Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderabschreibung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Anwendbarkeit der Vorschriften des § 7a EStG

Rn. 38 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Von § 7a EStG ist nach hier vertretener Ansicht anwendbar bzw nicht anwendbar:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Zeitraum für die Stellung des Bauantrags/Tätigung der Bauanzeige

Rn. 81 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 2 Nr 1 EStG verlangt, dass der Bauantrag/die Bauanzeige für die neu geschaffenen Wohnungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums gestellt wird, und zwar nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022. Dabei werden Bauantrag und Bauanzeige gleichbehandelt ("oder"). Rn. 82 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für die Begriffe des "Bauantrags" und der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besonderheiten bei der Gewinnermittlung nach § 13a EStG

a) Rechtslage für vor dem 31.12.2015 endende Wj Rn. 226 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Hier war wie folgt zu unterscheiden (BMF v 25.02.2004, BStBl I 2004,337 Tz 32 zu § 7g EStG aF – Ansparrücklage – und wohl auch, obwohl nicht explizit unterschieden wird, BMF v 20.11.2013, BStBl I 2013, 1493 Tz 47 EStG zum IAB) iF § 13a Abs 3–5 EStG: insoweit keine Sonderabschreibung möglich, iF §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die begünstigten StPfl

1. Der Grundsatz Rn. 225 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Sonderabschreibung können grds beanspruchen: natürliche, unbeschränkt oder beschränkt stpfl Personen, PersGes oder Gemeinschaften (§ 7g Abs 7 EStG). Dabei kann sich die Sonderabschreibung auf das Gesamthands- oder das Sonder-BV eines oder mehrerer Gesellschafter/Gemeinschafter beziehen. Mangels Koppelung an den IAB kann ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die betragliche Begrenzung der AK/HK = Baukostenobergrenze je qm Wohnfläche (§ 7b Abs 2 Nr 2 EStG)

1. Allgemeines Rn. 86 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b EStG will keine Luxus-Neubauwohnungen fördern und begrenzt daher die AK/HK auf EUR 3.000 je qm Wohnfläche (BR-Drucks 470/18, 10: "Begrenzung der Anschaffung oder Herstellung hochpreisigen Mietwohnraums"; Morawitz, DStR 2019, 1545; Kaminski, Stbg 2019, 487). Zur verfassungsrechtlichen Seite der Begrenzung s Rn 18. 2. Begriff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die dauerhafte Vermietung zu Wohnzwecken (§ 7b Abs 2 Nr 3 EStG)

1. Sinn und Zweck der Regelung Rn. 95 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Damit die neu geschaffenen Wohnungen nicht alsbald dem Wohnungsmarkt durch Umwandlung in Gewerbeflächen wieder entzogen werden, sieht § 7b Abs 2 Nr 3 EStG Folgendes vor: Die Wohnung muss im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den folgenden 9 Jahren (vereinfacht: 10 Jahre) der entgeltlichen Überlassung zu Wohn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Die begünstigten Betriebe (§ 7g Abs 6 Nr 1 EStG)

a) Zeitlicher Anwendungsbereich Rn. 230 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Hierbei ist zu unterscheiden wie folgt (§ 52 Abs 16 S 1 EStG idF Art 1 Nr 18 Buchst c JStG 2020 v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der bestimmte Zeitraum für den Bauantrag/die Bauanzeige (§ 7b Abs 2 Nr 1 EStG)

1. Übersicht Rn. 80 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 2 Nr 1 EStG betrifft den Zeitraum für die Stellung des Bauantrags/Tätigung der Bauanzeige betrifft nicht den Zeitraum, innerhalb dessen die neue Wohnung fertiggestellt sein muss. 2. Der Zeitraum für die Stellung des Bauantrags/Tätigung der Bauanzeige Rn. 81 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 2 Nr 1 EStG verlangt, dass der B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. TEUR-200-Grenze für Unternehmen (§ 7b Abs 5 S 2, 3 EStG)

