Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Einrichtungen, die nach § 225 SGB IX anerkannt sind (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. f UStG)

Rz. 79 Nach § 225 SGB IX (Anerkennungsverfahren) bedürfen Werkstätten für behinderte Menschen, die eine Vergünstigung i. S. d. Kap. 25 SGB IX n. F. in Anspruch nehmen wollen, der Anerkennung. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft auf Antrag die Bundesagentur für Arbeit im Einvernehmen mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Die Bundesagentur für Arbeit führt ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Einrichtungen, mit denen eine Vereinbarung nach § 194 SGB IX besteht (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. e UStG)

Rz. 76 Nach § 194 SGB IX (Beauftragung und Verantwortlichkeit) werden die Integrationsfachdienste im Auftrag der Integrationsämter oder der Rehabilitationsträger tätig. Diese bleiben für die Ausführung der Leistung verantwortlich. Im Auftrag legt der Auftraggeber in Abstimmung mit dem Integrationsfachdienst Art, Umfang und Dauer des im Einzelfall notwendigen Einsatzes des In...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 109 Der zwischen dem Inhaber eines Altenheims oder Pflegeheims und den Bewohnern des Heims geschlossene Vertrag über die Aufnahme in das Heim ist als gemischter Vertrag anzusehen, wenn die pflegerische Betreuung und Versorgung die Raumüberlassung nicht überlagern.[1] Die Überlassung von Wohnräumen und anderen Räumen aufgrund dieses Vertrags ist daher unabhängig von den V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Subjektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 41 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a bis m UStG regeln subjektive Voraussetzungen, unter denen die eng verbundenen Umsätze steuerfrei sind. Nach § 4 Nr. 16 Buchst. a UStG ist dies immer der Fall, wenn die Umsätze von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erbracht werden. Die Leistungen können demnach von Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Gebietskörperschaften...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Objektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 44 Die Steuerbefreiung erfasst sowohl Betreuungs- als auch Pflegeleistungen für hilfsbedürftige Personen. Hilfsbedürftig sind alle Personen, die aufgrund ihres körperlichen, kognitiven oder psychischen Zustands der Betreuung oder Pflege bedürfen. Der Betreuung oder Pflege bedürfen Personen, die krank, behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Dies schließt auch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.13 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. m UStG

Rz. 100 Durch das Jahressteuergesetz 2020[1] wurde der bisherige Buchst. l der Vorschrift zum neuen Buchst. m UStG und neu gefasst. Rz. 101 Sofern Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen von Einrichtungen erbracht werden, die nicht nach dem Sozialrecht anerkannt sind und mit denen weder ein Vertrag noch eine Vereinbarung nach dem Sozialrecht besteht, sin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Art der Leistung i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 2 UStG

Rz. 107 Gem. § 4 Nr. 16 S. 2 UStG sind Betreuungs- oder Pflegeleistungen, die von den in § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. b bis m UStG genannten Einrichtungen erbracht werden, befreit, soweit es sich ihrer Art nach um Leistungen handelt, auf die sich die Anerkennung, der Vertrag oder die Vereinbarung nach Sozialrecht oder die Vergütung jeweils bezieht. Praxis-Beispiel Ein Unternehmer,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4 Jahressteuergesetz 2009

Rz. 17 Durch Art. 7 Nr. 4 Buchst. c des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) wurde die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 16 UStG für Pflege- und Betreuungsleistungen neu gestaltet und § 4 Nr. 16 UStG neu gefasst, und zwar mWv 1.1.2009. Es wurden die Krankenhausleistungen in § 4 Nr. 14 UStG n. F. übernommen und die Anknüpfung an die Vorschriften des SGB aufgenommen. Hintergrund d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. j UStG

Rz. 92 Nach § 2 der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung) umfassen durch interdisziplinäre Frühförderstellen und sozialpädiatrische Zentren ausgeführte Leistungen nach § 46 SGB IX zur Früherkennung und Frühförderung noch nicht eingeschulter behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder Le...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.2 Einzelfälle

