Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderabschreibung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 114 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 4 EStG enthält 3 (alternative) Tatbestände, die zur Rückgängigmachung der Sonderabschreibung führen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verweis auf die Voraussetzungen der De-Minimis-Verordnung (§ 7b Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 133 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Damit § 7b EStG nicht Gefahr gerät, als europarechtlich unzulässige Beihilfe qualifiziert zu werden, setzt § 7b Abs 5 S 1 EStG als Voraussetzung für die Gewährung der Sonderabschreibung, dass die Voraussetzungen dieser VO eingehalten werden. Um flexibel zu bleiben, wird auf diese VO "in der jeweils geltenden Fassung" Bezug genommen. Dies vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nichteinhaltung der 10-Jahresfrist für die entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken (§ 7b Abs 4 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 115 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 4 Nr 1 EStG sieht die Rückgängigmachung der Sonderabschreibung vor, wenn der StPfl die begünstigte Wohnung nicht 10 Jahre entgeltlich zu Wohnzwecken überlässt. Rn. 116 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Dazu folgende Übersicht für die Verweise:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Verbleibensfrist und der betriebliche Nutzungsumfang (§ 7g Abs 6 Nr 2 EStG)

Rn. 238 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 6 Nr 2 EStG verlangt, damit Sonderabschreibungen beansprucht werden können, eine "Verbleibensfrist": Das WG muss im Jahr der Anschaffung/Herstellung und im darauffolgenden Wj in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs des StPfl verbleiben und dort (fast) ausschließlich betrieblich genutzt werden. Die Vorschrift lehnt sich an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Besonderheiten gegenüber § 7a EStG

Rn. 228 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Von den gemeinsamen Vorschriften in § 7a EStG sind auf die Sonderabschreibung nach § 7g Abs 5ff EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Steuerfreie Veräußerung des Objekts innerhalb der 10-Jahresfrist (§ 7b Abs 4 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 118 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 4 Nr 2 EStG sieht eine Rückgängigmachung der Sonderabschreibung vor, wenn die begünstigte Wohnung oder ein Gebäude mit einer begünstigten Wohnung im Jahr der Anschaffung/Herstellung oder in den folgenden 9 Jahren veräußert wird und der Veräußerungsgewinn nicht (betreffend PV insb iF § 23 EStG) der ESt/KSt unterliegt. Rn. 118a Stand:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

Rn. 32 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wie bei den Überschusseinkünften hat der StPfl ein Wahlrecht (s Rn 31).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerbilanz

Rn. 33 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Wahlrecht gilt auch für Bilanzierer, aber dort nur für die StB.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die begünstigte Maßnahme wird im Bereich des BV durchgeführt.

a) Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG Rn. 32 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wie bei den Überschusseinkünften hat der StPfl ein Wahlrecht (s Rn 31). b) Bilanzierer ba) Steuerbilanz Rn. 33 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Wahlrecht gilt auch für Bilanzierer, aber dort nur für die StB. bb) Handelsbilanz Rn. 33a Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wegen Wegfalls der umgekehrten Maßgeblichkeit ab 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Überschreitung der Baukostenobergrenze

Rn. 94 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wird diese Baukostenobergrenze innerhalb der ersten 3 Jahre nach Ablauf des Jahres der Anschaffung/Herstellung durch nachträgliche AK/HK überschritten, sieht § 7b Abs 4 S 1 Nr 3 EStG als Sanktion die Rückgängigmachung der Sonderabschreibung vor. Dazu s Rn 121ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Restwertabschreibung

Rn. 246 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nach Ablauf des fünfjährigen Sonderabschreibungszeitraums (§ 7g Abs 5 EStG) berechnet sich die nunmehr allein mögliche lineare AfA nach der Formel "Restwert geteilt durch Restnutzungsdauer", § 7a Abs 9 EStG (glA Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 75, 40. Aufl 2021; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7g EStG Rz 92). Es entscheidet der Restwert am ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtspolitische Wertung

Rn. 21 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die in § 7b EStG-E v 05.02.2016 vorgesehene Sonderabschreibung hätte in 3 Jahren gestaffelt 10 % (1. Jahr), 10 % (2. Jahr) und 9 % (3. Jahr), also zusammen 29 % der Bemessungsgrundlage vorgesehen. Vergleicht man das mit der 4-jährigen Sonderabschreibungsdauer in dem jetzt Gesetz gewordenen § 7b EStG mit insgesamt 4 x 5 % = 20 %, so ist das z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage für nach dem 31.12.2015 endende Wj

