Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderabschreibung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 107 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 3 EStG legt als Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen die AK/HK der nach Abs 2 begünstigten Wohnung fest, maximal aber EUR 2 000 je qm Wohnfläche. Es entscheiden die tatsächlich angefallenen AK/HK (BR-Drucks 470/18, 11; Hechtner, NWB 38/2018, 2761). Für den Begriff der AK/HK entscheidet wie auch sonst üblich § 255 HGB (s ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Das Fördergebiet (§ 7b Abs 1 S 1, 4 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber beachtet die europarechtlichen Vorgaben (s Rn 7, 8 sowie BR-Drucks 470/18, 9) und weist als Fördergebiet aus: sämtliche EU-Mitgliedstaaten (§ 7b Abs 1 S 1 EStG) sowie den EU-Mitgliedstaaten gleichgestellte Staaten, dh solche, die aufgrund vertraglicher Verpflichtung Amtshilfe entsprechend dem EU-AmtshilfeG (v 26.06.2013, BGBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Auch Aufhebung/Änderung bei Bestandskraft (§ 7b Abs 4 S 3 Hs 1 EStG)

Rn. 126 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Diese Aufhebungs- bzw Änderungspflicht nach § 7b Abs 4 S 2 EStG gilt auch dann, wenn die Steuer- (§ 155 Abs 1 S 1 AO) oder Feststellungsbescheide (§ 179 Abs 1 AO) bestandskräftig geworden sind (§ 7b Abs 4 S 3 Hs 1 EStG). Zum Thema "Bestandskraft" s §§ 172ff AO. Die hier vorgesehene Aufhebungs-/Änderungsmöglichkeit ist eine gesetzlich zugela...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Nichtanwendung des § 233a Abs 2a AO

Rn. 129 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 4 S 4 EStG sieht vor, dass (der eigentlich einschlägige) § 233 Abs 2a AO nicht anzuwenden ist. Die Vorschrift sieht einen anderen Zinslauf vor als § 233a Abs 2 AO (s dazu Tipke/Kruse, AO § 233 Rz 63ff). Der Gesetzgeber will durch die Nichtanwendung des § 233a Abs 2a AO (dh: § 233a Abs 2 AO gilt), dass die Steuernachforderungen voll...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Gleichstellung betrieblicher Nutzung mit Vermietung (grds ab 2020)

Rn. 18 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, s Rn 5) hat in § 7g Abs 1 S 1 EStG (für IAB) und Abs 6 Nr 2 (für Sonderabschreibungen) ab grds 2020 (beachte Sonderregelung für abweichendes Wj in § 52 Abs 16 S 1 Hs 2 EStG idF JStG 2020) auch die Vermietung begünstigt. Bisher war nur die Nutzung im Betrieb möglich und maximal e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Der Grundsatz

Rn. 22 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Es stellt sich die allg Frage, ob Vergünstigungen wie § 7g EStG, also IAB und Sonderabschreibungen mit Art 107 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Abl EG Nr C 115 v 09.05.2008, 47, in Kraft seit 01.12.2009, vormals Art 87 EGV) vereinbar sind. Rn. 23 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nach Art 108 Abs 1 AEUV sind staatliche oder aus staatliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 74 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für die Frage, welche Betriebe den IAB bilden können, ist wie folgt zu unterscheiden (§ 52 Abs 16 S 1 Hs 1 EStG idF Art 1 Nr 18c JStG 2020; s Rn 3):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Der Herstellungsfall

Rn. 61 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 "Herstellung" meint wie sonst auch, dass der StPfl das WG (hier: die Wohnung) auf eigene Rechnung und Gefahr herstellt/herstellen lässt und das Baugeschehen beherrscht (s § 7 Rn 347 Fn 1 (Handzik) mit Nachweis zur Rspr). Rn. 62 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Da der Gesetzgeber neue Mietwohnungen fördern will, braucht er das Tatbestandsmerkmal "He...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Neuheit der Wohnung

Rn. 51 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nur wenn "neue" Wohnungen angeschafft/hergestellt werden, kann dies begünstigt sein (§ 7b Abs 1 S 1 EStG). Im Anschaffungsfall ist sie nur dann neu, wenn sie bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wird (§ 7b Abs 1 S 2 EStG). Rn. 52 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Mit "neu" meint der Gesetzgeber – erweiternd etwa gegenüber § 7 EStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Betriebsbezogenheit der Größenmerkmale

