Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 2.5 Hinzuverdienst

2.5.1 Leistungsrechtliche Auswirkungen Rz. 7 Neben dem Bezug einer Regelaltersrente als Vollrente wegen Alters können Versicherte unbegrenzt hinzuverdienen; eine Anrechnung von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen (§§ 14, 15 SGB IV) auf die Altersrente findet somit grundsätzlich nicht statt. Abweichend von diesem Grundsatz könnte sich ein Hinzuverdienst aufgrund der in § 97a entha...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.1 Vertrauensschutzregelungen zu den Altersgrenzen

2.1.1 Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1964 Rz. 4 Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, bei Rentenbeginn als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 SGB IX) anerkannt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen (§ 37 Satz 1). Aus Gründen des Vertrauensschutzes ergibt sich für vo...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2 Rechtspraxis

2.1 Erklärung zur Durchführung eines Rentensplittings Rz. 5 Gemäß § 120a Abs. 1 können Ehegatten/Lebenspartner grundsätzlich nur gemeinsam bestimmen, dass für sie ein Rentensplitting durchgeführt werden soll. Dieser Grundsatz gilt allerdings nur, wenn beide Ehegatten/Lebenspartner den Zeitpunkt noch erleben, zu dem die Abgabe der Erklärung zum Rentensplitting zulässig ist. Ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 189 Berech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie gilt seitdem unverändert.mehr

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Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 2.2 Kein Wechsel in eine andere Rente

Rz. 7 Liegen bei Beginn einer Altersrente gleichzeitig die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, eine Erziehungsrente oder eine andere Altersrente vor, wird nur die höchste Rente geleistet (§ 89 Abs. 1 Satz 1). Bei gleich hohen Renten ist die in § 89 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 7, 9, 11 bis 12 geregelte Rangfolge maßgebend. Darüber hinaus is...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.3 Schwerbehinderung, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit

Rz. 15 Ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen bedingt nach der Übergangsregelung des § 236a u. a., dass ein Versicherter bei Beginn der Rente als schwerbehinderter Mensch i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX anerkannt oder in den Fällen des § 236a Abs. 3 berufsunfähig oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht (§ 43 Abs. 2, § 44 Abs. 2 i. d. F. bis 31...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.7 Rentenbezug mit Zurechnungszeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 52 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 sind Anrechnungszeiten auch Zeiten, in denen Versicherte eine Rente bezogen haben, soweit diese Zeiten auch als Zurechnungszeit in der Rente berücksichtigt worden sind; das Gleiche gilt für die vor dem Rentenbeginn liegende Zurechnungszeit. Durch diesen Anrechnungszeitentatbestand sollen bei Berechnung von Folgerenten versicherungsrechtliche L...mehr

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Jansen, SGB VI § 121 Allgem... / 2.1 Anzahl der zu berechnenden Dezimalstellen

Rz. 3 Nach Abs. 1 der Vorschrift sind Berechnungen grundsätzlich auf 4 Dezimalstellen vorzunehmen. Ergänzend hierzu regelt Abs. 2, dass zunächst 5 Dezimalstellen zu ermitteln sind und die 4. Dezimalstelle um 1 zu erhöhen ist, wenn sich in der 5. Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergibt (= kaufmännische Rundung). Die Berechnungsmethode nach den Abs. 1 und 2 findet vor all...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.3.1 Hinzuverdienstregelungen bis 30.6.2017

Rz. 9 Versicherte hatten nach dem bis zum 30.6.2017 geltenden Recht die Möglichkeit, Altersrenten in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente zu einem Drittel, zur Hälfte oder zu zwei Dritteln der Vollrente in Anspruch zu nehmen (§ 42 Abs. 1 und 2 i. d. F. bis 30.6.2017). Der Monatsbetrag einer Teilrente wurde hierbei aus dem Teil der Summe aller Entgeltpunkte ermittelt, d...mehr

