Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 281a Zahlu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In Anlehnung an § 187 Abs. 1 bestimmt § 281a in Abs. 1 die Fallgruppen, die bei einer Scheidung einer Ehe oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft im Rahmen eines im Beitrittsgebiet durchgeführten Versorgungsausgleichs zur Beitragszahlung berechtigen. Abs. 2 und 3 bestimmen, wie die Beiträge zu berechnen sind. Abs. 4 regelt die Anwendbarkeit von § 187 Abs. 4 und 5 und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 281a Zahlu... / 2.2.2 Ermittlung des Beitragsaufwands

Rz. 10 Die Höhe des Betrags zur Begründung von Entgeltpunkten (Ost) wird wie in § 187 Abs. 3 ermittelt. Dafür sind gemäß Abs. 3 Satz 1 die Rechengrößen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs heranzuziehen, die vom BMAS im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht werden, wozu dieses nach Abs. 3 Satz 3 und 4 mit Wirkung zum 1.1.2002 ermächtigt ist. Danach ergibt sich folgende Ber...mehr

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Jansen, SGB VI § 286c Vermu... / 2.2 Vermutungsausschluss

Rz. 9 § 286c Satz 2 regelt einen Fall des Vermutungsausschlusses. Die Vermutung nach Satz 1 gilt nicht für Zeiten, in denen eine Rente aus der Rentenversicherung oder eine Versorgung aus einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem bezogen wurde, die nach den bis zum 31.12.1991 im Beitrittsgebiet geltenden Vorschriften zur Versicherungs- oder Beitragsfreiheit führte. Dies ware...mehr

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Jansen, SGB VI § 286 Versic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 286 Abs. 2 ist eine Sonderregelung zu § 199 (Vermutung der Beitragszahlung) und § 286 Abs. 5 und 6 zu § 203 (Glaubhaftmachung der Beitragszahlung). Sie gilt für Beitragszeiten im alten Bundesgebiet, die vor Einführung des Meldeverfahrens für Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern zurückgelegt wurden bzw. vor Einführung der bargeldlosen Beitragszahlung für pflichtversicher...mehr

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Jansen, SGB VI § 279b Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167) betrug im gesamten Bundesgebiet ab dem 1.4.1999 630,00 DM, ab dem 1.1.2002 325,00 EUR und beträgt seit dem 1.4.2003 400,00 EUR. Bei einem Beitragssatz z. B. ab dem 1.4.2003 i. H. v. 19,5 % betrug der Mindestbeitrag 78,00 EUR. Durch die Erhöhung des Beitragssatzes ab dem 1.1.2007 auf 19,9 % erhöhte sich der Mindestbeitrag a...mehr

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Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 ist eine Sonderregelung zu § 210 Abs. 5; Abs. 2 eine solche zu § 210 Abs. 3 Satz 5 und 6 und Abs. 6 Satz 2 und Satz 3 (BSG, SozR 3-2600 § 286d Nr. 1). Abs. 2 bezieht sich nur auf solche Beitragszeiten im Beitrittsgebiet, die nach § 210 Abs. 3 Satz 5 und 6 von der Beitragserstattung weiterhin ausgeschlossen bleiben, und stellt als Regelung zur Aufhebung der Verfa...mehr

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Jansen, SGB VI § 286 Versic... / 2.1 Nicht aufgerechnete Versicherungskarten

Rz. 3 Abs. 1 regelt für die Zeit nach dem 31.12.1991 das Verfahren für noch im Umlauf befindliche und noch nicht aufgerechnete Versicherungskarten. Wird eine solche Versicherungskarte vorgelegt, ist der Rentenversicherungsträger verpflichtet, das Kontoklärungsverfahren nach § 149 Abs. 2 bis 5 durchzuführen, den Inhalt der Versicherungskarte nach rechtlicher Prüfung in das Ve...mehr

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Jansen, SGB VI § 281b Veror... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Von der Verordnungsermächtigung ist bisher kein Gebrauch gemacht worden. Rz. 4 Die Vorschrift betrifft die Fälle der fiktiven Nachversicherung nach den Kriegsfolgegesetzen. Dies sind § 72 G 131, § 99 AKG, §§ 20, 23a NS-Abwicklungsgesetz und Art. 6 §§ 18, 19, 22, 23 FANG. Rz. 5 Diese Vorschriften sind nach § 2 Abs. 2 des Dienstrechtlichen Kriegsfolgen-Abschlussgesetzes fi...mehr

