Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderabschreibung

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Leasingunternehmen / 4.4 Immobilienleasing (unbewegliche Wirtschaftsgüter)

Die ertragsteuerliche Abgrenzung richtet sich im Wesentlichen nach den Grundsätzen der Finanzverwaltung.[1] Bei der Beurteilung von Leasingverträgen geht es zunächst regelmäßig um die Frage, wem ertragsteuerlich das Wirtschaftsgut zuzurechnen ist: dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer. In der Praxis werden Leasingverträge in der Regel so gestaltet, dass das Wirtschaftsgut d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.5 Kausaler Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften

Rz. 52 Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung usw. von Einnahmen. Sie müssen daher in einer kausalen Beziehung zu den (stpfl.) Einnahmen und zu einer Einkunftsquelle stehen. Das ergibt sich auch schon aus der systematischen Stellung der Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte. Das bedeutet, dass Werbungskosten nur Aufwendungen sein kö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.10 Abschreibungen (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG)

Rz. 235 Soweit Wirtschaftsgüter beruflich, d. h. im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG, genutzt werden, sind auch die Abschreibungen Werbungskosten. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG enthält damit eine Ausnahme von dem sonst für Überschusseinkünfte geltenden Abflussprinzip des § 11 EStG; soweit die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts mehr als ein Jahr beträgt...mehr

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Abschreibung, degressive / 4 Konsequenzen der Anwendung der degressiven Abschreibung

Nach § 7a Abs. 4 EStG kann bei Wirtschaftsgütern, die degressiv abgeschrieben werden, keine Sonderabschreibung vorgenommen werden . Dies ist nur nach einem Wechsel zur linearen Abschreibung möglich, wobei dann wiederum nicht mehr zurück gewechselt werden kann. Soweit für ein Wirtschaftsgut die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach § 7g Absatz 5 ESt...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2.3 Gesamtkosten des Fahrzeugs

Zu den Gesamtaufwendungen für das Fahrzeug gehören alle Kosten, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs dienen und zwangsläufig anfallen. Erfasst werden daher neben den von der Fahrleistung abhängigen Aufwendungen für Treib- und Schmierstoffe auch die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer, Absetzungen...mehr

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Sonderabschreibung: Vorauss... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Anschaffung und Abschreibung einer Maschine -Buchung der Abschreibung und der Sonderabschreibung

Ein Unternehmer hat im August 2024 eine gebrauchte Maschine für 15.000 EUR zuzüglich 2.850 EUR (19 %) Umsatzsteuer gekauft. Buchungsvorschlag: Anschaffung einer Maschine Die gebrauchte Maschine hat eine ver...mehr

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Sonderabschreibung: Vorauss... / 8 Sonderabschreibung bei nachträglichen Anschaffungskosten

Der Unternehmer/Freiberufler kann auch für nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen, wenn die nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerhalb des Begünstigungszeitraums von 5 Jahren anfallen. Praxis-Beispiel Sonderabschreibung: Berechnung bei nachträglichen Anschaffungskosten Der Unternehmer hat im April 2024 ...mehr

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Sonderabschreibung: Vorauss... / 7.2 Für diese Wirtschaftsgüter darf die Sonderabschreibung beansprucht werden

Neue, auch gebrauchte und bewegliche Wirtschaftsgüter. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die vermietet oder ausschließlich oder fast ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt werden. Die private Nutzung darf nicht mehr als 10 % betragen.mehr

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Sonderabschreibung: Vorauss... / 3 Sonderabschreibungen sind nur in der Steuerbilanz möglich

Die 40 %ige Sonderabschreibung ist eine rein steuerliche Abschreibung gem. § 7g Abs. 5 und 6 EStG, die in einem Begünstigungszeitraum von maximal 5 Jahren beansprucht werden kann. Handelsrechtlich ist sie unzulässig. Mit der Sonderabschreibung wird steuerlich ein Teil der Abschreibung vorgezogen, sodass die Steuerbelastung niedriger ausfällt. Die 40 %ige Sonderabschreibung[1]...mehr

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Sonderabschreibung: Vorauss... / 4 Voraussetzung für die Sonderabschreibung: Sie darf nur für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Anspruch genommen werden

Die Sonderabschreibung kann beansprucht werden für neue und gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im Folgejahr ausschließlich oder fast ausschließlich (mindestens zu 90 %) für betriebliche Zwecke genutzt werden. 4.1 Das Wirtschaftsgut muss sich im Anlagevermögen befinden Begünstigt sind ausschließlich Wirtsch...mehr

