Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Bundesagentur für Arbeit als den für die Arbeitsförderung zuständigen Leistungsträger und eröffnet weitere Möglichkeiten zur Übernahme und Übertragung zusätzlicher Aufgaben und den Eingang von Kooperationen. Die Regelung erfasst nicht die Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, diese ist in § 6 SG...mehr

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Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Seit dem 25.5.2018 ist aufgrund der unmittelbaren Rechtswirkung der Vorschriften der DSGVO (vgl. Rz. 2) für die zulässige Erhebung von Sozialdaten nicht mehr nur § 67a maßgebend, sondern insbesondere die Art. 6 DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung) und Art. 9 DSGVO (Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten). Zusätzlich gelten die unmittelbar anzu...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.4 Schutzwürdige Interessen der betroffenen Person

Rz. 13 Es darf kein Grund zu der Annahme bestehen, dass schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person durch die Datenübermittlung beeinträchtigt werden. Es ist nicht erforderlich, dass die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person das öffentliche Interesse überwiegen. Der Begriff der Interessen umfasst sowohl ideelle als auch wirtschaftliche Güter. Er betrifft Recht...mehr

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Jansen, SGB X § 67c Zweckbi... / 2.1.1 Aufgaben nach dem SGB

Rz. 6 Die Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten ist nach Satz 1 nur zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe nach diesem Gesetzbuch zulässig. Näheres zu den Begriffen "Sozialdaten" und "gesetzliche Aufgaben" ist in der Komm. zu § 35 SGB I (Rz. 6, 31) ausgeführt.mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.1.1 Zulässigkeit nach dem SGB

Rz. 9 Es bedarf nach Abs. 1 Satz 1 für eine zulässige Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung einer besonderen Legitimation durch eine Rechtsvorschrift. In Betracht kommen insoweit die "nachfolgenden" Vorschriften des 2. Kapitels SGB X oder andere Rechtsvorschriften "in diesem Gesetzbuch" (SGB); vgl. die Komm. zu § 35 SGB ...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.5 Beschaffung der Daten auf andere Art und Weise

Rz. 14 Weiterhin hat sich nach Abs. 1 Satz 2 die ersuchende Stelle zunächst zu bemühen, die von ihr benötigten Daten auf andere Weise zu beschaffen, d. h. woanders als bei der Stelle nach § 35 Abs. 1 SGB I. Der Gesetzgeber wollte insbesondere vermeiden, dass die Sozialleistungsträger zu "Ersatzmeldebehörden" werden, wenn es um die Ermittlung einer aktuellen Adresse geht. Die ...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.1.2 Sozialdaten (Abs. 2)

Rz. 5 An der zum 1.7.1994 eingeführten Definition des Begriffes "Sozialdaten" (2. SGBÄndG v. 13.6.1994, BGBl. I S. 1229) hat sich auch durch die Anpassung an die DSGVO inhaltlich nichts geändert. Es erfolgte lediglich die Anpassung an die Begriffsbestimmungen nach Art. 4 DSGVO (BT-Drs. 18/12611). Abs. 2 regelt daher seit 25.5.2018 die Verarbeitung von Sozialdaten; die früher...mehr

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Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.1 Zweck der Datenerhebung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 In Satz 1 wird die Zulässigkeit der Datenerhebung durch die in § 35 SGB I genannten Stellen geregelt und damit von der Öffnungsklausel des Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e i. V. m. Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Buchst. b DSGVO Gebrauch gemacht. Voraussetzung für eine zulässige Datenerhebung ist nach Satz 1, dass die Kenntnis der Daten zur Erfüllung einer Aufgabe der erhebenden ...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.4.1.1 Betroffene Person

Rz. 29 Betroffene Person ist gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO "eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person"; Näheres vgl. die Komm. zu § 67. Die Befugnis zur Einwilligung ist höchstpersönlich; sie steht der (einwilligungsfähigen) betroffenen Person als Trägerin des Schutzanspruches zu. Ehegatten, Eltern, Verwandte, Bevollmächtigte etc. können nicht anstelle der betrof...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.1 Übermittlung nach Abs. 1

