Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstbehalt

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Vomhundertsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der ...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang I). 11.1 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle gehen davon aus, dass das Kind ohne zusätzliche Aufwendungen krankenversichert ist. Be...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.2 Kindesunterhalt

11 Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang I). Die Richtsätze der 1. Einkommensgruppe der ersten drei Alters- stufen entsprechen dem Mindestbedarf gemäß § 1612a Abs.1 BGB (vgl. BGBl. I 201 5, 2188) in der Fassung der Erst...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Erleidet dieser einen konkreten Verdienstausfall, ist er auch für den Unterhalt zu Grunde zu legen. Der Mindestbedarf entspricht in der Regel dem notwendigen Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige (880 EUR). Der Anspruch nach § 1615l BGB ist begrenzt auf den B...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts (Einkommensgruppe 1 der Düsseldorfer Tabe...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang I). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts nach § 1612a I BGB geltend gemacht werden. 11.1 Die T...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / IV. Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf der Mutter oder des Vaters eines nichtehelichen Kindes richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils (§§ 1615 l Abs. 3 Satz 1, 1610 BGB) und beträgt in der Regel 880 EUR. 19. Elternunterhalt Für die Unterhaltsverpflichtung gegenüber Eltern gilt ein erhöhter angemessener Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Kindes ge...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche nach § 1615 l BGB Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Erleidet dieser einen konkreten Verdienstausfall, ist er auch für den Unterhalt zu Grunde zu legen. Der Mindestbedarf entspricht in der Regel dem notwendigen Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen (Ziff. 21.2 a), vgl. BGH, FamRZ 2010, S. 357 ff. Die Le...mehr

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Saarland, Unterhaltsleitlinien 1.1.2018

Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht, 1.1.2018 Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die Düsseldorfer Tabelle – Stand: 01.01.2018 - in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen. Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt 1. gegenüber minderjährigen Kin...mehr

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FF 1/2018, Keine Berücksich... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 4.10.2017 befasst sich mit der Frage der Abzugsfähigkeit von Kosten, die ein berufstätiger Elternteil für die Betreuung seiner Kinder aufwenden muss. 2. Inhalt der Entscheidung Die am 4.9.2005 und am 14.11.2007 geborenen Antragsteller sind die Kinder des Antragsgegners aus der im Jahr 2013 geschiedenen Ehe mit der Mutter der Antragst...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf der Mutter und des Vaters eines nichtehelichen Kindes (§ 1615l BGB) richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils; er beträgt aber in der Regel monatlich mindestens 880 EUR (ohne Kranken- und Pflegeversicherungskosten, die zusätzlicher Bedarf sein können). Die Inanspruchnahme des Pflichtigen ist durch den Halbteilun...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18 Ansprüche nach § 1615l BGB Der Bedarf des nach § 1615l BGB unterhaltsberechtigten Elternteils bemisst sich nach dem Lebensstandard, der er vor der Geburt des Kindes erreicht hatte. Der Bedarf kann nicht von dem ggf. höheren Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgeleitet werden, auch dann nicht, wenn die Kindeseltern längere Zeit zusammen gelebt haben (BGH, Urteil v. 16.7.2...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche nach § 1615 l BGB Der Bedarf nach § 1615l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Er beträgt in der Regel mindestens 880 EUR. Die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen ist durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt. Wegen des Selbstbehalts vgl. 21.3.2. 19. Elternunterhalt Der Bedarf ist konkret dazulegen. Leistungen nach §§ 41 – 43 ...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche nach § 1615 l BGB Der Bedarf nach § 1615l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Er beträgt in der Regel mindestens 880 EUR. Die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen ist durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt. Wegen des Selbstbehalts vgl. 21.3.2. 19. Elternunterhalt Der Bedarf ist konkret dazulegen. Leistungen nach §§ 41 – 43 ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Definition

