Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 20 Berufsr... / 2 Rechtspraxis

2.1 Versicherungsrecht Rz. 3 Berufsrückkehrende sind versicherungsrechtlich begrenzt geschützt. Personen, die Mutterschaftsgeld beziehen oder die ein Kind unter 3 Jahren erziehen, sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung, wenn sie unmittelbar vor dem Bezug von Mutterschaftsgeld oder der Kindererziehung versicherungspflichtig waren oder eine la...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2 Rechtspraxis

2.1 Einordnung und Überblick über das Erste Kapitel Rz. 18c Das Erste Kapitel enthält die Grundsätze zur Arbeitsförderung, definiert den Kreis der Berechtigten und ordnet die Leistungen der Arbeitsförderung nach Prioritäten. Ziel des Gesetzgebers war insbesondere, die Rolle der Bundesagentur für Arbeit näher zu beschreiben und die Verantwortlichkeiten der an den Geschehnissen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 18 Langzei... / 2 Rechtspraxis

2.1 Langzeitarbeitslose (Abs. 1) Rz. 3 § 18 definiert eine Untergruppe der Arbeitslosen i. S. d. Arbeitsförderungsrechts. Diese werden in § 16 definiert. Die Merkmale nach § 16 müssen uneingeschränkt vorliegen. Insbesondere darf die betroffene Person nicht in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, muss bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet se...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2002 durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) neu gefasst.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 9a Zusamme... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsbereich Rz. 3 Die Vorschrift ist bemerkenswert, weil der Gesetzgeber sich veranlasst gesehen hat, in 2 Gesetzbüchern Regelungen in Bezug auf eine bestimmte Personengruppe zu verankern, die eine gegenseitige Informationspflicht für leistungserbringende Stellen an dieselben Berechtigten und im Grunde auch in gleicher Sache enthalten. Eine solche gegenseitige Unter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundlagen Rz. 3 § 5 enthält keine Regelung, nach der eine Förderung mit Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ausgeschlossen wäre, wenn ein Anspruch auf eine Leistung zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit nicht besteht. Leistungen der aktiven Arbeitsförderung können nach Maßgabe der jeweils definierten Anspruchsvoraussetzungen erbracht werden. Nach Maßgab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 14 Auszubi... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beschäftigung zur Berufsausbildung Rz. 3 Auszubildender i. S. d. Arbeitsförderungsrechts kann zunächst nur sein, wer zur Berufsausbildung beschäftigt ist. Beschäftigung ist nach § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 23 Vorleis... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vorleistungspflicht nach Abs. 1 Rz. 3 § 22 Abs. 1 bestimmt grundsätzlich den Nachrang der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung durch die Agenturen für Arbeit gegenüber anderen gesetzlich zur Leistung verpflichteten Leistungsträgern und anderen öffentlich-rechtlichen Stellen. § 23 Abs. 1 hebt den Nachrang jedoch für den Fall auf, dass die vorrangig verpflichtete öffentl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 7 Auswahl ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundlagen Rz. 3 Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entstammt dem Haushaltsrecht und ist als Bundesrecht stets zu beachten (vgl. § 7 BHO). Er ist jedoch bei der Auswahl der Leistung im Einzelfall damit in Einklang zu bringen, dass die am besten geeignete Leistung bzw. Leistungskombination auszuwählen ist. Maßgebende Gesichtspunkte sind die Fähigkeiten de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 15 Ausbild... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gemeinsamkeiten Rz. 3 § 15 gibt vor, welche Personen durch die Agenturen für Arbeit zu vermitteln sind. Unter Vermittlung ist das Zusammenführen von Arbeitgebern mit Ausbildung bzw. Arbeit suchenden Menschen zur Begründung von Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen zu verstehen. Arbeit- und Ausbildungsuchende müssen nicht arbeitslos i. S. v. § 16 sein. Rz. 4 Die Definition...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 8 Vereinba... / 2.2 Berufsrückkehrende

