Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Berufskrankheitenrecht ist deutlich jünger als die gesetzliche Unfallversicherung, die ursprünglich nur für Arbeitsunfälle in Industriebetrieben konzipiert war (Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884, RGBl. 1884 S. 69, in Kraft getreten am 1.10.1885). Von einem Unfall konnte und kann begrifflich aber nur die Rede sein, wenn die schädigenden Einwirkungen auf eine Arb...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.2 Listenmäßige Einwirkung(en)

Rz. 16 Einwirkungen sind alle Umstände, die die Gesundheit des Menschen von außen beeinflussen. Obwohl das Gesetz in Abs. 1 Satz 2 nur die Mehrzahl (Einwirkungen) benutzt, kann im Extremfall ein einmaliger Vorgang ausreichen (z. B. Infektion bei der BK 3101). Der Einwirkungsbegriff ist weit auszulegen (Becker, in: Brackmann, SGB VII, § 9 Rz. 49; Kater/Leube, SGB VII, § 9 Rz....mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 3 Literatur

Rz. 167 Becker, Zur Unfallkausalität, SGb 2012, 691. ders., Unterschiedliche Kausalitätsprüfungen im Zivilrecht und im Sozialrecht am Beispiel neuerer BGH-Urteile zum Sudeck-Syndrom, MedSach 2011, 32. ders., Die wesentliche Bedingung – aus juristischer Sicht, MedSach 2007, 92. ders., Der Arbeitsunfall, SGb 2007, 721. ders., 50 Jahre BSG-Rechtsprechung zum Unfallversicherungsrech...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.1 Versicherte Tätigkeit

Rz. 15 Der Versicherungsschutz wird erst dann aktiviert, wenn die schädlichen Einwirkungen, denen der Versicherte ausgesetzt war, einem der Tatbestände zugeordnet werden können, die in §§ 2, 3 oder 6 aufgeführt sind. Allerdings umschreiben diese Vorschriften in aller Regel keine Tätigkeiten (Ausnahme: Rettungshandlung nach § 2 Abs. 1 Nr. 13a), sondern nur den versicherten Pe...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.6 Widerlegbare Kausalitätsvermutung (Abs. 3)

Rz. 78 Die Vermutungsregelung in Abs. 3 wurde mit dem SGB VII zum 1.1.1997 eingeführt. Sie betrifft die Anerkennung einer Berufskrankheit nach Abs. 1. Nach der Gesetzesbegründung (BR-Drs. 263/95) handelt es sich um einen Beweisgrundsatz, wonach der ursächliche Zusammenhang zwischen arbeitsplatzbezogenen Einwirkungen und einer in der Berufskrankheitenliste genannten Berufskra...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 2.2 Rehabilitation

Rz. 4 Leistungen zur Rehabilitation hat der Unfallversicherungsträger unmittelbar nach Eintritt eines Versicherungsfalles zu erbringen. Dies macht die Überschrift zum Dritten Kapitel des SGB VII deutlich (Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalles) Nach dem Grundsatz des § 26 Abs. 1 steht an. An erster Stelle steht dabei die Heilbehandlung. Dazu gehören neben der Ers...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2.2 Ausgangsgruppe

Rz. 42 Aus der Allgemeinbevölkerung ist zunächst eine bestimmte Personengruppe herauszufiltern. Die Mitglieder dieser Ausgangsgruppe müssen aus mindestens 3 Einzelpersonen bestehen, aber keinen gemeinsamen Beruf ausüben (Becker, in: Brackmann, SGB VII, § 9 Rz. 53 und 55). Der Ausgangsgruppe ist die "übrige Bevölkerung" (Vergleichsgruppe) gegenüberzustellen. Mit dem Personeng...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.7 Verfahren zur Ermittlung der Einwirkungen an früheren Arbeitsplätzen