Rn. 82 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 EStG aF ordnete aufgrund seiner Formulierung ("der Betrieb") an, dass die dort genannten Größenmerkmale betriebsbezogen (s Rn 68) waren (BFH BStBl II 2016, 936; 2017, 291; FG Münster 6 K 3183/14 F, DStRE 2018, 837 rkr; Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 25, 40. Aufl 2021; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7g EStG Rz 3; Reddig,...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 2. Betrieb/Bilanzierung

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Corona-Maßnahmen und Einkom... / 3.4 Verbesserungen bei den Abschreibungsbedingungen

Ein Ziel der Konjunkturmaßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie war es, Investitionsanreize zu setzen. Dazu sind die Abschreibungsbedingungen für bewegliche Wirtschaftsgüter in mehrfacher Hinsicht verbessert worden. In der Steuererklärung 2021 können sich dadurch höhere Abschreibungsbeträge ergeben. Erfolgt ist die (Wieder-)Einführung einer degres...mehr

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England und Wales1 England ... / (2) Einzelheiten der Einkommensermittlung

Rz. 561 Steuerliche Gewinnermittlungsregeln. Zwar setzt das englische Recht für die steuerliche Gewinnermittlung auf der handelsrechtlichen Gewinnermittlung auf und ermittelt im Wege einer steuerlichen Überleitungsrechnung hieraus das steuerpflichtige Einkommen. Ein gesetzliches Maßgeblichkeitsprinzip wie im deutschen Recht existiert jedoch nicht. Die Realisation von Einkünf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonderabschreibungen

Rn. 12 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Auch für den Begriff der "Sonderabschreibungen" gibt es keine Legaldefinition. Dass man von Sonder-"Abschreibungen" statt von Sonder-"Absetzungen" (vgl § 7 Abs 1 S 1 EStG: "Absetzung" für Abnutzung) spricht, ist ohne Belang. Hier lässt sich insb aus dem Normtext ableiten, ob eine "Sonderabschreibung" vorliegt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Behandlung der nachträglichen HK/AK bei den erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen

Rn. 25 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Werden im Begünstigungszeitraum nachträgliche HK/AK aufgewendet, so erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen ab ihrem Entstehungsjahr (s Rn 24). Rn. 26 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Beispiel 1: Im Jahr 03 werden nachträgliche HK aufgewendet, der Begünstigungszeitraum soll 5 Jahre sein. Es ergibt sich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Das Nebeneinander von Sonderabschreibungen und "normaler" AfA (§ 7a Abs 4 EStG)

Rn. 49 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a Abs 4 EStG betrifft Sonderabschreibungen. Werden bei WG diese tatsächlich in Anspruch genommen, ist daneben auch noch die "normale" AfA vorzunehmen, allerdings nur (BFH I R 83/05, BFH/NV 2006, 1740) in linearer Form nach § 7 Abs 1, 4 EStG. Somit sind abzuschreiben: Gebäude und gleichgestellte WG (§ 7 Abs 5a EStG) nach § 7 Abs 4 EStG (s z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Kein Nebeneinander von degressiver AfA und Sonderabschreibungen (§ 7a Abs 4 EStG)

Rn. 289b Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Ein Nebeneinander von degressiver AfA und Sonderabschreibung verbietet § 7a Abs 4 EStG, der nur die lineare AfA nach § 7 Abs 1–4 EStG zulässig (s § 7a Rn 49f (Handzik)).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XI. Die Ermittlung der Restwert-AfA nach Vornahme von Sonderabschreibungen (§ 7a Abs 9 EStG)

Rn. 61a Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Zur Ermittlung der Restwert-AfA ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die Anrechnung vorgezogener erhöhter Absetzungen/Sonderabschreibungen auf das AfA-Volumen (§ 7a Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 44 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Soweit der StPfl bereits erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen in Anspruch genommen hatte, reduzierte sich dadurch das AfA-Volumen für die Zeit nach Anschaffung/Herstellung des WG (§ 7a Abs 2 S 2 EStG). Die Vorschrift betrifft somit das AfA-Volumen und betrifft nicht den Begünstigungszeitraum (glA Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Allg Auswirkungen auf die Vornahme erhöhter Absetzungen/Sonderabschreibungen bereits für Anzahlungen auf AK/Teil-HK (§ 7a Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 43 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Erlaubte eine Vorschrift (s Rn 37), dass bei einem WG bereits erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen auf Anzahlungen für AK/Teil-HK vorgenommen werden, konnten, so waren die Vorschriften über die erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen mit folgender Maßgabe anzuwenden (§ 7a Abs 2 S 1 EStG): an die Stelle der AK/HK treten die Anzahlungen a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Keine Auswirkung der erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen auf Buchführungsgrenzen (§ 7a Abs 6 EStG)

