Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.3.2 Bestehen einer Interessenvertretung?

Nach dem Wortlaut des § 167 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ist der Gesprächspartner des Arbeitgebers die Interessenvertretung, während der betroffene Beschäftigte nur hinzugezogen und beteiligt wird. Das legt es zunächst nahe, die Existenz eines Betriebsrats oder Personalrats als Voraussetzung für die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements anzusehen. Dafür spricht,...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 6.1 Umgang mit den Ergebnissen des betrieblichen Eingliederungsmanagements

Die Verpflichtung der Arbeitgeber im Rahmen des § 167 Abs. 2 SGB IX besteht zunächst nicht in konkreten Maßnahmen, sondern sie haben "nur" die Pflicht zur Klärung möglicher Maßnahmen zur Reduzierung oder Überwindung der Arbeitsunfähigkeitszeiten und darüber hinaus auch noch zur Hinzuziehung der Rehabilitationsstellen oder des Integrationsamts. Weiter­gehende Handlungspflicht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 7.6 Bedeutung für die krankheitsbedingte Kündigung

Entscheidend ist für die Frage der Folgen eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen die Verpflichtung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement das Verhältnis zur krankheitsbedingten Kündigung. Ein unterlassener Versuch der Konfliktlösung führt nicht per se zur Unwirksamkeit einer Kündigung, denn die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist nach dem Gesetz ...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 3.2 1. Schritt: Erkennen der Notwendigkeit des betrieblichen Eingliederungsmanagements

Es ist Sache des Arbeitgebers, die Notwendigkeit zu erkennen, mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement zu beginnen. Er hat die Initiativlast.[1] Dazu wird er sich in der Regel der Fehlzeitenstatistik bedienen. Zu beachten ist hier, dass die EDV-gestützte Auswertung der Fehlzeiten mitbestimmungspflichtig ist (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG; § 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG). Erfolg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.1 Gesetzliche Pflicht von Arbeitgeber und Interessenvertretung

Die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist für den Arbeitgeber wie für die Interessenvertretung eine gesetzliche Pflicht und steht nicht etwa in deren Ermessen. Allerdings ist schon an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Verletzung dieser Pflicht nicht unmittelbar sanktioniert ist, vor allem keine Ordnungswidrigkeit darstellt, sodass im Ergebnis ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 7.3 Schadensersatzansprüche

Die bloße Nichtdurchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements führt noch nicht zu Schadensersatzansprüchen, denn es dient zunächst nur der Klärung von Beschäftigungsmöglichkeiten.[1] Stehen jedoch leidensgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung, die durch das unterbliebene Eingliederungsmanagement nicht erkannt worden sind, ist regelmäßig von einer schuld...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 5 Das betriebliche Eingliederungsmanagement als betriebliche Einrichtung

Während das betriebliche Eingliederungsmanagement in dem bisher beschriebenen Sinne der Legaldefinition in § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX entspricht und von einem Tätigwerden des Arbeitgebers erst bei Vorliegen der mehr als 6-wöchigen Arbeitsunfähigkeit ausgeht, sieht § 167 Abs. 4 SGB IX die finanzielle Förderung eines institutionalisierten betrieblichen Eingliederungsmanagement...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 3.5 4. Schritt: Beginn der Gespräche

Nun ist der Weg frei für das eigentliche Eingliederungsmanagement. Außer den Gesprächspartnern, nämlich Arbeitgeber, Interessenvertretung, betroffener Beschäftigter und ggf. die Schwerbehindertenvertretung, regelt das Gesetz nur die Zielsetzung des nun einsetzenden Prozesses, aber keine Einzelheiten, was angesichts der Komplexität und Vielgestaltigkeit der Materie sinnvoll i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 3.8 7. Schritt: Abschluss des betrieblichen Eingliederungsmanagements

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist keine einmalige Maßnahme, sondern ein langfristiger Prozess zur Reduzierung von krankheitsbedingten Fehlzeiten eines konkreten Beschäftigten. Es ist damit immer beschäftigtenbezogen zu betrachten und in Bezug auf einen konkreten Beschäftigten erst dann abgeschlossen, wenn dessen Fehlzeiten dauerhaft unter die 6-Wochen-Grenze des ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 3.4 3. Schritt: Erteilung der Zustimmung des Beschäftigten

Nun ist es Sache des Beschäftigten, über die Erteilung seiner Zustimmung zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements zu entscheiden. Er ist in seiner Entscheidung frei. Es besteht auch keine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, die Zustimmung zu erteilen, denn dazu fehlt es an einer Rechtsgrundlage, so wie es auch keine Verpflichtung des Beschäftigten gibt, dur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 7.2 Rechtsanspruch auf Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements?