Rz. 87 Die in Abs. 3a normierten Regelungen entsprechen der schon zuvor von den Unfallversicherungsträgern geübten Verwaltungspraxis bei der Ermittlung der Einwirkungsvoraussetzungen der jeweiligen BK, auch arbeitstechnische Voraussetzungen genannt. Abs. 3a Satz 1 nimmt auf den Untersuchungsgrundsatz bezug, der in § 20 SGB X normiert ist. Abs. 3a Satz 2 benennt § 21 Abs. 1 S...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.25 Hochschule

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.28 Jugendliche

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 3 Anhang: Prüfungsschemata

3.1 Prüfungsschema zur Feststellung einer Listen-Berufskrankheit (§ 9 Abs. 1) Rz. 112 Versicherte Tätigkeit nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII äußere (betriebliche) Einwirkung i. S. eines Berufskrankheitentatbestandes innerer (rechtlicher) Zusammenhang zwischen 1. und 2. äußere (betriebliche) Einwirkung Gesundheitsschaden i. S. eines Berufskrankheitentatbestandes als Erstschaden Ursa...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.34 Neckerei

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.36 Racheakt

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.3 Voraussetzungen für die Anerkennung

2.4.3.1 Bisher keine Listen-Berufskrankheit Rz. 64 Die Krankheit darf nicht in der Berufskrankheitenliste (Anlage 1 zur BKV) aufgeführt sein (1. Alternative). Die Krankheit ist zwar in der Berufskrankheitenliste aufgeführt, die weiteren dort aufgeführten Voraussetzungen, insbesondere die dort genannten Einwirkungen, liegen nicht vor (Alternative 2). Praxis-Beispiel Hautkrebs, ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.44 Tätlichkeit

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.46 Umkleiden

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2 Rechtspraxis

2.1 Listenberufskrankheiten (Abs. 1 Satz 1) Rz. 12 (Listen-)Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten in der Anlage zur BKV bezeichnet (generelle Voraussetzung, Abs. 1 Satz 1 HS 1, § 1 BKV) und die Versicherte infolge einer Tätigkeit erleiden, die Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.11 Berufsorganisation

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.48 Unternehmensgründung/Abwicklung

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Unfallbegriff 2.1.1 Von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis Rz. 4 Das Ereignis muss von außen einwirken (BSG, Urteil v. 9.5.2006, B 2 U 1/05 R). Damit sind Vorgänge jeglicher Art, z. B. auch ein Stolpern oder ein irgendwie gearteter Sturz umfasst. Es wird lediglich klargestellt, dass eine (körper)innere Ursache (z. B. ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, ein epileptis...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2 Arbeitsunfall

2.2.1 Innerer Zusammenhang 2.2.1.1 Grundlagen Rz. 10 Der Unfall muss sich gemäß Abs. 1 Satz 1 infolge einer versicherten Tätigkeit ereignet haben. Dabei handelt es sich im Kern nicht um einen Kausalzusammenhang, sondern um eine sachlich-rechtliche Beziehung zu der versicherten Tätigkeit, die in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend als innerer (oder sachlicher) Zusamme...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.21 Geschäftskontakte

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.24 Homeoffice

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2 Sonderfälle

2.3.2.1 Kind fremder Obhut anvertrauen (Abs. 2 Nr. 2a) Rz. 146 Nach dieser Vorschrift, die § 550 Abs. 2 Nr. 1 RVO a. F. entspricht, wird aus sozialpolitischen Gründen ein abweichender Weg (Umweg oder Abweg), der ansonsten unversichert wäre, unter bestimmten Voraussetzungen in den Versicherungsschutz einbezogen. Den Grundsätzen zum Versicherungsschutz bei Wegeunfällen entsprec...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 2 Rechtspraxis

2.1 Prävention Rz. 3 Nach dem Grundsatz des § 14 Abs. 1 haben die Unfallversicherungsträger mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Als arbeitsbe...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.29 Jugendvertretung

Rz. 89 Vgl. Betriebsrat Rz. 50 und Gewerkschaft Rz. 85.mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.4 Beweisgrundsätze

