Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit; Geringfügigkeitsgrenze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Diese Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch Gesetz v. 23.12.1996 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1997 in Kraft getreten. Sie wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert und ergänzt. Erhebliche Veränderungen wurden mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.2.1999 (BGBl. I S. 388) sowie mit...mehr

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Jung, SGB VII § 203 Auskunf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gegenüber § 201 erfasst die Vorschrift ausschließlich Ärzte und Zahnärzte, die außerhalb einer Heilbehandlung nach § 34 tätig geworden sind. Demnach wird hier die allgemeine Auskunftspflicht nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 SGB X speziell geregelt (vorrangige Spezialregelung).mehr

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Jung, SGB VII § 202 Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift galt seit ihrem Inkrafttreten am 1.1.1997 in unveränderter Form. Die Vorläuferregelung war § 5 Abs. 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKVO) v. 20.6.1968 (BGBl. I S. 721), zuletzt geändert durch Verordnung v. 18.12.1992 (BGBl. I S. 2343). Die gesetzliche Grundlage für die Vorgängervorschrift war § 551 RVO. In Satz 4 der Vorschrift wir...mehr

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Sommer, SGB XI § 94 Personenbezogene Daten bei den Pflegekassen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 94 wurde mit Wirkung zum 1.6.1994 durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingeführt. Abs. 1 Nr. 7 wurde durch Art. 10 nach Maßgabe des Art. 67 des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch (SGB IX) – v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 neu gefasst. Abs. 1 Nr. 6 wurde durch Art. 1 Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) v. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 295a Höhe der Leistung im Beitrittsgebiet

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 295a wurde durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das SGB VI eingefügt. Eine Änderung erfolgte durch das Rentenreformgesetz 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) mit Wirkung zum 1.7.1998. Durch das 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) wurde die Vorschrift neu gefasst (mit Wirkung zum 1.7.2001). ...mehr

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Jung, SGB VII § 40 Kraftfah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 7 Nr. 13 des Sozialgesetzbuchs – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) wurde die Vorschrift in Abs. 1 und 3 an die Begrifflichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft angepasst.mehr

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Jung, SGB VII § 207 Verarbeitung von Daten zur Verhütung von Versicherungsfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift gilt seit ihrem Inkrafttreten am 1.1.1997 in unveränderter Form und ersetzt und erweitert die entsprechende Regelung in der Vorläufervorschrift des § 714a RVO. Die Überschrift wurde mit Wirkung zum 26.11.2019 durch Art 128 Nr. 15 des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung ...mehr

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Sommer, SGB XI § 95 Personenbezogene Daten bei den Verbänden der Pflegekassen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 95 wurde durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.6.1994 in das Gesetz aufgenommen. Abs. 1 Nr. 1 und 2 wurden durch das Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz – PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 geändert. Eine wei...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.1 Beiträge für Auszubildende mit geringem Arbeitsentgelt

Rz. 6 Bis zum 31.7.2003 waren die Vorschriften über die alleinige Aufbringung der Beiträge für Versicherte, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten, für jeden Versicherungszweig einzeln geregelt (z. B. § 346 Abs. 2 SGB III, § 249 Abs. 3 SGB V, § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Diese Vorschriften sind seit dem ...mehr

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Sommer, SGB XI § 94 Persone... / 2.3 Grundsatz der Erforderlichkeit

Rz. 15 Eine Datenerhebung und -verwendung nach Abs. 1 ist nur zulässig, soweit dies zur Erfüllung der gesetzlich genannten Aufgaben erforderlich ist. Erforderlich ist die Verwendung von Daten, wenn ihre Kenntnis und Nutzung zur Erreichung des konkreten Zwecks objektiv geeignet (Gebot der Zweckbindung – vgl. BVerfG, Beschluss v. 24.1.2012, 1 BvR 1299/05 Rz. 169) und im Verhäl...mehr

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Jung, SGB VII § 199 Verarbe... / 3 Literatur

Rz. 36 Becker, Gesetzliche Unfallversicherung und Grundgesetz – Ein Beispiel für Kontinuität und Wandel im Verhältnis von Verfassungsrecht und "einfachem" Sozialrecht, VSSR 2010 S. 247. Benz, Schutz der Sozialdaten nach dem SGB I und SGB X, BG 1996 S. 52. Bieresborn, Der "neue" Datenschutz und Grundsicherungsträger, ZFSH/SGB 2020 S. 436. Bieresborn/Giesberts-Kaminski, Auswirkun...mehr

