Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderabschreibung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Der Gewinn aus Sondernutzungen (§ 13a Abs 6 EStG)

Rn. 184 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei der Ermittlung eines (Teil-)Gewinns für die Sondernutzungen ist danach zu unterscheiden, ob es sich um solche handelt, die in der Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG namentlich aufgeführt sind, bzw um solche, die dort nicht genannt sind. Rn. 185 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wird eine in Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG aufgeführte Sondernutzung selbs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begünstigte Betriebe, begünstigte WG

Rn. 301 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Investitionsabzugsbeträge (IAB) können – unter den weiteren Voraussetzungen – nur LuF in Anspruch nehmen, die ihren Betrieb selbst bewirtschaften u ihren Gewinn nach § 4 Abs 1 o 3 EStG ermitteln. Ausgeschlossen sind somit LuF mit Gewinnermittlung nach § 13a EStG (BMF v 10.11.2015, BStBl I 2015, 877 Rz 85) sowie verpachtete luf Betriebe, auc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Inanspruchnahme IAB, schädliche Verwendung einer Investition

Rn. 303 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Ein IAB kann grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Investition im Betrieb nicht mehr möglich ist; abzustellen ist dabei auf den Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung. Ist der Betrieb im Zeitpunkt der Geltendmachung bereits veräußert o aufgegeben, kann ein IAB nicht mehr vorgenommen werden. Entsprechendes gilt für den F...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.7 Sonderabschreibung, § 7g Abs. 5 EStG (Änderung durch VA)

Die Sonderabschreibung beträgt bisher bis zu 20 %der Investitionskosten und gilt für Betriebe, die die Gewinngrenze von 200.000 EUR im Jahr, das der Investition vorangeht, nicht überschreiten. Zukünftig können bis zu 40 % (vor Vermittlungsausschuss: 50 %) der Investitionskosten abgeschrieben werden. Gilt für Anschaffung von Wirtschaftsgütern nach 31.12.2023mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.6 Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, § 7b EStG (keine Änderung durch VA)

Die Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau können u. a. dann in Anspruch genommen werden, wenn durch Baumaßnahmen auf Grund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 oder nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029 (bisher 1.1.2027) gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige neue, bisher nicht vorhandene, Wohnungen hergestellt werden...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.5 Einzelne Hinzurechnungen

Rz. 352 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG sind dem Ausgangswert hinzuzurechnen: a) Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen Die Hinzurechnungsregelung beruht auf der Überlegung, dass sich die Bewertung nach dem künftigen ausschüttungsfähigen Ertrag, d. h. na...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.7 Zusammenfassendes Beispiel für eine Bewertung im vereinfachten Ertragswertverfahren

Rz. 377 V betreibt ein Speditionsunternehmen, für das er den Gewinn nach § 5 EStG ermittelt. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Ehefrau des V arbeitet durchschnittlich 10 Stunden pro Woche unentgeltlich als Bürokraft in dem Betrieb mit. Eine familienfremde Halbtagskraft erhält für vergleichbare Tätigkeiten ein Jahresgehalt von 15.000 EUR, das sich um Lohnne...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.9 Abfindung einer Kleinbetragsrente, § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG (keine Änderung durch VA)

Auch während der Auszahlungsphase wird die Abfindung einer Kleinbetragsrente möglich sein, wenn die bisherige Rente aufgrund der Durchführung des Versorgungsausgleichs den Wert einer Kleinbetragsrente erreicht oder diesen Wert unterschreitet. Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen beträgt maximal 4.000 EUR (bisher 2.500 EUR) je Quadratmeter Wohnfläche (§ 7b Abs....mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.4 Gründe für Korrekturen des Ausgangswerts

