Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.2 Frauen mit Behinderung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (Nr. 2)

Rz. 47 Hier werden die Frauen in den Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes einbezogen, wenn sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen i. S. v. § 219 SGB IX beschäftigt sind. Dies sind vor allem die Fälle, in denen die soziale Betreuung überwiegt und nur ein Taschengeld gezahlt wird, sodass kein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis i. S. v. § 1 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Arbeitgeber im Sinne des MuSchG (§ 2 Abs. 1)

Rz. 1 § 2 Abs. 1 definiert den für das MuSchG geltenden Arbeitgeberbegriff. Nach Satz 1 sind alle natürlichen und juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften, die Personen im Fall von § 1 Abs. 2 Satz 1 MuSchG beschäftigen, Arbeitgeber i. S. d. Gesetzes. § 2 Abs. 1 Satz 2 stellt dem Arbeitgeber verschiedene andere, dem persönlichen Geltungsbereich nach § 1 A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Beweislast, Rechtsstreitigkeiten, Zuständigkeit

Rz. 70 Die Voraussetzungen für die Anwendung des Mutterschutzgesetzes in persönlicher Hinsicht hat die Person (§ 1 Abs. 4), die sich auf die Geltung des Mutterschutzgesetzes beruft, im Streitfall darzulegen und zu beweisen. Beruft sich eine Selbstständige darauf, sie sei in Wirklichkeit eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigte, weil Arbeitnehmerin, so kann sie dies von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Erweiterte Inanspruchnahmezeit

Rz. 3 Die eigentliche Bedeutung der Vorschrift liegt daher in dem besonderen deutlich längeren Zeitraum für die Inanspruchnahme des Urlaubs nach Satz 2. Dieser Regelung ist § 17 Abs. 2 BEEG nachgebildet. Sie hat 2 Anwendungsbereiche: Der Urlaub bleibt der Arbeitnehmerin bei Mutterschaft und Inanspruchnahme der Schutzfristen auch dann erhalten, wenn er bis zum 31.3. des Folgeja...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Auskunftspflicht gegenüber Sozialleistungsträgern

Begriff Die Auskunftspflicht von Versicherten, Arbeitgebern und Entleihern, von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen und Dritten, ferner von Ärzten, Angehörigen der Heilberufe und Krankenhäusern sowie Rehabilitationseinrichtungen versetzt die Sozialleistungsträger in die Lage, die für die Durchführung der Versicherung und die Erbringung von Leistungen erforderlichen Daten zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 1.3 Funktionell

Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, insoweit u. a. in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte; in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegeversicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 2 Sozialleistungsträger

Die Sozialleistungsträger des § 35 SGB I haben sicherzustellen, dass die Sozialdaten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergegeben werden. Dabei kommt es nicht auf die Art der Daten an. Sozialdaten sind alle Informationen, die über eine bestimmte Person etwas aussagen, wobei es gleichgültig ist, ob es sich um Tatsachen oder Beurteilungen handelt. Zu den in § 35...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beiladung / 6 Verurteilung eines Beigeladenen

Ein Versicherungsträger, ein Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, ein Träger der Sozialhilfe einschließlich der Leistungen nach Teil 2 des SGB IX, ein Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder in Angelegenheiten des Sozialen Entschädigungsrechts ein Land kann nach Beiladung verurteilt werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Außerklinische Intensivpflege / 6.4 Kostenübernahme im Rahmen eines persönlichen Budgets

Auch die Kostenübernahme im Rahmen eines persönlichen Budgets ist möglich.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 7 Senate des Bundessozialgerichts

Aufgrund des umfangreichen Rechtsgebiets gibt es beim Bundessozialgericht – ähnlich wie bei anderen Bundesgerichten – eine Geschäftsverteilung nach Fachsenaten. Sie sind für bestimmte Rechtsgebiete zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beglaubigung / 5 Kosten

Von Beurkundungs- und Beglaubigungskosten befreit sind Urkunden, die in der Sozialversicherung bei den Versicherungsträgern und Versicherungsbehörden erforderlich werden, um die Rechtsverhältnisse zwischen den Versicherungsträgern einerseits und den Arbeitgebern, Versicherten oder ihren Hinterbliebenen andererseits abzuwickeln.[1] im Sozialhilferecht, im Recht der Eingliederun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / Zusammenfassung