2.2.4.1 Vollbeweis Rz. 28 Die anspruchsbegründenden Tatsachen müssen grundsätzlich voll nachgewiesen sein. Dies bedeutet, dass der Unfallversicherungsträger sich grundsätzlich die volle Überzeugung von den beweiserheblichen Tatsachen verschaffen muss. Anspruchsbegründende Tatsachen sind die Tatsachengrundlagen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls (das Unfallereignis und die...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.31 Kindertagesstätte

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.37 Rehabilitationsmaßnahme

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4 Anerkennung einer Krankheit wie eine Berufskrankheit (Abs. 2)

2.4.1 Abgrenzung zu den Listen-Berufskrankheiten Rz. 59 Abs. 2 enthält eine Öffnungsklausel, wonach unter bestimmten Voraussetzungen eine Krankheit, die nicht in der Berufskrankheitenliste der Anlage 1 zur BKV aufgeführt ist, "wie eine Berufskrankheit" anzuerkennen ist und Leistungen zu gewähren sind. Es handelt sich dabei um einen gesetzgeberischen Kompromiss. Um der Praktik...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.39 Schlägerei

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.41 Schwimmen

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.5 Arbeitsbereitschaft

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.5 Ursachenzusammenhang (Kausalität)

2.1.5.1 Generelle und individuelle Kausalität Rz. 30 Nimmt der Verordnungsgeber eine Erkrankung in die Berufskrankheitenliste auf, so erkennt er nur den generellen Ursachenzusammenhang zwischen ihr und den jeweiligen Einwirkungen verbindlich an (BSG, Urteil v. 26.2.1992, 9a RV 4/91). Der generelle Ursachenzusammenhang zwischen den Einwirkungen und der Krankheit bei der Prüfun...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.52 Waschen

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.1 Unfallbegriff

2.1.1 Von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis Rz. 4 Das Ereignis muss von außen einwirken (BSG, Urteil v. 9.5.2006, B 2 U 1/05 R). Damit sind Vorgänge jeglicher Art, z. B. auch ein Stolpern oder ein irgendwie gearteter Sturz umfasst. Es wird lediglich klargestellt, dass eine (körper)innere Ursache (z. B. ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, ein epileptischer Anfall) kein...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.20 Geschäftseröffnung/Geschäftsaufgabe

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.1 Innerer Zusammenhang

2.2.1.1 Grundlagen Rz. 10 Der Unfall muss sich gemäß Abs. 1 Satz 1 infolge einer versicherten Tätigkeit ereignet haben. Dabei handelt es sich im Kern nicht um einen Kausalzusammenhang, sondern um eine sachlich-rechtliche Beziehung zu der versicherten Tätigkeit, die in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend als innerer (oder sachlicher) Zusammenhang bezeichnet wird. Die...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.18 Duschen

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.22 Geschäftsreise

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 4 Literatur

Rz. 114 Baur/Glenzk/Schneider, Die Bedeutung der Expositionsermittlung im Rahmen von Berufskrankheiten-Verfahren, ZblArbeitsmed 2013, 330. Becker, Synkanzerogenese als Berufskrankheit – Ein Lösungsvorschlag, ZblArbeitsmed 2015, 301. ders., Die anzeigepflichtigen Berufskrankheiten, Stuttgart 2010. ders., Stellenwert von Leitlinien und antizipierten Sachverständigengutachten bei ...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2 Aufnahmeschwelle (Abs. 1 Satz 2 HS 1)

Rz. 37 Abs. 1 Satz 2 HS 1 ermächtigt den Verordnungsgeber, solche Erkrankungen in die Liste aufzunehmen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Rz. 38 Dass nicht jedes beruflich (mit)bedingte ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.10 Lösung des inneren Zusammenhangs

Rz. 144 Für Wege vom oder zum Ort der Tätigkeit hat die Rechtsprechung im Interesse einer gleichmäßigen und rechtssicheren Handhabung eine feste zeitliche Grenze von 2 Stunden festgelegt, bis zu der eine Unterbrechung für den Versicherungsschutz auf dem restlichen Weg unschädlich ist. Wird diese Grenze überschritten, ist der versicherte Weg i. d. R. nicht mehr nur unterbroch...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.7 Arbeitssuche

