Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.1976 mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) in Kraft getreten. Die Abs. 4 und 5 wurden durch Art. 1 Nr. 4, Art. 8 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnummer und zur Änderun...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.1 Voraussetzungen für pauschale Beiträge (Satz 1)

Rz. 10 Voraussetzung für die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung und Tragung des Pauschalbeitrags ist, dass es sich um eine nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV geringfügige Beschäftigung eines gesetzlich Versicherten handelt, der in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig ist, der aber in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. 2.1.1 Ge...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.2 Versicherungspflichtige

Rz. 6 Die Vorschrift regelt ausschließlich die Tragung der Beiträge zur Krankenversicherung aus Renten für Versicherungspflichtige. Die Versicherungspflicht und die daraus für das Mitglied entstehende Beitragspflicht muss jedoch nicht auf dem Rentenbezug (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 bis 12) beruhen. Desgleichen müssen nicht die zeitlichen oder persönlichen Gründe für die Versicherungs...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.2 Einzug der Beiträge in Sonderfällen (Abs. 2)

Rz. 32 Der Versicherte ist, da er die Beiträge aus den Versorgungsbezügen allein zu tragen hat, materiellrechtlich Beitragsschuldner gegenüber der Krankenkasse. Wenn das Beitragseinzugsverfahren zu seinen Lasten tatsächlich nicht durchgeführt wurde, wird er dadurch von der eigenen Beitragspflicht gegenüber der Krankenkasse nicht frei. Abs. 2 enthält eine Auflistung typischer...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.5 Abtretung und Aufrechnung (Abs. 5)

Rz. 41 Eine § 406 BGB modifizierende abweichende Regelung trifft Abs. 5, indem die Möglichkeit der Aufrechnung (Verrechnung) auch dann erhalten bleibt, wenn der Sozialleistungsträger beim Erwerb seines Anspruchs Kenntnis von der Abtretung (bzw. Verpfändung) hatte. Rz. 42 Damit wird sichergestellt, dass insbesondere die Ansprüche auf Erstattung zu Unrecht bezogener Leistungen ...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 3, Art. 4 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (1. GKV-Neuordn...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Franoschek, Zum Beitragsanspruch aus Arbeitsentgeltansprüchen, die aufgrund arbeitsrechtlicher Ausschlussfristen (Verfallfristen) erloschen sind, Die Beiträge 1994 S. 449. Peters-Lange, Tarifliche Ausschlussfristen und Sozialversicherungsbeiträge, NZA 1995 S. 657. Kauke, Beiträge aus fiktiven Entgeltzahlungen, Die Beiträge 2001 S. 577. Klose, Tarifliche Ausschlussfristen...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Bittner, Beiträge auf Versorgungsbezüge (Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 20.3.2011, B 12 KR 16/10 R), SGb 2012 S. 96. Minn, KVdR-Zahlstellenverfahren – Neuregelungen und Änderungen zum 1.1.1996, ErsK 1995 S. 33. Ders., Neue Verfahrensbeschreibung zur Beitragserhebung aus Betriebsrenten und weitere aktuelle Entwicklungen im Rahmen des KVdR-Zahlstellenverfahrens, BetrA...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt abschließend das Ende der Mitgliedschaft für freiwillig Versicherte und ist insoweit als Gegenstück zu § 188 über die Begründung und den Beginn einer freiwilligen Mitgliedschaft zu verstehen; auch gegenüber der obligatorischen Weiterversicherung nach § 188 Abs. 4. Die Regelung grundsätzlich krankenkassenübergreifend. Die Vorschrift gilt kraft Verw...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze v. 6.10.1989 (BGBl. I S. 1822) wurde mit Wirk...mehr

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Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 3 Literatur

Rz. 26 Brose, Die sozialversicherungsrechtlichen Nebenwirkungen von Pflegezeit und Familienpflegezeit, NZS 2012 S. 499. Stüben/v. Schwanenflügel, Die rechtliche Stärkung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, NJW 2015 S. 577.mehr

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Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 5 Nr. 6, Art. 14 des Gesetzes zur besseren Vereinbarung von Familie, Pflege und Beruf v. 23.12.2014 (BGBl. I S. 2462) mit Wirkung zum 1.1.2015 eingefügt.mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.1 Beitragszahlung aus Versorgungsbezügen (Abs. 1)