Rz. 351 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 BewG ist der nach Satz 1 ermittelte Ausgangswert um die in § 202 Abs. 1 S. 2 Nrn. 1–3 BewG vorgesehenen Hinzurechnungen und Abzüge zu korrigieren. Der Zweck dieser Korrekturen besteht in erster Linie darin, den Ausgangswert der einzelnen Betriebsergebnisse um solche Vermögensminderungen oder Vermögensmehrungen zu bereinigen, die entweder einmali...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2.2 Ansatz der Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 UStG und Begrenzung auf marktübliches Entgelt

Rz. 539d Entgegen der früheren Annahme des Gesetzgebers sind die Ausgaben oder Kosten nicht immer die Untergrenze dessen, was ein Unternehmer für seine sonstige Leistung verlangt. Manchmal und in manchen Bereichen erbringen Unternehmer sonstige Leistungen ohne kostendeckendes Entgelt an jeden Leistungsempfänger. Dafür können unterschiedliche Gründe ausschlaggebend sein. In s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1.2.1 Jährliche Abschreibung

Die Abschreibung für das Fahrzeug berechnet sich nach den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich Umsatzsteuer und nicht etwa auf Basis des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung. Die Nutzungsdauer bei Neuwagen richtet sich nicht nach der AfA-Tabelle, sondern geht von einer 8-jährigen Nutzungsdauer aus; dies entspricht einer Absc...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.8 Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG

Wer die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 und 2 EStG erfüllt (siehe vorstehende Kapitel), kann auch die 20 %-ige Sonderabschreibung[1] des § 7g Abs. 5 EStG nutzen. Diese Sonderabschreibung ist nicht davon abhängig, dass ein Investitionsabzugsbetrag für das Wirtschaftsgut gebildet wurde. Nur die Anspruchsvoraussetzungen sind gleich. Praxis-Beis...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.9 Ermittlung des Abschreibungsbetrags

Die Förderung durch die Sonderabschreibung wird nicht auf die volle Bemessungsgrundlage gewährt. Hier sind noch 2 maximale Begrenzungen für die Bemessungsgrundlage zu beachten: Erreicht die neue Wohnung den Standard "Effizienzhaus 40 NH", werden maximal 2.500 EUR[1] pro Quadratmeter Wohnfläche gefördert; für alle übrigen förderfähigen Wohnungen werden maximal 2.000 EUR je Quad...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.6 Wegfall der Nutzungsvoraussetzungen

Die Sonderabschreibung fällt nachträglich, wenn das Förderobjekt im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den folgenden 9 Jahren nicht entsprechend der Förderabsicht vom Eigentümer genutzt wird (§ 7b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG). Bei 2 Fallgestaltungen liegt eine schädliche Verletzung der Nutzungsvoraussetzungen vor:mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.4 Nutzungsvoraussetzungen

Wie aus der Überschrift des § 7b EStG bereits hervorgeht, wird nur der Mietwohnungsneubau gefördert, d. h., die Wohnungen müssen nach der Herstellung oder Anschaffung auch so genutzt werden. Dazu kommt, dass die Vermietung entgeltlich erfolgen muss. Eine Selbstnutzung des Eigentümers oder auch kostenlos zu Wohnzwecken überlassene Wohnungen werden nicht begünstigt. Praxis-Bei...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.3 Neue Wohnung

Mit der Sonderabschreibung des § 7b EStG werden nur neue Wohnungen gefördert. Der Gesetzgeber spricht immer dann von einer "neuen Wohnung", wenn der Wohnraum bisher nicht vorhanden war. Das bedeutet also nicht, dass das Gebäude noch nicht vorhanden sein durfte – ein kleiner, aber wichtiger Unterschied. Bei folgenden Maßnahmen entsteht i. S. d. § 7b EStG neuer Wohnraum:[1] Dur...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.8 Anwendung der De-minimis-Verordnung

