Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldzinsen

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.3 Steuern, öffentliche Abgaben, Versicherungsbeiträge, Nr. 2

Rz. 104 Nr. 2 regelt die Abzugsfähigkeit von Steuern, öffentlichen Abgaben und Versicherungsbeiträgen bei Gebäuden, aus denen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fließen, sowie bei anderen Gegenständen, die der Einnahmeerzielung dienen. Voraussetzung ist damit, dass diese Aufwendungen auf Gegenstände gemacht werden, die der Einnahmeerzielung dienen, also zum Bereich eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.3 Kosten der Unterkunft

Rz. 206 Bis Vz 2013: Beruflich veranlasst und daher als Werbungskosten anzuerkennen sind grundsätzlich auch die Kosten der Wohnung am Beschäftigungsort.[1] Wenn an einem anderen Ort eine den Wohnbedürfnissen der Familie genügende Familienwohnung vorhanden ist, die auch weiterhin als Mittelpunkt der Lebensverhältnisse genutzt wird, ist die weitere Wohnung am Beschäftigungsort ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 9 mit der Regelung über Werbungskosten war bereits im EStG 1949 v. 10.8.1949[1] enthalten. S. 1 und 2 entsprachen wörtlich dem Abs. 1 S. 1 und 2 der noch geltenden Regelung. S. 3 enthielt eine Aufzählung, in der entsprechend der heute noch geltenden Regelung folgende Werbungskosten erfasst waren: Schuldzinsen, Renten und dauernde Lasten, Nr. 1 (entsprach wörtlich der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 4 Erstattung von Werbungskosten

Rz. 69 Dass Werbungskosten die Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit stpfl. Einnahmen abgelten sollen, ist auch zu berücksichtigen, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aus beruflichen Gründen nicht durch die Werbungskosten gemindert wird. Dies ist der Fall, wenn ein Dritter (z. B. der Arbeitgeber) aus beruflichen Gründen die Werbungsko...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.4 Erfolglose (vergebliche) Aufwendungen

Rz. 37 Der Begriff der Werbungskosten setzt nicht voraus, dass die Aufwendungen tatsächlich später zu Einnahmen führen, dass also tatsächlich eine Einkunftsquelle geschaffen wird. Sind die Aufwendungen durch die (geplante) Einkunftsquelle verursacht i. S. d. Äquivalenztheorie (Rz. 11), dann sind die Aufwendungen auch dann Werbungskosten, wenn sie erfolglos geblieben sind, d....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.3.3 Durch die Pauschregelung abgegoltene Aufwendungen (§ 9 Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 146 Die Pauschbeträge des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG gelten alle Aufwendungen ab, die typischerweise und regelmäßig bei den Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entstehen. Soweit daher einzelne Aufwendungen zu diesem von der Typisierung erfassten Bereich der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu rechnen sind, können sie weder neben den Pauschbe...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.1.1 Notwendige Unterkunftskosten

Die nachgewiesenen Unterkunftskosten werden nur anerkannt, soweit sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht als überhöht anzusehen sind. Überhöht wären z. B. die Kosten einer lediglich zur Repräsentation gemieteten besonders großen und teuren Wohnung.[1] Besitzt der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung und nutzt er diese als Zweitwo...mehr

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Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 6 Anlage der Erhaltungsrücklage

Da die Erhaltungsrücklage Bestandteil des gemeinschaftlichen Verwaltungsvermögens ist, hat der Verwalter sie gemäß § 9a Abs. 3 WEG nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG zu verwalten. Ihn treffen insoweit Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Er hat zu beachten, dass er auch die Gelder der Erhaltungsrücklage zwingend getrennt von seinem Vermögen...mehr

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Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 13 Rechtsprechungsübersicht

ALG II Ist der Arbeitsuchende als Eigentümer einer Eigentumswohnung Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, sind auf ihn umgelegte und nicht abwendbare Kosten einer Erhaltungsrücklage und eines Kabelanschlusses als Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II zu übernehmen.[1] Anfechtungsklage Die Ablehnung der Bildung einer angemessenen Erhaltungsrücklage entspricht nicht ord...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 4.4 Verbindlichkeiten

Rz. 111 Handelsrechtlich sind Verbindlichkeiten eines Einzelunternehmers zu seinem Geschäftsvermögen zu rechnen, wenn sie durch den Betrieb des Handelsgewerbes verursacht oder von dem Unternehmer als betriebliche Verbindlichkeiten eingegangen worden sind. Beruhen sie auf Rechtsgeschäften des Unternehmers, besteht eine Vermutung dafür, dass sie zum Geschäftsvermögen gehören.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvermögen / 1.2.4 Verbindlichkeiten

