Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 332b Rahmen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer sind bei der rechtzeitigen Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten, die sich aus der Digitalisierung des Gesundheitswesens ergeben – wie insbesondere in Bezug auf die elektronische Patientenakte nach § 341 Abs. 6 i. V. m. §§ 346 ff. und die Ausstellung elektronischer Verordnungen nach § 360 Abs. 2...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.4 Besondere Belastungsgrenze

Rz. 17 Mit der Verknüpfung der Regelung über die besondere Belastungsgrenze von 1 % mit der Inanspruchnahme der in § 25 Abs. 1 (vgl. Komm. dort) definierten Gesundheitsuntersuchungen wollte der Gesetzgeber die Verpflichtung der Versicherten gegenüber der Versichertengemeinschaft zu einem gesundheitsbewussten und eigenverantwortlichen Verhalten betonen: Nur diejenigen Versich...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.10 Kostenverteilung

Rz. 69 Für das Anzeige- und Prüfverfahren, für die anlassbezogene oder routinemäßige Überprüfung entstehen dem Landesausschuss Kosten, die nach Abs. 3 Satz 5 der Vorschrift zur Hälfte von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen und zu je einem Viertel von der beteiligten KV und der Landeskrankenhausgesellschaft getragen werden. Es handelt sich um aufgabenb...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.15 Bewertung der ASV (Abs. 9)

Rz. 80 Mit der ASV ist ein neuer Versorgungsweg beschritten worden, der umfangreiche spezifische gesetzliche Regelungen, insbesondere zu den Zugangsvoraussetzungen, der Ergänzung und Weiterentwicklung der Kataloge und der Liste nach Abs. 1 sowie zur Vergütung und Abrechnung der Leistungen, zur Folge hat. Der Ausschuss für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) hatte sich...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.9 Patienteninformation

Rz. 68 Die Richtlinie regelt in § 15, dass die Patientin bzw. der Patient bei Erstkontakt mit der ASV verständliche allgemeine Erläuterungen über diese Versorgungsform sowie eingehende Informationen über das im konkreten Einzelfall behandelnde interdisziplinäre Team und sein Leistungsspektrum zu erhalten hat. Die Information der Patientin oder des Patienten ist zu dokumentie...mehr

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Sommer, SGB V § 270 Zuweisu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 14 Pressel, Die Entstehung und Einführung des Gesundheitsfonds – Eine kausale Rekonstruktion der Neuordnung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, Konstanz, 2011, veröffentlicht auf der Homepage der Universität Konstanz unter dem Link https://kops.ub.uni-konstanz.de/xmlui/bitstream/handle/urn:nbn:de:bsz:352-167369/DissPressel.pdf?sequence=3 Rheinisch-Westf...mehr

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Sommer, SGB V § 270 Zuweisu... / 2.3 Elektronische Patientenakte (Abs. 3)

Rz. 13c Das BAS kürzt die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für eine Krankenkasse, die ihren Versicherten nicht rechtzeitig eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellt (Satz 1). Dazu sind die Krankenkassen spätestens seit dem 1.1.2021 verpflichtet (§ 342 Abs. 1). Die Kürzung wird durch die Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes ausgelöst, der dem BAS erstmalig bis ...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.7 Krankenkassen-Zuständigkeit

Rz. 22 Für die Ermittlung der Belastungsgrenze bzw. die Erstattung der über die Belastungsgrenze hinausgehenden Zuzahlungen sind die Krankenkassen zuständig, bei der die Versicherten des Familienverbundes zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der zuerst angegangenen Krankenkasse jeweils versichert sind. Dies gilt sowohl für den Fall eines Krankenkassenwechsels im laufenden Ka...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1 Allgemeine Belastungsgrenze

Rz. 2 Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben in jedem Kalenderjahr Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten (Abs. 1 Satz 1 HS 1). Sie beträgt als allgemeine Belastungsgrenze 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Kein Versicherter leistet mehr als diesen Prozentsatz seiner kalenderjährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzah...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.6 Vergütung und Abrechnung der Leistungen (Abs. 6)

Rz. 53 Die Vergütungssystematik der ASV ist eine in den Abs. 6 bis 9 geregelte bereichsspezifische Besonderheit (Blöcher, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 116b Rz. 86). Angestrebt wird ein dreiseitiger Normenvertrag auf Bundesebene (Köhler-Hohmann, in: jurisPK-SGB V, § 116b Rz. 124). Rz. 54 Die Leistungen der ASV werden nach Abs. 6 unmittelbar von der Krankenkasse vergütet, bei der ...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.4 Richtlinienermächtigung des G-BA (Abs. 4)

