Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.1.1 Schuldverschreibungen (Nr. 1)

Rz. 4 Nr. 1 erlaubt die Anlage in Schuldverschreibungen. Hierbei handelt es sich um Urkunden, die ein Leistungsversprechen des Ausstellers, meist Zahlung einer bestimmten Geldschuld nebst laufender Zinsen, verbriefen; sie gehören zu den Inhaberpapieren i. S. d. §§ 793 ff. BGB und dienen der Deckung eines größeren Bedarfs an Fremdmitteln. Als Emittenten kommen staatliche Stel...mehr

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Jansen, SGB IV § 86 Ausnahm... / 2.2 Wichtige Gründe im besonderen Interesse

Rz. 5 Die zuletzt genannte Situation erfasst die zweite Alternative, die eröffnet ist, wenn wichtige Gründe eine im Interesse des Versicherungsträgers liegende abweichende Anlegung rechtfertigen. Wichtige Gründe können finanzieller, wirtschaftlicher oder auch sozialer Natur sein. Kumulativ setzt die Ausnahmeregelung voraus, dass die abweichende Anlage gerade im individuellen ...mehr

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Sommer, SGB V § 90a Gemeins... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983) mit Wirkung zum 1.1.2012 eingeführt worden. Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) v. 10.12.2015 (BGBl. I S. ...mehr

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Jansen, SGB IV § 82 Rücklage / 3 Literatur

Rz. 5 Vgl. Literaturhinweise bei § 80. Fichte, Regelgebundene Verwendung der Sozialversicherungsrücklagen, Wirtschaftsdienst 2012 S. 332.mehr

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Jansen, SGB IV § 82 Rücklage / 2 Rechtspraxis

2.1 Konkretisierung in den besonderen Vorschriften Rz. 3 Die nähere Ausgestaltung und insbesondere die Höhe der Rücklage ergeben sich entsprechend dem Verweis in § 82 aus den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige mit Rücksicht auf die dortigen Besonderheiten: für die Krankenversicherung aus § 261 SGB V (mindestens ein Viertel und höchstens das Einfache...mehr

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Jansen, SGB IV § 85 Genehmi... / 2.2 Anzeigepflicht (Abs. 1 S. 2-6, Abs. 5)

Rz. 6 Bestimmte Vermögensanlagen bedürfen keiner Genehmigung, sondern es genügt, wenn sie der Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Darunter fallen: die Absicht Datenverarbeitungsanlagen und -systeme anzukaufen, zu leasen oder anzumieten oder sich an solchen zu beteiligen und schließlich die Beschaffung – und bei den Rentenversicherungsträgern auch die Eigenentwicklung (§ 85 Ab...mehr

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Sommer, SGB V § 90a Gemeins... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Bildung des gemeinsamen Landesgremiums ist eine Option, die in einem Bundesland wahrgenommen werden kann, aber nicht umgesetzt werden muss (vgl. "kann" in Abs. 1 Satz 1). Ob die Option realisiert wird, hängt u. a. davon ab, ob und wie bisher ein gemeinsames, untereinander abgestimmtes und abgestuftes Versorgungsverhalten von den Verantwortungsträgern praktiziert wi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Beiträge zu Krankenversicherungen nach § 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst a EStG

Rn. 264 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der Begriff der Krankenversicherung iSd § 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst a EStG umfasst sowohl die gesetzliche Krankenversicherung nach dem SGB V, insb für ArbN und Rentner, sowie Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenkasse als auch private Krankenversicherungsverträge. Begünstigt sind nach § 10 Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst a EStG Beiträge zu einer g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Begünstigte Aufwendungen (§ 10 Abs 1 Nr 7 S 3 und 4 EStG)

