Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Due Diligence / 4.2.3 Schritt 3: Due Diligence-Prüfung durchführen

Die eigentlichen Prüfungen beginnen häufig mit einem Treffen beider Seiten, in dem u. a. noch einmal die am Prozess Beteiligten benannt und Ziele, konkrete Prüffelder und -themen sowie sonstige zu klärende Punkte angesprochen werden, etwa über den geplanten Zeitrahmen, den möglichen Umgang mit Verlängerungen oder Ausweitungen des Prüffelds, Termine für gemeinsame Treffen, Re...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.2 Haftungsgefahr: Das Risiko der Insolvenzverschleppung

Ein weiteres haftungsträchtiges Feld betrifft die Insolvenzverschleppung. Ist die Gesellschaft insolvenzreif, muss der Geschäftsführer unverzüglich – spätestens innerhalb von 3 Wochen bei Zahlungsunfähigkeit bzw. 6 Wochen bei Überschuldung (§ 15a I 2 InsO) – den Insolvenzantrag stellen. Von einer Insolvenzreife spricht man dann, wenn die Gesellschaft überschuldet oder zahlun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ausbildung von Gabelstapler... / 1 Entwicklung der Ausbildung

Frühere Generationen von Gabelstaplerfahrern wurden auf ihrem Arbeitsgerät wie folgt eingewiesen: Man zeigte ihnen die Bedienungshebel, erklärte diese, ermahnte sie zu einer vorsichtigen Fahrt und wünschte viel Glück. Heutzutage verläuft die Ausbildung zum Führer von Flurförderzeugen, so die korrekte Bezeichnung, grundlegend anders. "Schuld" daran sind die hohen Unfallzahlen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Abfin... / 4 Abfindungsregelung im Gesellschaftsvertrag

Der GmbH-Gesellschafter hat Anspruch auf eine Abfindung in Höhe des tatsächlichen Werts seines GmbH-Anteils. Am besten ist es, wenn die GmbH-Satzung eine Regelung für diesen Fall enthält. Diese Regelung muss aber eindeutig sein: In der Praxis wird häufig eine Buchwertklausel vereinbart, deren Wirksamkeit problematisch ist. Bei ihr orientiert sich die Abfindung an den Buchwer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildungsvertrag: S... / 5.2.1 Beendigungsstreitigkeiten

§ 111 Abs. 2 ArbGG enthält eine Sonderregelung für Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis nach den §§ 3 ff. BBiG. Soweit ein Schlichtungsausschuss gebildet ist, ist die Anrufung des Schlichtungsausschusses nach allgemeiner Auffassung zwingende Prozessvoraussetzung für die Klage.[1] Der von dem gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG auch für Beendigungsstreitigkeiten zuständig...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Bestandsve... / 4 Inventur und Inventar: Was ist der Unterschied?

Die genaue Feststellung der vorhandenen Vermögenswerte und der Schulden bezeichnet man als Inventur. Die Inventur ist ein wichtiges Hilfsmittel der Erfolgsrechnung und wird durchgeführt bei körperlichen Gegenständen (z. B. Bargeld, Vorräte, Einrichtungsgegenstände) durch Zählen, Messen oder Wiegen (körperliche Bestandsaufnahme). Nach diesem Vorgang müssen die so festgestellte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4 Feststellung des Werts der vermögensteuerpflichtigen Wirtschaftsgüter, Abs. 1 Nr. 3

