Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.2 Abgrenzung zum rehabilitationsträgerspezifischen Leistungsrecht

2.2.1 Überblick Rz. 5 Nach § 7 gelten die Vorschriften des SGB IX nur, wenn das jeweilige rehabilitationsträgerspezifische Recht (z. B. SGB V für die Krankenversicherung) nicht etwas Abweichendes regelt (vgl. auch BSG, Urteile v. 22.3.2012, B 8 SO 30/10 R, v. 31.1.2012, B 2 U 1/11 R, und v. 26.6.2007, B 1 KR 36/06 R). Im Übrigen richten sich die Zuständigkeit und die Vorausse...mehr

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Jansen, SGB VI § 303a Große... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) mit Wirkung zum 1.1.2001 eingefügt. Sie gilt seither unverändert. Eine Vorgängernorm bestand nicht.mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.7 Höchst-Regelentgelt und weitere Berechnung des Übergangsgeldes

Rz. 35 Bezüglich der Beachtung des Höchst-Regelentgelts wird auf Rz. 50 f. verwiesen. Die weiteren Berechnungsschritte für die Ermittlung des Übergangsgeldes ergeben sich aus der Komm. zu § 66 .mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.8 Unterbringung der Kinder außerhalb des Haushalts

Rz. 36 Zu dieser Thematik wird auf Rz. 42 ff. verwiesen.mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.5 Allgemeines zur Darbietung und Bemessung des Persönlichen Budgets

2.5.1 Geldleistung/Gutscheine (Abs. 2 Satz 1 bis 3) Rz. 10 Nach § 29 Abs. 2 Satz 1 werden Persönliche Budgets i. d. R. als Geldleistung ausgeführt, bei laufenden Leistungen monatlich. Das schließt nach Meinung des Autors nicht aus, dass das Budget bei kleinen Beträgen mit Einwilligung des Budgetnehmers auch in größeren Zeitabständen gezahlt werden kann. In der Sache setzt die ...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.4 Verwandte und Verschwägerte

2.5.4.1 Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad oder Ehegatte Rz. 28 Nach den Intensionen des Gesetzgebers gehört die Führung des Haushalts bei Verwandten und Verschwägerten bis zum 2. Grad zu den Familienpflichten, die selbstverständlich sind und nicht vergütet werden. Die Regelung scheint wegen des Grundsatzes der Solidarität und der Eigenverantwortung (§ 1 SGB IX, § 1 ...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.2 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Abs. 1 Satz 6)

2.2.1 Zu berücksichtigende Arbeitsentgelte Rz. 36 Nach § 67 Abs. 1 Satz 6 ist das aus dem laufenden Arbeitsentgelt berechnete Regelentgelt um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu erhöhen, welches in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 23a SGB IV der Beitragsberechnung zugrunde gelegen hat (Hinzurechnungsbetrag). Einmalig...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.2 Arbeitnehmer mit monatlich gleichbleibender Grundvergütung (Abs. 1 Satz 3)

2.1.2.1 Personenkreis Rz. 24 Zum Personenkreis der Arbeitnehmer mit monatlich gleichbleibender Grundvergütung zählen insbesondere Arbeiter oder Angestellte, deren Höhe des Arbeitsentgelts nicht von den im Monat geleisteten Arbeitstagen beziehungsweise Arbeitsstunden oder dem Ergebnis der Arbeit (z. B. Akkord) abhängig ist. Dass neben einer dem Grunde nach gleichbleibenden Gru...mehr

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Jansen, SGB VI § 301a Einma... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 301a ist durch das Gesetz zur Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz) v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1971) mit Wirkung zum 1.1.2001 eingefügt worden und gilt seitdem unverändert.mehr

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Jansen, SGB VI § 301 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch § 301 wird sichergestellt, dass in den Fällen, in denen Rehabilitationsleistungen vor Inkrafttreten des RRG beantragt worden sind, einheitlich das zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Recht auch für die Leistungen zu berücksichtigen ist. Insoweit wird der allgemeine Grundsatz aus § 300 für den Bereich der Rehabilitations- und Teilhabeleistungen abgeändert.mehr

