Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Förderungsumfang

Rz. 400 Altersteilzeit wird – unabhängig von den früheren Förderansprüchen der BA, aber nicht von den Anspruchsvoraussetzungen der §§ 2 und 3 Abs. 1 ATG – steuer- und sozialversicherungsrechtlich privilegiert.[1031] Sowohl die Aufstockungsbeträge (§ 3 Abs. 1 Nr. 1a ATG) – selbst wenn diese über die gesetzlichen Mindestbeträge hinausgehen – als auch die zusätzlichen Rentenver...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / E. Steuerrechtliches

Rz. 39 Lohnsteuerliche Besonderheiten ergeben sich betreffend den Midi-Job (Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV) nicht. Es handelt sich um einen rein sozialversicherungsrechtlichen Begriff.mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 2. Zeitobergrenzen von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen

Rz. 47 Die auf den ersten Blick nicht recht zueinander passenden, verschiedenen zeitlichen Obergrenzen von entweder drei Monaten oder siebzig Arbeitstagen sind tatsächlich zwei verschiedene Fallvarianten. Die zuständigen Spitzenverbände der Sozialversicherung haben mit Billigung der wohl überwiegenden Auffassung im Schrifttum lange Zeit die Drei-Monats-Grenze nur dann angewa...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Gesetzlicher Forderungsübergang

Rz. 466 Wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, nachdem der Arbeitnehmer bereits Arbeitslosengeld bzw. andere Sozialleistungen erhalten hat, bestehen u.U. Erstattungsansprüche der Agentur für Arbeit gem. § 115 SGB X .mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 692 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.56: Unterrichtung und Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung und Eingruppierung An: Betriebsrat Zu Händen des Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Von: Personalabteilung Datum: _________________________ Betr.: Unterrichtung über die beabsichtigte Einstellung und Eingruppierung ei...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / cc) Karenzentschädigung

Rz. 468 Die Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Zahlung einer Karenzentschädigung für ein Wettbewerbsverbot nach § 148 SGB III ist durch das Dritte Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 aufgehoben worden.[867]mehr

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§ 25 Unfallversicherung / C. Beitragspflicht

Rz. 10 Beitragspflichtig sind in der gesetzlichen Unfallversicherung ausschließlich die Unternehmer für die in ihrem Unternehmen beschäftigten Versicherten, § 150 Abs. 1 SGB VII.mehr

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§ 25 Unfallversicherung / E. Rechtsweg

Rz. 24 Gegen den Feststellungsbescheid, mit dem die Gefahrklassen festgestellt werden, gegen den Zuständigkeitsbescheid, mit dem sich eine Berufsgenossenschaft für zuständig erklärt, sowie gegen die einzelnen Beitragsbescheide ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben. Insoweit gelten die allgemeinen Regeln insbesondere des SGB X. Rz. 25 Bleibt der Widerspruch erfolglos, ...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / bb) Unberechtigtes Anerkenntnis durch Versicherungsnehmer

Rz. 109 Der Versicherungsnehmer ist Inhaber eines Stahlwerkes. Während der Arbeitszeit verletzt einer seiner Mitarbeiter fahrlässig einen anderen Kollegen, der daraufhin eine Sprunggelenksfraktur erleidet. Der Versicherungsnehmer erklärt dem verletzten Mitarbeiter, er werde natürlich für ein Schmerzensgeld aufkommen. Der Betriebshaftpflichtversicherer lehnt die Zahlung ab, w...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) § 2 Versorgungsfälle

Rz. 674 (1) Eine Anknüpfung an die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (gRV), am besten durch eine entsprechende dynamische Verweisung auf die jeweils geltende Altersgrenze in der gRV, ist am unproblematischsten. Abweichende Altersgrenzen haben auch Auswirkungen auf die Berechnung der Höhe der unverfallbaren Anwartschaft nach § 2 Abs. 1 BetrAVG. Der 2. Satz wied...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Menschengerechte Gestaltung der Arbeit als Aufgabe des Arbeitsschutzes

