Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten für Selbs... / 3 Unterbrechung einer versicherten Tätigkeit

Die in § 58 SGB VI [1] für diese Anrechnungszeiten geforderte Unterbrechung einer versicherten Tätigkeit[2] liegt nicht vor, wenn weiterhin Pflichtbeiträge – ggf. auch nur im 2-Monats-Rhythmus – gezahlt worden sind. Insoweit kommen Anrechnungszeiten überhaupt nicht, auch nicht für den jeweiligen zweiten Monat, infrage. Wenn dagegen Pflichtbeiträge für jeden zweiten Monat (nur)...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten bei Arbei... / 1 Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit/Rehabilitationsleistungen/Teilhabe am Arbeitsleben

Voraussetzung für die Anerkennung als Anrechnungszeit ist, dass eine (pflicht-)versicherte Beschäftigung/Tätigkeit oder Wehrdienst/Zivildienst ein versichertes Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 EinsatzWVG unterbrochen wurde. Bei Renten mit Beginn ab dem 1.5.2003 gilt das nur für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit usw., die vor Vollendung des 17. und ab Vollendung des 25. L...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schul-, Fachschul-, Hochsch... / 1 Berücksichtigungsfähige Zeiten

Die Fachschul- und Hochschulausbildung muss nicht mehr – wie noch bis 1996 – abgeschlossen, d. h. erfolgreich beendet worden sein. Bei einem Rentenbeginn ab 2002 werden Ausbildungsanrechnungszeiten bis zur Höchstdauer von 8 Jahren berücksichtigt und davon allerdings nur 3 Jahre berufliche Ausbildung, Fachschulausbildung oder Teilnahme an einer berufvorbereitenden Bildungsmaßn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vergleichsbewertung / Zusammenfassung

Begriff Die Vergleichsbewertung ist ein Begriff der Rentenversicherung. Im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung sind für die Ermittlung des günstigeren Rentenwertes für beitragsfreie und -geminderte Zeiten alternativ 2 Berechnungen durchzuführen: die Grundbewertung aus sämtlichen Beitrags- und Berücksichtigungszeiten und die Vergleichsbewertung nur aus den sog. vollwertigen Bei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Empfängnisverhütung / 2.1 Leistungsanspruch bis zum vollendeten 22. Lebensjahr

Versicherte haben bis zum vollendeten 22. Lebensjahr (also bis zu einem Alter von 21 Jahren) Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie ärztlich verordnet werden. Damit werden im Wesentlichen die Frauen begünstigt, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation, insbesondere weil sie sich noch in der Ausbildung befinden, am wenigsten in der Lage sin...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Empfängnisverhütung / 2.2 Leistungsanspruch ab dem vollendeten 22. Lebensjahr

Ab dem vollendeten 22. Lebensjahr ist ausnahmsweise eine Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln im Rahmen der Krankenbehandlung möglich, wenn[1] dies im Einzelfall erforderlich ist, um Gefahren einer schwerwiegenden gesundheitlichen Schädigung abzuwenden,[2] oder erst zusammen mit einem anderen Arzneimittel die krankheitsbekämpfende Gesamtwirkung ausgelöst wird oder das e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtleistungsbewertung / 2.2 Bewertung beitragsgeminderter Zeiten mit Beitrags- und Anrechnungszeiten

Für beitragsgeminderte Zeiten – also Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit Anrechnungszeiten, einer Zurechnungszeit oder Ersatzzeiten belegt sind – gilt seit 1996: Sie erhalten mindestens so viele Entgeltpunkte wie sie jeweils (unter Beachtung der begrenzten Gesamtleistungsbewertung) als beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit als Anrech... / 1.1 Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit

Versicherte erhalten Zeiten der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeiten gutgeschrieben, wenn sie bei einer deutschen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet waren. Die Meldung muss bei der für den Versicherten örtlich zuständigen Arbeitsagentur erfolgt sein. Dort "angesiedelte" Fachvermittlungseinrichtungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsagenturen anzusehe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 2 Abgrenzung Arbeitslohn/Arbeitsentgelt

