Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Kossens, SGB XIV § 32 Psych... / 3 Literatur

Rz. 15 Bittner, NZS-Jahresreveue 2021/2022: Soziales Entschädigungsrecht, NZS 2022, 888. Knickrehm, Alles neu macht das SGB XIV? Altes und neues Recht der Sozialen Entschädigung (Teil 1), SRa 2022, 89. dies., Alles neu macht das SGB XIV? Altes und neues Recht der Sozialen Entschädigung (Teil 2), SRa 2022, 125. Porten/ter Balk, Traumatisierte Menschen und das Soziale Entschädigu...mehr

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Kossens, SGB XIV § 33 Psych... / 3 Literatur

Rz. 7 Bittner, NZS-Jahresreveue 2021/2022: Soziales Entschädigungsrecht, NZS 2022, 888. Knickrehm, Alles neu macht das SGB XIV? Altes und neues Recht der Sozialen Entschädigung (Teil 1), SRa 2022, 89. dies., Alles neu macht das SGB XIV? Altes und neues Recht der Sozialen Entschädigung (Teil 2), SRa 2022, 125. Porten/ter Balk, Traumatisierte Menschen und das Soziale Entschädigun...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.1.1 Antragserfordernis (Satz 1)

Rz. 32 Die Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgt ausschließlich auf Antrag; für die Antragstellung gilt § 16 SGB I (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 6 SGB VI, Stand 8.5.2023, Anm. 2.2).mehr

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Jung, SGB XII § 11 Beratung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) mit Wirkung zum 1.1.2005 in Kraft getreten; sie trat damals an die Stelle des bisherigen § 17 Abs. 1 BSHG; welcher bis dahin die Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Sozialhilfeträgers geregelt hat. Die Vorschrif...mehr

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Jansen, SGB IV Einführung

Einführung zum Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – Das SGB IV vom 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) ist am 1.7.1977 in Kraft getreten und bildete damit das zweite Teilstück eines umfangreichen Gesetzesvorhabens, dessen Ziel es war, das gesamte Sozialrecht zu harmonisieren und in einem einheitlichen Gesetzeswerk, den Sozialge...mehr

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Sauer, SGB III § 98 Persönl... / 2.1 Beschäftigungsverhältnis (Abs. 1)

Rz. 5 Nach § 98 Abs. 1 Nr. 1 sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzt, aus zwingenden Gründen aufnimmt oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnimmt. Die 3 genannten Voraussetzung stehen alternativ ("oder") und nicht kumulativ z...mehr

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Jung, SGB XII § 46b Zuständ... / 1 Allgemeines

Rz. 3 In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/10748 S. 17) heißt es zur Einführung der Vorschrift zum 1.1.2013: Zitat Mit der Einfügung eines § 46b wird eine eigenständige Vorschrift für die Trägerbestimmung durch die Länder im Vierten Kapitel SGB XII geschaffen. Der durch die Erhöhung der Erstattung des Bundes auf 75 Prozent im Jahr 2013 bedingte Übergang von der Eigenverwaltun...mehr

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Kossens, SGB XIV § 36 Fahrk... / 2.3 Verfahrensfragen

Rz. 18 Einzelheiten zum Erstattungsverfahren bezüglich der Fahr- und Betreuungskosten sind in § 36 und auch in den anderen Vorschriften des SGB XIV nicht normiert. Streitig ist, ob es eines besonderen Antrags auf Übernahme der Fahr- und Betreuungskosten bedarf. Die überwiegende Auffassung verneint die Notwendigkeit eines gesonderten Antrags (Baumeister, in: BeckOK, SGB XIV, ...mehr

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Kossens, SGB XIV § 34 Leist... / 2.4 Verfahrensfragen

Rz. 24 Nach § 11 Abs. 1 sind Leistungen, die nur auf Antrag erbracht werden, ab dem Monat zu erbringen, in dem die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme vorliegen. § 34 enthält aber kein gesondertes Antragserfordernis. Aus Abs. 2 Satz 2 wird deutlich, dass es vor der ersten Sitzung auch keines Antragsverfahrens bedarf. Dies widerspräche auch der Zielrichtung der Leistungen...mehr

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Kossens, SGB XIV § 37 Verei... / 2.1 Vereinbarungen mit Traumaambulanzen (Abs. 1)

