Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.9 Auslandsunterhaltsgesetz (Abs. 2)

Rz. 27 Abs. 2 ermächtigt die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu Datenübermittlungen an das Bundesamt für Justiz. Für alle weiteren Stellen i. S. v. § 35 SGB I ergibt sich aus § 74 Abs. 2 keine Übermittlungsberechtigung. Dies korrespondiert mit den entsprechenden Datenerhebungsvorschriften im Auslandsunterhaltsges...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.2.2 Zivildienstleistende

Rz. 14 Nach der ab 1.1.2024 geltenden Fassung von Abs. 1 Nr. 2 sind Personen in der Zeit, in der sie aufgrund gesetzlicher Pflicht Zivildienst leisten, versicherungsfrei. Gemäß § 23 SGB XIV erhalten Zivildienstgeschädigte Leistungen der Sozialen Entschädigung, wenn sie im Zusammenhang mit der Ableistung eines Zivildienstes eine gesundheitliche Schädigung durch eine Tätigkeit...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904) vollständig verändert und an die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verar...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.3.3 Versorgungsanwartschaft nach den Regeln der Gemeinschaft

Rz. 20 Grundvoraussetzung der Versicherungsfreiheit ist die lebenslange Versorgung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Der Umfang der Versorgung wird nach der Rechtsprechung des BSG durch die Üblichkeit in der Gemeinschaft bestimmt. Sie muss den Leistungen der Unfallversicherung nicht entsprechen (vgl. Bereiter/Hahn, § 4 Rz. 9), mindestens aber eine ausreichende Versorgu...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 7 Seit dem 25.5.2018 regelt Kapitel V der DSGVO (Art. 44 bis 50 DSGVO) europaweit und unmittelbar geltend die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen. Ausgangspunkt jeder Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation ist Art. 44 DSDGV und danach nur zulässig, "wenn der Verantwo...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.4.4 Im Unternehmen mitarbeitende Ehegatten und Lebenspartner

Rz. 27 Versicherungsfrei sind gemäß Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 die im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten. Ehegatte des Unternehmers ist diejenige Person, die nach den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften in rechtsgültiger Ehe mit dem Unternehmer lebt. Für Ehepaare gelten keine Besonderheiten, sie können miteinander wie mit jedem beliebigen Dritten Vereinbarungen treffen. So ist ein...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.7 Mitteilungen zum Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister (Nr. 7)

Rz. 21 Die Vorschrift dient der Klarstellung, dass die in § 149 der Gewerbeordnung vorgesehene Übermittlung von Daten über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen an das Gewerbezentralregister zulässig ist. Von der im Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) v. 18.7.2017 (BGBl. I S. 2739) mit Wirkung zum 29.7.2017 in § 4 WRegG enthaltenen Verpflichtung zur Mitteilung durch die zur Ver...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 74 lässt eine Übermittlung von Sozialdaten ohne Einwilligung der betroffenen Person zu, wenn es um die Feststellung von Unterhaltsansprüchen oder die Durchführung des Versorgungsausgleichs bzw. um dessen Auswirkungen in bestimmten Steuersachverhalten geht (Abs. 1) und wenn es zu Zwecken des Auslandsunterhaltsgesetzes erforderlich ist (Abs. 2). Seit 25.5.2018 enthält w...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.3.1 Einwilligung nach Art. 49 Abs. 1 Buchst. a DSGVO a. F.

Rz. 24 Mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde durch Art. 8 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) § 77 Abs. 3 aus Gründen der Rechtssicherheit geändert. Der bisher enthaltene Verweis auf Art. 49 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2016/679 entfiel zwecks Vermeidung des Eindrucks, dass eine...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.5.2 Tierärzte

Rz. 36 Durch das SGB VII neu aufgenommen wurden als Folgeänderung zu § 2 Abs. 1 Nr. 9 die Tierärzte (vgl. Bundes-Tierärzteordnung). Der Gesetzgeber kann keine erhöhte Gefährlichkeit des Berufes im Vergleich zu den anderen Ärzten mehr erkennen, wodurch nach dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 541 RVO) der Ausschluss gerechtfertigt wurde.mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) ist die Befreiungsmöglichkeit mit Wirkung zum 30.3.2005 (Art. 32 Abs. 1 des Gesetzes) erweitert worden. Sie besteht nun, wenn die bewirtschaftete Grundstücksfläche bis zu maximal 0,25 ha (= 2.500 m2) beträgt, nachdem sie bis zum 29....mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.5.6 Behörden der Zollverwaltung (Abs. 5)