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Jansen, SGB VI § 304 Waisen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt worden. Der jetzige Abs. 1 gilt seitdem unverändert. Durch das Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1055) ist rückwirkend zum 1.1.2020 Abs. 2 angefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.3 Anspruchsvoraussetzungen für die Haushaltshilfe

2.3.1 Verhinderung an der Haushaltsführung wegen einer Teilhabeleistung Rz. 10 Ein Rehabilitand kann nach § 74 Abs. 1 vom Rehabilitationsträger nur dann Haushaltshilfe beanspruchen, wenn er wegen einer medizinischen Rehabilitationsleistung (auch als Begleitperson oder im Rahmen eines Angehörigenseminars; Rz. 10a) oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. Rz. 4) an d...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1 Bemessungszeitraum für die Berechnung des Übergangsgelds (Abs. 1 Satz 1)

2.1.1.1.1 Überblick Rz. 7 Das Regelentgelt berechnet sich aus dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Teilhabeleistung (§ 67 Abs. 1 Satz 1). Auf den Beginn der Zahlung des Übergangsgelds kommt es nicht an. Ebenfalls ändert sich am Entgeltabrechnungszeitraum nichts, wenn der Arbeitgeber vor Einsetzen des Übergangsgeldbezuges– wie bei Leistungen zur medizinischen ...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.3 Teilarbeitslosigkeit (Abs. 2)

Rz. 40 Für die Berechnung des Regelentgeltes ist § 67 Abs. 2 für diejenigen Arbeitnehmer von Bedeutung, die bisher mindestens 2 Beschäftigungen gleichzeitig ausübten (Mehrfachbeschäftigte) und zum Zeitpunkt des Beginns der Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung wegen einer (beendeten) Beschäftigung teilarbeitslos sind. § 67 Abs. 2 bestimmt hier, dass für die Berechnung des R...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.3.1 Verhinderung an der Haushaltsführung wegen einer Teilhabeleistung

Rz. 10 Ein Rehabilitand kann nach § 74 Abs. 1 vom Rehabilitationsträger nur dann Haushaltshilfe beanspruchen, wenn er wegen einer medizinischen Rehabilitationsleistung (auch als Begleitperson oder im Rahmen eines Angehörigenseminars; Rz. 10a) oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. Rz. 4) an der Weiterführung seines eigenen Haushalts gehindert ist. Er muss somit ...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.8 Unterbringung der Kinder außerhalb des eigenen Haushalts (Abs. 2 2. Alternative)

Rz. 42 Bei der Leistung Haushaltshilfe handelt es sich in erster Linie um eine Leistung zur Weiterführung des Haushalts. Diese Weiterführung des Haushalts umfasst bei Bedarf auch die Beaufsichtigung und Betreuung der in dem Haushalt lebenden Kinder im Haushalt des Rehabilitanden. Auf Wunsch des Rehabilitanden kann die Unterbringung der Kinder für die Dauer dessen Abwesenheit...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 17 Abs. 2 bis 4. Seit dem 1.1.2008 besteht auf Leistungen in Form des Persönlichen Budget...mehr

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Jansen, SGB VI § 300 Grundsatz / 2.6 Vorrang von Sonderregelungen

Rz. 9 Abs. 5 verdeutlicht ausdrücklich, dass gegenüber den Grundregelungen in Abs. 1 bis 4 die speziellen Regelungen außerhalb von § 300 Vorrang haben. Dabei handelt es sich primär um §§ 301 bis 319b; aber auch außerhalb des SGB VI sind Sonderregelungen zu finden (Art. 16 Abs. 5 Satz 1 RÜ-ErgG; Art. 6 AAÜG-ÄndG).mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 3.5.2 Bedarfsermittlung und Berechnung (Abs. 2 Satz 4 bis 8)

