. B. bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses) für die Verbindlichkeiten des Mieters einzustehen. In diesem Fall kann der Vermieter den Bürgen grundsätzlich nur wegen solcher Forderungen in Anspruch nehmen, die bis zum Ende der Befristung fäll...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 4.1 Beschränkte Haftung

Neben steuerlichen Erwägungen ist es vor allem die Haftungsbeschränkung, die viele Unternehmer die Rechtsform der GmbH & Co KG wählen lässt. Wie bereits erwähnt, ist die Komplementärin der GmbH & Co KG eine GmbH. Dadurch wird erreicht, dass keine natürliche Person unbeschränkt und persönlich für alle Verbindlichkeiten der GmbH & Co KG haftet. Diese Haftung trifft nur die Kom...mehr

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BWA-Analyse als Frühwarnsys... / 1 Funktion der BWA

In jedem Unternehmen entsteht Zahlenmaterial durch Belege wie z. B. Ein- und Ausgangsrechnungen. Diese werden in der Finanzbuchhaltung (FIBU) erfasst und systematisch gegliedert. Gehälter werden bei den Personalkosten gebucht, Tankbelege bei den Kfz-Kosten usw. Die FIBU wird entweder intern oder von einem Steuerberater erstellt. Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) is...mehr

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Bürgschaft (Miete) / 2.1 Bedeutung

Bei der gewöhnlichen Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, für die Verbindlichkeiten des Mieters aus dem Mietverhältnis einzustehen. Nimmt der Vermieter den Bürgen in Anspruch, so hat dieser dieselben Einwendungen wie der Mieter. Im Prozess muss der Vermieter darlegen und beweisen, dass ihm Forderungen aus dem Mietverhältnis zustehen. Achtung Hinterlegung der Bürgschaft Der ...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 4.2 Geschäftsführung durch Kommanditisten und Dritte möglich

Die GmbH & Co KG ist die einzige Personengesellschaft, bei der die Geschäftsführung und Vertretung faktisch ausschließlich auf außenstehende Dritte, die nicht Gesellschafter der GmbH & Co KG sind, übertragen werden kann. Auch eine faktische Geschäftsführung durch die Kommanditisten ist möglich. Bei Personengesellschaften gilt der Grundsatz der Selbstorganschaft, d. h., es dür...mehr

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Agiles Vergütungssytem: Ges... / 1 Agile Vergütung ist kreative Ausgestaltung

Vergütung neu zu denken, bedeutet menschliche Bedürfnisse der Arbeitnehmer mit den unternehmerischen Zielen und Notwendigkeiten eines Unternehmens je nach Situation und je nach Geschäftsmodell für beide Seiten gewinnbringend zu verknüpfen. Das bietet beiden Seiten viele Chancen und dieser Ansatz bedeutet gleichzeitig aber auch, dass es kein"one-fits-all" im Sinne eines allge...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 6.1.2 Gründung der KG

Der KG-Gesellschaftsvertrag unterliegt keinen Formvorschriften, es sei denn, es werden darin Regelungen getroffen, für die sich eigene Formvorschriften ergeben. So kann bei der Einlage und damit Übertragung von Grundstücken (§ 311b Abs. 1 S. 1 BGB) oder bei Schenkungen (§ 518 Abs. 1 S. 1 BGB) im Zusammenhang mit der Gründung die notarielle Form auch des Gesellschaftsvertrags...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 10 Die GmbH & Co. KG im Erbfall

Ist im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt, gilt im Erbfall Folgendes: Im Falle des Todes eines Kommanditisten wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt (§ 177 HGB). Der Geschäftsanteil wird auf mehrere Erben entsprechend ihrer Erbquote aufgeteilt (Sonderrechtsnachfolge). In Abweichung zum Grundsatz der Universalsukzession (§ 1922 BGB) geht der Kommanditanteil ...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 5.4 Einheits-GmbH & Co. KG

Die Einheits-GmbH & Co KG ist eine weitere Möglichkeit der Kopplung beider Gesellschaftsformen. Hier ist die KG alleinige Gesellschafterin ihrer eigenen Komplementär-GmbH. Diese Struktur wird am besten im Wege des sog. Übertragungsmodells aufgesetzt: Zu diesem Zweck wird zunächst die zukünftige Komplementär-GmbH gegründet. Bei der Gründung der KG werden alle GmbH-Anteile der ...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 7.1 Der Geschäftsführer

Per gesetzlicher Zuordnung liegt in der KG die Befugnis, die Geschäfte zu führen, bei der Komplementär-GmbH. Eine GmbH ist als juristische Person selbst nicht handlungsfähig. Daher ist sie auf einen Geschäftsführer als Vertretungsorgan angewiesen. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist auch für die KG tätig. Diese Konstellation ermöglicht es, dass auch ein Dritter, der...mehr

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Realsplitting: Unterhaltsle... / 2 Abziehbare Aufwendungen

Abziehbar sind Aufwendungen bis zu 13.805 EUR im Kalenderjahr, die zum Zwecke des Unterhalts des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten gemacht werden, zuzüglich des Betrags der für die Absicherung der Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung des dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten tatsächlich aufgewendet wurde. Abzugsfähige Unterhaltsleistungen s...mehr