Rn. 135 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wie bereits unter s Rn 5 ausgeführt, sieht Art 3 Abs 2 der De-Minimis-Verordnung vor, dass der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-Minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von 3 Steuerjahren nicht TEUR 200 übersteigen darf. § 7b Abs 5 S 2 EStG übernimmt dies wortgleich. Zum Begriff des "einzigen Unter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wohnung

Rn. 44 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Aus dem Begriff "Wohnung" in § 7b Abs 1 S 1 EStG sowie aus dem Verweis in § 7b Abs 2 Nr 1 EStG auf § 181 Abs 9 BewG ergibt sich, dass der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff erfüllt sein muss (BR-Drucks 470/18, 8, der auf § 181 Abs 9 BewG Bezug nimmt, (ebenso BMF v 07.07.2020, BStBl I 2020, 623 Tz 20; Karrenbrock/Keiper, NWB 4/2020, 264). D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Überblick über die Vorschrift

Rn. 30 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g EStG lässt sich wie folgt gliedern:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 86 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b EStG will keine Luxus-Neubauwohnungen fördern und begrenzt daher die AK/HK auf EUR 3.000 je qm Wohnfläche (BR-Drucks 470/18, 10: "Begrenzung der Anschaffung oder Herstellung hochpreisigen Mietwohnraums"; Morawitz, DStR 2019, 1545; Kaminski, Stbg 2019, 487). Zur verfassungsrechtlichen Seite der Begrenzung s Rn 18.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sinn und Zweck der Regelung

Rn. 95 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Damit die neu geschaffenen Wohnungen nicht alsbald dem Wohnungsmarkt durch Umwandlung in Gewerbeflächen wieder entzogen werden, sieht § 7b Abs 2 Nr 3 EStG Folgendes vor: Die Wohnung muss im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den folgenden 9 Jahren (vereinfacht: 10 Jahre) der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen, wobei die vorü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 167 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 2 S 3 EStG (der bisherige S 2, geändert durch Art 1 Nr 4 Buchst b Doppelbuchst bb JStG 2020 v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, s Rn 5) sieht vor, dass die Gewinnhinzurechnung lt s Rn 154–159 (§ 7g Abs 2 S 1 EStG) durch den StPfl wieder (teilweise oder vollständig) neutralisiert werden kann, indem er die AK/HK (ursprüngliche und nacht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 80 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 2 Nr 1 EStG betrifft den Zeitraum für die Stellung des Bauantrags/Tätigung der Bauanzeige betrifft nicht den Zeitraum, innerhalb dessen die neue Wohnung fertiggestellt sein muss.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Inner- oder außerbilanzieller Ansatz?

Rn. 32 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Bei Bilanzierern (dh Gewerbetreibende, Freiberufler oder LuF-Betriebe, die ihren Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG oder § 5 EStG ermitteln) ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Abgrenzung zwischen der Betragsgrenze nach § 7b Abs 2 Nr 2 EStG (Baukostenobergrenze) und der förderfähigen Bemessungsgrundlage nach § 7b Abs 3 EStG

Rn. 92 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zu unterscheiden sind: Rn. 93 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Diesen betragsmäßigen Unterschied nennt der Gesetzg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Rechtsfolgen der Neutralisierung für die Abschreibungen (§ 7g Abs 2 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 172 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 2 S 2 Hs 2 EStG befasst sich – mE nur deklaratorisch, weil sich dies schon aus allg Grundsätzen ergibt – mit den Rechtsfolgen einer durchgeführten Neutralisierung. Es mindern sich, weil sich dies schon durch die Neutralisierung steuermindernd ausgewirkt hat: die AfA-Bemessungsgrundlagen für jede Art von Abschreibung (linear, degress...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begrifflichkeiten

Rn. 87 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zum Begriff der AK s § 7 Rn 381–384 (Handzik) Zum Begriff der HK s § 7 Rn 385–390a (Handzik) Es sind auch zu berücksichtigen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus v 04.08.2019 (BGBl I 2019, 1122)