Rz. 25 Mit Art. 8 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 wurde mit Wirkung zum 1.7.2020 ein neuer Abs. 5 eingefügt. Danach dürfen die Behörden der Zollverwaltung Sozialdaten, die ihnen zum Zweck der Vollstreckung übermittelt worden sind, auch zum Zweck der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Ansprüche anderer S...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.1.2 Mit Einwilligung

Rz. 17 Der Sozialleistungsträger hat also zu prüfen, ob nach den strafrechtlichen Kriterien der Geheimnisträger gemäß § 203 Abs. 1 und 4 StGB offenbarungsbefugt wäre. Da dies vornehmlich nur mit Einwilligung der Fall ist, kommt für die Praxis der in § 35 SGB I genannten Stellen eine Übermittlung der besonders schutzwürdigen Sozialdaten regelmäßig nur mit vorheriger Einwilligu...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.4 Hinweis auf Zweckbindung beim ausländischen Empfänger (Abs. 4)

Rz. 28 Die ausländische Stelle ist nach Abs. 4 auf die Zweckbindung der ihr übermittelten Daten hinzuweisen. Die innerstaatlich geltende Zweckbindung gemäß § 78 Abs. 1 soll auf die ausländische Stelle übertragen werden. Abs. 4 entspricht § 77 Abs. 5 a. F. und korrespondiert seit dem 25.5.2018 mit dem in Art. 5 Abs. 1 Buchst. b DSGVO verankerten Grundsatz der Zweckbindung (vgl...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.12 Mitteilungen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Nr. 13)

Rz. 29 Zum 1.1.2017 wurde mit der durch das Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien v. 13.10.2016 (BGBl. I S. 2258) neu eingefügten Nr. 13 den Behörden der Zollverwaltung die Befugnis eingeräumt, Sozialdaten zur Berechnung der Bruttowertschöpfung im Verfahren zur Begrenzung ...mehr

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Jansen, SGB X § 72 Übermitt... / 2.4 Feststellung der Erforderlichkeit (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 12 Wegen der Schutzwürdigkeit der Sozialdaten und der Besonderheiten der Erhebung (vgl. Rz. 12) hat die Erforderlichkeit des Übermittlungsersuchens – anders als im Rahmen des § 68 – ein vom Leiter oder der Leiterin der ersuchenden Stelle besonders bestimmte beauftragte Person festzustellen. Diese beauftragte Person soll die Befähigung zum Richteramt haben. Zur Kennzeichnu...mehr

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Jansen, SGB X § 79 Einricht... / 2.4 Gewährleistung von Kontrollen (Abs. 2)

Rz. 13 Die beteiligten Stellen haben zu gewährleisten, dass die Zulässigkeit des Verfahrens auf Abruf kontrolliert werden kann. Gegenstand der Kontrolle ist die generelle Zulässigkeit des Abrufverfahrens, nicht die Zulässigkeit des einzelnen Abrufs. Rz. 14 Um die Einrichtung und das Verfahren kontrollfähig zu machen, schreibt Abs. 2 vor, dass schriftliche oder elektronische F...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.6.5 Wiederherstellung oder Erneuerung eines Hilfsmittels (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 23 Weil die Beschädigung eines Hilfsmittels einem Körperschaden gleichgestellt ist (§ 8 Abs. 3), muss auch deren Wiederherstellung oder Erneuerung der Heilbehandlung gleichgestellt werden. Hilfsmittel sind in § 31 geregelt (vgl. Komm. zu § 31). Sie umfassen Körperersatzstücke (z. B. Arm- und Beinprothesen), orthopädische und andere Hilfsmittel, z. B. Brillen, Hörgeräte o...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.1 Datenempfänger

Rz. 5 Die von § 78 umfassten Empfänger sind alle Personen und Stellen, die keine Stelle nach § 35 SGB I sind, da für diese spezielle in § 67c festgelegte Zweckbindungen gelten (vgl. Komm. zu § 67c) und denen auf der Grundlage entweder einer Einwilligung der betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO i. V. m. § 67b) oder einer anderen gesetzlichen Übermittlungsbefugnis...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.4 Mitteilungen an Meldebehörden (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 36 Die Sozialleistungsträger haben die Meldebehörden nach § 6 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes immer dann zu unterrichten, wenn sie Anhaltspunkte dafür haben, dass die von den Meldebehörden übermittelten Daten unvollständig oder falsch sind. Betroffen sind hier nur die Fälle, in denen ein Ersuchen der Leistungsträger von den Meldebehörden beantwortet wurde und die Leistung...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 2.6 Gesundheitsschaden der Leibesfrucht

Rz. 14 Der Embryo muss nicht an einer Berufskrankheit nach der Berufskrankheitenliste leiden. Sobald bei der Mutter ein Versicherungsfall gegeben ist, wird jede dadurch verursachte Erkrankung oder Gesundheitsschädigung des Kindes während der Schwangerschaft als Folgeschaden zugerechnet. Erfasst werden auch mittelbare Folgen nach § 11 (vgl. Ricke, in: BeckOGK, Stand: 15.2.202...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.8 Übermittlungsumfang nach Abs. 1

Rz. 26 Der Umfang der zulässig zu übermittelnden Daten wird in § 74 Abs. 1 durch das Erforderlichkeitsprinzip und den Zweck der Datenübermittlung bestimmt. Das bedeutet, dass von der Stelle nach § 35 SGB I grundsätzlich alle relevanten Daten übermittelt werden dürfen, die für die Durchführung des Versorgungsausgleichs oder im Zusammenhang mit Unterhaltsansprüchen nach Nr. 1...mehr

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Jansen, SGB X § 72 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die Vorschriften des SGB X an die EU-Datenschutzrichtlinie angepasst wurden (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenve...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.2.1 Geeignete Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gemäß Art. 89 Abs. 1 DSGVO

Rz. 8 Die Verarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken unterliegt nach Art. 89 Abs. 1 Satz 1 DSGVO geeigneten Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person. Mit diesen Garantien wird sichergestellt, dass technische und organisatorische Maßnahmen bestehen, mit denen insbesondere die Achtung des Grundsatzes der Datenminimierung gewährleistet wird ( Art. ...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.9 Ortskräfte

Rz. 34 Abs. 1 Nr. 3 bestimmt, dass Ortskräfte kraft Satzung durch die Unfallkasse des Bundes als zuständigem Unfallversicherungsträger (§ 125 Abs. 1 Nr. 9) in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen werden können. Dadurch wurde die frühere Praxis, die eine Absicherung der Ortskräfte auf der Basis von arbeitsvertraglichen Regelungen und Verwaltungsvorschriften ermöglic...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.7.1 Übermittlungen auf Ersuchen der Ausländerbehörde (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 40 Nach Nr. 1 Buchst. a bis d dürfen auf Ersuchen über die – parallel zulässigen – Angaben nach § 68 hinaus nur folgende Daten mitgeteilt werden: Zur Entscheidung über den Aufenthalt des Ausländers oder eines Familienangehörigen des Ausländers (zum Angehörigenbegriff wird auf § 16 SGB XI verwiesen, da das Aufenthaltsgesetz selbst keine Definition bietet) Daten über Leistu...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.3 Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung nach § 75

Rz. 10 Da Sozialdaten besonders schutzwürdig sind, sieht § 75 als bereichsspezifische Regelung für die Übermittlung von Sozialdaten zu Zwecken wissenschaftlicher Forschung und Planung besondere Anforderungen vor. Er regelt in Abs. 1 und 2 die Zulässigkeit und Modalitäten der Übermittlung an die Forscher und Planer und besondere Pflichten der Stellen nach § 35 SGB I. Abs. 3 e...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.1 Begriffsdefinitionen

Rz. 6 Die Begriffe Forschung und Planung sind weder in der DSGVO noch im SGB X definiert. Es bieten sich folgende Definitionen an: Forschung ist die Gesamtheit der methodisch-systematischen, schöpferisch-geistigen Bemühungen im Rahmen der Wissenschaft zur Gewinnung neuer, allgemein nachprüfbarer Erkenntnisse; sie muss sich auf ein bestimmtes Vorhaben beziehen; Planung ist der ...mehr

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Jansen, SGB X § 79 Einricht... / 2.2 Voraussetzungen für die Einrichtung automatisierter Verfahren auf Abruf (Abs. 1)

Rz. 9 Abs. 1 enthält mehrere Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Einrichtung eines automatisierten Verfahrens auf Abruf, die alle kumulativ erfüllt sein müssen. 3 Voraussetzungen müssen erfüllt werden: Das Verfahren muss die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person berücksichtigen. Das Verfahren muss wegen der Vielzahl der Abrufe oder wegen ihrer besonderen Eilbedürfti...mehr

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Jansen, SGB X § 73 Übermitt... / 2.1 Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat von erheblicher Bedeutung (Abs. 1)

