Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 2.4 Berichtswesen (Abs. 4)

Rz. 19 Die MD in den Ländern berichten dem MD Bund im Abstand von jeweils 2 Jahren zum 1.4. über die Anzahl und die Ergebnisse der Begutachtungen nach § 275 und der Prüfungen nach den §§ 275a bis 275d Personalausstattung der MD und Ergebnisse der systematischen Qualitätssicherung der Begutachtungen und Prüfungen der MD für die gesetzliche Krankenversicherung (§ 278 Abs. 4). Der ...mehr

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Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 7 Der MD Bund wird beauftragt, gemeinsam mit den Medizinischen Diensten (MD) auf der Ebene der Länder für eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung zu sorgen. Diese Aufgabe nimmt der MD Bund gemeinsam mit den MD wahr. Hierfür kann auf bestehende bewährte Strukturen wie z. B. den Kooperationsvertrag zurückgegriffen werden. Der Erlass von Richtlinien wird aufgrund des Umfangs ...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchführung und Umfang von Prüfungen bei Krankenhausbehandlung durch den Medizinischen Dienst

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingefügt worden. Die Abrechnungsprüfung war bis dahin in § 275 Abs. 1c geregelt und wurde in eine eigene Norm überführt und angepasst. Rz. 1a Das Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller B...mehr

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Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 2.2 Richtlinienkompetenz (Abs. 2)

Rz. 10 Der MD Bund erlässt Richtlinien für die Tätigkeit der MD auf Länderebene, die die MD binden (Satz 1). Die Richtlinien haben die Gesetze und sonstiges Recht zu beachten. Dazu gehören u. a. das Leistungs- und Leistungserbringungsrecht, das für die Begutachtungstätigkeit der MD von zentraler Bedeutung ist. Das Leistungsrecht regelt die Ansprüche der Versicherten gegen di...mehr

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Sommer, SGB V § 115f Spezie... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2793) hat die Vorschrift zum 29.12.2022 in Art. 1 Nr. 1a eingeführt.mehr

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Sommer, SGB V § 332b Rahmen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 17 des Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2793) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 29.12.2022 eingefügt.mehr

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Sommer, SGB V § 115f Spezie... / 3 Literatur

Rz. 14 Albert/Rathmayer/Lynen/Offermanns/Heber, Hybrid-DRG: Das Beste aus zwei Welten, Das Krankenhaus 4/2023 S. 322. Billing, Verwirrung mit dem neuen OP-Katalog, f&w 3/2023 S. 220. Bockhorst/Meyer, Es fehlt eine kohärente Strategie, f&w 3/2023 S. 222.mehr

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Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 2.5 Unterstützung (Abs. 5)

Rz. 21 Die MD in den Ländern sind verpflichtet, den MD Bund bei seiner Arbeit zu unterstützen. Die Regelung bezweckt eine kooperative und einheitliche Vorgehensweise der MD auf der Bundes- und der Landesebene.mehr

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Sommer, SGB V § 332a Unzulä... / 2.3 Umsetzung (Abs. 3)

Rz. 6 Alle Komponenten und Dienste sind bis zum 29.12.2023 diskriminierungsfrei einzubinden. Die Anbieter erhalten damit eine angemessene Übergangsfrist, um ihre Geschäftsmodelle umzustellen (BT-Drs. 20/3876 S. 56).mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.10 Befreiung bei Zahnersatz

Rz. 25 Die Regelung in Abs. 4, wonach bei der Versorgung mit Zahnersatz § 61 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 bis 5 und § 62 Abs. 2a in der am 31. Dezember 2003 geltenden Fassung bis zum 31. Dezember 2004 weiterhin Anwendung finden, wurde mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben, weil sie überholt war.mehr

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Sommer, SGB V § 332a Unzulä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 17 des Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2793) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 29.12.2022 eingefügt. Die Neuregelung baut Hürden für Leistungserbringer ab, die derzeit aufgrund (v...mehr

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Sommer, SGB V § 115f Spezie... / 2.5 Evaluation (Abs. 5)

Rz. 13 Abs. 5 verpflichtet die Vertragsparteien vor dem Hintergrund der neuen Vergütungssystematik, der Leistungsauswahl und der Kalkulation der Vergütung, die Auswirkungen der speziellen sektorengleichen Vergütung auf die Versorgung der Versicherten, auf die Vergütungen der Leistungserbringer und die Ausgaben der Krankenkassen zu evaluieren. Der Bericht ist dem Bundesminist...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.6 Information durch die Krankenkassen

