Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 107 Überga... / 2.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 Der sachliche Anwendungsbereich der Übergangsregelung des § 107 wird für den Personenkreis eröffnet, der noch Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz i. V. m. dem Bundesversorgungsgesetz erhält oder erhalten wird. Rz. 8 Die betroffenen Personen müssen daher ihre Leistungen noch nach dem alten Recht bewilligt erhalten. Maßgeblich ist, dass ein etwaiger notwendiger ...mehr

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Jung, SGB VIII § 107 Überga... / 2.3.2 Zusammenarbeitsgebot (§ 81 Nr. 1)

Rz. 14 Weiterhin bleibt § 81 Nr. 1 (i. d. F. vom 3.6.2021, gültig bis 31.12.2023) noch übergangsrechtlich anwendbar. Das Gebot der Zusammenarbeit der Träger der öffentlichen Jugendhilfe unter anderem mit den Trägern von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz bleibt im Hinblick auf den Personenkreis, der noch Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz i. V. m. dem Bun...mehr

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Ausbildung / 2.3.13.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, § 12

§ 12 Abs. 1 TVAöD sieht in Anlehnung an § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG vor, dass Auszubildende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholu...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.6 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Berufsausbildungsverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX n. F., § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht beim Ausbildenden eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch den Ausbildenden zu hören (vgl. §§ 102, 103 BetrVG).mehr

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Ausbildung / 1.1 Das duale System der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung in Deutschland erfolgt überwiegend im dualen System. Darunter ist die Ausbildung an 2 Lernorten, nämlich in einem Betrieb der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs einerseits und in der Berufsschule andererseits, zu verstehen. Die Berufsausbildung ist darauf ausgelegt, Fachkräfte für spezifische Berufe auszubilden. Die Dauer un...mehr

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Ausbildung / 2.3.13.2 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

Das Berufsbildungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, aber auch der TVAöD sehen neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch eine Entgeltfortzahlung in anderen Fällen vor. Berufsschulunterricht und Prüfungen, § 19 BBiG: Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG (siehe Ziffer 2.3.2.1). Hierbei...mehr

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Long- und Post-COVID in der... / 3.1 Bedeutung für das Gesundheits- und Sozialversicherungssystem

Long-/Post-COVID wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine langfristige Belastung für die Gesellschaft sowie das Gesundheits- und Sozialversicherungssystems darstellen. Vor der COVID-19-Pandemie wurde in Deutschland mit ca. 250.000 ME/CFS (chronisches Fatigue-Syndrom) Betroffenen gerechnet, davon etwa 40.000 Kinder und Jugendliche. Diese Zahl wird durch die SARS-CoV-2-Pandemie ...mehr

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Ausbildung / 2.3.14 Vermögenswirksame Leistungen

§ 13 Abs. 1 TVAöD regelt einen Rechtsanspruch des Auszubildenden auf eine vermögenswirksame Leistung i. H. v. 13,29 EUR monatlich. Die Unterscheidung nach Tarifgebiet West (13,29 EUR) und Tarifgebiet Ost (6,65 EUR) besteht im TVAöD mit Wirkung vom 1.1.2008 nicht mehr. Hinweis Für die Auszubildenden der Sparkassen gilt abweichend von § 13 Abs. 1 Satz 1 TVAöD die Vorschrift des...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2 Pfändungen nach dem SGB (§§ 54, 55 SGB I)

Rz. 59 §§ 54, 55 SGB I gewähren einen speziellen Pfändungsschutz für Sozialleistungsansprüche. § 54 Abs. 1 SGB I regelt dabei die Pfändbarkeit von Dienst- und Sachleistungen und § 54 Abs. 2–5 SGB I die von Geldleistungen. § 55 SGB I betrifft die Kontenpfändung. Ansprüche nach § 54 SGB I können z. B. Leistungen der Ausbildungsförderung, der Arbeitsförderung, Leistungen für Sc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2.1 Dienst- und Sachleistungen (§ 54 Abs. 1 SGB I)