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Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 37 regelt die Anspruchsvoraussetzungen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 SGB IX) für nach dem 31.12.1963 geborene Versicherte. Dieser Personenkreis kann bereits nach Vollendung des 65. Lebensjahres die Altersrente abschlagsfrei beanspruchen, wenn die Wartezeit von 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten erfüllt ist. Die vorzeitige Inanspruchnah...mehr

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Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.1 Altersgrenzen

Rz. 4 Altersgrenze für einen abschlagsfreien Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist gemäß § 37 Nr. 1 die Vollendung des 65. Lebensjahres. Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist bereits vom Kalendermonat nach Vollendung des 62. Lebensjahres zulässig (§ 37 Satz 2). Diese Altersgrenzen gelten ausschließlich für Versicherte der Geburtsjahrgäng...mehr

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Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.4 Hinzuverdienst

Rz. 9 Ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente grundsätzlich ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 3). Neben dem Bezug einer A...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 236a wurde als Übergangsregelung zu § 37 durch Art. 1 Nr. 76 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) wegen der Vereinheitlichung der Altersgrenzen für einen vorzeitigen Anspruch auf Altersrente ins SGB VI eingefügt. Die Vorschrift sollte gemäß Art. 33 Abs. 13 RRG 1999 ursprünglich am 1.1.2000 in Kraft treten. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wurde allerdings zunächs...mehr

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Jansen, SGB VI § 36 Altersr... / 2.1 Altersgrenzen

Rz. 3 Altersgrenze für einen abschlagsfreien Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte ist gemäß § 36 Satz 1 Nr. 1 die Vollendung des 67. Lebensjahres. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist bereits vom Kalendermonat nach Vollendung des 63. Lebensjahres zulässig (§ 36 Satz 2). Diese Altersgrenzen gelten ausschließlich für Versicherte der Geburtsjahrg...mehr

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Jansen, SGB VI § 36 Altersr... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 6 Ein Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 3). Neben dem Bezug einer Altersrente für la...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.1 Erreichen der Altersgrenze

Rz. 3 Voraussetzung für die Bewilligung einer Knappschaftsausgleichsleistung ist u. a. das Ausscheiden eines Versicherten aus einem knappschaftlichen Betrieb nach Vollendung seines 55. Lebensjahres (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3). Gemäß § 26 SGB X i. V. m. § 187 Abs. 2 BGB, § 188 Abs. 2 BGB ist die Vollendung eines Lebensalters auf den Vortag vor dem jeweiligen Geburtstag zu dat...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.2.3.1 Nachweis von 15 Jahren mit Hauerarbeiten

Rz. 7 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist nach § 238 Abs. 4 Buchst. a auch erfüllt, wenn undmehr

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Jung, SGB VII § 175 Erstatt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Da bei der Entschädigung des Verletzten grundsätzlich das Entgelt des Versicherten in seinem Hauptberuf zu berücksichtigen ist (vgl. §§ 82 ff.) hätte die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft auf Basis des im Hauptberuf erzielten höheren Entgeltes des Verletzten diesem gegenüber Leistungen zu erbringen. Dieses unbillige Ergebnis verhindert die Regelung einerseits. R...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben (§ 36). Bei Prüfung eines Anspruchs auf Altersrente für langjährig Versicherte und für die Bestimmung der Höhe des Rentenabschlags bei vorzeitiger Inanspruchnahme dieser Altersrente ist für Versicherte,...mehr

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Jansen, SGB VI § 185 Zahlun... / 2.1 Zahlung der Beiträge

Rz. 2 Der Arbeitgeber hat die Beiträge direkt an den Träger der Rentenversicherung und nicht an die Einzugsstelle zu zahlen (§ 185 Abs. 1 Satz 1). Zuständig ist der kontoführende Träger gemäß §§ 126 ff. Der zuständige Rentenversicherungsträger kann die Zahlung der Nachversicherungsbeiträge und die jeweilige Höhe durch Verwaltungsakt verbindlich feststellen (BSG, Urteil v. 1....mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.5.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 21 Soweit neben dem Bezug einer Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 238) vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) erzielt wird, besteht gemäß § 1 Versicherungspflicht; dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine Vollrente wegen Alters handelt (Umkehr...mehr

