Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.1 Rehabilitationsträger stellt eigenes professionelles Personal

Rz. 24 In der Vergangenheit beschäftigten einige wenige Rehabilitationsträger professionelle Haushaltshilfskräfte, die im Bedarfsfall für die Ersatzhaushaltsführung eingesetzt wurden. Weil der Bedarf für Einsätze im Haushalt stark schwankte, waren diese nicht kontinuierlich ausgelastet. Aus diesem Grund gingen die Rehabilitationsträger dazu über, mit Vertragspartnern zusamme...mehr

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Jansen, SGB VI § 302 Anspru... / 2.5 Hinzuverdienstgrenzen

Rz. 7 Die Aufhebung von Abs. 5 mit Wirkung zum 1.1.2008 erfolgte, weil die Übergangsregelung für Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten wegen Zeitablaufs entbehrlich geworden ist, da die betroffenen Rentnerinnen und Rentner bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben und daher unbegrenzt zur Altersrente hinzuverdienen können (BT-Drs. 16/3794 S. 43). Rz. 8 Die eh...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.5 Unständig Beschäftigte

Rz. 31 Unständig Beschäftigte sind Personen, die regelmäßig Beschäftigungsverhältnisse eingehen, welche aufgrund von Arbeitsverträgen bzw. aufgrund der Natur der Sache auf weniger als eine Woche beschränkt sind. Als Woche ist dabei die Beschäftigungswoche zu verstehen, ein Zeitraum von 7 aufeinander folgenden Kalendertagen, der mit dem ersten Tag der Beschäftigung beginnt. B...mehr

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Jansen, SGB VI § 302 Anspru... / 2.2 Vorgezogene Altersrente im Beitrittsgebiet

Rz. 4 Abs. 2 erweitert die Übergangsregelung des § 302 auf Bezieher einer Rente wegen Alters nach dem Recht des Beitrittsgebiets. Voraussetzung ist, dass im Beitrittsgebiet bereits eine sog. vorgezogene Altersrente nach § 3 der 1. Renten-VO der DDR bezogen worden ist. Wenn dieser Personenkreis am 31.12.1991 einen Anspruch auf eine derartige Rente hatte, so gilt diese Rente v...mehr

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Jansen, SGB VI § 302b Rente... / 2.2 Renten wegen Erwerbsunfähigkeit

Rz. 4 Mit der Neufassung des Abs. 2 wird die Regelung im bisherigen Abs. 1 entbehrlich, wonach ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht weiter bestand, solange die Voraussetzungen für diese Rente weiter vorlagen. Der neue Abs. 2 regelt die Behandlung von laufenden Renten wegen Erwerbsunfähigkeit für die Zeit ab 1.7.2017. Die...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.5 Fehlzeiten ohne Arbeitsentgelt im Entgeltabrechnungszeitraum

Rz. 13 Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraumes kommt es nicht darauf an, dass der Rehabilitand für den gesamten Bemessungszeitraum Arbeitsentgelt beanspruchen kann. Es genügt, wenn zumindest für einen Teil des Bemessungszeitraums Arbeitsentgelt erzielt und abgerechnet worden ist. Wurde während des gesamten Entgeltabrechnungszeitraums kein Arbeitsentgelt erzielt, gilt die...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.6 Berechnung des Regelentgelts (Formel)

Rz. 23 Durch die Multiplikation des auf die Stunde entfallenden Teil des Bruttoarbeitsentgelts ("Stundenlohn"; Rz. 15 ff.) mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (vgl. Rz. 19 ff.) ergibt sich das wöchentliche Arbeitsentgelt. Da das Regelentgelt jedoch der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts ist, ist der Wochenlohn durch 7 zu teilen. Praxis-Beispi...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.4 Im neuen Arbeitsverhältnis noch keine 4 Wochen Arbeitsentgelt erzielt

Rz. 12 Hat der Rehabilitand erst kurze Zeit vor Beginn der Rehabilitations-/Teilhabeleistung ein neues Arbeitsverhältnis begonnen und kann er für die Berechnung des Übergangsgeldes noch keinen 4-wöchigen Entgeltabrechnungszeitraum nachweisen, sind für die Berechnung des Übergangsgeldes das Arbeitsentgelt und die Stunden des kürzeren Abrechnungszeitraums zugrunde zu legen (vg...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1 Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt nach geleisteten Stunden bemessen ist (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 6 Die Sätze 2 und 3 des § 67 Abs. 1 befassen sich mit der Berechnung des Regelentgelts von Arbeitnehmern, deren Arbeitsentgelt sich einer Stundenzahl zuordnen lässt. Ein nach Stunden bemessenes Arbeitsentgelt erhielten in der Vergangenheit weit überwiegend Arbeiter. Deshalb hat sich in der Praxis auch der Begriff des "Stundenlöhners" etabliert. Mittlerweile erhalten öfte...mehr