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Sonderabschreibung: Vorauss... / 5 Voraussetzung für die Sonderabschreibung: Grenzwert für private Nutzung 10 %

Die Sonderabschreibung kann gem. § 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG nur dann geltend gemacht werden, wenn das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden Wirtschaftsjahr vermietet wird oder in einer inländischen Betriebsstätte (fast) ausschließlich betrieblich genutzt wird. Ein Wirtschaftsgut wird fast ausschließlich betrieblich genutzt, wenn der private Nu...mehr

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Sonderabschreibung: Vorauss... / 6 Voraussetzung für die Sonderabschreibung: Verbleib in einer inländischen Betriebsstätte

§ 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG verlangt, dass das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden Wirtschaftsjahr vermietet wird oder in einer inländischen Betriebsstätte des Unternehmers (fast) ausschließlich betrieblich genutzt wird. Seit 2020 ist die Vermietung des Wirtschaftsguts nicht schädlich. Im Übrigen kann die Voraussetzung nur dann erfüllt w...mehr

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Sonderabschreibung: Vorauss... / 7.3 Begünstigungszeitraum: 5 Jahre

Die Sonderabschreibung von 40 % kann im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den folgenden 4 Jahren beansprucht werden. Freie Wahl: Die Sonderabschreibung von 40 % kann nach Belieben auf 5 Jahre verteilt werden. Es können 40 % sofort im 1. Jahr geltend gemacht werden. Es können 40 % gleichmäßig mit je 8 % auf 5 Jahre verteilt werden. Es können 40 % beliebig verteilt, z. B. i...mehr

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Sonderabschreibung: Vorauss... / 5.2 Für die ausschließliche betriebliche Nutzung sind die ersten beiden Jahre entscheidend

Die (fast) ausschließliche betriebliche Nutzung muss – anders als beim Investitionsabzugsbetrag – unbedingt in jedem der ersten beiden Jahre vorliegen, also im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden Wirtschaftsjahr. Die beiden ersten Jahre sind somit entscheidend. Es nutzt nichts, wenn die private Nutzung im 1. Jahr über 10 % liegt und diese erst im 2. Jahr...mehr

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Sonderabschreibung: Vorauss... / 7 Sonderabschreibung: Übersicht

Gesetzliche Grundlage: § 7g Absätze 5 bis 7 EStG. 7.1 Größenmerkmale: Diese Werte dürfen nicht überschritten werden Die Sonderabschreibung von 40 % darf nur genutzt werden, wenn im Vorjahr die Gewinngrenze von 200.000 EUR nicht überschritten wurde. Auf die Art der Gewinnermittlung (Bilanzierung oder Einnahmen-Überschussrechnung) kommt es nicht an. 7.2 Für diese Wirtschaftsgüter...mehr

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Sonderabschreibung: Vorauss... / 7.1 Größenmerkmale: Diese Werte dürfen nicht überschritten werden

Die Sonderabschreibung von 40 % darf nur genutzt werden, wenn im Vorjahr die Gewinngrenze von 200.000 EUR nicht überschritten wurde. Auf die Art der Gewinnermittlung (Bilanzierung oder Einnahmen-Überschussrechnung) kommt es nicht an.mehr

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Sonderabschreibung: Vorauss... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Sonderabschreibung: Vorauss... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Sonderabschreibungen Planmäßige Abschreibung in der Handelsbilanz Unterschiede in Handels- und Steuerbilanzmehr

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Sonderabschreibung: Vorauss... / 5.1 Überprüfung der privaten Nutzung muss erfolgen

Eine besondere Überprüfung der privaten Nutzung wird insbesondere bei der Nutzung des Firmenwagens durch den Unternehmer selbst oder durch den Gesellschafter einer Personengesellschaft vorzunehmen sein. In diesem Zusammenhang sollte Folgendes beachtet werden: Unternehmer müssen nachweisen bzw. glaubhaft machen, dass sie das Wirtschaftsgut, z. B. den Firmenwagen, zu nicht mehr...mehr

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Sonderabschreibung: Vorauss... / 4.2 Das Wirtschaftsgut muss beweglich sein

Begünstigt sind nur bewegliche Wirtschaftsgüter. Hierzu gehören Sachen (Gegenstände), Betriebsvorrichtungen, Scheinbestandteile und Tiere. Damit entfällt die 40 %ige Sonderabschreibung für die Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden ebenso wie für Einbauten, die der Gebäudenutzung dienen. Auch immaterielle Wirtschaftsgüter, wie z. B. Software, Urheberrechte usw., sind nich...mehr