Rn. 351 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG sind die unmittelbaren Kosten der Berufsausbildung abziehbar. Für den Abzug maßgebend ist, wann die Aufwendungen gemäß § 11 Abs 2 EStG verausgabt worden sind. Dies gilt auch bei kreditfinanzierten Aufwendungen (BFH BFH/NV 2008, 1136). Bei der Ermittlung der Aufwendungen gelten die allg Grundsätze des EStG (BMF ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Kürzung des Abzugsbetrags bei geringfügig versicherungspflichtig Beschäftigten und bei versicherungsfrei Beschäftigten (§ 10 Abs 3 S 7 EStG)

Rn. 726 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 3 S 7 EStG ist durch das JStG 2008 eingefügt und durch ZollkodexAnpG redaktionell mit Wirkung zum VZ 2015 an die Einfügung der S 3 u 4 in § 10 Abs 1 Nr 2 EStG angepasst worden (BT-Drucks 18/3017, 44; hierzu auch s Rn 260). Die Regelung ergänzt § 10 Abs 1 Nr 2 S 7 EStG (hierzu s Rn 260). Nach § 10 Abs 3 S 7 EStG vermindern die Beitr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kürzung des Höchstbetrags beim Personenkreis des § 10 Abs 3 S 3 Nr 1 Buchst a EStG

Rn. 716 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 3 S 3 Nr 1 Buchst a EStG sind die Höchstbeträge des § 10 Abs 3 S 1 u 2 EStG bei StPfl, die ArbN sind und die während des ganzen oder eines Teils des Kj in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder auf Antrag des ArbG von der Versicherungspflicht befreit waren und denen für den Fall ihres Ausscheidens aus der B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und vergleichbaren Einrichtungen gemäß § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG

Rn. 240 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG sind als Altersvorsorgeaufwendungen zunächst Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen als SA abziehbar. Berücksichtigt werden nach § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG Beiträge an folgende Träger der gesetzlichen Rentenversicherung: Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Hinzurechnung steuerfreier ArbG-Anteile und -zuschüsse (§ 10 Abs 1 Nr 2 S 6 u 7 EStG)

Rn. 259 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Gem § 10 Abs 1 Nr 2 S 6 EStG gehören zu den Beiträgen iSd § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a u b EStG (Basisaltersversorgung) auch der nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreie ArbG-Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und ein diesem gleichgestellter steuerfreier Zuschuss des ArbG. Gleichwohl wirken sich die hinzugerechneten Beträge im Ergebnis nicht ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Psychotherapeutische Behandlung

Krankheitsbedingten Aufwendungen für psychotherapeutische Behandlungen sind abzugsfähig, wenn der Nachweis der Zwangsläufigkeit durch ein vor Beginn der Heilmaßnahme oder dem Erwerb des medizinischen Hilfsmittels ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (§ 275 SGB V) erbracht wurde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode

Wissenschaftlich nicht anerkannt ist eine Behandlungsmethode (s § 64 Abs 1 Nr 2 Buchst f EStDV) dann, wenn Qualität und Wirksamkeit nicht dem allg anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen (BFH BStBl II 2015, 9). Die Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen nach § 2 Abs 1 S 2 SGB V (Phytotherapie, Homöopathie und Anthrop...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Fahrstuhl

Der behinderungsbedingte Einbau eines Fahrstuhls war iRd § 33 EStG nicht berücksichtigungsfähig. Dies galt für den Einbau in das eigene EFH ebenso wie für den Einbau in ein gemietetes Haus (BFH BFH/NV 2004, 1252; 2006, 1469; 2006, 931; 2007, 1081; BStBl II 1997, 607). Nach neuer Rspr des BFH dürften nun auch diese Kosten als ag Belastungen idR anerkannt werden, wenn die etwa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Zu berücksichtigende Kosten

Rn. 2 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören die unmittelbaren Krankheitskosten; das sind diejenigen, die die Heilung einer Krankheit bezwecken, o diejenigen, die dazu dienen, die Krankheit für den Kranken erträglicher zu machen (BFH BStBl II 1999, 227 mwN). Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören nach BFH BStBl II 1999, 227 mwN dana...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einwilligung in die Datenübermittlung (§ 10 Abs 2 S 2 Nr 2 u S 3 EStG)