Rn. 227 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Eine Sonderabschreibung nach § 7g Abs 5 ff ist seitdem nicht mehr zulässig (§ 13a Abs 3 S 2 EStG, sKulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 1, 40. Aufl 2021); dies betrifft erstmals die nach dem 31.12.2015 endenden Wj (Art 5 Nr 12, 23b des Gesetzes zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 79 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 2 EStG stellt weitere Voraussetzungen dafür auf, dass die Sonderabschreibung in Anspruch genommen werden darf. Es handelt sich dabei um folgende, kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebseröffnung

Rn. 234 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Bei der Frage der Inanspruchnahme der Sonderabschreibung im Wj der Betriebseröffnung ergibt sich daraus:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die teilweise Neufassung des § 7g EStG durch das StÄndG 2015

Rn. 1 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g EStG befindet systematisch im II. Abschnitt des EStG ("Einkommen") und dort in den Vorschriften über die Gewinnermittlung (= Nr 3.), das sind die §§ 4–7i EStG (§ 7k EStG wurde mit Wirkung ab 01.01.2015 aufgehoben). Rn. 2 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g EStG idF ab StÄndG 2015 hat folgenden Aufbaumehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Veräußerung innerhalb der 10-Jahresfrist

Rn. 101 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der "Haken" (kritisch auch Hechtner, NWB 38/2018, 2761) an diesem Tatbestandsmerkmal ist, dass der Anspruchsberechtigte die Einhaltung dieser Frist auch dann nachweisen muss, wenn das Gebäude innerhalb dieses Zeitraums veräußert wird (BR-Drucks 470/18, 10; BMF v 07.07.2020, BStBl I 2020, 623 Tz 76; Morawitz, DStR 2019, 1545; Becker/Müller/R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Bezugnahme auf § 7b Abs 2 EStG

Rn. 108 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Aus der Bezugnahme auf § 7b Abs 2 EStG ergibt sich, dass alle dortigen Voraussetzungen eingehalten sein müssen: Der "richtige" Zeitraum für den Bauantrag/Bauanzeige ist eingehalten (§ 7b Abs 2 Nr 1 EStG) Es werden neue, bisher nicht vorhandene Wohnungen inkl Nebenräume geschaffen (§ 7b Abs 2 Nr 1 EStG) Die AK/HK übersteigen nicht EUR 3 000 (dh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 230 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Hierbei ist zu unterscheiden wie folgt (§ 52 Abs 16 S 1 EStG idF Art 1 Nr 18 Buchst c JStG 2020 v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übersicht über die Vorschrift

Rn. 25 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Überblicksweise ist die Vorschrift wie folgt aufgebaut:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Beihilfe-Problematik

Rn. 4 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Bei § 7b EStG handelt es sich um eine Sonderabschreibung, schon ausweislich der Überschrift der Vorschrift ("Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau"). Hier stellt sich wie bei anderen Sonderabschreibungen auch die Frage, inwieweit eine solche mit Art 107 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Abl EG Nr C 115 v 09.05.2008, 47, in Kraft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 214 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die umfangreichen Änderungen des § 7g EStG durch Art 1 Nr 4 des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) betreffen auch Abs 6 des § 7g EStG, zum Anwendungszeitraum s Rn 5. Für den Bereich der Sonderabschreibungen ergeben sich folgende Änderungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Die Abschreibungsdauer (§ 7b Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 1 S 1 EStG-E ermöglicht eine Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung/Herstellung (Jahr 1) und in den 3 aufeinanderfolgenden Jahren (Jahr 2, 3, 4). Rn. 71 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zur Frage, wie sich die AfA nach Ablauf dieses 4-Jahreszeitraums bestimmt ("Restwert-AfA") s Rn 77f.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Keine Koppelung an den IAB

Rn. 229 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Ob der StPfl vor Anschaffung/Herstellung des betreffenden WG den IAB geltend gemacht hat, ist für die Frage, ob er Sonderabschreibungen nach § 7g Abs 5ff EStG beansprucht, ohne Bedeutung (glA Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7g EStG Rz 80).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die begünstigten WG (§ 7g Abs 5 EStG)

Rn. 236 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wie beim IAB muss es sich um abnutzbare bewegliche WG des AV handeln, das bedeutet: Rn. 237 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Ob bei Sammelposten-WG (§ 6 Abs 2a EStG) Sonderabschreibungen möglich sind, ist strittig.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Anwendbarkeit der Vorschriften des § 7a EStG

Rn. 38 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Von § 7a EStG ist nach hier vertretener Ansicht anwendbar bzw nicht anwendbar:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Zeitraum für die Stellung des Bauantrags/Tätigung der Bauanzeige

