Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB III § 1 Ziele der Arbeitsförderung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) zum 1.1.2002 neu gefasst. Abs. 3 ist zum 1.1.2004 angefügt worden durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848). Abs. 3 wurde mit Wirkung zum 8.11.2006 durch die Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BG...mehr

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Sauer, SGB III § 20 Berufsrückkehrende

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.8.1999 durch das 2. SGB III-ÄndG v. 21.7.1999 (BGBl. I S. 1648) geändert. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dadurch wurde sie zugleich geschlechtsneutral ausformuliert. Die Vorschrift wurde in Nr. ...mehr

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Sauer, SGB III § 23 Vorleistungspflicht der Arbeitsförderung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 2 wurde zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) eingefügt. Abs. 2 wurde zum 1.1.2004 durch das 3. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert. 1 Allgemeines Rz. 2 Abs. 1 verpflichtet die Agentur für Arbeit oder sonst nach dem Recht der Arbeitsförderung zuständige Stelle...mehr

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Sauer, SGB III § 7 Auswahl von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) zum 1.1.2002 neu gefasst. Satz 1 wurde zum 1.1.2004 durch das 3. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell hinsichtlich der Bezeichnung Agentur für Arbeit geändert. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt das Vorgehen ...mehr

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Sauer, SGB III § 14 Auszubildende

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einfügung des SGB III in das Sozialgesetzbuch durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) zum 1.1.1998 in Kraft getreten. Sie wurde zum 1.10.2007 durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Mensch...mehr

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Sauer, SGB III § 17 Drohende Arbeitslosigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einfügung des SGB III in das Sozialgesetzbuch durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) zum 1.1.1998 in Kraft getreten. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dabei wurde d...mehr

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Sauer, SGB III § 16 Arbeitslose

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert und Abs. 2 angefügt durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848). 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift definiert, wann Personen arbeitslos i. S. des Rechts der Arbeitsförderung sind. Der Begriff "Arbeitslose" ist unauflöslich mit den Begriffen "Arbeitsl...mehr

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Sauer, SGB III § 9a Zusamme... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift ist bemerkenswert, weil der Gesetzgeber sich veranlasst gesehen hat, in 2 Gesetzbüchern Regelungen in Bezug auf eine bestimmte Personengruppe zu verankern, die eine gegenseitige Informationspflicht für leistungserbringende Stellen an dieselben Berechtigten und im Grunde auch in gleicher Sache enthalten. Eine solche gegenseitige Unterrichtung der jeweils ...mehr

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Sauer, SGB III § 18 Langzei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift legt fest, wer als Langzeitarbeitsloser i. S. d. Arbeitsförderungsrechts anzusehen ist, in gleicher Weise auch bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Vorschrift hat insbesondere Bedeutung für Leistungen, die Langzeitarbeitslosigkeit voraussetzen. Die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit ist zentrales Ziel des SGB III. § 1 Abs. 1 Satz 2 gibt vo...mehr

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Sauer, SGB III § 23 Vorleis... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 verpflichtet die Agentur für Arbeit oder sonst nach dem Recht der Arbeitsförderung zuständige Stelle als nachrangige Stelle zur Erbringung sämtlicher Leistungen der aktiven Arbeitsförderung auch über Leistungen zur Förderung der beruflichen Bildung, einer Beschäftigungsaufnahme und zur beruflichen Rehabilitation hinaus, soweit und solange die eigentlich verpflic...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Am 1.1.2023 und 1.7.2023 sind die Regelungen der Bürgergeld-Gesetzgebung in Kraft getreten. Im SGB II hat das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II und das frühere Sozialgeld ersetzt. Insbesondere wurde auch der Eingliederungsprozess reformiert, die Eingliederungsvereinbarung weicht ab dem 1.7.2023 dem Kooperationsplan (vgl. § 15 SGB II). Weiterentwickelt wurde au...mehr

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Sauer, SGB III § 9a Zusamme... / 2.2 Beteiligte Stellen

