Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtplanung / 1.1 Gesamtplanverfahren

Die Feststellungen für das Aufstellen des Gesamtplans erfolgen im Gesamtplanverfahren, den der Träger der Eingliederungshilfe durchzuführen hat. Das Gesamtplanverfahren findet Anwendung, wenn ausschließlich Leistungen der Eingliederungshilfe betroffen sind oder Einzelleistungen aus den Leistungsgruppen nach § 5 SGB IX der Eingliederungshilfe, die sich auf Leistungen der medi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilhabeplanung / 1.1 Erstellung eines Teilhabeplans

Soweit Leistungen verschiedener Leistungsgruppen (Ausnahme unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen gem. § 5 Nr. 3 SGB IX [1]) oder mehrerer Rehabilitationsträger erforderlich sind, wird in Abstimmung mit dem Leistungsberechtigten ein Teilhabeplan erstellt.[2] Wenn Leistungsberechtigte die Erstellung eines Teilhabeplans wünschen, ist in jedem Fall ein Teilhabeplan...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtplanung / 1.3 Inhalt/Rechtscharakter

Der Gesamtplan ist das Dokument, in dem vor allem die zentralen Ergebnisse der Bedarfsermittlung sowie die Leistungen, mit denen die Teilhabeeinschränkung überwunden oder abgemildert werden kann, zusammengefasst werden.[1] Er ist schriftlich zu fixieren und soll regelmäßig, spätestens nach 2 Jahren, überprüft und fortgeschrieben werden. Der Gesamtplan enthält neben den Inhalt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilhabeplanung / 1.1.1 Leistender Rehabilitationsträger

Verantwortlich ist der leistende Rehabilitationsträger.[1] Dieser wird nach dem Zuständigkeitsklärungsverfahren[2] bestimmt, wobei die Rehabilitationsträger untereinander in Abstimmung mit dem Leistungsberechtigten einen anderen verantwortlichen Rehabilitationsträger für den Teilhabeplan festlegen können.[3] Hier kommt insbesondere der Träger der Sozialhilfe in Betracht, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtplanung / 1.2 Gesamtplankonferenz

Zur Sicherstellung des Prozessverlaufs kann der Träger der Eingliederungshilfe mit Zustimmung des Leistungsberechtigten eine Gesamtplankonferenz nach § 119 SGB IX einberufen. Die Gesamtplankonferenz ist eine optionale Möglichkeit und gibt dem Träger der Eingliederungshilfe im Rahmen der Bedarfsermittlung insbesondere bei komplexen Fallkonstellationen eine zusätzliche Gestalt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderrehabilitation / 3 Ergänzende Leistungen

Ergänzend zu den Leistungen zur Kinderrehabilitation werden Reisekosten nach § 73 SGB IX, Haushaltshilfe nach § 74 SGB IX, ärztlich verordneter Rehabilitationssport nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX und ärztlich verordnetes Funktionstraining nach § 64 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX übernommen. Praxis-Tipp Rahmenkonzept zur Vorsorge und Rehabilitation Ein "Gemeinsames Rahmenkonzept der gesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilhabeplanung / 2.2 Verzicht

Unter bestimmten Bedingungen kann auf eine Teilhabeplankonferenz verzichtet werden; dies muss besonders begründet werden.[1] Von dem Vorschlag der Leistungsberechtigten auf Durchführung einer Teilhabeplankonferenz kann nicht abgewichen werden, wenn Leistungen an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder beantragt wurden.[2] In jedem Fall ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Sozialen Tei... / Zusammenfassung

Begriff Leistungen zur Sozialen Teilhabe sollen Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder erleichtern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Sie werden nachrangig zu den Leistu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Landwirtschaftliche Unfallversicherung

Begriff Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung ist die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) angesiedelte landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Die SVLFG unterhält zahlreiche regionale Geschäftsstellen bzw. Standorte. Für folgende Unternehmen ist die landwirtschaftliche Unfallversicherung zuständig: Unternehmen der Land- ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragstellung / 6 Zuständigkeitsklärung

