Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB III § 57 Förderungsfähige Berufsausbildung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der im früheren Gesetzestext verwandte Begriff der "überbetrieblichen" Ausbildung wird nunmehr vom Terminus "außerbetrieblich" ersetzt. Eine Änderung oder gar Ausweitung des Förderungsbereichs ist damit nicht verbunden. Ziel ist es vielmehr, zwischen der "außerbetrieblichen" Vollausbildung einerseits und der ergänzenden überbetrieblichen Ausbildung a...mehr

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Sauer, SGB III § 74 Assistierte Ausbildung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des AFRG zum 1.1.1998 als § 240 a. F. in das SGB III eingefügt worden. Durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) ist Nr. 2 in § 240 a. F. eingefügt worden, in der die Förderung für besonders benachteiligte Jugendliche enthalten war, d...mehr

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Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die Vorschrift enthält die grundlegende Norm für die individuelle Förderung der beruflichen Ausbildung. Während das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) die finanzielle Unterstützung von Schülern und Studenten in schulischen und universitären Ausbildungsgängen vorsieht, erhalten Auszubildende (Lehrlinge) und Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen BAB...mehr

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Sauer, SGB III § 74 Assisti... / 2.1 Förderungsfähige Maßnahmen (Abs. 1)

Rz. 7 In Abs. 1 ist die bisherige Regelung des § 130 aufgegriffen worden. Auch künftig können junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe unterstützt werden. Die Assistierte Ausbildung kann auch weiterhin aus den beiden Phasen bestehen: der begleitenden Phase und der Vorphase. Auch eine Maßnahme, die nur die begleitende Phase umfasst, ist möglich. Dagegen kann die Vorphase ...mehr

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Sauer, SGB III § 57 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift beschreibt die Grundvoraussetzungen der Berufsausbildungsbeihilfe. § 57 ist sowohl für Jugendliche als auch für junge Erwachsene gleichermaßen anwendbar (Schön, in: Böttiger/Körtek/Schaumberg, SGB III, § 57 Rz. 2; Brecht-Heitzmann, in: Gagel, SGB III, § 57 Rz. 8). Neben einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und dem Erfordernis des Abschl...mehr

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Sauer, SGB III § 61 Bedarf für den Lebensunterhalt bei Berufsausbildung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit dem Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG) v 19.3.2001 (BGBl. I S. 390) ist der Gesetzgeber zur Technik der Verweisung zurückgekehrt. Alle Bedarfssätze sind also nunmehr wieder aus dem BAföG zu entnehmen; lediglich die vom BAföG-Recht abweichenden Beträge werden im SGB III ausgewiesen. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) w...mehr

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Sauer, SGB III § 107 Anwendung anderer Vorschriften

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift war bis zum 31.3.2012 in § 180 normiert. § 180 ist durch Art. 1 Nr. 96, Art. 124 Abs. 3 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 1848) mit Wirkung zum 1.1.2005 geändert worden. Dabei wurden das Wort "Säumniszeiten" durch die Wörter "Sperrzeiten bei Meldeversäumnis" ersetzt. ...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoentgeltdifferenz

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift (vormals § 179) ist zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-Änderungsgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) erstmalig geändert worden und durch die Sonderregelung für Heimarbeiter in Abs. 5 ergänzt worden. Durch das 2. SGB III-Änderungsgesetz v. 21.7.1999 (BGBl. I S. 1648) ist Abs. 1 Satz 3 zum 1.8.1999 geändert worden. Mit dem Einmalzahlung...mehr

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Sauer, SGB III § 75 Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde als § 241 a.F durch das Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) mit Wirkung zum 1.1.2004 und redaktionell durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert. Danach wurde § 241 a. F. durch das Vierte Ges...mehr

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Sauer, SGB III § 56 Berufsausbildungsbeihilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des AFRG v. 24.3.1997 zum 1.1.1999 als § 59 in das SGB III eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. S. 2917) ist § 59 in Nr. 3 a. F. geändert worden. Dort ist das Wort "Lehrgangskosten" durch das Wort "Maßnahmekosten" ersetzt worden. Diese redaktio...mehr

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Sauer, SGB III § 107 Anwend... / 2.1 Sperrzeit bei Meldeversäumnis (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift ordnet in Satz 1 an, dass die Vorschriften über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Sperrzeiten bei Meldeversäumnis und Zusammentreffen mit anderen Sozialleistungen für den Anspruch auf Kurzarbeit entsprechend gelten. Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, r...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 2.3 Weitere Beschäftigung (Abs. 3)