Rz. 10 § 9a erfasst die Leistungen der nach dem SGB III erbringenden Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit als Verpflichtete. Die die Grundsicherung für Arbeitsuchende wahrnehmenden Stellen sind die Informationsberechtigten. Das sind nicht stets die Leistungsträger nach § 6 Abs. 1 SGB II. In Betracht kommen als Regelfall die gemäß § 44b SGB II von der Agentur für Arbeit...mehr

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Sauer, SGB III § 12 Geltung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt einleitend für den 2. Abschnitt die Verbindlichkeit der in diesem Abschnitt folgenden Begriffsbestimmungen. Sie regelt allgemein, dass die Definitionen nur für den Bereich des SGB III, also der Arbeitsförderung, maßgebend sind. Im Umkehrschluss ist zu folgern, dass die Definitionen insbesondere nicht rechtsverbindlich für die Grundsicherung für ...mehr

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Sauer, SGB III § 9a Zusamme... / 2.3 Zusammenarbeit und Unterrichtungspflichten

Rz. 12 Satz 1 verpflichtet die im Einzelfall festzustellenden Dienststellen zur engen Zusammenarbeit. Zur Zusammenarbeit vgl. allgemein § 86 SGB X. Der Gesetzgeber hat nicht weiter vorgegeben oder präzisiert, was unter einer engen Zusammenarbeit zu verstehen ist. "Eng" ist das Gegenstück zu "lose" und deutet auf eine dichte Vernetzung der Aktivitäten hin, durch die die Agent...mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 neu gefasst. Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) v. 2.6.2021 (BGBl. I S. 1387) wurde die Vorschrift, auch ihre Übersc...mehr

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Sauer, SGB III § 8 Vereinbarkeit von Familie und Beruf

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 neu gefasst. Die bisherigen Regelungen, von denen lediglich Abs. 1 zum 1.1.2002 durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) geändert worden war, sind in § 1 aufgegangen. Die Neufassung nimmt die bisherigen Regelun...mehr

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Sauer, SGB III § 17 Drohend... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einfügung des SGB III in das Sozialgesetzbuch durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) zum 1.1.1998 in Kraft getreten. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dabei wurde die Überschrift geän...mehr

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Sauer, SGB III § 20 Berufsr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.8.1999 durch das 2. SGB III-ÄndG v. 21.7.1999 (BGBl. I S. 1648) geändert. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dadurch wurde sie zugleich geschlechtsneutral ausformuliert. Die Vorschrift wurde in Nr. 1 durch das Zweite ...mehr

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Sauer, SGB III § 18 Langzeitarbeitslose

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einfügung des SGB III in das Sozialgesetzbuch durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) zum 1.1.1998 in Kraft getreten. Abs. 2 zum 1.1.2009 geändert durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917). Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 16.8.2014 d...mehr

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Sauer, SGB III § 12 Geltung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einfügung des SGB III in das Sozialgesetzbuch durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) zum 1.1.1998 in Kraft getreten.mehr

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Sauer, SGB III § 13 Heimarb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einfügung des SGB III in das Sozialgesetzbuch durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) zum 1.1.1998 in Kraft getreten. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dabei wurde die Überschrift erwe...mehr

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Sauer, SGB III § 4 Vorrang der Vermittlung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einfügung des SGB III in das Sozialgesetzbuch durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) am 1.1.1998 in Kraft getreten. Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weite...mehr

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Sauer, SGB III § 15 Ausbild... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einfügung des SGB III in das Sozialgesetzbuch durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) zum 1.1.1998 in Kraft getreten. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dadurch wurde sie zugleich gesch...mehr

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Sauer, SGB III § 23 Vorleis... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 wurde zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) eingefügt. Abs. 2 wurde zum 1.1.2004 durch das 3. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert.mehr

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Sauer, SGB III § 23 Vorleis... / 2.2 Erstattungsanspruch nach Abs. 2

