Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunfts- und Beratungspfl... / 2.1 Auskunfts- und Informationspflichten

In der Rentenversicherung gilt eine erweiterte Renteninformations- und Auskunftspflicht.[1] Danach erhalten alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, eine jährliche schriftliche Renteninformation. Nach Vollendung des 54. Lebensjahres erhalten die Versicherten dann anstelle der Renteninformation alle 3 Jahre eine schriftlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschlag für Kinder... / 1.5.5 Erfüllung der Elterneigenschaft von 2 Elternteilen

Von der Zahlung des Beitragszuschlags werden Eltern bei entsprechendem Nachweis der Elterneigenschaft befreit. Wird die Elterneigenschaft nachgewiesen, besteht für das gesamte Versicherungsleben eine Befreiung von der Zahlung des Beitragszuschlags. Die Freistellung ist nicht auf die Dauer der Kindererziehung beschränkt. Als Eltern gelten[1] leibliche Eltern, Adoptiveltern, Stief...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Verfahren) / 3 Bevollmächtigter der Bedarfsgemeinschaft

Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität ist derjenige, der den Antrag gestellt hat, bevollmächtigt, die Bedarfsgemeinschaft im Verwaltungsverfahren zu vertreten. Dazu zählt insbesondere, dass er Leistungen für die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen mit beantragt hat und entgegen nimmt. Bei mehreren erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 3.3 Häusliche Gemeinschaft/wesentlicher Unterhalt

Neben den angesprochenen Voraussetzungen wird durch die Vorschrift des § 56 SGB I weiterhin gefordert, dass der Sonderrechtsnachfolger mit dem Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat oder von diesem wesentlich unterhalten worden ist. Der Begriff der häuslichen Gemeinschaft ist im Gesetz nicht näher definiert. Vielmehr ist er durch die Rechtsprechung en...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunfts- und Beratungspfl... / 3.2 Beratungspflicht der Arbeitsagentur

Die Agentur für Arbeit hat ihrerseits einer Beratungspflicht nach § 29 SGB III nachzukommen. Sie besteht gegenüber ratsuchenden Jugendlichen und Erwachsenen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen. Das Beratungsangebot der BA erstreckt sich insbesondere auf die Berufsberatung[1] sowie die Berufsorientierung[2] und berücksichtigt den subjektiven Beratungsbedarf....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschlag für Kinder... / 2.3 Pflegeeltern

Als Nachweise bei Pflegeeltern[1] kommen wahlweise in Betracht: Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts oder einer anderen für Personenstandsangelegenheiten zuständigen Behörde oder Dienststelle und Nachweis des Jugendamts über "Vollzeitpflege" nach § 27 i. V. m. § 33 SGB VIII (z. B. Pflegevertrag zwischen Jugendamt und Pflegeeltern, Bescheid über Leistungsgewährung gegenüb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 1.1.2 Entstehen des Anspruchs

Ein Erstattungsanspruch entsteht nur dann, wenn durch die vorläufige Leistung eine entsprechende Verpflichtung des eigentlich zuständigen Sozialleistungsträgers erfüllt wird. Das bedeutet, dass beide Leistungen gleichartig, aber nicht identisch sein müssen. Erstattungsansprüche nach § 102 SGB X kommen z. B. in Betracht, wenn Unklarheit über die Zuständigkeit verschiedener Unf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rücknahme von Verwaltungsakten / 1.1 Wirkung für die Vergangenheit

Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling: Integration/Ein... / 1.2 Anerkannte Asylberechtigte/Flüchtlinge

Anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge sind nicht mehr dem AsylbLG, sondern den Leistungssystemen der Sozialgesetzbücher zugeordnet. Personen, die nicht erwerbsfähig sind, erhalten Leistungen nach dem SGB XII. Personen, die erwerbsfähig sind, sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen erhalten bei Hilfebedürftigkeit Leistungen nach dem SGB II, ins...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auskunftspflicht (Angehörig... / Zusammenfassung

Begriff Angehörige, Unterhaltspflichtige und sonstige Personen sind unter weiteren Voraussetzungen zur Auskunft gegenüber einem Sozialleistungsträger verpflichtet, wenn das Einkommen oder das Vermögen von Angehörigen oder sonstiger Personen bei der Leistung oder ihrer Erstattung zu berücksichtigen oder die Leistung von der Höhe eines Unterhaltsanspruchs abhängig ist. Gesetze, V...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 11.6 Datenschutzrechtliche Einwilligung und betriebliches Eingliederungsmanagement