Rz. 13 Persönliche Budgets werden auf der Grundlage der nach den §§ 14 bis 24 getroffenen Feststellungen so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. Dabei soll die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen nicht überschreiten, die ohne das...mehr

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Jansen, SGB VI § 300 Grundsatz / 2.4 Beitrittsgebiet

Rz. 7 Abs. 3b ist eine Sonderbestimmung zu § 44 SGB X . Er schließt Neufeststellungen von Renten, die nach den Vorschriften des Beitrittsgebietes festgestellt worden sind, bezüglich Leistungen vor dem 1.1.1992 aus. Soweit eine Neufeststellung eine Rentenerhöhung ergibt, kann diese in Abweichung von der Rückwirkungsregel des § 44 Abs. 4 SGB X (vier Jahre) frühestens am 1.1.199...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.5.2.1 Arbeitgebermodell

Rz. 19 Beim Arbeitgebermodell wird der Budgetnehmer selbst wie ein Arbeitgeber tätig, indem er selbst Arbeitnehmer einstellt, damit er seinen Teilhabebedarf i. S. d. §§ 4 und 5 befriedigen kann. Das bedeutet, dass er auch alle Rechte (Weisungsbefugnis) und Pflichten, die ein Arbeitgeber hat (Zahlung von Lohn/Gehalt, Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung usw.), besitz...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.7 Mitnahme des Kindes in die Rehabilitationseinrichtung (Abs. 2 1. Alternative)

Rz. 38 Eine Mitnahme eines oder mehrerer Kinder an den Ort der Rehabilitations-/Teilhabeleistung kommt nach § 74 Abs. 2 auf Antrag des Rehabilitanden in Betracht, wenn eine Mitnahme des Kindes bzw. der Kinder in die Rehabilitationseinrichtung möglich ist, medizinische oder sonstige Gründe dem nicht entgegenstehen und ansonsten die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Haushalt...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit einem bereits festgestellten oder noch festzustellenden Anspruch auf Teilhabeleistungen i. S. d. §§ 4 und 5 anstelle einer traditionellen Sach- oder Dienstleistung eine Geldzuwendung oder – in Ausnahmefällen – Gutscheine zu erhalten. Durch das Persönliche Budget können keine Leistungen finanziert werden, die außerhalb des L...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.2 Definition des Entgeltabrechnungszeitraumes

Rz. 8 Für die Berechnung des Regelentgelts ist das von dem Rehabilitanden erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a SGB IV) verminderte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen. Dieses Arbeitsentgelt wird aus dem letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bzw. der Teilhabeleistung abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum berechnet (Bemessungszeitraum). Dieser Entgeltab...mehr

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Jansen, SGB VI § 302 Anspru... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt. Bereits vor dem Inkrafttreten ist § 302 durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 geändert worden. Abs. 2 wurde neu gefasst und Abs. 3 ist eingefügt worden. Mit dem RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) ist mit Wirkung zum 1.1.2000...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.3 Abrechnung in kürzeren als 4-wöchigen Abständen

Rz. 11 § 67 Abs. 1 Satz 1 fordert, dass der Bemessungszeitraum mindestens 4 Wochen umfassen soll. Rechnet der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt betriebsüblich in kürzeren Abständen als 4 Wochen bzw. einem Monat ab, sind so viele Entgeltabrechnungszeiträume zu addieren, bis sich ein zusammenhängender Entgeltabrechnungszeitraum von mindestens 4 Wochen ergibt.mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.2.2 Berechnung des 12-Monats-Zeitraums

Rz. 37 Maßgebend für die Ermittlung des Brutto-Hinzurechnungsbetrags ist der individuell ermittelte beitragspflichtige Teil der Einmalzahlungen bei dem jeweiligen Rehabilitationsträger aus den letzten 12 Monaten. Der 12-Monats-Zeitraum endet mit dem letzten Tag des für die Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde liegenden Entgeltabrechnungszeitraums. Eine Berücksichtigung vo...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.6 Der für die Durchführung des Verfahrens zuständige Träger (Abs. 3)