Rn. 3 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Bundesregierung griff dieses Thema aufgrund der entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag v 12.03.2018 wieder auf und legte am 20.09.2018 einen Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vor (BR-Drucks 470/18). In der Begründung heißt es, dass man private Investoren möglichst zeitnah zum Neubau von Mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Kurzübersicht in Abc-Form

Rn. 58 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Computer-Hardware materielles (bewegliches) WG, s BMF v 26.02.2021, FR 2021, 339 Tz 1 für Wj, die nach dem 31.12.2020 enden, daher IAB-fähig. Computer-Software immaterielles WG, s BMF v 26.02.2021, FR 2021, 339 Tz 1, für Wj, die nach dem 31.12.2020 enden, dh nicht IAB-fähig. Für davorliegende Wj Ausnahme aber für sog Trivialsoftware (= beweglic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Konsequenzen für die entscheidenden Merkmale des Betriebs

Rn. 232 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Aus dem zeitlichen Anwendungsbereich folgt: Rn. 233 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Es entscheiden dann auch unterschiedli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Sonstige Hinweise

Rn. 141 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 37 Abs 3 S 10 ESG ermöglicht eine Berücksichtigung negativer Einkünfte aus VuV bei den Vorauszahlungen abweichend von den S 8 und 9 des § 37 Abs 3 EStG bereits im Jahr der Anschaffung/Herstellung des Gebäudes, was der Gesetzgeber ebenfalls als Anreiz verstanden haben will (BT-Drucks 19/4949, 15). Entsprechendes gilt für das LSt-Ermäßigungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Die 10-Jahresfrist in § 7b Abs 2 Nr 3 EStG

Rn. 15 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nur solche neue Objekte sind begünstigt, die mindestens 10 Jahre lang der entgeltlichen Überlassung von Wohnzwecken dienen, wobei die vorübergehende Beherbergung von Personen nicht als Wohnzwecke angesehen wird. Die 10-Jahresfrist ist nicht zu beanstanden, weil nur nachhaltig vermieteter Wohnraum die Lage auf dem Wohnungsmarkt entspannen kan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelheiten

Rn. 150 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Daraus folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Schaffung neuer Wohnungen (§ 7b Abs 2 Nr 1 EStG)

Rn. 85 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber (BT-Drucks 470/18) betont ausdrücklich, dass neue Wohnungen geschaffen werden müssen. Zu den Begriffen "neue Wohnung" s Rn 51 ff und BMF v 07.07.2020, BStBl I 2020, 623 Tz 24–31.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Begrenzte Bemessungsgrundlage

Rn. 19 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 3 EStG sieht als Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung maximal EUR 2.000 je qm Wohnfläche vor. Auch dies ist nicht willkürlich, weil der Gesetzgeber (auch über § 7b Abs 2 Nr 2 EStG mit der 3.000-EUR-Grenze) nur preiswerten Wohnraum fördern will (s Rn 18). Im Übrigen kann der Investor nach § 7 Abs 4 EStG linear abschreiben (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die letztmalige Inanspruchnahme der Vorschrift (§ 52 Abs 15a EStG)

Rn. 27 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wann der StPfl die Sonderabschreibung letztmalig in Anspruch nehmen kann, hängt zeitlich wie folgt ab:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ausnahme: Gewinnermittlung nach § 13a EStG

Rn. 37 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 13a Abs 3 S 2 EStG sieht ausdrücklich vor, dass Sonderabschreibungen bei der Gewinnermittlung nach § 13a EStG nicht zulässig sind.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Änderungen durch das JStG 2020

Rn. 5 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber nahm durch Art 1 Nr 4 JStG 2020 (v 28.12.2020, BGBl I 2020, 3095) erhebliche Änderungen an § 7g EStG vor (s Weiss, BB 2020, 1963):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Restwert-Abschreibung (§ 7a Abs 9 EStG)