Begriff Sozialdatenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten des Einzelnen. Diese Daten sollen auch insbesondere von den Sozialleistungsträgern vor Missbrauch geschützt werden. Damit ist der Sozialdatenschutz gleichzeitig auch Persönlichkeitsschutz. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Der Sozialdatenschutz ist im SGB I und SGB X geregelt. D...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 1.1 Aufgaben nach dem SGB

Aufgaben nach dem SGB X im vorstehenden Sinne sind auch Aufgaben aufgrund von Verordnungen, deren Ermächtigungsgrundlage sich im SGB befindet, von über- und zwischenstaatlichem Recht im Bereich der sozialen Sicherheit, von Rechtsvorschriften, die das SGB I und das SGB X für entsprechend anwendbar erklären, des Arbeitssicherheitsgesetzes und Aufgaben, soweit sie den in § 35 SGB I...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunftspflicht (Ärzte/Hei... / 2 Einwilligung

Soweit sich die Auskunftspflicht nicht aus dem Gesetz ergibt, muss der Betroffene in die Auskunftserteilung vorher wirksam eingewilligt haben. Die Einwilligung soll zum Nachweis i. S. d. Art. 7 Abs. 1 VO (EU) Nr. 2016/679 schriftlich oder elektronisch erfolgen.[1] Die Einwilligung zur Verarbeitung von genetischen, biometrischen oder Gesundheitsdaten oder Betriebs- oder Geschä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 5 Rechte der Betroffenen

Ist jemand der Ansicht, bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Sozialdaten in seinen Rechten verletzt worden zu sein, so kann er sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn er eine Verletzung seiner Rechte durch eine in § 35 SGB I genannte Stelle des Bundes (z. B. bundesunmittelbare Krankenkasse) bei der Wahrnehmung von ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 4.4 Verletzung der Unterhaltspflicht/Versorgungsausgleich

Sozialdaten dürfen auch zur Verwirklichung von Unterhaltsansprüchen und des Versorgungsausgleichs übermittelt werden. Zweck dieser Regelung ist es, eine (auch künftige) Unterhaltsbedürftigkeit und damit eine hierauf beruhende Erbringung von Sozialleistungen i. S. v. § 11 SGB I zu vermeiden.[1] Um Missbräuchen vorzubeugen, dürfen im Rahmen des § 74 Abs. 1 SGB X Sozialdaten geg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beiladung / 3 Notwendige Beiladung

In Angelegenheiten des Sozialen Entschädigungsrechts ist die Bundesrepublik Deutschland auf Antrag beizuladen.[1] In diesen Angelegenheiten handelt es sich um eine notwendige Beiladung. Voraussetzung ist jedoch ein Antrag auf Beiladung. Ist ein solcher gestellt worden, muss eine Beiladung erfolgen. Des Weiteren muss eine Beiladung – grundsätzlich auch ohne Antrag – erfolgen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 1.2 Soziale Sicherung

Grundnorm für den Datenschutz im Bereich der sozialen Sicherung ist § 35 SGB I. Diese Vorschrift bezieht sich sowohl auf das Außen- als auch auf das Innenverhältnis der Sozialversicherungsträger. Sie gibt jedem einen Anspruch darauf, dass seine Sozialdaten von den Leistungsträgern als Sozialgeheimnis zu wahren sind und nicht unbefugt verarbeitet werden dürfen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 1 Sozialdaten

Sozialdaten sind personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO, die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach dem SGB verarbeitet werden.[1] Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind alle betriebs- oder geschäftsbezogenen Daten, auch von juristischen Personen, die Geheimnischarakter haben.[2] 1.1 Aufgaben nach dem SGB Aufgaben nach dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 4.1 Aufgaben der Polizeibehörden o. dgl.