Rz. 21 Die Krankenkassen sind nach Abs. 1 Satz 7 verpflichtet, ihre Versicherten in geeigneter Form frühzeitig, d. h. zu Beginn eines Kalenderjahres auf die für sie in diesem Kalenderjahr im Gemeinsamen Bundesausschuss empfohlenen Gesundheitsuntersuchungen nach § 25 Abs. 1 hinzuweisen und damit auf deren Inanspruchnahme hinzuwirken.mehr

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Sommer, SGB V § 332b Rahmen... / 3 Literatur

Rz. 4 Kassenärztliche Bundesvereinigung, Stellungnahme der KBV zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/3876) v. 10.10.2022, www.kbv.de/media/sp/2022-11-08_KBV_Stellungnahme_KHPFLEG.pdf; abgerufen: 18.1.2023.mehr

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Sommer, SGB V § 270 Zuweisu... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Norm regelt die Zuweisungen für sonstige Ausgaben aus dem Gesundheitsfonds (§ 271), der vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als Sondervermögen verwaltet wird. Die Krankenkassen erhalten die Zuweisungen für sonstige Ausgaben neben den Zuweisungen für Leistungsausgaben (§ 266). Sie werden ebenfalls nicht in tatsächlicher, sondern in standardisierter Höhe geleis...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.1 Bestimmung der Belastungsgrenze

Rz. 3 Die Belastungsgrenze orientiert sich nach Abs. 2 an den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Dazu gehören alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur Verfügung stehen. Dabei sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des laufenden Kalenderjahres zugrunde zu legen (B...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.1 Einzelfallprüfung (Abs. 1)

Rz. 3 Bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung (§ 39) kann die adressierte Krankenkasse den MD mit einer Prüfung der Schlussrechnung des Krankenhauses beauftragen (Satz 1). Die Prüfung ist spätestens 4 Monate nach ihrem Eingang bei der Krankenkasse einzuleiten und durch den MD dem Krankenhaus anzuzeigen. Damit folgt der Gesetzgeber einer Anregung des Bundessozialgeric...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB V eingefügt und hat am 1.1.2004 im Rahmen der Neuregelung bei Zuzahlungen durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) die bisherige Überforderungsklausel abgelöst....mehr

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Sommer, SGB V § 270 Zuweisu... / 2.1 Zuweisungen für sonstige Ausgaben (Abs. 1)

Rz. 5 Die Krankenkassen erhalten Zuweisungen für sonstige Ausgaben (Satz 1). Diese decken die standardisierten Aufwendungen nach § 266 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 (satzungsmäßige Mehr- und Erprobungsleistungen, Ermessensleistungen; Nr. 1), die standardisierten Aufwendungen, die aufgrund der Entwicklung und der Durchführung von Programmen nach § 137g entstehen und die in der Rechtsvero...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.3 Aufschlag (Abs. 3)

Rz. 18 Ab 2022 haben die Krankenhäuser bei einem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen unterhalb von 60 % neben der Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem geminderten Abrechnungsbetrag einen gestaffelten Aufschlag an die Krankenkassen zu zahlen (Satz 1). Der Aufschlag setzt neben der gestaffelten Prüfquote einen weiteren Anreiz für Krankenhäuser, regelkonforme Rechnunge...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.5 Rechtsschutz (Abs. 5)

Rz. 24 Die Prüfquote (Abs. 4) wird durch einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) geltend gemacht. Dagegen sind Widerspruch (§§ 77 ff. SGG) und Klage (§§ 51 ff. SGG) zulässig. Beide Rechtsbehelfe haben keine aufschiebende Wirkung (§ 86a SGG; Satz 1). Einwendungen gegen die Ergebnisse einzelner Prüfungen sind bei der Ermittlung der Prüfquote nicht zu berücksichtigen (Satz 2). Damit ...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.1.1 Überblick

Rz. 17 Nach der Definition in Satz 1 umfasst die ASV die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, die je nach Krankheit eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und besondere Ausstattungen erfordern. Ihren konkreten Inhalt enthält Satz 1 erst durch die enumerativ aufgezählten Krankheitsverläufe, die zu einer spezialfa...mehr