Die Arbeitnehmervertretung kann nach dem Wortlaut der Vorschrift die Durchführung des Eingliederungsmanagements verlangen und sie ggf. auch gerichtlich im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchsetzen. Dieser Anspruch besteht, sobald die Voraussetzungen für den Beginn des betrieblichen Eingliederungsmanagements vorliegen. Der Anspruch umfasst aber nur die ordnungsgemäß...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 7.4 Weisungsrecht

Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements i. S. v. § 167 Abs. 2 SGB IX ist keine formelle oder unmittelbare materielle Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Versetzung oder einer anderen Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Anordnung des Arbeitgebers (auch) auf Gründe gestützt wird, die im Zusamm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 7.5 Keine Vermutung einer Diskriminierung

Kündigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten, ohne zuvor ein ordnungsgemäßes, nach § 167 Abs. 2 SGB IX erforderliches betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt zu haben, so begründet dies keine Vermutung nach § 22 AGG für eine Benachteiligung des Arbeitnehmers wegen einer Behinderung.[1] Das schließt aber nicht aus, dass ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Hauptsächlich, aber nicht ausschließlich, dient die Vorschrift der Geltendmachung der beschränkten Erbenhaftung. Im Falle des § 782 ZPO dient sie der Geltendmachung der dort behandelten aufschiebenden Einreden, und in den Fällen von § 783, § 784 Abs. 2 ZPO richtet sich die Klage gegen die Eigengläubiger des Erben, die kein Vorbehaltsurteil erwirken können (MünchKomm/ZP...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 3.1 Grundlagen

Der Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist im Gesetz nur in groben Zügen geregelt und bietet daher für den Arbeitgeber und die Interessenvertretung, ggf. auch die Schwerbehindertenvertretung, ausreichend Freiraum für eine betriebsbezogene Regelung. So haben Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auch weitgehende Freiheiten zur Ausgestaltung des betrieblichen E...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.8 Versicherungspflicht von A–Z

Zusammenfassend wird im Folgenden dargestellt, in welchen Sonderfällen Versicherungspflicht besteht oder nicht. Abgeordnete Während einer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, Europäischen Parlament oder in einem Parlament eines deutschen Bundeslandes ruht das Beschäftigungsverhältnis. Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt aufrechterhalten. Umlagen fallen nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2022, Die Angelegenh... / 3. Weitere Unwägbarkeiten

Gerade in Kombination mit dem Familienrecht stellt das Thema "andere Hilfemöglichkeiten" eine unliebsame Begleiterscheinung dar. Denn selbst gelangt man mit dem zuständigen Gericht zur selben Erkenntnis, was die Zahl der Berechtigungsscheine und damit die Zahl der potentiellen Abrechnungsmöglichkeiten angeht, bleibt "unklar", ob es diese Zahl an Genehmigungen für Berechtigun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2022, Keine Gerichts... / I. Sachverhalt

Der Kläger, der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II ist, hatte gegen die Beklagte vor dem ArbG Berlin einen auf ihn gem. § 115 Abs. 1 SGB X übergegangenen Anspruch geltend gemacht. Der Rechtsstreit endete durch gerichtlichen Vergleich ohne Kostenregelung. Der Kostenbeamte des ArbG Berlin hat gegen den Kläger Gerichtskosten, nämlich Zustellungsauslage...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.5 Ausnahmen von der Pflichtversicherung

Die Ausnahmen von der Pflichtversicherung sind in der Anlage 2 zum ATV geregelt. Aufgrund der Übergangsregelung des § 36 Abs. 1 ATV gilt der in Satz 1 der Anlage 2 zum ATV enthaltene Ausnahmekatalog erst ab 1.1.2003. Die wichtigsten Ausnahmen sind: Arbeitnehmer, die einen Anspruch oder eine Anwartschaft auf eine lebenslängliche Versorgung nach beamtenrechtlichen, soldatenrecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2022, Keine Gerichts... / III. Keine Gerichtskostenfreiheit

Gem. § 64 Abs. 2 S. 2 SGB X sind Geschäfte und Verhandlungen, die aus Anlass der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nötig werden, kostenfrei. Gem. § 63 Abs. 3 S. 2 SGB X sind im Verfahren nach der ZPO, nach dem FamFG und in Verfahren vor Gerichten der Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende von den Ger...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 3.14 Nichtzahlung und Ruhen