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Jansen, SGB VI § 302a Rente... / 2.1 Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

Rz. 3 Abs. 1 setzt voraus, dass am 31.12.1991 ein Anspruch auf eine Invalidenrente oder Ansprüche auf Leistungen aus Zusatz- oder Sonderversorgungssystemen bestanden, die als Invalidenrenten in die Rentenversicherung überführt worden sind (§§ 8 bis 14 der 1. Renten-VO der DDR bzw. §§ 2, 4 AAÜG). Es erfolgt kraft gesetzlicher Fiktion eine Umbewertung bzw. Neuberechnung (§§ 30...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.2 Beteiligte Träger/trägerübergreifendes Persönliches Budget (Abs. 1 Satz 2 bis 4)

Rz. 5 Sind mehrere Rehabilitations-/Leistungsträger beteiligt, spricht man von einem "trägerübergreifenden" Persönlichen Budget. Das Persönliche Budget kann auch nicht trägerübergreifend von einem einzelnen Leistungsträger erbracht werden (§ 29 Abs. 1 Satz 4). Rehabilitationsträger sind gemäß § 6 Abs. 1 die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, die Bundesagentur für Arbe...mehr

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Jansen, SGB VI § 303a Große... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 303a ist eine Sonderregelung zu §§ 46, 242a, 243. Diese war erforderlich, um übergangsrechtliche Probleme auszuschließen und den Hinterbliebenenrentnern einen Besitzstand zu gewähren. Wirksamkeit entfaltet § 303a längstens bis zu dem Zeitpunkt, von dem an der Anspruch auf große Witwen-/Witwerrente unabhängig von einer Erwerbsminderung besteht (§ 243 Abs. 2 Nr. 4b), d...mehr

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Jansen, SGB VI § 304 Waisen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 304 Abs. 1, der im Wesentlichen § 1267 RVO, § 44 AVG, Art. 2 § 41 ArVNG, Art. 2 § 40 AnVNG i. V. m. Art. 2 § 31 des Gesetzes Nr. 635 zur Einführung des RKG und des KnVNG im Saarland entspricht, stellt eine Sonderregelung zu § 48 dar. Er beinhaltet einen Besitzschutz für die im früheren Saarland begründeten Ansprüche auf Waisenrenten wegen Gebrechlichkeit, die ohne Al...mehr

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Jansen, SGB VI § 301 Leistu... / 2.3 Übergangsregelung

Rz. 6 Abs. 3 enthält eine Übergangsregelung für sog. Bestandsrentner, die eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (EU-/BU-Rente) beziehen. Für diesen Personenkreis soll auch zukünftig sichergestellt sein, dass wegen des Rentenbezuges die Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen gemäß § 10 nicht verhindert wird. Diese Versicherten sollen auch weiterhin Teilhabeleistu...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.4 Bindungswirkung (Abs. 1 Satz 6)

Rz. 8 Nach § 29 Abs. 1 Satz 6 ist der Leistungsberechtigte an seine Entscheidung, für eine oder mehrere Leistungen das Persönliche Budget zu wählen, für die Dauer von 6 Monaten gebunden. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber erreichen, dass das Persönliche Budget aufgrund eines bestimmten Anlasses nicht nur für einen eng begrenzten Zeitraum (ein oder mehrere Tage) gewäh...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 52 Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld – Stand Oktober 2021, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung im Internet unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de. Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen und Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger zur Berechnung, Höhe und Zahlung de...mehr

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Jansen, SGB VI § 300 Grundsatz / 2.1 Grundregel

Rz. 3 Das SGB VI ist vom Grundsatz her vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens (1.1.1992) auf alle Sachverhalte anzuwenden, soweit das Gesetz nichts anderes regelt (Abs. 5). Damit vollzieht der Gesetzgeber einen Wechsel vom "Versicherungsfallprinzip" zum "Rentenbeginnsprinzip". Bei Anwendung der Norm ist von dem konkret entstandenen Einzelanspruch und nicht vom abstrakten Stammr...mehr

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Jansen, SGB VI § 300 Grundsatz / 2.3 Neufeststellungen