Rz. 7 Fragen zum beruflichen Werdegang, zu Ausbildungs- und Weiterbildungszeiten und den entsprechenden Zeugnissen sind regelmäßig uneingeschränkt zulässig.[1] Das Gleiche gilt für berufliche und fachliche Fähigkeiten und Erfahrungen des Arbeitnehmers, soweit sie für den zukünftigen Arbeitsplatz Bedeutung haben.[2] Hinweis Das Vorlegen eines gefälschten Arbeitszeugnisses im B...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3 Offenbarungspflichten des Arbeitnehmers

Rz. 27 Unabhängig vom Fragerecht des Arbeitgebers[1] kann der Bewerber auch ohne vorheriges Fragen des Arbeitgebers zur Offenbarung bestimmter Tatsachen verpflichtet sein. Grundsätzlich muss eine Vertragspartei bei Vertragsverhandlungen – auch im Rahmen der Begründung eines Arbeitsverhältnisses – nicht von sich aus auf Umstände hinweisen, die die andere Vertragspartei vom Ve...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Eigenschaftsirrtum

Rz. 3 Von größerer arbeitsrechtlicher Bedeutung ist hingegen die Anfechtung von Arbeitsverträgen wegen eines Irrtums über eine Eigenschaft des Arbeitnehmers gemäß Abs. 2. [1] Der Irrtum des Arbeitgebers muss sich auf solche Eigenschaften des Arbeitnehmers beziehen, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden. Hinweis Verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person bestehen n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.3.3 Einstellungsuntersuchungen und Eignungstests

Rz. 6 Einstellungsuntersuchungen werden zu dem Zweck durchgeführt, die physische Eignung des Arbeitnehmers für die künftig zu erbringende Arbeitsleistung zu prüfen. Die Leistungsfähigkeit muss mit der Leistungsanforderung vereinbar sein.[1] Die ärztlichen Untersuchungen stellen eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Bewerbers dar. Da eine allgemeine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Menschen mit Behinderung / Zusammenfassung

Begriff Menschen gelten als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Wenn der Grad der Behinderung 50 % überschreitet, wird von einer Schwerbehinderung besprochen. Etwa jeder zwölfte Bundesbürger ist als schwerbehindert eingestuft. Viele davon sind im erwerbsfähigen Alter. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Menschen mit Behinderung / 3 Besondere Pflichten des Arbeitgebers

Für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gelten besondere Regelungen. Sie betreffen z. B. die folgenden Bereiche: besondere Berücksichtigung Schwerbehinderter bei Einstellungsverfahren; Benachteiligungsverbot, z. B. bei der Zuweisung von Tätigkeiten oder dem beruflichen Aufstieg; Berücksichtigung Schwerbehinderter bei inner- und außerbetrieblichen Bildungsmaßnahmen; behi...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Menschen mit Behinderung / 5 Beratung und Unterstützung bei der Beschäftigung Schwerbehinderter

Die sog. Rehabilitationsträger sind für die "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" zuständig: Je nach Lebenssituation und Ursache der Behinderung sind das die Träger der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung, die Arbeitsagenturen, Sozialämter und andere (§ 6 SGB IX). Die Integrationsämter (§§ 184 ff. SGB IX) verfügen über die von Arbeitgebern geleisteten Ausgleichsa...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Menschen mit Behinderung / 2 Beschäftigungspflicht

Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten sind verpflichtet, 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen (§§ 154 ff. SGB IX). Erfüllen sie diese Quote nicht, müssen sie entsprechende Ausgleichsabgaben an die Integrationsämter (s. u.) leisten. Dafür sind die Arbeitsagenturen zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Menschen mit Behinderung / 1 Definition Schwerbehinderung

Praktisch greifen die besonderen Regelungen für die Teilhabe am Arbeitsleben ab einem Grad der Behinderung von 50 %. Dann liegt eine Schwerbehinderung vor. Auch Menschen mit einem Behinderungsgrad von 30 – 50 % können Schwerbehinderten gleichgestellt werden, u. a. dann, wenn ihre Behinderung gerade im Arbeitsleben besondere Einschränkungen mit sich bringt. Das Feststellungsv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3 Abschlussfreiheit und Auswahlfreiheit