Beantragt ein Unternehmer die Sonderabschreibung nach § 7b EStG, muss die De-minimis-Verordnung beachtet werden.[1] Die an den Unternehmer gewährten Beihilfen, egal aus welchem Förderprogramm diese gewährt worden sind, dürfen nicht überschritten werden. Maßgeblich für die Berechnung ist ein Zeitraum von 3 Jahren. Die Beihilfegrenzen betragen: 200.000 EUR nach der De-minimis-V...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.10 Checkliste zur Prüfung des Anspruchs auf die Förderung nach § 7b EStG

Hier nochmals eine Checkliste, anhand derer geprüft werden kann, ob ein Anspruch auf die Sonderabschreibung nach § 7b EStG besteht. Ist einer der Punkte der Checkliste nicht erfüllt, kann die Sonderabschreibung nicht genutzt werden. Checkliste: Besteht ein Anspruch auf die Sonderabschreibung nach § 7b EStG?mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 1 Abschreibungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Mietwohnungsneubau

Wird eine Wohnung neu angeschafft oder hergestellt, die entweder im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union belegen ist, kann man, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, eine zusätzliche Sonderabschreibung nach § 7b EStG erhalten. Gefördert werden (neben der Regelabschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG) im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den folg...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.7 Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Damit die richtige Bemessungsgrundlage für die Baukostenobergrenze sowie der Fördergrenze ermittelt werden kann, muss man wissen, welche Kosten als Anschaffungs- oder Herstellungskosten berücksichtigt werden dürfen bzw. müssen. Nicht zu den Anschaffungskosten eines Gebäudes gehören die Aufwendungen für den Grund und Boden sowie die hierauf entfallenen Anschaffungsnebenkosten...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.12 Checkliste: Prüfung des Anspruchs auf die Sonder-AfA

Checkliste: Besteht ein Anspruch auf die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStGmehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.1 Baukostengrenze

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen nicht höher sein als 4.800 EUR[1] je Quadratmeter Wohnfläche (§ 7b Abs. 2 Nr. 2 EStG). Ist diese Grenze überschritten, entfällt die gesamte Förderung des § 7b EStG.[2] Praxis-Beispiel Keine Förderung: Kostengrenze ist überschritten B errichtet im Jahr 2024 (Bauantrag 2023) ein Luxusmietwohngebäude mit einer Wohnfläche von 400 m2...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.2 Ermittlung der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei gemischt genutzten Grundstücken

Wird ein gemischt genutztes Gebäude angeschafft oder fertiggestellt, werden nur die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gefördert, die auf die förderfähigen Wohnungen entfallen.[1] Typischerweise besteht ein gemischt genutztes Gebäude auch aus Nutzflächen, wie z. B. Büro- oder Gewerbeflächen, oder auch aus einer eigengenutzten Wohnung. Zur Ermittlung der abschreibungsfähig...mehr

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Mitarbeiterwohnungen als Weg aus der Wohnungsnot

In Zeiten des Fachkräftemangels und angespannter Wohnungsmärkte entdecken viele Unternehmen die Werkswohnung neu. Laut einer Studie könnten pro Jahr rund 10.000 Wohnungen speziell für Mitarbeitende entstehen. Hierfür bedarf es aber besserer Rahmenbedingungen, fordern Verbände der Wohnungswirtschaft. Das Bündnis "Wirtschaft macht Wohnen" setzt sich zusammen aus dem Bundesverba...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 9.2 Verminderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 6b Abs. 6)

Rz. 122 Nach § 6b Abs. 6 EStG gilt der Betrag, der nach Abzug der übertragenen stillen Reserven verbleibt, als Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Reinvestitionsguts. Der um den Abzug verminderte Betrag bildet somit die Bemessungsgrundlage für Absetzungen (auch erhöhte) und Sonderabschreibungen auf das Reinvestitionsgut. Der verminderte Wertansatz ist dann in der Folge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 5.3 Buchwert