Rz. 3 Satz 1 der Vorschrift stellt klar, dass dabei nur mit solchen Traumaambulanzen kontrahiert werden darf, die die Voraussetzungen nach diesem Buch erfüllen. Satz 2 stellt klar, dass im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Buches noch laufende Vereinbarungen mit Traumaambulanzen unberührt bleiben. Damit soll sichergestellt werden, dass bereits vor Inkrafttreten dieses Buch...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.6 Eingliederung bei selbständig Tätigen

Rz. 42 Eine stufenweise Wiedereingliederung i. S. d. § 74 SGB V bzw. § 44 SGB IX ist auch bei selbständig Tätigen möglich. Durch eine individuell angepasste Steigerung der Arbeitszeit soll im Rahmen eines ärztlich überwachten Wiedereingliederungsplanes der Rehabilitationsprozess positiv beeinflusst werden. Allerdings ist dann darauf zu achten, dass die ärztlichen Vorgaben ge...mehr

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Kossens, SGB XIV § 30 Leist... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Fallmanagement wurde mit dem SGB XIV als neue Leistung der Sozialen Entschädigung eingeführt. Das Fallmanagement ist eine eigenständige Sachleistung, ist also nicht identisch mit der von den Sozialleistungsträgern nach den §§ 13 bis 15 SGB I zu erbringenden Aufklärung, Beratung und Auskunft (BT-Drs. 19/13824 S. 183). Das Fallmanagement des SGB XIV soll die Leistung...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.7 Krankengeld bzw. Übergangsgeld während des Eingliederungsprozesses

Rz. 43 Während einer stufenweisen Wiedereingliederung ist der Versicherte grundsätzlich weiterhin arbeitsunfähig mit der Folge, dass er von seiner Krankenkasse Krankengeld erhält (§ 2 AU-Richtlinien, Rz. 56 ff.). Wird die stufenweise Wiedereingliederung nicht von der Krankenkasse, sondern vom Rentenversicherungsträger begleitet, tritt wegen der Vorrangigkeit von Übergangsgel...mehr

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Jansen, SGB VI § 109a Hilfe... / 2.3 Auskunftsersuchenden

Rz. 8 Abs. 2 sieht vor, dass die Träger der Rentenversicherung auf Ersuchen nach § 45 SGB XII des Trägers der Sozialhilfe prüfen und entscheiden, ob auch bei solchen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht haben, eine von der jeweiligen Arbeitsmarktlage unabhängige dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt. E...mehr

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2.2.3 Vermeidung von behinderungsbedingten Benachteiligungen

Rz. 11 Neben der Teilhabeförderung (Rz. 7 ff.) sichert § 1 Abs. 1 dem Menschen mit Behinderung bzw. mit drohender Behinderung einen Anspruch auf einen "behinderungsbedingten Nachteilsausgleich" zu. Dabei gilt das Gebot, den betroffenen Menschen – je nach Grad seiner Behinderung –gegenüber einem gesunden Menschen nicht zu benachteiligen, aber auch nicht zu bevorteilen (Gleich...mehr

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Kossens, SGB XIV § 34 Leist... / 2.3 Weitere Sitzungen (Abs. 3)

Rz. 17 Nach Abs. 3 Satz 1 haben Geschädigte sowie Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende Anspruch auf bis zu 10 weitere Sitzungen, wenn diese erforderlich sind und ein Anspruch auf Leistungen der Traumaambulanz festgestellt worden ist. Die Erforderlichkeit weitere Sitzungen ist dann gegeben, wenn im Rahmen der ersten 5 bzw. 8 (bei Kindern und Jugendlichen) Sitzungen ein...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.7.3 Ruhen oder Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

Rz. 82 Tritt eine Sperrzeit beim Alg nach § 159 SGB III ein und ruht deshalb der Anspruch auf Alg, kann der Versicherte dadurch hilfebedürftig i. S. d. Grundsicherung für Arbeitsuchende werden. Abs. 2 Nr. 3 wirkt als Folgeregelung für versicherungswidriges Verhalten des Leistungsberechtigten gegenüber der Versichertengemeinschaft der Arbeitslosenversicherung. Das Verhalten i...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.2 Selbstständig Tätige (Abs. 2)

