Fachbeiträge & Kommentare zu Sicherheitsleistung

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.5 Kein überwiegendes Interesse (Absatz 2 Satz 2)

Rz. 8 Verhindert das überwiegende Interesse des Gläubigers Schutzanordnungen zugunsten des Schuldners, ist dieser gleichwohl nicht ganz schutzlos. In den Fällen des § 709 ZPO verbleibt die Sicherheitsleistung des Gläubigers. In den Fällen des § 708 ZPO gibt Abs. 2 Satz 2 dem Gericht die Möglichkeit, das Urteil ebenfalls nur gegen Sicherheitsleistung seitens des Gläubigers fü...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.7 Nr. 7: Urteile in Mietstreitigkeiten

Rz. 8 Nr. 7: Urteile, klagestattgebende und -abweisende, in Mietstreitigkeiten, die zu dem Katalog des § 23 Nr. 2a GVG, also zur Zuständigkeit des Amtsgerichts, gehören. Bei Räumungsurteilen ist gegebenenfalls noch die Bestimmung des § 721 ZPO zu beachten. Wird der Mieter einer Freifläche zur Räumung und Herausgabe verurteilt, so kommt ein Ausspruch zur vorläufigen Vollstrec...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.5 Nr. 5: Urteile im Nachverfahren

Rz. 6 Nr. 5: Urteile im Nachverfahren (§ 600 ZPO), durch die ein im Urkunds-, Wechsel- oder Scheckprozess ergangenes (klagestattgebendes) Vorbehaltsurteil für vorbehaltlos erklärt (bestätigt) wird. Da in diesen Fällen die Hauptsache bereits aus dem Vorbehaltsurteil ohne Sicherheitsleistung vollstreckt werden kann (Nr. 4), kommt der Bestimmung praktische Bedeutung lediglich b...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Nach § 704 ZPO findet die Zwangsvollstreckung nicht nur aus rechtskräftigen, sondern auch aus für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteilen statt. Für bestimmte Fälle (z. B. § 62 Abs. 1 S. 1 ArbGG) ordnet das Gesetz bereits an, dass ein Urteil vorläufig vollstreckbar ist. Im Übrigen ist es Sache des Gerichts, die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils anzuordnen. Di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Verwertung (Absatz 1 Satz 2)

Rz. 9 Die Verwertung und Gläubigerbefriedigung, also bei beweglichen Sachen die Maßnahmen nach den §§ 814 bis 827 ZPO, bei Rechten die Überweisung nebst der Einziehung oder der Veräußerung nach den §§ 835 bis 839, 857 Abs. 5, 858 Abs. 4 ZPO, bei unbeweglichem Vermögen die Zwangsverwaltung bzw. -versteigerung (vgl. § 869 ZPO) darf erst dann betrieben werden, wenn der Gläubige...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Schuldner macht von der Abwendungsbefugnis Gebrauch

Rz. 6 Leistet der Schuldner die Sicherheit (oder hinterlegt er den geschuldeten Gegenstand), ist die Zwangsvollstreckung einstweilen unzulässig (MünchKomm/ZPO-Götz, § 711 Rn. 6). Auch Maßnahmen nach § 720a ZPO sind nicht zulässig. Hat der Schuldner bereits zuvor als Gläubiger Sicherheit geleistet – im Fall des § 708 Nr. 10 ZPO, wenn das erstinstanzliche Urteil abgeändert wor...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.7.1 Antrag des Schuldners auf Schutzanordnungen nach § 712 ZPO

Rz. 12 An das Amts-, Land- oder Oberlandesgericht ... nur per beA In Sachen X ./. Y beantrage ich namens und in Vollmacht des Beklagten, anzuordnen, dass das zu erlassende Urteil nicht für vorläufig vollstreckbar erklärt wird, hilfsweise, die Vollstreckung nach Maßgabe des § 720a ZPO zu beschränken, oder anzuordnen, dass der Beklagte die Zwangsvollstreckung seitens der Klägerin durc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Das Verfahren und die Voraussetzungen der Rückgabe einer geleisteten Sicherheit ist allgemein geregelt in der Vorschrift des § 109 ZPO. Für alle Fälle, in denen der Gläubiger eine Sicherheit nach den §§ 709, 711, § 712 Abs. 2 Satz 2 ZPO geleistet hat, regelt die Bestimmung ein vereinfachtes Verfahren zur Rückgabe der geleisteten Sicherheit, wenn das Urteil rechtskräfti...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.3 Antrag auf Einstellung nach § 719 Abs. 1 Satz 2 ZPO in Verbindung mit § 707 Abs. 1 ZPO