2.1.1 Beitragszahlung durch die Zahlstelle der Versorgungsbezüge (Abs. 1 Satz 1) Rz. 6 Die Regelung knüpft an die gesetzliche Beitragspflicht von Versorgungsbezügen als beitragspflichtige Einnahme zur Kranken- und auch zur Pflegeversicherung für Pflichtversicherte an (vgl. § 226 Abs. 1 Nr. 3, § 229 und die Verweisungen in den §§ 232 bis 236, § 237 Nr. 2; § 61 SGB XI). Sie reg...mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 68 des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 2.4 Alleinige Beitragstragung durch Pflegeversicherer (Satz 2)

Rz. 22 Nach Satz 2 werden die Beiträge nach § 232b von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen allein oder (in den Fällen von Satz 1 Nr. 3) anteilig von der Festsetzungsstelle für die Beihilfe oder dem Dienstherrn und der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen getragen, wenn das dem Pflegeunterstützungsgeld zugrunde liegende monatliche Arbe...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist erst 1992 eingefügt worden. In der Ausgangsfassung des Gesetzes war die alleinige Tragung der Beiträge durch den Rentenbezieher vorgesehen, was sich aus § 250 Abs. 1 Nr. 1 i. d. F. des Gesundheitsreformgesetzes (GRG) ergab. Dem Rentenbezieher stand jedoch ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss gegenüber dem Rentenversicherungsträger zu, so dass wirtsc...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.1.3 Beitragsfälligkeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 19 In der ursprünglichen Fassung des Gesetzes galt, dass die Beiträge aus den Versorgungsbezügen mit der Auszahlung der Versorgungsbezüge auch fällig wurden. Dies entspricht dem Zuflussprinzip, das für die Beitragspflicht von Versorgungsbezüge gilt. Die Fälligkeit der Beiträge (bereits) mit der Auszahlung der Versorgungsbezüge verhinderte, dass die Zahlstelle aufgrund ei...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.2.3 Erstattung von Beiträgen (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 40 Satz 4 stellt (eher deklaratorisch) klar, dass die Krankenkasse für die Erstattung von Beiträgen auch aus den Versorgungsbezügen zuständig ist und nicht (quasi als Kehrseite der Medaille Beitragszahlung) die mit der Beitragsberechnung und -zahlung in Dienst genommene Zahlstelle. Wenn die Zahlstelle der Versorgungsbezüge Beiträge dem Grunde und materiellrechtlich der H...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.3 Verfügung über Geldleistungsansprüche (Abs. 2 und 3)

Rz. 13 Die Möglichkeiten der Verfügung über Sozialleistungsansprüche in Geld ist grundsätzlich zugelassen, wird jedoch durch den Zweck der Abtretung (Abs. 2 Nr. 1), durch die Anerkennung als im wohlverstanden Interesse (Abs. 2 Nr. 2) oder durch die Pfändbarkeit der Geldleistung der Höhe nach (Abs. 3) begrenzt. Abs. 2 lässt die Übertragung (Abtretung) von Ansprüchen auf Soziallei...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.3 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft durch wirksame Kündigung (Nr. 3)

Rz. 22 Ursprünglich enthielt die Regelung (als Nr. 4) die Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft durch eine Austrittserklärung. Da zugleich auch eine Austrittsfrist mit Ablauf des übernächsten Monats, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied den Austritt erklärt, geregelt war, war die Austrittserklärung das Gegenstück zur Beitrittserklärung und hatte die Bedeutung, d...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.1 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft durch Tod (Nr. 1)

Rz. 8 Die freiwillige Mitgliedschaft endet durch den Tod des Mitgliedes, da mit dem Tod die Rechtsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten sein zu können, erlischt. Dies entspricht der freiwilligen Krankenversicherung als Personenversicherung. Maßgeblich als Todeszeitpunkt ist das Eintreten des Hirntodes. Die Mitgliedschaft endet mit diesem Zeitpunkt,...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 44 Sodan, Der "Beitrag" des Arbeitgebers zur Sozialversicherung für geringfügig Beschäftigte, NZS 1999 S. 105 ff. Bauer/Krets, Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, NJW 2003 S. 537. Fuhrmann, Stufenweise Wiedereingliederung – Umdenken bei der Anrechnung des Wiedereingliederungsentgeltes auf das Krankengeld?, NZS 2008 S. 299. Rolfs, Die Neuregelung der gering...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.2 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft (Nr. 2)