Rn. 54 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a Abs 6 EStG will verhindern, dass eigentlich buchführungspflichtige Betriebe nur deswegen aus der Buchführungspflicht herausfallen oder nicht buchführungspflichtig werden, weil sie erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen nehmen. Zur Anwendung der Vorschrift iRd Übergangsregelung zu § 15a EStG s R 7a Abs 8 S 1, 2 EStR 2012. Die Vorschrift...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 7a Gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

I. Einführung A. Standort und Zweck der Norm Rn. 1 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a EStG gehört zu den Vorschriften über die Gewinnermittlung (§§ 4–7i EStG, § 7k EStG ist weggefallen). Die Vorschrift enthält einige allg Bestimmungen für §§ 7b–7i EStG betreffend erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, sozusagen einen "Allgemeinen Teil" für diesen Bereich, der wichtige Rege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

Verwaltungsanweisungen: R 7a EStR 2012; H 7a EStH 2020. A. Allgemeines Rn. 9 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a EStG betrifft erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen. Beide Begriffe sind nicht identisch, da sonst § 7a Abs 3 EStG nicht erklärbar wäre, der sich ausschließlich auf die erhöhten Absetzungen bezieht. Zu unterscheiden sind daher:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Übersicht über wichtige steuerliche Abschreibungsvorschriften

Rn. 21 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nachfolgende Übersicht zeigt wichtige steuerliche Abschreibungsvorschriften ("gewöhnliche" Absetzung, erhöhte Absetzung, Sonderabschreibung):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Das Kumulationsverbot (§ 7a Abs 5 EStG)

Rn. 51 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das Kumulationsverbot will verhindern, dass mehrere Abschreibungsvergünstigungen für dasselbe WG (= WG-bezogene Betrachtung, glA Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 25b) kumuliert genommen werden. Dabei gilt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Überblick über die Vorschrift

Rn. 3 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a EStG regelt inmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Mehrere Beteiligte (§ 7a Abs 7 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a Abs 7 EStG geht davon aus, dass die erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen nicht nur Einzelpersonen nehmen können, sondern auch Personenmehrheiten in Form von Gesamthands- oder Bruchteilsgemeinschaften und dass jeder Einzelne dieser Personenmehrheit stpfl ist. Rn. 56 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a Abs 7 EStG regelt, sofern nicht Sond...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Der Begünstigungszeitraum (§ 7a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a Abs 1 S 1 EStG enthält eine Legaldefinition des Begünstigungszeitraums: Es ist der Zeitraum, in dem bei einem WG erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden können. Somit entscheidet grundsätzlich nicht, ob sie tatsächlich vorgenommen werden (glA Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 7). ausnahmsweise, ob sie ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Der Inhalt des Verzeichnisses (§ 7a Abs 8 S 1 EStG)

Rn. 58 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a Abs 8 EStG ordnet Aufzeichnungspflichten an, falls das WG zu einem BV gehört. Dann sind erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen nur zulässig, wenn die WG in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufgenommen werden, das enthalten muss (§ 7a Abs 8 S 1 EStG): Tag der Anschaffung/Herstellung AK/HK (entsprechend: Teil-AK, Teil-HK, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die laufende Führung des Verzeichnisses (§ 7a Abs 8 S 1 EStG)

Rn. 59 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das Verzeichnis muss laufend geführt werden. Dies bedeutet: Es muss nicht zeitnah geführt werden. Es genügt daher, wenn der StPfl erst zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen ein ordnungsgemäßes Verzeichnis vorlegt (BFH BStBl II 1985, 47; H 7a EStH 2020 "Verzeichnis"). ME dürfte somit die Vorlage auch no...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Standort und Zweck der Norm