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Jung, SGB VII § 202 Anzeige... / 2.1 Begründeter Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit

Rz. 4 "Begründeter Verdacht" bedeutet mehr als ein Anfangsverdacht; es müssen deutliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Berufskrankheit besteht, und dass diese auch nachgewiesen werden kann. Der Arzt hat den Versicherten hierzu umfassend zu befragen und seine Erhebungen zu dokumentieren. Zu schwache Anhaltspunkte verpflichten die Unfallversicherungsträger auch bei e...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.9.1 Eingangsverfahren

Rz. 48 Die notwendigen Feststellungen und Entscheidungen treffen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Entscheidung über eine kürzere Leistungsdauer ist faktisch bindend für die Werkstatt; denn nur insoweit erhält sie Leistungen der Träger. Die Gesetzesfassung entspricht einem Wunsch des Bundesrats und soll nach dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit und So...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 35 wurde durch Art. 7 Nr. 9 des Sozialgesetzbuchs – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 neugefasst. Sprachlich änderte sich mit der Neufassung die Formulierung von "berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation" in "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". Durch Art 8 Nr. 5 ...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.7 Übergangsregelungen

Rz. 62 Übergangsregeln für die Zeit ab 1.10.2022 sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung durch die Neufassung des § 7 Abs. 2 SGB V und § 454 Abs. 2 SGB III geschaffen worden. Sie bieten denjenigen Arbeitnehmern Bestandsschutz, die am 30.9.2022 aufgrund ihrer Beschäftigung Versicherungsschutz hatten, diesen aber bei Anwendung des vom 1.10.2022 an geltenden...mehr

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Jung, SGB VII § 199 Verarbe... / 2.4.3 Berechnung, Festsetzung und Erhebung von Beitragsberechnungsgrundlagen und Beiträgen nach dem Sechsten Kapitel

Rz. 21 Das Sechste Kapitel beinhaltet die Aufbringung der Mittel, §§ 150 bis 187a. Diese Daten sind für das Verhältnis zu den Beschäftigungsunternehmen von wesentlicher Bedeutung und berühren regelmäßig höchstens indirekt die Interessen der Versicherten. Rz. 22 Demnach ergeben sich auch bei grundsätzlicher Zulässigkeit der Datenerhebung für diese Zwecke Begrenzungen aus dem P...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.1 Aufbringung der Beiträge durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Rz. 3 Die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung haben die Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber aufzubringen. Lediglich bei den in Abs. 3 genannten Versicherten trägt der Arbeitgeber die Beiträge allein (vgl. Rz. 6). Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind nach § 58 Abs. 1 SGB XI ebenfalls je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen, wenn ...mehr

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Sommer, SGB XI § 94 Persone... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 94 stellt für den Bereich der Pflegeversicherung die zentrale datenschutzrechtliche Vorschrift dar. Sie regelt abschließend, für welche Zwecke die Pflegekassen im Rahmen der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben personenbezogene Daten verarbeiten dürfen (BT-Drs. 12/5262 S. 151). Mit dieser Regelung trägt der Gesetzgeber – vergleichbar der Vorschrift des § 284 SGB V...mehr

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Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 2.1.4.1 Betriebs- oder Haushaltshilfe

Rz. 11 Betriebshilfe kommt im Gegensatz zur Haushaltshilfe (nur) bei selbständig Tätigen in Betracht. Landwirtschaftliche Unternehmer erhalten gemäß § 54 Abs. 1 Betriebshilfe während einer stationären Behandlung, wenn ihnen wegen dieser Behandlung die Weiterführung des Unternehmens nicht möglich ist und in dem Unternehmen Arbeitnehmer und mitarbeitende Familienangehörige nic...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.4 Aufbringung der Beiträge durch Dritte

Rz. 12 Dritte sind im Allgemeinen durch gesetzliche Vorschriften verpflichtet worden, die Beiträge zu einem Zweig oder zu mehreren Zweigen der Sozialversicherung für einen bestimmten Personenkreis oder unter gewissen Umständen zu übernehmen. Für Personen, die Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld, Krankengeld oder Verletztengeld in Höhe der Entgeltersatzleistungen nach dem ...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.4 Geringfügige Beschäftigung neben wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier Hauptbeschäftigung