Rz. 11 Gegenüber anderen Sozialleistungsträgern hat die Agentur für Arbeit Erstattungsansprüche unmittelbar nach den §§ 102ff. SGB X. Gegenüber anderen öffentlich-rechtlichen Stellen sind diese Erstattungsvorschriften aufgrund der Regelung in Abs. 2 entsprechend anzuwenden, der Erstattungsanspruch selbst besteht aufgrund des eigenständigen Erstattungsanspruchs in Abs. 2 gege...mehr

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Sauer, SGB III § 23 Vorleis... / 2.1 Vorleistungspflicht nach Abs. 1

Rz. 3 § 22 Abs. 1 bestimmt grundsätzlich den Nachrang der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung durch die Agenturen für Arbeit gegenüber anderen gesetzlich zur Leistung verpflichteten Leistungsträgern und anderen öffentlich-rechtlichen Stellen. § 23 Abs. 1 hebt den Nachrang jedoch für den Fall auf, dass die vorrangig verpflichtete öffentlich-rechtliche Stelle die Leistung ...mehr

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Sauer, SGB III § 12 Geltung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Mit dem 2. Abschnitt des 1. Kapitels werden verschiedene, in den Fachkapiteln des SGB III wiederkehrende Begriffe definiert. Damit wird der Zweck verfolgt, dem Anwender des Gesetzes einerseits im Anfangskapitel Transparenz über wichtige, gesetzestypische Begriffe zu verschaffen, andererseits wiederholte Definitionen und Verweisungen innerhalb des Gesetzes zu vermeiden ...mehr

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Sauer, SGB III § 2 Zusammen... / 2.3 Rolle der Arbeitnehmer

Rz. 13 Abs. 4 und 5 verdeutlichen die Eigenverantwortung der Arbeitnehmer dafür, von Beschäftigungslosigkeit verschont zu bleiben bzw. nach eingetretener Arbeitslosigkeit schnell wieder eine Arbeit aufnehmen zu können. Abs. 4 fordert die Arbeitnehmer auf, bei allen Entscheidungen stets zu bedenken, welche Auswirkungen sich daraus für die individuellen Möglichkeiten im Arbeit...mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert für das Arbeitsförderungsrecht, was unter Menschen mit Behinderungen zu verstehen ist. Dazu wird auf die Bestimmungen des SGB IX über Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen und damit auf das Spezialgesetz im SGB für Menschen mit Behinderungen Bezug genommen. Dem dient auch die sprachliche Anpassung durch das Teilhabestärkungsgesetz. F...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 52 Abs. 3 trägt den Entwicklungen nach der Neuordnung der Führungsstruktur in der Zentrale der Bundesagentur Rechnung. Der im April 2002 neu gebildete Vorstand verfolgt – teilweise gemeinsam mit dem Verwaltungsrat – eine Geschäftspolitik auch gegenüber der Bundesregierung und dem BMAS, die ihr Handlungsvollmacht sichert. Umgekehrt geht damit im konkret abzugrenzenden Rah...mehr

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Sauer, SGB III § 18 Langzei... / 2.2 Unterbrechungen (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 listet abschließend Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit auf, die nicht zur Erfüllung des Status Langzeitarbeitslosigkeit dienen, weil sie keine Zeit der Arbeitslosigkeit sind. Diese Tatbestände hindern aber nicht die Berücksichtigung zuvor zurückgelegter Zeiten, soweit sie innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren liegen. Das gilt jedoch nur in Bezug auf die Mögl...mehr

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Sauer, SGB III § 15 Ausbild... / 2.3 Arbeitsuchende

Rz. 11 Arbeitsuchende sind Personen, die eine Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Es kommt nicht darauf an, ob in der Vergangenheit bereits eine solche Beschäftigung ausgeübt wurde und ggf. noch wird oder welche Dauer die Beschäftigung noch haben kann oder darf. Beschäftigung ist nicht selbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (vgl. auch § 7 Abs. 1 SG...mehr