Rz. 12 Die Regelung über das Ende der freiwilligen Mitgliedschaft durch den Beginn einer Pflichtmitgliedschaft beinhaltet nicht das Ende der Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse an sich, sondern ist eine Regelung über das Rangverhältnis von freiwilliger Mitgliedschaft und Pflichtmitgliedschaft (BT-Drs. 11/2237 S. 217). Die nach dem Recht der RVO vorhanden gewesene Möglichke...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.1.1 Beitragszahlung durch die Zahlstelle der Versorgungsbezüge (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Die Regelung knüpft an die gesetzliche Beitragspflicht von Versorgungsbezügen als beitragspflichtige Einnahme zur Kranken- und auch zur Pflegeversicherung für Pflichtversicherte an (vgl. § 226 Abs. 1 Nr. 3, § 229 und die Verweisungen in den §§ 232 bis 236, § 237 Nr. 2; § 61 SGB XI). Sie regelt das sog. Einzugsstellenverfahren, also die Indienstnahme der Zahlstellen von...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.1 Tragung der Beiträge aus der Rente

Rz. 5 Die Vorschrift trifft die Bestimmung darüber, wer die Beiträge aus der Rente zu tragen hat, also wirtschaftlich damit belastet ist. Als Grundsatz galt seit 1992 die hälftige Tragung der Beiträge aus der Rente durch Rentenbezieher und Träger der Rentenversicherung. Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes nach § 241a Abs. 1 war diese paritätische (hälftige) Be...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.1.5 Beitragsaufteilung (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 24 Beitragspflicht besteht nach dem Grundsatz des § 223 Abs. 3 nur bis zum Betrag der Beitragsbemessungsgrenze (4.687,50 EUR monatlich im Jahre 2020; 4.837,50 EUR in 2021). Satz 5 nimmt darauf Bezug und regelt für den Fall, dass Versicherungspflichtige Versorgungsbezüge von mehreren Zahlstellen erhalten und diese zusammen mit der Rente den Betrag der Beitragsbemessungsgr...mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 2.1.2 Bezieher von Kriegsschadenrente oder vergleichbaren Leistungen (Nr. 2)

Rz. 12 Mit Nr. 2 werden Personen in die Pflegeversicherungspflicht einbezogen, die eine Kriegsschadenrente oder vergleichbare Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) oder dem Reparationsschädengesetz oder laufende Beihilfe nach dem Flüchtlingshilfegesetz beziehen. Anders als in den anderen Regelungen wird hier nicht (unmittelbar) auf Ansprüche zur Krankenversorgung ...mehr

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Sommer, SGB XI § 27 Kündigu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 43 Ebnet, Die Kündigung von Versicherungsverträgen, NJW 2006 S. 1697. Grünenwald, Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000, Die Beiträge 2000 S. 257. Weber, Kündigung einer Krankenversicherung für fremde Rechnung, NJW 2016 S. 1414. Rz. 44 Die Wirksamkeit der Kündigung eines privaten Pflegeversicherungsvertrages nach § 178h Abs. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 27 Kündigu... / 2.2 Kündigungsrecht bei Eintritt einer Familienversicherung (Satz 2)

Rz. 25 § 27 Satz 2 gwährt ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Eintritt einer Familienversicherung nach § 25. Dadurch, dass in § 27 Satz 2 das außerordentliche Kündigungsrecht bei Eintritt einer Familienversicherung nicht gestrichen wurde (anders als die entsprechende Regelung von § 5 Abs. 9 Satz 2 SGB V a. F.), ergeben sich auch hier Differenzen zwischen § 205 Abs. 2 S...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.3.4 Beitragszahlung

Rz. 20 Die Beitragszahlung richtet sich bei Beiträgen aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 255 Abs. 1. Danach sind die Beiträge der Versicherten von den Trägern der Rentenversicherung bei der Zahlung der Rente einzubehalten und zusammen mit den von den Trägern der Rentenversicherung zu tragenden Beiträgen an die Deutsche Rentenversicherung Bund für die Krank...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.3.1 Paritätische Beitragstragung (Beitragssatz nach § 247 Satz 1)

Rz. 9 Der Grundsatz der hälftigen Beitragstragung aus dem Zahlbetrag der Rente (§ 228 Abs. 1 Satz 1) zwischen Versicherungspflichtigen und Trägern der Rentenversicherung gilt nur für die Beiträge, die sich nach dem Zahlbetrag der Rente und dem allgemeinen Beitragssatz errechnen. Dieser Verweis auf den allgemeinen Beitragssatz betraf an sich den allgemeinen Beitragssatz der j...mehr