Rz. 24 Erzielt der Arbeitnehmer für Zeiten des Arbeitsausfalls ein Entgelt aus einer anderen während des Bezugs von Kug aufgenommenen Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Angehöriger, ist das Istentgelt nach Abs. 3 um dieses Entgelt zu erhöhen. Voraussetzung für die Erhöhung ist, dass die Erwerbsarbeit während der Zeit des Arbeitsausfalls au...mehr

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Sauer, SGB III § 57 Förderu... / 2.5 Abbruch des ersten Ausbildungsverhältnisses (Abs. 3)

Rz. 23 Die ausnahmsweise Förderung einer erneuten beruflichen Ausbildung ist nur bei "begründeter" vorzeitiger Lösung des (ersten) Ausbildungsverhältnisses möglich, Abs. 3. Die vorzeitige Lösung eines Berufsausbildungsverhältnisses ist dann begründet, wenn die Fortführung nicht mehr möglich, unzweckmäßig oder unzumutbar ist. Von einer begründeten vorzeitigen Lösung wird bei ...mehr

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Sauer, SGB III § 107 Anwend... / 2.3 Erstattungsanspruch der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 9 Erhält der Arbeitnehmer die vorrangige rentenrechtliche Leistung nicht, ist das Kug weiterzuzahlen (Kühl, in: Brand, SGB III, § 107 Rz. 3). Unter den Voraussetzungen des § 103 SGB X kann die Bundesagentur für Arbeit einen Erstattungsanspruch gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger haben. Der Erstattungsanspruch besteht nur für deckungsgleiche Zeiträume. Der...mehr

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Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 2.5 Berufsvorbereitung/Ausbildungsvorbereitung (Abs. 2)

Rz. 21 Die BAB während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist, wie auch während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, für alle Teilnehmenden eine Leistung des SGB III. Sie wird in der Höhe geleistet, die Teilnehmende an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nach § 51 erhalten. Erforderlichenfalls können Teilnehmende an einer Vorphase nach § 74 Abs. 1 Sa...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 2.1.2 Istentgelt

Rz. 14 Istentgelt ist das in dem Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers zuzüglich aller ihm zustehenden Entgeltanteile, Abs. 1 Satz 2. Das Istentgelt umfasst Zuschläge, Zulagen und Auslösungen, soweit diese Entgeltbestandteile beitragspflichtig sind (Mutschler, in: NK-SGB III, § 106 Rz. 27). Entgelte für Mehrarbeit sind (leistungsminder...mehr

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Sauer, SGB III § 57 Förderu... / 2.1 Art der Ausbildung (Abs. 1)

Rz. 4 Allgemein kann die Frage der Förderungsfähigkeit einer Ausbildung nach diesem Gesetz anhand des (Haupt-)Lernortes beantwortet werden. Hauptlernort bei der betrieblichen (oder auch außerbetrieblichen) Ausbildung sind die Unternehmen bzw. Verwaltungen (oder bei außerbetrieblicher Ausbildung der Bildungsträger), in denen praktische Unterweisungen erfolgen; der theoretisch...mehr

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Sauer, SGB III § 74 Assisti... / 2.5 Entsprechende Anwendung von § 57 Abs. 1 (Abs. 5)

Rz. 24 Nach Abs. 5 gilt § 57 Abs. 1 entsprechend. Eine Berufsausbildung ist danach förderungsfähig, wenn sie in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder außerbetrieblich oder nach Teil 2, auch in Verbindung mit Teil 5, des Pflegeberufegesetzes oder dem Altenpflegegesetz betrieb...mehr

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Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die §§ 56 ff. regeln die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Die BAB ist eine Leistung der aktiven Arbeitsförderung. Die Berufausbildungsbeihilfe ist keine Versicherungsleistung und setzt dementsprechend auch keine vorherige Beitragszahlung voraus (Wagner, in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III, § 56 Rz. 8). Folglich knüpfen die im Rahmen der BAB gewährten Leist...mehr

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Sauer, SGB III § 74 Assisti... / 2.2 Ziele der Assistierten Ausbildung (Abs. 2)

Rz. 11 Abs. 2 nennt zwei Ziele der Assistierten Ausbildung. Nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 dient die Assistierte Ausbildung der Aufnahme einer Berufsausbildung. Dies kann im Rahmen des erfolgreichen Absolvierens der Vorphase ebenso wie im Wege einer mit der begleitenden Phase der Assistierten Ausbildung unterstützten Einstiegsqualifizierung gelingen. Unter der Aufnahme einer Beruf...mehr

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Sauer, SGB III § 57 Förderu... / 2.2 Anerkannte Ausbildungsberufe

