Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.4 Speichern und Aktualisieren der Daten (Abs. 3)

Rz. 6 Die Notfalldaten werden von Ärzten auf der Gesundheitskarte und in der Patientenkurzakte gespeichert und ggf. aktualisiert, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, in Einrichtungen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, in zugelassenen Krankenhäusern oder in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung tätig sind. Die Datenspeicherung und das ...mehr

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Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 2.7 Ausstattung der Krankenhäuser (Abs. 7)

Rz. 21 Die Krankenhäuser haben sich bis zum 1.1.2021 mit den für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Diensten auszustatten und sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen (Satz 1). Wenn Krankenhäuser ihrer Verpflichtung nicht fristgerecht nachkommen, werden die Abschlagsregelungen des Krankenhausentgeltgesetzes (§ 5 Abs. 3e Sat...mehr

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Sommer, SGB V § 338 Kompone... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 Hauner, Die Einführung von neuen digitalen Anwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, Die Leistungen 2021, 241. IGES Institut (Herausg.), Wissenschaftliche Evaluation des Produktivbetriebs der Anwendungen der Telematikinfrastruktur 2022, Studienbericht, www.gematik.de/media/gematik/Medien/Telematikinfrastruktur/TI-Atlas/IGES-Studie_Wissenschaftliche_Evaluation...mehr

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Sommer, SGB V § 373 Spezifi... / 2.2 Subsysteme (Abs. 2)

Rz. 8 Die DKG definiert im Verfahren nach Abs. 1 die Subsysteme eines Krankenhausinformationssystems (OP-Dokumentationssystem, Diagnosedaten und TISS Scoring System), die die Schnittstellen integrieren müssen (Satz 1). Die DKG ist aufgrund der Regelung nicht befugt, die Spezifikationen festzulegen. Dafür bleibt weiterhin das Kompetenzzentrum zuständig. Über die Subsysteme is...mehr

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Sommer, SGB V § 348 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm enthält einen Anspruch der Versicherten gegen Krankenhäuser, ihre Behandlungsdaten nach § 341 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 10, 11 und 13 an die elektronische Patientenakte zu übermitteln und dort zu speichern. Erfasst werden nur die im konkreten Behandlungsfall im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung anfallenden Daten. Der Versicherte ist durch den Leistungserbr...mehr

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Sommer, SGB V § 327 Nutzung... / 2.4 Fehlendes Authentisierungsverfahren (Abs. 6)

Rz. 10 Solange noch keine sicheren Authentisierungsverfahren (§ 311 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. e; u. a. elektronischer Arztbrief und elektronische Patientenakte) existieren, legt die gematik diese im Benehmen mit dem BSI fest und veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite. Die Regelungen in § 327 sind für die IT-Sicherheit ausreichend. Doppelregulierungen werden vermieden...mehr

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Sommer, SGB V § 374a Integr... / 2.4 Technische Festlegungen (Abs. 4)

Rz. 6 Für eine sichere gegenseitige Identifikation zwischen den technischen Systemen (Backend) des Herstellers der digitalen Gesundheitsanwendung und des Herstellers des Hilfsmittels oder Implantats wird ein international anerkanntes und einsetzbares Zertifikat genutzt (BT-Drs. 19/27652 S. 136). Damit wird eine wechselseitig authentifizierte, verschlüsselte Verbindung aufgeb...mehr

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Sommer, SGB V § 353 Erteilu... / 2.3 Infrastruktur des Leistungserbringers (Abs. 2 in der bis 14.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 4 Der Versicherte kann in den Zugriff einwilligen, indem er die dezentrale Infrastruktur des Leistungserbringers (z. B. Praxisverwaltungssystem des Arztes) nutzt (Satz 1). Wird die dezentrale Infrastruktur genutzt, ist lediglich eine mittelgranulare Zugriffsbeschränkung auf Kategorien von Dokumenten und Datensätzen möglich. Der Zugriff wird durch eine eindeutige bestätig...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 3 Literatur

Rz. 30 Eichberger, Die unendliche Geschichte – Krankenhausabrechnungen, SGb 2021, 19. Heberlein, Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung – Übermittlung der Arzt- bzw. Zahnarztnummern in unverschlüsselter Form, SGb 2015, 276. Kirchhoff, Datenübermittlung durch Krankenkasse an Staatsanwaltschaft bei Betrugsverdacht?, jurisPR-SozR 22/2021 Anm. 5. Knorr, Die elektronische Arbeitsunfähigk...mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 2.3 Zugriffsberechtigung (Abs. 3)