Bei Leistungen zur Teilhabe [1] hat der zuerst angegangene Rehabilitationsträger innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Antrags bei ihm festzustellen, ob er für die Leistung zuständig ist. Die gesetzlichen Krankenkassen haben dabei auch die vorrangige Leistungspflicht anderer Sozialversicherungsträger nach § 40 Abs. 4 SGB V zu prüfen.[2] Liegt die eigene Zuständigkeit des zue...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtplanung / 1 Gesamtplan

Der Gesamtplan verfolgt sowohl das Ziel, die Wünsche und Wahlrechte der Leistungsberechtigten zu stärken und die Steuerungsfähigkeit der Eingliederungshilfe zu verbessern. Der Gesamtplan ist das Gestaltungsmittel, mit dem der Leistungsträger die Bewilligung erforderlicher Leistungen nach den Grundsätzen der Individualität, der Beteiligung des Leistungsberechtigten und in eine...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunfts- und Beratungspfl... / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialleistungsträger haben gegenüber den Bürgern umfassende Aufklärungs-, Auskunfts- und Beratungspflichten. Da in einem differenzierten Sozialleistungssystem das geschriebene Recht nicht allein zur Überschaubarkeit und Verständlichkeit der Rechte und Pflichten der Bürger ausreicht, bedarf es weitergehender Informationen und Beratung. Auskunfts- und Beratungsste...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Probebeschäftigung / 2 Leistungsumfang

Bei der Probebeschäftigung werden alle mit einem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden Kosten übernommen, insbesondere also das Arbeitsentgelt einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie sonstige Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen. Nicht übernommen werden Entgelte für Mehrarbeitsstunden oder Urlaubsabgeltungen. Die Leistu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 4.5 Erstattung bei Unzuständigkeit

Hat ein Rehabilitationsträger aufgrund des weitergeleiteten Antrags eines anderen Rehabilitationsträger die Leistungen übernommen und wird nachträglich seine Unzuständigkeit festgestellt, erstattet ihm der zuständige Rehabilitationsträger die Kosten.[1] Die Höhe der Kostenerstattung bestimmt sich nach den geltenden Rechtsvorschriften des unzuständigen Rehabilitationsträger. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilhabeplanung / Zusammenfassung

Begriff Mit dem Teilhabeplan wird sichergestellt, dass die erforderlichen Leistungen von den beteiligten Rehabilitationsträgern in Abstimmung mit dem Leistungsberechtigten hinsichtlich Ziel, Art und Umfang funktionsbezogen individuell festgestellt werden, damit diese nahtlos ineinandergreifen können. Er ist selbst kein Verwaltungsakt, vielmehr Grundlage zum Erlass der Leistu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitserprobung / 3 Entgeltersatzleistungen

Der Mensch mit Behinderung behält während der Arbeitserprobung den leistungsrechtlichen Status, den er vor der Maßnahme innehatte. Entsprechend werden während der Maßnahme Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld der Rentenversicherung während medizinischer Rehabilitation, Arbeitslosengeld oder Bürgergeld weitergezahlt. Der Anspruch richtet sich nach §§ 64 ff. SGB IX bzw. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilhabeplanung / 2.1 Durchführung/Ziel

Zur Durchführung des Teilhabeplanverfahrens kann eine Teilhabeplankonferenz stattfinden, zu der der verantwortliche Rehabilitationsträger lädt.[1] Sie soll durchgeführt werden, wenn dies für die Ausarbeitung eines Teilhabeplans erforderlich und zweckmäßig ist, insbesondere im Fall einer Vielzahl von Leistungen aus verschiedenen Leistungsgruppen, großem Umfang oder langer Lau...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entscheidungsfrist (Leistun... / 1.1 Sozialleistungen

Entscheidungsfristen können nur bei Leistungen greifen, die vor ihrer Durchführung durch die Krankenkasse genehmigt bzw. der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Dies sind grundsätzlich folgende Leistungen der GKV: Leistungen, die der Genehmigungspflicht unterliegen und von Versicherten, die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V gewählt haben, beantragt wer...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anschlussrehabilitation / 4.2 Vordrucke

Die Rehabilitationsträger stellen sicher, dass ein Rehabilitationsbedarf frühzeitig erkannt und auf eine Antragstellung der Leistungsberechtigten hingewirkt wird.[1] Dazu werden bundeseinheitliche Vordrucksätze verwendet, die aus dem Antrag und einem ärztlichen Befundbericht bestehen. Für Versicherte besteht eine Mitwirkungspflicht, die Vordrucke zu benutzen.[2] Hinweis Vordru...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anschlussrehabilitation / Zusammenfassung