Rz. 20 An das Landgericht In Sachen X ./. Y wird namens und mit Vollmacht des Beklagten beantragt: Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil des Landgerichts ... vom ... (Az.: ...) wird ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt. Begründung Durch das im Antrag näher bezeichnete Versäumnisurteil wurde der Beklagte verurteilt, an den Kläger EUR 7.000 nebst Zinsen in Höh...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Materielle Voraussetzungen

Rz. 8 Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil Revision eingelegt, so ordnet das Revisionsgericht auf Antrag an, dass die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt wird, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteht. Bei Einlegung der Nichtzulassu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.8 Nr. 8: Unterhaltsurteile

Rz. 9 Nr. 8: Unterhaltsurteile, unabhängig davon, ob ein gesetzlicher oder vertraglicher Unterhaltsanspruch tituliert wurde, ob es sich um eine erstmalige Titulierung oder um einen Abänderungstitel (§ 323 ZPO) handelt, ob das Urteil schon den Zahlungsanspruch tituliert oder bei einer Stufenklage zunächst in der ersten Stufe nur den Auskunftsanspruch entscheidet. Damit werden...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Verfahren

Rz. 2 Die Entscheidung setzt einen Antrag des Gläubigers voraus. Dieser ist nach § 714 Abs. 1 ZPO vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung zu stellen, damit die Entscheidung noch in den Urteilstenor aufgenommen werden kann. Eine Nachholung eines in erster Instanz "vergessenen" Antrags in der zweiten Instanz ist nicht möglich (OLG Schleswig, SchlHA 1979, 144; im Einzelnen: ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2 Pfändung in unbewegliches Vermögen (Sicherungshypothek)

Rz. 14 An das Amtsgericht Grundbuchamt Betr.: Vollstreckungsauftrag – hier: Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek In der Vollstreckungssache X ./. Y überreiche ich in der Anlage den gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren Titel mit Vollstreckungsklausel, beide zugestellt am ..., mit Antrag zur Sicherungsvollstreckung, gemäß § 720a ZPO wegen dieser Ansprüche e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Nicht zu ersetzender Nachteil (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 4 Die Schutzanordnung setzt voraus, dass dem Schuldner ein nicht zu ersetzender Nachteil durch die Vollstreckung entstehen würde. Nicht zu ersetzender Nachteil ist mehr als der nach § 710 ZPO ausreichende "schwer zu ersetzende oder schwer abzusehende Nachteil". Ein solcher Fall liegt vor, wenn durch die Vollstreckung ein Schaden entsteht, der nachträglich nicht wieder gu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Nr. 1: Anerkenntnis- und Verzichtsurteile

Rz. 2 Nr. 1: Anerkenntnis- und Verzichtsurteile (§§ 306, 307 ZPO) auch dann, wenn sie als Teilurteile ergehen sowie Anerkenntnisvorbehaltsurteile. Da auch ein eingeschränktes Anerkenntnis, die ohne Einschränkung eingeklagte Leistung Zug-um-Zug zu erbringen, den Beklagten bindet (BGH NJW 2006, 217) und damit im entsprechenden Umfang eine besonders hohe Bestandswahrscheinlichk...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Gebühren des Rechtsanwalts

Rz. 12 Auch die Sicherungsvollstreckung ist Vollstreckung i. S. v. Nr. 3309 VV RVG, so dass der sie betreibende Rechtsanwalt durch die Betreibung derselben die 0,3 Gebühr verdient (LG Freiburg, AnwBl. 1980, 378); die Fortsetzung der Vollstreckung nach Rechtskraft des Titels oder Wegfall der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung ist dann allerdings kein neues "Geschäft" und...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.9 Nr. 9: Urteile betreffend possessorische Ansprüche