Rz. 60 § 54 Abs. 1 SGB I normiert, dass sämtliche Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen unbedingt unpfändbar sind. Unter den Begriff der Dienst- und Sachleistung fallen dabei nur solche Dienst- und Sachleistungen, die nach §§ 3–10 SGB I gewährt werden und bereits beispielhaft genannt worden sind.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2.3 Kontenpfändung (§ 55 SGB I)

Rz. 65 Gemäß § 55 SGB I sind Geldleistungen, die auf ein Konto des Schuldners überwiesen werden, innerhalb der ersten 14 Tage nach der Überweisung nicht pfändbar.[1] Dabei ist es ohne Bedeutung, was für eine Art von Geldleistung der Überweisung zugrunde liegt, solange es sich um Geldleistungen nach dem SGB handelt. Nach Ablauf der 14-Tage-Frist bestehen gem. § 55 Abs. 4 SGB ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2.2 Geldleistungen (§ 54 Abs. 2–5 SGB I)

Rz. 61 § 54 Abs. 2–5 SGB I regelt den Pfändungsschutz für Ansprüche auf Geldleistungen nach dem SGB. Ansprüche auf einmalige Geldleistungen können nach § 54 Abs. 2 SGB I nur gepfändet werden, wenn dies der Billigkeit entspricht. Im Rahmen der Billigkeitsprüfung hat die Vollstreckungsbehörde namentlich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Leistungsberechtigten, die A...mehr

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Direktionsrecht des Arbeitg... / 3 Grenzen des Direktionsrechts/Billigkeitskontrolle

Bei der Ausübung des Direktionsrechts ist der Arbeitgeber nicht frei. Die Weisung darf nicht gegen Gesetz, einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder gegen den Arbeitsvertrag verstoßen. Insbesondere arbeitsrechtliche Schutzvorschriften begrenzen das Direktionsrecht, wie z. B. § 3 Satz 1, § 5 Abs. 1 ArbZG, §§ 4, 16 MuSchG, §§ 22–24 JArbSchG. Praxis-Beispiel Kein Versto...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.3 Sozialleistungen und Kindergeld (§ 850e Nr. 2a ZPO)

Rz. 34 § 850e Nr. 2a ZPO ermöglicht die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen mit laufenden Sozialleistungen nach dem SGB und mit Kindergeld. Eine Addition mit Sozialleistungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften als dem SGB sowie mit Sozialhilfe und Wohngeld ist nicht gestattet. Geldleistungen für Kinder sind nur dann dem Arbeitseinkommen hinzuzurechnen, wenn sie nach § ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.8 Blindenzulagen (§ 850a Nr. 8 ZPO)

Rz. 15 Blindenzulagen sind gem. § 850a Nr. 8 ZPO unbedingt unpfändbar. Da Blindenzulagen gem. § 35 BVersG dem speziellen Pfändungsschutz der §§ 54, 55 SGB I unterliegen und Blindenbeihilfen gem. § 67 BSHG unpfändbar sind, fallen unter diese Norm lediglich Blindenbeihilfen nach Landesrecht, soweit sie nicht auch schon unter den Pfändungsschutz der §§ 54, 55 SGB I fallen.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.10.3 Heimarbeit und Versorgungsvorschriften (§ 850i Abs. 2, 3 ZPO n. F.)

Rz. 48 § 850i Abs. 2, 3 ZPO bestimmt, dass § 27 Heimarbeitsgesetz sowie die Bestimmungen der Versicherungs-, Versorgungs- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften über die Pfändung von Ansprüchen bestimmter Art von der Regelung des § 850i ZPO unberührt bleiben. Dies ergibt sich jedoch bereits direkt aus § 319 AO, sodass einfache Gesetzeskonkurrenz besteht.[1] Liegt ein ständi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.1 Kindergeld (§ 76 EStG)