Rz. 22 Werden Leistungen zur Teilhabe in der Leistungsform des Persönlichen Budgets beantragt, ist der nach § 14 leistende Rehabilitationsträger für die Durchführung des Verfahrens zuständig (Abs. 3 Satz 1). Als leistender Rehabilitationsträger wird der Rehabilitationsträger bezeichnet, der im Verhältnis zu den anderen Rehabilitationsträgern als erstes den Antrag auf Durchfü...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 52 Schreiben des Bundesamtes für Soziale Sicherung vom 4.2.2021 an die bundesunmittelbaren Krankenkassen, Az: 211-5152.5-2875/2016, veröffentlicht im Internet unter https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/krankenversicherung/rundschreiben/detail/default-a7efab8bcc/. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zur Haushaltshilfe, veröffentlicht im In...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.5 Sonstige Angehörige/Bekannte (Privatpersonen)

Rz. 32 Die Beschränkung des Erstattungsanspruchs auf den nachgewiesenen Verdienstausfall und die nachgewiesene Fahrkostenerstattung gilt nur für Angehörige des Rehabilitanden, die mit ihm bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind (und zusätzlich der Ehegatte bzw. geschiedene Ehegatte). Für sonstige Angehörige, Nachbarn oder andere Ersatzkräfte (Privatpersonen) erstatte...mehr

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Jansen, SGB VI § 302 Anspru... / 2.7 Coronapandemie

Rz. 10 Der im Jahr 2020 eingefügte und durch weitere Gesetzesänderungen nun bis zum 31.12.2022 befristete Abs. 8 erhöht die jährliche Hinzuverdienstgrenze gemäß § 34 von 6.300,00 EUR auf nunmehr 46.060,00 EUR. Damit soll die Weiterarbeit bzw. die Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt zum Zwecke der Bekämpfung der Coronapandemie erleichtert werden. Gleichzeit...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.4.1 Das Arbeitsentgelt des maßgebenden Bemessungszeitraums ist nicht durch Kurzarbeit gemindert

Rz. 44 Bei dieser Fallgestaltung handelt es sich um Fälle, in denen die Kurzarbeit das Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraums, der für die Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde gelegt wird, nicht tangiert. In diesen Fällen ist die Kurzarbeit bei Beginn des Bemessungszeitraums bereits beendet oder die Kurzarbeit beginnt erst nach dem Ende des Bemessungszeitraums. Hier gelte...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.3.1 Überblick

Rz. 26 Der Rehabilitand kann, wenn der Rehabilitationsträger im Rahmen der Naturalleistung keine Ersatzkraft für die Haushaltsführung stellt oder eine Ersatzkraft im Rahmen der Naturalleistung nicht wünscht (vgl. Rz. 23), grundsätzlich wählen, ob er die Haushaltshilfe durch Verwandte und Verschwägerte (vgl. Rz. 28 ff.), durch sonstige Angehörige/Bekannte (vgl. Rz. 32), durch ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 303 Witwer... / 2.1 Anwendung des bis zum 31.12.1985 geltenden Rechts

Rz. 3 Das bis zum 31.12.1985 geltende Recht findet nur dann Anwendung, wenn die sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung einer Hinterbliebenenrente erfüllt sind (vgl. Komm. zu § 46) und entweder die Versicherte vor dem 1.1.1986 verstorben ist oder aber die Ehegatten bis zum 31.12.1988 eine gemeinsame Erklärung über die Anwendung des "alten" Rechts abgegeben haben. Dies wa...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.3 Anzahl der Arbeitsstunden, für die das Arbeitsentgelt gezahlt wurde