Begriff Die Anschlussrehabilitation ist eine ganztägige ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Die Leistung wird nur bei bestimmten Erkrankungen erbracht und schließt sich unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung an (spätestens innerhalb von 2 Wochen nach der Krankenhausentlassung). Die Anschlussrehabilitation wird meistens durch das...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / Zusammenfassung

Begriff Leistungen zur medizinischen Rehabilitation unterstützen sowohl die Heilung als auch die Besserung einer bestehenden Erkrankung. Auf die Leistungen besteht ein Rechtsanspruch, wenn dadurch eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abgewendet, beseitigt, gemindert, ausgeglichen oder ihre Verschlimmerung verhütet oder ihre Folgen gemildert werden. Die Krankenkasse ents...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtplanung / 2 Teilhabezielvereinbarung

Als Teilhabezielvereinbarung wird eine Zielvereinbarung verstanden, die im Rahmen der Gesamtplanung zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Träger der Eingliederungshilfe abgeschlossen werden kann.[1] Der Leistungsbezieher wird durch eine Teilhabezielvereinbarung noch stärker in das Leistungsgeschehen eingebunden. Die Vereinbarung wird regelmäßig für die Dauer des Bewillig...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitserprobung / Zusammenfassung

Begriff In der Arbeitserprobung (Belastungserprobung) werden berufliche Fähigkeiten praktisch abgeklärt, bevor Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zugebilligt werden. Träger sind u. a. die Bundesagentur für Arbeit, die Renten- oder Unfallversicherung. Die Leistung kann in Einrichtungen der medizinischen, medizinisch-beruflichen oder beruflichen Rehabilitation erbracht we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachtarbeit / 9 Nachtarbeitsverbote

Nachtarbeitsverbote gelten für werdende und stillende Mütter [1] und für Jugendliche.[2] Achtung Schwerbehinderte Arbeitnehmer und Nachtarbeit Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind grundsätzlich auch zur Leistung von Nachtarbeit verpflichtet, wenn damit keine Mehrarbeit [3] verbunden ist. Allerdings können sie nach § 164 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX einen einklagbaren Anspruch auf behindert...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtplanung / Zusammenfassung

Begriff Mit dem Gesamtplan wird sichergestellt, dass die erforderlichen Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vom Träger der Eingliederungshilfe in Abstimmung mit dem Leistungsberechtigten hinsichtlich Ziel, Art und Umfang funktionsbezogen individuell festgestellt werden, damit diese nahtlos ineinander greifen können. Der Gesamtplan ist selbst kei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Dienstleistungen / 3 Keine Dienstleistungen an Dritte

Dem persönlichen Charakter einer Dienstleistung entsprechend können Dienstleistungen nicht übergeleitet[1], aufgerechnet[2], verrechnet[3], verpfändet oder übertragen[4], gepfändet[5] oder verzinst[6] werden. Dies würde zu einer Zweckverfehlung führen, weil dann ein Dritter eine Leistung erhielte, die jedoch als persönliche Leistung aus eigenem Anspruch dem Leistungsberechtigten ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der Sonderrechtsnachfolge ist in allen Bereichen der Sozialversicherung von Bedeutung. Daher finden sich die gesetzlichen Vorschriften über die Sonderrechtsnachfolge und über die hiervon zu unterscheidende "Vererbung" im SGB I. Beim Tode eines Leistungsberechtigten sind bestimmte Ansprüche entweder an den Sonderrechtsnachfolger oder an den gesetzlichen Er...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beratungspflicht der Sozial... / 1 Beratung

Jeder hat einen Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch (subjektiv öffentliches Recht).[1] Die Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Vorschriften des SGB I bis SGB XII sowie aus Gesetzen, die noch nicht in das Sozialgesetzbuch eingegliedert sind und bis dahin als seine besonderen Teile[2] gelten (z. B. Bundeskindergeldgesetz). Frag...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entscheidungsfrist (Leistun... / 5 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelten die besonderen Bearbeitungs- und Entscheidungsfristen der §§ 14 und 18 SGB IX.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Vorsorge für M... / 9 Leistungsabgrenzung