Rz. 58 § 76 EStG regelt den Pfändungsschutz für den Anspruch auf Kindergeld i. S. v. § 62 EStG. Grundsätzlich ist das Kindergeld unbedingt unpfändbar.[1] Eine Ausnahme ist jedoch für den Fall vorgesehen, dass in den Anspruch auf Kindergeld wegen eines Unterhaltsanspruchs eines Kindes, das bei der Festsetzung des Kindergelds berücksichtigt wird, vollstreckt wird. In diesem Fa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4 Pfändungsschutz nach anderen gesetzlichen Bestimmungen

Rz. 57 § 319 AO bestimmt, dass nicht nur §§ 850–852 ZPO, sondern auch andere gesetzliche Bestimmungen über die Pfändung von Forderungen und Ansprüchen sinngemäß anzuwenden sind. Insoweit sind vor allem § 76 EStG und §§ 54, 55 SGB I zu beachten.[1] 4.1 Kindergeld (§ 76 EStG) Rz. 58 § 76 EStG regelt den Pfändungsschutz für den Anspruch auf Kindergeld i. S. v. § 62 EStG. Grundsät...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unternehmerversicherung / Zusammenfassung

Begriff Unternehmer sind in der Unfallversicherung pflichtversichert, soweit es das Gesetz selbst oder die Satzung der zuständigen Berufsgenossenschaft vorsieht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherung für Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten ode...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 3.4 Störfälle

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Arbeitnehmer verlangen, ihr Wertguthaben auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen, wenn dieser eine Wertguthabenvereinbarung mit ihnen abschließt und der Übertragung zustimmt. Finden sie keinen Arbeitgeber, auf den sie ihr Wertguthaben übertragen können oder sind sie arbeitslos, können sie ihr Wertguthaben auf die Deutsche Renten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Staatsangehörigkeit / Zusammenfassung

Begriff Die Staatsangehörigkeit eines Arbeitnehmers oder selbstständig Tätigen hat für das Entstehen von Versicherungspflicht regelmäßig keine Auswirkungen. Die Verletzung aufenthalts- und arbeitserlaubnisrechtlicher Vorschriften hat keine Auswirkungen auf die Versicherungspflicht eines Ausländers. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die entsprechende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeiterfassung / 1.1 Gesetzliche Grundlagen

Das Arbeitszeitgesetz enthält keine allgemeine Regelung, die Arbeitgeber zu einer pauschalen Erfassung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern verpflichtet. Arbeitszeit ist nach § 2 Abs. 1 ArbZG die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen, wobei Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen sind.[1] Nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 ArbZG ist der Arbeitgeber ...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 3.2 Aufbau und Verwendung von Wertguthaben

Auf Arbeitszeitkonten können neben Überstunden und Überstundenzuschlägen auch folgende Entgeltbestandteile in der Ansparphase eingezahlt werden: Sonder- und Einmalzahlungen, freiwillige Arbeitgeberleistungen, Boni, Tantiemen, nicht genommener Urlaub und Entgeltverzicht aus laufender Vergütung Damit sind Arbeitszeitkonten auch für Unternehmen interessant, in denen aufgrund des Vergü...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 1.3 Betriebliche Altersvorsorge

Seit dem 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) über den Arbeitgeber. Sie erfolgt durch Gehalts- bzw. Entgeltumwandlung und wird staatlich gefördert (§ 1 a Betriebsrentengesetz BetrAVG). Danach können jährlich bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (§§ 161 bis 167 SGB ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 2.5 Health Care

Auch die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) zählt zu den Sozial- und Nebenleistungen. Ihr Ziel ist die Verbesserung der Gesundheit am Arbeitsplatz, einmal durch eine gesundheitliche Gestaltung der Arbeitsorganisation, -abläufe und -umgebung, zum anderen durch Anreize für ein gesundheitsbewusstes Verhalten der Beschäftigten. Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.1 Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer nennt das Bundesurlaubsgesetz die Arbeiter und Angestellten.[1] Es behält damit eine Unterscheidung bei, die in der beruflichen Praxis kaum mehr Bedeutung hat. Das Bundesurlaubsgesetz gewährt den Urlaubsanspruch für Arbeiter und Angestellte ohne Unterschiede. Es kommt allein auf den umfassenden Begriff des Arbeitnehmers an. Das Bundesurlaubsgesetz enthält kei...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 14 Sozialversicherung