Rz. 7 Unter Verbrechen sind Straftaten zu verstehen, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder mehr bedroht sind (§ 12 Abs. 1 StGB). Rz. 8 Den Begriff "Straftat von erheblicher Bedeutung" gibt es im Strafrecht nicht. Nach der amtlichen Begründung des Gesetzgebers zum Zweiten SGB-ÄndG von 1994 (vgl. BT-Drs. 12/6334 v. 2.12.1993 S. 10/11) handelt es sich um S...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.2.2 Im Rahmen der Geltendmachung und Durchsetzung sowie Abwehr eines Erstattungs- oder Ersatzanspruchs (Nr. 1a)

Rz. 31a Mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde durch Art. 8 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) in Abs. 2 die Nr. 1a neu eingefügt. Abs. 1 gilt danach nicht im Rahmen der Geltendmachung und Durchsetzung sowie Abwehr eines Erstattungs- oder Ersatzanspruchs. Die Übermittlungssperre des § 76 Abs. 1 ers...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.1 Abwendung geplanter Straftaten (Nr. 1)

Rz. 8 Die Straftaten, die eine Datenübermittlung nach § 71 zur Erfüllung einer besonderen gesetzlichen Pflicht zulässig machen, sind in § 138 Abs. 1 und 2 StGB abschließend aufgeführt. Eine Erweiterung des dortigen Katalogs auf ähnlich gefährliche Delikte ist unzulässig (vgl. Analogieverbot, Rz. 4). Rz. 9 Es ist in der Praxis eher unwahrscheinlich, dass der Sozialleistungsträ...mehr

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Sauer, SGB III § 455a Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 des 29. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG, BGBl. I Nr. 249) mit Wirkung zum 1.8.2024 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt abweichend von den Bestimmungen zum BAföG Leistungsanpassungen in den §§ 54a, 61, 62, 64, 67 und 123 bis 126 zum 1.8.2024. A...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 Aubel, Unfallversicherungsschutz einer "ehrenamtlichen" Chorsängerin, SGb 2023, 560. Benz, Der Versicherungsschutz von Unternehmern bei Arbeitsunfällen, BB 1978, 663. ders., Keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft bei Tätigkeiten für das Unternehmen, SGb 2000, 500. Breuer, Private Unfallversicher...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.8.1 Gesetzlicher Umfang

Rz. 26 Entspricht die Satzungsregelung dem Gesetzeswortlaut, umfasst sie alle betriebsfremden Personen, die sich erlaubtermaßen auf dem Gelände des Unternehmens aufhalten. Im Gegensatz zu allen anderen die Versicherungspflicht begründenden Vorschriften kommt es auf einen besonderen betrieblichen Zweck des Aufenthaltes nicht an, so dass die körperliche Anwesenheit allein ausr...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.3 Versicherungsschutz für dem Schifffahrtsbetrieb eigentümliche Gefahren

Rz. 9 Weil das Schiff zugleich Arbeits-, Aufenthalts- und Wohnstätte für die auf dem Schiff Tätigen ist (§ 41 SeemG – Anspruch auf Unterkunft an Bord) und überdies zumeist ständige Arbeitsbereitschaft besteht, die auch im Rahmentarifvertrag ihren Niederschlag gefunden hat, sind die Besonderheiten der Schifffahrt bereits bei der Bestimmung des Umfangs des Unfallversicherungss...mehr

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Jansen, SGB X § 70 Übermitt... / 2.5 Öffentliches Interesse

Rz. 10 Die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person bleiben jedoch unbeachtlich, wenn das öffentliche Interesse an der Durchführung des Arbeitsschutzes erheblich überwiegt. Das ist z. B. der Fall, wenn ohne die Datenübermittlung einer erheblichen Gefährdung für Leib, Leben und Gesundheit von Arbeitnehmern nicht wirksam begegnet werden kann. Die objektive Güterabwägun...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.1 Unternehmer

Rz. 4 Der personelle Geltungsbereich der sog. freiwilligen Unternehmerversicherung (Abs. 1 Nr. 1) entspricht nach dem Wortlaut der Vorschrift dem in § 3 Abs. 1 Nr. 1. Er gewährt dem Unternehmer (zu den Begriffen vgl. Komm. zu § 3) ein Beitrittsrecht zur gesetzlichen Unfallversicherung.mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.1 Versicherungsfreiheit aufgrund beamtenrechtlicher Unfallfürsorgevorschriften (Abs. 1 Nr. 1)

2.1.1 Personeller Geltungsbereich Rz. 6 Versicherungsfrei sind Personen, soweit für sie beamtenrechtliche Unfallfürsorgevorschriften gelten. Einschlägige Unfallfürsorgevorschriften sind die §§ 30 ff. BeamtVG. Sie gelten für alle Beamten im staatsrechtlichen Sinne. Für die Beamten der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unt...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2 Rechtspraxis