Rz. 76 Buchwert ist der Wert, mit dem das Wirtschaftsgut nach § 6 EStG anzusetzen wäre, wenn im Zeitpunkt der Veräußerung eine Bilanz erstellt würde. Bei der Ermittlung des fiktiven Buchwerts auf den Zeitpunkt der Veräußerung sind alle Bewertungsregeln des § 6 EStG zu beachten.[1] Bei abnutzbaren Anlagegütern ist die AfA nach § 7 EStG vorzunehmen, soweit sie auf den Zeitraum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 1.2 Aufbau der Norm

Rz. 4 § 6b Abs. 1 EStG regelt, welche Veräußerungsobjekte begünstigt sind und in welcher Höhe Gewinn aus der Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter erfolgsneutral auf Reinvestitionen übertragen werden kann. In Abs. 2 werden die Tatbestandsmerkmale "Gewinn" und "Buchwert" definiert. Abs. 2a erweitert den Anwendungsbereich der Vorschrift auf Betriebsstätten im EU-/EWR-Ausland. Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 1.1 Sinn und Zweck

Rz. 2 § 6b EStG ermöglicht es Stpfl., Gewinne aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens steuerfrei in eine Rücklage einzustellen und diese Rücklage innerhalb von 4 Jahren ebenfalls steuerfrei auf neu angeschaffte oder hergestellte Ersatzwirtschaftsgüter zu übertragen. Damit kann der Stpfl. den beim Verkauf erzielten Gewinn neutralisieren und so ei...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.2 Abgrenzung zwischen gewerblich geprägter und gewerblich tätiger KG

Rz. 430 Es gelten folgende Grundsätze: Ist die KG, bei der eine GmbH als Komplementärin beteiligt ist, bereits ein gewerbliches Unternehmen kraft gewerblicher Betätigung (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG), so bedarf es keiner weiteren gewerblichen Prägung, damit die Gesellschafter – sofern sie die Voraussetzung der Mitunternehmergesellschaft erfüllen – Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.2.2 EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs

Rz. 40 Die Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug und damit das verrechenbare EBITDA ist in § 4h Abs. 1 S. 1, 2 EStG geregelt. Nach dieser Regelung ist Bemessungsgrundlage der maßgebliche Gewinn (Rz. 106), zuzüglich der Zinsaufwendungen (Rz. 42), der Auswirkungen der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (Rz. 44), der Auswirkungen der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wachstumschancengesetz: Degressive AfA für Wohngebäude kommt

Die befristete Wiedereinführung einer degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) für den Wohnungsneubau gehört zum Wachstumschancengesetz – und war von den Änderungen durch den Vermittlungsausschuss betroffen, denen der Bundesrat am 23.3.2024 abschließend zugestimmt hat. Die Abschreibung wird nur noch in Höhe von 5 % – vor Vermittlungsausschuss: 6 % – für Gebäude ermöglicht, d...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 75 bis 80 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden in den Zeilen 81 bis 91 Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen in...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.1 Erfassung der Kfz-Kosten in der Buchführung

Bei der Erfassung von Kosten für allein betrieblich als auch gemischt genutzte Fahrzeuge des Betriebsvermögens sowie betrieblich genutzte Privatfahrzeuge sollte der Einnahmen-Überschussrechner folgende Konten im Blick haben:mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.3 Abschreibungen

Abschreibungen und ähnliche Abzugsbeträge sind aus der Anlage AVEÜR in die Anlage EÜR zu übertragen und dort getrennt zu erfassen, nämlich in Zeile 30 in Form von Absetzungen auf unbewegliche Wirtschaftsgüter, ausgenommen häusliche Arbeitszimmer, Zeile 31 für immaterielle Wirtschaftsgüter Zeile 32 für bewegliche Wirtschaftsgüter, insbesondere Maschinen und Fahrzeuge, einschließ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2.1.1 Gesamtkostenverfahren