Rz. 5 Eine Rente kann gemäß §§ 44, 45, 48 SGB X auf Antrag oder von Amts wegen neu festgestellt werden. Eine Neufeststellung setzt immer voraus, dass die persönlichen Entgeltpunkte neu zu ermitteln sind, also das Hinzutreten oder die Herausnahme von rentenrechtlich relevanten Zeiten eine Rolle spielt. Dazu zählen die Änderung des Zugangsfaktors (§ 77) sowie der Nachweis, dass...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.8 Nachweis und Qualitätssicherung

Rz. 28 Den zweckgerichteten Einsatz der aufgewendeten Mittel nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verantwortet der Leistungsträger auch im Falle des Persönlichen Budgets. Kaufen die Leistungsberechtigten die zum Erreichen der Teilhabeziele benötigten Dienst- und Sachleistungen selbst ein, kann der Budgetgeber die Struktur- und Prozessqualität der Leist...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.9 Dauer des Anspruchs auf "Haushaltshilfe"

Rz. 45 Der Anspruch auf Haushaltshilfe beginnt i. d. R. mit dem Tag der Aufnahme in die Rehabilitationsklinik bzw. mit dem Zeitpunkt, an dem der haushaltsführende Rehabilitand wegen einer Leistung zur Teilhabe (§ 4) an der Fortführung des Haushalts gehindert ist. Fahrzeiten etc. sind zu berücksichtigen. Eine generelle Höchstanspruchsdauer gibt es nicht; allein entscheidend is...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.6 Besonderheiten bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums

Rz. 14 Im Zusammenhang mit der Ermittlung des Regelentgelts gelten bezüglich der Bestimmung des Bemessungszeitraums folgende Besonderheiten: Der Wechsel von einem Ausbildungs- in ein Arbeitsverhältnis stellt ein neues Beschäftigungsverhältnis dar. Dieses ist für die Bestimmung des Bemessungszeitraumes von Bedeutung. Bei noch nicht mindestens 4-wöchigen Bemessungszeiträumen: v...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.6 Antrag auf Haushaltshilfe; Antragsverfahren

Rz. 37 Dem Grunde nach ist die Haushaltshilfe eine Dienst- bzw. Naturalleistung. Sie ist, von dringenden Fällen abgesehen (BSG, Urteil v. 24.9.2002, B 3 KR 2/02 R), vor ihrer Inanspruchnahme beim Rehabilitationsträger zu beantragen; denn dem Rehabilitanden steht ein Anspruch auf Kostenerstattung nur zu, wenn er erklärt, die Haushaltshilfe nicht als Naturalleistung (= z. B. V...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In der Vergangenheit scheiterten Rehabilitations- und sonstige Teilhabeleistungen schon mal, weil der bisher an der Haushaltsführung beteiligte Rehabilitand während der Maßnahme die weitere Haushaltsführung und die Betreuung der im Haushalt lebenden Kinder nicht sicherstellen konnte. Gleiches galt für den Landwirt, der wegen der Teilnahme an der Rehabilitations- oder s...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.4 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 19 Nach § 67 Abs. 1 Satz 2 ist das auf die Stunde entfallende Bruttoarbeitsentgelt (vgl. Rz. 15 ff.) mit der wöchentlichen Arbeitszeit zu multiplizieren und durch 7 zu teilen. Die Anzahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder der Tarif- oder Betriebsvereinbarung. Wird die Wochenarbeitszeit verteilt (z. B. Arbeits...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.11 Kinderbetreuungskosten bei fehlendem Anspruch auf Haushaltshilfe (Abs. 3)

Rz. 47 Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach § 1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Nimmt ein Rehabilitand an einer medizinischen Rehabilitationsleistung oder an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben teil, kann er ggf. dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Er ha...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.12 Betriebs-/Haushaltshilfe bei landwirtschaftlichen Betrieben (Abs. 4)

Rz. 50 Für landwirtschaftliche Unternehmer ist es unerlässlich, dass das Unternehmen bei einem Arbeitsausfall des Rehabilitanden weiterläuft (z. B. Kühe melken, Gemüse und Obst ernten). Aus diesem Grund bedurfte es einer besonderen Regelung für Rehabilitanden, die einen landwirtschaftlichen Betrieb führen oder im landwirtschaftlichen Betrieb mitarbeiten. Als landwirtschaftlic...mehr

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Jansen, SGB VI § 303 Witwer... / 2.2 Voraussetzungen für eine Witwerrente nach "altem" Recht