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Sonderabschreibung: Vorauss... / 4.1 Das Wirtschaftsgut muss sich im Anlagevermögen befinden

Begünstigt sind ausschließlich Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Es ist jedoch unschädlich, wenn ein Wirtschaftsgut zunächst als Umlaufvermögen erworben und dann anschließend ins Anlagevermögen überführt wird.[1] Praxis-Beispiel Computer für Umlaufvermögen gekauft – anschließende Nutzungsänderung als Anlagevermögen Ein Unternehmer entwickelt für seine Kunden Software, die ...mehr

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Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Sonderabschreibungen Planmäßige Abschreibung in der Handelsbilanz Unterschiede in Handels- und Steuerbilanz 1 So kontieren Sie richtig!mehr

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Sonderabschreibung: Vorauss... / 4.3 Was bei Betriebsvorrichtungen gilt

Betriebsvorrichtungen werden immer als selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter behandelt, auch wenn sie fest mit dem Gebäude verbunden sind. Entscheidend ist, dass es sich um Wirtschaftsgüter handelt, die nicht in einem einheitlichen Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, wie z. B. Personenaufzüge, die der Gebäudenutzung dienen. Lastenaufzüge sind hingegen Betriebs...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 7.9 Sonder-AfA für kleine und mittlere Betriebe ist möglich

Zusätzlich zum Investitionsabzugsbetrag für künftige Investitionen kann Hans Groß im Jahr der späteren Investition und in den 4 darauf folgenden Jahren neben der normalen Abschreibung eine Sonderabschreibung (Sonder-AfA) i. H. v. bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten (bis 31.12.2023: 20 %, geändert durch das Wachstumschancengesetz) geltend machen.[1]...mehr

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Ist-Besteuerung / 6 Ausnahmefall: Befreiung von der Buchführungspflicht

Nach § 148 AO kann das Finanzamt Unternehmer von der steuerlichen Buchführungspflicht[1] befreien, wenn die Bilanzierung eine "unbillige Härte" ist und die Besteuerung insgesamt nicht gefährdet wird. Diese Erleichterung muss beantragt werden (Anwendungserlass zu § 148 AO). Nach Nr. 4 des Anwendungserlasses zu § 141 AO soll das Finanzamt den Antrag auf Befreiung von der Buchführu...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 3.1.2.4 Zuschreibung

Rz. 78 Nach Teilwertabschreibungen gilt steuerrechtlich ein Wertaufholungsgebot bzw. Zuschreibungsgebot in den Fällen, in denen die Wertminderung inzwischen ganz oder teilweise entfallen ist. Es ist bis zur Wertobergrenze (Rz. 69) zuzuschreiben. Erhöhte Abschreibungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge bleiben also erhalten, solange die Vorausse...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 6 Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz

Rz. 124 In den vorstehenden Abschnitten wurden die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Einzelnen dargestellt. Sie werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst:mehr

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Anschaffungskosten nach HGB... / 9.3.5 Minderung um vorgenommene Abschreibungen

Rz. 118 Abschreibungen sollen sich nicht mehrfach steuermindernd auswirken können. Daher wurde bestimmt, dass bei Wirtschaftsgütern, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Einkünften im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4–7 (Überschusseinkünfte) in ein Betriebsvermögen eingelegt worden sind, der Einlagewert sich um die Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung, Sondera...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 3.1.2.1 Wertobergrenzen

Rz. 69 Bei der Bewertung des Anlagevermögens dürfen bestimmte Obergrenzen nicht überschritten werden, auch wenn der Zeitwert zu einem Bilanzstichtag höher ist.[1]mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 3.1.2.3 Abschreibungswahlrechte

Rz. 74 Steuerrechtlich gibt es folgende Abschreibungswahlrechte:[1] Abschreibung der abnutzbaren und nicht abnutzbaren Anlagegegenstände auf den niedrigeren Teilwert,[2] wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist[3] Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung bei abnutzbaren Anlagegegenständen[4] Abschreibung nach Maßgabe der Leistung be...mehr

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Anschaffungskosten nach HGB... / 1 Bedeutung der Anschaffungskosten

Rz. 1 Werden Wirtschaftsgüter bzw. Vermögensgegenstände erworben, so ist bei ihrer Bewertung von den Anschaffungskosten auszugehen (Anschaffungskostenprinzip).[1] Die Anschaffungskosten sind daher wie die → Herstellungskosten insbesondere Ausgangsgrundlage für die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen sowie die außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlage- und Umlaufverm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Degressive Abschreibung bei... / 1 Degressive Abschreibung entspricht eher dem Vorsichtsprinzip