Rz. 11 Nr. 9: Urteile, nur klagestattgebende, durch die ein possessorischer Anspruch nach § 861 oder § 862 BGB tituliert wird. Wegen der Verweisung auf die §§ 861, 862 BGB in den §§ 865, 869 BGB findet die Vorschrift auch Anwendung bei Urteilen zugunsten des Teilbesitzers oder des mittelbaren Besitzers auf Wiedereinräumung des Besitzes.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Muster – Antrag auf Rückgabe der Sicherheit/Anordnung des Erlöschens der Bürgschaft

Rz. 7 An das Amts-/Landgericht In Sachen X ./. Y beantrage ich namens und in Vollmacht des Klägers (Gläubigers), die Rückgabe der in dem Verfahren ... geleisteten Sicherheit oder das Erlöschen der dem Beklagten durch Schriftsatz vom ... zugestellten Bürgschaft anzuordnen. Begründung Der Antragsteller hat ein Urteil des LG in ... vom ... gegen den Beklagten erwirkt. Dieses Urteil, geg...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.1 Pfändung in bewegliches Vermögen

Rz. 13 An die Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim Amtsgericht Betr.: Vollstreckungsauftrag In der Vollstreckungssache X ./. Y überreiche ich in der Anlage den gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren Titel mit Vollstreckungsklausel, beide zugestellt am ..., mit Auftrag zur Sicherungsvollstreckung gemäß § 720a ZPO durch Pfändung wegen der folgenden Bet...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Nr. 2: Versäumnisurteile

Rz. 3 Nr. 2: Versäumnisurteile einschließlich der zweiten Versäumnisurteile (§§ 330, 331, 345 ZPO) unabhängig davon, in welcher Instanz (vgl. LG Hildesheim, MDR 1962, 829; BGH, WRP 2017, 418) und gegen welche Partei sie ergehen, sowie Urteile nach Lage der Akten (§ 331a ZPO) gegen die säumige Partei. Keine Anwendung findet die Bestimmung bei der Säumnis beider Parteien (Beck...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.6 Wirkungen der Schutzanordnungen

Rz. 9 Entfällt die Vollstreckbarerklärung des Urteils (oder wird es ausdrücklich für nicht vorläufig vollstreckbar erklärt, § 712 Abs. 1 Satz 2 1. Alt. ZPO), ist die Vollstreckung vor Eintritt der Rechtskraft des Urteils schlechthin ausgeschlossen. Im Falle des § 712 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. ZPO wird die Vollstreckung aus dem Urteil auf die nach § 720a ZPO zu treffenden Maßnahm...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Nr. 4: Urteile bei besonderen Verfahrensarten

Rz. 5 Nr. 4: Die Regelung umfasst alle Urteile, die in der besonderen Verfahrensart des Urkunden- (§ 592 ZPO), Wechsel- (§ 602 ZPO) und Scheckprozesses (§ 605a ZPO) ergehen, gleich ob sie der Klage stattgeben oder sie abweisen; auch wenn die Klage als in der gewählten Prozessart unstatthaft abgewiesen würde (§ 597 Abs. 2 ZPO). Beim Versäumnisurteil geht Nr. 2 und beim Anerke...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.6 Nr. 6: Urteile betreffend Arrest und einstweilige Verfügung

Rz. 7 Nr. 6: Urteile der 1. Instanz, durch die ein beantragter Arrest oder eine einstweilige Verfügung nach mündlicher Verhandlung abgelehnt (§§ 922, 936 ZPO) oder im Beschlusswege erlassene Arrestbefehle oder einstweilige Verfügungen nach Widerspruch aufgrund mündlicher Verhandlung wieder aufgehoben (LG Rostock, Urteil v. 4.9.2020, 3 O 532/20,, juris; § 925 Abs. 2, § 936, §...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Vorpfändung (§ 845 ZPO) und Einholung einer Vermögensauskunft (§ 807 ZPO)