Rz. 4 Soweit das "alte" Hinterbliebenenrecht Anwendung findet, müssen für die Gewährung der Witwerrente die weiteren Voraussetzungen gemäß Satz 1 erfüllt sein. Dies ist der Fall, wenn die verstorbene Ehefrau überwiegend den Familienunterhalt im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tode getragen hatte. Grundsätzlich bezieht sich der letzte wirtschaftliche Dauerzustan...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.5 Mehrarbeitsstunden

Rz. 22 Mehrarbeitsstunden wirken sich auf die Arbeitszeit erhöhend aus, wenn sie regelmäßig geleistet und vergütet wurden. Unter Mehrarbeitsstunden versteht man die Stunden, die über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinaus geleistet und zusammen mit den Mehrarbeitszuschlägen in Geld vergütet werden. Die Berücksichtigung von Mehrarbeitsstunden im Zusammenhang mit der R...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.4.2 Das Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraumes ist durch Kurzarbeit gemindert

Rz. 45 § 67 Abs. 3 bestimmt, dass für die Berechnung des Übergangsgelds das Arbeitsentgelt vor Eintritt des kurzarbeitsbedingten Arbeitsausfalls zugrunde gelegt wird. Bezüglich der Berechnung ist im Einzelnen zu unterscheiden, ob das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers nach Stunden, nach Monaten oder nach anderen Werten (Akkord-/Stücklohn) bemessen ist. Rz. 46 a) Arbeitsentgelt ...mehr

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Jansen, SGB VI § 300 Grundsatz / 2.2 Anwendung alten Rechts

Rz. 4 Abs. 2 stellt eine Ausnahme von der Grundregel des Abs. 1 dar. Für die Anwendung alten Rechts ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Rentenantrag gestellt wurde und welcher Rentenbeginn sich daraus ergibt. Wurde der Antrag bis zum 31.3.1992 gestellt und ergab sich ein Rentenbeginn vor dem 1.1.1992, so ist für die Rentenbezugszeiten insgesamt das alte Recht anzuwend...mehr

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Jansen, SGB VI § 300 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ist § 300 mit Wirkung zum 1.1.1992 um die Abs. 3a und 3b erweitert worden. Das RÜ-ErgG v. 24.6.1993 (BGBl. I S. 1038) änderte rückwirkend zum 1.1.1992 Abs. 3a, der dann durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 300 Grundsatz / 2.5 Wechsel der Rentenart

Rz. 8 Wird jedoch bereits vor dem 1.1.1992 eine Versichertenrente (z. B. wegen verminderter Erwerbsfähigkeit) gewährt und erfüllt der Rentner nach dem 31.12.1991 die Anspruchsvoraussetzungen für eine andere Versichertenrente (z. B. wegen Alters), so ist neues Recht anzuwenden, wenn diese Altersrente nach dem 31.12.1991 beginnt (Bay. LSG, Urteil v. 15.11.2017, L 19 R 153/13)....mehr

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Sommer, SGB V § 292 Angaben... / 3 Literatur

Rz. 7 Kühling/Schildbach, Die Reform der Datentransparenzvorschriften im SGB V, NZS 2020 S. 41.mehr

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Sommer, SGB V § 294 Pflichten der Leistungserbringer

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Leistungserbringer sind berechtigt, Patientendaten aufzuzeichnen und an Krankenkassen oder Kassenärztliche Vereinigungen zu übermitteln. Rz. 2 Das Gesetz zur Sicherung un...mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 2.3 Nachweispflicht (Satz 3)

Rz. 6 Der Fortbestand der Voraussetzungen der Familienversicherung ist auf Verlangen der Krankenkasse nachzuweisen. Die Vorschrift sieht vor dem Hintergrund der diffizilen und sich häufig ändernden Voraussetzungen der Familienversicherung kontinuierliche Prüfungen durch die Krankenkassen vor (Roß, a. a. O., Rz. 3). Rz. 6a Die Krankenkasse kann sich der Beweismittel bedienen, ...mehr

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Sommer, SGB V § 400 Versich... / 2.1 Rechtsangleichung (Abs. 1)

Rz. 3 Nr. 1 weist im Ergebnis lediglich klarstellend darauf hin, dass vom 1.1.2001 an die Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV auch im Beitrittsgebiet gilt. Nr. 2 trifft eine entsprechende klarstellende Regelung hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenze, die sich ab dem 1.1.2001 nicht mehr aus der auf das geringere Lohnniveau im Beitragsgebiet bezogenen Beitragsbemessungsgrenz...mehr