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Jansen, SGB VI § 183 Erhöhu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Änderung des SGB VI und anderer Gesetze v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) wurde Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 mit Wirkung zum 1.1.1996 neu gefasst. Das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S....mehr

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Sommer, SGB V § 275b Durchf... / 2.5 Kosten der Zusammenarbeit mit Dritten (Abs. 5)

Rz. 20f Krankenkassen, ihre Landesverbände, Ersatzkassen sowie der MD tragen die Kosten der Zusammenarbeit (Satz 1). Ihnen ist untersagt, sich an den Kosten der Heimaufsichtsbehörden oder der Träger der Eingliederungshilfe zu beteiligen (Satz 2). Die Regelung entspricht § 117 Abs. 5 Satz 1 und 2 SGB XI.mehr

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Jung, SGB VII § 180 Freibet... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Beim Lastenausgleich gemäß § 178 Abs. 2 Nr. 2 sowie Abs. 3 Nr. 2 bestimmt Abs. 1 die außer Acht zu lassenden Jahresentgeltsummen. Rz. 4 Nach Satz 1 handelt es sich dabei um die Jahresentgeltsummen, die dem 6-fachen der Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV des laufenden Kalenderjahres entsprechen. Die Bezugsgröße liegt 2023 für die alten Bundesländer bei 40.740,00 EUR jährlich (...mehr

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Sommer, SGB V § 275b Durchführung und Umfang von Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen bei Leistungen der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege durch den Medizinischen Dienst und Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) zum 1.1.2017 neu eingeführt. Rz. 1a Durch Art. 7 Nr. 15 des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) v. 11.12.20...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.4 Knappschaftsausgleichsleistung gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 20 § 239 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) sieht folgende Voraussetzungen für einen Anspruch auf Knappschaftsausgleichsleistung vor: Ausscheiden aus einem knappschaftlichen Betrieb aus Gründen, die nicht in der Person des Versicherten liegen, nach Vollendung des 55. Lebensjahres oder nach Vollendung des 50. Lebensjahres und Bezug von Anpassungsgeld bis zur Vollendung des 55....mehr

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Jung, SGB VII § 85 Mindest-... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen über den Mindest- und Höchst-Jahresarbeitsverdienst (JAV) soll vermeiden, dass es zu unangemessen geringen oder hohen Leistungen kommt. Darum wird bei der Berechnung die Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV zugrunde gelegt. Die Bezugsgröße i. S. d. Vorschrift ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes be...mehr

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Jansen, SGB VI § 212a Prüfung der Beitragszahlungen und Meldungen für sonstige Versicherte, Nachversicherte und für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 212a wurde durch Art. 1 Nr. 38 RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) mit Wirkung zum 1.1.2005 (Art. 86 Abs. 1 RVOrgG) eingefügt. Soweit in Abs. 5 die "Deutsche Rentenversicherung Bund" genannt ist, trat bis 30.9.2005 an ihre Stelle die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Durch Art. 5 des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes v. 30.10.20...mehr

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Jansen, SGB VI § 123 Berech... / 2.2 Ermittlung von Geldleistungen bei Vorgabe von vollen Beträgen

Rz. 4 § 123 Abs. 2 enthält eine spezielle Rundungsregelung für Geldbeträge, für die aufgrund von Rechtsvorschriften ausdrücklich ein voller Betrag vorgegeben oder bestimmt ist. Danach sind volle Beträge nur dann um 1 zu erhöhen, wenn sich in der 1. Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergibt. Diese Regelung ist bei Berechnung von Durchschnittsentgelten und vorläufigen Durch...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.4.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 20 Soweit neben dem Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236) vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) erzielt wird, besteht gemäß § 1 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine Vollrente wegen Alter...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.1.3 Antrag auf Aussetzung der Rentenkürzung