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Sommer, SGB V § 332a Unzulä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die einzelnen Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur sind so auszugestalten, dass sie interoperabel sind (§ 325 Abs. 2, 3). Hierdurch soll trotz der heterogenen Anbieterstruktur von Komponenten und Diensten über verbindliche technische Normen ein funktionierendes Gesamtsystem erreicht werden. Ungeachtet dieser Interoperabilitätsvorgaben bieten verschiedene ...mehr

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Sommer, SGB V § 332a Unzulä... / 2.1 Diskriminierungsfreie Einbindung von Komponenten und Diensten (Abs. 1)

Rz. 3 Die Anbieter und Hersteller informationstechnischer Systeme für die vertragsärztliche Versorgung, die vertragszahnärztliche Versorgung, die pflegerische Versorgung sowie für Krankenhäuser, Apotheken, Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen stellen die diskriminierungsfreie Einbindung aller Komponenten und Dienste sicher, die von der Gesellschaft für Telematik (g...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.3 Chronisch Kranke

Rz. 15 Für Versicherte, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (Abs. 1 Satz 2 HS 2). Das gilt auch für Versicherte nach Abs. 1 Satz 3, die an einem für ihre Erkrankung bestehenden strukturierten Behandlungsprogramm teilnehmen (Abs. 1 Satz 4). Die Verringerung a...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.2.2 Berechtigung zur Leistungserbringung

Rz. 24 Erfüllen die Leistungserbringer die gesetzlichen Voraussetzungen der ASV-RL, leiten sie ein Anzeigeverfahren ein (Satz 2), bei dem sich abweichend vom bisherigen Zulassungsrecht Besonderheiten ergeben (§ 2 Abs. 2 ASV-RL). Nicht berechtigt sind Berufsausübungsgemeinschaften, weil ihnen kein eigener Zulassungsstatus zukommt (vgl. BSG Urteil v. 16.12.2015, B 6 KA 26/15 R...mehr

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Sommer, SGB V § 115f Spezie... / 2.1 Vereinbarung der speziellen sektorenübergreifenden Vergütung (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 eröffnet zwei Regelungsbereiche. Der GKV-Spitzenverband, die DKG und die KBV als Vertragsparteien nach § 115b werden gemäß Satz 1 Nr. 1 verpflichtet, zum einen eine spezielle sektorengleiche Vergütung sowie zum anderen nach Satz 1 Nr. 2 auch die Leistungen des AOP-Katalogs zu vereinbaren, für die die Vergütung unabhängig davon, ob die Leistung ambulant od...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.5 Weiterentwicklung (Abs. 5)

Rz. 50 Die gesetzlich definierten Kataloge für schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, für seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen und die ebenfalls vorgegebene Liste der hochspezialisierten Leistungen bedürfen aufgrund neuer medizinischer Erkenntnisse der ständigen Weiterentwicklung. Das korrespon...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.11 Bericht der Spitzenverbände der Krankenkassen

Rz. 26 Die Regelungen über die Belastungsgrenze sollen einerseits für die soziale Ausgewogenheit der Zuzahlungspflicht sorgen; andererseits muss sichergestellt sein, dass die beabsichtigte Steuerungswirkung hierdurch nicht übermäßig beeinträchtigt wird. Als Beitrag zur Versachlichung der Diskussion hat der Gesetzgeber den Spitzenverbänden der Krankenkassen nach Abs. 5 einmali...mehr

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Sommer, SGB V § 115f Spezie... / 2.2 Kriterien der Leistungsauswahl (Abs. 2)

Rz. 9 Für die spezielle sektorengleiche Vergütung sind insbesondere Leistungen auszuwählen, die eine hohe Fallzahl im Krankenhaus, eine kurze Verweildauer (maximal 3 Tage) und einen geringeren klinischen Komplexitätsgrad (Patient Clinical Complexity Level -PCCL- 4) haben. Dabei sind die Fälle, die sich von vornherein aus medizinischen Gründen nicht für eine sektorengleiche Behan...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.7 Abbedingung von Prüfungen (Abs. 7)

Rz. 27 Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern über den Ausschluss der Wirtschaftlichkeitsprüfung erbrachter Krankenhausleistungen oder der Rechtmäßigkeit der Krankenhausabrechnung sind nicht zulässig (Satz 1). Die Regelung klärt, dass Krankenkassen nicht zur Abbedingung von Prüfungen der Wirtschaftlichkeit erbrachter Krankenhausleistungen oder der Rechtmäßi...mehr