Die lineare Abschreibungsmethode ist einfach, aber nicht genau. Sie berücksichtigt nicht, dass der Wertverzehr in den einzelnen Jahren typischerweise unterschiedlich ist. Die degressiven Verfahren versuchen, diese Schwächen zu vermeiden. Sie berücksichtigen den Nutzungsverlauf und den Verlauf der Wertminderungen durch die Vorverlagerung des Aufwands in die ersten Jahre besse...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.4.1 Bewertung

Rz. 67 Die übernehmende Gesellschaft hat die Buchwerte bzw. die Anschaffungskosten zu übernehmen und die Abschreibungen des Einbringenden fortzuführen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der AfA-Methode, des AfA-Satzes als auch hinsichtlich der ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Ein Wechsel der AfA-Methode ist nur zulässig, soweit auch der Einbringende, z. B. bei ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonderabschreibungen (§ 7g Abs 5 u 6 EStG)

Rn. 310 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wegen der Einzelheiten zur Sonderabschreibung wird auf die Ausführungen von Handzik (s § 7g ab StÄndG 2015 Rn 78 u s Erläut zu § 7g) verwiesen. Ergänzend gilt für Bereich der LuF Folgendes: Rn. 311 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Sonderabschreibungen nach § 7g Abs 5 EStG können nur aktiv bewirtschaftete luf Betriebe (s Rn 302) in Anspruch nehmen, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / M. AB u Sonderabschreibungen nach § 7g EStG idF des StÄndG 2015

Verwaltungsanweisungen: BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 (Zweifelsfragen zu den IAB nach § 7g Abs 1–4 und 7 EStG idF StÄndG 2015 v 02.11.2015, BGBl I 2015, 1834). 1. Investitionsabzugsbetrag Rn. 300 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Zum IAB zur Förderung kleiner u mittlerer Betriebe idF StÄndG 2015 v 02.11.2015, BGBl I 2015, 1834 ausführlich s Erläut zu § 7g ab StÄndG 2015 ( Handzik...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Gewinn

Rn. 166 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Gewinngrenze beträgt für nach dem 31.12.2016 beginnende Wj 60 000 EUR (vorher: 50 000 EUR). Maßgeblich ist grundsätzlich der bei der ESt-Veranlagung bzw im Gewinnfeststellungsbescheid erfasste Gewinn des Kj, mit der Folge, dass die entsprechend § 4 Abs 2 Nr 1 S 1 EStG zeitanteilig aufzuteilenden Gewinne von zwei Wj zu berücksichtigen si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Investitionsabzugsbetrag

Rn. 300 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Zum IAB zur Förderung kleiner u mittlerer Betriebe idF StÄndG 2015 v 02.11.2015, BGBl I 2015, 1834 ausführlich s Erläut zu § 7g ab StÄndG 2015 ( Handzik). Ergänzend gilt für den Bereich der LuF für Wj, die nach dem 31.12.2015 enden (= Wj 2015/2016) Folgendes: a) Begünstigte Betriebe, begünstigte WG Rn. 301 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Investition...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 33a EStG ist durch das StNeuOG vom 16.12.1954, BStBl I 1954, 575 in das EStG eingeführt worden. Wegen der Rechtsentwicklung bis zum Jahr 1995 wird auf die detaillierten Ausführungen von Hufeld in K/S/M, § 33a EStG Rz A 35ff (September 2014) hingewiesen. Rn. 3 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das JStG 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 1995, 438 hat § 33...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Maßgebliches Größenmerkmal (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1b u c EStG)

Rn. 302 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird der Gewinn des luf Betriebs nach § 4 Abs 1 EStG ermittelt, darf der Wirtschafts- bzw Ersatzwirtschaftswert am Schluss des Wj, in dem der IAB geltend gemacht wird, nicht mehr als 125 000 EUR betragen. Der Wirtschaftswert ist auf der Grundlage des BewG zu berechnen u umfasst nur die im Eigentum des LuF stehenden Flächen, gleichviel ob se...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bezüge

Rn. 196 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Neben den Einkünften sind auch Bezüge auf die nach § 33a Abs 1 S 1 und S 2 EStG ermittelten Höchstbeträge anzurechnen. Zu den Bezügen iSd § 33a EStG gehören alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die iRd einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung deshalb nicht erfasst werden, weil sie nicht steuerbar oder steuerfrei sind. Dabei ist es f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bei der Gewinnermittlung zu beachtende Grundsätze (§ 13a Abs 3 S 2 u 3 EStG)