Rz. 42 Der G-BA ist nach Abs. 4 Satz 1 verpflichtet (vgl. "regelt"), das Nähere zur ASV in einer Richtlinie zu beschließen. Dabei hat er die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die des Abs. 4 der Vorschrift, zu beachten bzw. entsprechend umzusetzen. Der G-BA hat sich mit Wirkung zum 28.4.2020 bei der Konkretisierung der Erkrankungen nach Abs. 1 Satz 2 in seiner ASV-Richtlini...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.1.3 Schwere Verlaufsformen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchs. c bis i)

Rz. 19 Die Einschränkung der ASV auf schwere Verlaufsformen der jeweiligen Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen bezieht sich auf die unter Buchst. c bis i aufgeführten Krankheitsbilder. Die in Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 erfolgte Begrenzung der Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen auf solche mit schweren Verlaufsformen verfolgt das Ziel, die ASV auf solche Pati...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.2.3 Kooperationsvereinbarung

Rz. 28 Zu den entsprechenden Belegen, die dem erweiterten Landesausschuss im Rahmen des Anzeigeverfahrens vorzulegen sind, gehören auch die Kooperationsvereinbarungen nach Abs. 4 Satz 9 oder 10. Kooperationsvereinbarungen können für die Versorgung bei schweren Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen in Betracht kommen, um in diesem Versorgungsberei...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.3.2 Entscheidungsausschuss

Rz. 41 Der vielköpfige erweiterte Landesausschuss wäre bei der Bewältigung der Entscheidungsaufgaben, die bekanntlich binnen 2 Monaten erledigt sein sollen, angesichts der durch die Anzeigen entstehende bürokratische Verfahren mit ihren vielfältigen Angaben und der Prüfung der vorgelegten erforderlichen Nachweise schwerlich zu einer schnellen Entscheidungsfindung in der Lage...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.13 Verordnungen im Rahmen der ASV (Abs. 7)

Rz. 72 Zur ASV gehört die Berechtigung, ärztliche Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen auszustellen, soweit diese Verordnungen für die Erfüllung des Behandlungsauftrags nach Abs. 2, also für Diagnostik und Behandlung im Rahmen der ASV erforderlich sind. Die Verweise auf die verschiedenen gesetzlichen Vorschriften in Abs. 7 bedeuten, dass zu den verordnungsfäh...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.8 Überweisungserfordernis in der ASV

Rz. 67 Die Entscheidung für oder gegen eine Überweisung zur ASV erfolgt im Einzelfall aufgrund medizinischer Kriterien (Krankheitsform, Stadium oder Phase des Krankheitsverlaufs) und obliegt grundsätzlich der behandelenden Vertragsärztin bzw. dem behandelnden Vertragsarzt, in deren/dessen Kompetenz nicht eingegriffen wird. Damit soll sichergestellt werden, dass vergleichswei...mehr

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Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Es werden Ausnahmen von der Zuständigkeit des medizinischen Dienstes (MDK) geregelt. Rz. 2 Durch das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz – EneuOG) v. 27.12.199...mehr

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Sommer, SGB V § 270 Zuweisu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Sie betraf den Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Der Finanzausgleich in der KVdR wurde durch den Risikostrukturausgleich aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Struk...mehr

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Sommer, SGB V § 270 Zuweisu... / 2.4 Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen (Abs. 4)

Rz. 13g Die Krankenkassen erhalten jährlich aus dem Gesundheitsfonds eine Pauschale für jeden Versicherten, der an Leistungen der Mutterschaftsvorsorge, Gesundheits- oder Früherkennungsuntersuchungen, zahnärztlichen Individualprophylaxe sowie Schutzimpfungen teilgenommen hat (Satz 1). Das BAS ermittelt die Höhe der Zuweisungen und weist den Krankenkassen die Mittel zu (Satz 2). D...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.14 Übergangsregelung (Abs. 8)

Rz. 75 Abs. 8 enthält eine Übergangsregelung, um die Zeit für die Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung zur ASV zu sichern und die bisherige spezielle Versorgung der Versicherten durch dazu in § 116b (alt)bestimmte Krankenhäuser weiter zu gewährleisten. Rz. 76 Mit Wirkung zum 23.7.2015 sind in Abs. 8 Satz 1 die Wörter "bis zu deren Aufhebung durch das Land" gestrichen worden...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 1.1 Überblick

Rz. 2 Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (in offizieller Kurzform ASV genannt) ist ein Angebot für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Patientinnen und Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen. Sie stellt eine besondere fachärztliche Versorgungsform außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung dar, die sich auf die Diagnostik und ...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.2 Prüfquote (Abs. 2)