Rz. 8 Der Begriff der nichtehelichen Lebensgemeinschaft hat sich in Deutschland für diejenige Form des paarweisen Zusammenlebens eingebürgert, das weitgehend eheähnlichen Charakter hat, sich von der Ehe aber durch den Mangel an Form unterscheidet. Rz. 9 Zunächst stand dagegen die Abgrenzung der so genannten "wilden Ehe" oder des Konkubinats zur ­bürgerlichen Ehe im Vordergrun...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindungen sind auf einen angemessenen Zei...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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§ 4 Ehe / d) Anspruch auf Trennungsunterhalt

Rz. 146 Leben Ehegatten voneinander getrennt, kann gemäß § 1361 BGB der eine Ehegatte von dem anderen den nach den Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Vom Eintritt der Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens an gehören hierzu auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters oder der verminder...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig geprägt haben. Bei tatsächlicher oder den Ehegatten obliegender Aufnahme oder Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung / Scheidung wird das erzielte oder erzielbare (Mehr-) Eink...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / II. Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bestimmt sich nach der Tabelle zum Kindesunterhalt im Anhang 1 und – unter Verrechnung des Kindergeldes gemäß Nr. 14 – nach der Unterhaltstabelle - Zahlbeträge im Anhang 2 zu diesen Le...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden berücksichtigt werden. Spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon, wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen oder Erhöhungen handelt. Eine Einkommensreduzierung is...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf wird bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Unterhalts (Zahlbetrag) für minderjährige oder volljährige Kinder - verfügbare Einkommen geprägt. Während der Ehe zur Vermögensbildung verwendete Teile des Einkommens ble...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf wird bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Unterhalts (Zahlbetrag) für minderjährige oder volljährige Kinder - verfügbare Einkommen geprägt. Während der Ehe zur Vermögensbildung verwendete Teile des Einkommens ble...mehr

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FF 12/2017, Neue "Düsseldorfer Tabelle" ab 1.1.2018

Zum 1.1.2018 wird die Düsseldorfer Tabelle geändert. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder wird ab diesem Zeitpunkt angehoben. Diese Anhebung beruht auf einer Entscheidung des Gesetzgebers in der "Ersten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung" vom 28.9.2017. Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1.1.2018 für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur V...mehr

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FF 12/2017, Begrenzung des ... / 1 Gründe:

I. [1] Die Beteiligten streiten zweitinstanzlich noch für die Zeit ab Dezember 2016 um die Abänderung der nachehelichen Unterhaltspflicht des im April 1960 geborenen Antragstellers (fortan: Ehemann) gegenüber der im Juli 1963 geborenen Antragsgegnerin (Ehefrau). [2] Die Beteiligten, beide Deutsche, heirateten einander am 4.3.1983. Aus der Ehe gingen die Töchter N., geboren am...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Selbst getragene Krankheitskosten können nicht im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigt werden

Leitsatz Verzichtet ein Steuerpflichtiger auf die Erstattung seiner Krankheitskosten, um von seiner privaten Krankenversicherung eine Beitragserstattung zu erhalten, können diese Kosten nicht von den erstatteten Beiträgen abgezogen werden, die ihrerseits die Höhe der abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a Satz 3 EStG reduzieren (Ans...mehr

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FF 10/2017, Ausbildungsunte... / 2 Anmerkung

Mit dieser Entscheidung setzt der BGH seine ständige Rechtsprechung zum Ausbildungsunterhalt fort, sie bringt also inhaltlich nicht wirklich etwas Neues. Lesenswert ist sie vor allem, weil der BGH in den Entscheidungsgründen seine bisherige Rechtsprechung zum Ausbildungsunterhalt in kompakter Form referiert, und zwar auch in Bezug auf Gesichtspunkte, die mit dem entschiedene...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / a) Beispiel 1