Zur Erfüllung von Aufgaben u. a. der Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Behörden der Gefahrenabwehr dürfen die in § 35 SGB I genannten Stellen bestimmte Sozialdaten übermitteln. Voraussetzung ist jedoch, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Person nicht beeinträchtigt werden und das Ersuchen nicht länger als 6 Monate zurückliegt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 4.4 Kostenfreiheit

Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, Menschen mit Behinderungen oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 SGB I grundsätzlich kostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind.[1] Kosten für Bevollmächtigte werden erstattet, wenn die Klage...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunftspflicht (Arbeitgeber) / 4 Auskunftspflichten gegenüber den Einzugsstellen

Sind die Rentenversicherungsträger für die Arbeitgeberprüfung (Betriebsprüfung) zuständig, besteht eine Auskunftspflicht wegen der Entrichtung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags gegenüber der Einzugsstelle nicht. Sie besteht nur im Einzelfall, etwa wenn es darum geht, das Vorliegen von Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung im...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 3.2 Speicherung/Veränderung/Nutzung/Übermittlung/Einschränkung der Verarbeitung/Löschung von Sozialdaten

Die Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Sozialdaten durch die in § 35 SGB I genannten Stellen ist zulässig, soweit es gesetzliche Bestimmungen erlauben oder anordnen.[1] Dies gilt auch für die besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO.[2] Die Übermittlung von biometrischen, genetischen oder G...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 4.2 Erfüllung sozialer Aufgaben

Die Vorschrift berücksichtigt, dass Aufgaben im sozialen Bereich nicht von einer einheitlichen Sozialverwaltung, sondern von einer Vielzahl verschiedener Stellen innerhalb eines gegliederten Systems durchgeführt werden.[1] Gerade deshalb dürfen die Daten-/Informationsflüsse zwischen den Sozialleistungsträgern und ihren Verbänden nicht behindert werden, weil das ineinandergrei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.4 Ausschluss des Kündigungsschutzgesetzes (§ 21 Abs. 5)

Rz. 39 Auf eine Kündigung nach § 21 Abs. 4 ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar, einer sozialen Rechtfertigung nach § 1 KSchG bedarf die Kündigung daher nicht. Dies hat für den Arbeitgeber die positive Folge, dass er das Vorliegen einer sozialen Rechtfertigung der Kündigung durch verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Gründe nicht nachweisen muss. Der gekündi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7 Rechtsfolgen der Befristung

Rz. 33 Das nach § 21 wirksam befristete Arbeitsverhältnis endet mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, bei Vorliegen einer Zweckbefristung mit der Zweckerreichung (z. B. Ende der Elternzeit) und rechtzeitiger Ankündigung nach § 15 Abs. 2 TzBfG. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Ersatzkraft einen Sonderkündigungsschutz, etwa nach § 17 MuSchG, § 18 BEEG oder...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildungsvertrag: K... / 8 Besonderer Kündigungsschutz

Soweit in anderen Gesetzen[1] für bestimmte Personengruppen ein besonderer Kündigungsschutz besteht, gilt dieser grundsätzlich auch im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen. Daher ist z. B. die Kündigung einer schwangeren Auszubildenden gemäß § 17 Abs. 1 MuSchG unwirksam, wenn der Ausbildende nicht vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung bei der zuständigen Arbeitsbehörde e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / Zusammenfassung

Begriff Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn der Haushalt aufgrund einer Krankheit oder Schwangerschaft nicht weitergeführt werden kann. Eine Voraussetzung ist, dass ein Kind im Haushalt lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Anspruch besteht nur, wenn im Haushalt keine andere Person l...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 1.1 Voraussetzungen

Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen einer Krankenhausbehandlung ambulanten oder stationären medizinischen Vorsorgeleistung medizinischen Vorsorgeleistung für Mütter und Väter häuslichen Krankenpflege ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahme oder medizinischen Rehabilitation für Mütter die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und i...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 8 Zuzahlung

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten je Kalendertag der Inanspruchnahme eine Zuzahlung i. H. v. 10 % der Kosten, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR; allerdings nicht mehr als die tatsächlichen täglichen Kosten. Die Zuzahlung erhebt die Krankenkasse. Bei der Haushaltshilfe als Sachleistung errechnet sich die Zuzahlung aus den täglichen Kosten der erb...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Gesundheitsför... / Zusammenfassung

Begriff Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst alle Maßnahmen, die der Stärkung der individuellen Gesundheits-Ressourcen und Kompetenzen dienen und das Individuums zu einem gesundheitsförderlichen Verhalten in der Arbeitswelt befähigen. Betriebliche Gesundheitsförderung folgt dem Ansatz der Salutogenese, die zum Ziel hat, Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern. In d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunfts- und Beratungspfl... / 3.5 Beratung durch die Rehabilitationsträger