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Jansen, SGB VI § 277 Beitra... / 2.3 Sonderregelung zu § 181 Abs. 2a in Abs. 2

Rz. 10 Bei nachzuversichernden Soldaten auf Zeit sind die beitragspflichtigen Einnahmen gemäß § 181 Abs. 2a um 20 % zu erhöhen. Diese Erhöhung hat nach Abs. 2 nicht zu erfolgen, wenn die Nachversicherungsbeiträge vor dem 1.1.2016 fällig geworden sind. Eine Erhöhung wird also bei Soldaten auf Zeit vorgenommen, deren Dienst auf Zeit nach dem 31.12.2015 endet. Endete der Dienst...mehr

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Jansen, SGB VI § 279b Beitr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 99 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz -RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) zum 1.1.1992 in Kraft. Sie wurde mit Wirkung zum 1.4.1999 neu gefasst durch Art. 4 Nr. 30 des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3...mehr

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Jansen, SGB VI § 284 Nachza... / 2.2 Antragsberechtigung

Rz. 5 Antragsberechtigt ist der in der Norm genannte Personenkreis der Vertriebenen und Flüchtlinge gemäß §§ 1 bis 4 BVFG und der Evakuierten gemäß § 1 BEvG. Die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis wird für Vertriebene und Flüchtlinge durch die Vertriebenen- bzw. Flüchtlingsausweise A, B oder C geführt, für Evakuierte i. d. R. durch die Registrierungsbescheinigung nach § 4...mehr

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Jansen, SGB VI § 277a Durch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 96 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) zum 1.1.1992 in Kraft und wurde durch die Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) ohne inhaltliche Änderung neu g...mehr

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Jansen, SGB VI § 280 Höherv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung des § 280 wurde als Folge der Schließung der Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich. Durch das RRG 1999 sind die Vorschriften über die Zulässigkeit der Höherversicherung (§ 234 a. F.) und die Beitragszahlung (§ 280 Abs. 1 a. F.) mit Wirkung zum 1.1.1998 gestrichen worden. Rz. 3 Bereits durch das RRG 1992 wurde das Recht zur ...mehr

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Jansen, SGB VI § 285 Nachza... / 2.2 Nachzahlungsrecht

Rz. 5 Zur Nachzahlung sind nach Satz 1 der Vorschrift alle Personen berechtigt, die nachversichert worden sind (vgl. § 8 Abs. 2 und § 233) und dadurch die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten nach § 50 Abs. 1 vor dem 1.1.1984 erfüllen. Erfasst werden die Fälle der realen und fiktiven Nachversicherung. Eine Nachzahlungsberechtigung besteht nicht, wenn bereits vor Durchführung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 286 Versic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 42 Abs. 1 RÜG) und wurde durch die Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) neu gefasst. Sie wurde zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 66 des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz)...mehr

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Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung trat am 1.1.1992 in Kraft. Sie wurde durch Art. 1 Nr. 111 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) eingeführt. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) erfolgte keine inhaltliche Änderung. Abs. 3 wu...mehr

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Jansen, SGB VI § 286a Glaub... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 286a Abs. 1 ersetzt für Zeiten vor dem 1.1.1950 die Regelungen des § 1 VuVO, Abs. 2 entspricht den §§ 7, 8 VuVO. Für Zeiten nach dem 31.12.1949 bis zum 31.12.1972 gilt, sofern nicht ein Kartenersatz nach § 286 Abs. 4 erfolgen kann, § 286 Abs. 5, für Zeiten nach dem 31.12.1972 gilt § 203 Abs. 1. Die Anerkennung von Beitragszeiten im Beitrittsgebiet vom 9.5.1945 bis 31....mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 2.2 Alleinhandwerker

Rz. 7 Grundsätzlich ist für die Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen der nach § 2 Nr. 8 versicherungspflichtigen Alleinhandwerker § 165 Abs. 1 Nr. 1 anzuwenden. Bei dem Vorliegen der in § 279 genannten Voraussetzungen gelten abweichende Regelungen, ohne dass der Nachweis des tatsächlichen Einkommens erfolgen muss. Kann der Alleinhandwerker ein tatsächlich niedrigeres...mehr

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Jansen, SGB VI § 281 Nachve... / 2.2 Wirksamkeit von Nachversicherungsbeiträgen für Zeiten vor dem 1.1.1992