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Sommer, SGB V § 115f Spezie... / 2.4 Verordnungsermächtigung (Abs. 4)

Rz. 12 Soweit die dreiseitige Vereinbarung nach Abs. 1 Satz 2 oder eine Anpassung nach Abs. 2 Satz 2 ganz oder teilweise nicht oder nicht fristgerecht zustande kommt, wird das Bundesministerium für Gesundheit ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die spezielle sektorengleiche Vergütung sowie die zu vereinbarendem Leistungen zu bestimmen. Für dies...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.3 Überschreitung der Belastungsgrenze

Rz. 9 Den jährlichen Bruttoeinnahmen der Familie zum Lebensunterhalt werden die im selben Kalenderjahr geleisteten Zuzahlungen für alle Familienmitglieder gegenübergestellt, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Ermittlungszeitraum ist das Kalenderjahr, auch wenn die Krankenversicherung erst im Laufe des Kalenderjahres begonnen hat. Rz. 10 Zur Beurteilu...mehr

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Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 2.1 Einheitliche Aufgabenwahrnehmung (Abs. 1)

Rz. 8 Der MD Bund koordiniert und fördert die Arbeit der MD (Satz 1). Dazu gehört es, die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste sowohl in medizinischen als auch in organisatorischen Angelegenheiten zu fördern und zu unterstützen. Der MD Bund sorgt dafür, dass die MD kassenarten- und länderübergreifend nach gleichen Kriterien und Verfahren vorgehen. Rz. 9 Der MD Bund berät ...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.5 Therapiegerechtes Verhalten der Versicherten

Rz. 20 Abweichend von Abs. 1 Satz 2 beträgt die Belastungsgrenze 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für nach dem 1.4.1972 geborene chronisch kranke Versicherte, die ab dem 1.1.2008 die in § 25 Abs. 1 genannten Gesundheitsuntersuchungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen haben (Abs. 1 Satz 3). Der Gemeinsame Bundesausschuss legt in seinen Richtlinien fe...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.11 Prüfung der Abrechnung, der Wirtschaftlichkeit und der Qualität der ASV

Rz. 70 Die ASV als besondere Versorgungsform außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung schließt aus, dass die für die vertragsärztliche Versorgung geltenden Regeln für die Abrechnungsprüfung, für die Prüfung auf Wirtschaftlichkeit und die Prüfung der Versorgungsqualität angewendet werden. Nach Abs. 6 Satz 10 obliegen diese Prüfungen grundsätzlich den Krankenkassen, die hie...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.7 Sächliche und organisatorische Anforderungen an die ASV

Rz. 66 Die allgemeinen sächlichen und organisatorischen Anforderungen der ASV beinhaltet § 4 ASV-RL. Die erkrankungs- oder leistungsbezogenen sächlichen und organisatorischen Anforderungen an die ASV ergeben sich dabei aus Anlagen. Soweit in den Anlagen das Vorhalten bestimmter Bereiche (z. B. Intensivstation, Notfalllabor, bildgebende Diagnostik, 24-Stunden-Notfallversorgun...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.8 Erstattungspflichtige Krankenkasse bei Kassenwechsel

Rz. 23 Ist der Versicherte im laufenden Kalenderjahr bei mehr als einer Krankenkasse versichert gewesen, so ist für die Erstattung für den gesamten Zeitraum die letzte Krankenkasse zuständig. Eine Aufteilung des Erstattungsbetrages findet nicht statt. Wenn ein von Zuzahlungen befreiter Versicherter im laufenden Kalenderjahr seine Krankenkasse wechselt, akzeptiert die neue die...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingefügt worden. Die Abrechnungsprüfung war bis dahin in § 275 Abs. 1c geregelt und wurde in eine eigene Norm überführt und angepasst. Rz. 1a Das Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Kran...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.1.4 Seltene Krankheiten und Krankheitszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen (2. Fallgruppe)

Rz. 21 Der Begriff "seltene Erkrankungen" richtet sich nach der EU-Definition (vgl. Verordnung (EG) Nr. 141/2000 – Arzneimittel für seltene Leiden) und bezeichnet eine Erkrankung, von der nach dem allgemein anerkannten Schwellenwert nicht mehr als 5 von 10.000 Personen in der Gemeinschaft betroffen sind. Damit bezieht sich die ASV auch auf seltene Erkrankungen und Erkrankung...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.4 Quartalsbezogene Auswertungen (Abs. 4)