Rz. 23 Auch im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können frei entscheiden, ob und mit wem sie ein Vertragsverhältnis eingehen. Nicht frei sind die Vertragsparteien jedoch darin, ob ihr Vertrag als Arbeitsvertrag zu bewerten ist. Dies bemisst sich nach dem Inhalt des Vertrags, nicht nach seiner Bezeichnung.[1...mehr

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§ 7 Homeoffice / I. Begründung von Homeoffice-Arbeitsverhältnissen

Rz. 41 Soll die Begründung eines Homeoffice-Arbeitsverhältnisses im Wege der Neueinstellung erfolgen, ist dies individualarbeitsrechtlich vergleichsweise unproblematisch.[72] Die Arbeitsvertragsparteien müssen lediglich vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit im Homeoffice, etwa von seiner Wohnung aus, zu erbringen hat. In gleicher Weise eher unproblematisch erw...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / II. Sozialversicherungsträger

Rz. 160 Für den Bereich der Sozialversicherungen eröffnet § 36a SGB I die elektronische Kommunikation und sieht ferner Möglichkeiten vor, wie die durch eine Rechtsform angeordnete Schriftform qua elektronischer Form ersetzt werden kann. Weiter besteht etwa in § 28a SGB IV für die Meldepflicht des Arbeitgebers die Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung.mehr

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§ 11 Datenschutz / A. Neue gesetzliche Vorgaben an die Verarbeitung der Beschäftigtendaten

Rz. 1 Arbeitsverhältnisse sind, insbesondere bei Durchführung der betrieblichen Tätigkeiten durch Beschäftigte sowie Einsatz digitaler Mittel für die Steuerung des Einsatzes der Beschäftigten, undenkbar ohne das Entstehen und die Verarbeitung einer Vielzahl personenbezogener Daten der Beschäftigten. Viele Systeme werden erst effektiv, wenn eine Vielzahl personenbezogener Dat...mehr

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§ 11 Datenschutz / II. Verhältnis der DSGVO zum nationalen Recht

Rz. 17 Im zweiten Schritt, wenn im ersten Schritt der Personenbezug bejaht wurde, stellt sich die Frage, welche Folgen sich aus der Anwendbarkeit der DSGVO ergeben. Die DSGVO geht als EU-Verordnung gem. Art. 288 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nationalen Regelungen der Mitgliedsstaaten grundsätzlich vor. Sie ist unmittelbar und direkt...mehr

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Literaturverzeichnis

Anzinger/Koberski, Kommentar ArbZG, 5. Auflage 2021 Bader/Fischermeier/Gallner/Klose/Kreft/Kreutzberg-Kowalczyk, Gemeinschaftskommentar zum ­Kündigungsschutzgesetz, 12. Auflage 2019 (zitiert: KR/Bearbeiter) Baeck/Deutsch, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 4. Auflage 2021 Barlage-Melber u.a., Beschäftigtendatenschutz und Datenschutzgrundverordnung in der Praxis, 1. Auflage 2018 Blank...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.3.2 Wege zur Arbeitsstelle/Mobilität der Versicherten

Rz. 21 Zur Erwerbsfähigkeit als Gegenbegriff zur Erwerbsminderung gehört nicht nur die Befähigung zu arbeiten, sondern auch die Fähigkeit, in Betracht kommende Arbeitsplätze aufzusuchen (BSG, SozR 2200 RVO § 1247 Nr. 53). Es entspricht nämlich den Üblichkeiten des Arbeitsmarktes, dass die Versicherten Beschäftigungen außerhalb ihrer Wohnung ausüben, so dass sie über die notw...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.6 Ursachen der Erwerbsminderung (Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2)

Rz. 33 Die Unfähigkeit des Versicherten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit muss auf Krankheit oder Behinderung beruhen (wegen Krankheit und Behinderung). Krankheit im rentenversicherungsrechtlichen Sinn meint einen regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand, der eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zur Folge hat (BSG, Beschluss v. 31.10.2012, B 13 R 10...mehr