Rz. 11 Im Jahr 2020 darf eine Krankenkasse in jedem Quartal bis zu 5 % der bei ihr im vorvergangenen Quartal eingegangenen Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung eines Krankenhauses durch den MD prüfen lassen (quartalsbezogene Prüfquote; Satz 1). Im Jahr 2021 gilt eine quartalsbezogene Prüfquote von bis zu 12,5 %. Die Prüfquote enthält keine Nachkommastel...mehr

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Barrierefreie Gestaltungslö... / 3 Ausgewählte Beispiele barrierefreier Versorgung im Krankenhaus und in Arztpraxen

3.1 Präventive Maßnahmen zur Pandemievorsorge und Aufnahme der COVID-19-Impfung in die Routine-Impfempfehlungen[1] Tragen einer medizinischen Atemschutzmaske (FFP2-Maske), wenn sich viele Menschen im Raum aufhalten und kein Abstand eingehalten werden kann, regelmäßiges Lüften (Stoßlüften) bei größeren Zusammenkünften, Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung für Privatpersonen be...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.3 Voraussetzungen für die Befristung nach § 41 Satz 3 SGB VI

3.6.2.3.1 Befristung auf das Regelrentenalter Rz. 109 Die Befristungsmöglichkeit nach § 41 Satz 3 SGB VI setzt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus, das beim Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung enden soll. Die Altersgrenze kann sich aus einer einzelvertraglichen Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien ergeben oder aus einer auf da...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.1 Fiktion des § 41 Satz 2 SGB VI

Rz. 97 Nach § 41 Satz 2 SGB VI gilt eine Vereinbarung, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung zu einem Zeitpunkt vorsieht, zu dem der Arbeitnehmer vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wegen Alters beanspruchen kann, dem Arbeitnehmer gegenüber als auf das Erreichen der Regelaltersgrenze abgeschlossen, es sei denn, dass die Vereinbarung innerhalb ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2 Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts, § 41 Satz 3 SGB VI

3.6.2.1 Normzweck Rz. 106 Durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 23.6.2014[1] wurde m. W. v. 1.7.2014 in § 41 SGB VI der Satz 3 angefügt. Danach können die Arbeitsvertragsparteien, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze vereinbart haben, den Beendigungszeitpunkt, ggf. mehrfach, hinaussc...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.1.4 Verhältnis von § 41 Satz 2 SGB VI zu den Vorschriften des TzBfG und des ATG

Rz. 105 Die auf den vorzeitigen Altersrentenanspruch bezogene Altersgrenzenvereinbarung bedarf der Schriftform nach § 14 TzBfG. Die Altersgrenze – auch die ggf. fingierte – muss den Anforderungen der Befristungskontrolle nach § 14 Abs. 1 TzBfG genügen; der sachliche Grund für die Befristung durch die Vereinbarung einer Altersgrenze folgt nicht bereits aus der Regelung in § 4...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6 § 41 Satz 2 und Satz 3 SGB VI

3.6.1 Fiktion des § 41 Satz 2 SGB VI Rz. 97 Nach § 41 Satz 2 SGB VI gilt eine Vereinbarung, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung zu einem Zeitpunkt vorsieht, zu dem der Arbeitnehmer vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wegen Alters beanspruchen kann, dem Arbeitnehmer gegenüber als auf das Erreichen der Regelaltersgrenze abgeschlossen, es sei de...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.5 Schwerbehindertenrecht

Rz. 24 Schwerbehinderten Beschäftigten steht nach § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX (bis 31.12.2017: § 81 Abs. 5 Satz 3 SGB IX) ein spezieller Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zu, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. Rz. 25 Der Anspruch nach § 164 Abs. 5 SGB IX kann im Gegensatz zu dem Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG von Beginn des Arbe...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.1.1 Voraussetzungen der Vorschrift; Altersgrenzenvereinbarung

Rz. 98 § 41 Satz 2 SGB VI erfasst nur einzelvertraglich vereinbarte Altersgrenzen, die das Arbeitsverhältnis vor Erreichen der Regelaltersgrenze beenden sollen.[1] Sie gilt nicht für tarifvertraglich oder in Betriebsvereinbarungen geregelte Altersgrenzen.[2] § 41 Satz 2 SGB VI ist nicht nur anwendbar auf Arbeitnehmer, die Kündigungsschutz genießen, sondern auf alle Arbeitnehme...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.3.1 Befristung auf das Regelrentenalter

Rz. 109 Die Befristungsmöglichkeit nach § 41 Satz 3 SGB VI setzt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus, das beim Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung enden soll. Die Altersgrenze kann sich aus einer einzelvertraglichen Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien ergeben oder aus einer auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden tariflichen...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.3.2 Zeitpunkt der Vereinbarung

