Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 134 Knapps... / 2.1 Knappschaftliche Betriebe

Rz. 3 Nach Abs. 1 werden Betriebe, in denen Mineralien und ähnliche Stoffe bergmännisch gewonnen werden, als knappschaftliche Betriebe definiert. Eine bergmännische Gewinnung von Mineralien in diesem Sinne liegt vor, wenn der Abbau von Bodenschätzen aus einer Fundstätte nach bergtechnischen Regeln sowie nach einem dem Stand der Bergwissenschaft entsprechenden Betriebsplan du...mehr

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ZErb 08/2020, Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Rechtsanwalt, Notar und FA ErbR Ulf Schönenberg-Wessel Bruschke, Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, 69 praktische Fälle, Lehrbuch/Studienliteratur, 9. Auflage 2020. efv, ISBN...mehr

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Schell, SGB IX § 92 Beitrag

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, dass Leistungsberechtigte zu den Leistungen der Eingliederungshilfe...mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusammenarbeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Verpflichtung der Träger der Eingliederungshilfe zur Zusammenarb...mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 2.1 Zusammenarbeit mit Anbietern von Leistungen (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 verpflichtet die Träger der Eingliederungshilfe allgemein zur Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern und anderen Stellen, deren Aufgabe die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen betrifft. Die zwingende Verpflichtung zur Zusammenarbeit ist auch im Interesse der Menschen mit Behinderungen, da die Leistungen der Eingliederungshilfe nur dann den gewünsch...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 2.2.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 3)

Rz. 6 Abs. 3 bestimmt die besondere Aufgabe der Teilhabe am Arbeitsleben. Die Leistungen umfassen Leistungen zur Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (§ 58) und seit dem 1.1.2018 auch zur Beschäftigung bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60) sowie Leistungen für ein Budget für Arbeit (§ 61). Die letztgenannten Leistungen waren mit dem BTHG ...mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachran... / 2.1 Nachranggrundsatz (Abs. 1)

Rz. 3 Die Regelung übernimmt inhaltlich den Gedanken des § 2 Abs. 1 SGB XII . Anders als in § 2 Abs. 1 SGB XII, wonach Leistungen u. a. nicht erhält, wer sich durch Einsatz seines Einkommens selbst helfen kann, ist mit der Einordnung der Eingliederungshilfe in das SGB IX nicht das Einkommen einzusetzen, sondern – abhängig von der Höhe des Einkommens – unter Umständen nach Maß...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Weiterentwicklung des Rechts des SGB XII in § 1 zur Aufgabe der Sozialhilfe allgemein und in § 53 zur Aufgabe der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Das Sechste Kapitel im SGB XII ist zum 1.1.2020 weggefallen, die §§ 53 bis 60a wurden aufgehoben (Art. 13 BTHG). Die Aufgaben der Eingliederungshilfe sind somit seit dem 1.1.202...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtliche Zuständigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungs...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe der Eingliederungshilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Weiterentwicklung des Rechts des SGB XII in § 1 zur Aufgabe der ...mehr

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Schell, SGB IX § 95 Sicherstellungsauftrag

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift legt den Trägern der Eingliederungshilfe die Verpflichtung auf, im Rahmen ihr...mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachran... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Auch bei den Leistungen der Eingliederungshilfe in Teil 2 des SGB IX wird grundsätzlich am Nachrangprinzip festgehalten. Danach werden die steuerfinanzierten Leistungen der Eingliederungshilfe nicht erbracht, soweit die Leistungen durch andere Sozialleistungsträger zu erbringen sind. Hierunter fallen auch die beitragsfinanzierten Leistungen der Sozialversicherungsträger.mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 95 Sichers... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachrang der Eingliederungshilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zu Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Im Gesetzgebungsverfahren wurde Abs. 3 neu gefasst. 1 Allgemeines Rz. 2 Auch bei den Leistungen der Eingliederungs...mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachran... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zu Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Im Gesetzgebungsverfahren wurde Abs. 3 neu gefasst.mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 2.2 Stellung der Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts und der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 hebt die Stellung der Kirchen und Religionsgesellschaften sowie der Träger der Freien Wohlfahrtspflege als Träger eigener sozialer Aufgaben hervor. Die Vorschrift übernimmt den auch im BSHG und im SGB XII (dort § 5 Abs. 1) verankerten Grundsatz. Die verfassungsrechtliche Sonderstellung der Kirchen und Religionsgesellschaften leitet sich aus Art. 140 GG i. V. m. ...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 2.2 Zuständigkeit bei neu geborenen Kindern