Während im Steuerrecht grundsätzlich der Begriff "Arbeitslohn" verwendet wird, definiert das Sozialversicherungsrecht den Begriff "Arbeitsentgelt" in § 14 Abs. 1 SGB IV. Beides sind eigenständige Begriffe, die unabhängig voneinander zu prüfen sind und nicht immer übereinstimmen. So sind z. B. lohnsteuerfreie und pauschalversteuerte Lohnbestandteile i. d. R. kein Arbeitsentge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 5.2 Berücksichtigung von Entgeltpunkten

Der ursprüngliche Zugangsfaktor bleibt für Entgeltpunkte, die bereits einer früheren Rente zugrunde lagen, bei jeder weiteren Rente maßgebend, das heißt, dass sich insoweit an den früheren persönlichen Entgeltpunkten nichts mehr ändert und der Faktor nur für bisher nicht berücksichtigte Entgeltpunkte neu zu bestimmen ist. Das gilt allerdings nur, wenn die Renten nahtlos aufe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten im Beitri... / 1.1 Zeiten der Schwangerschaft/Mutterschaft

Zeiten der Schwangerschaft oder Mutterschaft während der jeweiligen Schutzfristen (bei Geburten vor dem 3.10.1990, für Geburten danach Anrechnungszeiten), wenn eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nicht ausgeübt wurde. Bei Renten, die vor dem 1.1.2002 begonnen haben, können diese Zeiten nur dann als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, wenn sie eine versicherte B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 3 Berechnung der Zu-/Abschläge

Abschläge errechnen sich, indem der für alle Rentenarten grundsätzlich 1,0 betragende Faktor um 0,003 für jeden Monat des Vorziehens einer Altersrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze oder eines für den Versicherten maßgebenden niedrigeren Rentenalters reduziert wird. Die Minderung des Faktors gilt bei einer Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrente bei deren Beginn vor dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtleistungsbewertung / Zusammenfassung

Begriff Bei der "Gesamtleistungsbewertung" handelt es sich um ein Bewertungsverfahren für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese rentenrechtlichen Zeiten erhalten im Rentenfall den Wert ausgedrückt in Entgeltpunkten, der sich aus der durchschnittlichen individuellen Gesamt-Beitragsleistung des Versicherten im belegungsfähigen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtleistungsbewertung / 2.1 Bewertung beitragsgeminderter Zeiten

Sind ausnahmsweise keine vollwertigen Beiträge, sondern nur beitragsgeminderte Zeiten vorhanden (z. B. Erwerbsminderung bereits während der Ausbildung), gilt für die Bildung des Durchschnittswertes: Zeiten einer beruflichen Ausbildung erhalten je Monat mindestens 0,0625 Entgeltpunkte (bzw. 5/6 hiervon = 0,0521 bei nur Glaubhaftmachung); werden insoweit nicht als beitragsgeminde...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Empfängnisverhütung / Zusammenfassung

Begriff Empfängnisverhütung (auch Antikonzeption oder Kontrazeption) bezeichnet Methoden zur Vermeidung der Empfängnis bzw. einer Schwangerschaft trotz Geschlechtsverkehrs. Die häufigsten Methoden sind die Nutzung von Kondomen oder die Einnahme der Antibabypille. Die Krankenkassen übernehmen die ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung. Versicherte bis zum volle...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 1 Wirkung

Der Zugangsfaktor ist ein Element der in der Rentenversicherung geltenden Rentenformel.[1] Über ihn werden Rentenzuschläge und Rentenabschläge durch Erhöhung oder Minderung des Faktors gesteuert. Der Faktor bestimmt den Umfang der im Rentenfall zu berücksichtigenden Entgeltpunkte und richtet sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder Tod. Aus der Multiplikation d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvergütung: Auszahlung / 1.4 Ersetzungsbefugnis

Der Arbeitnehmer hat für die von ihm erbrachte Arbeitsleistung grundsätzlich Anspruch auf Auszahlung des vereinbarten Arbeitslohns. Die Ersetzung der Auszahlung durch Gewährung anderer Leistungen setzt eine entsprechende Ersetzungsbefugnis[1] des Arbeitgebers voraus. In der betrieblichen Praxis wird eine solche Ersetzungsbefugnis häufig für die Vergütung von Nebenleistungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt bei Kurzarbeit (Abs. 3)