Rz. 22 Auch mit Abs. 2 bewegt sich der Gesetzgeber im Rahmen der beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union, die eine Beseitigung struktureller Nachteile für Beschäftigungen durch mangelnde Vereinbarkeit mit Familie und Beruf zum Ziel haben. Die Vorschrift hat hauptsächlich programmatischen Charakter und gewinnt daraus ihre Bedeutung. Aufgrund ihrer Einordnu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 18 Langzei... / 2.3 Nachweis der Unterbrechungszeiten (Abs. 3)

Rz. 16a Abs. 3 betrifft allein unschädliche Unterbrechungen nach Abs. 2. Die Regelung gilt nicht für die Tatbestände nach Abs. 1 Satz 2. Dort hätte sie auch nur Relevanz für Erkrankungen und sonstige Zeiten der Nicht-Erwerbstätigkeit, weil der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter die Zeiten wohlbekannt sind, in denen der Betroffene an einer Maßnahme zur Aktivierung und beru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 20 Berufsr... / 2.3.3 Betreuung pflegebedürftiger Personen

Rz. 19 Pflegebedürftigkeit richtet sich nach § 14 SGB XI. Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere Menschen bedürfen. Diese Personen können die körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.1 Behinderungen

Rz. 3 Eine Behinderung i. S. d. § 19 betrifft eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung. § 2 Abs. 1 SGB IX definiert Behinderung als eine mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauernde Abweichung von dem für das Lebensalter typischen Zustand der körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit und seelischen Gesundheit, die eine Teilhabe des Menschen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 13 Heimarb... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Heimarbeiter sind dem Grunde nach keine Arbeitnehmer, denn sie können ihre Arbeit frei gestalten und unterliegen keinem Weisungsrecht. Sie üben keine Beschäftigung aus. Insbesondere sind sie in keinen Betrieb eines Arbeitgebers eingebunden. Das unterscheidet sie von beschäftigten Arbeitnehmern i. S. d. § 7 Abs. 1 SGB IV. Rz. 4 Heimarbeiter ist nur, wer in eigener Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.6 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

Rz. 18 Die speziellen arbeitsförderungsrechtlichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben enthält seit dem 1.4.2012 der Siebte Abschnitt des Dritten Kapitels ab § 97. Die Leistungen können Menschen mit Behinderungen gewährt werden, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Die Leis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 2 Zusammen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) mit Wirkung zum 1.1.2002 neu gefasst worden. Zum 1.1.2003 wurden Abs. 2 geändert und Abs. 5 Nr. 2 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst. Abs. 2 und 3 wurden zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einfügung des SGB III in das Sozialgesetzbuch durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) am 1.1.1998 in Kraft getreten. Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 20 Berufsr... / 2.1 Versicherungsrecht

Rz. 3 Berufsrückkehrende sind versicherungsrechtlich begrenzt geschützt. Personen, die Mutterschaftsgeld beziehen oder die ein Kind unter 3 Jahren erziehen, sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung, wenn sie unmittelbar vor dem Bezug von Mutterschaftsgeld oder der Kindererziehung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 13 Heimarb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt klar, dass auch Heimarbeiter Arbeitnehmer i. S. d. Vorschriften über die Arbeitsförderung sind. Damit bezweckt der Gesetzgeber, aufgrund der faktischen Einbeziehung von Heimarbeit in die Prozesse am Arbeitsmarkt und der tatsächlichen wirtschaftlichen Stellung der Heimarbeiter diese auch in die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik der Bundesregi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 14 Auszubi... / 2.3 Einstiegsqualifizierung