Rz. 8 Ohne Sicherheitsleistung zulässig ist auch die Vorpfändung (OLG Rostock, JurBüro 2006, 382; OLG Stuttgart, JurBüro 1980, 457 m. Anm. Mümmler), da die Pfändung bei der Sicherungsvollstreckung sich nach den allgemeinen Regeln richtet und auch die gleichen Wirkungen entfaltet wie jede Pfändung sonst (Verstrickung, Entstehung eines Pfändungspfandrechts). Der Gläubiger muss...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Antrag nach § 717 Abs. 2 ZPO als Zwischenantrag im schwebenden Prozess

Rz. 22 An das Land-/Oberlandesgericht ... nur per beA Az.: ... Antrag nach § 717 Abs. 2 ZPO In dem vorliegenden Berufungsrechtsstreit X ./. Y werde ich im Namen des Beklagten und Berufungsklägers (weiter) beantragen, den Kläger zu verurteilen, an den Beklagten EUR ... nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem ... zu zahlen. Begründung Der Kläger hat ...mehr

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Zahlungsverjährung (AO-StB ... / d) Dauer der Unterbrechung

Man unterscheidet zwischen Unterbrechungshandlungen mit und ohne Dauerwirkung. Bei den Unterbrechungstatbeständen dauert die Unterbrechung der Verjährung solange fort, bis die Wirkung der Unterbrechungshandlung abgelaufen ist. Das ist z.B. bei einem Zahlungsaufschub (bei Zöllen und Verbrauchsteuern, § 223 AO), der Stundung bzw. der Aussetzung der Vollziehung der Fall. Gleich...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.8 Die prozessuale Geltendmachung des Anspruchs

Rz. 15 Der Ersatzberechtigte (Vollstreckungsschuldner) hat die freie Wahl, ob er seinen Anspruch nach Abs. 2 durch eine selbständige Klage (vgl. Rn. 24), eine Widerklage oder durch einen Zwischenantrag (Inzidentantrag, vgl. Rn. 23) im schwebenden Prozess geltend macht (LG Lübeck, Rpfleger 1982, 439). Eine selbstständige Klage kann am Gerichtsstand der unerlaubten Handlung er...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Pflicht zur Glaubhaftmachung (Absatz 2)

Rz. 3 Die Tatsachenbehauptungen, mit denen die Anträge nach den genannten Bestimmungen begründet werden, sind vom Antragsteller glaubhaft zu machen. Zulässig sind die Glaubhaftmachungsmittel des § 294 ZPO; insbesondere auch die eidesstattliche Versicherung des Antragstellers (der Partei) selbst (MünchKomm/ZPO-Götz, § 714 Rn. 4). Die Bestimmung gilt nicht nur für die in den §...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / c) Der Verurteilungsstreitwert

Rz. 13 In vermögensrechtlichen Streitigkeiten sind gemäß § 708 Ziff. 11 ZPO dann Urteile vorläufig ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar, wenn der "Gegenstand der Verurteilung" in der Hauptsache 1.250 Euro nicht übersteigt oder wenn einzig die Entscheidung über die Kosten vollstreckbar ist und eine Vollstreckung im Wert von nicht mehr als 1.500 Euro ermöglicht. Gemäß § 2 ZPO...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 3. Der Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 57 Über den Kostenfestsetzungsantrag entscheidet der Rechtspfleger, nachdem er dem Gegner durch Übersendung einer Kopie des Kostenfestsetzungsantrages Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegeben hat. Hierdurch gewährt er dem Gegner rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Bestreitet der Gegner tatsächliche Angaben des Antragstellers, dann is...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / e) Die Bewertung von Güterrechtssachen

Rz. 50 Güterrechtssachen sind Verfahren, die Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht betreffen (§ 261 FamFG). Bei den Güterrechtssachen geht es im Wesentlichen um den Zugewinnausgleich. Wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) leben, muss bei Scheidung der von den Eheleuten während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn an Vermögen gemäß § ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gerichtsverfahren: Was ist bei einer Honorarklage zu beachten?