Rz. 122 § 4 Abs. 3 Satz 1 EFZG enthält eine Regelung für den Fall eines Zusammentreffens von Kurzarbeit und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (bzw. einer Arbeitsunfähigkeit nach § 3a EFZG).[1] Wird in dem Betrieb verkürzt gearbeitet und würde deshalb das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers im Fall seiner Arbeitsfähigkeit gemindert, so ist die verkürzte Arbeitszeit für ihre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrarbeit / 1 Zuordnung zum Arbeitsentgelt

Mehrarbeitsvergütung Mehrarbeitsvergütungen (Überstundenvergütungen) stellen als unmittelbare Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt dar.[1] Zuschläge für Mehrarbeit Zuschläge, die vom Arbeitgeber für die geleistete Mehrarbeit gezahlt werden (insbesondere aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen), gehören ebenfalls zum beitragspflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrarbeit / 3 Anrechnung von Mehrarbeitsvergütungen auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze

Arbeitnehmer sind krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet.[1] Bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts bleiben Mehrarbeitsvergütungen außer Ansatz, weil es sich bei diesen nicht um regelmäßig erwartbare Zahlungen handelt. Etwas anderes gilt, wenn regelmäßig eine Überstundenpauschale ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrarbeit / Zusammenfassung

Begriff Mehrarbeit ist die Arbeit, die über die allgemeine vereinbarte Arbeitszeitgrenze (regelmäßig 8 Stunden werktäglich) hinausgeht. Die maßgebliche Regelarbeitszeit kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Gesetz ergeben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Maßgebliche Vorschriften enthält das Arbeitsze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonntagsarbeit / Zusammenfassung

Begriff Lohnzuschläge, die zur Anerkennung besonderer Leistungen oder mit Rücksicht auf die Besonderheit der Arbeit gezahlt werden, sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Abweichend hiervon gilt eine gesetzliche Steuerbefreiung für Zulagen, die der Arbeitgeber als Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge gewährt. Die Steuerbefreiung ist der Höhe nach begrenzt. Sonnta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrarbeit / 2 Beitragsrechtliche Behandlung von Mehrarbeitsvergütungen

Unterliegen Überstundenvergütungen der Sozialversicherungspflicht, so sind sie als laufendes Arbeitsentgelt anzusehen. Die Beitragsberechnung erfolgt in dem Monat, in dem die Überstunden geleistet wurden.[1] Zeitversetzte Auszahlung der Mehrarbeitsvergütung Werden die Überstunden regelmäßig erst im nächsten oder übernächsten Lohnzahlungszeitraum abgerechnet, so können sie dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schichtarbeit / Zusammenfassung

Begriff Bei der Schichtarbeit dauert eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die wirkliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus und wird daher von mehreren Arbeitnehmern (oder Arbeitnehmergruppen) in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge erbracht. Bei der Schichtarbeit arbeitet ein Teil der Arbeitnehmer eines Betriebs, während der andere ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrarbeit / 2 Zulässigkeit

Inwieweit Mehrarbeit zulässig ist, ergibt sich aus den gesetzlichen Schutzbestimmungen, insbesondere dem ArbZG. Die werktägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich 8 Stunden.[1] In bestimmten Fällen ist die Überschreitung dieser Grenze zulässig.[2] In der Regel darf jedoch in einem bestimmten Zeitraum (sog. Ausgleichszeitraum) eine bestimmte durchschnittliche werktägliche ode...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begünstigte Unternehmer

Rz. 31 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG können alle Unternehmer in Anspruch nehmen, die Umsätze dieser Art tätigen.[1] Damit ist insbesondere das private Krankentransportgewerbe in die Steuerbefreiung einbezogen. Durch die Aufnahme der Vorschrift in das Gesetz zum 1.1.1980 wurde auf dem Gebiet des Krankentransports eine Gleichstellung zwischen der öffentlic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen von menschlichem Blut

Rz. 26 Alle Unternehmer, die Umsätze dieser Art tätigen, können die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Einer entsprechenden Lizenz bedarf es nicht. Die Steuerbefreiung gilt für Lieferungen auf allen Stufen und in jeder Form zwischen den dafür in Betracht kommenden Einrichtungen (z. B. Blutspendedienste, Blutbanken, Blutsammelstellen, Krankenhäuser oder Ärzte). Eine Beschrän...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.3 Leistungsbezieher nach dem SGB III und SGB II (Abs. 2a)