Rz. 50 Allen selbstständig Tätigen (Gewerbetreibende und Freiberufler), die nicht gemäß §§ 2, 229a kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sind, wird nach Abs. 2 die Möglichkeit gegeben, auf Antrag in die Versicherungspflicht aufgenommen zu werden. Rz. 51 Der Begriff der selbstständigen Tätigkeit ist negativ abzugrenzen von der weisungsabhängigen Beschäftigung. Anhaltspun...mehr

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Jung, SGB XII § 21 Sonderre... / 2.3 Verfahren bei Zuständigkeitskonflikten

Rz. 12 Bestehen über die Zuständigkeit zwischen den zuständigen Leistungsträgern unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit, so fand nach der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung von Satz 3 das Verfahren der Einigungsstelle nach § 45 SGB II Anwendung. Die letztere Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung f...mehr

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Kossens, SGB XIV § 35 Weite... / 2.1 Weitere psychotherapeutische Angebote (Abs. 1)

Rz. 3 Besteht bei Personen, die die Betreuung in der Traumaambulanz in Anspruch nehmen, auch nach dieser Betreuung weiterer psychotherapeutischer Behandlungsbedarf, so verweist der Träger der Sozialen Entschädigung sie auf weitere psychotherapeutische Angebote. Diese Verweisung ist eine Rechtspflicht (Baumeister, in: BeckOK, SGB XIV, § 35 Rz. 17). In Abs. 1 ist kein Zeitpunk...mehr

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Sauer, SGB III § 76 Außerbe... / 2.8 Erstattung der Ausbildungsvergütung (Abs. 7)

Rz. 25 Nach Abs. 7 Satz 1 erstattet die Agentur für Arbeit dem Träger, der die außerbetriebliche Ausbildung durchführt, die von diesem an die Auszubildenden zu zahlende Ausbildungsvergütung. Der Inhalt dieser Regelung war vormals in dem aufgehobenen § 79 enthalten. Da es sich um einen Zuschuss handelt, darf dieser die tatsächlich gezahlte Ausbildungsvergütung nicht übersteig...mehr

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Jansen, SGB X Einführung

Einführung zum Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – Das SGB X wurde mit Gesetz v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) als dritte Stufe der Kodifikation des Sozialrechts geschaffen und trat am 1.1.1981 in Kraft. Das Erste Kapitel trägt die Bezeichnung "Verwaltungsverfahren" und vereinheitlicht das bis dahin recht zersplitterte und di...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 6 erfassen. Die GRA zu § 6: Befreiung von der Versicherungspflicht hat den Stand: 8.5.2023 und ist online abrufbar unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_000...mehr

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Kossens, SGB XIV § 37 Verei... / 2.1.1 Geeignete Traumaambulanzen

Rz. 6 Seit Inkrafttreten der Regelungen zu den Traumaambulanzen im SGB XIV können geeignete Kliniken, Krankenhäuser und niedergelassene ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten die Aufgaben der Traumaambulanzen nach dem SGB XIV wahrnehmen, wenn sie einen entsprechenden Vertrag mit der nach Landesrecht zuständigen Behörde geschlossen haben. Das Verga...mehr

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Jansen, SGB VI § 108 Beginn... / 2.1 Antrag

Rz. 2 Gemäß § 19 SGB IV werden Leistungen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung nur auf Antrag erbracht. Da gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1e SGB I die Zuschüsse zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung (und in der Zeit vom 1.1.1995 bis 31.3.2004 auch für die Pflegeversicherung) zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zählen, ist die Antragstellung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 1.5 Verwaltungsvorschriften

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 7 erfassen. Die GRA zu § 7: Freiwillige Versicherung hat den Stand: 13.10.2021 (i. d. F. des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Er...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Ziel ist zunächst die Stärkung der Solidargemeinschaft der Beitragszahler. Dem Versicherungstatbestand ist im Wesentlichen für alle erfassten Fallgruppen gemeinsam, dass Personen über den Fall der Ausstrahlung (§ 4 SGB IV) hinaus für eine begrenzte Zeit außerhalb des Geltungsbereichs des SGB VI beschäftigt sind. Sinn der Regelung ist es, dem Versicherten die Möglichkeit...mehr

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Sauer, SGB III § 363 Finanz... / 2.2 Übertragene Aufgaben nach anderen Gesetzen