Rz. 557 Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Gesundheitsschutz ist der Oberbegriff.[1523] Der Begriff Arbeitsunfall ist in § 8 Abs. 1 SGB VII definiert, der Begriff Berufskrankheiten ergibt sich aus der Berufskrankheitenverordnung, § 9 Abs. 1 S. 1 SGB VII. Rz...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 1. Regelmäßigkeit

Rz. 11 Um nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV als geringfügige Beschäftigung zu zählen, muss die Tätigkeit – im bewussten Gegensatz zu dem Ausschluss der Berufsmäßigkeit in Nr. 2 (vgl. hierzu unten Rdn 54 ff.) – regelmäßig erbracht werden.[6]mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Struktur des Mitbestimmungstatbestands in § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Rz. 543 Soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, bestimmt der Betriebsrat mit über Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften. Die unter Rdn 542 genannten Sachverhalte zeigen, dass die Mitbestimmung des Betriebsrates na...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 10. Vereinbarung zwischen Transfergesellschaft und Arbeitgeber

Rz. 1044 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.77: BQG/Transfergesellschaft Kooperationsvertrag zwischen der _________________________ – nachfolgend "Transfergesellschaft" genannt – und der _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – Präambel Im Interessenausgleich vom _________________________ und im Sozialplan vom _________________________...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / III. Nachweis

Rz. 19 Der Beschäftigte muss dem Arbeitgeber die Pflegebedürftigkeit seines nahen Angehörigen durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachweisen; bei privat pflegeversicherten Pflegebedürftigen ist ein vergleichbarer Nachweis zu erbringen, § 3 Abs. 2, ggf. i.V.m. § 3 Abs. 5 S. 3 PflegeZG. Nimmt der Beschäftigt...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Rz. 507 Der Betriebsrat hat bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften mitzubestimmen. Dieses Mitbestimmungsrecht dient sowohl dem Schutz der Gesundheit als auch des Lebens am Arbeitsplatz. Die Beschäftigten sollen im Betrieb keinerl...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Kollisionsregeln: Entgeltfortzahlung vs. Feiertage; Entgeltfortzahlung vs. Kurzarbeit

Rz. 477 Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt auch die Entgeltzahlung an Feiertagen. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gemäß § 2 Abs. 1 EFZG das Arbeitsentgelt fortzuzahlen, wenn Arbeitszeit infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt. Für den Fall, dass krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und ein Feiertag zusammentreffen, enthält § 4 Abs. 2 EFZG eine Kollisionsregel. ...mehr

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§ 31 Muster, Checklisten, F... / I. Checkliste: Voraussetzungen der geringfügigen Beschäftigung ausschließlich in Privathaushalten

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 2. Vorstellungsgespräch

Rz. 52 Die Kosten eines vom Arbeitgeber veranlassten Vorstellungsgesprächs (Reisekosten, Verpflegung und ggf. Übernachtung) trägt unter dem Blickwinkel des Auftragsrechts grds. der Arbeitgeber,[123] es sei denn, er hat vorab klargestellt, dass Kosten nicht erstattet werden.[124] Etwas anderes gilt für Flugkosten, die üblicherweise nicht als erstattungsfähig angesehen werden....mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

a) Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen/gleichgestellten behinderten Menschen Rz. 243 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.20: Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen/gleichgestellten behinderten Menschen An das Integrationsamt _________________________ Antrag ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / (2) Massenentlassungen

Rz. 315 Bei Entlassung mehrerer Arbeitnehmer können die für eine Massenentlassung gem. §§ 17 ff. KSchG relevanten Voraussetzungen erfüllt sein, sodass es der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige bedarf. Bei der Berechnung des Schwellenwertes des § 17 Abs. 1 S. 1 KSchG stehen Aufhebungsverträge als "andere Beendigungen" i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 2 KSchG Entlassungen jedenfal...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Auswirkungen eines fehlenden BEM auf die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung

Rz. 527 Nach ständiger Rechtsprechung des BAG[1472] ist die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung anhand von Kriterien zu prüfen: Rz. 528 Mit Inkrafttreten des § 167 Abs. 2 SGB IX sind vereinzelt Einzelstimmen laut geword...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 830 Das Vertragsmuster enthält für die Kündigung zwei unterschiedliche Regelungsvorschläge, die wahlweise verwendet werden können. Zum einen handelt es sich um eine Regelung für einen unbefristeten Geschäftsführeranstellungsvertrag mit ordentlicher Kündigungsmöglichkeit, zum anderen um einen befristeten Geschäftsführeranstellungsvertrag,[1834] der während der befristeten...mehr

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / A. Grundlagen der Besteuerung

Rz. 1 Das an einen geringfügig entlohnten Beschäftigten gezahlte Arbeitsentgelt ist entweder pauschal oder nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu versteuern. Arbeitsentgelte für eine geringfügige Beschäftigung sind Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit und damit nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer vom Arbeits...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 2. Stiftungsrechtliche Gestaltung

Rz. 58 Die klassische Gestaltung zugunsten eines Kindes mit Behinderung durch Vor- und Nacherbfolge und Dauertestamentsvollstreckung ist in Zeiten niedriger Zinsen bzw. bei einem geringeren Erbteil als 150.000 EUR häufig nicht geeignet, die oben genannten Ziele der Gestaltung, insbesondere die spürbare Steigerung der Lebensqualität des Begünstigten, zu erreichen und einen (s...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / E. Übergangsvorschriften

Rz. 112 Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 1.1.2013 bestanden haben, folgen ggf. noch altem Recht. Übergangsvorschriften sehen §§ 229 Abs. 5, 230 Abs. 8 SGB VI vor.mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / I. Grundsätze

Rz. 16 Bereits in Vollzeitarbeitsverhältnissen ist die Anzeige der Aufnahme einer Nebentätigkeit Gegenstand einer allgemeinen vertraglichen Pflicht des Arbeitnehmers. Im Arbeitsverhältnis besteht nach § 242 BGB ein Auskunftsanspruch, soweit der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete uns...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Mindestinhalt des Antrags

Rz. 190 Ein bestimmter Inhalt ist für den Antrag nach § 17 Abs. 2 MuSchG nicht vorgeschrieben. Im eigenen Interesse sollte der Arbeitgeber allerdings von sich aus der Behörde alle Informationen, die für die behördliche Entscheidung erforderlich sind, bereits in seinem Antrag (und möglichst nicht erst auf Nachfrage) mitteilen. Allerdings gilt der Amtsermittlungsgrundsatz nach...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 363 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.30: Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Arbeitsvertrag zwischen _________________________ (Arbeitgeber/in) und Herrn/Frau _________________________ (Arbeitnehmer/in) wohnhaft _________________________, Tel.: _________________________ 1.Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses Der/Die Arbeitnehmer/in wird be...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / dd) Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes

Rz. 25 Die Ersatzforderungen müssen auf gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes beruhen (z.B. §§ 823 ff. BGB). Auch aus vertraglichen Beziehungen folgende Ansprüche sind gedeckt, soweit sie auf dem Gesetz beruhen (z.B. aus positiver Vertragsverletzung nach § 280 Abs. 1 BGB). Dies gilt dann aber nur hinsichtlich des negativen Interesses. Das Erfüllungs...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 2. Allgemeines zur Entgeltobergrenze

Rz. 12 Eine geringfügige Beschäftigung in der Ausprägung der geringfügig entlohnten Beschäftigung (Entgeltgeringfügigkeit) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig die jeweilige Geringfügigkeitsgrenze (zurzeit 538 EUR je Monat) nicht übersteigt, § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. Ob dies der Fall ist, kann schwieriger zu entscheiden sein als auf den erste...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vereinbarungen über den sozialversicherungsrechtlichen Status