Die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung für die gesetzlich versicherungspflichtigen Arbeitnehmer werden als Gesamtversicherungsbeitrag geschuldet. Diesen hat der Arbeitgeber zu zahlen.[1] Der Arbeitgeber ist daher zur Abführung der Sozialabgaben verpflichtet, soweit es die Arbeitnehmeranteile betrifft. Die Verpflichtung zur Zahlung der Sozialabgaben entsteht mit der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen aus Arbeitsv... / 13 Mutterschutz

Nach dem Mutterschutzgesetz dürfen Frauen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung[1] und bis zum Ablauf von 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von 12 Wochen,[2] nach der Geburt nicht beschäftigt werden. Während dieser Schutzfristen erhalten die Frauen Mutterschaftsgeld von der Krankenversicherung in Höhe von höchstens 13 EUR pro Kalendertag.[3] In Hö...mehr

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Praxis-Beispiele: Baulohn / 3 13. Monatseinkommen gewerbliche Arbeitnehmer, Beginn oder Ende im Bezugszeitraum

Sachverhalt Ein gewerblicher Arbeitnehmer ist seit 10.4.2024 bei einer Firma mit Betriebsrat beschäftigt, die zum Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) des Bauhauptgewerbes gehört. Das 13. Monatseinkommen wird nach Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe gewährt, es beträgt für gewerbliche Arbeitnehmer das 123-Fache ihres in der Lohntabelle ausgewiesenen Gesamttarifst...mehr

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Jansen, SGB VI § 286 Versicherungskarten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 42 Abs. 1 RÜG) und wurde durch die Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) neu gefasst. Sie wurde zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 66 des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nac...mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbeitgeberanteil bei Versicherungsfreiheit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung wurde mit Wirkung zum 1.1.2013 neu eingefügt durch Art. 4 des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474). Vom 1.1.2005 bis 31.12.2012 war die Vorschrift nicht belegt. Bis zum 31.12.2004 enthielt sie Regelungen zur Zahlung von Beiträgen bei Bezug von Arbeitslosenhilfe. Durch das Gesetz z...mehr

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Jansen, SGB VI § 279d Beitragszahlung im Beitrittsgebiet

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 101 Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft. Durch die Neufassung der Norm durch Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) erfolgte keine inhaltliche Änderung. 1 Allgemeines Rz. 2 Die auf das Beitrittsgebiet beschränkte Übergangsregelung erfasst den Personenkrei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 285 Nachzahlung bei Nachversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft und wurde durch Art. 1 Nr. 65 des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) mit Wirkung zum 1.8.2004 geändert. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrif...mehr

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Jansen, SGB VI § 281 Nachversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft und wurde mit Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) ohne inhaltliche Änderung neu gefasst. Durch Art. 1 Nr. 63 des Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 277 Beitragsrecht bei Nachversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft. Sie wurde durch Art. 1 Nr. 61 des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) mit Wirkung zum 1.8.2004 geändert. Dabei wurde Satz 3...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286b Glaubhaftmachung der Beitragszahlung im Beitrittsgebiet

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung wurde durch Art. 1 Nr. 109 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) eingeführt und trat mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. S. 754) erfolgte keine in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286c Vermutung der Beitragszahlung im Beitrittsgebiet