Endet die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenzen (§ 100 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 34 Abs. 2 SGB VI), wird auch die Betriebsrente nicht mehr gezahlt. Die Betriebsrente wird auf Antrag wieder gezahlt, wenn die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wieder als Voll- oder als Teilrente geleistet wird. Durch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2022, Keine Gerichtskostenfreiheit für Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende vor den Arbeitsgerichten

§ 2 Abs. 4 GKG; § 64 Abs. 3 S. 2 SGB X Leitsatz Die Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen sind nicht gem. § 64 Abs. 3 S. 2 SGB X von den Gerichtskosten befreit. LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.7.2021 – 17 Ta (Kost) 6047/21 I. Sachverhalt Der Kläger, der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II ist, hatte gegen die Beklagte vor dem ArbG Berlin ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2022, Keine Gerichts... / Leitsatz

Die Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen sind nicht gem. § 64 Abs. 3 S. 2 SGB X von den Gerichtskosten befreit. LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.7.2021 – 17 Ta (Kost) 6047/21mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Lohnsummenerfordernis (Abs. 3 Sätze 1 bis 4)

Rz. 66 [Autor/Stand] Umfasst das auf einen Erwerber übertragene begünstigte Vermögen mehrere selbstständig zu bewertende wirtschaftliche Einheiten einer Vermögensart (z.B. mehrere Gewerbebetriebe) oder mehrere Arten begünstigten Vermögens (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften), sind die beschäftigten Arbeitnehmer für je...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 3.19 Zahlung und Abfindung

Die Betriebsrente wird monatlich im Voraus auf ein Girokonto des Berechtigten gezahlt. Hat der Berechtigte seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt außerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, kann die Zahlung der Rente von der Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten im Inland abhängig gemacht werden. Eine Betriebsrente, die den Betrag von 1 % der monatlichen Bez...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2022, Anpassung des V... / 3. Keine Geringfügigkeit

Die Kürzung muss die Geringfügigkeitsgrenze gem. § 33 Abs. 2 VersAusglG übersteigen. Für Anrechte mit einem Rentenbetrag als maßgeblicher Bezugsgröße beträgt die Grenze 2 %, für alle anderen Anrechte 240 % der maßgeblichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV. Maßgeblich sind Werte zum jeweiligen Ehezeitende. Im Jahr 2021 lagen diese Grenzen für eine Rente bei 65,80 EUR, im Ü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 4.1.2 Grenzwert für die Bemessung der Umlage

Kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist der Teil des steuerpflichtigen Arbeitsentgelts, das den 2,5-fachen Wert der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze nach § 159 SGB VI in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten übersteigt. Im Monat der Zuwendung ist der Grenzbetrag zu verdoppeln. Zunächst galt für die beiden Abrechnungsverbände West und Ost einheitlich d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 3.15 Erlöschen

Der Anspruch auf Betriebsrente erlischt mit dem Ablauf des Monats, in dem die/der Betriebsrentenberechtigte gestorben ist, für den eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung letztmals gezahlt worden ist oder der dem Monat vorangeht, von dessen Beginn an die Zusatzversorgungseinrichtung, zu der die Versicherung übergeleitet worden ist, zur Zahlung der Be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 6.5 Beiträge zur freiwilligen Versicherung, § 26 Abs. 2 ATV

Die Beiträge zur freiwilligen Versicherung sind vom Arbeitnehmer aus seinem versteuerten und verbeitragten Arbeitseinkommen aufzubringen. Der Arbeitgeber hat diese Beiträge einzubehalten und an die Zusatzversorgungseinrichtung abzuführen. Der Arbeitnehmer hat dazu dem Arbeitgeber eine schriftliche Ermächtigung zu erteilen. Die Höhe der Beiträge steht weitgehend im Belieben de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.1 Allgemeines

Seit 1.1.2002 haben die Arbeitnehmer einen individuellen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Der Anspruch ist in § 1a BetrAVG geregelt. Seit dem 1.1.2018 sind Beiträge zur Entgeltumwandlung bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (Wert 2022: 6.768 EUR). Eine Unterscheidung nach dem Zeitpunkt, zu dem die Entgeltumwandlung abgeschloss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2022, Keine Gerichts... / IV. Bedeutung für die Praxis

In Verfahren nach der ZPO ist die Gerichtskostenfreiheit für Träger der Sozialhilfe allgemein anerkannt (s. BGH AGS 2006, 251; OLG München JurBüro 1995, 651 = AnwBl. 1996, 413). Die Verfahren vor den Arbeitsgerichten werden in der die Gerichtskostenfreiheit regelnden Vorschrift des § 64 Abs. 3 S. 2 SGB X hingegen gerade nicht aufgeführt. Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit üb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 1.1 Das Wesen der Zusatzversorgung