Rz. 21 Der Beginn der Mitgliedschaft der Leistungsempfänger nach dem SGB III war mit Wirkung zum 1.1.1998 mit Abs. 2a in das SGB V übernommen worden und entsprach der früheren Regelung in § 155 Abs. 3 AFG a. F. Hiernach begann die Mitgliedschaft versicherter Leistungsbezieher (vgl. dazu § 5 Abs. 1 Nr. 2 und Komm. dort) mit dem Tag, von dem an Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 2.2 Rechtsfolge: Entsprechende Anwendung des SGB XII und Teil 2 des SGB IX

Rz. 9 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen von Abs. 1 Satz 1 vor (mindestens 15-monatiger Aufenthalt im Bundesgebiet und keine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung des Aufenthalts), sind Leistungen in entsprechender Anwendung von Vorschriften des SGB XII und Teil 2 des SGB IX zu gewähren. Leistungsempfänger nach § 1 AsylbLG erhalten keine Leistungen in direkter Anwendung des...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 2.3 Entsprechende Anwendung ausgewählter Bestimmungen des SGB I

Rz. 10 Gemäß Abs. 3 Satz 1 sind die §§ 60 bis 67 SGB I über die Mitwirkung des Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden. Diese Regelung wurde erforderlich, weil das AsylbLG nicht in das Sozialgesetzbuch eingegliedert wurde und auch nicht zu den besonderen Teilen dieses Gesetzbuches gehört (vgl. § 68 SGB I). Die Vorschriften der zunächst anzuwendenden Verwaltungsverfahre...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 2.1 Keine Leistungen nach dem SGB XII oder vergleichbaren Landesgesetzen

Rz. 3 Abs. 1 schließt Leistungsberechtigte nach § 1 von Leistungen nach dem SGB XII oder vergleichbaren Landesgesetzen aus. § 23 Abs. 2 SGB XII normiert den Leistungsausschluss in umgekehrter Richtung. Der Gesetzgeber hat damit zum Ausdruck gebracht, dass das AsylbLG grundsätzlich ein vom SGB XII getrenntes System der Leistungserbringung sein soll. Auch die Bezieher der Anal...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 2.6.1 Modifizierte entsprechende Anwendung von § 44 SGB X

Rz. 16 Gemäß Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ist § 44 SGB X entsprechend anzuwenden und hat zur Folge, dass unter bestimmten Voraussetzungen nach § 44 Abs. 1 SGB X ein ablehnender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen ist. Der Verwaltungsakt ist zurückzunehmen, wenn sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass des Verwa...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 2.6.2 Auskunftspflicht nach § 99 SGB X

Rz. 20 Die Verweisung in Abs. 4 Nr. 2 auf § 99 SGB X, die bis zum 28.2.2015 in § 7 Abs. 4 AsylbLG enthalten war, soll verhindern helfen, dass es zu einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme von steuerfinanzierten Leistungen kommt. Für Angehörige, Unterhaltspflichtige und sonstige Personen, deren Einkommen zu berücksichtigen ist, gelten daher ebenfalls die Auskunftspflicht...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 2.6.3 Entsprechende Anwendung der §§ 102 bis 114 SGB X

Rz. 21 Gemäß Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 sind die vorgenannten Vorschriften über die Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander entsprechend anzuwenden. Die Vorschriften müssen deshalb für entsprechend anwendbar erklärt werden, weil es sich bei den Leistungen nach dem AsylbLG nicht um Sozialleistungen handelt. Die §§ 102 bis 114 SGB X stellen spezialgesetzliche Regelunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.10 Die einzelnen Teilleistungen der medizinischen Rehabilitation (Abs. 2)

Rz. 33 § 47 Abs. 2 nennt exemplarisch die einzelnen Teilleistungen, die im Rahmen der medizinischen Rehabilitation zu erbringen sind. Der Absatz enthält keine abschließende Regelung, sondern benennt lediglich den Kernbereich der medizinischen Rehabilitation (BSG, Urteil v. 20.10.2009, B 5 R 44/08 R). Rz. 34 Die konkreten Leistungsansprüche ergeben sich aus den rehabilitations...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 2.6 Entsprechende Anwendung von Vorschriften des SGB X