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Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 2.3.2 Beitragstragung bei privater Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 19 Für Personen, die einen in der privaten Pflege-Pflichtversicherung versicherten Pflegebedürftigen pflegen, werden die Beiträge, soweit sie auf das Pflegeunterstützungsgeld entfallen, von den Versicherten und dem privaten Versicherungsunternehmen jeweils zur Hälfte getragen. "Im Übrigen", d. h. soweit die höheren beitragspflichtigen Einnahmen nach § 232b Abs. 1 der Bei...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.4 Beginn der Zahlung an neuen Gläubiger (Abs. 4)

Rz. 37 Soweit die Abtretung nach den Abs. 2 und 3 wirksam ist, hat der Sozialleistungsträger an den neuen Gläubiger zu zahlen. Das ist dem Grunde nach ab dem Zeitpunkt der Abtretung der Fall, weil mit der Abtretung als Verfügungsgeschäft der Anspruch auf den Zessionar übergeht. Rz. 38 Der Sozialleistungsträger ist jedoch, solange die Abtretung ihm nicht mitgeteilt ist, durch ...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.3.2 Alleinige Beitragstragung (Beitragssatz nach § 242 )

Rz. 11 Bereits ab dem 1.7.2005 war die paritätische Beitragstragung von Rentenversicherungsträger und Mitglied durch die Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes (§ 241a) aufgegeben worden, denn den sich aus der Anwendung des zusätzlichen Beitragssatzes ergebenden Beitrag hatten die Rentenbezieher allein zu tragen. Auf diesen Tatbestand wurde und wird nunmehr in Satz 1 HS ...mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 2.1.5 Krankenversorgungsberechtigte nach dem Bundesentschädigungsgesetz (Nr. 5)

Rz. 18 Mit Nr. 5 wird die Pflegeversicherungspflicht für Krankenversorgungsberechtigte nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) geregelt, also gerade auf einen anderweitigen Krankenversicherungsschutz abgestellt. Verfolgte i. S. d. BEG haben nach § 141a BEG einen Anspruch auf Krankenversorgung für nicht verfolgungsbedingte Leiden. Das ist dahingehend zu verstehen, dass sich...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.2.2 Nachzahlung von Versorgungsbezügen (Abs. 2 Satz 2 und 3)

Rz. 38 Abweichend von der Einbehaltung der Beiträge durch die Zahlstelle zieht die Krankenkasse die Beiträge aus den Versorgungsbezügen bei Nachzahlungen ein. Zu Nachzahlungen kommt es insbesondere im Zusammenhang mit der erstmaligen Bewilligung der Leistungen, wenn zuvor die rechtlichen Voraussetzungen dafür ermittelt werden müssen oder darüber ein Klageverfahren geführt wo...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.4 Befreiung von der Beitragszahlungspflicht (Abs. 4 - aufgehoben)

Rz. 47 Durch § 256 Abs. 4 waren alle Zahlstellen seit dem 1.1.1989 verpflichtet, die Beiträge aus den Versorgungsbezügen zu berechnen, einzubehalten und an die Krankenkassen abzuführen. Nach dem Recht der RVO waren kleine Zahlstellen, die weniger als 30 beitragspflichtige Versorgungsbezugsempfänger hatten, von dieser Pflicht allerdings ausgenommen. Rz. 48 Um diese kleinen Zah...mehr

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Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 2.5 Sonstige beitragsrechtlichen Auswirkungen

Rz. 25 Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine auf 10 Tage begrenzte Lohnersatzleistung, so dass davor oder danach erzieltes Arbeitsentgelt beitragspflichtig ist, allerdings in Abhängigkeit vom sozialversicherungsrechtlichen Status als versicherungspflichtig Beschäftigter (§ 226 Abs. 1). Desgleichen sind und bleiben neben dem Pflegeunterstützungsgeld erzielte Einnahmen, insbes...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 3 Nr. 4, Art. 17 des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) mit Wirkung zum 1.4.1999 eingefügt worden. Durch Art. 3 Nr. 8, Art. 17 Abs. 1a des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621) ist die Vorschrift zum 1.4.2003 wie folgt geän...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.3.2 Wirksamwerden der Kündigung bei Krankenkassenwechsel