Rz. 106 § 180 Abs. 1 S. Nr. 3 AO ermöglicht die einheitliche gesonderte Feststellung aller vermögensteuerpflichtigen Wirtschaftsgüter und des Werts der Schulden und sonstiger Abzüge. Die Regelung ist für Feststellungszeitpunkte ab 1.1.1997 gegenstandslos, da die VSt entfallen ist. 4.1 Feststellung durch Teilabschlussbescheid, Abs. 1a Rz. 107 Durch Gesetz v. 20.12.2022[1] wurd...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 59 MWv 1.4.2004 [1] wurde die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers durch § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG a. F. (jetzt Abs. 2 Nr. 4) auf bestimmte Bauleistungen ausgedehnt. Voraussetzung war, dass der Leistungsempfänger selbst derartige Bauleistungen erbringt (§ 13b Abs. 5 S. 2 UStG a. F.). Von der Regelung betroffen sind damit hauptsächlich Subunternehmerverhältniss...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Wesentlicher Inhalt der Vorschrift

Rz. 21 Nach § 13b Abs. 1 UStG entsteht die Steuer für die nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtigen sonstigen Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Der Entstehungszeitpunkt für die nicht unter Abs. 1 fallenden sonstigen Leistungen eines im Ausland an...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 51 Für stpfl. Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren geht bereits seit 1.1.2002 die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über (§ 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG a. F.). Durch diese Regelung sollte sichergestellt werden, dass der Verzicht auf die Steuerbefreiung bei der Zwangsversteigerung des Grundstücks nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG (§ 9 Ab...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, lineare / 2.2.2 Abschreibung über 1 Jahr gem. BMF-Schreiben v. 22.2.2022 (Option b)

Nach dem BMF-Schreiben v. 22.2.2022 kann für die nach § 7 Abs. 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer grundsätzlich ein Zeitraum von 1 Jahr unterstellt werden. Nach Rz. 1.2 des BMF-Schreibens kann der Bilanzierende von dieser Annahme auch abweichen und eine längere (im Einzelfall ggf. realistischere) Nutzungsdauer zugrunde legen. Bei Anwendung der Regelung des BMF-Schreibens sind ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 1 So kontieren Sie richtig!

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 7 Steuerliche Behandlung von Erbfallschulden

Sind der oder die Erben mit Geldvermächtnissen (§§ 1939, 2147 BGB) oder Pflichtteilsansprüchen (§ 2303 BGB) beschwert, sind diese privaten Erbfallschulden wie beim Tod eines Einzelunternehmers keine Anschaffungskosten für den im Erbwege erlangten Mitunternehmeranteil. Ausgaben zur Erfüllung von Erbfallschulden führen weder zu Anschaffungskosten in der Ergänzungsbilanz des Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.1 Feststellung durch Teilabschlussbescheid, Abs. 1a

Rz. 107 Durch Gesetz v. 20.12.2022[1] wurde mit Abs. 1a die Möglichkeit geschaffen, in der Außenprüfung ermittelte Besteuerungsgrundlagen vor Ergehen des Prüfungsberichts durch einen Teilabschlussbescheid gesondert festzustellen. Die Vorschrift steht in Zusammenhang mit der Neufassung der Ablaufhemmung bei einer Außenprüfung nach § 171 Abs. 4 AO. Mit dieser Vorschrift wurde ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände (§ 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 46 Ein weiterer Fall der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger ist die Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens. Umsatzsteuerlich gilt im Zeitpunkt der Sicherungsübereignung der sicherungsübereignete Gegenstand noch nicht als geliefert. Erst bei der Verwertu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall: Mitwirkungspfli... / 5. Steuerstrafverfahren

Steuerhinterziehung durch Verletzung der Mitwirkungspflicht?: Da die Regelungen der vorsätzlichen und leichtfertigen Steuerhinterziehung gem. §§ 370, 378 Abs. 1 AO sog. Blanketttatbestände sind, kann die Verletzung anderweitiger gesetzlicher steuerlicher Pflichten den objektiven Tatbestand der Hinterziehung begründen. Somit kann der objektive Tatbestand auch durch eine Verle...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.1.1 Tatsächlicher Vorgang

Rz. 14 Der Begriff des Zuflusses wurde von der Rspr., ausgehend von dem Kriterium der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Empfängers, losgelöst vom Wortlaut entwickelt (Rz. 10). Unter Zufluss ist danach ein tatsächlicher Vorgang zu verstehen, der zur Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht führt (Rz. 15). Fiktive Einnahmen sind nicht anzusetzen; der Zufluss kann n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.1.2 Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht

Rz. 15 Der Begriff des "Zufließens" ist wirtschaftlich auszulegen. Ausgehend von der früheren Gesetzesfassung, wonach in erster Linie die Fälligkeit des Anspruchs bzw. das tatsächliche Zufließen entscheidend war (Rz. 1), definiert die Rspr. den Zufluss – erweiternd – als Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht[1], sobald der Empfänger über die Einnahme wirtschaftlich ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.1.3 Unabhängigkeit von der Behandlung beim Schuldner

Rz. 17 Die Behandlung einer Ausgabe oder einer Verbindlichkeit beim Schuldner ist grundsätzlich ohne Auswirkung auf die Frage des Zuflusses beim Gläubiger. Häufig wird zwar die Erlangung der Verfügungsmacht durch den Empfänger dem Verlust der Verfügungsmacht beim Leistenden entsprechen. Dies ist jedoch nicht zwingend. Dass Abfluss und Zufluss zeitlich auseinander fallen könn...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Steuerliche Auswirkungen – Billigkeitsregelungen

Rz. 10 Das Zu- und Abflussprinzip dient in erster Linie einer vereinfachten Ermittlung der Einkünfte, da auf die Erfassung der Bestände verzichtet wird. Im Rahmen einer einfachen Ist-Rechnung werden lediglich die Zu- und Abflüsse von geldwerten Gütern (dabei handelt es sich im Allgemeinen um Geld, deshalb Geldrechnung) erfasst. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Stpf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.4 Einschaltung Dritter

Rz. 24 Einnahmen sind nur dann zugeflossen, wenn sie in den unmittelbaren Verfügungsbereich des Stpfl. gelangt sind. Dies ist aber nicht nur dann der Fall, wenn an den Stpfl. unmittelbar geleistet wird, sondern auch dann, wenn die Zahlung an einen Dritten geht, der für den Stpfl. zur Entgegennahme ermächtigt ist.[1] Dies kann auch ein Angestellter des Gläubigers sein. Der Zu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4.1.3 Unabhängigkeit vom Zufluss beim Gläubiger

Rz. 29 Ebenso wie die Behandlung einer Ausgabe oder einer Verbindlichkeit beim Schuldner ohne Auswirkung auf den Zufluss beim Gläubiger ist (Rz. 17), beurteilt sich auch umgekehrt die Frage des Abflusses beim Schuldner unabhängig davon, wie der Sachverhalt beim Gläubiger zu behandeln ist. Der Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über einen Vermögensgegenstand und dam...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4.1.2 Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht

Rz. 27 Der Begriff des Abflusses ist wirtschaftlich zu verstehen. Ausgaben sind deshalb in dem Vz abziehbar, in dem der Stpfl. die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Gegenstand der geschuldeten Erfüllungsleistung verloren hat und bei ihm damit objektiv eine Vermögensminderung eingetreten ist.[1] Anders als für den Zuflusszeitpunkt (Rz. 15) ist für den Zeitpunkt der Lei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.5 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 § 11 EStG betrifft nur die zeitliche Zuordnung steuerbarer bzw. steuerlich abzugsfähiger Aufwendungen.[1] § 11 EStG findet keine Anwendung gem. § 11 Abs. 1 S. 4 EStG bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG. Für die Bilanzierung ist nicht der Abfluss bzw. der Zufluss ausschlaggebend, sondern die Aktivierung bzw. die Passivierun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4.4 Einschaltung Dritter

Rz. 34 Wird statt an den Empfänger an einen Dritten geleistet, liegt ein Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht und damit ein Abfluss nur dann vor, wenn das Wirtschaftsgut aus dem eigenen Verfügungsbereich oder aus dem Machtbereich des Vertreters des Verfügenden ausgeschieden ist. Rz. 35 Erbringt ein Dritter anstelle des Stpfl. eine Leistung unmittelbar gegenüber dem Em...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.4 Formelle Mittel der Bilanzpolitik

