Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 123 Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift geht zurück auf das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254). Sie wurde mit Gesetz zur Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung – LSV-OrgG – v. 17.7.2001 (BGBl. I S. 1600) sowie nochmals durch die Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) mit W...mehr

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Sommer, SGB V § 219 Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Abs. 2 wurde zum 1.1.1993 durch Art. 1 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21...mehr

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Jung, SGB VII § 129a Zuständigkeit bei gemeinsamer Beteiligung von Bund, Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden an Unternehmen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 129a wurde durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3299) mit Wirkung zum 1.1.2005 in das SGB VII eingefügt. Durch Gesetz zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2447) wurden mit Wirkung zum 1.1.2013 in ...mehr

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Sommer, SGB V § 130d Preise für Arzneimittel zur Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit Art. 12 des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung v. 9.8.2019 (BGBl. I S. 1202) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 16.8.2019 eingeführt worden. Aufgrund des Art. 4 des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 19.5.2020 (BGBl. I S. 1018) ist mit Wirkung zum 23.5.2020 in...mehr

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Sommer, SGB V § 77b Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) v. 21.2.2017 (BGBl. I S. 265) mit Wirkung zum 1.3.2017 eingeführt worden. Aufgrund des Art. 5 des Sieb...mehr

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Jung, SGB VII § 170 Beitragszahlung an einen anderen Unfallversicherungsträger

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift entspricht dem früheren § 750 RVO und geht auf das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zurück. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Bestimmung regelt die Vereinfachung des Verfahrens bei Zahlung der Beiträge an einen anderen (falschen) Unfallversicherungsträger zum Schutz des Beitragspflichtigen vor Doppelzahlun...mehr

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Sommer, SGB V § 91b Verordnungsermächtigung zur Regelung der Verfahrensgrundsätze der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung und im Krankenhaus

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Errichtung des Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Implantateregister-Errichtungsgesetzes – EIRD) v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2494) mit Wirkung zum 18.12.2019 eingeführt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Bewertung von neuen und bereits ...mehr

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Jung, SGB VII § 174 Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 174 ersetzt die frühere Vorschrift des § 1739 RVO (Teilung der Entschädigungslast). Sie basiert auf dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) und gilt seit dem 1.1.1997. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift ermöglicht die Lastenteilung bei Berufskrankheiten. 2 Rechtspraxis Rz. 3 Abs. 1 erlaubt den Entschädigungsausgle...mehr

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Jung, SGB VII § 121 Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in Kraft getreten. Die darin enthaltenen Regelungen entsprechen dem vormaligen § 646 Abs. 1 sowie den §§ 835 bis 837 RVO. Abs. 2 erfuhr eine redaktionelle Änderung durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Soz...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolvenz von Krankenkassen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Norm ist durch Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 vollkommen neu gefasst worden. Sie regelt nunmehr die Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen. Ihr Regelungsgehalt entspricht im Wesentli...mehr

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Sommer, SGB V § 162 Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingeführt worden. Sie regelt die Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden. Der Inhalt war bisher in § 171f geregelt. Der bis...mehr

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Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 1 Allgemeines

Rz. 10 Die Vorschrift tritt an die Stelle des § 342 RVO, der eine Eigenprüfung der Krankenkassen vorsah. Eine Eigenprüfung genügt nicht den Anforderungen, die in allen anderen Bereichen mittelbarer Staatsverwaltung an eine Prüfung zu stellen sind. Rz. 11 An die Stelle der Eigenprüfung ist eine unabhängige, staatliche Prüfung getreten, die im Abstand von 5 Jahren durchzuführen...mehr

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Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 2.1.4 Umfang der Prüfung (Satz 4)

Rz. 20 Die Beratungsprüfung erstreckt sich auf den gesamten Geschäftsbetrieb der zu prüfenden Einrichtung und ist auf Gesetzmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit gerichtet. Sie umfasst das gesamte Verwaltungshandeln in öffentlich-rechtlicher als auch in privatrechtlicher Form. Einzubeziehen sind Handlungen im Innenverhältnis sowie mit Außenwirkung. Rz. 21 Prüfgegenstände sind Gesch...mehr

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Jung, SGB VII § 170 Beitrag... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Doppelnachweise sind irrtümlich möglich, wenn der Unternehmer mit Teilen des Unternehmens unterschiedlichen Unfallversicherungsträgern angehört, weil §131 Abs. 1 nicht einschlägig ist. Danach teilen die Bestandteile eines Gesamtunternehmens grundsätzlich das unfallversicherungsrechtliche Schicksal des Hauptunternehmens. Rz. 4 Ohne die Regelung wäre der unrichtige Besche...mehr

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Sommer, SGB V § 219 Besonde... / 2.4 Aufsicht (Abs. 4; weggefallen mit dem 30.6.2020)

Rz. 18 Die Arbeitsgemeinschaften stehen unter staatlicher Aufsicht (vgl. Rz. 7, 8). Die Aufsicht über die Arbeitsgemeinschaften nach dieser Norm, an denen der Spitzenverband Bund der Krankenkassen beteiligt ist, richtet sich nach § 89 SGB IV. Danach hat die Aufsichtsbehörde zunächst beratend darauf hinzuwirken, dass die Arbeitsgemeinschaft eine Rechtsverletzung behebt. Wenn ...mehr

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Sommer, SGB V § 219 Besonde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Abs. 2 wurde zum 1.1.1993 durch Art. 1 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S...mehr

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Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 37 Gesetzentwurf der Bundesregierung (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz), BT-Drs. 18/10605. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss), BT-Drs. 18/11009. Rundschreiben des BVA v. 4.11.2010, Kostenerstattung gem. § 274 Abs. 2 SGB V, veröffentlicht auf der Homepage des Bundesamtes für Soziale Sicherung im Internet unter www.bundesamtsoz...mehr

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Sommer, SGB V § 291e Interoperabilitätsverzeichnis (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit dem 20.10.2020 außer Kraft. Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) hat mit Wirkung zum 20.10.20 die Kapitel 11 und 12 in das SGB V eingefügt. Der vormalige Regelungsinhalt ist durch §§ 384 bis 393 übernommen worden.mehr

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Sommer, SGB V § 291g Vereinbarung über technische Verfahren zur konsiliarischen Befundbeurteilung und zur Videosprechstunde (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit dem 20.10.2020 außer Kraft. Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) hat mit Wirkung zum 20.10.20 die Kapitel 11 und 12 in das SGB V eingefügt. Der vormalige Regelungsinhalt ist in §§ 364 bis 370 übernommen und in eine n...mehr

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Sommer, SGB V § 161 Aufhebu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift hebt die Haftung der Länder für die Ansprüche der Beschäftigten von Krankenkassen auf Leistungen der Altersversorgung und auf Insolvenzgeld nach § 12 Abs. 2 InsO auf. Rz. 3 Die Norm gilt nicht für die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landwirte, die die Krankenversicherung nach dem Zweiten ...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.2.2 Verpflichtung des Vorstands

Rz. 10 Die Verpflichtung zur Anzeige trifft den Vorstand. Anders als nach dem Recht der Insolvenzordnung hat er nicht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, sondern den Sachverhalt der zuständigen Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Vorstand muss damit ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) handeln. Die Anzeige ist spätestens 3 Woc...mehr

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Sommer, SGB V § 219 Besonde... / 2.1.1 Bildung und Rechtsform

Rz. 3 Die Krankenkassen und ihre Verbände können untereinander und insbesondere mit Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Leistungserbringern sowie mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst Arbeitsgemeinschaften bilden. Weitere Stellen können in die Arbeitsgemeinschaft einbezogen werden, weil die Aufzählung nicht abschließend ist. Denkbar sind Arbeitsgemeinschaften unter B...mehr

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Jung, SGB VII § 176 Grundsatz / 3 Literatur

Rz. 8 Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB IV, § 176 Rz. 3. Brackmann/Burchardt, SGB VII, § 173 Rz. 6.mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm bestimmt die Insolvenzfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen und beseitigt die ungleiche Behandlung zwischen landes- und bundesunmittelbaren Krankenkassen (Abs. 1). Bis zum Inkrafttreten der Vorschrift spielte das Insolvenzrecht faktisch keine Rolle, weil schon das im SGB V verankerte Instrument der Kassenschließung auf eine auf Dauer gesicherte Leistungsfäh...mehr

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Jung, SGB VII § 128 Zuständ... / 2.1 Einzelne Zuständigkeiten (Abs. 1)

Rz. 3 Nr. 1 begreift alle Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung als Landesunternehmen. Es handelt sich dabei insbesondere um alle rechtlich unselbstständigen zentralen oder nachgeordneten Behörden des jeweiligen Bundeslandes. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang etwa die Landesregierung, die Landesoberbehörden, Mittelbehörden oder die nicht rechtsfähigen Landesan...mehr

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Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 2.2 Kosten der Prüfung (Abs. 2)

2.2.1 Kosten der Krankenkassen (Satz 1) Rz. 26 Die Krankenkassen haben die gesamten Kosten der Prüfung zu tragen. Dazu wird eine Umlage erhoben, die sich nach der Zahl der Mitglieder richtet. Es wird der durchschnittliche Mitgliederbestand eines Kalenderjahres nach der Statistik KM 1/13 berücksichtigt. Die Aufwendungen für Prüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Kas...mehr

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Jung, SGB VII § 128 Zuständ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Einzelne Zuständigkeiten (Abs. 1) Rz. 3 Nr. 1 begreift alle Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung als Landesunternehmen. Es handelt sich dabei insbesondere um alle rechtlich unselbstständigen zentralen oder nachgeordneten Behörden des jeweiligen Bundeslandes. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang etwa die Landesregierung, die Landesoberbehörden, Mittelbehörden ...mehr

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Sommer, SGB V § 164 Vorüber... / 3 Literatur

Rz. 17 Krasney, Das Insolvenzrecht und gesetzliche Krankenkassen, NZS 2010 S. 443.mehr

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Jung, SGB VII § 123 Zuständ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Landwirtschaftliche Unternehmen (Abs. 1) Rz. 3 Die ausdrückliche Bezeichnung der landwirtschaftlichen Unternehmen (Nr. 1 bis 8) dient der Abgrenzung zur allgemeinen Unfallversicherung und der damit verbundenen Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften einerseits sowie zur Unfallversicherung der öffentlichen Hand andererseits. Rz. 4 Bedeutung erlangt insoweit di...mehr

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Jung, SGB VII § 121 Zuständ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften (Abs. 1) Rz. 3 Nach Abs. 1 sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften für alle Gewerbezweige zuständig. Die Zuständigkeit nach sachlichen Gesichtspunkten innerhalb der gewerblichen Berufsgenossenschaften ergibt sich aus dem Bundesratsbeschluss von 1885, der nach wie vor geltendes Recht darstellt (BSG, Urteil v. 30.1.1...mehr

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Jung, SGB VII § 128 Zuständ... / 2.3 Abs. 3 und Abs. 4

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Sommer, SGB V § 161 Aufhebu... / 3 Literatur

Rz. 8 Steinmeyer, Krankenkassen zwischen Sozialrecht, Haftung und Insolvenz, NZS 2008 S. 393.mehr

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Sommer, SGB V § 130d Preise... / 2 Rechtspraxis

2.1 Neuregelung der Preisbildung Rz. 3 Um die Neuregelung der Preisbildung in Gang zu setzen, waren zunächst die pharmazeutischen Unternehmer aufgrund des Abs. 1 Satz 1 verpflichtet worden, dem GKV-Spitzenverband bis zum 30.11.2019 für Arzneimittel zur spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie auf Grundlage der für die Jahre 2017 und 2018 bei Direktabgabe d...mehr

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Sommer, SGB V § 219 Besonde... / 2.1 Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen und ihrer Verbände (Abs. 1)

2.1.1 Bildung und Rechtsform Rz. 3 Die Krankenkassen und ihre Verbände können untereinander und insbesondere mit Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Leistungserbringern sowie mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst Arbeitsgemeinschaften bilden. Weitere Stellen können in die Arbeitsgemeinschaft einbezogen werden, weil die Aufzählung nicht abschließend ist. Denkbar sind A...mehr

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Jung, SGB VII § 170 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht dem früheren § 750 RVO und geht auf das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zurück.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 174 Teilung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermöglicht die Lastenteilung bei Berufskrankheiten.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 125 Zuständ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Straffung und Modernisierung der Zuständigkeiten im Bereich der bundesunmittelbaren Unfallversicherung.mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Umfang und Rückgriff (Abs. 1) Rz. 10 Die Haftung des GKV-Spitzenverbandes setzt voraus, dass das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird (Insolvenzfall; Satz 1). Die Haftungsverpflichtung trifft den GKV-Spitzenverband unmittelbar, der dann nachfolgend ein Rückgriffsrecht auf alle anderen Krankenkassen hat. Die Haftung für Altersversorgungsleistungen ...mehr

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Sommer, SGB V § 164 Vorüber... / 2 Rechtspraxis