Rz. 16 Die Einstiegsqualifizierung war zum 1.10.2007 in das feste arbeitsmarktpolitische Instrumentarium übernommen worden (vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 4 a. F.). Seit Inkrafttreten des Art. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt am 1.4.2012 ist die Einstiegsqualifizierung als Ergebnis der Beratungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 9a Zusammenarbeit mit den für die Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) in das SGB III eingefügt. Mit Wirkung zum 1.1.2011 wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) redaktionell an d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 9a Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) in das SGB III eingefügt. Mit Wirkung zum 1.1.2011 wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) redaktionell an die Organisationsfor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 16 Arbeits... / 2.2 Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Rz. 9 Abs. 2 bestimmt, dass Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht als arbeitslos gelten. Sie stehen der Arbeitsvermittlung im Ergebnis nicht zur Verfügung und können demnach nicht arbeitslos i. S. d. Abs. 1 sein. Es kommt nicht darauf an, ob eine Maßnahme jederzeit abgebrochen werden kann oder von kürzerer Dauer als 6 Wochen ist. Rz. 10 Die Teilnahme a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 14 Auszubi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einfügung des SGB III in das Sozialgesetzbuch durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) zum 1.1.1998 in Kraft getreten. Sie wurde zum 1.10.2007 durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 18 Langzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einfügung des SGB III in das Sozialgesetzbuch durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) zum 1.1.1998 in Kraft getreten. Abs. 2 zum 1.1.2009 geändert durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917). Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 16.8.2014 durch das Gesetz zur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 16 Arbeits... / 2.1 Übereinstimmung mit Versicherungsrecht

Rz. 3 Abs. 1 trifft eine Regelung für den Begriff des Arbeitslosen, der mit dem Begriff des Versicherungsrechts beim Anspruch auf Alg vergleichbar sein soll. Das bezieht sich auf die Merkmale, die den Anspruch auf Alg prägen. Sie sollen sich systematisch und schlüssig in der für die Arbeitslosenstatistik relevanten Definition wiederfinden. Rz. 4 Im Gegensatz zu § 138 verwende...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 18 Langzei... / 2.1 Langzeitarbeitslose (Abs. 1)

Rz. 3 § 18 definiert eine Untergruppe der Arbeitslosen i. S. d. Arbeitsförderungsrechts. Diese werden in § 16 definiert. Die Merkmale nach § 16 müssen uneingeschränkt vorliegen. Insbesondere darf die betroffene Person nicht in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, muss bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sein und für Vermittlungsbemühunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 8 Vereinba... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 8 gehört zu den Vorschriften des 1. Kapitels mit Programmcharakter. Sie entspricht einem gesellschaftlichen Umdenken. Aus diesem Grund war der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bis zum 31.12.2008 eine eigenständige Vorschrift (§ 8a) gewidmet. Nach dem Willen des Gesetzgebers war dadurch einer möglichen Verfestigung des tradierten Rollenverständnisses von Familienar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 14 Auszubi... / 2.1 Beschäftigung zur Berufsausbildung

Rz. 3 Auszubildender i. S. d. Arbeitsförderungsrechts kann zunächst nur sein, wer zur Berufsausbildung beschäftigt ist. Beschäftigung ist nach § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. § 7...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.5 Drohende Behinderung

Rz. 12 Abs. 2 stellt den Menschen mit Behinderungen diejenigen Menschen gleich, denen eine Behinderung droht, die wegen Art oder Schwere wie bei Menschen mit Behinderungen die Aussichten zur Teilhabe oder weiteren Teilhabe am Arbeitsleben nicht nur vorübergehend wesentlich mindert. Die Regelung hat präventiven Charakter. Die Agenturen für Arbeit sollen nicht zuwarten, bis di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.3 Vorrang nach Abs. 2

Rz. 11 Abs. 2 legt den Vermittlungsvorrang auch gegenüber den sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung fest. Das bedeutet, dass der nach Abs. 1 vorgesehene Vorrang den Agenturen für Arbeit die Förderung von Arbeitnehmern nicht freistellt. Der Vorrang muss im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen stehen, weil die Vermittlung selbst zur aktiven Arbeitsförderung gehör...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.1 Einordnung und Überblick über das Erste Kapitel