Rz. 57 Die formelle Bilanzpolitik ist vor allem auf die informationspolitische Zielsetzung der Bilanzpolitik ausgerichtet (vgl. Rz. 19). Unter diesen, die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses gegenüber Externen betreffenden Aspekten ist es u. a. von erheblicher Bedeutung, dass Aktiv- und Passivposten, Erträge und Aufwendungen im Jahresabschluss möglichst unsaldiert in Ersc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.2 Bilanzierungsalternativen

Rz. 45 Bei den Bilanzierungsalternativen geht es – wie bereits dargelegt – um die Frage, ob bestimmte Vermögens- oder Schuldposten in die Bilanz aufgenommen, d. h. aktiviert oder passiviert werden sollen. Unter Berücksichtigung von Wahlrechten und Spielräumen ergeben sich in der HGB-Rechnungslegung grundsätzlich die aus Abbildung 4 ersichtlichen Gestaltungsmöglichkeiten:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.6 Eigenkapital im IFRS-Abschluss

Rz. 36a In den IAS/IFRS-Standards[1] werden Eigenkapital und Fremdkapital als Finanzierungsinstrumente bezeichnet. Ein Eigenkapitalinstrument muss nachfolgende Bedingungen a. und b. erfüllen (IAS 32.16): Das Finanzinstrument beinhaltet keine vertragliche Verpflichtung, einem anderen Unternehmen flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert zu liefern; oder mit e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.2 Wirkungsbreite

Rz. 66 Je mehr Rechenwerke durch eine bilanzpolitische Maßnahme berührt werden, desto größer ist deren Wirkungsbreite. Als "Rechenwerke" sind dabei anzusehen: Handelsbilanz, Steuerbilanz, Ermittlung des gemeinen Werts von Gesellschaftsanteilen, Konzernbilanz nach HGB und ggf. IFRS, betriebsinterne Ergebnisrechnung; in diesem Zusammenhang sind auch die Steuererklärungen der A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.3 Bewertungsalternativen

Rz. 49 Bei den Bewertungsalternativen geht es um die Frage, mit welchen Wertansätzen die in der Bilanz erfassten Posten ausgewiesen werden sollen. Dabei bestehen grundsätzlich die in Abbildung 5 und Abbildung 6 mit Beispielen zusammengestellten Gestaltungsmöglichkeiten. Eine gewinnerhöhende Bilanzpolitik erfordert höhere Aktivierungen bzw. niedrigere Passivierungen; das Umgek...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.3 Wirkungsdauer

Rz. 68 Der Aspekt der Wirkungsdauer betrifft hauptsächlich die materielle Bilanzpolitik, weil aufgrund der sog. Zweischneidigkeit der Bilanz eine bilanzpolitische Maßnahme sich in der Folgezeit grundsätzlich entgegengesetzt auswirkt. So bedingt z. B. bei einem Anlagegut die höhere Abschreibung in der Anfangszeit geringere Abschreibungsmöglichkeiten für die restliche Nutzungs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.7 Kosten und Nutzen

Rz. 106 Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist auch die Bilanzpolitik unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten zu beurteilen. D.h., bei der Entscheidung über den Einsatz der bilanzpolitischen Mittel darf nicht übersehen werden, dass die einzelnen Instrumente in unterschiedlichem Maß Kosten oder eventuell auch Mindererträge auslösen können. Dem sind die Vorteile der beabsichtigten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben-ABC / Anzahlungen