Rn. 77 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nach Ablauf des 4-jährigen Sonderabschreibungszeitraums oder jedenfalls nach Ablauf des VZ 2026 bzw des letzten vor dem 01.01.2027 endenden Wj (s § 52 Abs 15a EStG) berechnet sich die danach nur noch mögliche lineare AfA nach der Formel "Restwert geteilt durch Restnutzungsdauer" aufgrund § 7a Abs 9 EStG (zu dessen Anwendbarkeit s Rn 38, eben...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 39 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Damit der StPfl Sonderabschreibungen geltend machen kann, muss das betreffende Objekt folgende Voraussetzungen erfüllen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Höhe der Gewinngrenze (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst b EStG)

Rn. 124 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wie bereits unter s Rn 120 ausgeführt, wurde die Gewinngrenze im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens von TEUR 150 auf TEUR 200 erhöht, was positiv zu werten ist. Es sollen ja nicht bloß allerkleinste Betriebe gefördert werden. Der Gesetzgeber sollte allerdings die Grenze noch weiter erhöhen, weil mittlere Betriebe auch zum Förderkreis gehören...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Ausnahme

Rn. 25 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 4 S 1 EStG sieht vor, die Herabsetzung der AK/HK, die Verringerung der Bemessungsgrundlage und die Hinzurechnung rückgängig zu machen, wenn ein nach § 7g Abs 2 EStG begünstigtes WG nicht bis zum Ende des dem Wj der Anschaffung/Herstellung folgenden Wj in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs (fast) ausschließlich betrieblic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Der entscheidende Zeitpunkt für die Größenmerkmale

Rn. 84 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Hs 1 EStG aF legte diesen entscheidenden Zeitpunkt (es ist eine "Momentaufnahme" nötig) fest: Für die Größenmerkmale, um einen IAB bilden zu können,mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Datenübermittlungspflicht (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 1 EStG)

Rn. 139 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 1 EStG sieht als Grundsatz vor, dass der IAB nur beansprucht werden kann ("IAB können nur in Anspruch genommen werden, wenn…"), wenn der StPfl Folgendes nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch DFÜ ans FA übermittelt: Die Summen der Abzugsbeträge Die nach § 7g Abs 2 EStG hinzuzurechnenden Beträge Die nach § 7g Abs 3,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wohnzwecke

Rn. 96 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Begünstigt ist nur die entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken. Die vorübergehende Beherbergung von Personen ist keine Überlassung zu Wohnzwecken (§ 7b Abs 2 Nr 3 Hs 2 EStG). Aus dem Wort "soweit" folgt. Bei einer solchen vorübergehenden Personenbeherbergung sind die dafür verwendeten Räume aus der Förderung auszuscheiden (BMF v 07.07.2020, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Baukostenobergrenze

Rn. 88 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 2 Nr 2 EStG sieht eine Betragsgrenze von EUR 3 000 für die AK/HK je qm Wohnfläche vor, § 7b Abs 4 Nr 3 EStG nennt diese "Baukostenobergrenze". Aufgrund der Formulierung "nicht übersteigen" sind also genau EUR 3 000 noch unschädlich, EUR 3 001 aber schon schädlich. Die Schädlichkeit erfasst dann nicht bloß den EUR 3 000 übersteigende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Unterschiedliche Größenmerkmale je nach Gewinnermittlung in § 7g Abs 1 S 2 Buchst a–c EStG aF (bis grds 2019)

Rn. 15 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g EStG idF bis grds 2019 setzte unterschiedliche Größenmerkmale für bestimmte Betriebe (abhängig von der Art der Gewinnermittlung) fest, ab deren Überschreitung weder der IAB noch Sonderabschreibungen gewährt wurden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die begünstigten Objekte (§ 7b Abs 1 S 1 EStG)

1. Übersicht Rn. 39 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Damit der StPfl Sonderabschreibungen geltend machen kann, muss das betreffende Objekt folgende Voraussetzungen erfüllen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Steuerliche Wahlrechte (§ 3a Abs 1 S 2, 3 EStG)

Rn. 43 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Etwaige steuerliche Wahlrechte sind im Jahr der Erzielung des Sanierungsertrages sowie im Folgejahr gewinnmindernd auszuüben. Dies ist zulässig, da kein Definitiveffekt vorliegt (Uhländer, DB 2017, 1224, 1230). Das gilt insb für den niedrigeren Teilwert iSd § 6 Abs 1 Nr 1 S 2 u 2 S 2 EStG. Dies ist Rechtsfolge der Norm, anderenfalls käme es ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Umsetzung der Rückgängigmachung (§ 7b Abs 4 S 2–4 EStG)