Eine Verbindlichkeit gehört zum Betriebsvermögen, wenn sie durch den Betrieb veranlasst ist. Maßgeblich ist daher allein der Veranlassungszusammenhang.[1] Ein Darlehen, das für die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens verwendet wird, ist (negatives) Betriebsvermögen. Wird ein fremdfinanziertes Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen entnom...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut / 3.4.3 Darlehen

Dient ein Gebäude z. B. nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der steuerlich nicht relevanten Selbstnutzung, und werden die Darlehensmittel nur teilweise zur Einkunftserzielung verwendet, sind die Darlehenszinsen nur anteilig – hier als Werbungskosten – abziehbar. Der Steuerpflichtige kann ein Darlehen mit steuerrechtlicher Wirkun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Früchte, Nutzungen.

Rn 17 Maßgeblich sind §§ 99 f BGB (iE PWW/Völzmann-Stickelbrock). Zu den Früchten gehören namentlich Miet- und Pachtzins (BGHZ 63, 365), Überbaurente, Dividende, Gewinn aus einem Gesellschaftsanteil (BGH NJW 95, 1027). Nutzungen sind ua ersparte Schuldzinsen (BGH NJW 98, 2354 [BGH 06.03.1998 - V ZR 244/96]) sowie der Gebrauchsvorteil aus einer Sache (BGH NJW 06, 1582 [BGH 31...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zusammensetzung (§ 13a Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 149 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Durchschnittssatzgewinn ist die Summe der Gewinne (Verluste) nach § 13a Abs 3 S 1 Nr 1–6 EStG. Dies sind im Einzelnen der/die Gewinn aus der landwirtschaftlichen Nutzung (Abs 4, s Rn 165–172), Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (Abs 5, s Rn 173–183), Gewinn aus Sondernutzungen (Abs 6, s Rn 184–193), Sondergewinne (Abs 7, s Rn 194–...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9.2 Umsatzbesteuerung der einzelnen Eigentümer

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vermieten die einzelnen Eigentümer ihr Wohn-/Teileigentum, besteht ihre wesentliche Tätigkeit in der Entgegennahme und Nachprüfung der vom Verwalter erteilten Abrechnungen sowie der Überwachung der Mieteingänge, der Zahlung des Wohngelds und ggf. der Entrichtung von Schuldzinsen. Diese Tätigkeit wird grundsätzlich am Ort des Wohnsitzes ausgeü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungszeitpunkt

Rn. 8 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die KapSt als Quellensteuer entsteht anders als die Jahressteuer bei der ESt – § 36 Abs 1 EStG – bereits mit dem Zufluss des einzelnen KapErtr; § 44 Abs 1 S 2 EStG. Die Entstehung ist damit von VZ völlig unabhängig. Je nach Art des KapErtr kann die KapSt vor oder nach der Jahres-ESt entstehen. Vgl dazu § 44 Abs 2 und 3 EStG; s Rn 18ff. Rn. 8a S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Altenteilsleistungen) zug...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnkorrekturen beim Übergang zur Einnahme-Überschussrechnung

Rn. 335 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Geht der LuF von der Durchschnittssatzbesteuerung zur EÜR über, hat er keine Anfangsbilanz zu erstellen, sondern lediglich für Zwecke einer zutreffenden Übergangsgewinnermittlung eine sog Überleitungsrechnung aufzustellen (BFH v 12.12.2013, BFH/NV 2014, 514); in dieser können keine Bilanzierungswahlrechte ausgeübt werden (s Rn 319). Rn. 336...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Der Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs 5 EStG)

Rn. 173 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 160 Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst b BewG) ist gemäß § 13a Abs 5 EStG nach § 51 EStDV zu ermitteln; es handelt sich insoweit um eine durch eine BA-Pauschale ergänzte EÜR (Kanzler in H/H/R, § 13a EStG Rz 47, Dezember 2020). Durch die Bezugnahme auf § 160 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b BewG wird zudem klarg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Sondergewinne (§ 13a Abs 7 EStG)