Rz. 18c Das Erste Kapitel enthält die Grundsätze zur Arbeitsförderung, definiert den Kreis der Berechtigten und ordnet die Leistungen der Arbeitsförderung nach Prioritäten. Ziel des Gesetzgebers war insbesondere, die Rolle der Bundesagentur für Arbeit näher zu beschreiben und die Verantwortlichkeiten der an den Geschehnissen auf dem Arbeitsmarkt unmittelbar Beteiligten herau...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 7 Auswahl ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) zum 1.1.2002 neu gefasst. Satz 1 wurde zum 1.1.2004 durch das 3. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell hinsichtlich der Bezeichnung Agentur für Arbeit geändert.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 16 Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert, wann Personen arbeitslos i. S. des Rechts der Arbeitsförderung sind. Der Begriff "Arbeitslose" ist unauflöslich mit den Begriffen "Arbeitslosigkeit" und "arbeitslos" verbunden. Arbeitslose i. S. d. Definition des § 16 sind arbeitslos. Daher besteht ein unmittelbarer, innerer Zusammenhang zu den verwandten Begriffen der Langzeitarbeitslosigkeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 2 Zusammen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beschreibt erstmals in der Rechtsgeschichte nicht nur die Handlungsfelder der Agenturen für Arbeit, sondern auch der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber als besondere Verantwortung für den Arbeitsmarkt, die zudem insbesondere zur Zielerreichung (§ 1) beitragen (sollen). Damit greift der Gesetzgeber gebündelt, aber nicht im Einzelnen erstmals Aspekte auf, di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 2.3 Umsetzung der Vorschrift

Rz. 15 Von der Bundesagentur für Arbeit wird sowohl ein sorgfältiger und umsichtiger Umgang mit den ihr anvertrauten Beitragsmitteln wie auch ein Höchstmaß an Integrationen der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt erwartet. Letzteres hat auch eine finanzielle Komponente, denn mit der Anzahl der Integrationen und der Schnelligkeit von Vermittlungserfolgen sinkt der finanzielle Au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält handlungsleitende Regeln für die Agenturen für Arbeit der Bundesagentur für Arbeit. Nach den Zielen und Leistungen der Arbeitsförderung (§§ 1 und 3) sowie der Zuweisung von Verantwortlichkeiten an die Hauptakteure am Arbeitsmarkt (Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber und Arbeitnehmer) in § 2 erfolgt mit § 4 folgerichtig eine grobe Priorisierung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 20 Berufsr... / 2.2 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

Rz. 6 Die Begünstigungen für Berufsrückkehrende bei den Bemühungen zur Reintegration in das Erwerbsleben sind seit der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ab 1.1.2009 in § 8 Abs. 2 zusammengefasst, zuvor war die Regelung durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zum 1.1.2004 als § 8b in das SGB III eingefügt worden. Die Vorschrif...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 20 Berufsr... / 2.3.1 Unterbrechungen

Rz. 10 § 20 benennt keine Dauer der Unterbrechung einer Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Arbeitslosigkeit, ab der eine Berufsrückkehr angenommen werden könnte. Die Bundesagentur für Arbeit geht als Träger der Arbeitsförderung von einem Unterbrechungszeitraum von mindestens einem Jahr aus. Relevant ist einerseits die Überlegung, dass sich die Unterbrechung auf Kindererziehun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.6 Ausrichtung der Leistungen der Arbeitsförderung (Abs. 2)

Rz. 46 Abs. 2 greift die Grundsätze des Abs. 1 auf und konkretisiert, worauf die Leistungen der Arbeitsförderung auszurichten sind: Transparenz erhöhen und offene Stellen zügig besetzen, Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität der Arbeitnehmer erhöhen sowie die berufliche Situation der Frauen verbessern. Aus der Fülle der Möglichkeiten zur Erfüllung der Grundforderungen aus Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.3 Gleichstellung von Frauen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 27 Abs. 1 Satz 3 folgt dem Recht und der Politik der Europäischen Union und zielt damit zugleich auf die Beschäftigungsstruktur. Frauen sollen auf dem Arbeitsmarkt so chancenreich sein wie Männer. Darauf sind die Aktivitäten durchweg auszurichten (Gender-Mainstreaming). Im idealtypischen Zustand können Frauen die Leistungen der Arbeitsförderung ebenso annehmen und umsetz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 15 Ausbild... / 2.2 Ausbildungsuchende