Rz. 6 Nach dem Wortlaut des Abs. 1 Satz 1 erfolgt die Aussetzung der durch das Rentensplitting bedingten Rentenkürzung auf Antrag. Antragsberechtigt ist nach Abs. 2 der Vorschrift ausschließlich der überlebende Ehegatte/Lebenspartner, der durch das Rentensplitting (insgesamt) belastet worden ist. Ein Tätigwerden der Rentenversicherungsträger "von Amts wegen" ist somit grundsä...mehr

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Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 2.6 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 9 Versicherte können nach § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) eine Rente wegen Alters in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Höhe von mindestens 10 % der Vollrente in Anspruch nehmen. Dabei ist die Höhe der Teilrente grundsätzlich frei wählbar; sie muss allerdings nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 mindestens 10 % der Vollren...mehr

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Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 237a wurde durch Art. 1 Nr. 27, Art. 12 Abs. 1 des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) mit Wirkung zum 1.1.1997 in das SGB VI eingefügt. Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Altersrente für Frauen und die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme dieser Rente. Durch Art. 1 Nr. 76 RRG 1999 v...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 7 Zum anspruchsberechtigten Personenkreis für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit gehören Versicherte, welche die materiellen Anspruchsvoraussetzungen des § 237 Abs. 1 erfüllen und die in § 34 Abs. 2 und 3 (i. d. F. bis 30.6.2017) genannten Hinzuverdienstgrenzen nicht überschreiten. Als formelle Anspruchsvoraussetzung musste darüber hin...mehr

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Jansen, SGB VI § 42 Vollren... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 42 ist gemäß Art. 85 Abs. 1 des RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.7.2017 neu gefasst...mehr

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Sommer, SGB V § 275b Durchf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift erweitert die Prüfaufgaben des Medizinischen Dienstes (MD) in der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege und passt sie an die Qualitätsprüfungen der Pflegekassen nach den §§ 114, 114a SGB XI an. Dem MD wird deshalb die Aufgabe zugewiesen, im Auftrag der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen Qualitäts- und Abrechnungsp...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.6.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 31 Soweit neben dem Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a) vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) erzielt wird, besteht gemäß § 1 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine Vollrente wegen A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten und regelte ursprünglich die Voraussetzungen für einen abschlagsfreien Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Durch Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Änderung des SGB VI und anderer Gesetze v. 15.12.1995 (BGBl. I S. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 93 Übersich... / 2.3 Rechtsschutz

Rz. 5 Schon in der Bezeichnung Negativliste deutet sich an, dass es sich dabei nicht um einen Verwaltungsakt handelt. Gleichwohl wird die Auffassung vertreten (Hannes, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 93 Rz. 27), dass analog § 92 Abs. 3 Satz 1 ohne Vorverfahren eine Anfechtungsklage in analoger Anwendung erhoben werden kann. Angemessener dürfte eher eine Feststellungsklage sein. Bet...mehr

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Jung, SGB VII § 193 Pflicht... / 2.4 Anzeigefrist und Unterrichtung (Abs. 4)

Rz. 11 Die Anzeigefrist beträgt 3 Tage nachdem der Unternehmer von dem Unfall selbst oder von dem Verdacht auf eine Berufskrankheit erfahren hat. Gemäß § 26 Abs. 1 SGB X gelten für die Fristberechnung die §§ 187 bis 193 BGB entsprechend. Auch hier droht ein Bußgeld (§ 209 Abs. 1 Nr. 9). Die Kopie der Anzeige soll dem Versicherten auf Verlangen überlassen werden. Darauf muss ...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.3 Zulässigkeit der Beitragszahlung