Rz. 6 Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.8.2004 eingeführt. Die Vorschrift stellt die schon vor seiner Einführung geltende Rechtslage klar und bestätigt diese, so dass keine Rückwirkungsproblematik besteht (BSG, Urteil v. 31.1.2008, B 13 R 27/07 R). Die Anrechnung oder Vormerkung der Nachversicherungszeit vor dem 1.1.1992 setzt die tatsächliche Beitragsentrichtung, d. h. die Zah...mehr

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Jansen, SGB VI § 277a Durch... / 2.4 Personenkreis des § 233a Abs. 3

Rz. 9 § 277a Abs. 2 Satz 1 gilt für Pfarrer, Pastoren, Prediger, Vikare und andere Mitarbeiter von Religionsgesellschaften im Beitrittsgebiet, die nach § 233a Abs. 3 als nachversichert gelten. Es sind für diesen Personenkreis weder Nachversicherungsbeiträge zu zahlen noch findet eine Erstattung von Aufwendungen wie bei der sog. fiktiven Nachversicherung der Kriegsfolgegesetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 286g Ersta... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schafft ein Sondererstattungsrecht, da sich Änderungen hinsichtlich der Anrechnung von Kindererziehungszeiten (KEZ) bei Personen ergeben hatten, bei denen in der Zeit vom 22.7.2009 bis 30.6.2014 KEZ für vor dem 1.1.1992 geborene Kinder mit Bescheid vorgemerkt wurden. Diese sind nach der ab 1.7.2014 geltenden Rechtslage jedoch nicht mehr zu berücksichtige...mehr

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Jansen, SGB VI § 281a Zahlu... / 2.2.1 Berechnung der Entgeltpunkte (Ost)

Rz. 8 Nach Abs. 2 Satz 1 erfolgt die Umrechnung in Entgeltpunkte (Ost) nur, soweit das Familiengericht dies angeordnet hat (§ 264a Abs. 1). Abs. 2 Satz 2 bestimmt, dass zur Ermittlung der Entgeltpunkte (Ost) der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften durch den aktuellen Rentenwert (Ost) gemäß § 255a mit seinem Wert bei Ende der Ehe- oder Lebenspartnerschaftszeit geteilt wird...mehr

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Jansen, SGB VI § 286b Glaub... / 2.2 Ermittlung von Entgeltpunkten

Rz. 9 Für Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1937 ist § 259a als Sonderregelung zu beachten, die den §§ 256a bis 256c vorgeht. Liegen dessen Voraussetzungen nicht vor, erfolgt die Ermittlung von glaubhaft gemachten Beitragszeiten nach § 256b. Rz. 10 Entgeltpunkte für glaubhaft gemachte Pflichtbeitragszeiten im Beitrittsgebiet richten sich für den Zeitraum bis zum 31.12.1949...mehr

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Jansen, SGB VI § 279g Sonde... / 2.2 Beitragstragung

Rz. 7 Nach § 168 Abs. 1 Nr. 6 a. F. werden die Beiträge bei Arbeitnehmern, die nach dem AltTZG Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt erhalten, für den sich jeweils nach § 163 Abs. 5 Satz 1 und 2 a. F. ergebenden Unterschiedsbetrag von den Arbeitgebern getragen. Damit tragen die Arbeitgeber den Beitrag insoweit abweichend von der Grundregel des § 168 Abs. 1 Nr. 1 für das reg...mehr

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Jansen, SGB VI § 281a Zahlu... / 2.3 Anwendung des § 187 Abs. 4, 5 und 7

Rz. 12 Die Verweisung von Abs. 4 auf § 187 Abs. 4 und 5 bewirkt, dass nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters eine Beitragszahlung zur Wiederauffüllung oder Begründung von Rentenanwartschaften nicht mehr zulässig ist und die in § 187 Abs. 5 normierten fingierten Zahlungszeitpunkte und Regelungen zur Beitragshöhe gelten. Der Verweis auf § 187 Abs. 7 bezieht si...mehr

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Jansen, SGB VI § 278 Mindes... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Geregelt wird die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Nachversicherung von Zeiträumen vor dem 1.1.1977, die nach § 181 Abs. 3 und 4 im Rahmen der Berechnung der Nachversicherungsbeiträge zu beachten sind. Für Zeiträume nach dem 31.12.1976 gilt § 181 Abs. 3. Rz. 4 Abs. 1 gilt für Beschäftigungszeiten, Abs. 2 für Ausbildungszeiten. Diese Regelungen greifen nur dann...mehr