Rz. 17 In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Beschäftigte versicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) überschreitet (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 und 7 SGB V). Übt ein bereits wegen Überschreitens der JAG krankenversicherungsfreier Beschäftigter neben der Hauptbeschäftigung mehr als noch eine geringfügig entloh...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zu den inhaltlichen Schwerpunkten des SGB IX gehört die Förderung der Teilhabe der behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen an der Gesellschaft, namentlich am Arbeitsleben. Dieses Ziel soll mit medizinischen, beruflichen und sozialen Leistungen schnell, wirkungsvoll, wirtschaftlich und auf Dauer erreicht werden (vgl. BT-Drs. 14/5074 S. 94). Hieran knüpft das ...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.5.1 Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 27 Der Arbeitgeber hat für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten nach § 249b Satz 1 SGB V einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung i. H. v. 13 % des Arbeitsentgelts an die Minijob-Zentrale als zuständige Einzugsstelle abzuführen, wenn der geringfügig entlohnte Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und in der geringfügig entlohnten Beschäf...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.12 Familienversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 47 Ehegatten, Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern einer Krankenkasse werden nach § 10 SGB V u. a. als Familienangehörige ohne eigenen Beitrag mitversichert, wenn sie kein Gesamteinkommen (§ 16) haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 (2022 beträgt 1/7 470,00 EUR) überschreitet. Bei Rentnern wird der Zahlbetrag der Rente o...mehr

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Jansen, SGB VI § 299 Anrech... / 2.1 Keine Berücksichtigung als Einkommen

Rz. 3 Eine Reihe von Sozialleistungen sind vom Einkommen des Anspruchsberechtigten abhängig. Zu nennen sind hier insbesondere die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) und nach dem SGB XII, das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) und die Prozesskostenhilfe (LSG Berlin, Urteil v. 27.8.1992, L 13 VsS 17/98; krit. dazu Deutscher Anwaltsverband, Ste...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.4.1 Überblick

Rz. 33 Als Haupttypen der Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation werden Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke genannt. Allerdings kommen auch sonstige vergleichbare Einrichtungen in Betracht (vgl. BT-Drs. 14/5074 S. 108). Dabei kann es sich z. B. um Berufstrainingszentren, Einrichtungen für psychisch Kranke und Behinderte oder Einrichtungen der medizinisch-beru...mehr

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Jung, SGB VII § 205 Datenverarbeitung und -übermittlung bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.2014 durch Art. 3 Nr. 32 des Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz – LSV-NOG) v. 12.4.2012 (BGBl. I S. 579) aufgehoben. Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers. Bei einem Bundesträger als einer bundesunmittelbaren Körperschaft d...mehr

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Jung, SGB VII § 206 Verarbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1997 mit dem UVEG in Kraft getreten. Sie entspricht im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1996 geltenden § 100a SGB X. Die einzige Änderung zum 1.7.2001 betraf die Einfügung der "Maßnahmen der Teilhabe" in Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I...mehr

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Jung, SGB VII § 224 Umstell... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 39 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) mit Wirkung zum 5.11.2008 neu in das SGB VII eingefügt. Sie regelte die Vorgehensweise bei der Reduzierung der Anzahl der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger. Diese Vorsc...mehr

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Jung, SGB VII § 41 Wohnungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift führt die in der Praxis der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) dem Grunde nach bereits vor Geltung des SGB VII mit Wirkung zum 1.1.1997 erbrachte Wohnungshilfe – § 569a Nr. 5 RVO diente insoweit als Rechtsgrundlage – als Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung auf. Als neu ist hingegen die in Abs. 3 getroffene Regelung, dass Wohnungshi...mehr

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Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 2.3 Sonstige Leistungen (§ 39 Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 41 Diese Norm stellt einen Auffangtatbestand dar und ermöglicht Maßnahmen zu ergreifen, die nicht ausdrücklich geregelt sind. Hingegen ist es nicht möglich, über diese Vorschrift Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu gewähren, deren gesetzlich geregelte Voraussetzungen nicht vorliegen; denn gerade dadurch zeigt sich, dass der Gesetzgeber dem Versicherten solche Leis...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Diese Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Zwischenzeitlich gab es mehrere Änderungen und Ergänzungen. So wurde u. a. mit dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten v. 16.5.2008 (BGBl. I S. 842) mit Wirkung zum 1.6.2008 neu gefasst. Mit dem Gesetz zur Än...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.14 Teilförderung für eine angestrebte höherwertige Tätigkeit (Abs. 3)