Rz. 3 Abs. 1 lässt Datenübermittlungen im erforderlichen Umfang zu verschiedenen Zwecken zu. Erforderlichkeitsgrundsatz Allen Zwecken des Abs. 1 ist gemeinsam, dass die Übermittlung erforderlich sein muss. Das Erforderlichkeitsgebot zieht sich wie ein roter Faden durch die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und entspricht dem unmittelbar geltenden Grundsatz der Datenminimier...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.1.2 Übermittlung im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren (Nr. 2)

Rz. 9 Nach Abs. 1 Nr. 2 ist die Übermittlung von Sozialdaten zulässig für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens einschließlich eines Strafverfahrens. Das Verfahren muss allerdings im Zusammenhang stehen mit der Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe einer Stelle nach § 35 SGB I. Insoweit gilt die Übermittlungsbefugnis auch für die gleichgestellten Stellen nach Abs. 2...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.1.1.1 Für Zwecke, für die die Sozialdaten erhoben worden sind

Rz. 5 Zur Datenerhebung wird auf § 67a verwiesen. Deutlich wird in besonderer Weise der Grundsatz der Zweckbindung. Die Daten müssen u. a. auch deshalb erhoben worden sein, um sie an Dritte zu übermitteln. Ob es zur Übermittlung tatsächlich kommt, muss im Zeitpunkt der Datenerhebung nicht von vornherein bereits klar sein. Hauptanknüpfungspunkt ist vielmehr die Erfüllung eine...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 68 regelt die Zulässigkeit von Datenübermittlungen durch die in § 35 Abs. 1 SGB I genannten Stellen gegenüber den abschließend in der Vorschrift genannten Behörden sowie Art und Umfang der Übermittlungsbefugnis. Seit 25.5.2018 enthält weder Art. 4 Nr. 2 DSGVO noch § 67 eine Definition des Begriffs Übermittlung. Aus § 67d Abs. 1 ist jedoch zu entnehmen, welche Vorgänge...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.1.3 Übermittlung zur Richtigstellung unwahrer Tatsachenbehauptung (Nr. 3)

Rz. 12 Die in § 35 SGB I genannten Stellen dürfen zur öffentlichen Richtigstellung Sozialdaten der betroffenen Person übermitteln, wenn diese im Zusammenhang mit einem Verfahren über die Erbringung von Sozialleistungen unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt hat. Gemeint sind Behauptungen in der Öffentlichkeit, vor allem gegenüber den Medien. Die entsprechende, ebenfalls ö...mehr

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Jansen, SGB X § 67d Übermit... / 2.1 Verantwortung (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 regelt seit 25.5.2018 die Verantwortung für eine Datenübermittlung. Die Zulässigkeit zur Festlegung dieser Verantwortlichkeit (Öffnungsklausel) ergibt sich aus Art. 4 Nr. 7 DSGVO (BT-Drs. 18/12611). Rz. 6 § 67d Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass die Verantwortung für die Zulässigkeit der Datenübermittlung (vgl. § 35 Abs. 2 Satz 1 SGB I) die übermittelnde Stelle trägt. E...mehr

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Jansen, SGB X § 67c Zweckbi... / 2.1.3 Zweckbindung