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Sauer, SGB III § 14 Auszubi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert den Begriff Auszubildende bzw. Auszubildender zur Verwendung im Rechtskreis des SGB III. Sie hat besondere Bedeutung für die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), darüber hinaus für Förderleistungen an Arbeitgeber und Träger. Es handelt sich um eine abschließende, umfassende Bestimmung, die auch für das dem SGB III nachgeordnete Recht ...mehr

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Sauer, SGB III § 15 Ausbild... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift legt für die Aktivitäten der Agenturen für Arbeit zur Vermittlung in Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse fest, wer als Ausbildung- oder Arbeitsuchender anzusehen ist und deshalb in die Vermittlungsbemühungen einbezogen wird. Mit der Regelung werden die Begriffe Ausbildungsuchende und Arbeitsuchende für das SGB III ohne eine Altersbeschränkung defi...mehr

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Sauer, SGB III § 17 Drohend... / 2.2 Versicherungspflichtige Beschäftigung

Rz. 5 Nr. 1 setzt eine aktuelle versicherungspflichtige Beschäftigung voraus. Demnach muss im Zeitpunkt der Entscheidung über den Status nach § 17 ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestehen. Die Beschäftigung muss nicht tatsächlich ausgeübt werden, sofern dadurch das Beschäftigungsverhältnis nicht unterbrochen ist. Rz. 6 Versicherungspflichtig Beschäftigte...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.5 Ausrichtung der Arbeitsförderung auf die Ziele der Politik (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 44 Abs. 1 Satz 5 ordnet das SGB III in die Ziele der Beschäftigungspolitik aus sozialer, wirtschaftlicher und finanzieller Perspektive ein. Seit jeher ist dieses "Magische Viereck" mit den Zielen Preisniveaustabilität, stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum und ausgeglichene Zahlungsbilanz neben der Vollbeschäftigung nach dem Gesetz zur Förderung der Stabilität un...mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.3 Erforderliche Hilfen zur Teilhabe

Rz. 8 § 19 macht die Eigenschaft eines Menschen mit Behinderungen im arbeitsförderungsrechtlichen Sinne davon abhängig, dass er Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigt, die seine Nachteile bei der Teilhabe am Arbeitsleben ausgleichen. Maßstab ist insofern eine eingebüßte, aber nicht entfallene Beschäftigungsfähigkeit. Dabei muss es sich um spezifische Hilfen handeln, di...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.2 Bekämpfung von Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1, 2)

Rz. 19 Abs. 1 entspricht inhaltlich weitgehend der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung. Verändert wurde einerseits die Gewichtung der einzelnen Ziele der Arbeitsförderung. Außerdem wurde die Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit neu in Abs. 1 aufgenommen. Beschäftigungsstand und Beschäftigungsstruktur sowie die Einpassung in die Regierungspolitik sind weiterhin wichtige Zi...mehr

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Sauer, SGB III § 17 Drohend... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert für den Bereich der Arbeitsförderung den Personenkreis, der von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Er grenzt damit diesen Personenkreis zugleich gegen den Personenkreis der Arbeitslosen nach § 16 ab. Die Vorschrift kann auch für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II herangezogen werden, Arbeitslosigkeit ist dort in § 53a ...mehr

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Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt und präzisiert die Regelungen in den §§ 1, 2 und 4 über die Ziele, Grundsätze und Leistungen des SGB III sowie die geltenden Vorrangregelungen (Vermittlung vor Versicherungsleistung, förderfreie Vermittlung vor Vermittlung mit Förderleistungen). Sie ist ein Handlungsleitfaden für die aktive Arbeitsförderung; dabei steht sie insbesondere in einem ...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 60 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Axer, Der verfassungsrechtliche Schutz der Sozialversicherung in Organisation und Finanzen, SGb 2022, 453. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zur...mehr

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Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 2.2 Integrationsstrategie