Rn. 194 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in seinem Bericht v 17.01.2012 (BT-Drucks 17/8428) insbesondere im Bereich des bisherigen § 13a Abs 6 EStG aF nicht mehr hinnehmbare Besteuerungslücken festgestellt, die der Gesetzgeber nunmehr mit einer erheblichen Ausweitung der zu Sondergewinnen führenden Tatbestände zu schließen versucht. Erfasst werden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 13 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (vgl LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Als Basisbedarf ist zunächst der Regelbedarf nach Stufe 1 für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person von EUR 553,– anzusetzen. Eine Herabsetzung des Regelsatzes nach § 39 SGB XII ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Schuld...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Subventionen, Zuschüsse

Rn. 223 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Öffentliche Zuschüsse werden entweder als Ausgleichsleistungen für erhöhte Anforderungen an die Bodennutzung oder für die Aufgabe bzw Rodung bestimmter Kulturen bzw als sog Preisausgleichsleistungen gewährt. Daneben werden Zuschüsse an Junglandwirte anlässlich der Betriebsübernahme sowie für Existenzgründer gewährt. Zudem erhalten die LuF a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 37 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Soweit der StPfl keinen Antrag auf anderweitige Gewinnermittlung gemäß § 13a Abs 2 EStG gestellt hat, ist der Gewinn eines LuF für jeden selbständigen Betrieb nach § 13a Abs 1 S 1 EStG zu ermitteln, wenn für den luf Betrieb keine Buchführungspflicht besteht (Nr 1; s Rn 45) und die selbst bewirtschaftete Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Ausschließlich Sondernutzungen bewirtschaftende Betriebe (§ 13a Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 89 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Erstmalig überhaupt seit Beginn der Gewinnpauschalierung sind nunmehr auch StPfl, die ausschließlich in Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG aufgeführte Sondernutzungen selbst bewirtschaften, zu einer Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen verpflichtet, sofern die dort in Spalte 2 gezogenen Grenzen nicht überschritten sind. Will ein ausschließlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Liebhaberei nach Zubilligung einer Anlaufphase

Rn. 294 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Ist eine Betätigung nach Zubilligung einer Anlaufphase endgültig als Liebhaberei zu qualifizieren, fällt also eine bislang bestehende Einkunftserzielungsabsicht weg, weil zB prognostizierte Gewinne ausbleiben u evtl eingeleitete Gegenmaßnahmen ohne Erfolg geblieben sind, sind die aus der Betätigung erzielten Verluste ab diesem Zeitpunkt nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Wegfallmitteilung (§ 13a Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Durchschnittssatzgewinnermittlung endet nach § 13a Abs 1 S 4 EStG in dem Wj, das nach Bekanntgabe der Mitteilung endet, durch welche die FinBeh auf den Beginn der Buchführungspflicht oder den Wegfall einer der Gewinnermittlungsberechtigungen nach § 13a EStG hingewiesen hat. Eine Frist für die Mitteilung schreibt das Gesetz nicht vor. Da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Grundaussagen

Rn. 15 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bereits seit 1974 enthält § 13a EStG eine Regelung zur Pauschalierung des Gewinns für kleinere luf Betriebe (zu den Vorgängerregelungen s Rn 1ff). Aufgrund der jeweils erkannten Mängel wird die Vorschrift nunmehr bereits zum dritten Male in wesentlichen Teilen grundlegend geändert. Rn. 16 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sind die Voraussetzungen de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Der Gewinn aus Sondernutzungen (§ 13a Abs 6 EStG)

Rn. 184 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei der Ermittlung eines (Teil-)Gewinns für die Sondernutzungen ist danach zu unterscheiden, ob es sich um solche handelt, die in der Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG namentlich aufgeführt sind, bzw um solche, die dort nicht genannt sind. Rn. 185 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wird eine in Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG aufgeführte Sondernutzung selbs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei den Einkünften aus LuF hat im Deutschen Steuerrecht eine lange Tradition. So gab es die Durchschnittssatzgewinnermittlung der LuF bereits aufgrund der Ermächtigung in § 46 EStG 1925. Auf § 29 EStG 1934 ff stützte sich sodann die VO über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ermittlung u Zurechnung der Einkünfte

Rn. 203 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Mit der Wirtschaftsüberlassung geht einher, dass die laufenden Einkünfte aus der Bewirtschaftung des luf Betriebs (vergleichbar einem Pächter) grundsätzlich dem Nutzungsberechtigten zuzurechnen sind. Von den erzielten laufenden BE kann er seine BA einschließlich der AfA für von ihm angeschaffte/hergestellte WG abziehen. Dies gilt entspreche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 103 Schulden und sonstige Abzüge