Rz. 4 Nach bindender (§ 39 SGB X, § 77 SGG) Bewilligung einer Vollrente wegen Alters ist nach Abs. 4 die Beitragszahlung zur Auffüllung oder Begründung von Rentenanwartschaften nicht mehr zulässig , wenn der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Wegen der Änderung zur Versicherungsfreiheit in § 5 Abs. 4 Nr. 1 und entsprechend zur freiwilligen Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.5 Rentenrechtliche Auswirkungen von Erwerbstätigkeit neben Altersrentenbezug

Rz. 20 Die Ausübung einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit neben dem Bezug einer Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 238) hat nach den Vorschriften des SGB VI versicherungs-, beitrags- und leistungsrechtliche Auswirkungen. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Erwerbstätigkeit vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eines V...mehr

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Jansen, SGB VI § 40 Altersr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist eine Sonderleistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die den erschwerten Arbeitsbedingungen von Untertagebeschäftigten Rechnung tragen soll. Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute hatten nach dem bis zum 31.12.2007 geltenden Recht bereits vom Kalendermonat nach Vollendung ihres 60. Lebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 121 Allgem... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die im 2. Kapitel des SGB VI verorteten Berechnungsgrundsätze zum Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung (§§ 121 bis 124) sind mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das RRG 1992 v. 19.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten, und zwar im 6. Abschnitt, 3. Unterabschnitt. Mit Wirkung zum 1.1.2002 wurde der 3. Unterabschnitt wegen der Einführung des Rentensplitting...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.5.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 14 Soweit neben dem Bezug einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b) vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) erzielt wird, besteht gemäß § 1 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine Vollrente ...mehr

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Jung, SGB VII § 172b Verwal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der neu geschaffene § 82a SGB IV schreibt allen Sozialversicherungsträgern und somit auch den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung verbindlich vor, was zu deren Verwaltungsvermögen gehört. Die Regelung zieht dabei zugleich die diesbezüglichen Grenzen. Somit bedurfte es der vorangegangenen Fassung des §172b nicht mehr, der als Spezialvorschrift die Mehrung von Ve...mehr

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Jung, SGB VII § 150 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift geht auf das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zurück. Inhaltlich ist § 150 mit dem früheren § 665 Satz 2, § 729 Abs. 1 und 4 sowie § 886 RVO zu vergleichen. Abs. 3 wurde durch Art. 6 des Gesetzes zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit v. 23.7.2002 (BGBl. I S. 2787) geändert ...mehr

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Jansen, SGB VI § 122 Berech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur Berechnung von Zeiten. Unberührt hiervon bleibt die Berechnung von Fristen, die lex specialis in § 26 SGB X, §§ 187 bis 193 BGB geregelt ist. Rz. 3 Abs. 1 regelt, dass ein Kalendermonat, der nur zum Teil mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist, als voller Monat zählt. Nach dem sog. "Monatsprinzip" ist damit der Kalendermonat die kle...mehr

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Jansen, SGB VI § 121 Allgem... / 2.3 Reihenfolge bei mehreren Rechengängen

Rz. 10 Bei einer Berechnung sind nach § 121 Abs. 4 vor einer Division zunächst die anderen Rechengänge durchzuführen. Ein Beispiel für die in § 121 Abs. 4 enthaltene Berechnungsregelung findet sich in § 76b Abs. 2 letzter HS. Gemäß §§ 76b Abs. 1, 264b sind bei der Berechnung von Renten für Arbeitsentgelt aus geringfügig entlohnter versicherungsfreier oder von der Versicherun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120d Verfa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 3 Nr. 22 des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (LPartÜG) v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) mit Wirkung zum 1.1.2005 ins SGB VI eingefügt worden. In der Zeit vom 1.1.2005 bis zum 31.12.2007 regelte sie die Einbeziehung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in das Rentensplitting unter Ehegatten. Der Regel...mehr