Die Zusatzversorgung ist die betriebliche Altersversorgung für den öffentlichen und kirchlich-caritativen Dienst. Nach den Bestimmungen der Manteltarifverträge (z. B. § 25 TV-L, § 25 TVöD) haben die Beschäftigten einen Anspruch auf Versicherung zum Zweck einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe eines besonderen Tarifvertrags. Der Grund für die Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bestandteile der Lohnsumme im Einzelnen

Rz. 96 [Autor/Stand] Die Lohnsumme umfasst alle Vergütungen (Löhne und Gehälter und andere Bezüge und Vorteile), die im maßgebenden Wirtschaftsjahr an die auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten gezahlt werden; außer Ansatz bleiben Vergütungen an solche Arbeitnehmer, die nicht ausschließlich oder überwiegend in dem Betrieb tätig sind. Zu den Vergütungen zähle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 3.17 Betriebsrente für Hinterbliebene

Eine Betriebsrente für Hinterbliebene erhalten der hinterbliebene Ehegatte und die ehelichen oder diesen gesetzlich gleichgestellten Kinder des Verstorbenen. Art, Höhe und Dauer des Anspruchs richten sich grundsätzlich nach den entsprechenden Bestimmungen der gesetz­lichen Rentenversicherung. Damit wird die Absenkung des Rentenartfaktors bei der gesetzlichen Witwenrente von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2022, Pfändbarkeit ... / II. Die Lösung

Die pfändbaren Ansprüche nach der ZPO Zunächst ist zu fragen, welcher Art der Anspruch ist. gepfändet werden. Geldforderung oder sonstiges Vermögensrecht Teilweise sind die Bonusprogramme so ausgestaltet, dass der Schuldner einen Geldanspruch erhält, teilweise gi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2022, Fahrerlaubnis ... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Kl. begehrt die Feststellung, dass die ihr gegenüber ergangene Anordnung, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen, rechtswidrig gewesen ist. [2] Mit rechtskräftigem Bußgeldbescheid vom 28.10.2019 setzte die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Verwaltungsamt, gestützt u.a. auf § 24 StVG, § 3 Abs. 1 StVO, Lfd. Nr. 8.1 BKat, eine Geldbuße in Höhe von 75,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Freibeträge für Kinder und ... / 3. Berufsausbildung und Krankheit/Behinderung

Kein Berufsausbildungsbeginn wegen Erkrankung: Ein Kind unter 25 Jahren, das wegen einer Erkrankung keine Berufsausbildung beginnen kann, ist nur dann als ausbildungsplatzsuchendes Kind nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen, wenn das Ende der Erkrankung absehbar ist. Ist dies nicht der Fall, reicht der Wille des Kindes, sich nach dem Ende der Erkranku...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / 2.3 Keine Haftungsprivilegien der Fachkraft

Der Fachkraft kommen die Haftungsprivilegien der §§ 104 ff. SGB VII nicht zugute. Eine Beschränkung der Haftung nach § 105 Abs. 1 SGB VII scheitert bereits daran, dass es sich bei der Tätigkeit der Fachkraft nicht um eine betriebliche Tätigkeit eines Versicherten desselben Betriebs im Sinne der genannten Vorschrift handelt, sondern um die selbstständige, entgeltliche Tätigke...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / 2.4 Haftungsverteilung und "gestörte Gesamtschuld"

Da der Arbeitgeber des Geschädigten wegen § 104 Abs. 1 SGB VII von seiner eigenen Haftung befreit ist und somit auch von den Beklagten nicht im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs nach § 426 BGB in Anspruch genommen werden kann, erwägt das Gericht die Folgen und kommt zu dem Schluss, dass der Ausgleich nach den Grundsätzen der sog. "gestörten Gesamtschuld" in der Weise erfolg...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / 1.2 Urteilsspruch

Das OLG Nürnberg hat sowohl den Maschinenhersteller aus Produkthaftungsaspekten als auch die Fachkraft zu einem erheblichen Teil dazu verurteilt, die Folgen des Schadens, den der Arbeitnehmer erlitten hat, zu tragen. Der Arbeitgeber konnte das Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 SGB VII für sich selbst geltend machen, kam aber zu ganz wesentlichen Punkten in die Erwägungen des...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / 2.2 Keine Haftungsfreistellung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber konnte seine Verantwortung für die Sicherheit seiner Beschäftigten auch nicht mit haftungsbefreiender Wirkung auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit übertragen. Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 5 ArbSchG steht die Verantwortung der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit neben der Verantwortung des Arbeitgebers, d. h., sowohl dem Arbeitgeber als auch der Fachkraft für...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / 3 Auswirkungen für die betriebliche Praxis