Rn. 696 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 2 S 2 Nr 2 u S 3 EStG sind durch das BürgerentlastungsG Krankenversicherung mit Wirkung ab dem VZ 2010 neu gefasst worden und durch KroatienAnpG v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266 mit Wirkung zum VZ 2014 redaktionell an die Änderung des § 10 Abs 2 Nr 2 Buchst a S 2 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG angepasst worden (BT-Drucks 18/1529, 52...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Versicherungsunternehmen

Rn. 691 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Bei Beiträgen an Versicherungsunternehmen ist für den SA-Abzug Voraussetzung, dass das Versicherungsunternehmen entweder seinen Sitz oder seine Geschäftsleitung in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem anderen EWR-Vertragsstaat hat (§ 10 Abs 2 Nr 2 Buchst a Doppelbuchst aa EStG) oder, sofern das Versicherungsunternehmen nicht im EU- oder EWR-R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 261 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Mit dem BürgerentlastungsG Krankenversicherung ist die steuermindernde Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen mit Wirkung zum 01.01.2010 vollständig neu geregelt worden. Ab dem VZ 2010 wird innerhalb der sonstigen Vorsorgeaufwendungen zwischen den Beiträgen zur Basiskrankenversicherung (§ 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst a E...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.3.4 Leistungen zum Ausgleich eines Körper- oder Gesundheitsschadens (§ 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I)

Rz. 187e Eine vergleichbare Regelung enthält § 850a Nr. 8 ZPO (Blindenzulagen). Nach dem Gesetzeswortlaut bezieht sich die Regelung nur auf laufende Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, einen körper- oder gesundheitsbedingten Mehraufwand auszugleichen. Erhält der Schuldner also Leistungen wegen seiner Behinderung, greift die Regelung nicht. Die Vorschrift § 54 Abs. 3 Nr....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.3.2 Mutterschaftsgeld (§ 54 Abs. 3 Nr. 2 SGB I)

Rz. 187b Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 21 Abs. 1 Nr. 3 SGB I) mit Lohnersatzfunktion (§ 24i SGB V), die während der Schutzfristen der §§ 3 Abs. 2 und 6 Abs. 1 MuSchG gezahlt wird. Die Höchstgrenze für eine Unpfändbarkeit bildet die Höhe des Elterngeldes nach § 2 BEEG i. R.d. anrechnungsfreien Beträge nach § 10 BEEG, somit grds. 3...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.3.3 Wohngeld (§ 54 Abs. 3 Nr. 2a SGB I)

Rz. 187c Wohngeld gehört nach § 26 SGB I zu den Sozialleistungen i. S. d. § 11 SGB I und ist zweckgebunden. Es ist unpfändbar, soweit die Pfändung nicht wegen Ansprüchen erfolgt, die Gegenstand der §§ 9 und 10 WoGG sind. Zweck der Regelung ist es, auszuschließen, dass Gläubiger, die mit dem Wohnraum des Wohngeldempfängers (Schuldner) in keinem unmittelbaren Zusammenhang steh...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.3.1 Elterngeld- und Betreuungsgeld, Erziehungsgeld und vergleichbare Leistungen der Länder (§ 54 Abs. 3 Nr. 1 SGB I)

Rz. 187a Hierzu zählt auch bis zu einer bestimmten Höhe das Eltern- bzw. Betreuungsgeldgeld (§§ 2, 4a–d BEEG; vgl. Rz 191 ff.). Gem. § 54 Abs. 3 Nr. 1 SGB I sind solche Leistungen bis zur Höhe der nach § 10 BEEG anrechnungsfreien Beträge unpfändbar. Dies sind nach § 10 Abs. 1, 2 BEEG grds. 300 EUR. Bei Mehrlingsgeburten erhöhen sich die Beträge um jeweils 300 EUR (§ 10 Abs. ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.2 Einmalige Geldleistungen