Rz. 18 Das maßgebende laufende Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraums ist durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde. Hierzu zählen auch Mehrarbeitsstunden sowie Stunden, für die ohne Arbeitsleistung Arbeitsentgelt gezahlt wurde (bezahlter Urlaub, bezahlte Feiertage oder Entgeltfortzahlung im Rahmen einer früheren Arbeitsunfähigkeit usw.). Unbezahlte entschu...mehr

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Jansen, SGB VI § 303 Witwer... / 2.3 Witwerrente für geschiedene Ehegatten

Rz. 7 Nach Satz 2 findet Satz 1 Anwendung, wenn die Ehe vor dem 1.7.1977 geschieden worden ist. Im Gegensatz zu Satz 1 musste die Verstorbene nicht den Familienunterhalt, sondern lediglich den Unterhalt des geschiedenen Ehemannes im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor ihrem Tode überwiegend getragen haben. Die Verstorbene hat den Unterhalt des geschiedenen Ehemannes üb...mehr

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Jansen, SGB VI § 302 Anspru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 302 ist eine Übergangsvorschrift, mit der insbesondere der Anspruch auf Altersrente auch nach dem Inkrafttreten von Rechtsänderungen aufrechterhalten wird. In Abs. 1 und 2 wird bestimmt, dass bestimmte Renten, auf die bis zum 31.12.1991 ein Anspruch bestand, als Regelaltersrenten weiterzugewähren sind, wenn der Versicherte vor dem 2.12.1926 geboren ist. Abs. 3 legt f...mehr

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Jansen, SGB VI § 302b Rente... / 2.1 Renten wegen Berufsunfähigkeit

Rz. 3 Mit der Neufassung des Abs. 1 wird die Regelung im bisherigen Abs. 1 entbehrlich, wonach ein Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht weiter bestand, solange die Voraussetzungen für diese Rente weiter vorlagen. Der neue Abs. 1 regelt die Behandlung von laufenden Renten wegen Berufsunfähigkeit für die Zeit ab 1.7.2017. Diese...mehr

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Jansen, SGB VI § 302 Anspru... / 2.4 Bestandsschutz

Rz. 6 Die Regelung in Abs. 4 gewährleistet Altersrentenbeziehern einen Bestandsschutz. Die Vorschrift stellt sicher, dass Altersrenten an schwerbehinderte Menschen, Berufsunfähige und Erwerbsunfähige, auf die am 31.12.2000 ein Anspruch bestand, weiterhin unbeschadet der Rechtsänderung in § 37 Abs. 1 Nr. 1 auf Dauer geleistet werden (BT-Drs. 13/8011 S. 190). Insoweit ist dies...mehr

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Jansen, SGB VI § 300 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundregel Rz. 3 Das SGB VI ist vom Grundsatz her vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens (1.1.1992) auf alle Sachverhalte anzuwenden, soweit das Gesetz nichts anderes regelt (Abs. 5). Damit vollzieht der Gesetzgeber einen Wechsel vom "Versicherungsfallprinzip" zum "Rentenbeginnsprinzip". Bei Anwendung der Norm ist von dem konkret entstandenen Einzelanspruch und nicht vom abs...mehr

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Jansen, SGB VI § 302a Rente... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 302a ist am 1.1.1992 in Kraft getreten und durch das RÜG v. 24.6.1993 (BGBl. I S. 1038) ergänzt worden. Mit Wirkung zum 1.4.1999 ist Abs. 2 Satz 1 aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) geändert worden. Durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) ist mit Wirkung zum 1.1.2000 Abs. 2 um Sa...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.1 Überblick

Rz. 7 Das Regelentgelt berechnet sich aus dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Teilhabeleistung (§ 67 Abs. 1 Satz 1). Auf den Beginn der Zahlung des Übergangsgelds kommt es nicht an. Ebenfalls ändert sich am Entgeltabrechnungszeitraum nichts, wenn der Arbeitgeber vor Einsetzen des Übergangsgeldbezuges– wie bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation übli...mehr