Der Fall Nach Zustimmung des Integrationsamts und Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung der schwerbehinderten Klägerin stritten die Parteien im Kündigungsschutzprozess, ob die Beklagte ihrer Verpflichtung nach § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX (Durchführung eines BEM) nachgekommen sei. Sie hatte die Durchführung davon abhängig gemacht, dass die Klägerin die Datenschutzerklär...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 11.10 Diskriminierung wegen Schwerbehinderung – Darlegungslast Information des BR

Der Fall Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte dem Kläger wegen der Benachteiligung aufgrund einer (Schwer-)Behinderung zur Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG verpflichtet ist. Der Kläger bewarb sich mit Schreiben vom 14.8.2019 auf die von der Beklagten im Internet ausgeschriebene Stelle als "Scrum Master Energy (m/w/d)". Im Bewerbungsschreiben wies er a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 2 Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht

Ab dem 1.1.2024 wird die Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX erhöht. Nach § 154 Abs. 1 SGB IX haben private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen i. S. d. § 156 SGB IX auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Erleichterungen gelten für kleinere Arbeitgeber: Arbeitgeber mit jahresdurc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitslosengeld / 7.4.2 Voraussetzungen

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht bei einer Entlassungsbestätigung, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Der Arbeitnehmer muss wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Entlassungsentschädigung erhalten oder zu beanspruchen haben. Das Arbeitsverhältnis ist ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers beendet worden. Bei unkün...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum lohnt es sich, Gesund... / 2 Verantwortung des Arbeitgebers: Gesetzliche Grundlagen

Der Arbeitgeber ist aufgrund der §§ 2 ff. ArbSchG verpflichtet, neben der Verhütung von Unfällen, die menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist er verpflichtet, seine Ausgangslage im Unternehmen zu analysieren, z. B. über die Gefährdungsbeurteilung. Hierzu zählen sowohl die Erhebung und die Reduktion der psychischen Belastungen als auch die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit / 6.3 Rufbereitschaft

Rufbereitschaft liegt regelmäßig dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufzuhalten hat, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Der Arbeitnehmer kann sich an einer beliebigen Stelle aufhalten. Er muss die Arbeitsstätte aber in angemessen kurzer Zeit erreichen könne...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / 1.2 Versicherungsschutz für weitere Personengruppen

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Personenkreise, die "von Amts wegen" bzw. gemäß § 2 SGB VII gegen das Risiko von bestimmten Unfällen oder Erkrankungen pflichtversichert sind und somit Versicherungsschutz genießen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 1 Sinn und Zweck von Personalvertretungen

Die Wahl der Personalvertretungen in den öffentlichen Verwaltungen soll ein Repräsentativorgan schaffen, welches die Interessen der Beschäftigten in Bezug auf Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen wahrt. Den Beschäftigten einer Dienststelle soll durch die Personalvertretung gegenüber der Dienststellenleitung die Möglichkeit gegeben werden, an der Gestaltung des Dienstbetriebs ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 4 Verhältnis zu anderen Leistungen

Rz. 61 Der Bezug von Mutterschaftsgeld führt zum Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld (§ 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V), auf Arbeitslosengeld (§ 156 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) und auf Übergangsgeld (§ 65 Abs. 4 SGB IX). Auf Verletztengeld ist § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V entsprechend anwendbar.[1] Rz. 62 Auf Elterngeld wird das Mutterschaftsgeld gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG mit Ausnahme ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.3 Anspruchsdauer (Abs. 3)

Rz. 52 Mutterschaftsgeld wird gem. § 24i Abs. 3 Satz 1 für die letzten 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung, den Entbindungstag und für die ersten 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie in Fällen, in denen vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung i. S. v. § 2 Abs. 1 SGB IX ärztlich festges...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Unmöglichkeit der Betreuung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 10 Auch bei der Unmöglichkeit der Betreuung des Kindes durch den anderen Elternteil kann ein Elternteil bei Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit für 2 Lebensmonate zusätzlich auch das Elterngeld für die Partnermonate nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BEEG beziehen. Das Vorliegen der Unmöglichkeit der Betreuung nach Abs. 1 Nr. 3 ist anhand objektiver Umstände zu ermitteln. ...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / III. SGB IX