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung wurde durch Art. 1 Nr. 110 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) eingeführt und ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) erfolgte keine inhal...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 278 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Nachversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie ist Nachfolgeregelung zu § 1402 Abs. 2 RVO und § 123 Abs. 2 AVG. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachungen vom 19.2.2002 (BGBl. I S. 7...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 281b Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 103 RÜG (BGBl. I S. 1606) zum 1.8.1991 in Kraft. Abs. 1 Satz 1 wurde durch Art. 5 Nr. 21 Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014, 2797) mit Wirkung zum 1.4.1995 geändert. Abs. 2 wurde durch Art. 1 Nr. 56 SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 mit Wirkung zum 1.1.1996 (BGBl. I S. 1824) angefügt. Abs. 1 w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286d Beitragserstattung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat am 1.1.1992 in Kraft. Sie wurde durch Art. 1 Nr. 111 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) eingeführt. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) erfolgte keine inhaltliche ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 280 Höherversicherung für Zeiten vor 1998

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft und wurde durch Art. 1 Nr. 106 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) mit Wirkung zum 1.1.1998 neugefasst. Durch die Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 19.2.20...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 2.2 Beitragseinzug (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 regelt die entsprechende Geltung der Vorschriften zu Meldepflichten des Arbeitgebers und dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Dritter Abschnitt des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches, §§ 28a ff. SGB IV) und der Bußgeldvorschriften des § 111 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 8, Abs. 2 und 4 SGB IV. Zuständige Einzugsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 281c Melde... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach Satz 1 der Vorschrift ist der selbständig tätige Ehegatte zur Meldung nach § 28a Abs. 1 bis 3 SGB IV verpflichtet. Rz. 4 Nach § 281c Satz 2 i. V. m. § 28a Abs. 5 SGB IV hat der selbständig tätige Ehegatte dem mitarbeitenden Ehegatten den Inhalt der jeweiligen Meldung nach § 28a Abs. 1 bis 3 SGB IV schriftlich mitzuteilen. Nach § 281c Satz 2 gelten im Übrigen § 28b ...mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist eine Sonderregelung zu § 172 SGB VI . Sie steht im Zusammenhang mit der Neuregelung im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (sog. Entgeltgeringfügigkeit, vgl. zu dieser in Abgrenzung zur sog. Zeitgeringfügigkeit BSG, Urteil v. 11.3.2009, B 12 R 11/07 R, und Urteil v. 11.5.1993, 12 RK 23/91, jeweils juris) und ist Folge...mehr

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Jansen, SGB VI § 277a Durch... / 2.1 Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage

Rz. 5 § 277a Abs. 1 Satz 1 passt die Beitragsbemessungsgrundlage für die reale Nachversicherung den besonderen Verhältnissen im Beitrittsgebiet an. Die Norm bestimmt in Abweichung von der Regelung des § 181 Abs. 2 Satz 1, dass die Beitragsbemessungsgrundlage (§ 181 Abs. 2 und 3) für Zeiten im Beitrittsgebiet vor dem 1.1.1992 mit dem entsprechenden Wert der Anlage 10 und mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286e Auswe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach § 286e Satz 1 Nr. 1 haben Versicherte, die mit einem Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung Daten, die für die Durchführung der Rentenversicherung sowie für die Feststellung und Erbringung von Leistungen einschließlich der Rentenauskunft relevant sind, nachweisen können, das Recht, in einer beglaubigten Abschrift des vollständigen Ausweises oder bei Auszügen de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286h Ersta... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde durch das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-ÄndG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) mit Wirkung zum 1.1.2023 neu eingeführt.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 279g Sonderregelungen bei Altersteilzeitbeschäftigten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 5 Nr. 13a des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (3. ModDienstG) v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.7.2004 in Kraft. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Regelung ist eine Sonderregelung zu § 163 Abs. 5, § 168 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7 . Sie nimmt Bezug auf die Übergangsregelung des § 15g Altersteil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 279c Beitragstragung im Beitrittsgebiet

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 100 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft. Abs. 1 wurde durch Art. 4 Nr. 31 des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286e Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 112 Renten-Überleitungsgesetz RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft. Mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) wurde die Norm ohne inhaltliche Änderung neu bekannt gemacht. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt § 21 SGB X für den Bereich der Rentenversicherung. Die Regelung g...mehr