Rz. 112 § 41 Satz 3 SGB VI erfordert, dass die Hinausschiebensvereinbarung noch während des Arbeitsverhältnisses getroffen wird, d. h. spätestens am letzten Tag des Monats, mit dessen Ende die Regelaltersgrenze erreicht wird.[1] Sie kann auch schon früher getroffen werden. Ein zeitlicher Zusammenhang mit dem Ruhestand ist nicht erforderlich.[2] Allerdings scheidet eine gleichz...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.3.4 Änderung anderer Arbeitsvertragsbedingungen

Rz. 114 Umstritten ist, ob anlässlich der Hinausschiebensvereinbarung andere Arbeitsbedingungen als die Vertragslaufzeit, z. B. Umfang der Arbeitszeit, Entgelt o. ä., geändert werden dürfen[1] oder ob dies der Annahme einer Hinausschiebensvereinbarung i. S. v. § 41 Satz 3 SGB VI ebenso entgegensteht wie die Änderung sonstiger Arbeitsbedingungen einer Vertragsverlängerung nac...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.3.7 Verhältnis zu den Bestimmungen des TzBfG

Rz. 116 § 41 Satz 3 SGB VI ist insoweit eine Sonderregelung gegenüber den Bestimmungen des TzBfG, als die in der Hinausschiebensvereinbarung liegende Befristung des Arbeitsvertrags keines Sachgrundes nach § 14 Abs. 1 TzBfG bedarf. Ein Sachgrunderfordernis widerspräche dem Regelungszweck von § 41 Satz 3 SGB VI und würde die Regelung überflüssig machen.[1] Die Hinausschiebensve...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.2 Vereinbarkeit mit Unionsrecht und Verfassungsrecht

Rz. 107 Die Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des EuGH mit Unionsrecht vereinbar. [1] Dies gilt jedenfalls insoweit, als die Bestimmung das Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts des Arbeitsverhältnisses ohne Änderung sonstiger Arbeitsbedingungen zulässt.[2] Die Vorschrift steht weder im Widerspruch zu der Richtlinie 2000/78/EG noch zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbaru...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.1.2 Fiktion

Rz. 102 Haben die Parteien eine Vereinbarung getroffen, die die Voraussetzungen des § 41 Satz 2 Halbsatz 1 SGB VI erfüllt, gilt diese Vereinbarung gegenüber dem Arbeitnehmer als auf das Erreichen der Regelaltersgrenze abgeschlossen, wenn nicht der in § 41 Satz 2 letzter Halbsatz SGB VI genannte Ausnahmefall vorliegt. Das Arbeitsverhältnis endet bei Eintritt dieser Fiktion mi...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.3.3 Unterbrechung

Rz. 113 Eine Vereinbarung nach § 41 Satz 3 SGB VI erfordert – wie sich aus dem Begriff "hinausschieben" ergibt – die nahtlose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über die Altersgrenze hinaus. Im Falle einer Unterbrechung kann die Befristung nicht auf § 41 Satz 3 SGB VI gestützt werden.[1]mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.3.5 Befristungsart

Rz. 115 Ungeklärt ist, ob eine Hinausschiebensvereinbarung nach § 41 Satz 3 SGB VI nur im Wege einer kalendermäßigen Befristung getroffen werden kann[1] oder ob auch eine Zweckbefristung oder eine auflösende Bedingung in Betracht kommt.[2] Da die Hinaussschiebensvereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Altersgrenze betrifft, die ihrerseits eine Bef...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.1.3 Ausnahme von der Fiktion

Rz. 104 Die in § 41 Satz 2 SGB VI angeordnete Fiktion tritt nach § 41 Satz 2 letzter Halbsatz SGB VI nicht ein, wenn die an den vorzeitigen Altersrentenanspruch anknüpfende Beendigungsvereinbarung innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem vereinbarten Beendigungszeitpunkt abgeschlossen oder von dem Arbeitnehmer bestätigt worden ist. Die Bestätigung ist eine einseitige empfangsbed...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.1 Normzweck

Rz. 106 Durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 23.6.2014[1] wurde m. W. v. 1.7.2014 in § 41 SGB VI der Satz 3 angefügt. Danach können die Arbeitsvertragsparteien, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze vereinbart haben, den Beendigungszeitpunkt, ggf. mehrfach, hinausschieben. Die Vorsc...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.3.6 Mitbestimmung