Rz. 6 Der Gesetzentwurf sah in Abs. 3 eine Regelung der Zuständigkeit bei Kindern vor, die in einer Einrichtung i. S. v. § 1 Abs. 2 SGB I geboren wurden und Leistungen benötigen. Der Wortlaut wurde im Gesetzgebungsverfahren verändert, weil im Recht der Eingliederungshilfe im Teil 2 des SGB IX die Gliederung nach ambulanter, teilstationärer und stationärer Leistung für Mensch...mehr

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Schell, SGB IX § 95 Sichers... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bereits nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 SGB I sind die Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die zur Ausführung der Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. § 95 greift diese Verpflichtung in Satz 1 auf und bestimmt die Verpflichtung der Träger der Eingliederungshilfe zur Sicherstellung ...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 2.2 Differenzierung der Leistungen der Eingliederungshilfe (Abs. 2 bis 5)

Rz. 4 Die Leistungen der Eingliederungshilfe differenzieren sich in Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, den Leistungen zur Teilhabe an Bildung und den Leistungen zur sozialen Teilhabe. Die Abs. 2 bis 5 definieren jeweils die besonderen Aufgaben dieser Leistungen. Die Definitionen greifen im Wesentlichen die bisherigen Auf...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 2.5 Regelung zur Überführung von Leistungsfällen am 31.12.2019 in das neue Recht (Abs. 5)

Rz. 10 Mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) v. 10.12.2019 (BGBl. I S. 2135) wurde Abs. 5 angefügt. In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat angemerkt, das Bundesteilhabegesetz sehe keine gesetzlichen Übergangsregelungen zu...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der ursprüngliche Text des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in BT-Drs. 18/9522 wurde im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens neu gefasst, die ursprünglichen Abs. 5 und 6 wurden gestrichen (Beschlussempfehlung und Bericht des AuS-Ausschusses, BT-Drs. 18/10523, zu Art. 1 Buchst. s). Die Änderung des § 98 im Gesetzgebungsverfahrens folgte der Tatsache, dass mit der Einste...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 2.2.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 definiert aufbauend auf der allgemeinen Definition der Aufgabe der Eingliederungshilfe die spezielle Aufgabe der medizinischen Rehabilitation. Die Regelung entspricht inhaltlich der vorherigen Definition in § 53 Abs. 3 SGB XII. Die Verweisung auf § 99 Abs. 1 bezieht sich auf § 99 Abs. 1 i. d. F. des Gesetzentwurfs der Bundesregierung auf BT-Drs. 18/9522, mit dem...mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachran... / 2.3 Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflegeversicherung (Abs. 3)

Rz. 5 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf BT-Drs. 18/9522 sah vor, das Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Elften Buch sowie Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder dem Bundesversorgungsgesetz in einem Abs. 3 zu regeln. Ziel der Neuregelung sollte es sein, eine mög...mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachran... / 2 Rechtspraxis

2.1 Nachranggrundsatz (Abs. 1) Rz. 3 Die Regelung übernimmt inhaltlich den Gedanken des § 2 Abs. 1 SGB XII . Anders als in § 2 Abs. 1 SGB XII, wonach Leistungen u. a. nicht erhält, wer sich durch Einsatz seines Einkommens selbst helfen kann, ist mit der Einordnung der Eingliederungshilfe in das SGB IX nicht das Einkommen einzusetzen, sondern – abhängig von der Höhe des Einkomm...mehr

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Schell, SGB IX § 95 Sichers... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift legt den Trägern der Eingliederungshilfe die Verpflichtung auf, im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte zu erbringen.mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Definition der Aufgabe der Eingliederungshilfe (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 definiert übergreifend die Aufgabe der Eingliederungshilfe. Er orientiert sich an den in Art. 3 Buchst. a und c formulierten allgemeinen Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), auf welche alle Leistungen auszurichten sind. Dies sind insbesondere "individuelle Autonomie einschließlich der...mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 2 Rechtsentwicklung