Das Urteil hat eine ganz wesentliche Signalwirkung für die betriebliche Praxis und sollte zum Anlass genommen werden, das Thema "Verantwortung für den Arbeitsschutz" erneut aufzugreifen und in den Vordergrund zu stellen. Neben den wichtigen Aspekten des Haftungsumfangs externer Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die – was der vorliegende Fall mehr als eindringlich aufzeigt – e...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / Zusammenfassung

Überblick Wird ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall verletzt, haften der Arbeitgeber und die – externe – Fachkraft für Arbeitssicherheit nebeneinander, weil der Vertrag zwischen Arbeitgeber und Fachkraft ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte ist, der Arbeitgeber seinen Haftungsanteil nicht auf die Fachkraft "abwälzen" kann und die Fachkraft keine Haftungsprivilegien d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / 1.1 Ausgangslage

Die Klägerin (BG) macht als gesetzliche Unfallversicherung gemäß § 116 SGB X auf sie übergegangene Schadensersatzansprüche des Geschädigten J.S. (nachfolgend "Geschädigter") aus einem von diesem erlittenen Arbeitsunfall geltend. Der Geschädigte war als Maschinenarbeiter für seinen ehemaligen Arbeitgeber, die Firma E.S. GmbH & Co. KG (nachfolgend "Arbeitgeber") tätig und erli...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / 2.1 Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

Wichtig Definition Durch einen "Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte" kann auch ein Dritter, der nicht unmittelbar Vertragspartner ist, von der Schutzwirkung vertraglicher Pflichten profitieren und eigene Ansprüche aus diesem Vertrag ableiten. Diese Ausweitung der vertraglichen Haftung zugunsten eines Dritten stellt eine Ausnahme des Grundsatzes der lediglich relativ wirkende...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wirtschaftliche Jugendhilfe / Zusammenfassung

Begriff Mit "wirtschaftlicher Jugendhilfe" bezeichnet man die finanziellen Leistungen der Jugendhilfe als Folge einer erzieherischen Hilfe ("Annexleistung"). Sie umfasst insbesondere Leistungen zum Unterhalt und Krankenhilfe bei einer Hilfe zur Erziehung oder einer Eingliederungshilfe in einer Pflegefamilie oder in einem Heim (vollstationäre Hilfe), aber auch die Gewährung v...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wirtschaftliche Jugendhilfe / 3 Umfang der wirtschaftlichen Jugendhilfe

Wirtschaftliche Jugendhilfe ist für den notwendigen Lebensunterhalt zu leisten. Dieser setzt sich aus den Kosten für den Sachaufwand und die Pflege und Erziehung (sog. Erziehungsbeitrag) zusammen. Der notwendige Lebensunterhalt ist durch laufende Leistungen gemäß § 39 Abs. 2 SGB VIII und einmalige Leistungen gemäß § 39 Abs. 3 SGB VIII zu decken. Laufende Leistungen Die laufend...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufsichtspersonen / 1 Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtspersonen

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger müssen gemäß § 18 SGB VII Aufsichtspersonen in ausreichender Zahl beschäftigen. Sie haben die Aufgabe, die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe in den Unternehmen zu überwachen, sowie die Unternehmer und Versicherte (Mi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Der Begriff der groben Fahr... / 2.2 Aus den Entscheidungsgründen

Das Landgericht Oldenburg hatte bereits in erster Instanz dem Grunde nach einen Anspruch der Berufsgenossenschaft auf Ersatz der Aufwendungen, die ihr aufgrund des Unfalls ihrer beiden Mitglieder am 28.6.2006 entstanden sind, aus § 110 SGB VII bejaht. Nach dieser Vorschrift haben Personen, deren Haftung nach §§ 104 bis 107 SGB VII beschränkt ist, den Sozialversicherungsträger...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung des Unternehmers au... / 2 Entscheidung

Die Klage ist nach Ansicht des OLG Rostock teilweise begründet. Der Unternehmer haftet wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gemäß §§ 31, 823 Abs. 1 BGB und § 831 BGB i. V. m. § 116 SGB X. Die Haftung des Unternehmers ist jedoch wegen Mitverschuldens des Geschädigten gemäß § 254 Abs. 1 BGB gemindert.mehr