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Sauer, SGB II § 16h Förderu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 10 § 16h beruht auf dem Bundesprogramm "RESPEKT", einem Pilotprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für schwer zu erreichende junge Menschen v. 14.9.2015 (BAnz AT v. 16.9.2015 B3). Nach der Förderrichtlinie für dieses Programm leitet sich der Zuwendungszweck daraus ab, dass trotz eines sehr breiten und immer weiter ausdifferenzierten Angebots an Instrume...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1.2 Förderungsfähiger Personenkreis

Rz. 26 Förderungsfähig sind nach Abs. 1 Arbeitnehmer die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Dies sind nach § 17 Personen, die versicherungspflichtig beschäftigt sind, alsbald mit einer Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und voraussichtlich nach der Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden. Anspruchsberechtigt sind also nur versicherungspflichtig beschäftigte Arbei...mehr

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Sauer, SGB II § 16h Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt in wesentlichen Teilen das Bundesprogramm "RESPEKT", ein Pilotprogramm des BMAS von 2015 bis 2017 für schwer zu erreichende junge Menschen. Die Förderrichtlinie v. 14.9.2015 wurde am 16.9.2015 im BAnz AT B3 bekanntgemacht. Wie dort wird auch § 16h in den Gesetzesmaterialien damit begründet, dass trotz eines sehr breiten und immer weiter ausdiff...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.1.1 Kinder

Rz. 4 Kinder sind eheliche, nichteheliche und adoptierte Kinder des verstorbenen Versicherten. Die insoweit maßgeblichen familienrechtlichen Beziehungen bestimmen sich nach den einschlägigen Vorschriften des BGB, d. h. im Falle leiblicher Kinder nach §§ 1591 bis 1600d BGB und im Falle angenommener Kinder nach §§ 1741 bis 1766 BGB. Kindschaftsverhältnisse nach ausländischem R...mehr

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Sauer, SGB III § 75 Begleit... / 2.1 Förderungsberechtigter Personenkreis (Abs. 1)

Rz. 4 Der förderungsberechtigte Personenkreis für Maßnahmen im Rahmen der Assistierten Ausbildung ist in § 74 Abs. 3 beschrieben. Förderungsberechtigt sind nach § 74 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 junge Menschen, die ohne Unterstützung eine Berufsausbildung nicht aufnehmen oder fortsetzen können oder voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, die Berufsausbildung abzuschließen. In d...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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ZErb 01/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Boecken, Bewertung von Kunst im Recht, Fachbuch 2021, Dike Verlag, ...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.3 Die Künstlersozialabgabe

Finanziert werden diese Zuschüsse zum Teil durch den Steuerzahler und zum anderen Teil durch die Verwerter künstlerischer Leistungen über die Künstlersozialabgabe. Diese werden zur Finanzierung der Künstlersozialversicherung herangezogen, weil zwischen ihnen und den freien Künstlern und Publizisten ein ähnliches wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis herrscht, wie es auch ...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.2 Honorare und vergleichbare Leistungen

Zur Bemessungsgrenze zählen zunächst alle Aufwendungen, die als Gegenleistung für die eigentliche künstlerische Leistung erbracht werden, also etwa für das Anfertigen eines Kunstwerks, das Verfassen eines Drehbuchs, die Realisierung eines Fotoprojekts, die Gestaltung einer Broschüre oder einer Website etc. In welcher Form die Honorierung der Leistung erfolgt ist unerheblich. ...mehr

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Z / Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4242]

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R / Rasterfahndung [Rdn 3925]

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S / Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen [Rdn 4118]