Rz. 185 Unter "einmalige Geldleistungen" des § 54 Abs. 2 SGB I fallen Leistungen, die vom Gesetz nicht als wiederkehrende (laufende) Leistungen ausgestaltet sind, z. B. (Schlegel/Voelzke/Pflüger, JurisPK-SGB I, § 54 SGB I Rn 56): Kostenerstattungen (z. B. bei kieferorthopädischer Behandlung, § 29 SGB V), Rentenabfindungen nach § 107 SGB VI, Beitragserstattungen nach § 210 SGB...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Addition von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen (Nr. 2a)

Rz. 26 Arbeitseinkommen ist auch mit Sozialleistungen zusammenrechenbar (§ 850e Nr. 2a ZPO). Die Regelung erfasst aber nur Geldleistungen nach dem SGB. Die grds. Möglichkeit der Zusammenrechnung von Sozialleistungen (z. B. Wohngeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Kindergeld, Bundeserziehungsgeld, Landeserziehungsgeld) ist anerkannt (BGH, WM 2005, 1369 = unter...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.1 Arbeitslosengeld I

Rz. 189 Arbeitslosengeld I kann gem. § 54 Abs. 4 SGB I "wie Arbeitseinkommen" gepfändet werden (Forderung aus Anspruch B (an Agentur für Arbeit bzw. Versicherungsträger). Damit gelten die Regelungen nach §§ 850 ff. ZPO entsprechend. Drittschuldner ist nach § 334 SGB III die Agentur für Arbeit, die über den Anspruch zu entscheiden hat. Die Vollstreckung wird auch nicht dadurc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.4.1 Allgemeines

Rz. 187g § 54 Abs. 4 SGB I regelt, dass im Übrigen (§ 54 Abs. 3, Abs. 5 SGB I gilt somit nicht) Ansprüche auf laufende Geldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können. Da solche Leistungen regelmäßig Lohnersatzfunktion haben, werden sie vollstreckungsrechtlich dem Arbeitseinkommen gleichgestellt. Laufende Sozialleistungen sind damit grds. pfändbar. Anzuwenden sin...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.7.2 Rentenanwartschaften

Rz. 196 Pfändbar ist ein zukünftiger Anspruch auf Rente, d. h. die Rentenanwartschaft (Anspruch G – nicht Anspruch B!). Die Rentenanwartschaft als Stammrecht ist stets unpfändbar (BGH, Vollstreckung effektiv 2003, 130 = ZVI 2003, 110 = WM 2003, 548 = ZInsO 2003, 330 = MDR 2003, 525 = NJW 2003, 1457 = Rpfleger 2003, 305 = KKZ 2003, 121 = FamRZ 2003, 1010 = DGVZ 2003, 118 = Ju...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Ermittlung des notwendigen Unterhalts

Rz. 24 Bei der Bemessung des pfandfreien Betrags sind grundsätzlich die gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners in Höhe des dem Unterhaltsberechtigten zustehenden Betrags zu berücksichtigen, auch wenn der Schuldner seiner Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang genügt (BGH, Vollstreckung effektiv 2011, 13 = WM 2010, 1754 = FamRZ 2010, 1654 = ZVI 2010, 348 = MDR 2010...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.2.1.1 Billigkeitsprüfung

Rz. 186 Nach § 54 Abs. 2 SGB I ist die Pfändung einmaliger Geldleistungen möglich, wenn und soweit sie nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Leistungsberechtigten, der Art des beizutreibenden Anspruchs sowie der Höhe und Zweckbestimmung der Geldleistung der Billigkeit entspricht. Dies muss das Vollstreckungsgericht im Einzelfall vor Erlass des Pfändungsbeschlus...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10 Sozialleistungen

