Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Rechtsgeschäft, Hoheitsakt, Umwandlung, Gesetz

Rz. 14 Ein Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB setzt den Übergang eines Betriebs "durch Rechtsgeschäft" voraus. Der Inhalt eines oder mehrerer Rechtsgeschäfte muss dabei dem Erwerber die betriebliche Fortführungsmöglichkeit eröffnen. Der Zweck dieser Beschränkung auf rechtsgeschäftliche Betriebsübergänge lag nach bisheriger Rechtsprechung darin, d...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.5 Kündigung, Betriebsübergang und Sonderkündigungsschutz

Rz. 93 Beantragt ein Arbeitgeber, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers in Elternzeit für zulässig zu erklären, weil er seinen Betrieb stillgelegt habe, darf die zuständige Behörde die Zulässigkeitserklärung nicht mit der Begründung verweigern, es liege ein Betriebsübergang vor. Diese Entscheidung ist den Gerichten für Arbeitssachen vorbehalten. Der vors...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.1.1.3 Übermittlung für Aufgaben einer anderen Stelle nach § 35 SGB I

Rz. 7 Hier handelt es sich um den Fall, dass eine andere Stelle nach § 35 SGB I zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem SGB Sozialdaten benötigt. Die Aufzählung in § 35 SGB I hat abschließenden Charakter (vgl. Komm. zu § 35 SGB I). Anderen Stellen oder Personen dürfen nicht nach § 69 Abs. 1 Nr. 1 3. Alternative Sozialdaten übermittelt werden. Nicht unter diese Alternative falle...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.1.1 Zulässigkeit nach dem SGB

Rz. 9 Es bedarf nach Abs. 1 Satz 1 für eine zulässige Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung einer besonderen Legitimation durch eine Rechtsvorschrift. In Betracht kommen insoweit die "nachfolgenden" Vorschriften des 2. Kapitels SGB X oder andere Rechtsvorschriften "in diesem Gesetzbuch" (SGB); vgl. die Komm. zu § 35 SGB ...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.1.3 Aufgaben nach dem SGB (Abs. 3)

Rz. 9 Abs. 3 stellt klar, welche Aufgaben der Sozialleistungsträger neben den originären Aufgaben, die sich aus dem Sozialgesetzbuch direkt ergeben, auch als Aufgaben nach dem SGB anzusehen sind und damit unter die Regelungen des Zweiten Kapitels des SGB X fallen. Der Begriff der sozialen Sicherheit ist danach umfassend zu verstehen. Abs. 3 hat somit wesentliche Bedeutung für...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.1.1.2 Übermittlung für eigene Aufgaben der Stelle nach § 35 SGB I

Rz. 6 Diese Fallgruppe ist die in der Praxis häufigste Anwendungsweise. Die Übermittlung von Sozialdaten ist immer dann zulässig, wenn die Aufgabe sonst nicht erfüllt werden könnte. Daher muss der Empfänger nicht selbst eine Stelle nach § 35 SGB I oder eine nach Abs. 2 gleichgestellte Stelle sein. Empfänger können auch sonstige öffentliche oder private Stellen sowie Einzelpe...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.1.4 Verantwortliche Stelle bei Leistungsträgern i. S. v. § 12 SGB I (Abs. 4)

Rz. 10 Abs. 4 wurde zum 25.5.2018 redaktionell an die Begrifflichkeiten der DSGVO angepasst und regelt daher dementsprechend die Verarbeitung von Sozialdaten; die frühere Aufzählung bzw. Unterscheidung in Erhebung, Verarbeitung und Nutzung konnte entfallen, da nach Art. 4 Nr. 2 DSGVO die Verarbeitung seitdem alle Phasen (Vorgänge) des Umganges mit personenbezogenen Daten umf...mehr

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Jansen, SGB X § 67c Zweckbi... / 2.1.1 Aufgaben nach dem SGB

Rz. 6 Die Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten ist nach Satz 1 nur zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe nach diesem Gesetzbuch zulässig. Näheres zu den Begriffen "Sozialdaten" und "gesetzliche Aufgaben" ist in der Komm. zu § 35 SGB I (Rz. 6, 31) ausgeführt.mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.1.1 Übermittlung an oder von Stellen nach § 35 SGB I (Nr. 1)

Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1 ist die zentrale Befugnisregelung innerhalb des § 69. Anknüpfungspunkt für die Zulässigkeit der Datenübermittlung (Art. 4 Nr. 2 DSGVO, vgl. die Komm. zu § 67), vor allem zwischen den Stellen nach § 35 SGB I , ist die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe. Näheres zu diesem Begriff ist zu § 67 Abs. 3 kommentiert. Nach Abs. 1 Nr. 1 kommen drei verschiedene Alte...mehr

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Klose, SGB I § 65a Aufwendu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1981 durch das SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das SGB I eingefügt worden.mehr

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Sauer, SGB III Einführung

Einführung zum Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) – Arbeitsförderung – 1 Arbeitsförderung nach dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz (Eingliederung der Arbeitsförderung in das SGB III) Rz. 1 Mit der Einordnung des Arbeitsförderungsrechts als Drittes Buch in das Sozialgesetzbuch wollte der Gesetzgeber ungelöste Probleme angehen: ungünstige Erwerbschancen für Arbeitslose, kaum s...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.13 Mitwirkungspflichten nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB I Abs. 2 Nr. 26 und 27)

Rz. 66 § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I verpflichtet dazu, leistungserhebliche Tatsachen richtig und vollständig anzuzeigen. Seit dem 1.4.2012 ist ein Verstoß gegen diese Pflicht insbesondere schon bei der Antragstellung auf Leistungen z. B. durch Verschweigen ausdrücklich nach Abs. 2 Nr. 26 bußgeldbewehrt bis zu 5.000 EUR. Hinter Mängeln bei der Mitteilung wesentlicher Änderu...mehr

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Klose, SGB I § 65a Aufwendungsersatz

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1981 durch das SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das SGB I eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Aufwendungsersatzregelung für Auslagen aus Anlass eines persönlichen Erscheinens beim zuständigen Leistungsträger, der zutreffenden Behörde mit Wahrnehmungsbefugnis (z. B. aufgrund ges...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 5 Die Einführung der Grundsicherung im SGB II

Rz. 17 Eine langjährige konjunkturelle und strukturelle Krise hat die Kosten für die Arbeitsförderung stetig erhöht. Deshalb sind grundsätzliche Überlegungen angestellt worden, die Möglichkeiten einer Senkung der Leistungen an Arbeitslose und Einsparungen bei den Verwaltungskosten eröffnen. Dazu sind Vorschläge der Kommission für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Har...mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 2.4 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich (Abs. 4)

Rz. 12 Abs. 4 bestimmt die beitragspflichtige Einnahme im Übergangsbereich von Arbeitsentgelten über 450,00 EUR monatlich, seit 1.10.2022 als Folge der Änderung der Geringfügigkeitsgrenze in § 8 SGB IV über 520,00 EUR monatlich bis zu höchstens 1.300,00 EUR, seit 1.10.2022 als Folge einer Änderung in § 20 Abs. 2 SGB IV 1.600,00 EUR monatlich. Ab 1.10.2022 reicht der Übergang...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 3 Literatur

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Sauer, SGB III § 365 Stundung von Darlehen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland v. 2.3..2009 (BGBl. I S. 416) in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift stellt die Zahlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit für den Fall sicher, dass sie vom Bund gewährte Liquiditätshilfen (vorerst) nicht zurückzahlen kann. Dies...mehr

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Sauer, SGB III § 356 Umlageabführung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert. Zum 1.4.2006 wurde die Vorschrift neu gefasst durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926). Abs. 1 der Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung...mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 3 wurde mit Wirkung zum 1.1.1983 neu gefasst durch das SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450). Abs. 1 Nr. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1986 ergänzt durch das BErzGG v. 6.12.1985 (BGBl. I S. 2154).mehr

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Klose, SGB I § 62 Untersuchungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 62 ist am 1.1.1976 zusammen mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3450), in Kraft getreten. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Mitwirkungsobliegenheiten des Antragstellers bzw. Leistungsbeziehers an Untersuchungsmaßnahmen. Sie ist damit den Vorschriften zur Regelung der ...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgeldvorschriften

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 und Abs. 3 wurden neu gefasst, Abs. 2 geändert und ergänzt (Nr. 4, 6, 7) zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Dabei wurden Nr. 4 zu Nr. 5, Nr. 5 bis 23 zu Nr. 8 bis 26. Zum 1.8.2004 wurden Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 24 redaktionell bereinigt, Abs. 2 Nr. 17 und 18 aufgehoben, Abs. 3 neu gefasst durch das Gesetz zur ...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fehlender Mitwirkung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.1995 geändert durch Art. 2 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) und erneut geändert durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts v...mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen der Mitwirkung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 3 wurde mit Wirkung zum 1.1.1983 neu gefasst durch das SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450). Abs. 1 Nr. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1986 ergänzt durch das BErzGG v. 6.12.1985 (BGBl. I S. 2154). 1 Allgemeines Rz. 2 § 65 regelt die Grenzen der Mitwirkungspflichten von Antragstellern oder Beziehern von Sozialleistungen und gewährleistet damit verschie...mehr

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Jansen, SGB VI § 206 Nachzahlung für Geistliche und Ordensleute

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die ursprüngliche Fassung der Vorschrift, die eine Berechtigung zur Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen auch für sog. DDR-Flüchtlinge vorsah, sollte nach dem Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft treten. Aufgrund der Wiedervereinigung wurde Abs. 1 der Vorschrift noch vor seinem Inkrafttreten durch ...mehr

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Sauer, SGB III § 340 Aufbringung der Mittel

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift enthält den Finanzierungsgrundsatz der Arbeitsförderung. Sie definiert die im Beitrag zur Arbeitsförderung zusammengefassten Mittel und sonstigen Einnahmen der B...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 68 ABl. L 119, BT-Drs. 18/12611 v. 3.5.2017. RV SGB X, 11. Aufl. 2017. IT-Grundschutzkatalog des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).mehr

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Jansen, SGB X § 67e Erhebun... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 13 RV SGB X,11. Aufl. 2017. BT-Drs. 18/12611.mehr

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Klose, SGB I § 64 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2002 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) redaktionell geändert. Durch Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts v. 13.12.2007 (BGBl. I S. 2904) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 21.12.2007 geändert. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Regelung bestimmt Mi...mehr

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Sauer, SGB III § 352a Anordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.2.2006 in das SGB III eingefügt. Die Vorschrift wurde zum 1.1.2011 durch das Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt (Beschäftigungschancengesetz) v. 24.10.2010 (BGBl. I S. 1417) geändert. 1 Allgemeines Rz. 2 D...mehr

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Klose, SGB I § 67 Nachholung der Mitwirkung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 67 ist am 1.1.1976 zusammen mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3450), in Kraft getreten. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt den Leistungsträger dazu, gemäß § 66 versagte oder entzogene Leistungen nachzuzahlen. Allerdings begründet die Nachholung einer vom Leistungsträ...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 3 Literatur

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Klose, SGB I § 63 Heilbehandlung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 63 ist am 1.1.1976 zusammen mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3450), in Kraft getreten. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Obliegenheit zur Teilnahme an einer Heilbehandlung, der Leistungsträger kann sein Verlangen nicht im Wege der Vollstreckung durchsetzen. Mitwirk...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift hat als Vorläufer § 35 SGB I a. F., der bis 31.12.1980 galt, und wurde zum 1.1.1981 mit dem Zweiten Kapitel in das SGB X eingefügt. Überarbeitet wurde sie durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229), in dessen Fassung sie heute mit geringfügigen Änderungen noch gilt. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.200...mehr

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Sauer, SGB III § 459 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die Vorschrift ist eine Folgeregelung aus § 66a SGB II.mehr

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Sauer, SGB III § 342 Beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt die Grundlage für die Berechnung der Beiträge zur Arbeitsförderung für Beschäftigte und gehört damit zu den Bemessungsvorschriften. Die Beiträge zur Arbeitsförderung werden nach § 341 in Höhe eines Prozentsatzes der Bemessungsgrundlage erhoben. § 342 regelt die Bemessungsgrundlage für Beschäftigte einschließlich de...mehr

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Sauer, SGB III § 355 Höhe der Umlage

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.4.2006 durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) geändert. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dadurch ist die Vorschrift zugleich geschlechtsneutral au...mehr