Rz. 62 Die Ermessensvorschrift des § 35 Abs. 3 ermöglicht die Teilförderung in Form der Kostenerstattung oder der Gewährung einer Dienst- oder Sachleistung, wenn die angestrebte höherwertige Tätigkeit nicht angemessen ist. Demgemäß muss der Leistungsträger zunächst prüfen, ob die angestrebte Tätigkeit angemessen ist. Wird dies bejaht, so muss die Maßnahme zur Teilhabe am Arb...mehr

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Sommer, SGB XI § 95 Persone... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 95 ist maßgebende Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bei den Verbänden der Pflegekassen. In ihrer Zielrichtung und Intention entspricht die Vorschrift der für die Pflegekassen in § 94 getroffenen Regelung. Auch für die Verbände der Pflegekassen wird in § 95 abschließend (BT-Drs. 12/5262 S. 151) geregelt, unter welchen Voraussetzungen, d. h. zu welchen Aufgabe...mehr

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Jung, SGB VII § 206 Verarbe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift lässt es zu, bei Forschungsvorhaben mit personenbezogenen Daten Erkenntnisse über Berufskrankheiten sowie deren Prävention und die erforderliche Rehabilitation zu gewinnen. Dazu wird Ärzten und Angehörigen anderer Heilberufe erlaubt, den Unfallversicherungsträgern und deren Verbänden personenbezogene Daten zu übermitteln. Eine Pflicht der Ärzte zur Koope...mehr

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Jung, SGB VII § 206 Verarbe... / 2.1 Befugnis der Ärzte und Angehörigen von Heilberufen zur Datenübermittlung

Rz. 3 Die Befugnis zur Übermittlung personenbezogener Daten an Unfallversicherungsträger oder deren Verbände ist gemäß Abs. 1 Satz 1 auf ein bestimmtes Forschungsvorhaben bezogen. Es muss sich um ein Forschungsvorhaben handeln, das der Erkennung neuer Berufskrankheiten, der Verbesserung der Prävention oder Maßnahmen zur Teilhabe bei Berufskrankheiten dient (C. Wagner, in: Sc...mehr

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Jung, SGB VII § 42 Haushalt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift konkretisiert die Regelungen nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 und verweist auf § 74 Abs. 1 bis 3 SGB IX. Sie stellt klar, dass die Leistungen auch bei Leistungen zur Sozialen Teilhabe erbracht werden. Kosten der Kinderbetreuung können gemäß § 43 nach den dort genannten Voraussetzungen als Teil der Reisekosten übernommen werden. Ferner kommt die Übernahme der Kinde...mehr

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Jung, SGB VII § 207 Verarbe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt die Ermächtigungsgrundlage für die Speicherung von Daten dar, die nicht auf einzelne Personen und ihre Erkrankungen zugeschnitten sind, sondern ausgehend von bestimmten gefährdenden Stoffen und ihrer Verbreitung bzw. den sie verarbeitenden Betrieben eine Erfassung des Gefährdungspotentials ermöglicht. In der Vorschrift werden hierzu die Arten von ...mehr

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Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 7 Nr. 12 des Sozialgesetzbuchs – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) ist § 39 mit Wirkung zum 1.7.2001 zwar neugefasst, aber inhaltlich im Wesentlichen nicht geändert worden (vgl. BT-Drs. 14/5074 S. 121). Durch Art. 8 Nr. 6 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung für Mens...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.5 Beschäftigung eines Ausländers (Abs. 4)

Rz. 203 § 7 Abs. 4 wurde durch Art. 1 Nr. 2 Buchst. b des Gesetzes v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügt und durch Art. 7 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes v. 12.4.2012 (BGBl I S. 579) mit Wirkung zum 19.4.2012 geändert. Hiernach wird vermutet, dass ein Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt für den Zeitraum von 3 Monaten bestanden hat, wenn Ar...mehr

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Jung, SGB VII § 224 Umstell... / 2.1 Automatisierte Umstellung