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Die Norm hat die Regelung in § 369 b Abs. 1 RVO über die Aufgaben des Vertrauensärztlichen Dienstes abgelöst und beschreibt das Aufgabenspektrum des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). R...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1.2 Einleitung von Leistungen zur Teilhabe (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 23 Die Norm bezieht sich auf die Einleitung von Leistungen zur Teilhabe. Sie ist insbesondere zu beachten, wenn verschiedene Leistungen erforderlich oder mehrere Leistungsträger zuständig sind. Rz. 24 Leistungen zur Teilhabe, die auch von den Krankenkassen erbracht werden, sind: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1 SGB IX), unterhaltssichernde und andere e...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.7.1 Hilfsmittel (Nr. 1)

Rz. 45 Die Krankenkasse kann vor der Bewilligung eines Hilfsmittels prüfen lassen, ob das Hilfsmittel erforderlich ist (§ 33). Der MD berät dabei den Versicherten. Der MD ist verpflichtet, bei der Begutachtung und der Beratung mit den Orthopädischen Versorgungsstellen zusammenzuarbeiten. In der Praxis hat sich in diesem Zusammenhang vielfach eine intensive Zusammenarbeit zwi...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.2 Anspruchsberechtigte Arbeitgeber und geförderter Personenkreis

Rz. 7 Die Leistungen nach § 46 werden an Arbeitgeber gewährt. Arbeitgeber ist, wer mindestens einen Arbeitnehmer oder Auszubildenden beschäftigt. Es genügt, wenn sich die Arbeitgebereigenschaft nur auf den befristeten Probearbeitsvertrag bezieht oder die behindertengerechte Ausgestaltung des Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzes der einzige Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz ist. Rz....mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst frühere arbeitsmarktpolitische Instrumente aus dem Sechsten Kapitel (§§ 237, 238 a. F.) zusammen. Für die Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen und eine behindertengerechte Ausgestaltung des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes können Arbeitgebern nach Maßgabe der Vorschrift Kosten erstattet bzw. Zuschüsse geleistet werden. Rz. 2a Die ursprü...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.4.1 Leistungsvorrang

Rz. 27 Der Anwendung des Abs. 2 als arbeitsmarktpolitisches Instrument müssen durch die Agentur für Arbeit verschiedene Prüfschritte vorausgehen. Durch das Gesetz wird bereits ausdrücklich bestimmt, dass eine Förderung nicht möglich ist, soweit eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgebers, also zur behindertengerechten Ausstattung des Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzes, n...mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.1 Behinderungen

Rz. 3 Eine Behinderung i. S. d. § 19 betrifft eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung. § 2 Abs. 1 SGB IX definiert Behinderung als eine mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauernde Abweichung von dem für das Lebensalter typischen Zustand der körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit und seelischen Gesundheit, die eine Teilhabe des Menschen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.5 Drohende Behinderung

Rz. 12 Abs. 2 stellt den Menschen mit Behinderungen diejenigen Menschen gleich, denen eine Behinderung droht, die wegen Art oder Schwere wie bei Menschen mit Behinderungen die Aussichten zur Teilhabe oder weiteren Teilhabe am Arbeitsleben nicht nur vorübergehend wesentlich mindert. Die Regelung hat präventiven Charakter. Die Agenturen für Arbeit sollen nicht zuwarten, bis di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.3 Erforderliche Hilfen zur Teilhabe

Rz. 8 § 19 macht die Eigenschaft eines Menschen mit Behinderungen im arbeitsförderungsrechtlichen Sinne davon abhängig, dass er Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigt, die seine Nachteile bei der Teilhabe am Arbeitsleben ausgleichen. Dabei muss es sich um spezifische Hilfen handeln, die für alle Arbeitnehmer (auch ohne Behinderungen) relevanten Eingliederungsleistungen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 neu gefasst. Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) v. 2.6.2021 (BGBl. I S. 1387) wurde die Vorschrift, auch ihre Übersc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.1 Zuständigkeit und Antragstellung

Rz. 3 Für die Durchführung des § 46 ist die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Dienststellen, insbesondere den Agenturen für Arbeit, zuständig. Als Rehabilitationsträger hat die Bundesagentur für Arbeit § 22 Abs. 1 zu beachten, ggf. ist sie nur nachrangig zuständig. Rz. 4 Die Vorschrift gilt auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ...mehr