Rn. 81 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 2 Nr 1 EStG verlangt, dass der Bauantrag/die Bauanzeige für die neu geschaffenen Wohnungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums gestellt wird, und zwar nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022. Dabei werden Bauantrag und Bauanzeige gleichbehandelt ("oder"). Rn. 82 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für die Begriffe des "Bauantrags" und der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besonderheiten bei der Gewinnermittlung nach § 13a EStG

a) Rechtslage für vor dem 31.12.2015 endende Wj Rn. 226 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Hier war wie folgt zu unterscheiden (BMF v 25.02.2004, BStBl I 2004,337 Tz 32 zu § 7g EStG aF – Ansparrücklage – und wohl auch, obwohl nicht explizit unterschieden wird, BMF v 20.11.2013, BStBl I 2013, 1493 Tz 47 EStG zum IAB) iF § 13a Abs 3–5 EStG: insoweit keine Sonderabschreibung möglich, iF §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die begünstigten StPfl

1. Der Grundsatz Rn. 225 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Sonderabschreibung können grds beanspruchen: natürliche, unbeschränkt oder beschränkt stpfl Personen, PersGes oder Gemeinschaften (§ 7g Abs 7 EStG). Dabei kann sich die Sonderabschreibung auf das Gesamthands- oder das Sonder-BV eines oder mehrerer Gesellschafter/Gemeinschafter beziehen. Mangels Koppelung an den IAB kann ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die betragliche Begrenzung der AK/HK = Baukostenobergrenze je qm Wohnfläche (§ 7b Abs 2 Nr 2 EStG)

1. Allgemeines Rn. 86 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b EStG will keine Luxus-Neubauwohnungen fördern und begrenzt daher die AK/HK auf EUR 3.000 je qm Wohnfläche (BR-Drucks 470/18, 10: "Begrenzung der Anschaffung oder Herstellung hochpreisigen Mietwohnraums"; Morawitz, DStR 2019, 1545; Kaminski, Stbg 2019, 487). Zur verfassungsrechtlichen Seite der Begrenzung s Rn 18. 2. Begriff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die dauerhafte Vermietung zu Wohnzwecken (§ 7b Abs 2 Nr 3 EStG)

1. Sinn und Zweck der Regelung Rn. 95 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Damit die neu geschaffenen Wohnungen nicht alsbald dem Wohnungsmarkt durch Umwandlung in Gewerbeflächen wieder entzogen werden, sieht § 7b Abs 2 Nr 3 EStG Folgendes vor: Die Wohnung muss im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den folgenden 9 Jahren (vereinfacht: 10 Jahre) der entgeltlichen Überlassung zu Wohn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Die begünstigten Betriebe (§ 7g Abs 6 Nr 1 EStG)

a) Zeitlicher Anwendungsbereich Rn. 230 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Hierbei ist zu unterscheiden wie folgt (§ 52 Abs 16 S 1 EStG idF Art 1 Nr 18 Buchst c JStG 2020 v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. TEUR-200-Grenze für Unternehmen (§ 7b Abs 5 S 2, 3 EStG)

Rn. 135 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wie bereits unter s Rn 5 ausgeführt, sieht Art 3 Abs 2 der De-Minimis-Verordnung vor, dass der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-Minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von 3 Steuerjahren nicht TEUR 200 übersteigen darf. § 7b Abs 5 S 2 EStG übernimmt dies wortgleich. Zum Begriff des "einzigen Unter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der bestimmte Zeitraum für den Bauantrag/die Bauanzeige (§ 7b Abs 2 Nr 1 EStG)

1. Übersicht Rn. 80 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 2 Nr 1 EStG betrifft den Zeitraum für die Stellung des Bauantrags/Tätigung der Bauanzeige betrifft nicht den Zeitraum, innerhalb dessen die neue Wohnung fertiggestellt sein muss. 2. Der Zeitraum für die Stellung des Bauantrags/Tätigung der Bauanzeige Rn. 81 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 2 Nr 1 EStG verlangt, dass der B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wohnung

Rn. 44 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Aus dem Begriff "Wohnung" in § 7b Abs 1 S 1 EStG sowie aus dem Verweis in § 7b Abs 2 Nr 1 EStG auf § 181 Abs 9 BewG ergibt sich, dass der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff erfüllt sein muss (BR-Drucks 470/18, 8, der auf § 181 Abs 9 BewG Bezug nimmt, (ebenso BMF v 07.07.2020, BStBl I 2020, 623 Tz 20; Karrenbrock/Keiper, NWB 4/2020, 264). D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Überblick über die Vorschrift

Rn. 30 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g EStG lässt sich wie folgt gliedern:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 86 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b EStG will keine Luxus-Neubauwohnungen fördern und begrenzt daher die AK/HK auf EUR 3.000 je qm Wohnfläche (BR-Drucks 470/18, 10: "Begrenzung der Anschaffung oder Herstellung hochpreisigen Mietwohnraums"; Morawitz, DStR 2019, 1545; Kaminski, Stbg 2019, 487). Zur verfassungsrechtlichen Seite der Begrenzung s Rn 18.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sinn und Zweck der Regelung