Rz. 3 Bereits durch Art. 5 Nr. 4 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-Änderungsgesetz – 6. SGB IV-ÄndG) v. 11.11.2016 wurde mit Wirkung vom 17.11.2016 § 136 Abs. 3 Nr. 1 dahingehend geändert, dass der Wortlaut nunmehr an die zivilrechtliche Unternehmerdefinition in § 14 Abs. 1 BGB anknüpft. Danach ist Unternehm...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.5 Beitragstragung bei Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 10 Die Regelung zum Übergangsbereich wurde zum 1.10.2022 grundlegend geändert. Zunächst erfolgt eine Darstellung der bisherigen Rechtslage: Bei Arbeitsentgelt innerhalb des in Abs. 2 definierten Übergangsbereichs (früher: Gleitzone) hatte der Arbeitgeber bis zum 30.9.2022 den Anteil als Beitrag zu übernehmen, den er bei dem gezahlten Arbeitsentgelt allgemein zu tragen hat...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.4 Vorstandsmitglieder

Rz. 116 Für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft gilt: Auch "Dienste höherer Art" (vgl. hierzu Rz. 48, 81, 89, 97) können im Rahmen einer Beschäftigung geleistet werden, wenn sie fremdbestimmt (vgl. hierzu Rz. 24, 48, 59, 81, 89, 92, 97, 122, 176) bleiben, weil sie in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (BSG, Urteil v. 17.12.2014, B 12...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.6 Geringfügige Beschäftigung neben versicherungsfreier Hauptbeschäftigung

Rz. 19 Nach § 6 Abs. 3 SGB V bleiben die nach § 6 Abs. 1 SGB V oder anderen gesetzlichen Vorschriften versicherungsfreien oder von der Krankenversicherungspflicht befreiten Personen auch dann krankenversicherungsfrei, wenn sie eine Beschäftigung als Arbeiter oder Angestellter aufnehmen. Damit werden die an sich krankenversicherungsfreien Beschäftigten auch durch Aufnahme von...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.6 Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit

Rz. 36 Personen, die nach dem bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI als geringfügig Beschäftigte in der Rentenversicherung versicherungsfrei waren, bleiben dies nach der Übergangsregelung des § 230 Abs. 8 Satz 1 SGB VI, solange die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 a. F. vorliegen. Diese Beschäftigte...mehr

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Jung, SGB VII § 139 Vorläuf... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Bestimmung stellt eine von § 43 SGB I abweichende Sonderregelung insbesondere dahingehend dar, als sie den sich für unzuständig haltenden Unfallversicherungsträger zur Erbringung (vorläufiger) Leistungen verpflichtet, während § 43 SGB I den Leistungsträgern insoweit ein Ermessen einräumt. Rz. 3a Um der Verpflichtung zur vorläufigen Leistungserbringung zu entgehen, i...mehr

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Jung, SGB VII § 199 Verarbe... / 2.6 Gesetzesvorbehalt für anderweitige Nutzung

Rz. 27 Die Vorschrift enthält in Abs. 2 Satz 2 eine Bekräftigung des Gesetzesvorbehalts für eine anderweitige Nutzung bereits vorhandener Daten. Die Verwendung für andere Zwecke kommt hier insbesondere als Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 68 bis 75 SGB X in Betracht (also für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften und Gerichte, für die Er...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.6 Aufbringung der Beiträge durch den Arbeitgeber für verschiedene Personenkreise

Rz. 11 Für beschäftigte Bezieher einer Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze (vgl. § 5 Abs. 4 SGB VI i. d. F. des Flexirentengesetzes v. 8.12.2016; zuvor: alle Vollrentenbezieher) sowie für beschäftigte Bezieher einer Pension (z. B. ehemalige Beamte), die von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit sind, hat der Arbeitgeber lediglich ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1 Beschäftigungsverhältnis (Abs. 1)

1.1.1 Grundlagen Rz. 19 In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird für die Begründung der Versicherungspflicht verlangt, dass eine Beschäftigung vorliegt und diese gegen Entgelt ausgeübt wird. § 7 fixiert hierzu einen der zentralen Begriffe des Sozialversicherungsrechts, nämlich den der Beschäftigung. Dabei handelt es sich nicht um einen tatbestandlic...mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 2.1 Grundvoraussetzungen für die Erstattung von Reisekosten nach Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 73 SGB IX

2.1.1 Versicherungsfall als Ursache Rz. 4 Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Erstattung ist die Zugehörigkeit zum Kreis der Versicherten nach Maßgabe der §§ 2 bis 6 und das Vorliegen eines Versicherungsfalles nach § 7 oder das Drohen eines Versicherungsfalles nach § 3 BKVO. Der auf dem Versicherungsfall beruhende Gesundheitsschaden muss ursächlich sein für die Leistungen...mehr