Auch durch das SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - sind erweiterte Beratungspflichten geregelt. So bieten die gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger[1] Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohten Menschen, Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten Beratung und Unterstützung an.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Sozialgesetzbuch / 3 Kurzüberblick der Sozialgesetzbücher

mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitstherapie

Begriff Die Arbeitstherapie ist eine Leistung der medizinischen Rehabilitation. Versicherte mit psychischen Störungen, körperlichen oder geistigen Behinderungen werden stufenweise an die Grundanforderungen des Arbeitslebens herangeführt. Die Arbeit wird hierbei als therapeutisches Mittel eingesetzt. Grundarbeitsfähigkeiten werden erworben oder gebessert, um eine Krankheit geziel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Komplexleistung

Begriff Die Komplexleistung ist die Zusammenfassung von mehreren einzelnen Leistungen, die in einem sachlich-inhaltlichen Zusammenhang stehen, zu einem Leistungskomplex. Vorwiegend kann dieser dann als Komplex abgerechnet werden. So werden Komplexleistungen im "Einheitlichen Bewertungsmaßstab" (EBM) verstärkt genutzt. Im stationären Bereich stellt die Bezahlung der Kliniken ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Belastungserprobung

Begriff Belastungserprobung ist eine Leistung der medizinischen Rehabilitation. Sie dient dazu, die gesundheitliche Belastbarkeit für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit festzustellen. Dazu gehören Analysen der intellektuellen Fähigkeiten des behinderten Menschen zur psychischen Belastbarkeit, zu Einsatzmöglichkeiten am Arbeitsplatz und zu Einschränk...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilhabeplanung / 1.4 Inhalt des Teilhabeplans

Der Teilhabeplan dokumentiert: den Tag des Antragseingangs beim leistenden Rehabilitationsträger und das Ergebnis der Zuständigkeitsklärung und Beteiligung der Rehabilitationsträger und weiterer Akteure, die Feststellungen über den individuellen Rehabilitationsbedarf auf Grundlage der Bedarfsermittlung nach § 13 SGB IX, die zur individuellen Bedarfsermittlung nach § 13 SGB IX e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente wegen Todes

Begriff Zu den Renten wegen Todes gehören in der gesetzlichen Rentenversicherung die Hinterbliebenenrenten und die Erziehungsrente. Hinterbliebenenrenten werden als kleine oder große Witwen-/Witwerrenten und als Halb-/Vollwaisenrenten geleistet. Sie werden aus der Versicherung des Verstorbenen berechnet. Anders als die Hinterbliebenenrente wird die Erziehungsrente aus der Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ermessensleistung

Begriff Bei bestimmten Leistungen dürfen die Sozialversicherungsträger nach ihrem eigenen Ermessen entscheiden. Dabei sind gesetzliche Grenzen zu beachten. Das Ermessen ist pflichtgemäß auszuüben und gerichtlich überprüfbar. Wenn aufgrund des Sachverhalts nur eine bestimmte Entscheidung möglich ist, gibt es keinen Ermessensspielraum (Ermessensreduzierung auf Null). Ob das Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Sozialgesetzbuch / 2.1 SGB I

Das SGB I enthält allgemeine Regelungen, die für alle Sozialleistungsbereiche gelten, soweit sich aus den jeweiligen speziellen Sozialgesetzbüchern nicht etwas Abweichendes ergibt. Die allgemeinen Vorschriften betreffen zunächst die Aufgaben des Sozialgesetzbuches und die sozialen Rechte sowie die einzelnen Sozialleistungen und die hierfür zuständigen Leistungsträger. Weitere...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Sozialen Tei... / 2 Inhalt der Leistung

Die Leistungen werden in den §§ 77 bis 84 SGB IX konkretisiert. Dies sind insbesondere (im Übrigen gilt ein offener Leistungskatalog): Leistungen für Wohnraum[1], Assistenzleistungen[2], heilpädagogische Leistungen[3], Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie[4], Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten[5], Leistungen zur Förderung der Verständ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufrechnung / 2 Aufrechnung nach dem SGB I