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Jansen, SGB VI § 303 Witwer... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 303 ersetzt Art. 2 § 19a ArNVG i. V. m. § 1266 RVO (Art. 2 § 18a AnVNG i. V. m. § 43 AVG) und schafft eine Besitzschutzregelung für diejenigen Fälle, in denen die versicherte Frau vor dem 1.1.1986 gestorben ist oder die Ehegatten bis zum 31.12.1988 eine wirksame Erklärung über die weitere Anwendung des alten, d. h. bis zum 31.12.1985 geltenden Hinterbliebenenrechts a...mehr

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Jansen, SGB VI § 302b Rente... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen für bestehende Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Durch § 302b wird Besitzstandsschutz gewährt. Die Übergangsregelung für die sog. Umstellungsrenten aus der Zeit vor dem 1. 1.1957 im bisherigen Abs. 2 ist wegen Zeitablaufs entbehrlich, weil die betroffenen Rentnerinnen und Rentner mittlerweile die Regelaltersgrenze ...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.2.3 Ermittlung des Gesamt-Regelentgelts

Rz. 39 Das Regelentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt erhöht sich um den anteiligen Betrag der beitragspflichtigen Einmalzahlung. Da das Regelentgelt der auf den Kalendertag umgerechnete Teil des Bruttoarbeitsentgelts darstellt, beträgt der anzurechnende Anteil der Einmalzahlung stets der 360. Teil der der Beitragsberechnung unterworfenen Einmalzahlungen. Es ist unerhebli...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.10 Zuständigkeit beim Trägerwechsel

Rz. 46 Bei der Haushaltshilfe handelt es sich um eine Nebenleistung der Hauptleistung. Nur derjenige Rehabilitationsträger hat die Kosten zu übernehmen, der gleichzeitig auch die Kosten der Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung trägt. Bei einem Wechsel des Rehabilitationsträgers in der Leistungszuständigkeit (z. B. bei der neurologischen Rehabilitation zwischen Kranken- und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 302a Rente... / 2.4 Bergmannsrente

Rz. 8 Die zum 31.12.1991 bestehenden Ansprüche auf eine Bergmanns- oder eine Bergmannsvollrente aus dem Beitrittsgebiet (§§ 42, 43, 37 der 1. Renten-VO der DDR) werden ab 1.1.1992 in eine Rente für Bergleute gemäß § 45 übergeleitet. Der Anspruch aus § 302a Abs. 4 endet wie der Anspruch aus § 45 spätestens mit Erreichung der Regelaltersgrenze.mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.5.2.2 Schwankungsreserven

Rz. 21 In bestimmten Fällen können Bedarfsschwankungen im Budgetzeitraum nicht ausgeschlossen werden. Hier ist zu unterscheiden zwischen erwarteten Veränderungen (mögliche Preisveränderungen, Notwendigkeit einer Ersatzkraft wegen des Urlaubs des "Pflegehelfers" in den Sommerferien oder wegen kurzer Erkrankungen) und unerwarteten Veränderungen (z. B. unerwartete lange Erkrankun...mehr

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Jansen, SGB VI § 302b Rente... / 2.3 Zeitrenten

Rz. 5 Die Regelung zu den sog. Zeitrenten ist aus systematischen Gründen in Abs. 3 aufgenommen worden. Sie enthält die bisher in § 314b enthaltene Regelung. Sie enthält ebenfalls eine Besitzstandsregelung. Bei einer Rente in Abhängigkeit von der Arbeitsmarktlage, die am 31.12.2000 bestanden hat, ist die Befristung gemäß Abs. 3 zu wiederholen. § 102 ist nicht anzuwenden, soda...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.2.2 Bemessungszeitraum

Rz. 25 Ist das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen, wird der Berechnung des Regelentgelts das im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonat erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Bemessungszeitraum ist der Kalendermonat; er muss vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgelaufen und abgerechnet sein...mehr