Rz. 9 Die gematik ist beauftragt einem definierten Kreis von zugriffsberechtigten Personen zu ermöglichen, den elektronischen Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 5) über die Telematikinfrastruktur zu nutzen. Zugriffsberechtigt ist der Personenkreis nach § 359 Abs. 1, zu dem u. a. Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und die jeweils bei dies...mehr

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Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.3 Elektronischer Medikationsplan (Abs. 2)

Rz. 5 Neben den Notfalldaten werden auf der elektronischen Gesundheitskarte, die bis zum 1.1.2025 ausgegeben wird, auch Daten des Medikationsplans (§ 31a) einschließlich der Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit verarbeitet (elektronischer Medikationsplan; Satz 1). Der Versicherte entscheidet, ob und ggf. welche Daten angelegt werden und wie diese zu nutzen si...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.6 Fallpauschale-System

Rz. 37 Beim Fallpauschale-Vergütungssystem legen die Gesamtvertragspartner für den einzelnen Behandlungsfall, d. h. für die vertragsärztliche Behandlung in einem Quartal, einen Pauschbetrag fest, der unabhängig von der Zahl der ärztlichen Leistungen in diesem Quartal zu zahlen ist. Die Gesamtvergütung ergibt sich, wenn die Zahl der Behandlungsfälle mit dem vereinbarten Pausc...mehr

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Sommer, SGB V § 331 Maßnahm... / 2.6 Kosten (Abs. 6)

Rz. 14 Die dem BSI entstehenden Kosten sind durch die gematik pauschal zu erstatten (Satz 1). Rz. 15 Um eine kontinuierliche Begleitung der Sicherheit der Telematikinfrastruktur sicherzustellen, wird die Kostenerstattung umgestellt. Die gematik erstattet pauschal aus ihrem Haushalt die Personalkosten von 10 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern (5 gehobener Dienst, 5 höherer Die...mehr

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Sommer, SGB V § 361 Zugriff... / 2.5 Grenzüberschreitender Austausch von Gesundheitsdaten (Abs. 5)

Rz. 7 Die Verarbeitung von Daten der elektronischen Verordnung (Abs. 2) zum grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten über die jeweiligen nationalen eHealth-Kontaktstellen an einen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union berechtigten Leistungserbringer ist zulässig, wenn der Versicherte vor der Übermittlung seine Einwilligung in die Nutzung des Überm...mehr

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Sommer, SGB V § 366 Vereinb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 9 Asendorpf, Der Doktor wird Ihnen gleich zugeschaltet, Zeit online 2020, www.zeit.de/wissen/gesundheit/2020-04/videosprechstunden-aerzte-behandlung-coronavirus?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F; abgerufen: 30.3.2021. Hahn, Die Neuregelung der Videosprechstunde im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), NZS 2019, 253. ders., Die Weiterentwicklung der Videosprechs...mehr

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Sommer, SGB V § 373 Spezifi... / 2.5 Bestätigungsverfahren (Abs. 5)

Rz. 11 Damit die Daten sektorenübergreifend ausgetauscht werden können, dürfen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste ausschließlich informationstechnischen Systeme einsetzen, die vom Kompetenzzentrum bestätigt worden sind (Satz 1). Der Einsatz ist für zugelassene Krankenhäuser und für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste verpflichtend. Die Fristen der verbindlic...mehr

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Sommer, SGB XI § 116 Kosten... / 2.1 Kostenregelung bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Rz. 3 Abs. 1 trifft eine Kostenregelung für Wirksamkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 79. Bei dieser Regelung geht der Gesetzgeber in Anlehnung an die Praxis in anderen Wirtschafts- und Dienstleistungsbereichen davon aus, dass Prüfkosten einen normalen Betriebsaufwand darstellen, der über die Vergütung refinanziert wird. Demgemäß sei es auch sachgerecht, den Pfle...mehr

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Sommer, SGB V § 356 Zugriff... / 2.3 Datenmigration in die Patientenakte (Abs. 3)

Rz. 5 Die bislang auf der elektronischen Gesundheitskarte speicherbaren elektronischen Hinweise der Versicherten auf Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (§ 356) sowie ihren Aufbewahrungsort werden, sobald die technischen Voraussetzungen hierzu vorliegen, nur noch in der elektronischen Patientenakte nach § 341 gespeichert (Satz 1). Die Daten werden auf Verlangen des Versi...mehr

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Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 2.3 Verordnungsermächtigungen (Abs. 3)