Rz. 221c Der erste Unterabschnitt enthält einige (Zwischen-)Ergebnisgrößen, die teilweise sowohl von den das Gesamtkosten- als auch das Umsatzkostenverfahren anwendenden Unternehmen zu beachten sind. Zu den zwingend zu befüllenden Ergebnispositionen in diesem (Unter-)Abschnitt (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 1662–1673) zählen:mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2 Kerntaxonomie der GuV-Rechnung

Rz. 220 Die Kerntaxonomie beinhaltet alle Positionen für alle Rechtsformen, wobei im Einzelfall nur die Positionen auszufüllen sind, zu denen auch tatsächlich Geschäftsvorfälle vorliegen (bzw. bei bestimmten Rechtsformen vorliegen können). Für folgende Branchen bestehen gesonderte Branchentaxonomien, die im Folgenden jedoch nicht weiter behandelt werden: Kreditinstitute, Vers...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 6 Verrechenbares EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 36b-46 In diesen Zeilen wird das EBITDA für das laufende Wirtschaftsjahr ermittelt. Dafür werden in den einzelnen Zeilen den Einkünften vor Zinsen aus Zeile 295a der Anlage GK die einzelnen Beträge hinzugerechnet bzw. abgezogen, um auf das steuerliche EBITDA für die Zinsschranke zu kommen. In den Zeilen 36b bis 45 sind zunächst 100 % der jeweiligen Beträge einzutra...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage OG / 4 Werte, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Vor Zeilen 40-68 In diesen Zeilen werden Werte der Organgesellschaft zusammengefasst, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind. Die steuerlichen Auswirkungen dieser Faktoren werden nach dem Bruttoverfahren des § 15 Abs. 1 Nr. 2, 2a KStG nicht bei der Organgesellschaft, sondern endgültig erst bei dem Organträger ermittelt. Zu diesem Zweck werden diese Faktor...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage OT / 4 Weitere Werte

Vor Zeilen 26-41 In den Zeilen 26–41 sind Werte der Organgesellschaft aufzunehmen, die für die Besteuerung des Organträgers benötigt werden. Diese Werte werden für den Organträger und die Organgesellschaft gesondert festgestellt. Bei Organschaftsketten enthalten die Daten auch die Werte der vorgelagerten Organgesellschaften. Zeile 26 Für die Ermittlung des Höchstbetrags der anz...mehr

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ZIA-Frühjahrsgutachten 2024: Immobilienweise zeigen Wege aus der Wohnungsmisere auf

Die Lage bei Investitionen in den Wohnungsbau ist schwierig und wird es bleiben, heißt es im Frühjahrsgutachten 2024 des Rats der Immobilienweisen, das am 20. Februar in Berlin an Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) übergeben wurde. Auftraggeber der seit 2003 jährlich erscheinenden Publikation ist der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA). Die Experten kritisierten bei der ...mehr

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Fahrräder im Betriebsvermög... / a) Kaufvertrag

Arbeitgebende können Fahrräder erwerben und Arbeitnehmenden zur Verfügung stellen. Das Fahrrad stellt dann beim Unternehmen notwendiges Betriebsvermögen (BV) dar. Die Aufwendungen führen zu abzugsfähigen Betriebsausgaben (BA). Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Fahrrads beträgt nach der AfA-Tabelle sieben Jahre.[2] Gegenwärtig keine Sonderabschreibung nach § 7c EStG ...mehr

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I GmbH & Co. KG als Gesells... / 4.1 Rechtsformvergleich unter ertragsteuerlichen Gesichtspunkten

Rz. 9 Das Unternehmensteuerreformgesetz brachte ab 2008 eine besondere Niedrigbesteuerung für thesaurierte Gewinne von Personengesellschaften; es handelt sich um den sog. Thesaurierungssteuersatz von 28,25 % (zzgl. Soli-Zuschlag). Die Höhe dieses Satzes orientiert sich an der "Normalbelastung" einer Kapitalgesellschaft,[1] diese beträgt 29,83 % bei einem Gewerbesteuerhebesat...mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 2.1 Grundlage ist der "Gewinn aus Gewerbebetrieb"