Wenn der Mandant die Leistung des Steuerberaters nicht bezahlt, gilt es Honorarklage einzulegen. Hierbei gibt es viele Hürden zu meistern. Entstehen des Anspruchs Der Zeitpunkt ist weder identisch mit dem Zeitpunkt der Erstellung der Rechnung noch mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit. Der Anspruch entsteht vielmehr, sobald der Steuerberater aufgrund des Auftrags irgendeine Tätigke...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.7 Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung/verbleibender Überschuss

In Zeile 68 ergibt sich die Vorauszahlung oder der Überschuss, der mit Minuszeichen einzutragen ist. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig und an das Finanzamt zu entrichten.[1] Wichtig Vorsteuerüberschuss Eine Steueranmeldung, die zu einer Steuervergütung führt (Vorsteuerüberschuss), wirkt erst dann als Steuerfestsetzung unter Vorbehal...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung gilt für Urteile und Beschlüsse nach § 522 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 ZPO (BGH, Beschluss v. 23.1.2018, VI ZR 453/17, juris). Sie will die Ergänzung des Urteils ermöglichen, wenn über die vorläufige Vollstreckbarkeit, über die von Amts wegen zu entscheiden ist, nicht entschieden wurde. Entgegen dem Wortlaut findet die Vorschrift auch dann Anwendung, wenn die ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10.2 Antrag auf Ergänzungsurteil nach § 721 Abs. 1 Satz 3, § 321 ZPO

Rz. 26 An das Amtsgericht Az.: ... In Sachen X ./. Y wurde mir als Vertreter des Beklagten das Urteil des Amtsgerichts ... vom ... am ... zugestellt. Über den von mir schon in der Klageerwiderung vom ... gestellten Antrag auf Bewilligung einer Räumungsfrist hat das Gericht nicht entschieden. Es ist deshalb durch Ergänzungsurteil (§ 721 Abs. 1 Satz 3, § 321 ZPO) zu entscheiden. Ic...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Antrag

Rz. 9 Die Entscheidung des Prozessgerichts nach Abs. 1 setzt keinen, auch keinen hilfsweise gestellten Antrag des Schuldners voraus, was indes die Stellung eines Antrags nicht ausschließt. Antragsberechtigt ist der Schuldner. Das Prozessgericht hat sich von Amts wegen mit der Frage der Bewilligung einer Räumungsfrist zu befassen (BVerfG, WuM 1999, 155). Es gilt allerdings au...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Sicherheitsleistung durch den Gläubiger

Rz. 5 Ist dem Gläubiger im Falle des § 711 Satz 1 ZPO die Sicherheitsleistung gestattet und leistet er diese vor Beginn der Zwangsvollstreckung, ist § 720 ZPO nicht anwendbar mit der Folge, dass der Schuldner die Zwangsvollstreckung nicht abwenden darf und dieselbe uneingeschränkt zulässig ist (Zöller/Herget, § 720 Rn. 2). Leistet der Gläubiger seinerseits die Sicherheit all...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Keine Sicherheitsleistung durch den Schuldner

Rz. 3 Für den Eintritt der Rechtswirkungen des § 720 ZPO ist es ohne Belang, ob der Schuldner von der ihm eingeräumten Befugnis durch Sicherheitsleistung Gebrauch macht. Hat der Schuldner noch keine Sicherheit geleistet, kann der Gläubiger – bei Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen im Übrigen, versteht sich – mit der Vollstreckung beginnen. Der Gerichtsvollzieher z. B...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Sicherheitsleistung durch den Schuldner

Rz. 4 Leistet der Schuldner die ihm nachgelassene Sicherheit, ist der Beginn der Zwangsvollstreckung unzulässig und eine begonnene nach § 775 Nr. 3 ZPO einzustellen; bereits getroffene Vollstreckungsmaßnahmen sind aufzuheben (§ 776 ZPO; Zöller/Herget, § 720 Rn. 1).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung regelt die Rechtsfolgen einer dem Schuldner im Zusammenhang mit der vorläufigen Vollstreckbarkeit aus einem nicht rechtskräftigen Urteil nach § 711 S. 1 ZPO und § 712 Abs. 1 S. 1 ZPO eingeräumten Abwendungsbefugnis. Ist es dem Schuldner gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, soll diese Möglichkeit nicht durch eine eilige...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Bestimmung hat Bedeutung nur bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen (§§ 808 bis 827 ZPO). Bei der Zwangsvollstreckung in Forderungen trifft die Bestimmung des § 839 ZPO eine vergleichbare Regelung. Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass das (zu vollstreckende) Urteil eine Anordnung nach § 711 Satz 1 ZPO oder nach § 712 Abs. 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gefährdung des künftigen Steueranspruchs aus der Auflösung des Ausgleichspostens (§ 4g Abs 2 Hs 2 EStG)