Rz. 8 Nach Abs. 1 ist eine berufliche Ausbildung förderungsfähig, wenn sie in einem nach den Berufsbildungsgesetz, der Handwerkordnung, dem Seearbeitsgesetz oder dem Altenpflegegesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder außerbetrieblich durchgeführt wird und der dafür vorgeschriebene Ausbildungsvertrag abgeschlossen ist. Die betriebliche Ausbildung umfass...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 2.1.1 Sollentgelt

Rz. 6 Sollentgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall und vermindert um Entgelt für Mehrarbeit in dem Anspruchszeitraum erzielt hätte, Abs. 1 Satz 2. Sollentgelt ist also das Bruttoarbeitsentgelt, soweit es beitragspflichtige Einnahme i. S. d. SGB III darstellt (Sächsisches LSG, Urteil v. 27.5.2005, L 3 AL 183/03). Lohnbestandteile sind...mehr

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Sauer, SGB III § 61 Bedarf ... / 2.2 Unterbringung im Wohnheim oder Internat (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 bezieht sich auf die in einem Wohnheim/Internat untergebrachten Lehrlinge. Von einem Wohnheim im Sinne dieser Vorschrift ist dann auszugehen, wenn es sich um eine "institutionalisierte Einrichtung" handelt, also insbesondere Jugendwohnheime, Außenwohngruppen, betreute Wohnungen und Wohngemeinschaften, sofern diese von einem Träger der Jugendhilfe bzw. Jugendsoz...mehr

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Sauer, SGB III § 75 Begleit... / 2.1 Förderungsberechtigter Personenkreis (Abs. 1)

Rz. 4 Der förderungsberechtigte Personenkreis für Maßnahmen im Rahmen der Assistierten Ausbildung ist in § 74 Abs. 3 beschrieben. Förderungsberechtigt sind nach § 74 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 junge Menschen, die ohne Unterstützung eine Berufsausbildung nicht aufnehmen oder fortsetzen können oder voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, die Berufsausbildung abzuschließen. In d...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Nettoentgeltdifferenz (Abs. 1) Rz. 5 Die Nettoentgeltdifferenz entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Sollentgelt und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Istentgelt, Abs. 1 Satz 1. Sollentgelt ist im Prinzip das, was ohne den Arbeitsausfall erzielt worden wäre. Istentgelt ist das, was tatsächlich wegen des Arbeitsausfalls no...mehr

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Sauer, SGB III § 75 Begleit... / 2 Rechtspraxis

2.1 Förderungsberechtigter Personenkreis (Abs. 1) Rz. 4 Der förderungsberechtigte Personenkreis für Maßnahmen im Rahmen der Assistierten Ausbildung ist in § 74 Abs. 3 beschrieben. Förderungsberechtigt sind nach § 74 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 junge Menschen, die ohne Unterstützung eine Berufsausbildung nicht aufnehmen oder fortsetzen können oder voraussichtlich Schwierigkeiten haben...mehr

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Sauer, SGB III § 57 Förderu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Art der Ausbildung (Abs. 1) Rz. 4 Allgemein kann die Frage der Förderungsfähigkeit einer Ausbildung nach diesem Gesetz anhand des (Haupt-)Lernortes beantwortet werden. Hauptlernort bei der betrieblichen (oder auch außerbetrieblichen) Ausbildung sind die Unternehmen bzw. Verwaltungen (oder bei außerbetrieblicher Ausbildung der Bildungsträger), in denen praktische Unterweis...mehr

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Sauer, SGB III § 107 Anwend... / 2 Rechtspraxis

2.1 Sperrzeit bei Meldeversäumnis (Abs. 1) Rz. 3 Die Vorschrift ordnet in Satz 1 an, dass die Vorschriften über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Sperrzeiten bei Meldeversäumnis und Zusammentreffen mit anderen Sozialleistungen für den Anspruch auf Kurzarbeit entsprechend gelten. Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, oh...mehr

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Sauer, SGB III § 74 Assisti... / 2 Rechtspraxis

2.1 Förderungsfähige Maßnahmen (Abs. 1) Rz. 7 In Abs. 1 ist die bisherige Regelung des § 130 aufgegriffen worden. Auch künftig können junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe unterstützt werden. Die Assistierte Ausbildung kann auch weiterhin aus den beiden Phasen bestehen: der begleitenden Phase und der Vorphase. Auch eine Maßnahme, die nur die begleitende Phase umfasst, ...mehr

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Sauer, SGB III § 74 Assisti... / 2.3 Förderungsberechtigter Personenkreis (Abs. 3)