Ausgangswert für die Ermittlung der Gewerbesteuer ist der "Gewinn aus Gewerbebetrieb".[1] Die Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb erfolgt nach dem Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetz.[2] Als Gewinn aus Gewerbebetrieb gelten bei Einzelunternehmen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb[3] Personengesellschaften die einheitlich und gesondert festgestellten Einkünfte aus Gewe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.2 Erforderlichkeit der anteiligen Zurechnung

Rz. 96 Die anteilige Zurechnung der zum Gesamthands- bzw. Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter auf die Beteiligten erfolgt nur, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist. Kann die Besteuerung ohne Aufspaltung durchgeführt werden, so bleibt es bei der Regelzurechnung. Eine anteilige Zurechnung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO ist erforder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bauherrengemeinschaft / Zusammenfassung

Begriff Als Bauherrengemeinschaft bezeichnet man in erster Linie Modelle, bei denen ein Projektanbieter für ein oder mehr Gebäude, die zu errichten oder grundlegend zu renovieren sind, Geldanleger sucht, die im Wesentlichen die vorgefertigten Planungen und Verträge akzeptieren. Dem Anleger, der sich für eine Investition in Immobilien entschieden hat, bieten die Bauherrengemei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück / 5 Nutzungsänderung

Obwohl steuerrechtlich zwischen Grund und Boden und Gebäude als gesonderte Wirtschaftsgüter unterschieden wird, teilt der bebaute Grund und Boden das Schicksal des Gebäudes als Betriebs- oder Privatvermögen.[1] Wichtig Einlage/Entnahme durch Bebauung Durch die Bebauung mit einem Betriebsgebäude wird ein Privatgrundstück in das Betriebsvermögen (zwangsweise) eingelegt, dementsp...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.2.6 Sonderabschreibung

Als zusätzlichen Investitionsanreiz hat der Gesetzgeber neben der regulären Abschreibung die Möglichkeit einer Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG geschaffen. Damit können kleinere Betriebe, wie der Betrieb einer üblichen Photovoltaikanlage, zusätzlich bis zu 20 % der AK/HK für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den ersten 5 Jahren als Betriebsausgaben g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) 1999: Grundannahme als sachliche Billigkeit mit Rücksicht auf § 82f EStDV

Rn. 148a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die FinVerw verstand unter Ausscheiden des Gesellschafters nicht die Einzel- und Gesamtrechtsnachfolge (natürlicher Personen). Vielmehr wurde nur auf die Fälle abgestellt, in denen der Mitunternehmeranteil ganz oder teilweise veräußert oder aufgegeben wurde (§ 16 EStG). In den Fällen, in denen in der Gesamthandsbilanz nach Übertragung eine...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.1.2 Rechtsfolgen der Steuerfreiheit

Werden in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen bzw. Entnahmen aus begünstigten Photovoltaikanlagen erzielt, braucht hierfür kein Gewinn mehr ermittelt und damit z. B. auch keine Anlage EÜR abgegeben zu werden. Zwar betrifft die Änderung nur die Einnahmen, doch mittelbar sind auch die Ausgaben einer Photovoltaikanlage betroffen. Denn bereits bisher gibt es die Regelung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) 2019/2020: Anderslautende BFH-Rspr

Rn. 148c Stand: EL 171 – ET: 02/2024 In einem Widerspruch zur Grundannahme zzgl der Erweiterung der FinVerw urteilt der BFH vom 28.11.2019, IV R 28/19, BFH/NV 2020, 412 und BFH vom 29.04.2020, IV R 17/19, BFH/NV 2020, 1058. Der BFH orientiert sich ausschließlich an dem Wortlaut des Gesetzes. Der Begriff des Ausscheidens in § 5a Abs 4 S 3 Nr 3 EStG umfasst demnach jedes Aussch...mehr