Rz. 35 Die Regressvorschriften für die reinen Eingliederungshilfeleistungen sind in Kapitel 9 des Teil 2 SGB IX deutlich abgeschwächt: gem. § 141 SGB IX findet lediglich der Anspruchsübergang durch Sozialverwaltungsakt, vergleichbar § 93 SGB XII, statt, in der Praxis also vor allem in Bezug auf Rückforderungsansprüche wegen früherer Schenkungen gem. § 528 BGB. Unterhaltsansp...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 3. Schonvermögen im SGB IX

Rz. 20 Der Einsatz des Vermögens für Eingliederungsleistungen ist in § 139 SGB IX unter Verweis auf die Schonvermögensvorschriften des § 90 Abs. 2 Nr. 1 bis 8 SGB XII ausgestaltet (also unter Einschluss des angemessenen selbstgenutzten Eigenheims: Sieben-Faktoren-Kombinations-Kriterium), wobei allerdings Barvermögen und sonstige Geldwerte i.S.d. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII wei...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Schoneinkommen im SGB IX

Rz. 19 Die Leistungen nach dem SGB IX gewähren eine deutlich bessere Einkommens- und Vermögensschonung als früher, der Regress ist also deutlich zurückgenommen: Das anzurechnende Einkommen umfasst nicht mehr – wie im allgemeinen Sozialhilferecht, § 82 SGB XII – alle Einkünfte in Geld oder in Geldeswert, sondern lediglich "die Summe der Einkünfte des Vorvorjahres nach § 2 Abs...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / IV. Rehabilitationsgesetz, SGB IX

1. Grundzüge Rz. 18 Das Bundesteilhabegesetz gliedert die Eingliederungshilfe für Behinderte (bisher 6. Kapitel, also §§ 53 ff. SGB XII) seit dem 1.1.2020 bzw. in vollem Umfang seit 1.1.2023 grundsätzlich aus dem SGB XII heraus und regelt sie als Teil des SGB IX (Rehabilitationsgesetz) unter der Überschrift "Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / II. Sozialrechtliche Ausgangslage

Rz. 3 Menschen mit Behinderungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen diverse staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. In Betracht kommen Ansprüche aufmehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 1. Grundzüge

Rz. 18 Das Bundesteilhabegesetz gliedert die Eingliederungshilfe für Behinderte (bisher 6. Kapitel, also §§ 53 ff. SGB XII) seit dem 1.1.2020 bzw. in vollem Umfang seit 1.1.2023 grundsätzlich aus dem SGB XII heraus und regelt sie als Teil des SGB IX (Rehabilitationsgesetz) unter der Überschrift "Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinde...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / I. Rückforderungsanspruch bei Verarmung, § 528 BGB

Rz. 38 Die Regelung über die Rückforderung wegen Verarmung gemäß §§ 528, 529 BGB setzt die Notbedarfseinrede gemäß § 519 BGB für die Zeit nach Vollziehung der Schenkung (diese wird – anders als bei § 2325 BGB – nicht durch den Vorbehalt des Nießbrauchs gefährdet)[35] fort, als Ausprägung der Geschäftsgrundlagenlehre (clausula rebus sic stantibus). Von Bedeutung ist das Rückf...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / I. Übersicht: Kategorisierung der Sozialleistungsgesetze

Rz. 1 Die Gestaltung von Vermögensübertragungen ohne kaufmännisch abgewogene Gegenleistung wirft angesichts der Bestandsschwächen der Schenkung in weit höherem Maße als bei Kaufverträgen sozialrechtliche Fragen auf, die an das Risiko einer Verarmung aufseiten des Veräußerers, des Erwerbers oder Dritter (etwa weichender Geschwister) anknüpfen. Dabei ist eine Differenzierung an...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 2.1.2 Bestehen eines "Arbeitsverhältnisses"