Die Rentenversicherung kennt keine entsprechenden Vorsorgeleistungen, sodass deren Zuständigkeit ausscheidet. Auch das SGB IX ist nicht für Vorsorgeleistungen anwendbar.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilhabeplanung / 1.1.2 Frist

Der verantwortliche Rehabilitationsträger erstellt einen Teilhabeplan innerhalb der für die Entscheidung über den Antrag maßgeblichen Frist (regelmäßig 3 Wochen, bei Notwendigkeit der Beteiligung weiterer Rehabilitationsträger und/oder einer Begutachtung gelten abweichende Zeiträume, im Falle einer Teilhabeplankonferenz 2 Monate[1]) schriftlich oder elektronisch und ist für ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilhabeplanung / 1.3 Ziel

Ziel ist es, im Benehmen der beteiligten Rehabilitationsträger und in Abstimmung mit dem Leistungsberechtigten die individuell erforderlichen Leistungen hinsichtlich Ziel, Art und Umfang funktionsbezogen zu erkennen und festzustellen sowie schriftlich zu fixieren, damit diese nahtlos ineinandergreifen können.[1] Da die trägerübergreifende Beurteilung von Teilhabeeinschränkun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kraftfahrzeughilfe / Zusammenfassung

Begriff Die Kraftfahrzeughilfe ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben der Rentenversicherung, Unfallversicherung und der Bundesagentur für Arbeit. Sie dient der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen ins Arbeitsleben. Sie wird als Geldleistung gewährt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Rechtsgrundlage ist § 49 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 SGB I...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Rehabilitation... / 13 Fahr-/Reisekosten

Für alle Leistungen zur medizinischen Rehabilitation übernimmt die Krankenkasse die medizinisch notwendigen Fahr- und Reisekosten.[1] Hierzu zählen auch Verpflegungs- und Übernachtungskosten, der Gepäcktransport und Familienheimfahrten.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Sozialen Tei... / 1 Träger der Leistung

In § 76 Abs. 2 SGB IX werden die Leistungen aufgezählt, die von den zuständigen Rehabilitationsträgern erbracht werden können. Für Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind nur die Träger der Eingliederungshilfe und der Unfallversicherung sowie die Träger der sozialen Entschädigung zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilhabeplanung / 1.6 Vorläufige Leistungen

In einem Eilfall erbringt der jeweils zuständige Rehabilitationsträger nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz vorläufige Leistungen nach pflichtgemäßem Ermessen; wobei diese Leistungen kein Präjudiz für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs im Teilhabeplanverfahren sind.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgeheimnis / 1.2 Zur Wahrung Verpflichtete

Der Anspruch auf Geheimhaltung richtet sich gegen die Leistungsträger.[1] Die Wahrung des Sozialgeheimnisses umfasst die Verpflichtung, auch innerhalb des Leistungsträgers sicherzustellen, dass die Sozialdaten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergegeben werden. Sozialdaten der Beschäftigten und ihrer Angehörigen dürfen Personen, die Personalentscheidungen tref...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufrechnung / 3.1 Sozialhilfe

In der Sozialhilfe gilt eine spezielle Aufrechnungsvorschrift. Nach ihr kann die Leistung auf Sozialhilfe mit Ansprüchen des Trägers der Sozialhilfe aufgerechnet werden, wenn es sich um Ansprüche des Leistungsträgers auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen der Sozialhilfe handelt, die die leistungsberechtigte Person oder ihr Vertreter durch vorsätzlich oder grob fahr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenbehandlung / 2 Leistungsarten

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden regelmäßig als Dienst-, Geld- oder Sachleistungen erbracht und von der Krankenkasse getragen. Die Versicherten haben für bestimmte Leistungen während eines Kalenderjahres Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten.[1] Anstelle von Sach- und Dienstleistungen der Krankenkasse können Versicherte die Kostenerstattung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufrechnung / 2.1 Voraussetzungen

Grundlage für Aufrechnungen im Sozialrecht ist die Vorschrift des § 51 SGB I. Eine sozialrechtliche Aufrechnung kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen ein Sozialleistungsträger aufrechnen will. Dabei sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Der zuständige Leistungsträger kann gegen Ansprüche auf Geldleistungen mit Ansprüchen gegen den Berechtigten aufrechnen, sowei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 3.1 Fälligkeit der Ansprüche