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Sauer, SGB III § 351 Beitragserstattung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 2 ist zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) inhaltlich und redaktionell geändert worden. Mit dem Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 602) ist die Vorschrift redaktionell angepasst worden. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1....mehr

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Sauer, SGB III § 348 Beitragszahlung für Beschäftigte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 der Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dadurch ist die Vorschrift zugleich geschlechtsneutral ausformuliert worden. 1 Allgemeines Rz. 1a Die Vorschrift regelt allgemein, dass derjenige die Beiträge zur Arbeitsförderung zu ...mehr

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Sauer, SGB III § 364 Liquiditätshilfen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Abs. 2 wurde zum 1.1.2005 neu gefasst durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014). 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift stellt die Zahlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit (BA) für ...mehr

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Sauer, SGB III § 365 Stundu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland v. 2.3..2009 (BGBl. I S. 416) in das SGB III eingefügt.mehr

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Jansen, SGB X § 67c Zweckbi... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 21 BT-Drs. 18/12611 v. 31.5.2017. RV SGB X, 11. Aufl. 2017. ABL. 2016 L 119.mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachzahlung für Ausbildungszeiten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten. Das bis zum 31.12.1991 geltende Recht (RVO, AVG, RKG) sah keine entsprechende oder vergleichbare Regelung vor. Durch Art. 1 Nr. 23 des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes (WFG) v. 25.9.1...mehr

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Sauer, SGB III § 350 Meldungen der Sozialversicherungsträger

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 und 2 wurden mit Wirkung zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet die Einzugsstellen und Sozialversicherungsträger zu Meldungen und Auskünften zum Zwecke der Aufgabenerledigung durch die Bundesagentur für Arbeit. Sie...mehr

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Sauer, SGB III § 366 Bildung und Anlage der Rücklage

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 und 2 sind zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert worden. Mit Wirkung zum 31.12.2012 wurde in die Vorschrift durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) ein Abs. 2 eingefügt. Zugleich wurde der bish...mehr

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Sauer, SGB III § 332 Übergang von Ansprüchen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 bis 3 wurden mit Wirkung zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert. Durch das Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 602) wurde Abs. 3 mit Wirkung zum 1.5.2004 geändert. Abs. 1 bis 3 der Vorschrift wurden durch das G...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe von Tatsachen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1986 geändert durch das BErzGG v. 6.12.1985 (BGBl. I S. 2154); in Abs. 1 wurde der Satz 2 angefügt (Erstreckung der Mitwirkungspflicht auch auf Erstattungspflichtige). Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.2001 durch das 4. Euro-EG v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) geändert und durch die Bezugnahme auf Abs. 1 Satz 1 in Abs. 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 209 Berechtigung und Beitragsberechnung zur Nachzahlung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). 1 Allgemeines Rz. 2 Die Versicherungsberechtigung für Nachzahlungsbeiträge ergibt sich in Abhängigkeit vom jeweiligen zur Nachzahlung berechtigten Personenkreis aus §§ 204 bis 207, 282 bis...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstige Versicherungspflichtige

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 2 Nr. 2 zum 1.1.1998 geändert durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Abs. 1 Nr. 5 zum 1.1.2000 angefügt durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626). Abs. 1 Nr. 1 zum 1.7.2001 neu gefasst durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046). Zum 1.1.2002 Abs. 1 Nr. 2 geändert, Nr. 3 neu gefasst und Abs. ...mehr

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Klose, SGB I § 61 Persönliches Erscheinen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 61 ist am 1.1.1976 zusammen mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3450), in Kraft getreten. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift greift das praktische Erfordernis auf, dass im Zusammenhang mit der Antragstellung oder dem Bezug von Sozialleistungen persönliche Erörterungen mit dem Ant...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.2.1 Erheben

Rz. 21 Seit 25.5.2018 umfasst die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach Art. 4 Nr. 2 DSGVO auch das Erheben (Rz. 19). Art. 4 Nr. 2 DSGVO selbst definiert den Begriff Erheben nicht. An die Definition des § 67 Abs. 5 SGB X a. F. anknüpfend, die Erheben als "das Beschaffen" von Daten definierte, und den allgemeinen Definitionen in der Forschung folgend, die die Datenerhe...mehr