Praxis-Beispiel Sachverhalt: Nach der Scheidung bleiben K 1 (5 J) und K 2 (3 J) bei M, der 1.200 EUR netto verdient und das Kindergeld erhält. F, die in der Ehe Hausfrau war, heiratet erneut. F ist in der zweiten Ehe Hausfrau. Ihr zweiter Ehemann Z verdient 2.700 EUR netto. M verlangt ab 1.1.2017 von F Kindesunterhalt, den F im Hinblick auf ihr fehlendes Einkommen verweigert....mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / I. Wechselwirkungen mit §§ 1601 ff. BGB

Der Bedarf bestimmt sich nach dem Einkommen des nicht betreuenden Elternteils und wird gemäß den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Betreut der nicht betreuende Elternteil selbst ein weiteres minderjähriges Kind oder versorgt er den Haushalt des neuen Partners, stellt sich die Frage, ob er sich auf Leistungsunfähigkeit berufen kann. Der Unterhaltsanspruch des m...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / 2. Nach dem Bezugszeitraum von Elterngeld

Für die Zeit danach ist auf die obigen Ausführungen zur sog. Hausmann/Hausfrauen-Rechtsprechung hinzuweisen.[14] Ein Elternteil, der sich wiederverheiratet, kann nach § 1356 Abs. 1 BGB im Einvernehmen mit seinem Ehegatten in der neuen Ehe die Haushaltsführung übernehmen. Diese Haushaltsführung entlastet aber nur den neuen Ehegatten und Kinder aus der neuen Ehe, nicht dagegen ...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / 3. Haftungsquoten der Eltern für den Kindesunterhalt

Sind auch noch minderjährige oder privilegiert volljährige Kinder vorhanden, so sind diese stets vorab zu befriedigen (§ 1609 Nr. 1 BGB). Gleiches gilt ggf. für vorrangige Ehegattenunterhaltsansprüche (§§ 1609 Nr. 2 und 3 BGB). Mit der Konstellation von zwei volljährigen Kindern bei zwei verschiedenen Müttern hat sich Gutdeutsch (FamRZ 2006, 1724 ff.) befasst. Es soll nur ein ...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / b) Beispiel 2

Praxis-Beispiel Sachverhalt: M und F haben zusammen ein nichteheliches Kind NK, welches bei M lebt. F hat aus einer früheren Ehe zwei Kinder KF 1 und KF 2, die keinen Unterhalt (auch keine UVG-Leistungen) mehr erhalten. M ist inzwischen mit Ehefrau E verheiratet, die die gemeinsamen Kinder KM 1 und KM 2 betreut und nicht erwerbstätig ist. F ist nunmehr in zweiter Ehe mit Ehem...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / 4. Beispiel

Praxis-Beispiel Sachverhalt: E, die geschiedene Ehefrau des M, versorgt die gemeinsamen Kinder KE 1, geboren am 10.10.2002 (14 J), und KE 2, geboren am 9.9.2009 (7 J). E arbeitet 75 % und verdient 1.200 EUR netto. Die Scheidung wurde 2012 rechtskräftig und M zur Zahlung eines nachehelichen Unterhalts i.H.v. 680 EUR verpflichtet. M verdient 3.500 EUR netto und hat mit seiner n...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / V. Selbstbehalt, Punkt 6

Rz. 68 Der Selbstbehalt beträgt unabhängig vom versicherten Rücktrittsgrund einen bestimmten Prozentsatz des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch einen bestimmten Eurobetrag. In der Praxis handelt es sich um 20 % bzw. 25 EUR.mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / X. Versicherungssumme, Maximierung/Selbstbehalt

Rz. 186 Die hier in Rede stehenden Themen wie "Versicherungssumme" (Ziff. 9.1), "Maximierung" – ­gemeint ist die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (vgl. Ziff. 9.2) – sowie der "Selbstbehalt" (Ziff. 9.3, englisch: "deductible") sind verhandelbar und in Anbetracht der Besonderheit des Einzelfalls konkret auszugestalten.[373]mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Selbstbeteiligung/Selbstbehalt – A 1 Ziff. 5.4 AVB/Ziff. 6.4 AHB

Rz. 72 Häufig wird gem. A 1 Ziff. 5.4 AVB/Ziff. 6.4 S. 1 AHB vereinbart, dass der Versicherungsnehmer sich an der Schadenersatzleistung pro Schadenfall mit einer festen Summe oder einem Prozentsatz beteiligen muss. Diese Selbstbeteiligung (oder auch "Selbstbehalt" nach den AHB) ist als Teil der "Entschädigungsleistung" (bzw. "Schadensersatzleistung" in AHB) von der Schadensu...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / V. Versicherungswert, Versicherungssumme, Selbstbehalt, Punkt 7

Rz. 40 Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Dieser ist wiederum nach dem vollen ausgeschriebenen Reisepreis zu bemessen (vgl. Punkt 7.1 ABRV). Hinweis Auch die Preise für Zusatzprogramme sollten mit enthalten sein, damit diese ebenfalls versichert sind. Das gilt aber nur für die Versicherungsfallvarianten des Reiserücktritts sowie für die anteilige E...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / c) Selbstbehalt (Ziff. 4.3 Abs. 2)

Rz. 136 Nach Ziff. 4.3 Abs. 2 S. 1 tragen die in Anspruch genommenen versicherten Personen in jedem Versicherungsfall den im D&O-Versicherungsschein aufgeführten Betrag selbst (sog. Selbstbehalt). Zum Selbstbehalt hatte ich bereits oben (siehe Rdn 6 und Rdn 33 f.) Einzelheiten angeführt, auf die insoweit verwiesen werden kann. Im Hinblick auf die durch das VorstAG eingeführt...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / V. Rechtsfolgen bei Verletzung der Obliegenheiten, Selbstbehalt, Versicherungswert und Unterversicherung, Punkte 5, 6 und 7

Rz. 77 Diese Regelungen entsprechen den wortgleichen der VB-Reiserücktritt (vgl. Rdn 66 ff.).mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / I. Selbstbehalt als Empfehlung des "Deutschen Corporate Governance Kodex" (DCGK)

Rz. 33 Der "Deutsche Corporate Governance Kodex" (DCGK) empfiehlt für Deutschland geltende Grundsätze: Er definiert den rechtlichen Rahmen für die optimale Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften.[120] Eine vom Bundesministerium der Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission hat bereits am 26.2.2002 die Erstfassung eines "Kodex" verabs...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 7. Selbstbehalt, Versicherungswert, Unterversicherung, Punkt 7 und 8

Rz. 174 Punkt 7 VB-Reisegepäck 2008 sieht einen bestimmten Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) je Versicherungsfall bzw. je versicherter Person vor. Das weicht von den AVB Reisegepäck 1992/2008 ab, die eine Selbstbeteiligung nicht kennen. Rz. 175 Punkt 8 VB-Reisegepäck 2008 entspricht der Regelung in Punkt 9 und 12 AVB Reisegepäck 2008. Versicherungswert ist der Zeitwert. Die Mö...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 2. Selbstbeteiligung/Selbstbehalt, § 5 AVB

Rz. 53 Der Versicherungsnehmer trägt einen unversicherten Prozentsatz von dem nach § 10 Ziff. 2 AVB berechneten Ausfall selbst, weil sein Interesse an der Erfüllung seiner Forderungen bestehen bleiben soll.[29] Rz. 54 Der vom Versicherer gedeckte Prozentsatz wird in der Police festgeschrieben. In Einzelfällen kann von dem vereinbarten Prozentsatz abgewichen und dies auf der K...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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§ 25 D&O-Versicherung / VI. GDV-Modelle von 2010 und 2011

Rz. 20 Die Änderungsvorschläge zu den Musterbedingungen des GDV e.V. von 2008 waren notwendig geworden wegen des Inkrafttretens des "Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung" (VorstAG) in 2009 (siehe auch Rdn 6).[87] Bereits im März 2010 stellte der GDV daher gegenüber dem Modell 2008 "leicht modifizierte" AVB für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Au...mehr