Rn. 155 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Innerhalb der Gewinnermittlung nach § 13a EStG gelten der Grundbetrag (Abs 4) sowie der Gewinn aus den in Anlage 1 Nr 2 zu § 13a EStG genannten Sondernutzungen (fiktiv) als nach den Grundsätzen des § 4 Abs 1 EStG ermittelt (§ 13a Abs 4 S 1 EStG), während für alle übrigen Gewinne (aus forstwirtschaftlicher Nutzung, den nicht pauschalierten G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Rn. 295 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Für Betriebsvorgänge, die in den Grundbetragsbereich fallen, bestehen grds weder (ertragsteuerliche) Aufzeichnungs- noch Aufbewahrungspflichten; (nachprüfbar) festzuhalten hat der LuF aber seinen Viehbestand. Soweit der Gewinn in bestimmten Teilbereichen durch EÜR zu ermitteln ist, gelten hinsichtlich der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfris...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Der Gewinn aus Sondernutzungen (§ 13a Abs 6 EStG)

Rn. 184 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei der Ermittlung eines (Teil-)Gewinns für die Sondernutzungen ist danach zu unterscheiden, ob es sich um solche handelt, die in der Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG namentlich aufgeführt sind, bzw um solche, die dort nicht genannt sind. Rn. 185 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wird eine in Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG aufgeführte Sondernutzung selbs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begünstigte Betriebe, begünstigte WG

Rn. 301 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Investitionsabzugsbeträge (IAB) können – unter den weiteren Voraussetzungen – nur LuF in Anspruch nehmen, die ihren Betrieb selbst bewirtschaften u ihren Gewinn nach § 4 Abs 1 o 3 EStG ermitteln. Ausgeschlossen sind somit LuF mit Gewinnermittlung nach § 13a EStG (BMF v 10.11.2015, BStBl I 2015, 877 Rz 85) sowie verpachtete luf Betriebe, auc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Inanspruchnahme IAB, schädliche Verwendung einer Investition

Rn. 303 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Ein IAB kann grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Investition im Betrieb nicht mehr möglich ist; abzustellen ist dabei auf den Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung. Ist der Betrieb im Zeitpunkt der Geltendmachung bereits veräußert o aufgegeben, kann ein IAB nicht mehr vorgenommen werden. Entsprechendes gilt für den F...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.7 Sonderabschreibung, § 7g Abs. 5 EStG (Änderung durch VA)

Die Sonderabschreibung beträgt bisher bis zu 20 %der Investitionskosten und gilt für Betriebe, die die Gewinngrenze von 200.000 EUR im Jahr, das der Investition vorangeht, nicht überschreiten. Zukünftig können bis zu 40 % (vor Vermittlungsausschuss: 50 %) der Investitionskosten abgeschrieben werden. Gilt für Anschaffung von Wirtschaftsgütern nach 31.12.2023mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.6 Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, § 7b EStG (keine Änderung durch VA)

Die Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau können u. a. dann in Anspruch genommen werden, wenn durch Baumaßnahmen auf Grund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 oder nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029 (bisher 1.1.2027) gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige neue, bisher nicht vorhandene, Wohnungen hergestellt werden...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.5 Einzelne Hinzurechnungen

Rz. 352 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG sind dem Ausgangswert hinzuzurechnen: a) Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen Die Hinzurechnungsregelung beruht auf der Überlegung, dass sich die Bewertung nach dem künftigen ausschüttungsfähigen Ertrag, d. h. na...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.7 Zusammenfassendes Beispiel für eine Bewertung im vereinfachten Ertragswertverfahren

Rz. 377 V betreibt ein Speditionsunternehmen, für das er den Gewinn nach § 5 EStG ermittelt. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Ehefrau des V arbeitet durchschnittlich 10 Stunden pro Woche unentgeltlich als Bürokraft in dem Betrieb mit. Eine familienfremde Halbtagskraft erhält für vergleichbare Tätigkeiten ein Jahresgehalt von 15.000 EUR, das sich um Lohnne...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.4 Gründe für Korrekturen des Ausgangswerts

Rz. 351 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 BewG ist der nach Satz 1 ermittelte Ausgangswert um die in § 202 Abs. 1 S. 2 Nrn. 1–3 BewG vorgesehenen Hinzurechnungen und Abzüge zu korrigieren. Der Zweck dieser Korrekturen besteht in erster Linie darin, den Ausgangswert der einzelnen Betriebsergebnisse um solche Vermögensminderungen oder Vermögensmehrungen zu bereinigen, die entweder einmali...mehr