Rn. 1 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a EStG gehört zu den Vorschriften über die Gewinnermittlung (§§ 4–7i EStG, § 7k EStG ist weggefallen). Die Vorschrift enthält einige allg Bestimmungen für §§ 7b–7i EStG betreffend erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, sozusagen einen "Allgemeinen Teil" für diesen Bereich, der wichtige Regelungen "vor die Klammer zieht" (R 7a Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 378 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die AfA-Bemessungsgrundlage wird für § 7 Abs 4 S 1, 2 EStG grds durch die AK/HK (s § 255 HGB) bestimmt (BFH BStBl II 2014, 878; 2019, 170), insoweit gelten die Erläuterungen zu § 7 Abs 1 EStG (s Rn 109ff) entsprechend. § 7 Abs 4 S 2 EStG verweist auf § 7 Abs 1 S 5 EStG, dh iF der Einlage des Gebäudes ins BV aus einem der Einkünfteerzielung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die normale AfA während des Begünstigungszeitraums

Rn. 28 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Wie oben (s Rn 19) ausgeführt, regelt § 7a Abs 1 EStG auch die Bemessungsgrundlage für die "normale" AfA nach § 7 EStG, wenn nachträgliche HK/AK entstehen. Der bisherige AfA-Satz für die "Normal-AfA" wird dabei auf die neue AfA-Bemessungsgrundlage angewendet. Rn. 29 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Beispiel: Bei einem neuen Betriebs-Kfz (Anschaffun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. "Statt" (§ 7 Abs 2 S 1 EStG idF 2. Corona-SteuerhilfeG)

Rn. 285 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Bei beweglichen WG des AV kann (= Wahlrecht, s Rn 2a, 2b) der StPfl "statt" der linearen AfA degressiv abschreiben. Aus dem Wort "statt" folgt, dass alle Voraussetzungen des § 7 Abs 1 S 1 EStG vorliegen müssen (glA Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 352, insb bewegliche abnutzbare WG Verwendung/Nutzung durch den StPfl zur Erzielung vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unterschiede zwischen der degressiven AfA für bewegliche WG des AV und für Gebäude

Rn. 421 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Folgende Übersicht zeigt wichtige Unterschiede zwischen der degressiven AfA für bewegliche WG des AV (§ 7 Abs 2 EStG) und der für in EU/EWR-Raum liegende Gebäude (§ 7 Abs 5 EStG):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a EStG betrifft erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen. Beide Begriffe sind nicht identisch, da sonst § 7a Abs 3 EStG nicht erklärbar wäre, der sich ausschließlich auf die erhöhten Absetzungen bezieht. Zu unterscheiden sind daher:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick

Rn. 37 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nicht mehr relevante Vorschriften (zB § 7f Abs 3 EStG, § 81 Abs 4 Nr 2b EStDV, § 82f Abs 4 EStDV) erlaubten erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen bereits auf Anzahlungen auf AK bzw auf Teil-HK. § 4 S 2, 5 InvZulG 2007 und § 5 S 2, 5 InvZulG 2010 ordneten nur noch die entsprechende Anwendung von § 7a Abs 2 S 3–5 EStG an. § 7a Abs 2 EStG ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die "Entstehung" der nachträglichen HK/AK

Rn. 22 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Vom Jahr ihrer "Entstehung" an erhöhen die nachträglichen HK/AK die AfA-Bemessungsgrundlage. Dh, es wird so getan, als seien die nachträglichen HK/AK zum Jahresbeginn entstanden (R 7a Abs 3 S 1 EStR 2012), dh, es wird für das Entstehungsjahr die gesamte Jahres-AfA gewährt, auch wenn die Kosten tatsächlich unterjährig angefallen sind, es wird a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Die Regelung des § 7 Abs 1 S 5 EStG (Rechtslage ab 01.01.2011)

Rn. 153 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 1 S 5 EStG aF nannte als Bemessungsgrundlage nur die AK/HK abzüglich der bis zur Einlage bei den Überschusseinkünften vorgenommenen AfA, AfS, Sonderabschreibungen, erhöhten Abschreibungen; es entschied also nicht der Einlagewert (s Rn 153 Tabelle). Es sollte das WG nicht (partiell) doppelt abgeschrieben werden können (s Rn 153 Fn 2)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über § 7a Abs 1 EStG

Rn. 17 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a Abs 1 EStG stellt klar, dass die erhöhten Absetzungen bzw Sonderabschreibungen auch für nachträgliche HK/AK gelten. Rn. 18 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a Abs 1 EStG betrifft in S 1: die Erhöhung der Bemessungsgrundlage durch nachträgliche HK S 2: die Erhöhung der Bemessungsgrundlage durch nachträgliche AK S 3: die Minderung der Bemessungsg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Kostenverteilungsfunktion