Rz. 115a Wird der Arbeitnehmer auf Grund einer Hinausschiebensvereinbarung nach § 41 Satz 3 SGB VI über die Regelaltersgrenze hinaus weiterbeschäftigt, liegt darin eine Einstellung i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, die ggf. der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mit Zustimmung des Betriebsrats bereits länger als 5 Jahre be...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.3.1 Beendigungszeitpunkt

Rz. 58 Nach § 8 Abs. 3 ATG ist die Befristung des Teilzeitarbeitsvertrags auf einen Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Anspruch auf Rente wegen Alters hat, zulässig. Diese Regelung dient dem gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.[1] Zu den Renten wegen Alters i. S. dieser Bestimmung gehören neben Renten nach Altersteilzeit gemäß § 237 SGB VI auch Regelaltersr...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.3.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 64 Die Befristung bedarf der Schriftform nach § 14 Abs. 4 TzBfG.[1] Die Klagefrist des § 17 TzBfG ist ebenso anzuwenden wie die übrigen allgemeinen befristungsrechtlichen Regelungen des TzBfG.[2] Rz. 65 Auf Befristungen nach § 8 Abs. 3 ATG ist § 41 Satz 2 SGB VI nicht anzuwenden; insoweit ist § 8 Abs. 3 ATG eine Sonderregelung.[3] Rz. 66 § 8 Abs. 3 ATG lässt die Befristungs...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.1 Überblick

Rz. 2 Die wesentlichen Sonderregelungen zu Teilzeit finden sich im Bereich der Elternteilzeit in § 15 BEEG, der Pflegezeit in § 3 PflegeZG, der Familienpflegezeit, der Altersteilzeit, im Schwerbehindertenrecht in § 164 Abs. 5 SGB IX, in der Berufsausbildung in dem zum 1.1.2020 neu eingeführten § 7a BBiG und im Bereich der Frauenförderung. Die Elternteilzeit als wichtigste Son...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.1 Überblick

Rz. 39 Die wesentlichen Sonderregelungen zu Befristungen finden sich in § 21 BEEG, den Vorschriften des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG), § 8 Abs. 3 ATG, § 1 Abs. 4 ArbPlSchG, § 21 BBiG, § 41 Satz 2 und Satz 3 SGB VI, § 6 PflegeZG sowie § 2 Abs. 3 FPfZG. Hinsichtlich der Befr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.2 Teilzeit in der Pflegezeit

Rz. 3 Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) regelt unter anderem den Anspruch von Beschäftigen auf Arbeitsfreistellung von Arbeitnehmern zur Pflege von nahen Angehörigen. Nach § 7 Abs. 1 PflegeZG zählen zu den anspruchsberechtigten Beschäftigten neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch zur Berufsbildung Beschäftigte und arbeitnehmerähnliche Personen. Nahe Angehörige im Sinne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internes Kontrollsystem (IKS) / 4.5 Personalwesen

Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entwicklung im Personalwesen, sind Mitarbeiter regelmäßig zu beurteilen.[1] Die Gespräche sollten anhand standardisierter Kriterien erfolgen, um vergleichbar zu sein. Mitarbeitergespräche sind zu dokumentieren. Anwesenheitszeiten[2] im Unternehmen sowie Krankheits- und Urlaubstage sollten erfasst werden. Bei übermäßigen Fehlzeiten sowi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.4 Besonderheit: nicht anzurechnender "Zuschuss" des Arbeitgebers zum Krankengeld (§ 23c SGB IV)

Rz. 18 Das Krankengeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen gezahlt. Während sich § 49 Abs. 1 Nr. 1 mit der Anrechnung von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen befasst, welches konkreten Arbeitsstunden oder gesetzlicher Entgeltfortzahlung (z. B. §§ 3, 9 EFZG, § 616 BGB) oder an Feiertagen (§ 2 EFZG) zuzuordnen ist, regelt ergänzend § 23c Abs. 1 Satz 1 SGB ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung dient dem Ausgleich eines Verdienstausfalls, den der Versicherte wegen der Teilnahme an einem der folgenden, vom Rentenversicherungsträger finanzierten Teilhabeleistungen erleidet: Leistungen zur Prävention (§ 14), Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 15 SGB VI i. V. m. § 42 ff. SGB IX; ausgenommen ist die "...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 65d Übermit... / 2.3.2 Erforderlichkeit zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB II

Rz. 18 Eine Bereitstellung von Daten i. S. d. Abs. 1 setzt voraus, dass der zwischenzeitlich zuständige Leistungsträger bzw. das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung der Leistungsträger die Kenntnis über den Inhalt der Unterlagen zur Erfüllung der eigenen Aufgaben nach dem SGB II benötigt. Durch die verlangte Erforderlichkeit ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit betroff...mehr