Rz. 1414 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.84: Vereinbarungen zum sozialversicherungsrechtlichen Status Sozialversicherungsfreie Beschäftigung Die Vertragspartner sind darüber einig, dass zwischen ihnen kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Eine über den Umfang dieser Vereinbarung hinausgehende persönliche, wirtschaft...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Überschrift/Präambel

Rz. 221 Die Aufnahme einer Überschrift ist nicht erforderlich, aber in der Praxis sinnvoll, da sich die Vereinbarungen dann leichter voneinander abgrenzen lassen. Im Fall einer Kündigung kann hierauf Bezug genommen werden. Alternativ können die Betriebsvereinbarungen auch durchnummeriert werden. Auch die Aufnahme einer Präambel ist nicht zwingend. Jedoch können Ziel, Sinn und...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 8. Stellenanzeige

Rz. 37 Das Anforderungsprofil ist Grundlage der weiteren Personalsuche, sei es per Stellenanzeige, die der Arbeitgeber selbst oder mit Hilfe Dritter entwirft, produziert und platziert, oder sei es mit Hilfe von Personalberatern ("Headhuntern"). Im gesamten Ausschreibungsverfahren sind die Verbote des AGG (§ 11 AGG), ferner die Beteiligungsrechte des Betriebsrats/Personalrats...mehr

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / A. Gesetzliche Grundlagen und Inhalt

Rz. 1 Teilzeitarbeit und deren rechtliche Gleichbehandlung ist erst seit etwa den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts in den Blick des Gesetzgebers gerückt. Ein Meilenstein war zweifellos das Inkrafttreten des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1995 (BeschFG), das erstmals den Grundsatz der "Gleichbehandlung der Teilzeit" normierte. Eine Einbeziehung der unter sozialvers...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Entsendungsdauer, § 2

Rz. 654 Gem. § 2 Abs. 2 NachwG muss einem Arbeitnehmer, der seine Arbeitsleistungen länger als einen Monat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen hat, vor seiner Abreise ein Nachweis ausgehändigt werden, der insbesondere Angaben dazu enthält, wie lange der Auslandseinsatz andauern wird. Aus diesem Grund nimmt § 2 Abs. 1 eine Befristungsregelung auf, die die Da...mehr

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§ 1 Grundlagen / II. Rechtssystematische Überlegungen zum sozialrechtlichen Erstattungsanspruch

Rz. 54 § 102 Abs. 2 S. 2 SGB XII ordnet an, dass der Erbe mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen Nachlasses haftet. Die Vorschrift begrenzt damit die Eigenhaftung des Erben für den sozialrechtlichen Erstattungsanspruch. Zweck dieser kraft Gesetzes eintretenden Sonderhaftungsbeschränkung ist die Vereinfachung des Haftungsbeschränkungsverfahrens, ohne den Schu...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / C. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Rz. 13 In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht bildet die geringfügige Beschäftigung in privaten Haushalten eine Sonderform, die von der der geringfügigen Beschäftigung allgemein zu unterscheiden ist. Rz. 14 Wie alle geringfügigen Beschäftigungen sind auch die in Privathaushalten geringfügig Beschäftigten grundsätzlich versicherungsfrei. In der Rentenversicherung ist die B...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / f) Entscheidung des Integrationsamts

Rz. 221 Das Integrationsamt hat seine Entscheidung nach freiem, pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Dabei ist das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers am Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses und seiner Eingliederung im Berufsleben gegen das Kündigungsinteresse des Arbeitgebers abzuwägen. Die arbeitsrechtliche Wirksamkeit der beabsichtigten Kündigung hat das Integ...mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / 1. Darlehen