Grundsätzlich sind geleistete Anzahlungen in der Bilanz zu aktivieren und erhaltene Anzahlungen als Verbindlichkeiten zu passivieren. Demgegenüber sind Anzahlungen, die für sofort abzugsfähige Betriebsausgaben geleistet werden, im Zeitpunkt der Zahlung als Betriebsausgaben zu erfassen, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.1.2 Kategorien der Sachverhaltsgestaltungen

Rz. 35 Die bilanzpolitischen Instrumente zur Sachverhaltsgestaltung lassen sich in folgende Kategorien einteilen:[1] zeitliche Verlagerung von Geschäftsvorfällen, dauerhafte oder originäre Maßnahmen, die nach dem Bilanzstichtag nicht rückgängig gemacht werden, und vorübergehende Maßnahmen, die nach dem Bilanzstichtag wieder rückgängig gemacht werden. Rz. 36 Zeitliche Verlagerung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.1 Zivilrechtliche Selbständigkeit der Personengesellschaft

Nach bisheriger Rechtslage galt das Gesellschaftsvermögen der GbR und der Personenhandelsgesellschaften als "gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter" (sog. Gesamthandsprinzip). Nach der Neuregelung des § 713 BGB n. F. durch das am 1.1.2024 grundsätzlich in Kraft getretene MoPeG[1] sind die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.1 Entwicklung und rechtliche Einordnung

Rz. 1 Die GmbH & Co. KG ist eine Gesellschaft, die sich aus der Praxis heraus entwickelt hat. Sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich gibt es hinsichtlich der Zulässigkeit dieser Rechtsform keine Bedenken. Die GmbH & Co. KG verknüpft Vorteile der Kommanditgesellschaft und der GmbH (Gleiches gilt für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft) miteinander derges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.4 Verrechnungskonten, Auslagenersatz, Haftungsvergütung

Rz. 55 Wird die GmbH & Co. KG schon im Gesellschaftsvertrag verpflichtet – wie es fast immer der Fall ist –, die im Zusammenhang mit der Geschäftsführung entstehenden Kosten der GmbH zu übernehmen, so ist wie folgt zu verfahren:[1] Die GmbH & Co. KG zahlt die anfallenden Geschäftsführergehälter und sonstigen Kosten unmittelbar. Die Buchungen erfolgen auf einem Verrechnungsko...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.8 Überführung von Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen oder Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Mitunternehmern

Rz. 71 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern und Mitunternehmeranteilen durch Mitunternehmer war in 2012 Gegenstand der BFH-Rechtsprechung: [1] Der IV. Senat des BFH hat mit Urteil v. 19.9.2012 entschieden, dass die teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen derselben Personengesellschaft nicht zur Realisierung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.2 Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 27 § 264c Abs. 1 HGB schreibt vor: "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, so muss die Eigenschaft vermerkt werden." Damit sind Ausleihungen an und Forderungen gegen Gesellschafter in der Bilanz gesondert aus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4 Vergütungen für die Hingabe von Darlehen als Sonderbetriebseinnahmen

Darlehensforderungen des Gesellschafters gegen die Personengesellschaft sind, wenn sie wirtschaftlich mit dem Gesellschaftsverhältnis zusammenhängen, Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Sie sind in der Steuerbilanz der Gesellschaft – wie in der Handelsbilanz – korrespondierend als Passivposten auszuweisen. Für die Gesamtbilanz folgt daraus, dass die Forderung zu Eige...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.3 Eigenkapitalgliederung

Rz. 28 § 264c Abs. 2 HGB passt die Eigenkapitalgliederung an für eine GmbH & Co. KG geltende Regelung an: als Eigenkapital sind die folgenden Posten gesondert auszuweisen: Kapitalanteile Rücklagen Gewinnvortrag/Verlustvortrag Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Während die Kapitalanteile gesondert auszuweisen sind, sieht das HGB zu den übrigen Positionen "keinen getrennten Ausweis ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.4 Gestaltungsmöglichkeiten durch Bewertungsdifferenzierung