Rz. 14 In Abs. 3 ist der förderungsberechtigte Personenkreis genannt. Dieser ist gegenüber der bisherigen Regelung des § 130 Abs. 2 deutlich ausgedehnt und nicht mehr auf lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen begrenzt. Die Förderung als Teilnehmende richtet sich an junge Menschen, die nicht vollzeitschulpflichtig sind und die Ausbildungsreife und Berufs...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 2.2 Erhöhung des Istentgelts (Abs. 2)

Rz. 21 Erzielt der Arbeitnehmer aus anderen als wirtschaftlichen Gründen kein Arbeitsentgelt, ist das Istentgelt um den Beitrag zu erhöhen, um den das Arbeitsentgelt aus diesen Gründen gemindert ist, Abs. 2 Satz 1. Anwendungsfälle von Abs. 2 Satz 1 sind u. a. die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, unbezahlter Urlaub, Freistellung wegen staatsbürgerlicher Verpflichtungen....mehr

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Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 6 Die in der Vorschrift unter Nr. 1 und 2 formulierten Anspruchsvoraussetzungen werden in den §§ 57 bis 61 dieses Gesetzes konkretisiert. Danach haben Auszubildende Anspruch auf BAB während einer beruflichen Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Rz. 7 Der Begriff des Auszubildenden ist in den §§ 56 ff. nicht gesondert beschrieben. Insofern gilt die ...mehr

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Sauer, SGB III § 57 Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der im früheren Gesetzestext verwandte Begriff der "überbetrieblichen" Ausbildung wird nunmehr vom Terminus "außerbetrieblich" ersetzt. Eine Änderung oder gar Ausweitung des Förderungsbereichs ist damit nicht verbunden. Ziel ist es vielmehr, zwischen der "außerbetrieblichen" Vollausbildung einerseits und der ergänzenden überbetrieblichen Ausbildung andererseits begriff...mehr

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Sauer, SGB III § 77 Sonstige Förderungsvoraussetzungen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift war bis zum 31.3.2012 in § 244 a. F. enthalten. § 244 a. F. enthielt in ihrer bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung Einzelheiten der Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung. Durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) sind nun in der Vorschrift die sonstigen ...mehr

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Sauer, SGB III § 57 Förderu... / 2.4 Zweitausbildung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 20 Durch das 5. SGB III-Änderungsgesetz ist in Absatz 2 Satz 2 auch eine Förderung der zweiten Ausbildung ermöglicht worden. Voraussetzung hierfür ist, dass wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Ausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird”. Damit wurde für junge Mensch...mehr

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Sauer, SGB III § 75 Begleit... / 2.6 Verantwortung des Ausbildungsbetriebes (Abs. 6)

Rz. 14 Nach Abs. 6 bleiben die Aufgaben des Ausbildungsbetriebes bei der Durchführung und Verantwortung für die Durchführung der Berufsausbildung oder der Einstiegsqualifizierung unberührt. Diese Feststellung ist eine Selbstverständlichkeit, da es sich bei der Assistierten Ausbildung nur um ein flankierendes Hilfeangebot handelt.mehr

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Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 3 Literatur

Rz. 23 Bienert, Zur Förderung einer Auslandsausbildung durch Berufsausbildungsbeihilfe, info also 2017 S. 209. ders., Zur Förderung eines dualen Studiums durch Berufsausbildungsbeihilfe, info also 2017 S. 258. ders., Anspruch von Asylbewerbern auf Berufsausbildungsbeihilfe, info also 2018 S. 104. Geiger, Förderungsfähigkeit der Berufsausbildung bei dualem Studium, info also 201...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 2.1.3 Rundungen

Rz. 19 Nach § 106 Abs. 1 Satz 4 sind Soll- und Istentgelt auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro-Betrag zu runden. Dies bedeutet, dass vor der Bildung der Nettoentgeltdifferenz zunächst Soll- und Istentgelt zu runden sind. Erst aus diesen gerundeten Beträgen wird dann die Nettoentgeltdifferenz gebildet.mehr

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Sauer, SGB III § 75 Begleit... / 1 Allgemeines

Rz. 3a § 75 enthält nur die Einzelheiten der begleitenden Phase der Assistierten Ausbildung, deren Grundkonzept und Fördervoraussetzungen in § 74 geregelt sind.mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 2.1 Nettoentgeltdifferenz (Abs. 1)

Rz. 5 Die Nettoentgeltdifferenz entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Sollentgelt und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Istentgelt, Abs. 1 Satz 1. Sollentgelt ist im Prinzip das, was ohne den Arbeitsausfall erzielt worden wäre. Istentgelt ist das, was tatsächlich wegen des Arbeitsausfalls noch vom Arbeitnehmer erzielt ist. 2....mehr