Nach § 34 Abs. 3 TVöD wird die bei demselben Arbeitgeber "in einem Arbeitsverhältnis" zurückgelegte Zeit als Beschäftigungszeit berücksichtigt. Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn "eine Einzelperson (Arbeitnehmer) einem anderen (Arbeitgeber) gegenüber verpflichtet ist, in persönlicher Abhängigkeit Dienste zu leisten".[1] Der Mitarbeiter muss als "Arbeitnehmer", d. h. als An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Grundsätze, Leistungsarten

Rz. 4 Das Sozialhilferecht ist geprägt durch das Nachrangprinzip, das Individualisierungsprinzip und das Bedarfsdeckungsprinzip: Der Grundsatz des Nachrangs ("materielle Subsidiarität", § 2 SGB XII) gilt im Verhältnis zumehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / 1. Überleitungsregress

Rz. 24 Gem. § 93 Abs. 1 SGB XI kann der Sozialleistungsträger durch schriftliche Anzeige (Verwaltungsakt) an einen Dritten Ansprüche, welche dem Hilfeempfänger oder einem Mitglied der (hier erweiterten[20]) Einsatzgemeinschaft gegen den Dritten zustehen, auf sich überzuleiten (im Bereich des SGB II, nachstehend Rdn 34 ff.), vollzieht sich dieser Übergang seit 1.8.2006 gar du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.1 Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage/Altersgrenze

Tz. 610 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Entscheidend bei der Prüfung der Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage ist das zugesagte Rentenalter. Dem Merkmal kommt in der Praxis allerdings keine sonderlich große Bedeutung zu. Bei einer vertraglichen Vereinbarung von weniger als 60 Jahren ging die Fin-Verw schon in der Vergangenheit davon aus, dass keine ernsthafte Vereinbarung vorliegt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / 3. Schoneinkommen im SGB XII

Rz. 8 § 82 SGB XII definiert als Einkommen i.S.d. Gesetzes – d.h. mit Wirkung sowohl für Leistungen zum Lebensunterhalt als auch Hilfen in besonderen Lebenslagen – "alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert" mit Ausnahme der dort aufgezählten Vergütungen (z.B. der Grundrente nach BVG, Schmerzensgeld etc.). § 1 der hierzu gem. § 96 Abs. 1 SGB XII erlassenen Durchführungsverordnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / 4. Sozialleistungsträger

Rz. 60 Der Sozialhilfeträger als Gläubiger ist hingegen gem. § 93 Abs. 1 S. 4 SGB XII uneingeschränkt berechtigt, den Pflichtteilsanspruch (auch vor dessen Geltendmachung)[93] auf sich überzuleiten und einzufordern, da die Pfändbarkeits- und Abtretbarkeitsbeschränkung ihm ggü. nicht gilt, Rdn 25. Auf den Träger der Grundsicherung für Arbeit Suchende ("Bürgergeld") geht der P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Schwachstelle bzgl. des Schutzes des Vermögens nach Versterben des Behinderten

Rz. 65 Das Vermächtnismodell ist nicht unumstritten. Es liefert zwar gewisse Abwicklungserleichterungen für die Beteiligten, birgt aber auch Schwächen. Höchstrichterliche Rechtsprechung existiert zum Behindertentestament in der Vermächtnislösung bis dato nicht. Als gesichert gelten dürfte dennoch, dass es dem Sozialleistungsträger mit derselben Argumentation wie schon bei § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 2

2. Klausur: Testament und Testamentsgestaltung[Autor] Bearbeitungszeit für diese – einfache – Klausur: 180 Minuten Sachverhalt Der Erblasser E und seine bereits vorverstorbene Ehefrau F hatten 2000 ein privatschriftlich-gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich wechselseitig zu alleinigen Erben eingesetzt und bestimmt haben, dass nach dem Tod des Längstlebenden de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / 1. Grundzüge

Rz. 21 Das seit 1.4.1965 geltende Wohngeldgesetz (WoGG) – das rechtlich Bestandteil des Sozialgesetzbuchs ist (vgl. § 68 Nr. 10 SGB I), so dass bspw. die Rückforderungsrechte des Allgemeinen Sozialverwaltungsrechts (SGB X), entsprechend gelten –, gewährt einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietzuschuss) bzw. zu den Kosten selbstgenutzten Wohneigentums (sog. Lastenzuschuss)[17]...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 947 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Verhältnis zu anderen Leistungen