Schrifttum: Albrecht, Bewertung einer Rekultivierungsverpflichtung, HFR 2004, 457; Bader, DBA-Schachtelprivileg und Betriebsausgabenabzug, NWB Fach 3, S. 9821; Bauer/Wartenburger, Neuere Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts, MittBayNot 2010, 435; Bolz/von Elsner/Korth, Diskussion – Klippen bei der neuen Erbschaftsteuer in Verbindung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Der Gewinn aus der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs 4 EStG)

Rn. 165 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Gewinn aus der landwirtschaftlichen Nutzung setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen, nämlich dem Grundbetrag (§ 13a Abs 4 S 2 EStG iVm Anlage 1a Nr 1 zu § 13a EStG) mit einheitlich 350 EUR je ha selbst bewirtschafteter Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung und zusätzlich einem Zuschlag iHv 300 EUR für jede über 25 liegende VE (§ 13a ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen auf Überentnahmen - Verfassungsmäßigkeit des typisierten Zinssatzes

Leitsatz Der typisierte Zinssatz von 6 %, mit dem die auf Überentnahmen entfallenden nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG zu ermitteln sind, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Sachverhalt Die Beteiligten streiten über die Höhe des Zinssatzes gemäß § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG. In dem Einspruchs- und Klageverfahren wandte sich die Klägerin mit ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.7 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen (§ 15 BewG)

Rz. 152 Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme mit 5,5 % anzusetzen, wenn kein anderer Betrag feststeht. Geldsumme in diesem Sinne ist eine Kapitalforderung, Nutzungen sind die Zinsen. Der Zinssatz von 5,5 % entspricht dem für Bewertungszwecke allgemein zugrunde gelegten.[1] Er ist u. a. für die Bewertung der Bereicherung aus der Gewährun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.7 Zusammenfassendes Beispiel für eine Bewertung im vereinfachten Ertragswertverfahren

Rz. 377 V betreibt ein Speditionsunternehmen, für das er den Gewinn nach § 5 EStG ermittelt. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Ehefrau des V arbeitet durchschnittlich 10 Stunden pro Woche unentgeltlich als Bürokraft in dem Betrieb mit. Eine familienfremde Halbtagskraft erhält für vergleichbare Tätigkeiten ein Jahresgehalt von 15.000 EUR, das sich um Lohnne...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.2.2 Unterkunftskosten bei Wohneigentum

Rz. 31 Welche Aufwendungen im Falle eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung (grundsätzlich) als Unterkunftskosten zu berücksichtigen sind, wurde früher in Anlehnung an § 7 Abs. 2 der Verordnung zu § 76 BSHG ermittelt (vgl. BVerwG, Urteil v. 2.9.1993, 5 C 18/90). Hieran hält die Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil v. 7.7.2011, B 14 AS 51/10 R Rz. 12 m. w...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übernommenes Kapitalkonto als Einlage bei der Berechnung der Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG nach Verschmelzung einer GmbH auf ein Einzelunternehmen

Leitsatz In den Fällen der Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf einen Einzelunternehmer ist die Übernahme des positiven Eigenkapitals der übernommenen Kapitalgesellschaft als eine bei der Berechnung von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG des Einzelunternehmers berücksichtigungsfähige Einlage zu behandeln. Sachverhalt Der Kläger hat ein bilanzierendes Einzelunternehmen...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 13.1 Schuldzinsen bei der Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft

Zinsaufwendungen werden nur einbezogen, wenn sie bei der Ermittlung des Gesamtgewinns als Betriebsausgaben berücksichtigt wurden. Zinsen für ein Darlehen, das ein Gesellschafter seiner Personengesellschaft gegeben hat, gleichen sich in der Regel bei der Ermittlung des Gesamtgewinns aus. Die Zinsen sind regelmäßig Betriebsausgaben im Gesamthandsvermögen und Betriebseinnahmen ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Finanzierung von Anlagevermögen Zinsen für Kontokorrentschulden Überentnahmen/Unterentnahmen Gestaltungsspielraum 1 So kontieren Sie richtigmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 6 Schuldzinsen pro Jahr unter 2.050 EUR voll als Betriebsausgaben abziehbar