Rn. 97 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Art 5 Abs 3 Unterabs 2 ATAD sieht vor, dass die Vermeidung der Sofortbesteuerung bei nachweislichem und tatsächlichem Risiko, dass die Steuer nicht eingezogen werden kann, von einer Sicherheitsleistung des StPfl abhängig gemacht werden kann. Das in Art 5 Abs 3 ATAD verankerte Umsetzungswahlrecht wurde mit Erweiterung des § 4g Abs 2 EStG idF ...mehr

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FoVo 12/2021, Räumungsschut... / 2 Der Praxistipp

Rechtsmittel genügt nicht Der Entscheidung des AG ist zuzustimmen. Gerade bei einem Versäumnisurteil muss bei Schutzanträgen des Schuldners nach § 765a ZPO gefragt werden, weshalb es überhaupt zur Säumnis gekommen ist. Hat der Schuldner nicht seinerseits alles Erforderliche getan, um die Säumnissituation zu vermeiden, ist eine besondere Härte "wegen besonderer Umstände" schon...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Pflichtverletzung bzgl Ratenzahlung (§ 36 Abs 5 S 4 Nr 5 EStG)

Rn. 94 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 4g Abs 2 S 2 EStG iVm § 36 Abs 5 S 4 Nr 5 EStG stuft es analog zu Art 5 Abs 4 Buchs e ATAD als schädliches Ereignis ein, wenn der StPfl seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Ratenzahlungen nicht nachkommt und über einen angemessenen Zeitraum, der zwölf Monate nicht überschreiten darf, keine Abhilfe für seine Situation schafft. Die...mehr

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§ 10 §§ 86–86i BGB n.F. – Z... / 2. Begründung

Rz. 20 Regierungsentwurf Zitat Zu § 86h BGB-neu (Gläubigerschutz) Bei einer Zulegung oder Zusammenlegung gewährt § 86h BGB-neu den von der Zulegung oder Zusammenlegung betroffenen Gläubigern einen Anspruch auf Sicherheitsleistung für ihre noch nicht fälligen Ansprüche gegen die übernehmende Stiftung, wenn die Erfüllung dieser Ansprüche durch die Zulegung oder die Zusammenlegung...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / II. Regeln der vorläufigen Vollstreckbarkeit

Rz. 51 Die Regeln zur vorläufigen Vollstreckbarkeit von arbeitsgerichtlichen Urteilen tragen dazu bei, dass es sinnvoll ist, parallel zum Kündigungsschutz auch Zahlungsansprüche zu verfolgen. Arbeitsgerichtliche Urteile sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar (§ 62 Abs. 1 S. 1 ArbGG). Allerdings gibt es eine Gefährdungshaftung nach § 717 Abs. 2 ZPO. Wenn der Ar...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / I. Die Kündigungsschutzklage, hilfsweise Nachteilsausgleich

Rz. 47 Der Gesetzgeber hat zum Schutze des Arbeitnehmers mit § 42 Abs. 2 GKG [41] für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eine Norm geschaffen, die den Streitwert auf einen Quartalsverdienst begrenzt. Ein Quartalsverdienst ist etwas anderes als ein dreifacher Monatsverdienst. Bei dem Quartalsverdienst werden ...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / aa) Gläubigerrechte

Rz. 92 (1) Anders als bei der Herausverschmelzung aus Deutschland können die Gläubiger der aufnehmenden deutschen GmbH nicht bereits vor Eintragung der Verschmelzung Sicherheitsleistung verlangen. Vielmehr findet anstelle von § 122j UmwG die allgemeine Gläubigerschutzvorschrift des § 22 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG Anwendung, wonach der Anspruch auf Sicherheitsleistung binnen s...mehr