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Jansen, SGB VI § 279b Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist eine Sonderregelung zu § 161 Abs. 2, § 167. Seit dem 1.4.1999 ist die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für alle Versicherten unabhängig vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts und damit in allen Bundesländern gleich. Die Regelung des § 279b Satz 1 entspricht ab diesem Zeitpunkt § 161 Abs. 2. Bis zum 31.3.1999 betrug die Beitragsbemessungsgrundlage für f...mehr

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Jansen, SGB VI § 277 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft. Sie wurde durch Art. 1 Nr. 61 des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) mit Wirkung zum 1.8.2004 geändert. Dabei wurde Satz 3 wegen Zeitablaufs ...mehr

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Jansen, SGB VI § 286 Versic... / 2.2 Gesetzliche Vermutungen

Rz. 4 Abs. 2 stellt für vor dem 1.1.1992 rechtzeitig umgetauschte Versicherungskarten bei dem Vorliegen der in Nr. 1 und 2 genannten Voraussetzungen die gesetzlichen Vermutungen auf, dass während der in Nr. 1 genannten Zeiten ein die Versicherungspflicht begründendes Beschäftigungsverhältnis mit dem angegebenen Arbeitsentgelt bestanden hat und die dafür zu zahlenden Beiträge re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286a Glaub... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung wurde eingefügt durch Art. 1 Nr. 108 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606). Sie trat zum 1.1.1992 in Kraft. Sie ersetzt die Verordnung über die Feststellung von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei verlorenen, zerst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286a Glaub... / 2.3 Aufteilung von Arbeitsentgelten und Beiträgen

Rz. 9 Abs. 2 gilt auch für im Beitrittsgebiet zurückgelegte Zeiten. Abs. 2 Satz 1 bestimmt unter den genannten Voraussetzungen der Nr. 1 und 2, wie die Verteilung von Arbeitsentgelten (Nr. 1) und Beiträgen (Nr. 2) gleichmäßig auf die Beitragszahlungszeiträume zu erfolgen hat, wenn sie nicht genau zeitlich zugeordnet werden können. Abweichend von der gleichmäßigen Verteilung n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehaltsabrechnung / Zusammenfassung

Begriff Jeder Arbeitnehmer erhält am Ende des Monats eine schriftliche Abrechnung (Lohn- oder Gehaltsabrechnung), aus der die Höhe seiner Bezüge, die gesetzlichen und sonstigen Be- und Abzüge sowie der Auszahlbetrag zu ersehen sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 38 ff. EStG, § 14 SGB IV, § 4 LStDV, § 108 GewO, Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehaltsabrechnung / 3 Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt

Arbeitsentgelt ist der sozialversicherungsrechtliche Begriff für die Einnahmen eines Arbeitnehmers. "Arbeitsentgelt" ist nicht identisch mit "Arbeitslohn" im steuerrechtlichen Sinne. So zählen alle lohnsteuerfreien und die meisten pauschal besteuerten Lohnbestandteile nicht zum Arbeitsentgelt. In vielen Fällen ist der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn jedoch mit dem Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beratungskosten / Zusammenfassung

Begriff Zu den Beratungskosten des Unternehmers gehören u. a. die Kosten der Rechtsverfolgung, die durch Beratung, Vertretung oder Prozessführung bei Verfolgung betrieblicher Ansprüche entstehen oder bei der Abwehr gegen den Betrieb gerichteter Ansprüche anfallen. Ein Großteil der Beratungskosten entfällt auf den beauftragten Steuerberater. Gesetze, Vorschriften und Rechtspr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.3 Komplementärregelungen im SGB VI und SGB XII

Rz. 54 § 109a SGB VI verpflichtet den Träger der Rentenversicherung zur Beurteilung der Erwerbsfähigkeit i. S. d. Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hilfen in Angelegenheiten der Grundsicherung). § 224b SGB VI regelt eine Erstattungspflicht für die Begutachtungen in Angelegenheiten der Grundsicherung. Erstattungspflichtig ist der Bund. Rz. 55 Die §§ 21 und 45 SGB XII treffen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.7 Ausschluss bei Leistungen nach § 93 SGB XIV