2.1 Datenempfänger Rz. 5 Die von § 78 umfassten Empfänger sind alle Personen und Stellen, die keine Stelle nach § 35 SGB I sind, da für diese spezielle in § 67c festgelegte Zweckbindungen gelten (vgl. Komm. zu § 67c) und denen auf der Grundlage entweder einer Einwilligung der betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO i. V. m. § 67b) oder einer anderen gesetzlichen Übe...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.2.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 4 § 10 erfasst sowohl die Seeschifffahrt einschließlich der Seefischerei sowie der Küstenschifffahrt als auch die Binnenschifffahrt, weshalb die Unterscheidung (vgl. § 121 Abs. 3) für die Anwendung des § 10 dahinstehen kann.mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.5.4 Ende der Befreiung

Rz. 21 Die Befreiungswirkung endet, wenn nachträglich die Grundstücksfläche 0,25 ha überschreitet. Entfallen sonstige Voraussetzungen wie beispielsweise im Fall der Beendigung der Ehe oder der Lebenspartnerschaft, so endet ebenfalls die Befreiung für den geschiedenen Ehegatten oder den vormaligen Lebenspartner. Ist dieser weiterhin im landwirtschaftlichen Unternehmen tätig, ...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.8 Zuständigkeit

Rz. 23a Durch Art. 3 Nr. 21 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch v. 5.8.2010 (vgl. BGBl. I S. 1127) wurde die Seeberufsgenossenschaft durch die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft ersetzt. Nach weiteren Fusionen entstand die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr).mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.9.7 Konkrete Satzungsregelungen

Rz. 41 Zuständig ist nach § 125 Abs. 1 Nr. 9 die Unfallversicherung Bund und Bahn. Deren Satzung regelt in § 5 Abs. 4 10 die Satzungsversicherung der bei staatlichen deutschen Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Unfallkasse des Bundes Beschäftigten.mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.9 Formalversicherung

Rz. 33 Wie bei der Versicherung kraft Satzung nach § 3 dargestellt (vgl. Komm. dort), gibt es auch bei der freiwilligen Versicherung aus Vertrauensschutzgründen eine Formalversicherung, wenn der Unfallversicherungsträger von der Zulässigkeit der freiwilligen Unternehmerversicherung ausgeht und Beiträge erhebt (BSG, Urteil v. 14.12.1995, 2 RU 41/94).mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.5.5 Apotheker

Rz. 40 Apotheker ist nach der Bundesapothekerordnung und der Approbationsordnung für Apotheker nur derjenige, der approbiert oder vorübergehend zur Ausübung des Berufs des Apothekers zugelassen ist. Die Approbation wird von der zuständigen Landesbehörde erteilt.mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1 Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (Abs. 1 Satz 1)

2.1.1 Abwendung geplanter Straftaten (Nr. 1) Rz. 8 Die Straftaten, die eine Datenübermittlung nach § 71 zur Erfüllung einer besonderen gesetzlichen Pflicht zulässig machen, sind in § 138 Abs. 1 und 2 StGB abschließend aufgeführt. Eine Erweiterung des dortigen Katalogs auf ähnlich gefährliche Delikte ist unzulässig (vgl. Analogieverbot, Rz. 4). Rz. 9 Es ist in der Praxis eher u...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.6 Geschützte Verrichtungen

2.6.1 Durchführung einer Heilbehandlung (Abs. 1 Nr. 1 1. Alternative) Rz. 16 Zur versicherten Heilbehandlung gehören alle Maßnahmen nach § 27 (vgl. BSG, Urteil v. 24.6.1981, 2 RU 87/80). Erfasst sind daher diagnostische Eingriffe (BSG, Urteil v. 27.6.1982, 2 RU 20/78) und ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen, gleich ob diese ambulant oder stationär in einem Krankenhaus o...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach der Gesetzesbegründung entspricht die Vorschrift über den Versicherungsfall einer Leibesfrucht dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 555a Satz 1 RVO a. F.). Hinsichtlich des Versicherungsfalls der Mutter enthält die Vorschrift eine gegenüber § 555a Satz 2 RVO a. F. erweiternde Klarstellung. Die Vorschrift trat am 1.1.1997 in Kraft und erfasst nur die ab diesem...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat nach Art. 36 Satz 1 des UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 in Kraft. Durch Art. 4 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation v. 20.4.2013 (BGBl. I S. 868) erfolgte mit Wirkung zum 1.8.2013 eine redaktionelle Anpassung an das Seearbeitsgesetz.mehr