Rz. 15 Abs. 4 benennt einzelne Vorschriften des SGB X, die entsprechend anzuwenden sind. Da das AsylbLG weder in das Sozialgesetzbuch eingegliedert ist noch nach § 68 SGB I als besonderer Teil des Sozialgesetzbuches gilt, sind die Regelungen in Abs. 4 über die entsprechende Anwendung erforderlich. Denn für das Verwaltungsverfahren nach dem AsylbLG sind die Vorschriften der V...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzierung aus Bundesmitteln

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 61 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) schon vor dem Inkrafttreten des SGB II insgesamt (1.1.2005) am 1.1.2004 in Kraft getreten. Mit Wirkung zum 6.8.2004 wurde Abs. 1 neu gefasst, Abs. 2 und 3 wurden eingefügt und Abs. 5 angefügt durch das Kommunale Optionsgese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.7 Abgrenzung der Rehabilitation zur Krankenhausbehandlung

Rz. 28 Während bei der Krankenhausbehandlung (§ 39 SGB V, § 33 SGB VII, § 42 SGB XIV) die intensive fachmedizinische Behandlung einer Erkrankung im Vordergrund steht (vgl. § 107 Abs. 1 SGB V sowie BSG, Urteil v. 10.4.2008, B 3 KR 19/05 R, Rz. 35), sind die Rehabilitationsleistungen darauf ausgerichtet, die Behinderung (voraussichtlich lang anhaltende Funktions- und Fähigkeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB IX § 43 Krankenb... / 2.5 Besonderheit bei der neurologischen Frührehabilitation (Phase B)

Rz. 10 Ergänzend zu § 43 SGB IX stellt § 39 Abs. 1 Satz 3 SGB V klar, dass die akutstationäre Behandlung auch die im Einzelfall erforderlichen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzenden Leistungen zur Frührehabilitation beinhaltet. Die Frührehabilitation hat das Ziel, die Basisfähigkeiten wiederherzustellen und eine frühzeitige Auseinandersetzung mit Fähigkeitsstörungen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.3 Weitere beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 23 (unbesetzt) Rz. 24 Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind nunmehr in vollem Umfang als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Zu unterscheiden war bisher zwischen einem beitragspflichtigen "Arbeitsentgeltanteil" und einem beitragsfreien "sozialen Anteil". Durch Anwen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 118, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB IX § 42 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetzes – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Bis auf eine Änderung blieb die Vorschrift bis heute unverändert. Die Änderung betrifft die Einführung des heutigen Abs. 2 Nr. 6a und bezieht sich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 3 Literatur

Rz. 43 Schweiger, Die Auswirkungen des § 623 BGB auf das Recht der Lohnersatzleistungen im SGB III – Abgrenzung des (leistungsrechtlichen) Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitsverhältnis, NZS 2001, 519.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB IX § 43 Krankenbehandlung und Rehabilitation

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Die bis 31.12.2017 geltende Vorgängerversion des § 27 a. F. hatte bis auf redaktionelle Änderungen einen vergleichbaren Inhalt, allerdings wurde in ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 157 Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 143 nach § 157 überführt. § 143 ist mit der Einordnung des SGB III in das Sozialgesetzbuch durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) am 1.1.1998 in Kraft getreten. D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 138 Arbeitslosigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 /BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 119 nach § 138 überführt. Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2005 neu gefasst. Die Vorschrift wurde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 137 des GStruktG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) wurde Abs. 2 Satz 2 (jetzt Satz 3) mit Wirkung zum 1.1.1993 nach dem Hinweis auf § 229 Abs. 2 um die Angabe "§ 238 a" ergänzt, Mit gleichem Gesetz wurde nach Abs. 3 folgender Abs. 3a einge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.3.1 Bezieher von Arbeitslosengeld

Rz. 21a Da die Versicherungspflicht vom Bezug der Leistung von Arbeitslosengeld abhängig ist, beginnt auch die auf dieser Versicherungspflicht beruhende Mitgliedschaft mit dem Beginn des Tages, für den erstmals diese Leistungen bezogen werden, was sich aus dem Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit ergibt. Auf den Tag der tatsächlichen Auszahlung des ALG, dieses w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 118, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 61 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) schon vor dem Inkrafttreten des SGB II insgesamt (1.1.2005) am 1.1.2004 in Kraft getreten. Mit Wirkung zum 6.8.2004 wurde Abs. 1 neu gefasst, Abs. 2 und 3 wurden eingefügt und Abs. 5 angefügt durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BG...mehr