Rz. 6 Nach Abs. 3 kann das Bundesministerium für Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere regeln über: die inhaltliche und zeitliche Abgrenzung und Ermittlung der Beträge nach den §§ 66 bis 68, die Fälligkeit der Beträge und Verzinsung bei Verzug, das Verfahren bei der Durchführung des Finanzausgleichs sowie die hierfür von den Pflegekassen mi...mehr

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Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.6 Datenverantwortung (Abs. 5)

Rz. 9 Die ausgebende Krankenkasse ist datenschutzrechtlich für den Inhalt der Notfalldaten und des Medikationsplans verantwortlich. Die Regelung bestimmt die Krankenkassen als die für die Verarbeitung von Daten in den Anwendungen elektronische Notfalldaten und elektronischer Medikationsplan datenschutzrechtlich Verantwortliche nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO (BT-Drs. 19/27652 S. 128).mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.23 Koordination des Technologieservers (Abs. 13)

Rz. 19 Das BfArM koordiniert die Bereitstellung, Pflege und Fortschreibung der medizinischen Klassifikationen, Terminologien, Nomenklaturen und weiteren semantischen Standards auf dem Terminologieserver und stimmt diese im Rahmen des in Abs. 7 genannten nationalen Kompetenzzentrums für medizinische Terminologien mit den Nutzern des Terminologieservers sowie der Koordinierung...mehr

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Sommer, SGB V § 380 Finanzi... / 2.2 Weitere erstattungsberechtigte Leistungserbringer (Abs. 2)

Rz. 3b Weitere Leistungserbringer sind erstattungsberechtigt: die übrigen Heilmittelerbringer, die nach § 124 Abs. 1 zur Abgabe von Leistungen berechtigt sind, die Hilfsmittelerbringer, die im Besitz eines Zertifikates nach § 126 Abs. 1a Satz 2 sind, sowie die Leistungserbringer, die zur Abgabe der weiteren in § 360 Abs. 7 Satz 1 genannten Leistungen berechtigt sind (ab 1.7.2...mehr

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Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Änderungen erfolgten nur hinsichtlich der Namensbezeichnungen der in der Norm benannten Behörden: Zum 1.1.2005 wurde Abs. 2 durch Art. 10 Nr. 5 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.1...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 20 BfArM (Herausg.), Meldestelle für Auffälligkeiten und Fehlerkonstellationen bei der Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur, www.bfarm.de/DE/Forschung/Telematikanwendungen/_node.html (abgerufen: 21.1.2021). Beyer, Neuregelungen zur Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen, WzS 2021, 263. Dochow, Grundlagen und normativer Rahmen der Telematik im Gesundheit...mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 2.4 Unterstützung der Informationspflichten zur widerspruchsbasierten Patientenakte (Abs. 3)

Rz. 9 Der GKV-Spitzenverband unterstützt die Krankenkassen bei ihrer Informationspflicht nach Abs. 1a. Dazu hat er geeignetes Informationsmaterial zu erstellen (ggf. auch in elektronischer Form) und sich darüber mit dem BfDI ins Benehmen zu setzen. Das Informationsmaterial muss den Krankenkassen spätestens 8 Monate vor dem 15.1.2025 zur verbindlichen Nutzung zugänglich sein....mehr

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Sommer, SGB V § 373 Spezifi... / 2.8 Verordnungsermächtigung (Abs. 8; aufgehoben mit Wirkung zum 1.1.2025)

Rz. 15 Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die gebührenpflichtigen Tatbestände zu bestimmen und dabei feste Sätze oder Rahmensätze vorzusehen sowie Regelungen über die Gebührenentstehung, die Gebührenerhebung, die Erstattung von Auslagen, den Gebührenschuldner, Gebührenbefreiungen, die Fälligkeit, die Stundung, die Niederschlagung, de...mehr

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Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.5 Verarbeitung von Notfalldaten (Abs. 4)

Rz. 7 Die Verarbeitung von elektronischen Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte ist auch ohne Netzzugang möglich. Im Interesse des möglicherweise nicht mehr mitwirkungsfähigen Patienten sind die Notfalldaten auch ohne seine Zustimmung im Einzelfall durch hierzu autorisierte Personen nutzbar (§ 359 Abs. 3). Hierbei wurde die Idee des in Papierform erhältlichen ...mehr

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Sommer, SGB V § 367a Verein... / 2.2 Schlichtung (Abs. 2)

Rz. 6 Kommt die Vereinbarung nach Abs. 1 nicht zustande, so ist auf Antrag eines der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle der gematik (§ 319) einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren kann frühestens nach der abgelaufenen Frist (Abs. 1 Satz 1) beantragt werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich die KBV und der GKV-Spitzenverba...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 2.1.1 Schutz der Menschenwürde