Rz. 21 Damit die Einzelfallprüfung umgesetzt werden kann, wird der GKV-Spitzenverband beauftragt, bundeseinheitliche quartalsbezogene Auswertungen zu erstellen (Satz 1). Die Daten werden dem GKV-Spitzenverband von den Krankenkassen je Krankenhaus übermittelt (Satz 2). Die Daten sind jeweils zum Ende des ersten Monats, der auf ein Quartal folgt, anzuliefern (31.1., 30.4., 31....mehr

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Sommer, SGB V § 270 Zuweisu... / 2.2 Datengrundlage (Abs. 2)

Rz. 13 Die erforderlichen Daten werden für jedes Kalenderjahr von den Krankenkassen ermittelt (Satz 1). Versichertenbezogen werden die Versichertentage seit Einschreibung in ein nach § 137g zugelassenes strukturiertes Behandlungsprogramm und Angaben über die Teilnahme an den in Abs. 4 Satz 1 genannten Leistungen (u. a. Mutterschaftsvorsorge, Gesundheits- oder Früherkennungsunte...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.2 Nachweis der Einnahmen und Zuzahlungen

Rz. 8 Den Nachweis über die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt haben die Versicherten in geeigneter Weise zu erbringen. Die Höhe der vom Versicherten getragenen Zuzahlungen ist gegenüber der Krankenkasse durch personenbezogene Belege oder Quittungen des Leistungserbringers nachzuweisen. Bei den Krankenkassen sind dafür Quittungshefte erhältlich, die kostenfrei abgegeben werd...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.6 Unzulässige Prüfung (Abs. 6)

Rz. 26 Eine einzelfallbezogene Prüfung ist nicht zulässig bei der Abrechnung von tagesbezogenen Pflegeentgelten (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6a KHEntgG), Prüfung von Strukturmerkmalen (§ 275d). Tagesbezogene Pflegeentgelte werden zur Abzahlung des Pflegebudgets (§ 6a KHEntgG) genutzt. Das Pflegebudget basiert auf den Pflegepersonalkosten des einzelnen Krankenhauses und ist hierfür zw...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.2.4 ASV-Servicestelle

Rz. 30 Welche Belege oder Nachweise im Einzelnen beizubringen sind, kann der in Betracht kommenden Leistungserbringer z. B. bei der ASV-Servicestelle erfahren, die gemeinsam vom GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) betrieben wird. Möglich ist auch eine Kontaktaufnahme zu den einzelnen Geschäftsstelle...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 unter dem Titel "Ambulante Behandlung im Krankenhaus" eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 115f Spezie... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz hat, ohne dass ein ordnungspolitisches Rahmenkonzept zu erkennen wäre, neben der "Tagesstationären Behandlung" in § 115e als weitere Rechtsform auch die "Spezielle sektorengleiche Vergütung" (Hybrid-DRG) eingeführt. Mit beiden Rechtsformen will der Gesetzgeber Erkenntnisse aus dem internationalen Vergleich umsetzen, wonach sich ei...mehr

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Sommer, SGB V § 115f Spezie... / 2.3 Leistungserbringer, Abrechnung und Prüfung (Abs. 3)

Rz. 10 Die Leistung zu erbringen sind berechtigt gemäß Abs. 3 Satz 1 alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden oder zur Krankenhausbehandlung zugelassenen Krankenhäuser, wenn sie die für das ambulant Operieren nach § 115b Abs. 1 Satz 5 geltenden Voraussetzungen erfüllen. Dabei handelt es sich um die Qualitätsvoraussetzungen nach § 135 Abs. 2 sowie die Richtlini...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 28 Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDKRL) v. 27.8.1990. Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Abrechnungsprüfungen (Festlegungen, Vereinbarungen und Publikationen), veröffentlicht auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/kranke...mehr

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Sommer, SGB V § 332a Unzulä... / 3 Literatur

Rz. 7 Borsch, TI-Komponenten: Softwarehäuser sollen andere Anbieter kostenfrei anbinden, DAZ.online, www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2022/08/15/ti-komponenten-softwarehaeuser-sollen-andere-anbieter-kostenfrei-anbinden-nbsp; abgerufen: 18.1.2023. Dochow/Herpers/Raptis, in: Kipker, Cybersecurity, 2. Aufl. 2023, Kap. 16.mehr