Rz. 30 Die Voraussetzungen und das Verfahren der Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft zum Zwecke des Krankenkassenwechsels richtet sich auch bei Versicherungsberechtigten (freiwillig versicherten Mitgliedern) nach den gleichen rechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, wie dies für pflichtversicherte Mitglieder vorgeschrieben und in § 175 Abs. 4 geregelt ist...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.3.3 Kündigung zugunsten einer Familienversicherung

Rz. 40 Eine bestehende freiwillige Mitgliedschaft schließt nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 eine Familienversicherung aus. Damit bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen eine beitragsfreie Familienversicherung durchgeführt werden kann, bedarf es daher der Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft. Diese ist unter erleichterten Voraussetzungen möglich, was die ausdrückliche Mitteilu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.3.1 Notwendigkeit einer Kündigung

Rz. 27 Ungeachtet der Zwecksetzung der Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft folgt aus dem pauschalen Verweis auf § 175 Abs. 4, dass nach dessen Satz 2 eine freiwillige Mitgliedschaft überhaupt nur durch eine einseitige Kündigungserklärung des freiwilligen Mitgliedes beendet werden kann und beendet werden muss. Während jedoch die Beitrittserklärung der Schriftform bedarf...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.1.2 Beitragsbemessung

Rz. 10 Ausgangsgröße für die Bemessung des Beitrags sind das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt und die Beitragssätze. Maßgebend für den Beitragsanteil des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers sind nunmehr die gesetzliche vorgeschriebenen Beitragssätze nach §§ 241 und 243; (nur) insoweit gilt (noch) die hälftige Beitragstragung. Die Berechnung der Beiträge erfolgt seit de...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 4 Nr. 17, Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) ab 1.1.1992 eingefügt worden und galt seither auch für das Beitrittsgebiet nach Art. 3 des Einigungsvertrages. Mit Art. 1 Nr. 150 des GKV–Modernisierungsgesetzes (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) wurde dem Satz 1 der Hinweis auf den zusätzlichen Beitragssatz des § 241a angefügt, ...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.4 Ausländische Renten (§ 228 Abs. 1 Satz 2) Satz 3

Rz. 24 Die durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze v. 22.6.2011 (BGBl. I S. 1202) mit Wirkung zum 1.7.2011 eingefügte Regelung des (jetzt:) Satz 3, dass Beiträge aus ausländischen Renten nach § 228 Abs. 1 Satz 2 von den Rentnern allein zu tragen sind, ist Folge der ab diesem Zeitpunkt ergänzten Regelun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführte Vorschrift knüpfte an die früheren Regelungen in § 393a Abs. 2, § 381 Abs. 2 Satz 2 RVO an. Die Neuregelung des § 256 ab 1.1.1989 bezog allerdings alle Zahlstellen von Versorgungsbezügen ein, was zuvor erst dann der Fall war, wenn an mehr als 30 beitragspflichtige Mitglieder Versorgungsbez...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtsozialversicherungsbe... / 2.2 Wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreie Arbeitnehmer

Wegen Überschreitens der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreie Arbeitnehmer, die als freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung angehören, sind vom Gesetz her stets Beitragsschuldner und auch Beitragszahler ihrer vollständigen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge.[1] Somit ist zu beachten: Freiwillige Beiträge zur Kranken...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtsozialversicherungsbe... / 2.3 Nichtversicherte

Nicht zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehören die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die nur aufgrund der Sonderregelung des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V der Versicherungspflicht in diesen Versicherungszweigen unterliegen (Versicherungspflicht der Personen, ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall).[1] Der Arbeitgeber hat zwar bei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerbefreiung der eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen (zu § 4 Nr. 16 und Nr. 25 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2020 und zum 1.1.2021 traten verschiedene Änderungen im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung der eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Umsätze in Kraft. Die Finanzverwaltung hat jetzt den UStAE entsprechend angepasst und die Hinweise zu § 4 Nr. 16 und § 4 Nr. 25 UStG umfassend überarbeitet. Darüber hinaus wurden Konsequenzen aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtsozialversicherungsbe... / 1 Vorliegen eines Gesamtsozialversicherungsbeitrags

Neben der Pflichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge liegt auch bei folgenden Sachverhalten ein Gesamtsozialversicherungsbeitrag vor, wenn der Arbeitnehmer nur in einem Versicherungszweig versicherungspflichtig ist oder ein älterer Arbeitnehmer seinen Beitragsanteil zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen hat, der Arbeitgeber von der Tragung des Arbeitgeberanteils aber na...mehr