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Sommer, SGB V § 286 Datenüb... / 2.3.1 Datenverarbeitung (Nr. 1)

Rz. 8 Es ist davon auszugehen, dass "Sozialdaten" (§ 67 Abs. 2 SGB X) gemeint sind (Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 286 Rz. 10). Sozialdaten sind personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2016/679), die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch verarbeitet werden.mehr

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Sauer, SGB III § 152 Fiktive Bemessung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 132 nach § 152 überführt. § 132 Abs. 2 wurde durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) mit Wirkung zum 1.1.1998 redaktionell geändert. Abs. 1 wurde durch das 2. SGB III-ÄndG v. ...mehr

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Sommer, SGB V § 292 Angaben über Leistungsvoraussetzungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung ab 1.1.1989 eingefügt. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Die Vorschrift setzte sich aus 2 Absätzen zusammen, wobei Abs. 1 im Wesentlichen der aktuellen Fassung der Norm entsprach, und Abs. 2 ...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Personenbezogene Daten bei den Kassenärztlichen Vereinigungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Sie zählt abschließend auf, für welche Aufgabenzwecke die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV, KZV) personenbezogene Daten der Ärzte und Versicherten erheben dür...mehr

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Sommer, SGB V § 296 Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Norm ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die ursprüngliche Überschrift lautete "Durchschnittsprüfungen, Prüfungen von Richtgrößen". Neugefasst wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesun...mehr

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Sommer, SGB V § 288 Versichertenverzeichnis

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung knüpft an § 319a RVO an und hat ihre Fassung durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 erhalten. Das Versichertenverzeichnis enthält die Angaben, die für die Beurteilung des Versicherungsverhältnisses und des Anspruchs auf Versichertenl...mehr

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Sommer, SGB V § 402 Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 311 wurde durch Anl. I Kap. VIII Sachgebiet G Abschn. II Nr. 1 des Einigungsvertrages v. 31.8.1990 (BGBl. II S. 889, 1048) i. V. m. dem Gesetz v. 23.9.1990 mit Wirkung zum 1.1.1991 eingeführt. In ihrer jetzigen Fassung existiert die Norm im Wesentlichen unverändert seit dem 1.1.2004 (Art. 1 Nr. 182a GKV-Modernisierungsgesetz [GMG] v. 14.11.2003, BG...mehr

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Sommer, SGB V § 293a Transparenzstelle für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung und über eine besondere Versorgung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 28 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingefügt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wird beauftragt, eine Vertragstransparenzstelle einzurichten, die ein Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 297 Weitere Regelungen zur Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 297 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die Vorschrift trug zunächst die Überschrift "Stichprobenprüfung". Die RVO enthielt keine Vorgängervorschrift. Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesu...mehr

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Sommer, SGB V § 293a Transp... / 2.7 Kosten (Abs. 7)

Rz. 13 Die dem BAS bei der Verwaltung der Vertragstransparenzstelle entstehenden Kosten werden aus den Einnahmen des Gesundheitsfonds gedeckt. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse ist nicht an der Finanzierung beteiligt, da sie nicht am RSA teilnimmt (Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 293a Rz. 22 mit weiterführenden Hinweisen).mehr

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Sommer, SGB V § 301a Abrechnung der Hebammen und der von ihnen geleiteten Einrichtungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 301a wurde mit Wirkung zum 1.7.1994 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs (2. SGBÄndG) v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) eingeführt. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) wurde v. 1.1.2004 an die Verpflichtung begründet, Daten im W...mehr

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Sommer, SGB V § 286 Datenübersicht

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1989 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die Vorschrift enthält Regelungen über die Veröffentlichung von Datenübersichten durch die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie über den Erlass konkretisierend...mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechnung der Apotheken und weiterer Stellen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Abs. 1 Nr. 1 trat zum 1.1.1993 in Kraft. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat ...mehr

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Sommer, SGB V § 400 Versicherter Personenkreis

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 309 Abs. 1 und Abs. 2 wurden durch Anl. I Kap. VIII Sachgebiet G Abschn. II Nr. 1 des Einigungsvertrages v. 31.8.1990 (BGBl. II S. 889, 1048) eingeführt. Abs. 3 bis 5 kamen mit Wirkung zum 1.8.1991 durch Art. 6 Nr. 5 des Rentenüberleitungsgesetzes v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) hinzu. Schließlich wurde Abs. 6 durch das Gesetz zur Neuregelung der ge...mehr