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 knüpft die Zulässigkeit für die Verarbeitungsvorgänge Speichern, Verändern und Nutzen an die Zweckbindung, d. h. nur wenn die Datenspeicherung, -veränderung oder -nutzung für die Zwecke erfolgt, für die die Daten erhoben worden sind, ist sie zulässig. Insoweit wird auch auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 67a hingewiesen (vgl. Komm. zu § 67a). Rz....mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.2.3 Bezügestellen des öffentlichen Dienstes (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 17 Nach Abs. 2 Nr. 3 stehen auch die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes einem Sozialleistungsträger gleich, sofern sie kindergeldabhängige Leistungen festzusetzen haben, die sich aus dem Besoldungs-, Versorgungs- oder Tarifrecht ergeben. Im öffentlichen Dienst wurde das Kindergeld vor der Familienkassenreform durch den öffentlichen Arbeitgeber bzw. die Familienkassen...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 67 enthielt bis 24.5.2018 eine Definition aller wesentlichen Begriffe des Sozialdatenschutzrechts einschließlich der Definitionen sämtlicher Phasen (jetzt Vorgänge) des Umganges mit Sozialdaten (von der Erhebung bis zur Löschung); auch die Begriffe Empfänger von Daten, Dritter, Anonymisierung und Pseudonymisierung waren definiert. Rz. 3 § 67 musste unter Berücksichtig...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift hat als Vorläufer § 35 SGB I a. F., der bis 31.12.1980 galt, und wurde zum 1.1.1981 mit dem Zweiten Kapitel in das SGB X eingefügt. Überarbeitet wurde sie durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229), in dessen Fassung sie heute mit geringfügigen Änderungen noch gilt. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zweck der Vorschrift ist es, innerhalb des Systems der sozialen Sicherung den notwendigen Informations- und Datenaustausch zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu garantieren. Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass diese Aufgaben im gegliederten System der sozialen Sicherheit nicht zentral, sondern durch eine Vielzahl von Stellen durchgeführt werden. Dies sind im Wesen...mehr

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Jansen, SGB X § 67c Zweckbi... / 2.2 Voraussetzungen einer Zweckänderung (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 regelt die Zulässigkeit der Speicherung, Veränderung oder Nutzung für "andere Zwecke". Die bis zum 24.5.2018 in § 67c Abs. 2 Nr. 2 a. F. enthaltene Einwilligung der betroffenen Person ergibt sich seit dem 25.5.2018 unmittelbar aus Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO und für die besonderen Kategorien personenbezogener Daten aus Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO ( Rz. 5). Rz...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.2 Übermittlungsumfang

Rz. 10 Der Umfang der zulässig zu übermittelnden Daten ist abschließend aufgezählt. Es soll sich um nicht mehr als Grundinformationen für die ersuchende Stelle handeln. Der Umfang wurde in den letzten Jahren mehrfach erweitert und konkretisiert. Übermittelt werden dürfen nur Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, derzeitige Anschrift der betroffenen Person, ihr derzeitiger od...mehr

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Sauer, SGB III § 332 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen, die es der Bundesagentur für Arbeit ermöglichen, zur Befriedigung von Erstattungsansprüchen gegen den Leistungsempfänger auf dessen Ansprüche gegen Dritte zuzugreifen. Dazu kann die jeweilige Agentur für Arbeit einen Forderungsübergang von Ansprüchen des Erstattungspflichtigen auf sich bewirken. Damit verfolgt der Gesetzgeber den Zweck...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.1 Trägerkompetenz

Rz. 6 Mit der Zuweisung der Verwaltungsträgereigenschaft stellt der Gesetzgeber klar, dass die Bundesagentur für Arbeit als Institution und unabhängig von der tatsächlichen Aufgabenwahrnehmung durch einzelne Dienststellen zuständig für die Aufgabenerledigung nach dem SGB III ist. Dies betrifft auch Zuständigkeiten nach anderen Gesetzen, z. B. dem Kündigungsschutzgesetz, dem ...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.1.2.2 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)

Rz. 12 Nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO gehören Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische und biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten, Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen...mehr

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Jansen, SGB X § 67c Zweckbi... / 2.5 Wissenschaftliche Forschung (Abs. 5)

Rz. 17 Als besonderen Fall der Zweckänderung nennt Abs. 2 Nr. 2 die Durchführung eines bestimmten Vorhabens der Forschung oder Planung. Neben der Erforderlichkeit müssen die Voraussetzungen des § 75 Abs. 1, 2 oder 4a vorliegen. Rz. 18 Eine andere Ausgangslage wird durch Abs. 5 geregelt. Hier geht es nicht um eine notwendige Zweckänderung, sondern die Sozialdaten sind von vorn...mehr

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Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 2.2 Bemessung des Alg (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 ergänzt vorübergehend § 151 Abs. 3. Dort sind Sachverhalte geregelt, bei deren Vorliegen ein anderes als das an sich im Regelfall festzustellende Arbeitsentgelt der Bemessung des Alg zugrunde zu legen ist (bei Kug u.ä. zur Vermeidung von Saison-Kug, bei Wertguthabenvereinbarung, bei außerbetrieblicher Berufsausbildung). So soll es sich auch für Zeiten verhalten...mehr