2.1 Zusammenarbeit mit Anbietern von Leistungen (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 verpflichtet die Träger der Eingliederungshilfe allgemein zur Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern und anderen Stellen, deren Aufgabe die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen betrifft. Die zwingende Verpflichtung zur Zusammenarbeit ist auch im Interesse der Menschen mit Behinderungen, da die ...mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 2.3 Arbeitsgemeinschaften (Abs. 3)

Rz. 5 Abs. 3 normiert für die Träger der Eingliederungshilfe den auch für die Träger der Sozialhilfe im SGB XII enthaltenen Auftrag zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften, soweit dies zur Beratung und Sicherung der gleichmäßigen, gemeinsamen oder ergänzenden Erbringung von Leistungen geboten ist. Die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften gehen somit über die Bearbeitung eines ko...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 2.1 Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Leistungsberechtigten

Rz. 4 Die Regelung der Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen und entspricht im Ergebnis weitestgehend der bis zum 31.12.2019 geltenden Regelung zur örtlichen Zuständigkeit im Zwölften Kapitel SGB XII (dort § 98). Dabei kommt es prinzipiell auf den gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Antragstellu...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 2.3 Örtliche Zuständigkeit bei stationärem Aufenthalt oder richterlich angeordneter Freiheitsentziehung in einer Vollzugsanstalt (Abs. 4)

Rz. 7 Bei einem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung i. S. d. § 1 Abs. 2 SGB I oder einer Vollzugsanstalt gilt für die örtliche Zuständigkeit, dass der Träger örtlich zuständig ist, in dessen Bereich die leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den letzten 2 Monaten vor der Aufnahme zuletzt hatte.mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 2.2.4 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Abs. 5)

Rz. 8 Abs. 5 bestimmt die besondere Aufgabe der Sozialen Teilhabe. Der neue Leistungskatalog der "Sozialen Teilhabe" in § 113 Abs. 2 beinhaltet auch im Recht der Eingliederungshilfe des SGB XII bisher nicht ausdrücklich benannte Leistungen wie Assistenzleistungen und Leistungen zur Mobilität. Aufgabe der Leistungen zur Sozialen Teilhabe ist es, eine gleichberechtigte Teilhab...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 2.1 Definition der Aufgabe der Eingliederungshilfe (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 definiert übergreifend die Aufgabe der Eingliederungshilfe. Er orientiert sich an den in Art. 3 Buchst. a und c formulierten allgemeinen Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), auf welche alle Leistungen auszurichten sind. Dies sind insbesondere "individuelle Autonomie einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie die Unab...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 2.2.3 Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Abs. 4)

Rz. 7 Abs. 4 bestimmt die besondere Aufgabe der Teilhabe an Bildung. Die Leistungen sind im Einzelnen in § 112 aufgeführt. Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung waren bisher der "sozialen Teilhabe" zugeordnet. Mit dem Inkrafttreten des Teils 2 des SGB IX werden sie nun in einem eigenständigen Kapitel "Leistungen zur Teilhabe an Bildung" (Kapitel 5) aufgegriffen und um Leist...mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachran... / 2.2 Verpflichtungen anderer Stellen (Abs. 2)

Rz. 4 Die Sätze 1 und 2 übertragen inhaltsgleich die Regelung des § 2 Abs. 2 SGB XII. Satz 2 konkretisiert zusätzlich den Nachrang der Leistungen der Eingliederungshilfe in Bezug auf die gesetzlichen Verpflichtungen der vorrangigen Sozialleistungsträger. Die Konkretisierung in Bezug auf andere Stellen trägt Art. 4 Abs. 2 der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung, wonach al...mehr

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Schell, SGB IX § 92 Beitrag / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft eine bundesgesetzliche Regelung zur örtlichen Zuständigkeit, da die Länder im Rahmen ihrer Kompetenz nur Regelungen treffen können, die ausschließlich für den Bereich des jeweiligen Landes gelten, im Bereich der Eingliederungshilfe jedoch auch länderübergreifende Fallkonstellationen möglich sind. Deshalb bedurfte es einer bundesgesetzlichen Regelu...mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Verpflichtung der Träger der Eingliederungshilfe zur Zusammenarbeit mit Anbietern von Leistungen sowie anderen Trägern von Leistungen, die Aufgaben nach diesem Gesetzbuch oder anderen Rechtsvorschriften ausführen.mehr