Die Vorschrift des § 56 SGB I sieht vor, dass die Sonderrechtsnachfolge nur in den Fällen eintritt, in denen es sich um fällige Ansprüche auf laufende Geldleistungen handelt. Alle übrigen fälligen Geldleistungen werden hingegen im Rahmen der Vorschrift des § 58 SGB I vererbt. Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen werden hingegen weder vererbt, noch im Rahmen der Sonderrec...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zur Verfügung, um Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.[1] Die Leistungen können ambulant oder stationär erbracht werden.[2] Dabei ist das Prinzip der gestuften Regelversorgung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abtretung von Geldleistungs... / 5 Aufrechnung/Verrechnung

Eine Übertragung von Ansprüchen auf Geldleistungen steht einer Aufrechnung oder Verrechnung auch dann nicht entgegen, wenn der Leistungsträger beim Erwerb des Anspruchs von der Übertragung Kenntnis hatte.[1] Die Aufrechnung ist in § 51 SGB I, die Verrechnung in § 52 SGB I geregelt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenbehandlung / 2.1 Dienstleistung

Dienstleistungen sind alle Formen persönlicher Betreuung und Hilfe. Dienstleistungen der Kranken- und Pflegeversicherung bestehen vornehmlich in der Beratung[1] sowie in der Erteilung von Auskünften.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beratungspflicht der Sozial... / 2 Auskunft

Von der Beratung ist die Auskunft zu unterscheiden.[1] Die Auskunft dient als Wegweiser durch das Sozialrecht. Die Auskunftsstellen benennen den oder die für eine Sozialleistung zuständigen Leistungsträger. Dazu gehört es, über die sachlich und örtlich zuständige Dienststelle zu informieren.[2] Darüber hinaus sind alle Sach- und Rechtsfragen zu beantworten, die für die Ausku...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Dienstleistungen / 2 Beratung/Auskunft

Der Anspruch auf Beratung oder Auskunft umfasst die Information und Aufklärung über die Rechte und Pflichten des Versicherten. Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach dem SGB I Auskunft zu erteilen.[1] Die Auskunftspflicht erstreckt s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufrechnung / 2.2 Durchführung der Aufrechnung

Der Sozialleistungsträger, der zur Aufrechnung berechtigt ist, entscheidet nach Ermessensgesichtspunkten darüber, ob er eine Aufrechnung durchführen will. Das Gleiche gilt für die Frage gegenüber wem er aufzurechnen gedenkt. Bei der Festsetzung der Höhe des Aufrechnungsbetrags ist er an die gesetzlich vorgegebenen Obergrenzen gebunden. Er kann allerdings im Rahmen seines Erm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 4.1 Verzicht

Die Vorschrift des § 57 Abs. 1 SGB I sieht vor, dass der nach § 56 SGB I Berechtigte auf die Sonderrechtsnachfolge innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach ihrer Kenntnis verzichten kann. Es bedarf hierzu einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Leistungsträger. Verzichtet der Berechtigte fristgerecht, so gelten die Ansprüche als nicht auf ihn übergegangen. Sie stehen dann...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 4 Zuständigkeitsklärung

Die Zuständigkeit der Rehabilitationsträger bestimmt § 14 SGB IX. Ziel der Vorschrift ist, durch eine Zuständigkeitsklärung die Leistung möglichst schnell zu erbringen. Dies erfolgt im Sinne des Leistungsberechtigten als auch der zuständigen Rehabilitationsträger. Es handelt sich um eine für alle Rehabilitationsträger abschließende Regelung. Sie erfasst alle Fälle der Festste...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 4.4 Gutachterliche Stellungnahme

Ist für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs eine gutachtliche Stellungnahme erforderlich, benennt der Rehabilitationsträger dem Leistungsberechtigten in der Regel 3 Sachverständige, die möglichst wohnortnah erreichbar sind. Der ausgewählte Sachverständige ist unverzüglich mit der gutachtlichen Stellungnahme zu beauftragen. Für die gesetzliche Krankenversicherung hat d...mehr