Rz. 4 Die Sozialhilfe soll die Führung eines menschenwürdigen Lebens sichern. Ursprünglich wurde das Fürsorgewesen als Teil des Polizei- und Ordnungsrechts verstanden und ein individual-rechtlicher Anspruch auf Sozialhilfe verneint. Doch schon bald nach Inkrafttreten des Grundgesetzes hat das BVerwG insbesondere aus dem Menschenwürdegrundsatz des Art. 1 Abs. 1 GG das verfass...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält sowohl Regeln der Gesamtvergütung für die vertragsärztliche Versorgung als auch für die vertragszahnärztliche Versorgung von Patienten. Die Abs. 3 und 3a zeigen, dass die eigentliche Bedeutung der Vorschrift in der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung besteht. Die bisherigen vielfältigen Änderungen der Vorschrift sind ein Indiz für den Einfluss...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.1 Zweck der Rücklage (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 sieht vor, dass die Pflegekasse zur Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit eine Rücklage zu bilden hat. Die Regelung entspricht damit der in § 261 Abs. 1 SGB V (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 130 zu § 72). Die Norm für die Krankenversicherung wiederum orientiert sich an der Vorgängervorschrift des § 365 RVO (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 228 zu § 270). Durch Ansammlung entsp...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.8 Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung (Abs. 4)

Rz. 80 Die Verteilung der vertragsärztlichen Gesamtvergütung ist mit Wirkung zum 1.1.2012 in § 87b geregelt, so dass Abs. 4 der Vorschrift sich auf die Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung beschränkt. Die Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung stellt die zweite Stufe im System der Gesamtvergütung dar und ist Teil der zahnärztlichen Selbstverwal...mehr

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Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 2.2 Datenstruktur (Abs. 2)

Rz. 7 Die Norm zählt umfassend die Daten auf, die in der elektronischen Patientenakte gespeichert und verarbeitet werden können. Nr. 1, 6, 8 und 9 geben die Inhalte wieder, die nach dem bisher in § 291a Abs. 5c bzw. § 305 Abs. 1 enthaltenen geltenden Recht bereits in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden können. Dazu gehören z. B. Daten der elektronischen Kurza...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.1 Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten der Ärzte und Einrichtungen (Abs. 1)

Rz. 10 Abs. 1 normiert Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen. Die Vorschrift erfasst weder nichtärztliche Leistungserbringer (z. B. Lieferanten von Hilfsmitteln) noch Ärzte, die nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Rz. 11 Ärzte und Einrichtungen sind verpflichtet, in dem für...mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 2.1 Elektronische Verordnungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die gematik hatte bis zum 30.6.2020 die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit vertragsärztliche elektronische Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch nach § 360 Abs. 1 übermittelt werden können (Satz 1 Nr. 1). Für die flächendeckende Einführung elektronischer ärztlicher Verordnungen sind funktional abgestimmte, interoperable und sichere Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 2.2 Informationspflicht über die widerspruchsbasierte Patientenakte (Abs. 1a)

Rz. 6a Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten umfassend und in geeigneter Weise, bevor sie ab 15.1.2025 eine widerspruchsbasierte Patientenakte zur Verfügung stellen (Satz 1). Die Information ist in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei abzugeben. Dabei sind die Belange älterer, vu...mehr

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Sommer, SGB V § 371 Integra... / 2.1 Schnittstellen für die Versorgung durch Ärzte, Zahnärzte oder Krankenhäuser (Abs. 1)

Rz. 3 Die Primärsysteme in der vertragsärztlichen Versorgung, in der vertragszahnärztlichen Versorgung und in Krankenhäusern sind mit bestimmten offenen und standardisierten Schnittstellen auszustatten. Rz. 4 In das Primärsystem sind offene und standardisierte Schnittstellen zur systemneutralen Archivierung von Patientendaten sowie zur Übertragung von Patientendaten bei einem...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.2.2 Umsetzungsstufe 2 (nach der Bereitstellung)

Rz. 11 Versicherten steht spätestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die elektronische Patientenakte zur Verfügung steht, ein Sofortnachrichtendienst mit Leistungserbringern und mit Krankenkassen als sicheres Übermittlungsverfahren (§ 311 Abs. 6) zur Verfügung (Nr. 2). Rz. 12 Versicherte können spätestens 6 Monate, nachdem das dafür bestimmte Register zur Verfügung steht, mittels ei...mehr