Rz. 345 Abs. 4a a. F. regelte einen Leistungsausschluss kraft Gesetzes bei Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs des Jobcenters ohne dessen Zustimmung. Die Regelung ist mit Wirkung zum 1.7.2023 durch die Bürgergeld-Gesetzgebung aufgehoben worden. Seither werden Regelungen zur Erreichbarkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in § 7b getroffen. Die Ermäc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.5 Pflegegeld nach dem SGB VIII

Rz. 43 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und 2 stellt das Pflegegeld nach dem SGB VIII teilweise von der Berücksichtigung als Einkommen frei. Pflegegeld kommt bei Vollzeitpflege wie auch Tagespflege in Betracht (§§ 29, 33 SGB VIII und § 23 SGB VIII). Relevant ist der Teil, der tatsächlich als Anerkennungsbetrag für den erzieherischen Einsatz gewährt wird. Heftig umstritten ist die teilwei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.5 Übersicht zum Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II

Rz. 228 Der Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II stellt sich als ausländerrechtliche Berechtigung wie folgt dar:mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.2 Weitere Bindungswirkungen der gutachterlichen Stellungnahme

Rz. 51 Die gutachterliche Stellungnahme bindet nicht nur die Agentur für Arbeit bei ihrer Entscheidung über das Vorliegen von Erwerbsfähigkeit nach Abs. 1 Satz 6. Durch Abs. 1a wird die Agentur für Arbeit auch an eine bereits erstellte frühere gutachterliche Stellungnahme gebunden, die für den Träger der Sozialhilfe erstellt worden ist. Im Übrigen ist folgende Rangfolge bei ...mehr

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Sauer, SGB II Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Franz-Josef Sauer, Dipl. Verwaltungswirt Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – ist Herr Franz-Josef Sauer, Jahrgang 1955. Er war seit 1976 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Nach verschiedenen Stationen war er bis Ende 2004 Leiter der Innenrevision. Seit Anfang 2005 war Herr Sauer verantwortlich für das mate...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.9 Sonstige Gesichtspunkte

Rz. 103 Bei gemischten Bedarfsgemeinschaften sind Leistungsberechnungen für jede Person nach dem für sie maßgebenden Gesetz durchzuführen (SGB II und SGB XII). Besonderheiten gemischter Bedarfsgemeinschaften sind über die Härtefallregelung des § 90 SGB XII zu berücksichtigen. Es ist nicht darüber zu entscheiden, welcher gemeinsame Freibetrag nach dem Recht des SGB II gelten ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen nicht als Einkommen nach § 11 zu berücksichtigen sind. Dabei handelt es sich um Leistungen, Renten, Entschädigungen und Zuwendungen. § 11a durchbricht den Grundsatz, dass alle Einnahmen zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber fasst in dieser Regelung zusammen, welche Einnahmen er wegen ihrer Bestimmung oder Motivation kraft Gese...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.6.1 In stationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen untergebrachte Menschen

Rz. 309 Wer in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Es kommen Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB XII in Betracht. Das schließt die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft nicht aus, was sich wiederum auf die Leistungen nach § 22 bei Anwendung des Kopfteilprinzips auswirken wird. Bei täglicher Rückkehr in d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 330 Sonder... / 2.3 Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung

Rz. 14 Abs. 3 Satz 1 schließt die Ausübung von Ermessen durch die Agentur für Arbeit aus, soweit es um die rückwirkende Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung aufgrund einer nach Erlass des Verwaltungsaktes eingetretenen Änderung in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen geht. Für den Regelfall sieht schon § 48 SGB X die rückwirkende Aufhebung vor, selbst ...mehr

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Jung, SGB VII Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Hans Peter Jung, Vors. Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung – ist Herr Hans-Peter Jung, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen a.D.. Außerdem ist Herr Jung Herausgeber und Mitautor der Haufe-Kommentare zum SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe, SGB XII – Sozialhilfe und zum...mehr

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Jung, SGB VIII Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Hans Peter Jung, Vors. Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – ist Herr Hans-Peter Jung, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen a.D.. Außerdem ist Herr Jung Herausgeber und Mitautor der Haufe-Kommentare zum SGB VII –Gesetzliche Unfallversicherung, SGB XII – Sozialhilfe und zum ...mehr

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Jung, SGB XII Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Hans Peter Jung, Vors. Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB XII – Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz – ist Herr Hans-Peter Jung, Vorsitzender Richter a.D. am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Herr Jung ist außerdem Herausgeber und Mitautor der Haufe-Kommentare zum SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VIII –...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr