Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 2.2 Vertretbarkeit

Rz. 3 Stimmt die Aufsichtsbehörde mit der Rechtsanwendung des Versicherungsträgers nicht überein, hält sie aber dessen Auffassung für vertretbar, so wird sie keine Aufsichtsmaßnahmen ergreifen, weil die Rechtsverletzung zweifelsfrei festgestellt werden muss. Das schließt aber nicht aus, dass sie dem Versicherungsträger ihre Vorstellung mitteilt, damit dieser Gelegenheit erhä...mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 Satz 3 wurde durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1993 neu gefasst. In Abs. 1 wurden die Sätze 4 und 5 durch Art. 1 Nr. 21 des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007 (BGBl. I S. 3024) mit Wirkung zum 1.1.2008 angefügt.mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 2.7 Aufsichtsmittel bei Fachaufsicht

Rz. 12 Die Zweckmäßigkeitserwägungen der Aufsichtsbehörde auf den Gebieten der Unfallverhütung und der Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen können auch nur mit den in Abs. 1 bezeichneten Mitteln (Beratung, Verpflichtungsbescheid) durchgesetzt werden (Abs. 2).mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt Aufsichtsmittel der Aufsichtsbehörde gegenüber dem Versicherungsträger. Das betrifft in erster Linie Maßnahmen zur Abwendung bei der allgemeinen Rechtsaufsicht festgestellter Rechtsverletzungen; daneben auch solche Maßnahmen im Rahmen spezieller aufsichtsrechtlicher Kontrollbefugnisse.mehr

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Jansen, SGB IV § 92 Versich... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift geht von einem 3-stufigen Verwaltungsaufbau aus. Untere Verwaltungsbehörden sind i. d. R. die Landkreise und die kreisfreien Städte (teilweise auch generell die Gemeinden). Im Allgemeinen sind die Versicherungsämter dort der Verwaltung als unselbständige Einheiten angegliedert. Versicherungsämter sind allerdings auch als selbständige Behörden denkbar. Be...mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 2.8 Einberufung von Sitzungen

Rz. 13 Sitzungen der Selbstverwaltungsorgane können gemäß Abs. 3 einberufen werden. Der Beratungsgegenstand ist dem Versicherungsträger mitzuteilen. Das Verlangen ist ein Verwaltungsakt. Wenn der Versicherungsträger dem Ansinnen der Aufsichtsbehörde nicht entspricht, gilt Abs. 3 Satz 2. Maßnahmen nach Abs. 3 bedürfen nicht eines bestandskräftigen Verwaltungsakts; denn die en...mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 2.4 Prävention

Rz. 5 Die Tätigkeit der Aufsicht ist nicht auf die Behebung bereits vollzogener Rechtsverstöße (Repression) beschränkt. Sie kann vielmehr bereits dann einschreiten, wenn ein Rechtsverstoß droht (Prävention). Das ergibt sich daraus, dass sich die Aufsicht auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht erstreckt (§ 87 Abs. 1). Drohenden Rechtsverstößen kann auch mit einem Ve...mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 2.5.1 Beratung

Rz. 6 Stellt die Aufsichtsbehörde einen drohenden oder bereits eingetretenen Rechtsverstoß fest und hat sie sich zum Einschreiten entschlossen, so gilt Abs. 1 Satz 1. Die Beratung ist Ausdruck des Bemühens um partnerschaftliche Kooperation zwischen Selbstverwaltung und Aufsicht (BSG, Urteil v. 11.12.2003, B 1 A 1/02 R, SozR 4-2400 § 89 Nr. 29). Sie stellt keinen belastenden ...mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 2.6 Vollstreckung

Rz. 11 Der Verpflichtungsbescheid ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 3 vollstreckbar. Damit ist für Maßnahmen gegen bundesunmittelbare Versicherungsträger (§ 90 Abs. 1) der Weg zu den im Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) niedergelegten Zwangsmitteln eröffnet. Für Vollstreckungsmaßnahmen gegen landesunmittelbare Versicherungsträger (§ 90 Abs. 2) gelten die en...mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 2.1 Feststellung des Rechtsverstoßes

Rz. 2 Ein Rechtsverstoß liegt immer dann vor, wenn eine rechtswidrige Handlung des Versicherungsträgers erfolgt ist oder eine rechtswidrige Handlung droht. Dies ergibt sich unstreitig für die Verletzung öffentlich-rechtlicher Normen, da dann immer ein besonderes öffentliches Interesse betroffen ist. Bei der Verletzung zivilrechtlicher Normen ist dies zu verneinen, wenn der B...mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 2.3 Opportunität

Rz. 4 Stellt die Aufsichtsbehörde einen Rechtsverstoß fest, so hat sie nach Abs. 1 Satz 2 zu entscheiden, ob sie einschreitet (Entschließungsermessen). Damit ist klargestellt, dass das Opportunitätsprinzip gilt, d. h. es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, tätig zu werden. Die Aufsichtsbehörde würde aber rechtswidrig handeln, wenn sie ihr Entschließungsermessen nicht ...mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 2.5.2 Aufsichtsanordnung

Rz. 7 Die Aufsichtsmittel sind in § 89 abschließend geregelt. Behebt der Versicherungsträger die Rechtsverletzung binnen angemessener Frist nicht freiwillig, so gilt Abs. 1 Satz 2. Der Verwaltungsakt i. S. d. Satzes 2 muss den Willen der Aufsichtsbehörde bestimmt, unzweideutig und vollständig zum Ausdruck bringen. Er muss insbesondere die Rechtsverletzung bezeichnen und besti...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.2 SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung

Es folgte 1988 mit der Neufassung des § 20 SGB V die gesetzliche Verankerung der Prävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung. Die gesetzliche Krankenkasse ist eine Solidargemeinschaft mit der Aufgabe, die Gesundheit ihrer Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Sie fordert aber auch die Versicherten auf, durch eine ...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.6 SGB IX – Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das SGB IX regelt die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Der Titel dieses Gesetzes lässt auf den ersten Blick keinen Zusammenhang zum Arbeitsschutz, zur BGF oder zum BGM vermuten. Erst § 167 mit dem Titel "Prävention" zeigt die Verbindung auf: In Abs. 2 wird geregelt, wie ein Arbeitnehmer, der durch Unfall, Verletzung oder sonstige Erkrankung mehr als 6 Wochen...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.8 Präventionsgesetz

Die Historie des Präventionsgesetzes (PrävG) reicht bis in das Jahr 2004 zurück, bevor das Gesetz im Juli 2015 veröffentlicht wurde. Das PrävG wird in der öffentlichen Darstellung mit zahlreichen Zielen und Leistungen präsentiert, wobei das Gesetz selbst keine eigenen Leistungen beinhaltet. Es ist ein Artikelgesetz, das regelt, welche Änderungen u. a. im Sozialgesetzbuch V v...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 3 Aktueller Stand und kurzer Ausblick

Die Entwicklungen im SGB V und dem dazugehörigen Leitfaden Prävention zur Auslegung der Leistungen für Betriebe im Rahmen der Prävention und Gesundheitsförderung zeigen in die richtige Richtung: Betriebliches Gesundheitsmanagement muss ganzheitlich gedacht und als gemeinsame Aufgabe aller beteiligten Akteure betrachtet werden. Demnach ist auch die Organisation und Steuerung ...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.5 Leitfaden Prävention der Gesetzlichen Krankenkassen

Da die Ausführungen zur Unterstützung im SGB V recht knapp gehalten sind, haben die Krankenkassen einen Leitfaden zur Umsetzung des Gesetzes erstellt, der die Inhalte einer ganzheitlichen Sichtweise der BGF vorstellt und die notwendigen Kriterien einer qualitätsorientierten Durchführung benennt. Mit diesem Leitfaden legt der GKV-Spitzenverband Handlungsfelder und Kriterien f...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 2 Die Professionalisierung von BGM

Die vorangegangen Ausführungen zu den Rahmenbedingungen für ein BGM zeigen auf, dass das Thema "Gesundheit im Betrieb" bereits eine lange und jüngst weitreichende Entwicklung hinter sich hat. Aus dem heutigen Verständnis heraus bildet das BGM ein verbindendes "Dach" über den 3 wesentlichen "Säulen", die sich im Unternehmen mit dem Thema Gesundheit befassen (Abb. 4): Betriebli...mehr

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ZErb 12/2020, Festsetzung d... / 2 Gründe

II. Die weitere Beschwerde ist aufgrund der Zulassung nach § 81 Abs. 4 S. 1 GNotKG zulässig. Sie ist auch in der Sache begründet und führt zur Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen. Die Erinnerung der Beteiligten zu 1) gegen den der Kostenberechnung vom 11.12.2019 zugrunde liegenden Kostenansatz vom 10.12.2019 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung des Landgerichts, na...mehr

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FF 12/2020, Zuständigkeit d... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 3 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (ABl 2009, L 7, S. 1). [2] Es ergeht im Rahmen eines Verfahrens zwischen WV, wohnhaft in Wien...mehr

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AGS 12/2020, Unzulässige Er... / 2 Aus den Gründen

1. a) Die Verfahrenswertbeschwerde wurde zwar rechtzeitig angebracht (§§ 59 Abs. 1 S. 3, 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG), aber sie erweist sich als unzulässig, da die Antragsgegnerin durch den von ihr angegriffenen Beschluss nicht beschwert ist: Denn von ihr wird nicht eine Herabsetzung des Verfahrenswertes, sondern dessen – freilich nicht näher bezifferte – Heraufsetzung begehrt. Du...mehr

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AGS 12/2020, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe der von dem Erinnerungsgegner an die Erinnerungsführerin zu erstattenden außergerichtlichen Kosten für das Eilverfahren S 26 AS 161/18 ER vor dem SG. Im Streit steht die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung, konkret die Frage, inwieweit die Geschäftsgebühr für das Vorverfahren auf die Verfahrensgebühr für das Eilverfahren anzurechnen ist. In ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rechtsanwälte

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ein Rechtsanwalt (RA) ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (vgl § 1 BRAO). Er bedarf der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer (vgl § 6 BRAO); mit der Zulassung wird der RA deren Mitglied (Zwangsmitgliedschaft; vgl § 12 Abs 3 BRAO). Ein RA mit eigener Kanzlei arbeitet eigenverantwortlich (Haftung) und auf eigene Rechnung und erzielt ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Aufstockung des Kurzarbeitergeldes

Rz. 28 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ebenfalls zur Linderung der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie bleiben Zuschüsse des ArbG zum > Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld (zu diesem > Kurzarbeitergeld Rz 58 ff) steuerfrei, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 SGB III nicht ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Grundlagen

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der ArbG muss idR für jeden ArbN, für den er zum LSt-Abzug verpflichtet ist, ein Lohnkonto führen. Das schließt unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige ArbN ein. Das Lohnkonto ist selbst dann zu führen, wenn LSt und andere Steuerabzüge – die Regelungen für die LSt gelten ebenso für die KiLSt und den SolZ (> Rz 3/1) – tatsächlich nicht ei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Lohn-(Entgelt-)ersatzleistungen

Rz. 40 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Lohnersatzleistungen sind zwar staatliche Leistungen, werden aber in bestimmten Fällen über den ArbG an den ArbN ausgezahlt. Sie bleiben nach § 3 Nr 2 EStG steuerfrei, unterliegen aber im Rahmen einer ggf zu diesem Zweck durchzuführenden > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 38, 55 ff dem > Progressionsvorbehalt des § 32b Abs 1 EStG. Zu diesem ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Rechtsweg, Zulässigkeit

Rz. 32 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 In den Angelegenheiten, in denen der Einspruch statthaft ist (> Rz 4 ff), ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben. Das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren regelt die FGO. Gegen Entscheidungen des FA kann der Stpfl Klage beim FG erheben (§ 40ff FGO). Soweit ein Einspruch statthaft ist (> Rz 4 ff), ist das Einspruchsverfahren Vorausse...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Die Statthaftigkeit des Einspruchs

Rz. 4 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Einspruch ist insbesondere gegeben gegen Verwaltungsakte in Abgabenangelegenheiten (vgl § 347 Abs 2 AO), auf die die AO Anwendung findet (§ 347 Abs 1 Nr 1 AO; > Verwaltungsakt). Dazu gehören besonders Steuerbescheide iSd § 155 AO über veranlagte > Einkommensteuer und > Kirchensteuer einschließlich der Festsetzung einer anderen Zuschlagste...mehr

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Sauer, SGB III § 337 Auszahlung im Regelfall

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen v. 6.4.1998 (BGBl. I S. 688) geändert. Abs. 1 und 3 der Vorschrift wurden durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dadurch ist die...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgemeine Meldepflicht

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.2004 wurde Abs. 1 redaktionell geändert und durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) Abs. 3 Satz 3 angefügt. Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) geändert. Abs. 1, 3 und 4 ...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskunftspflicht bei Leistung von Insolvenzgeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert. Abs. 1 und 2 der Vorschrift wurden durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dadurch wurde die Vorschri...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 3 Literatur

Rz. 27 Schlaeger, Zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz meldepflichtiger Personen nach SGB II und III, info also 2008 S. 10.mehr

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Sauer, SGB III § 314 Insolvenzgeldbescheinigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert und ergänzt durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848). Durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2742) wurde Abs. 1 mit Wirkung zum 12.12.2006 geändert. Abs. 1 und 2 der Vorschrift wurden ...mehr

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Sauer, SGB III § 29 Beratungsangebot

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurden die Abs. 1 und 3 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 neu gefasst. Dabei wurde sie zugleich g...mehr

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Sauer, SGB III § 280 Aufgaben

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert. 1 Allgemeines Rz. 2 § 280 fasst als erste Vorschrift des Siebten Kapitels einen Teil weiterer Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Als zuständiger Verwaltungs- und Leistungsträger wird ...mehr

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Sauer, SGB III § 137 Anspru... / 2.3 Vorrangregelungen

Rz. 10 Die Agenturen für Arbeit zahlen Spätaussiedlern Alg auch dann, wenn diese grundsätzlich keine Leistungen nach dem SGB III erhalten können, weil sie entgegen der Zuweisung bzw. Verteilung (§§ 4, 8 Bundesvertriebenengesetz) ihren ständigen Aufenthalt an einem anderen Ort nehmen. Rz. 11 Anspruch auf Alg besteht auch im Anschluss an eine abgeschlossene Leistung zur Teilhab...mehr

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Sauer, SGB III § 184 Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 als § 184 neu gefasst. Sie wurde in wesentlichen Teilen aus § 87 nach § 184 überführt. § 87 war zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspruchsvoraussetzungen bei beruflicher Weiterbildung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 124a nach § 144 überführt. § 124a a. F. ist zum 1.1.2005 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) eingefügt worden. Mit der Zahlung v...mehr

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Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 3 Literatur

Rz. 12 Bienert, Zur Höhe des Krankengeldes für Arbeitslose nach § 47b SGB V, info also 2018 S. 152. Geiger, Die Absicherung bei Arbeitslosigkeit in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, info also 2015 S. 243. Tiedemann, Europäische Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der aktuellen Judikatur, ZFSH 2017 S. 742, 2018 S. 14.mehr

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Sauer, SGB III § 137 Anspruchsvoraussetzungen bei Arbeitslosengeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 118 nach § 137 überführt. § 118 wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2005 neu gefasst. Die Vorschrift wurde mit Wirk...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeitslosigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 119 nach § 138 überführt. Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2005 neu gefasst. Die Vorschrift wurde...mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.4 Erstattungsanspruch (Abs. 3)

Rz. 13 Bewilligt der Rentenversicherungsträger Übergangsgeld wegen einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation bzw. eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung, hat die Bundesagentur für Arbeit gemäß Abs. 3 Satz 1 gegen ihn einen gesetzlichen Erstattungsanspruch (§ 103 SGB X) für die Überschneidungszeiten, in Fällen der Rentenzuerkennung aufgrund voller Erwerb...mehr

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Sauer, SGB III § 312a Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 29.6.2011 durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze v. 22.6.2011 (BGBl. I S. 1201) in das SGB III eingefügt. Abs. 1 wurde durch das Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur...mehr

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Sauer, SGB III § 147 Grundsatz

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 127 nach § 147 überführt. § 127 Abs. 2a wurde ab 1.1.1998 eingefügt durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) und mit Wirkung zum 1.1.2002 durch Art. 13 Bundeswehrneuausrichtung...mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minderung der Leistungsfähigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 125 nach § 145 überführt. § 125 Abs. 1 a. F. wurde durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) mit Wirkung zum 1.1.1998 geändert. Die Vorschrift wurde weiter mit Wirkung zum 1.1.2...mehr

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Sauer, SGB III § 405 Zuständigkeit, Vollstreckung und Unterrichtung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 und 4 geändert, Abs. 5 zum 1.1.1998 eingefügt durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970); Abs. 5 zum 1.1.2002 geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der GewO v. 13.12.2001 (BGBl. I S. 3584); Abs. 1 geändert und ergänzt, Abs. 5 zum 1.8.2002 geändert durch das Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung ill...mehr

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Sauer, SGB III § 29 Beratun... / 2.2 Berufsberatung und Arbeitsmarktberatung als Pflichtleistung der Agenturen für Arbeit (Abs. 1)

Rz. 25 Das Beratungsangebot nach § 29 ist umfassend und verpflichtet die Bundesagentur für Arbeit als Träger der Arbeitsförderung, den sich ständig ändernden Bedarfen am Arbeitsmarkt bei der Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, aus gegebenem Anlass auch Dritten, Rechnung zu tragen. Veränderte Bedarfe ergeben sich insbesondere aus dem technologischen und sonstigen Str...mehr

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Sauer, SGB III § 136 Anspruch auf Arbeitslosengeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 117 nach § 136 überführt. § 117 ist durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2005 neu gefasst worden. § 117 Abs. 2 wurde zum 1...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.3 Meldezweck

Rz. 11 Abs. 2 zählt die Zwecke abschließend auf, zu denen der Arbeitslose zur persönlichen Meldung verpflichtet werden kann. Der Meldezweck muss in der Meldeaufforderung angegeben werden, damit sich der Arbeitslose ein Bild über die Rechtmäßigkeit der Einladung machen kann (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 8.2.2019, L 5 AS 674/18 NZB). Dabei wird sich die Agentur für Ar...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 3 Literatur

Rz. 53 Benkert, Der alte neue Arbeitnehmerbegriff – eine Bestandsaufnahme, NJW-Spezial 2018 S. 434. Bienert, Arbeitslos für einen Tag?, info also 2016 S. 8. ders., Neue Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Postnachsendeauftrag und zum Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft, info also 2012 S. 252. Deutscher Bundestag, Geringfügige Beschäftigung (Antwort der Bu...mehr