Rz. 45 Betätigungen im Zusammenhang mit der Arbeitsuche sind grundsätzlich unversichert, es sei denn, der Betreffende kommt seiner Meldepflicht bei der heutigen Agentur für Arbeit nach (BSG, Urteil v. 31.1.1974, 2 RU 169/72; Urteil v. 30.1.1986, 2 RU 1/85). Inzwischen ist jedoch der am 1.1.2005 in Kraft getretene § 2 Abs. 1 Nr. 14 zu beachten, wonach der Arbeitsuchende dann ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.2 Ursächlicher Zusammenhang

Rz. 16 Als ursächlicher Zusammenhang wird der Ursachenzusammenhang zwischen dem unfallbringenden Verhalten, d. h. der versicherten Tätigkeit, und dem Unfallereignis (haftungsbegründende Kausalität) sowie zwischen dem Versicherungsfall und einem Gesundheitsschaden (Erstschaden oder auch Folgeschaden, Spätschaden) oder dem Tod des Versicherten (haftungsausfüllende Kausalität) ...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 3.2 Prüfungsschema zur Anerkennung einer Krankheit wie eine Berufskrankheit (§ 9 Abs. 2)

Rz. 113 Versicherte Tätigkeit nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII Zugehörigkeit des Versicherten zu einer besonderen Personengruppe Einwirkungen mit erheblich höherem Einwirkungsgrad als bei der Gesamtbevölkerung Krankheit, die nicht die Voraussetzungen eines Tatbestandes der BK-Liste erfüllt Neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zum Zeitpunkt der Entscheidung, nämlich fun...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.2.1 Sperrwirkung

Rz. 62 Das BSG (Urteil v. 4.6.2002, B 2 U 20/01 R) hat Abs. 2 dahingehend ausgelegt, dass medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse einer Beurteilung der für die Anerkennung und Entschädigung einer Quasi-Berufskrankheit zuständigen Stelle (dem Versicherungsträger) entzogen sind; d. h., es tritt eine sog. Sperrwirkung ein, wenn dem Verordnungsgeber solche Erkenntnisse vorlie...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.6 Arbeitspapiere

Rz. 44 Die Abgabe bzw. das Abholen der Arbeitspapiere zu Beginn und am Ende des Arbeitsverhältnisses gehört zur versicherten Tätigkeit (BSG, Urteil v. 30.8.1963, 2 RU 68/60). Die Beantragung und das Abholen der Arbeitserlaubnis (§ 285 SGB III) sollen nur dann zur versicherten Tätigkeit gehören, wenn dies auf betriebliche Veranlassung geschieht (BSG, Urteil v. 12.10.1973, 2 R...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.6.1.1 Gefahr der Erkrankung

Rz. 79 Zu fordern ist eine konkrete Gefahrenerhöhung im individuellen Einzelfall. Diese muss über die in Abs. 1 Satz 2 genannte Gefahrerhöhung hinausgehen (Ricke, in: KassKomm., § 9 SGB V Rz. 28). Dafür reicht es regelmäßig nicht aus, dass die im Berufskrankheitentatbestand genannten Kriterien erfüllt sind. Praxis-Beispiel Nr. 1101 – Erkrankungen durch Blei oder seine Verbind...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.7 Versicherungsfall und Leistungsfall

Rz. 36 Der Versicherungsfall einer Listen-Berufskrankheit kann nicht vor dem Zeitpunkt eintreten, zu dem ihre Aufnahme in die Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) in Kraft getreten ist. In den Stichtagsregelungen des § 6 BKV wird der Begriff des Versicherungsfalls nicht in seiner gemäß § 7 Abs. 1 SGB VII gesetzlichen Bedeutung, sondern untechnisch und gleichbedeuten...mehr