1. Allgemeines Rn. 124 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 4 S 2–4 EStG enthalten verfahrensrechtliche Regelungen zur Umsetzung der Rückgängigmachung und ähneln § 7g Abs 4 S 2–4 EStG. 2. Aufhebung/Änderung bestehender Bescheide (§ 7b Abs 4 S 2 EStG) Rn. 125 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Damit diese Rückgängigmachung, die S 1 des § 7b Abs 4 EStG anordnet, auch umgesetzt wird, ordne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Neue Wohnung

a) Allgemeines Rn. 43 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zusätzlich zur Gebäudeeigenschaft muss es sich um eine neue Wohnung handeln (§ 7b Abs 1 S 1, 2 EStG). Dies betont auch die Gesetzesbegründung ausdrücklich (BR-Drucks 470/18, 8). Ergänzende Regelungen finden sich dazu in § 7b Abs 2 Nr 1 EStG. b) Wohnung Rn. 44 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Aus dem Begriff "Wohnung" in § 7b Abs 1 S 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die begünstigten StPfl

1. Der Grundsatz Rn. 34 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG-E können grds beanspruchen (ebenso BMF v 07.07.2020, BStBl I 2020, 623 Tz 1): natürliche, beschränkt oder unbeschränkt stpfl Personen unbeschränkt oder beschränkt stpfl Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen iSd § 1 KStG, sofern ("neben") die lineare Abschreibung nach § 7 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 124 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 4 S 2–4 EStG enthalten verfahrensrechtliche Regelungen zur Umsetzung der Rückgängigmachung und ähneln § 7g Abs 4 S 2–4 EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Die Abschreibungssätze (§ 7b Abs 1 S 1 EStG)

1. Einheitliche Sätze der Sonderabschreibung Rn. 72 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 1 S 1 EStG sieht eine einheitliche Maximal-Höhe der jährlichen Sonderabschreibung vor:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 43 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zusätzlich zur Gebäudeeigenschaft muss es sich um eine neue Wohnung handeln (§ 7b Abs 1 S 1, 2 EStG). Dies betont auch die Gesetzesbegründung ausdrücklich (BR-Drucks 470/18, 8). Ergänzende Regelungen finden sich dazu in § 7b Abs 2 Nr 1 EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufhebung/Änderung bestehender Bescheide (§ 7b Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 125 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Damit diese Rückgängigmachung, die S 1 des § 7b Abs 4 EStG anordnet, auch umgesetzt wird, ordnet S 2 zwingend ("sind") an, dass Steuer- (§ 155 Abs 1 S 1 AO) oder Feststellungsbescheide (§ 179 Abs 1 AO) insoweit aufzuheben oder zu ändern sind (s zur Terminologie § 173 Abs 1 S 1 AO am Anfang).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anlaufhemmung (§ 7b Abs 4 S 3 Hs 2 EStG)

Rn. 127 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 4 S 3 Hs 2 EStG sieht vor, dass die Festsetzungsfristen für das Jahr der Anschaffung/Herstellung und für die folgenden 3 Kj erst mit Ablauf des Kj beginnen, in dem das schädliche Ereignis iSd Abs 4 eingetreten ist. Es handelt sich somit um eine sog Anlaufhemmung (s § 170 Abs 2ff AO; BMF v 07.07.2020, BStBl I 2020, 623 Tz 77). Rn. 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Gebäudeeigenschaft

Rn. 40 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Aus dem Wort "neben der Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs 4 EStG" ergibt sich, dass die Voraussetzungen für die lineare AfA nach § 7 Abs 4 EStG gegeben sein müssen, insb muss der Gebäude-Begriff erfüllt sein (s § 7 Rn 317ff (Handzik); BR-Drucks 470/18, 8). Rn. 41 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Daraus folgt:mehr