Rz. 73 Der Bezug von Mutterschaftsgeld führt zum Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld (§ 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V), auf Arbeitslosengeld (§ 156 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) und auf Übergangsgeld (§ 65 Abs. 4 SGB IX). Auf Verletztengeld ist § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V entsprechend anwendbar.[1] Rz. 74 Auf Elterngeld wird das Mutterschaftsgeld gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG mit Ausnahme ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.4 Anspruchsdauer

Rz. 56 Mutterschaftsgeld wird gem. § 24i Abs. 3 Satz 1 SGB V (ggf. i. V. m. § 14 KVLG 1989) für die letzten 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung, den Entbindungstag und für die ersten 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie in Fällen, in denen vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung i. S. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Konkretisierter Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 11 Die Durchführung der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ist Teil der allgemeinen Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG. Ziel der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ist es, die auftretenden Gefährdungen der schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes bei der Tätigkeit oder im Rahmen der Ausbildung zu beurteilen und daraus di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Die Anwendbarkeit des SGB I

Rz. 11 Da die Vorschriften des SGB I im Gegensatz zu den §§ 1 bis 66 SGB X nicht verwaltungsverfahrensrechtlicher Natur sind, sondern als allgemeiner Teil materielles Recht beinhalten, sind sie ohne Weiteres im Geltungsbereich des BEEG anwendbar. Allerdings kommt es auch hier zu einer Verdrängung der Normen des SGB I, soweit das BEEG speziellere Regelungen vorsieht.[1] Rz. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Auszahlungszeitpunkt des Elterngeldes

Rz. 3 Hinsichtlich des Auszahlungszeitpunkts sieht § 6 vor, dass Elterngeld im Laufe des Lebensmonats gezahlt wird, für den es bestimmt ist. Dies dient dem Zweck der Verwaltungsvereinfachung. Denn eine Verpflichtung der zuständigen Behörden zur Auszahlung des Elterngeldes bereits zu Beginn der Lebensmonate würde vor dem Hintergrund des jeweils durch den Tag der Geburt indivi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Subsidiäre Geltung des SGB X (Abs. 1)

Rz. 4 Der 1. und 2. Abschnitt des BEEG gilt als (besonderer) Teil des Sozialgesetzbuches (§ 68 Nr. 15 SGB I). Aber lediglich das 1. Kapitel des 10. Buches des Sozialgesetzbuchs – und damit die §§ 1 bis 66 SGB X – werden gem. Abs. 1 für entsprechend anwendbar erklärt. 2.1 Die Anwendbarkeit des 1. Kapitels des SGB X Rz. 5 Die ausdrückliche Erwähnung des 1. und 2. Abschnitts des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Die Anwendbarkeit des 1. Kapitels des SGB X

Rz. 5 Die ausdrückliche Erwähnung des 1. und 2. Abschnitts des BEEG (Abschnitt 3 des BEEG enthält Regelungen privatrechtlicher Natur und Abschnitt 4 Regelungen zur Statistik und Schlussvorschriften) in § 68 Nr. 15 SGB I und die hiermit verbundene Einordnung des BEEG als besonderer Teil des Sozialgesetzbuchs darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es dennoch der ausdrückliche...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Kinder mit Behinderungen über 18 Jahren

Rz. 110 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind mit Behinderungen wird über das 18. Lebensjahr hinaus ohne Lebensaltersgrenze berücksichtigt (§ 32 Abs 4 Satz 1 Nr 3 EStG). Voraussetzung ist, dassmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente

Rz. 77 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wird der Versicherte vor Erreichen der Altersgrenze berufs- oder erwerbsunfähig oder wird er als Schwerbehinderter iSd § 2 SGB IX anerkannt, hat er unter bestimmten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Anspruch auf eine Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente (§ 43 SGB VI). Dieser Anspruch erlischt, sobald der Rentenberechtigte ein Altersru...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Verrechnung mit Lohnersatzleistungen, Nachzahlungen

Rz. 51 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Verrechnung von Rente mit Lohnersatzleistungen: Wird eine Rente rückwirkend festgesetzt und entfällt aus diesem Grund rückwirkend der Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld, so werden bisher gezahlte > Lohnersatzleistungen als Leibrente behandelt und mit dem steuerpflichtigen Teil gemäß § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG der Besteueru...mehr