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Schell, SGB IX § 92 Beitrag / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die aus Steuermitteln finanzierten Leistungen der Eingliederungshilfe sehen neben der Nachrangregelung in § 91 auch im Recht des SGB IX vor, dass der leistungsberechtigte Mensch mit Behinderungen im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit einen Beitrag zu den Leistungen zu erbringen hat. Im Sozialhilferecht und damit im Recht der Eingliederungshilfe galt eine einh...mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 2.4 Sozialdaten (Abs. 4)

Rz. 6 Im Rahmen der Zusammenarbeit kann es auch erforderlich sein, personenbezogene Daten von Leistungsberechtigten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Zur Sicherung des Sozialdatenschutzes bestimmt deshalb Abs. 4, dass Sozialdaten im Rahmen der Zusammenarbeit nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden dürfen, soweit dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist oder ...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 2.4 Weitere Änderungen im Gesetzgebungsverfahren

Rz. 8 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte vorgesehen, die Länder zu ermächtigen, abweichende Regelungen für die örtliche Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe des Landes zu erlassen (Abs. 5). Ferner war eine Übergangsregelung vorgesehen, nach der eine am 31.12.2019 nach dem bis dahin geltenden Recht der Eingliederungshilfe bestehende örtliche Zuständigkeit...mehr

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Schell, SGB IX § 92 Beitrag / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, dass Leistungsberechtigte zu den Leistungen der Eingliederungshilfe einen Beitrag zu leisten haben. Das Nähere hierzu ist in den §§ 135 bis 142 bestimmt, auch, zu welchen Leistungen der Eingliederungshilfe kein Beitrag aufzubringen ist (§ 137 Abs. 1).mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verfahrensmechaniker - Tran... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung der o. g. Unternehmen möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Vereinbarung einer koordinierten Beratung, Beratung zum Abbau von erhöhten Belastungssituationen bezogen auf das Heben und Tragen von Arbeitsstoffen und Bauelementen sowie bezüglich des Vermeidens von Zwangshaltungen, Hinweise zur Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses, Mitwirkung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreiheit des Entgelts für die Betreuung verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher

Leitsatz 1. Für die Beantwortung der Frage, ob eine gemäß § 3 Nr. 11 EStG steuerfreie Beihilfe oder die steuerpflichtige Vergütung einer erwerbsmäßigen Tätigkeit vorliegt, sind Inhalt und Durchführung des jeweiligen Betreuungsverhältnisses maßgebend. 2. Leistungen, die aus öffentlichen Mitteln der Jugendhilfe für eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung verhaltensauf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gleichstellung / 3.5.4 Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (§§ 27 Abs. 2 und 3, 30, 32 BGleiG)

Nach § 27 Abs. 1 BGleiG beteiligt die Dienststelle die Gleichungsbeauftragte "frühzeitig" an allen in § 27 Abs. 1 BGleiG genannten Angelegenheiten. Dies setzt nach § 27 Abs. 2 BGleiG voraus, dass zum Zeitpunkt der Beteiligung die jeweilige Entscheidung oder Maßnahme noch gestaltungsfähig ist. Damit dies gewährleistet ist, hat die Beteiligung bereits mit Beginn des Entscheidu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 130 Assistierte Ausbildung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) v. 15.4.2015 (BGBl. I S. 583) mit Wirkung zum 1.5.2015 neu eingefügt. Sie war seit dem 1.1.2013 nicht mehr belegt. Abs. 9 wurde durch das Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 181 Zulassungsverfahren

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 neu in das SGB III eingefügt. Die Vorschrift wurde nicht durch Art. 159 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes v. 29.3.2017 (BGBl. I S. 626) g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 313a Elekt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze v. 19.10.2013 (BGBl. I S. 3836) mit Wirkung zum 1.1.2014 in das SGB III eingefügt. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Ar...mehr