Rz. 177 Bezüglich der Pfändung von Ansprüchen auf Zahlung von Sozialleistungen enthält § 54, SGB I Sonderregelungen, die sich insbesondere an die Vorschriften über die Pfändung von und den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (§§ 850 bis 850k ZPO) anlehnen. Sie lautet wie folgt: Rz. 178 Zitat § 54 SGB I Pfändung (1) Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen können nicht gepfände...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.1 Unpfändbarkeit von Dienst- und Sachleistungen

Rz. 184 Dienst- und Sachleistungen unterliegen nicht der Pfändung (§ 54 Abs. 1 SGB I). Dies folgt unter anderem aus § 53 Abs. 1 SGB I, wonach solche Leistungen nicht übertragbar und damit unpfändbar sind. Hierunter fallen z. B. Heilbehandlungen, Hilfsmittel, Körperersatzstücke oder Rehabilitationsmaßnahmen.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.2 Arbeitslosengeld II

Rz. 189a Ansprüche auf laufende Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) sind gemäß § 54 Abs. 4 SGB I "wie Arbeitseinkommen" nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 850c ff. ZPO pfändbar (Forderung aus Anspruch B (an Agentur für Arbeit bzw. Versicherungsträger); BGH, WM 2012, 2247 = ZInsO 2012, 2247 = EBE/BGH ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.5 Kurzarbeitergeld

Rz. 193a Kurzarbeit liegt vor, wenn die betriebliche Arbeitszeit vorübergehend verkürzt oder sogar vorübergehend eingestellt wird. So soll der Betrieb ohne Arbeitsplatzabbau wirtschaftlich entlastet werden. Die Mitarbeiter erhalten statt des Lohns sog. Kurzarbeitergeld (vgl. §§ 95 ff. SGB II). Kurzarbeitergeld Lohnersatzleistung Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung f...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen bei Abtretung

Rz. 32 Nach Ansicht des BGH (BGH, MDR 2004, 323 = WM 2003, 2483 = NZA 2004, 119 = BGHReport 2004, 184 = Rpfleger 2004, 170 = NJW-RR 2004, 494 = InVo 2004, 194 = BGHR ZPO § 850e Nr. 2 Abtretung 1 = DB 2004, 650 = ZAP EN-Nr 160/2004 = ProzRB 2004, 92; a. A. BAG, BAGE 101, 130 = AP Nr 5 zu § 850e ZPO = ZVI 2002, 212 = BB 2002, 1546 = NZI 2002, 451 = NZA 2002, 868 = NJW 2002, 3...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Nicht abtretbare Forderungen

Rz. 24 Forderungen sind nur insoweit der Pfändung unterworfen, als sie abtretbar bzw. übertragbar sind (§ 851 ZPO). Eine Ausnahme macht – um Manipulationen zuungunsten des Gläubigers zu verhindern – § 851 Abs. 2 ZPO in den Fällen, in denen die Nichtübertragbarkeit der Forderung ausschließlich auf einer privatrechtlichen Abrede zwischen Forderungsinhaber und Drittschuldner be...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 2 Zuständig für die gerichtlichen Handlungen, die die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte zum Gegenstand haben, ist ausschließlich (§ 802 ZPO) das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht (§ 764 Abs. 1 und 2 ZPO). Das gilt auch für die Pfändung aufgrund einstweiliger Verfügungen und dann, wenn ein Titel eines Familiengerichts oder Arbeitsgerichts v...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Bestimmtheitsgrundsatz

Rz. 34 Unabhängig davon, dass der BGH (Vollstreckung effektiv 2016, 152) eindeutig festgestellt hat, dass das Vollstreckungsgericht nicht befugt ist, eine von dem Gläubiger vorgenommene Verrechnung an ihn geleisteter Zahlungen auf ihre Richtigkeit gemäß § 367 Abs. 1 BGB hin zu überprüfen, da materiellrechtliche Fragen einer Prüfung durch das Vollstreckungsgericht im streng f...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Sozialleistungen (Absatz 3)