Rn. 95 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Damit die neu geschaffenen Wohnungen nicht alsbald dem Wohnungsmarkt durch Umwandlung in Gewerbeflächen wieder entzogen werden, sieht § 7b Abs 2 Nr 3 EStG Folgendes vor: Die Wohnung muss im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den folgenden 9 Jahren (vereinfacht: 10 Jahre) der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen, wobei die vorü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 167 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 2 S 3 EStG (der bisherige S 2, geändert durch Art 1 Nr 4 Buchst b Doppelbuchst bb JStG 2020 v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, s Rn 5) sieht vor, dass die Gewinnhinzurechnung lt s Rn 154–159 (§ 7g Abs 2 S 1 EStG) durch den StPfl wieder (teilweise oder vollständig) neutralisiert werden kann, indem er die AK/HK (ursprüngliche und nacht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 80 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 2 Nr 1 EStG betrifft den Zeitraum für die Stellung des Bauantrags/Tätigung der Bauanzeige betrifft nicht den Zeitraum, innerhalb dessen die neue Wohnung fertiggestellt sein muss.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Inner- oder außerbilanzieller Ansatz?

Rn. 32 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Bei Bilanzierern (dh Gewerbetreibende, Freiberufler oder LuF-Betriebe, die ihren Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG oder § 5 EStG ermitteln) ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Abgrenzung zwischen der Betragsgrenze nach § 7b Abs 2 Nr 2 EStG (Baukostenobergrenze) und der förderfähigen Bemessungsgrundlage nach § 7b Abs 3 EStG

Rn. 92 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zu unterscheiden sind: Rn. 93 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Diesen betragsmäßigen Unterschied nennt der Gesetzg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Rechtsfolgen der Neutralisierung für die Abschreibungen (§ 7g Abs 2 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 172 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 2 S 2 Hs 2 EStG befasst sich – mE nur deklaratorisch, weil sich dies schon aus allg Grundsätzen ergibt – mit den Rechtsfolgen einer durchgeführten Neutralisierung. Es mindern sich, weil sich dies schon durch die Neutralisierung steuermindernd ausgewirkt hat: die AfA-Bemessungsgrundlagen für jede Art von Abschreibung (linear, degress...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begrifflichkeiten

Rn. 87 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zum Begriff der AK s § 7 Rn 381–384 (Handzik) Zum Begriff der HK s § 7 Rn 385–390a (Handzik) Es sind auch zu berücksichtigen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus v 04.08.2019 (BGBl I 2019, 1122)

Rn. 3 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Bundesregierung griff dieses Thema aufgrund der entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag v 12.03.2018 wieder auf und legte am 20.09.2018 einen Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vor (BR-Drucks 470/18). In der Begründung heißt es, dass man private Investoren möglichst zeitnah zum Neubau von Mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Kurzübersicht in Abc-Form

Rn. 58 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Computer-Hardware materielles (bewegliches) WG, s BMF v 26.02.2021, FR 2021, 339 Tz 1 für Wj, die nach dem 31.12.2020 enden, daher IAB-fähig. Computer-Software immaterielles WG, s BMF v 26.02.2021, FR 2021, 339 Tz 1, für Wj, die nach dem 31.12.2020 enden, dh nicht IAB-fähig. Für davorliegende Wj Ausnahme aber für sog Trivialsoftware (= beweglic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Konsequenzen für die entscheidenden Merkmale des Betriebs

Rn. 232 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Aus dem zeitlichen Anwendungsbereich folgt: Rn. 233 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Es entscheiden dann auch unterschiedli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Sonstige Hinweise

Rn. 141 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 37 Abs 3 S 10 ESG ermöglicht eine Berücksichtigung negativer Einkünfte aus VuV bei den Vorauszahlungen abweichend von den S 8 und 9 des § 37 Abs 3 EStG bereits im Jahr der Anschaffung/Herstellung des Gebäudes, was der Gesetzgeber ebenfalls als Anreiz verstanden haben will (BT-Drucks 19/4949, 15). Entsprechendes gilt für das LSt-Ermäßigungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Die 10-Jahresfrist in § 7b Abs 2 Nr 3 EStG

Rn. 15 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nur solche neue Objekte sind begünstigt, die mindestens 10 Jahre lang der entgeltlichen Überlassung von Wohnzwecken dienen, wobei die vorübergehende Beherbergung von Personen nicht als Wohnzwecke angesehen wird. Die 10-Jahresfrist ist nicht zu beanstanden, weil nur nachhaltig vermieteter Wohnraum die Lage auf dem Wohnungsmarkt entspannen kan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelheiten

Rn. 150 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Daraus folgt:mehr