Rz. 9 Abs. 2 regelt die Kostenerstattung einschließlich Verwaltungskosten für die Durchführung von Aufgaben, die der Bundesagentur in anderen Gesetzen als dem SGB III übertragen werden. Dabei handelt es sich primär um Aufgaben, die jedenfalls in keinem engeren Zusammenhang mit den originären Aufgaben der Arbeitsförderung stehen. Eine ganz typische Aufgabe ist die Gewährung v...mehr

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Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.2 Pflegeversicherung (Satz 2)

Rz. 20 Die Vorschrift nimmt Bezug auf Satz 1 und bestimmt, dass dessen Vorgaben auch für den Beitrag zur Pflegeversicherung für einen in der Krankenversicherung kraft Gesetzes versicherten Beschäftigten gelten. Die Versicherungspflicht kraft Gesetzes folgt aus § 5 SGB V. Eine freiwillige Versicherung (§ 9 SGB V) unterfällt der Vorschrift nicht. Zudem greift Satz 2 nur dann, ...mehr

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Kossens, SGB XIV § 35 Weite... / 2.2 Mitteilung weiterer Bedarfe (Abs. 2)

Rz. 11 Nach Abs. 2 Satz 1 ist die Traumaambulanz verpflichtet, der zuständigen Behörde den weiteren Bedarf so frühzeitig wie möglich mitzuteilen. Abs. 2 regelt, dass die frühzeitige Information der zuständigen Behörde ermöglichen soll, der berechtigten Person möglichst nahtlos die anschließende Behandlung außerhalb der Traumaambulanz zu realisieren. Lange Wartezeiten sollen ...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.1 Aktive Arbeitsförderung

Rz. 3 § 22 regelt das Verhältnis von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III zu anderen vergleichbaren Leistungen. Zum Nachrang der Sozialhilfe vgl. § 2 Abs. 2 SGB XII. Die Vorschrift verfolgt den Zweck, Doppelförderungen und Doppelzahlungen zu vermeiden und zugleich klarzustellen, ob Leistungen nach dem SGB III vorrangig oder nachrangig sind oder neben ande...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 22 stellt die Nachrangigkeit von Leistungen nach dem SGB III gegenüber konkurrierenden Ansprüchen fest. Davon ausgenommen werden spezifische Leistungen für schwerbehinderte Menschen und Leistungen zur Förderung der Berufsausbildung und zur Förderung der beruflichen Weiterbildung an Gefangene, soweit sie der Sicherung des Lebensunterhalts dienen. Abs. 1 Satz 1 bestimmt...mehr

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Kossens, SGB XIV § 31 Leist... / 3 Literatur

Rz. 12 Bittner, NZS-Jahresrevue 2021/2022: Soziales Entschädigungsrecht, NZS 2022, 888. Mushoff, Leistungen der Schnellen Hilfe in einer Traumaambulanz, SGb 2022, 596. Porten/ter Balk, Traumatisierte Menschen und das Soziale Entschädigungsrecht, ASR 2022, 16. Schaumberg, Die Leistungen der Schnellen Hilfen nach dem SGB XIV im Zeitraum zwischen dem 1.1.2021 und dem 31.12.2023 – ...mehr

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Sauer, SGB III § 87a Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.7.2023 neu in das SGB III eingefügt. Abs. 3 wurde durch Art. 5 des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 v. 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 412) m...mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.6 Versorgungsausgleich

Rz. 11 Die mit Wirkung zum 1.9.2009 eingefügte Regelung in Abs. 6 dient allein der Klarstellung. Denn nach Aufhebung von § 1587a Abs. 2 Nr. 2 BGB musste nun im SGB VI geregelt werden, dass für die Ermittlung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften eine Vollrente wegen Erreichung der Regelaltersgrenze zu ermitteln ist (BR-Drs. 343/08 S. 234).mehr

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Jansen, SGB VI § 109a Hilfe in Angelegenheiten der Grundsicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) mit Wirkung zum 1.1.2003 eingefügt worden. Eine vergleichbare Vorgängernorm hat bis dahin nicht existiert. Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde § 109a mit Wirkung zum 1.1.2005 neu gefa...mehr