Betriebliche Schuldzinsen von Kontokorrentdarlehen und Betriebsmitteldarlehen können bis zu einem Betrag von 2.050 EUR pro Jahr uneingeschränkt abgezogen werden. Betragen die Zinsen pro Jahr nicht mehr als 2.050 EUR, kann auf die Berechnungen demnach grundsätzlich verzichtet werden. Aber: Auch wenn die Berechnung von Über- und Unterentnahmen im laufenden Jahr nicht notwendig ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 13.2 Darlehen im Sonderbetriebsvermögen

Zinsen für ein Investitionsdarlehen im Sonderbetriebsvermögen sind uneingeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar, auch wenn es zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens im Gesamthandsvermögen verwendet wird. Die Schuldzinsen sind voll abziehbar, unabhängig davon, ob das Darlehen im Gesamthandsvermögen als Verbindlic...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 12 Option: Finanzierung über das sog. 3-Konten-Modell

Beim 3-Konten-Modell benötigt man 2 betriebliche Konten und ein privates Konto. Auf das 1. betriebliche Konto fließen sämtliche Betriebseinnahmen. Von diesem Konto werden auch die Privatentnahmen getätigt und auf das private Konto eingezahlt. Vom 2. Betriebskonto werden alle Betriebsausgaben überwiesen. Dadurch entsteht oder erhöht sich auf diesem Konto ein Negativsaldo. Da nu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 1 So kontieren Sie richtig

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 3 Schuldzinsenabzug nur bei betrieblichem Anlass

Schuldzinsen können nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Aufnahme des Darlehens betrieblich veranlasst ist. Beim Abzug von Schuldzinsen ist immer in 2 Stufen vorzugehen. Zunächst ist festzustellen, ob und inwieweit die Schuldzinsen betrieblich veranlasst sind. Sind die Schuldzinsen betrieblich veranlasst, ist zu prüfen, ob der Schuldzinsenabzug gem. § 4 Abs...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 11.2 Ermittlung bei Überentnahmen aus Vorjahren

Überentnahmen aus Vorjahren verschlechtern die Möglichkeiten für den Schuldzinsenabzug des laufenden Jahres.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 5 Kurzfristige Geldeinlagen als Gestaltungsmissbrauch

Kurzfristige Geldeinzahlungen vor Jahresende stellen einen Gestaltungsmissbrauch dar, helfen also nicht weiter. Der Bundesfinanzhof[1] hat entschieden, dass die kurzfristige Einzahlung von Geld auf ein betriebliches Konto einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten[2] darstellt, wenn sie allein dazu dienen soll, die Hinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbarer Sch...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 10 Ermittlung der nicht abziehbaren Zinsaufwendungen

Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden nicht nach den tatsächlich angefallenen Zinsen ermittelt, sondern gesetzlich vorgeschrieben mit 6 % der Überentnahmen. Praxis-Beispiel Berechnung der Abzugshöhe Ein Unternehmer hat zur Finanzierung seines Firmenwagens ein Darlehen aufgenommen, für das er im Jahr 02 insgesamt 1.400 EUR Zinsen zahlt. Für die Inanspruchnahme seines Kontok...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 8 Keine Unterschiede zwischen Bilanz und Einnahmen-Überschussrechnung

Es spielt keine Rolle, wie der Gewinn ermittelt wird. Die Zuordnung von Darlehen zum betrieblichen oder privaten Bereich richtet sich nach denselben Grundsätzen. § 4 Abs. 4a EStG schränkt den Abzug von Schuldzinsen immer dann ein, wenn Überentnahmen getätigt wurden. Entscheidende Faktoren sind also der Gewinn, die Entnahmen und die Einlagen. Wer bilanziert, erfasst die privaten ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 7.3 Zinsen für ein gesondertes Darlehen sind voll als Betriebsausgaben abzugsfähig

Wird ein gesondertes Darlehen aufgenommen, mit dem teilweise Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens finanziert, teilweise aber auch sonstiger betrieblicher Aufwand bezahlt wird, können die Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG (ungeachtet etwaiger Überentnahmen) uneingeschränkt als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie nachweislich auf die Anschaffungs- oder Herste...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 13 Schuldzinsenabzug bei Personengesellschaften

Beim eingeschränkten Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG ist auf den jeweiligen Betrieb abzustellen und nicht auf den jeweiligen Gesellschafter. Konsequenz ist, dass sich die Überentnahme nach dem Anteil des einzelnen Mitunternehmers am Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft richtet (Anteil am Gewinn oder Verlust aus dem Gesamtgewinn einschließlich Ergänzungsbilanzen zuzü...mehr