Rz. 89 Der Stetigkeitsgrundsatz bezieht sich auf die Kontinuität in der Anwendung von Bewertungsmethoden im Zeitablauf. Dagegen wird nicht verlangt, dass Bewertungsmethoden bei den verschiedenen Bilanzposten bzw. bei den unter einen Bilanzposten fallenden Wirtschaftsgütern einheitlich ausgeübt werden.[1] Das Prinzip der Einzelbewertung gestattet grundsätzlich auch bei gleich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.1 Wahlrechte und Ermessensspielräume

Rz. 40 Bei den im Rahmen der Bilanzierung und Bewertung gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten kann zwischen (echten) Wahlrechten in Bilanzierung und Bewertung und Ermessenspielräumen unterschieden werden. Von einem (echten) Wahlrecht spricht man, wenn an einen gegebenen Tatbestand mindestens 2 verschiedene, eindeutig fixierte Rechtsfolgen anknüpfen, die sich gegenseitig ausschl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2.1 Kapitalkonten und Darlehenskonten der Gesellschafter

Rz. 46 Wie bei jeder Kommanditgesellschaft empfiehlt es sich auch bei der GmbH & Co. KG, die Kapitalkonten in Höhe der übernommenen Einlagen der Kommanditisten zu fixieren. Es ist gleichfalls zweckmäßig, auch das Komplementär-Kapital unverändert zu belassen, da – in der Regel – die Komplementär-GmbH mit ihrem gesamten Stammkapital an der GmbH & Co. KG beteiligt ist und somit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Kapital und Schulden nach HGB und IFRS

1 Grundsachverhalte Rz. 1 Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des HGB, sowie der Regeln nach IFRS liegt dem Konzernabschluss ein Stufenkonzept zugrunde, das eine Abstufung der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen nach dem Grad der Einflussnahme des Mutterunternehmens auf das jeweilige Unternehmen vornimmt und zu entsprechend unterschiedlichen Methoden der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Kapital ... / 2.2.2 Unechte (stichtagsbezogene) Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 101 Die unechten oder stichtagsbedingten Differenzen beruhen auf Buchungsfehlern oder zeitlichen Verbuchungsunterschieden. Sie entstehen als Folge des Realisationsprinzips, wenn zwischen dem Entstehungszeitpunkt der Forderung und dem Entstehungszeitpunkt der Verbindlichkeit ein Bilanzstichtag liegt. Stichtagsbedingte Differenzen liegen vor, wenn sich innerkonzernliche Fo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.1 Grundsachverhalte der Erwerbsmethode

Rz. 3 Die nach dem HGB und IFRS im Regelfall – die Interessenzusammenführungsmethode gem. § 302 HGB/IAS 28 a. F. mit der Fiktion eines "Zusammengehens von Gleichen" wurde mit dem BilMoG/mit IFRS 3 gestrichen, Altfälle mussten aber beibehalten werden[1] – ausschließlich zulässige Methode der Vollkonsolidierung für Tochterunternehmen ist gem. § 301 HGB/IFRS 3 [2] die Erwerbsmet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Kapital ... / 2.2.1 Zu beachtende Positionen

Rz. 98 Gem. § 303 Abs. 1 HGB bzw. auch nach IFRS 10.B86 sind Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten durch eine Schuldenkonsolidierung aus dem Konzernabschluss zu beseitigen. Die Auslegung der Begriffe Forderungen und Verbindlichkeite...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Kapital ... / 3.2.2 Folgekonsolidierung des Gemeinschaftsunternehmens

Rz. 123 Für die Folgekonsolidierung wird auf die in Rz. 49 ff. getroffenen Prämissen zurückgegriffen. Zunächst sind die Buchungssätze der Erstkonsolidierung mit den damaligen Wertansätzen zu wiederholen, wobei das einbehaltene Jahresergebnis nun aber in den Rücklagen enthalten ist. Im nächsten Schritt sind einerseits die in der Folgeperiode entstandenen neuen Werte in Form v...mehr