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Sommer, SGB XI § 55b Meldun... / 2.2 Rechtslage für selbstzahlende Bestandsmitglieder ab dem 1.7.2025 (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Abs. 2 müssen die Pflegekassen ab dem 1.7.2025 für Selbstzahler, die bereits vor diesem Zeitpunkt in diesem Status Mitglied der sozialen Pflegeversicherung waren, eine Meldung entsprechend Abs. 1 erstatten. Die Meldung hat spätestens bis zum 31.12.2025 zu erfolgen. Bei Pflegekassen, die sich im Zeitraum vom 1.7.2023 bis zum 30.6.2025 weder die Elterneigenschaft so...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.5 Übermittlungspflichten der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen (Abs. 2)

Rz. 20 Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, die in Nr. 1 bis 9 abschließend genannten Daten quartalsweise fallbezogen an die Krankenkassen zu übermitteln (Satz 1). Hintergrund der lediglich fallbezogenen und nicht versichertenbezogenen Übermittlungspflicht ist, dass den Krankenkassen nicht die Führung von versichertenbezogenen Leistungs- und Gesundheitsprofi...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.3 Medizinische Anwendungsfälle (Abs. 2a)

Rz. 14 Der Absatz enthält die ersten medizinischen Anwendungsfälle, die als standardisierte, strukturierte medizinische Informationsobjekte in der elektronischen Patientenakte bereitgestellt werden (BT-Drs. 20/9048 S. 113). Die Rechte der Versicherten zur Zugriffserteilung auf die medizinischen Informationsobjekte sind sichergestellt. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Phasen...mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.3 Außerordentliche Kündigung

Rz. 8 Aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls ermöglicht Abs. 2 Satz 1 den Landesverbänden der Pflegekassen im Einvernehmen mit dem zuständigen Träger der Sozialhilfe eine fristlose Kündigung des Versorgungsvertrages nur für den Fall, dass die Pflegeeinrichtung ihre gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen derart gröblich verletzt, dass ein Festhalten an dem Vertra...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2 Rechtspraxis

2.1 Zweck der Rücklage (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 sieht vor, dass die Pflegekasse zur Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit eine Rücklage zu bilden hat. Die Regelung entspricht damit der in § 261 Abs. 1 SGB V (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 130 zu § 72). Die Norm für die Krankenversicherung wiederum orientiert sich an der Vorgängervorschrift des § 365 RVO (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 228 zu...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten und seitdem unverändert.mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.8 Art und Weise der Datenübermittlung (Abs. 4)

Rz. 26 Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen und medizinischen Versorgungszentren übermitteln die für die Abrechnung der Leistungen notwendigen Angaben den Kassenärztlichen Vereinigungen im Wege elektronischer Datenübertragung (Satz 1). Dafür können das sichere Übermittlungsverfahren nach § 311 Abs. 6 über die Telematikinfrastruktur oder...mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 2.1 Informationspflicht (Abs. 1; aufgehoben zum 15.1.2025)

Rz. 3 Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten durch umfassendes, geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte (Satz 1). Dazu wählen sie eine präzise, transparente, verständliche und leicht zugängliche Form in einer klaren und einfachen Sprache. Das Informationsmaterial steht barrierefrei zur Verfügung, bevor die Patientenakte angeboten wird. D...mehr

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Sommer, SGB V § 359 Zugriff... / 2.3 Zugriff auf die Notfalldaten und die Patientenkurzakte (Abs. 3)

Rz. 5 Für den Zugriff auf Notfalldaten und die Patientenkurzakte wird im Interesse der möglicherweise nicht mehr mitwirkungsfähigen Versicherten eine Autorisierung im Einzelfall nicht vorausgesetzt, da von einem mutmaßlichen Einverständnis auszugehen ist (Satz 1 Nr. 1). Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Versicherte sein grundsätzliches Einverständnis erteilt haben muss...mehr

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Sommer, SGB V § 336 Zugriff... / 2.2 Zugriff ohne Gesundheitskarte (Abs. 2)

Rz. 4 Der Zugriff auf die Patientenakte (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1) und die elektronischen Verordnungen (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6) muss dem Versicherten auch ohne elektronische Gesundheitskarte mittels eines geeigneten sicheren technischen Verfahrens möglich sein (Satz 1). Der Versicherte ist von seiner Krankenkasse umfassend über die Besonderheiten eines Zugriffs ohne den ...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 3 Literatur und Materialien

Rz. 10 Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen – handelnd durch den GKV-Spitzenverband – und dem Bundesamt für Soziale Sicherung zur Durchführung des Finanzausgleichs nach § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5 in der aktuell gültigen Fassung v. 1.9.2020.mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 305 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Neu gefasst wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1996. Das Zwei...mehr