2.1 Voraussetzungen Grundlage für Aufrechnungen im Sozialrecht ist die Vorschrift des § 51 SGB I. Eine sozialrechtliche Aufrechnung kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen ein Sozialleistungsträger aufrechnen will. Dabei sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Der zuständige Leistungsträger kann gegen Ansprüche auf Geldleistungen mit Ansprüchen gegen den Berechtigte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einrede der Verjährung

Begriff Einrede bedeutet, dass die Verjährung grundsätzlich nicht von Amts oder von Gerichts wegen berücksichtigt wird, sondern vom Schuldner geltend gemacht werden muss. Das Instrument der Einrede der Verjährung ist im öffentlichen – und damit auch im Sozialversicherungsrecht – grundsätzlich nicht anzuwenden, da die Verjährungsfristen hier von Amts wegen zu berücksichtigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Landwirtschaftliche Alterskasse

Begriff Träger der Alterssicherung der Landwirte ist die landwirtschaftliche Alterskasse. Im Jahr 2013 wurden die bisherigen landwirtschaftlichen Alterskassen als Teil der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) – neben den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (LBG), den landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK), den landwirtschaftlichen Pflegekassen (LPK) sowie...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtplanung / 1.1 Gesamtplanverfahren

Die Feststellungen für das Aufstellen des Gesamtplans erfolgen im Gesamtplanverfahren, den der Träger der Eingliederungshilfe durchzuführen hat. Das Gesamtplanverfahren findet Anwendung, wenn ausschließlich Leistungen der Eingliederungshilfe betroffen sind oder Einzelleistungen aus den Leistungsgruppen nach § 5 SGB IX der Eingliederungshilfe, die sich auf Leistungen der medi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilhabeplanung / 1.1 Erstellung eines Teilhabeplans

Soweit Leistungen verschiedener Leistungsgruppen (Ausnahme unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen gem. § 5 Nr. 3 SGB IX [1]) oder mehrerer Rehabilitationsträger erforderlich sind, wird in Abstimmung mit dem Leistungsberechtigten ein Teilhabeplan erstellt.[2] Wenn Leistungsberechtigte die Erstellung eines Teilhabeplans wünschen, ist in jedem Fall ein Teilhabeplan...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtplanung / 1.3 Inhalt/Rechtscharakter

Der Gesamtplan ist das Dokument, in dem vor allem die zentralen Ergebnisse der Bedarfsermittlung sowie die Leistungen, mit denen die Teilhabeeinschränkung überwunden oder abgemildert werden kann, zusammengefasst werden.[1] Er ist schriftlich zu fixieren und soll regelmäßig, spätestens nach 2 Jahren, überprüft und fortgeschrieben werden. Der Gesamtplan enthält neben den Inhalt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilhabeplanung / 1.1.1 Leistender Rehabilitationsträger

Verantwortlich ist der leistende Rehabilitationsträger.[1] Dieser wird nach dem Zuständigkeitsklärungsverfahren[2] bestimmt, wobei die Rehabilitationsträger untereinander in Abstimmung mit dem Leistungsberechtigten einen anderen verantwortlichen Rehabilitationsträger für den Teilhabeplan festlegen können.[3] Hier kommt insbesondere der Träger der Sozialhilfe in Betracht, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtplanung / 1.2 Gesamtplankonferenz

Zur Sicherstellung des Prozessverlaufs kann der Träger der Eingliederungshilfe mit Zustimmung des Leistungsberechtigten eine Gesamtplankonferenz nach § 119 SGB IX einberufen. Die Gesamtplankonferenz ist eine optionale Möglichkeit und gibt dem Träger der Eingliederungshilfe im Rahmen der Bedarfsermittlung insbesondere bei komplexen Fallkonstellationen eine zusätzliche Gestalt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderrehabilitation / 3 Ergänzende Leistungen

Ergänzend zu den Leistungen zur Kinderrehabilitation werden Reisekosten nach § 73 SGB IX, Haushaltshilfe nach § 74 SGB IX, ärztlich verordneter Rehabilitationssport nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX und ärztlich verordnetes Funktionstraining nach § 64 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX übernommen. Praxis-Tipp Rahmenkonzept zur Vorsorge und Rehabilitation Ein "Gemeinsames Rahmenkonzept der gesetz...mehr