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Jung, SGB XII § 12 Vorbereitung für die Aufnahme einer Tätigkeit und Vereinbarung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) mit Wirkung zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Mit der damalig vorgesehenen schriftlichen Leistungsabsprache sollte die kooperative Vorgehensweise verstärkt werden, da die erfolgreiche Überwindung der No...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhältnis zu anderen Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 3 Satz 3 wurde zum 1.1.1998 angefügt durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970), Abs. 2 zum 1.10.2000 geändert durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) und Abs. 2 Satz 1 zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) neu gefasst. Abs. 2 wurde zum...mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung wurde mit den Abs. 1 und 2 eingefügt durch Art. 2 Nr. 8 Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127). Sie trat zum 11.8.2010 in Kraft. Abs. 3 wurde durch Art. 16 Nr. 2 Gesetz zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz – BwRefBeglG) v. 21.7....mehr

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Sauer, SGB III § 73a Mobilitätszuschuss

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung vom 17.7.2023 (BGBl. I. Nr. 191) mit Wirkung zum 1.4.2024 ist das SGB III eingefügt worden. Eine Vorgängervorschrift existierte nicht. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Mobilitätszuschuss. Ziel der Vorschrift ist es, einen Anreiz für junge Mensche...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiung von der Versicherungspflicht

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Beitrittsgebiet: 3.10.1990) eingeführt worden. Abs. 1 wurde mit dem SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.1996 geändert. Durch das Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit v. 20.12.1999 (BGBl. I 2000 S. 29) ist Abs. 1a eingefügt...mehr

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Sauer, SGB III § 352 Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 Nr. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) geändert. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurden Abs. 1 bis 3 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Abs. 2 und 3 wurden durch die Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) r...mehr

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Sauer, SGB III § 82a Qualifizierungsgeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung v. 17.7.2023 (BGBl. I Nr. 191) mit Wirkung zum 1.4.2024 in das SGB III eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 § 82a ist am 1.4.2024 in Kraft getreten. Die Vorschrift ergänzt die berufliche Weiterbildungsförderung von Beschäftigten um ein Qualifizierungsgeld. Dieses Qua...mehr

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Jansen, SGB VI § 108 Beginn, Änderung und Ende von Zusatzleistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2661) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie gilt seitdem unverändert. Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat Abs. 2 mit Wirkung zum 17.11.2016 angefügt. Durch das Digitale-Versor...mehr

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Sauer, SGB III § 82c Anrechnung von Nebeneinkommen und sonstigen Zahlungen des Arbeitgebers

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung v. 17.7.2023 (BGBl. I Nr. 191) mit Wirkung zum 1.4.2024 in das SGB III eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Berücksichtigung von Nebeneinkommen und sonstigen Zahlungen des Arbeitgebers an den Bezieher von Qualifizierungsgeld. Sie ergänzt dam...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versicherungspflicht auf Antrag

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem vor 1992 geltenden Recht. Mit Wirkung v. 1.1.1992 ist darüber hinaus die Möglichkeit einer Pflichtversicherung auf Antrag für solche Personen geschaffen worden, die als Empfänger von Entgeltersatzleistungen oder als Arbeitsunfähige bzw. Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch nicht bereits kraft Gesetzes ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 276b Übergangsregelung für Beschäftigte in Privathaushalten im Übergangsbereich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die mehrfach veränderte Vorschrift war vom 1.7.2019 bis zum 30.9.2022 nicht belegt. Sie wurde in ihrer jetzigen Fassung mit Wirkung zum 1.10.2022 durch Art. 9 Nr. 10 des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 969) neu eingefügt. Die No...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 1.4 Ergänzende Regelungen

Rz. 3c Ergänzende Regelungen i. S. v. Sonderregelungen sind die §§ 229, 230 und 231. Korrespondierende Regelungen finden sich weiter in §§ 8, 8a, 20 und 115 SGB IV; hinsichtlich der Tragung der Beiträge ist auf § 172 Abs. 1 zu verweisen.mehr

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das trägerübergreifende Rehabilitations-/Behindertenrecht wurde im Jahr 1974 erstmals durch das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (BGBl. I 1974 S. 1881) eingeführt. Als Rechtsgrundlage dienten unterschiedliche rehabilitationsträgerspezifische Gesetze. Das bis dahin unübersichtliche Rehabilitations- und Behindertenrecht fas...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 24b wurde durch das Schwangeren- und Familienhilfegesetz v. 27.7.1992 (BGBl. I S. 1398) – ab 1.10.1995 durch Gesetz v. 21.8.1995 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz – SchKG) – eingefügt und ist am 5.8.1992 in Kraft getreten. Die Abs. 3 und 4 wurden durch das Schwangeren- und Familienh...mehr