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Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.2.1 Zulässigkeit der Erhebung nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO im Rahmen der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes

Rz. 14 Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO lässt Ausnahmen vom Verarbeitungsverbot des Art. 9 Abs. 1 DSGVO zu, "damit der Verantwortliche oder die betroffene Person die ihm bzw. ihr aus dem Arbeitsrecht und dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erwachsenden Rechte ausüben und seinen bzw. ihren diesbezüglichen Pflichten nachkommen kann, soweit dies nach Unionsrec...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.1 Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 6 "Absatz 1 regelt als generelle Norm die Zulässigkeit von Verarbeitungsvorgängen außerhalb der Erhebung und verweist insoweit auf die folgenden Vorschriften", so die Gesetzesbegründung zur Neufassung des Abs. 1 zum 25.5.2018 (BT-Drs. 18/12611). Tatsächlich regelt er die Zulässigkeit der Verarbeitungsvorgänge Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung...mehr

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Jansen, SGB X § 67c Zweckbi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Anpassung des § 67c an die Regelungen der DSGVO (Rz. 1) hat der Gesetzgeber – wie auch mit § 67b – von der Öffnungsklausel des Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e i. V. m. Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Buchst. b, Satz 2 DSGVO Gebrauch gemacht und für bestimmte Vorgänge der Verarbeitung (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) von Sozialdaten nationale Einschränkungen in Form von Zulässigkeit...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.6 Kindererziehungszeiten (Abs. 2a)

Rz. 23 Abs. 2a ordnet Versicherungspflicht für Zeiten der Erziehung von Kindern in den ersten 3 Lebensjahren an. Das 3. Lebensjahr wird mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag des Kindes vollendet. Eine erweiternde Auslegung des Abs. 2a für Zeiten über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus ist nicht möglich (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.8.2016, L 1 AL 61/14). Der Gesetzge...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.3 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)

Rz. 64 Bis 24.5.2018 definierte § 67 Abs. 12 SGB X a. F. "besondere Arten personenbezogener Daten". Im Einzelnen waren dies Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit und Sexualleben. Rz. 65 Art. 9 DSGVO enthält das Prinzip des Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt, nac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.4.2.1 Nachweispflicht (Art. 7 Abs. 1 DSGVO und § 67b Abs. 2 Satz 1 und § 67b Abs. 2 Satz 2)

Rz. 38 Der Verantwortliche muss nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat. Näheres zur Art und Weise der Umsetzung dieser Nachweispflicht ist in der DSGVO nicht geregelt. § 67b Abs. 2 Satz 1 legt einschränkend fest, "zum Nachweis, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.2.1 Übermittlung an gleichgestellte Leistungsträger (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 14 Abs. 2 Nr. 1 betrifft vor allem Fälle, in denen Sozialleistungen auf anderen Gesetzen als dem SGB beruhen. Die zuständigen Stellen werden im Hinblick auf eine zulässige Datenübermittlung den Stellen nach § 35 SGB I gleichgestellt (sog. Quasi-Leistungsträger), soweit sie die Daten zur Erfüllung einer gesetzlich oder tarifvertraglich geregelten Aufgabe benötigen. Rz. 15...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 3 § 195 BGB (regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren)

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich für alle Ansprüche 3 Jahre, soweit keine Sonderregelungen eingreifen bzw. gem. §§ 196 ff. BGB eine längere Frist bestimmt ist.[1] Die regelmäßige Verjährungsfrist gilt damit auch für alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, es sei denn, aus § 197 BGB oder § 852 BGB ergeben sich andere Fristen. Dies bedeutet, dass alle auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.5 Gleichbehandlung von schwerbehinderten Menschen

Schwerbehinderte Bewerber und Mitarbeiter dürfen gegenüber anderen Bewerbern und Mitarbeitern nicht benachteiligt werden.[1] Der Schutz schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen richtet sich im Einzelnen gemäß § 164 Abs. 2 Satz 2 SGB IX und nach dem AGG.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlungsgrundsatz / Zusammenfassung

Begriff Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber eine willkürliche, d. h. sachlich unbegründete Ungleichbehandlung zum Nachteil einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen. Der Hauptanwendungsbereich liegt in der Gewährung von freiwilligen Sozialleistungen (z. B. Gratifikationen, Ruhegeld, Betriebliche Altersversorgung). Aber auch allgem...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 16 Hinrichs, Spezialnorm vor Generalnorm – ein Streifzug durch das Sozialverwaltungsverfahrensrecht, NZS 2016, 339. Lau, Verzinsung einer Geldforderung aufgrund Anspruchs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 25.10.2018, B 7 AY 2/18 R), jurisPR-SozR 7/2019 Anm. 4. Waibel, Fortschreiten der Kodifikation des SGB: Begründung eines geschlosse...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 2.2 Änderungen

Rz. 7 Durch das SGB IX sind das bisherige Schwerbehindertengesetz (bisher in Nr. 2 genannt) und das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (bisher in Nr. 13 genannt) aufgehoben und deren Regelungen in das SGB IX übernommen worden, sodass diese unmittelbar Teil des Sozialgesetzbuches sind. Rz. 8 Das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im A...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 6 ... / 2.3 Ausgleichsleistungen

Rz. 13 Als allgemeine Regelung sieht die Vorschrift lediglich vor, dass die wirtschaftliche Belastung im Sinn einer Teilentlastung gemindert wird. Dies bedeutet, dass ein vollständiger Ausgleich des Unterhaltsaufwands als soziales Recht weder vorgesehen noch angestrebt werden soll. Da allein die wirtschaftliche Belastung gemindert werden soll (so BT-Drs. 7/868 S. 24), bestän...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 13... / 3 Literatur

Rz. 19 Eichenhofer, Bedeutung und Folgen sozialer Rechte des SGB I, SGb 2011, 511. Köhler, Das Recht auf Aufklärung gem. § 13 SGB I, ZFSH 2015, 639.mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 3 Literatur

Rz. 15 Eichenhofer, Bedeutung und Folgen sozialer Rechte des SGB I, SGb 2011, 511.mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 2 Soziale Rechte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Abs. 1 der Vorschrift ist im Gesetzgebungsverfahren (BT-Drs. 7/868 S. 23) wie folgt begründet worden: "Die Vorschrift bildet die Einleitungs- und Grundsatznorm für die in §§ 3 bis 10 genannte...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14 Beratung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 14 ist am 1.1.1976 zusammen mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015), in Kraft getreten. 1 Allgemeines Rz. 2 § 14 räumt einen individuellen Anspruch auf umfassende Beratung durch den zuständigen Leistungsträger ein. Damit ist gesetzlich normiert, was von jeher als Betreuungspfli...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 7 Zuschuß für eine angemessene Wohnung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither inhaltlich nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift entspricht unverändert dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 7/868). Wie die §§ 3 bis 10 insgesamt, gehört sie zu den Regelungen des Ersten Abschnitts, die die sozialrechtliche...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 13 Aufklärung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 13 ist am 1.1.1976 zusammen mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015), in Kraft getreten. 1 Allgemeines Rz. 2 Bei § 13 handelt es sich ungeachtet der Informationsfreiheit in Deutschland um die erste von 4 Regelungen der Einweisungsvorschriften, die hauptsächlich darauf abzielen, ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 69... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trägt dem besonderen Behördenaufbau der Stadtstaaten Rechnung. Sie entspricht inhaltlich der zeitgleich aufgehobenen Regelung des Art. II § 21 des SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015).mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 70 Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist als Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht durch Art. 5 Nr. 2, Art. 25 Abs. 5 des Gesetzes zur Einführung einer kapitalgedeckten Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung und zur Änderung anderer Gesetze (Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetz – HZvNG) v. 21.6.2002 (BGBl. I S. 2167) rückwirkend mit Wi...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 12 Leistungsträger

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 12 ist am 1.1.1976 zusammen mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015), in Kraft getreten. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift führt für die Körperschaften, Anstalten und anderen Behörden nach den Vorschriften über die Zuständigkeiten für Sozialleistungen den zusammenfassenden Begr...mehr