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Sauer, SGB III § 107 Anwend... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Absatz 1 erklärt die Vorschriften über das Ruhen bei Sperrzeiten bei Meldeversäumnissen beim Arbeitslosengeld und beim Zusammentreffen mit anderen Sozialleistungen für entsprechend anwendbar. Absatz 2 schränkt den Anwendungsbereich beim Zusammentreffen mit anderen Sozialleistungen auf die Vollrente ein.mehr

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Sauer, SGB III § 74 Assisti... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des AFRG zum 1.1.1998 als § 240 a. F. in das SGB III eingefügt worden. Durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) ist Nr. 2 in § 240 a. F. eingefügt worden, in der die Förderung für besonders benachteiligte Jugendliche enthalten war, die keine Beschäftig...mehr

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Sauer, SGB III § 57 Förderu... / 2.3 Erstmalige Ausbildung (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 18 Grundsätzlich wird nur die erste zu einem Abschluss führende Berufsausbildung gefördert, Abs. 2 Satz 1. Diese Einschränkung wird damit begründet, dass es erforderlich ist, die drei Förderarten Ausbildung, Fortbildung und Umschulung nach ihrem Inhalt und ihrem Ziel klar voneinander abgrenzen zu können. Neben den in Abs. 1 aufgeführten Berufsausbildungen zählen auch sol...mehr

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Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des AFRG v. 24.3.1997 zum 1.1.1999 als § 59 in das SGB III eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. S. 2917) ist § 59 in Nr. 3 a. F. geändert worden. Dort ist das Wort "Lehrgangskosten" durch das Wort "Maßnahmekosten" ersetzt worden. Diese redaktionelle Änderung ist ...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift (vormals § 179) ist zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-Änderungsgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) erstmalig geändert worden und durch die Sonderregelung für Heimarbeiter in Abs. 5 ergänzt worden. Durch das 2. SGB III-Änderungsgesetz v. 21.7.1999 (BGBl. I S. 1648) ist Abs. 1 Satz 3 zum 1.8.1999 geändert worden. Mit dem Einmalzahlungs-Neuregelungsgeset...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 2.4 Feststellung des Sollentgelts (Abs. 4)

Rz. 28 Lässt sich das Sollentgelt eines Arbeitnehmers in dem Anspruchszeitraum nicht hinreichend feststellen, gilt nach Abs. 4 Satz 1 Folgendes: Als Sollentgelt ist das Arbeitsentgelt maßgebend, das der Arbeitnehmer in den letzten 3 abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn des Arbeitsausfalls vermindert um Entgelt für Mehrarbeit in dem Betrieb durchschnittlich erzielt hat. D...mehr

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Sauer, SGB III § 74 Assisti... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Assistierte Ausbildung war seit dem Jahr 2015 als befristete Maßnahme in § 130 gesetzlich verankert. Sie wurde im Jahr 2018 zunächst um 2 Jahrgänge verlängert. Der Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU sah den Ausbau und die Weiterentwicklung der Assistierten Ausbildung vor. Mit der Neufassung des § 74 wurde die Assistierte Ausbildung mit den ausbildungsbegleitend...mehr

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Sauer, SGB III § 61 Bedarf ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG) v 19.3.2001 (BGBl. I S. 390) ist der Gesetzgeber zur Technik der Verweisung zurückgekehrt. Alle Bedarfssätze sind also nunmehr wieder aus dem BAföG zu entnehmen; lediglich die vom BAföG-Recht abweichenden Beträge werden im SGB III ausgewiesen. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurde zum 1.1.2002 A...mehr

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Sauer, SGB III § 79 Leistungen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift entspricht dem bis zum 31.3.2012 geltenden § 246 a.F. Mit dem Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurde in dieser Vorschrift zum 1.1.2002 unter Nr. 3 die Zahlung einer Pauschale eingefügt, die den Übergang in betriebliche Ausbildung für den Träger der a...mehr

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Sauer, SGB III § 74 Assisti... / 2.8 Verfahrensfragen

Rz. 30 Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die Maßnahme durchgeführt wird, § 327 Abs. 5. Nach § 326 Abs. 1 hat der Träger nach Ende der Maßnahme innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten eine Gesamtabrechnung vorzulegen. Die Erstellung einer Gesamtabrechnung ist jedoch keine Fördervoraussetzung. Erfolgt die Gesamtabrechnung nicht rechtzeitig, sind die e...mehr