Rz. 21 Die Regelung nach Abs. 3 verweist auf Sondervorschriften über die Unpfändbarkeit von Sozialleistungen, insbes. nach § 54, SGB I, § 17 SGB XII, § 37 BAföG, § 2 VermögensbildungsG, § 51 StVollzG.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.4.2 Gläubiger hatte Arbeitseinkommen noch nicht gepfändet

Rz. 192 Ist der Antrag auf Insolvenzgeld entweder vom Schuldner als Arbeitnehmer oder von einem anderen rangmäßig besseren Gläubiger bei der Arbeitsagentur bereits gestellt worden, so kann dieser Anspruch wie ein Anspruch auf Arbeitseinkommen – isoliert – gepfändet werden (§ 171 SGB III). Gepfändet wird mittels des amtlichen Formulars unter Anspruch B (an Agentur für Arbeit ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Die privilegierten Gläubiger (Absatz 1 Satz 1) /Anwendungsbereich

Rz. 3 Privilegiert ist der Gläubiger, wenn er Verwandter in gerader Linie (§ 1601 BGB), insbesondere Kind, Adoptivkind, ehelich erklärtes Kind, jetziger oder früherer Ehegatte, jetziger oder früherer Lebenspartner (§§ 5, 12, 16 LPartG), Elternteil oder Elternteil nach §§ 1615l oder 1615n BGB ist. Hinter der für gesetzliche Unterhaltsansprüche angeordneten Herabsetzung der Pfä...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.6.3 Pfändbarer Betrag bei Vollstreckung durch Zahlkind – Zählkinder sind vorhanden

Rz. 193j Ist neben den Zahlkindern auch ein "Zählkind" vorhanden, wird der pfändbare Betrag zunächst ohne Berücksichtigung des Zählkindvorteils festgelegt (§ 54 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 SGB I, § 76 Satz 2 EStG). Anschließend wird nach § 54 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB I, § 76 Satz 2 EStG der Zählkindvorteil ermittelt und gleichmäßig auf alle (Zahl- und Zählkinder) verteilt. Rz. 193k Be...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.6.1 Pfändbarkeit nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche der berücksichtigten Kinder

Rz. 193d In den Fällen einer Pfändung nach § 54 Abs. 5 SGB I bzw. § 76 Satz 1 EStG kann der Anspruch des Leistungsberechtigten (Schuldner) auf das Kindergeld wegen seiner Zweckbestimmung ausnahmsweise nur durch das jeweilige Kind als Pfändungsgläubiger gepfändet werden und zwar wegen dessen gesetzlicher – nicht vertraglicher – Unterhaltsansprüche. Selbst Ansprüche Dritter au...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsverordnungsermächtigung der Länder (Abs. 3)

Rz. 12 Satz 1 sieht vor, dass die Länder das zentrale Vollstreckungsgericht im Verordnungswege bestimmen (https://justiz.de/onlinedienste/vollstreckungsportal/zwtxt_zenvg/Die_Zentralen_Vollstreckungsgerichte_der_L__nder.pdf). Satz 2 enthält eine Subdelegationsermächtigung auf Länderverwaltungsebene. Satz 3 ermöglicht es dem zentralen Vollstreckungsgericht, mit der Datenverar...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Das Anhörungsverbot ist nicht nur bei der Pfändung als solcher zu beachten, sondern auch – wie praktisch üblich – bei gleichzeitiger Überweisung (BGH, NJW-RR 2017, 1215 = FamRZ 2017, 1850 = MDR 2017, 1385 = Rpfleger 2017, 716). Gleiches gilt bei sonstigen Anordnungen des Vollstreckungsgerichts, durch die für den Gläubiger die Zugriffsmöglichkeiten über die Pfändungsgre...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.3.1 Pfändungsmuster

Rz. 190f Forderung aus Anspruch G Zahlung des Elterngeldes nach dem BEEG, soweit es den Sockelbetrag von 300 EUR (§§ 54 Abs. 3 Nr. 1 SGB I, 10 Abs. 2 BEEG) übersteigt.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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