2.1 Finanzielle Hilfen (Abs. 1) Rz. 3 Zum Pflichtinhalt der Satzung des GKV-Spitzenverbandes gehören Bestimmungen über die Gewährung vorübergehender finanzieller Hilfen an Krankenkassen (Satz 1). Die Hilfen sind vorzusehen, um Vereinigungen von Krankenkassen zur Abwendung von Haftungsrisiken zu erleichtern oder zu ermöglichen oder die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit einer K...mehr

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Jung, SGB VII § 181 Durchfü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die logistische Umsetzung des Lastenausgleichs.mehr

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Sommer, SGB V § 272 Sonderr... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zuführung von Mitteln an den Gesundheitsfonds (Abs. 1) Rz. 5 Der durch eine Krankenkasse von ihren Finanzreserven (§ 260 Abs. 2 Satz 1) an den Gesundheitsfonds abzugebende Betrag wird nach Satz 1 oder 2 berechnet. Danach werden 2 verschiedene Grenzbeträge ermittelt, die sich an den durchschnittlichen Monatsausgaben der Krankenkasse orientieren. Der für die Krankenkasse gü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 124 Bestand... / 2 Rechtspraxis

2.1 Haushalt der Unternehmer (Nr. 1) Rz. 3 Im Gegensatz zur gewerblichen Wirtschaft, in der Wirtschaftsbetrieb und private häusliche Sphäre klar abgrenzt sind, geht der Gesetzgeber in der Landwirtschaft historisch bedingt von einer engen räumlichen und sachlichen Verbindung zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb und dem privaten Haushalt aus. Der Gesetzgeber sieht seit jeh...mehr

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Jung, SGB VII § 124 Bestand... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1996 in Kraft getreten.mehr

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Sommer, SGB V § 219 Besonde... / 2 Rechtspraxis

2.1 Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen und ihrer Verbände (Abs. 1) 2.1.1 Bildung und Rechtsform Rz. 3 Die Krankenkassen und ihre Verbände können untereinander und insbesondere mit Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Leistungserbringern sowie mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst Arbeitsgemeinschaften bilden. Weitere Stellen können in die Arbeitsgemeinschaft einbez...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 173 Zusamme... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zusammenlegung und Teilung der Last (Abs. 1) Rz. 3 Die Möglichkeit der Vergemeinschaftung nach Satz 1 bezieht sich dem Wortlaut nach ausschließlich auf Entschädigungslasten. Somit ist die solidarisch zu verteilende Last lediglich auf unfallbedingte Sach- und Geldleistungen begrenzt. Schieflagen, z. B. aufgrund hoher Verwaltungskosten, sind nicht Regelungsgegenstand der Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung (Abs. 1) 2.1.1 Prüfung der Krankenkassen und Arbeitsgemeinschaften (Satz 1) Rz. 14 Die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der Krankenkassen und der von ihnen eingerichteten Arbeitsgemeinschaften (§ 219) werden mindestens alle 5 Jahre geprüft. Zuständig sind das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und die für ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2 Rechtspraxis

2.1 Insolvenzfähigkeit (Abs. 1) Rz. 5 Bis zum Inkrafttreten der Vorschrift wurden landes- und bundesunmittelbare Krankenkassen in ihrer Insolvenzfähigkeit unterschiedlich behandelt. Dies resultierte aus der Regelung des § 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO, nach der das jeweilige Landesrecht über die Insolvenzfähigkeit juristischer Personen entscheidet, soweit diese der Landesaufsicht unte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 129 Zuständ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Einzelne Zuständigkeiten (Abs. 1) Rz. 3 Nr. 1 begreift alle Einrichtungen der kommunalen Verwaltung als Unternehmen einer Gemeinde. Es handelt sich dabei insbesondere um sämtliche rechtlich unselbständige Behörden oder Betriebe, in denen die Gemeinde oder der Gemeindeverband Unternehmer i. S. d. § 136 Abs. 3 ist. Beispielhaft zu nennen sind insoweit neben den Gemeindeverw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.2 Verpflichtung zur Anzeige (Abs. 2)

2.2.1 Anzeigegründe Rz. 7 Ein Insolvenzgrund ist unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) durch den Vorstand der Krankenkasse der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen (Satz 1). Mit einer frühzeitigen Verpflichtung zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit, drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist die Aufsichtsbehörde rechtzeitig in der Lage, den Antrag auf Eröffnung eines...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 129 Zuständ... / 2.2 Abs. 2 und Abs. 3

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