Rz. 6 Ausbildungsuchende sind nach Satz 1 Personen, die eine Berufsausbildung suchen. Sie werden demnach durch Vermittlung nicht automatisch zu Auszubildenden i. S. d. § 14, die einen Berufsausbildungsvertrag nach dem BBiG abgeschlossen haben. Berufsausbildung i. S. d. § 15 geht darüber hinaus und erfasst jegliche Ausbildung in Betrieben (oder nach gleichen Grundsätzen außer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 20 Berufsr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert die Personengruppe der Berufsrückkehrenden zur Erbringung der arbeitsmarktpolitischen Leistungen nach § 8 Abs. 2. Den Regelungen liegt die Überlegung zugrunde, dass die Grundrechte auf Schutz des ungeborenen Lebens und von Ehe und Familie sowie die Gleichstellung von Mann und Frau bei der Teilhabe am Arbeitsleben auch nach dem Internationalen P...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.2 Vorrang nach Abs. 1

Rz. 6 Der Grundsatz des Abs. 1 unterscheidet nur nach der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit und die Zahlung von Versicherungsleistungen, namentlich das Alg. Eine weitere Differenzierung nimmt erst Abs. 2 vor. Die Agenturen für Arbeit führen die Vermittlungstätigkeit selbst durch. Sie können sich – aus unterschiedlichsten Gründen – auch der Hilfe durch Dritte, insbes. Trä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 2 Zusammen... / 2.2 Rolle der Arbeitgeber

Rz. 9 Die Arbeitgeber werden vor allem dafür in die Verantwortung genommen, betriebliche Kosten nicht auf den Staat und damit die Gemeinschaft der Steuerzahler abzuschieben und die Gewinnmaximierung nicht zulasten von Arbeitslosigkeit der Arbeitnehmer zu übertreiben. Die Vorschrift richtet sich an die einzelnen Arbeitgeber. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Gesetzgeber...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 17 Drohend... / 2.1 Grundlagen

Rz. 3 Die Vorschrift definiert den Personenkreis, der von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Sie korrespondiert mit § 16 und durch den dortigen Verweis auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld mit § 138. Rz. 4 § 17 unterscheidet nicht nach einem bestimmten Grad der Bedrohung von Arbeitslosigkeit. Insbesondere wird keine unmittelbare Bedrohung verlangt, vielmehr genügt es, wenn Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 14 Auszubi... / 2.2 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

Rz. 13 Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ist keine Beschäftigung zur Berufsausbildung i. S. d. § 14. Die Vorschrift hat insoweit eigenständigen Regelungscharakter; sie stellt Teilnehmende an solchen Maßnahmen den Auszubildenden gleich. Damit haben die Teilnehmenden Ansprüche auf Arbeitsförderungsleistungen wie Auszubildende, insbesondere auch auf BAB. Berufsausbildun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 7 Auswahl ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt das Vorgehen der Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit bei der Auswahl einer Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung. Schon daraus ergibt sich der ermessenslenkende Charakter der Regelung. Lediglich das Arbeitslosengeld (Alg) bei Arbeitslosigkeit (nicht jedoch das Alg bei beruflicher Weiterbildung, vgl. § 3 Abs. 2), das Teil-Alg u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) zum 1.1.2002 neu gefasst. Abs. 3 ist zum 1.1.2004 angefügt worden durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848). Abs. 3 wurde mit Wirkung zum 8.11.2006 durch die Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) reda...mehr