Rn. 11 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Kostenverteilungsfunktion ist zunächst nur rechnerisch bedeutsam: Bemessungsgrundlage für die Absetzungen sind die AK/HK oder eine Ersatzgröße, deren Betrag wird auf die Gesamtnutzungsdauer des WG verteilt. Eine Folge davon ist, dass diese Kostenverteilung den StPfl entlastet. Rn. 12 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Kostenverteilungsfunktio...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Die AfA-Zuständigkeit (§ 7 Abs 5 S 1, 2 EStG)

Rn. 450 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für § 7 Abs 5 EStG konnte offen bleiben, ob der StPfl Bauherr oder Erwerber war (BFH BStBl II 1990, 298; 1990, 1024; 1991, 918), wenn nur feststand, dass er das Gebäude spätestens im Jahr der Fertigstellung erworben hatte. Rn. 451 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Im Anschaffungsfall durfte der StPfl jedoch nur degressiv abschreiben, wenn der Herst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die einzelnen Fallgruppen

Rn. 226 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Es sind hierbei folgende Fälle zu unterscheiden, die grds wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art 3 Abs 1 GG) für alle Einkunftsarten gelten (BFH BStBl III 1967, 460; BFH BStBl II 2010, 1035 mit Anm Kanzler, FR 2011, 83): Gar keine AfA/zu geringe AfA wurde angesetzt (zu § 129 AO s Rn 500)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Allgemeines

Rn. 458 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Bei der Vornahme der AfA waren die in § 7 Abs 5 EStG genannten Staffelsätze einzuhalten. Andere Sätze waren nicht zulässig (BFH BStBl II 1976, 414; R 7.4 Abs 6 S 1 EStR 2012). Anders etwa bei § 7b EStG, dort sind Sonderabschreibungen "bis zu" 5 % der Bemessungsgrundlage pa zulässig. Rn. 459 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Da die Staffelsätze zwin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erhöhte Absetzungen

Rn. 10 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für den Begriff der "erhöhten Absetzungen" gibt es keine Legaldefinition. Wichtig ist die Abgrenzung gegenüber der "normalen" Absetzung. Nicht zur "erhöhten" Absetzung gehören: § 7 Abs 4 EStG-AfA: die lineare Gebäude-AfA nach § 7 Abs 4 EStG gehört zur "normalen" Absetzung (FG SchlH EFG 2005, 1026 rkr). Dies zeigt auch der Umkehrschluss aus § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Keine Anwendbarkeit des § 7a EStG

Rn. 13 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nicht unter § 7a EStG fallen: die Bewertungsfreiheit für GWG nach § 6 Abs 2 EStG (s § 7 Rn 108a–108f (Handzik)); der Gewinnabzug nach § 6b Abs 1 EStG; die Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG, § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG; die degressive AfA nach § 7 Abs 2, 5 EStG (s Rn 10) und die AfS (§ 7 Abs 6 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Die AfA nach Ablauf des Begünstigungszeitraums

Rn. 35 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums können keine erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen mehr vorgenommen werden; nur die "normale" AfA nach § 7 EStG ist möglich. Dies bedeutet: idR nur lineare AfA möglich (§ 7a Abs 3, 4 EStG). Ein Wechsel zur degressiven ist nicht möglich (§ 7 Abs 3 S 3 EStG). ausnahmsweise (neben § 7g Abs 5 EStG ist deg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Allgemeines

Rn. 367 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 4 S 1 EStG ist der Normalfall und § 7 Abs 4 S 2 EStG die Ausnahme und nur anstelle des § 7 Abs 4 S 1 EStG zulässig (BFH BStBl II 2018, 646: s § 7 Abs 4 S 2 EStG "anstelle der Absetzungen nach S 1"). § 7 Abs 4 S 2 EStG erlaubt es daher dem StPfl, statt der gesetzlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs 4 S 1 EStG nach der kürzeren tatsächli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Nachträgliche Minderungen der HK/AK (§ 7a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Regelungen über die AfA-Bemessungsgrundlage bei nachträglichen HK/AK gelten für nachträgliche Minderungen spiegelbildlich. Das bedeutet: Rn. 31 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Reduzieren sich im Begünstigungszeitraum nachträglich die HK/AK, so mindert sich die Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen ab dem Beginn ...mehr