Rz. 37 Die Förderleistung ist als Darlehen der öffentlichen Hand konzipiert; zuständige Behörde ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, § 3 Abs. 1 S. 1 FPfZG. Rz. 38 Das Darlehen wird in monatlichen Raten an den Beschäftigten[19] ausgezahlt. Die Höhe der monatlichen Darlehensrate entspricht der Hälfte der Differenz zwischen den pauschalierten monatl...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Alkohol/Drogen

Rz. 72 Die Frage nach einer Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit war bisher – im Gegensatz zu den bloßen Alkoholgewohnheiten, die die Privatsphäre des Bewerbers betreffen[160] – grds. zulässig.[161] Aus medizinischer Sicht handelt es sich um eine Krankheit, die auf negative Auswirkungen für die psychische und physische Leistungsfähigkeit schließen lässt, insbesondere bei gef...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 8. Muster zum Sozialplan

Rz. 1022 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.76: Sozialplan Sozialplan zwischen der _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und _________________________ § 1 Geltungsbereich (1) Vorbehaltlich nachfolgendem § 2 gilt dieser Sozialplan für alle Arbeitnehmer (m/w/d – nachfolgend aus Gründen der Lesbarkeit einheitlich: Arbeitnehmer) des B...mehr

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§ 23 Rentenversicherung / A. Einführung

Rz. 1 Die gesetzliche Rentenversicherung ist im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) geregelt. Sie sichert das Risiko ab, wegen der allmählich meist nachlassenden Erwerbsfähigkeit im Alter einkommenslos zu sein. Dabei stellt die gesetzliche Regelaltersrente ohne Bewertung der konkreten Erwerbsfähigkeit des Einzelnen darauf ab, ein bestimmtes Lebensalter (das Rentenei...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 3. (Keine) Berufsmäßigkeit

Rz. 54 Eine kurzzeitige Beschäftigung kann nur dann das Privileg der geringfügigen Beschäftigung nach § 8 SGB IV genießen, wenn sie nicht berufsmäßig erfolgt oder wenn das monatliche Entgelt 450 EUR nicht übersteigt. Dies zu klären ist erfahrungsgemäß die bei weitem schwierigste Aufgabe im Rahmen der Gestaltung einer zeitgeringfügigen Beschäftigung; die nachfolgend skizziert...mehr

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§ 20 Mietrecht / 7. Unbekannter Erbe

Rz. 87 Die Fälle häufen sich, in denen der Erbe unbekannt bleibt. Immer mehr Menschen leben allein, so dass im Fall des Todes eines Menschen meist ein langer Zeitraum verstreicht, innerhalb der dem Vermieter die Erzielung von Mieteinnahmen unmöglich gemacht wird. Verfügt der Vermieter über eine Mietkaution, so ist lediglich ein Übergangszeitraum gesichert. Sind jedoch die Sch...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 1. Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen, § 3 Abs. 1 PflegeZG

Rz. 32 Die Inanspruchnahme von Pflegezeit/Pflegeteilzeit nach § 3 Abs. 1 PflegeZG setzt voraus, dass der Beschäftigte einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt. Der Begriff der häuslichen Umgebung wird im Pflegezeitgesetz nicht definiert. Aus der Zielbeschreibung in § 1 PflegeZG, "die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern",...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Vorschlag zur Vorgehensweise

Rz. 514 Die Einhaltung der Sechswochenfrist muss überwacht werden. Ist dieser Referenzzeitraum überschritten, muss das BEM einsetzen. Dazu ist zunächst der Arbeitnehmer anzuschreiben und über die Ziele des BEM und über die in diesem Zusammenhang erhobenen und verwendeten Daten zu informieren, Musterschreiben nebst Antwort siehe unten Rdn 500 f. Rz. 515 Ist der Arbeitnehmer mi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Zwingende gesetzliche Vorgaben im ASiG

Rz. 581 Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese Verpflichtung enthält keinen Handlungsspielraum des Arbeitgebers. Rz. 582 Gemäß § 11 ASiG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Dieser setzt sich zusammen aus dem Arbeitgeber ...mehr