Rz. 11 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind zwingend auch entsprechend den Ergebnissen der Beratungs- und Vermittlungsgespräche einzusetzen. Daraus wird deutlich, dass mit den Leistungen eine Strategie unterstützt werden soll, mit der ein Weg aus der Arbeitslosigkeit gefunden wird. Zu Beginn der Sozialrechtsbeziehung zwischen Agentur für Arbeit und Arbeitslosem steht...mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2 Rechtspraxis

2.1 Behinderungen Rz. 3 Eine Behinderung i. S. d. § 19 betrifft eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung. § 2 Abs. 1 SGB IX definiert Behinderung als eine mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauernde Abweichung von dem für das Lebensalter typischen Zustand der körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit und seelischen Gesundheit, die eine Teilh...mehr

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Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundlagen Rz. 3 § 4 verstößt nicht gegen das Grundgesetz, weil der Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet ist, Beitragsleistungen äquivalent einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) gegenüberzustellen. Der Vorrang der Vermittlung ergibt sich aus den Programmsätzen der §§ 1 und 2 sowie der Differenzierung der Leistungen der Arbeitsförderung in § 3. Sie ist daher nicht nur k...mehr

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Sauer, SGB III § 20 Berufsr... / 2.3 Voraussetzungen der Eigenschaft eines Berufsrückkehrenden

2.3.1 Unterbrechungen Rz. 10 § 20 benennt keine Dauer der Unterbrechung einer Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Arbeitslosigkeit, ab der eine Berufsrückkehr angenommen werden könnte. Die Bundesagentur für Arbeit geht als Träger der Arbeitsförderung von einem Unterbrechungszeitraum von mindestens einem Jahr aus. Relevant ist einerseits die Überlegung, dass sich die Unterbrechu...mehr

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Sauer, SGB III § 16 Arbeits... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert und Abs. 2 angefügt durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848).mehr

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Sauer, SGB III § 8 Vereinba... / 2 Rechtspraxis

2.1 Erziehung, Betreuung und Beruf Rz. 8 Bei der Regelung des Abs. 1 handelt es sich um eine Soll-Vorschrift. Damit wird den Agenturen für Arbeit als Leistungsträgern für die Arbeitsförderung ein gebundenes Ermessen eingeräumt. Das bedeutet: Im Regelfall, dem typischen Fall, ist dem Verlangen des Abs. 1 zu entsprechen, im Ausnahmefall, dem atypischen Fall, ist eine Vereinbark...mehr

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Sauer, SGB III § 16 Arbeits... / 2 Rechtspraxis

2.1 Übereinstimmung mit Versicherungsrecht Rz. 3 Abs. 1 trifft eine Regelung für den Begriff des Arbeitslosen, der mit dem Begriff des Versicherungsrechts beim Anspruch auf Alg vergleichbar sein soll. Das bezieht sich auf die Merkmale, die den Anspruch auf Alg prägen. Sie sollen sich systematisch und schlüssig in der für die Arbeitslosenstatistik relevanten Definition wiederf...mehr

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Sauer, SGB III § 17 Drohend... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundlagen Rz. 3 Die Vorschrift definiert den Personenkreis, der von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Sie korrespondiert mit § 16 und durch den dortigen Verweis auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld mit § 138. Rz. 4 § 17 unterscheidet nicht nach einem bestimmten Grad der Bedrohung von Arbeitslosigkeit. Insbesondere wird keine unmittelbare Bedrohung verlangt, vielmehr genügt e...mehr

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Sauer, SGB III § 2 Zusammen... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rolle der Bundesagentur für Arbeit Rz. 3 Abs. 1 stellt die Rolle der Bundesagentur für Arbeit als modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt dar, nur verdeckt werden Aufgaben der Arbeits-"Verwaltung" einbezogen. Dadurch kann die Fortsetzung und Vollendung des Reformprozesses innerhalb der Bundesagentur für Arbeit durch den Gesetzgeber beflügelt werden. Tatsächlich ist der Ein...mehr