Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderausgaben

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.3 Sonderregelungen für Arbeitnehmer

Rz. 62 Abweichend von den dargestellten Besonderheiten und Einschränkungen für beschr. Stpfl. gelten für beschr. stpfl. Arbeitnehmer, soweit sie Einkünfte aus § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG beziehen, nach § 50 Abs. 1 S. 5 und 6 EStG einige Besonderheiten. Grundgedanke der Sonderregelungen ist, dass bei Arbeitnehmern auch im Rahmen der beschr. Steuerpflicht persönliche Aspekte und da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.2 Leibrenten, dauernde Lasten

Rz. 391 Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Leibrenten, dauernde Lasten, § 22 Nr. 1 EStG) unterlagen bis Vz 2004 nach § 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG nur insoweit der beschr. Steuerpflicht, als ein Steuerabzug von der Quelle vorgesehen war. Da dies nicht der Fall war, unterlagen diese Einkünfte nicht der beschr. Steuerpflicht. Durch G. v. 5.7.2004[1] wurde die Regelung ab Vz 2005 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.6 Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen

Rz. 422 § 49 Abs. 1 Nr. 10 EStG wurde durch G. v. 19.12.2008[1] mit Wirkung ab Vz 2009 eingefügt. Damit werden Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG in die beschr. Steuerpflicht einbezogen. Regelungsgrund ist, dass diese Einkünfte aus Beiträgen entstehen, die nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder an eine Direktv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3 Sonderregelung für Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Abs. 1a)

Rz. 88b Für beschr. Stpfl. ist der Abzug von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, einschließlich der Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, nach § 50 Abs. 1 S. 4 EStG ausgeschlossen. Europarechtlich liegt in dem Ausschluss von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ein Verstoß ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 17 § 50 EStG ist seit seiner Einführung durch das EStG 1949 häufig geändert worden. Im Folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt. Rz. 18 § 50 EStG i d. F. des EStG 1949 entsprach in seiner Struktur bereits der heutigen Vorschrift. Abs. 1 enthielt die Vorschrift über Betriebsausgaben und Werbungskosten und den Ausschluss der Anwendung von Steuerermäßigun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.1 Verlustabzug

Rz. 55 Der Verlustabzug, der nach § 10d EStG vom Gesamtbetrag der Einkünfte, aber vor dem Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen vorzunehmen ist, ist auch im Rahmen der beschr. Steuerpflicht anwendbar. Obwohl er als Sonderausgabe ausgestaltet ist, gehört er zum Bereich des objektiven Nettoprinzips, nicht des subjektiven Nettoprinzips. Seine Anwendung im R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.2 Veranlagung bei einem Freibetrag nach § 39a Abs. 4 EStG als Lohnsteuerabzugsmerkmal (Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. a)

Rz. 120 Keine Abgeltungswirkung tritt ein, wenn der LSt-Abzug des beschr. stpfl. Arbeitnehmers im Inland aufgrund elektronischer LSt-Abzugsmerkmale durchgeführt worden ist, die Werbungskosten, Sonderausgaben oder ein Freibetrag bzw. Hinzurechnungsbetrag nach § 39a Abs. 4 EStG berücksichtigen. Gleiches gilt, wenn statt des elektronischen LSt-Abzugsmerkmals eine Bescheinigung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Vereinbarkeit der beschränkten Steuerpflicht mit höherrangigem Recht

Rz. 6 Die Unterschiede zwischen beschr. und unbeschränkter Steuerpflicht, und insbes. die tendenziell bestehende Höherbelastung des beschränkt Stpfl., haben die Frage aufgeworfen, ob diese Regelungen mit dem GG und dem EG-Vertrag vereinbar sind. Rz. 7 Grundsätzlich gilt auch für beschr. Stpfl. der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dami...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 1.1 Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 1 § 49 EStG knüpft an die Definition der beschr. Steuerpflicht in § 1 Abs. 4 EStG an. Zur Unterscheidung zwischen beschr. und unbeschränkter Steuerpflicht vgl. daher Erl. zu § 1 EStG. Durch die beschr. Steuerpflicht soll die wirtschaftliche Tätigkeit nicht im Inland ansässiger natürlicher Personen und Körperschaften steuerlich belastet werden. Diese Belastung ist aus 2 G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.6 Tarifliche ESt und Mindeststeuer

Rz. 78 Die tarifliche ESt wird bei beschr. Stpfl. zwingend nach § 32a Abs. 1 EStG, d. h. nach der Grundtabelle, ermittelt. Das gilt auch für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner. Eine Anwendung der Splittingtabelle erfolgt in keinem Fall. Auch die Erweiterung der Möglichkeit der Splittingbesteuerung nach § 32a Abs. 6 EStG ist gem. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG ausgeschlossen. Rz. 79...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Erlass und Pauschalierung (Abs. 4)

Rz. 174 § 50 Abs. 4 EStG ermächtigt die Finanzbehörde, die Steuer bei beschr. Stpfl. unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise zu erlassen oder in einem Pauschbetrag festzusetzen. Der Erlass oder die Pauschalierung war ursprünglich davon abhängig, dass hierfür volkswirtschaftliche Gründe vorlagen oder eine gesonderte Berechnung der Einkünfte besonders schwierig war. Geg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 12 § 49 EStG war mit einem dem jetzigen Abs. 1 entsprechenden Inhalt im EStG v. 10.8.1949[1] enthalten, wobei die Gliederung in Nr. 1–8 den jetzigen Nr. 1–8 entsprachen. Der Aufbau des Abs. 1 hat sich daher seit 1949 nicht grundsätzlich geändert. Rz. 13 Durch G. v. 5.10.1956[2] wurde ein Abs. 2 angefügt, der eine Steuerfreiheit für Einkünfte aus Schiffen und Luftfahrzeuge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.4 Behandlung offener Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft/Teilwertabschreibung auf die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft

Rz. 191 Die Zurechnung der Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens führt dazu, dass auch die Ansprüche auf Ausschüttungen auf diese Anteile dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind und insoweit zu gewerblichen Betriebseinnahmen beim Besitzunternehmen führen[1]; entsprechendes gilt, wenn die Anteile im Sonderbetriebsvermögen der Ges...mehr

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Rentenversicherungsbeiträge auf Krankengeld als Sonderausgaben

Leitsatz Das FG Köln entschied, dass Rentenversicherungsbeiträge nicht als Sonderausgaben abziehbar sind, sofern sie von steuerfreiem Krankengeld einbehalten wurden. Sachverhalt Die Klägerin war arbeitsunfähig erkrankt und erhielt infolgedessen Krankengeld, von dem Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einbehalten und abgeführt wurden. Das Finanzamt unterwarf da...mehr

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Steuerliches Abzugsverbot b... / VI. Fazit

Ausgaben, deren Empfänger nicht benannt werden, dürfen nach § 160 Abs. 1 AO die ESt und GewSt nicht mindern – weder als BA oder WK noch als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Insofern ist die Regelung des § 160 Abs. 1 AO ebenso effektiv wie z.B. die Vorschrift des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG. Die steuermindernde Wirkung der Lasten und Ausgaben ist nach § 160 A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Objektverbrauch bei der Steuerbegünstigung für selbstbewohnte Baudenkmäler gemäß § 10f EStG

Leitsatz 1. Die in § 10f Abs. 3 Satz 1 EStG enthaltene Beschränkung der Inanspruchnahme von Abzugsbeträgen nur "bei einem Objekt" bedeutet, dass der Steuerpflichtige von der Steuervergünstigung auf seine Lebenszeit bezogen nur für ein selbstbewohntes Baudenkmal Gebrauch machen kann. Insoweit tritt durch die Inanspruchnahme einer Steuervergünstigung nach § 10f Abs. 1 EStG ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.6 Abzug der Ausbildungskosten als Sonderausgaben

2.4.6.1 Abzugsberechtigung Rz. 149 Ausbildungskosten können grundsätzlich nur unbeschränkt Stpfl. als Sonderausgaben abziehen (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG; Rz. 16). Der Stpfl. kann Aufwendungen für "seine" Berufsausbildung bzw. Weiterbildung geltend machen, bis Vz 2003 auch für den Ehegatten (Rz. 144). Hieraus folgt, dass Aufwendungen des Stpfl. als Einzel- oder Gesamtrechtsnachfol...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5 Abzug der Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben

2.1.5.1 Persönliche Abzugsberechtigung Rz. 93 Allein unbeschränkt Stpfl. können Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben abziehen (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG; vgl. Rz. 16). Berechtigt zum Abzug ist grundsätzlich nur der Stpfl., der die Versicherungsbeiträge als Versicherungsnehmer leistet und der selbst durch die Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (zu Ehegatten/Lebenspartner...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.8 Ausländische Sonderausgaben

Rz. 17 Zahlungen an Empfänger im Ausland sind nur dann als Sonderausgaben abziehbar, wenn das Gesetz keine Einschränkungen vorsieht. Im Einzelnen gilt: Unterhaltsleistungen (Abs. 1a Nr. 1) setzen grundsätzlich unbeschränkte Steuerpflicht des Empfängers voraus (Rz. 170f; zu Ausnahmen Rz. 170g). Lebenslange wiederkehrende Versorgungsleistungen (Abs. 1a Nr. 2 ) müssen an einen un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Sonderausgaben

2.1 Beiträge zu Versicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2, 3, 3a EStG) 2.1.1 Allgemeines Rz. 53 Bis Vz 2004 sind als Sonderausgaben abziehbar Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und an die Bundesagentur für Arbeit sowie zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (sog. Vorsorgeaufwendungen, Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Begriff der Sonderausgaben

Rz. 2 Der Begriff Sonderausgaben ist im Gesetz nicht definiert. Nach § 10 Abs. 1 EStG sind es Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Die Erweiterung des Einleitungssatzes um "wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden" ist durch G. v. 26.4.2006[1] erfolgt und bezieht sic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.3 Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgabe

2.2.3.1 Abzugsberechtigung Rz. 120 Abzugsberechtigt ist grundsätzlich nur der unbeschränkt Stpfl. (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG). Beschr. stpfl. Arbeitnehmer können auf Antrag als unbeschränkt stpfl. behandelt werden (§ 1 Abs. 3 EStG). Der Stpfl. muss Steuerschuldner der KiSt sein. Nach § 50 Abs. 1 S. 4 EStG ist die KiSt aber im Rahmen des § 10c EStG, also mit 36 EUR, abziehbar (§ 5...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10 Sonderausgaben

1 Allgemeines 1.1 Überblick Rz. 1 § 10 EStG regelt die Abziehbarkeit bestimmter Aufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte als Sonderausgaben (§ 2 Abs. 4 EStG). Daneben sind als Sonderausgaben abziehbar Altersvorsorgebeiträge gem. § 10a EStG und Zuwendungen gem. § 10b EStG wie Sonderausgaben die Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Baudenkmale u. a. gem. § 10f EStG sc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6 Abzugsberechtigung

Rz. 11 Abzugsberechtigt ist der Stpfl., der durch die Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (Rz. 7). Das ist im Regelfall derjenige, der die Aufwendungen aus seinem eigenen Vermögen selbst oder durch Dritte, die in seinem Auftrag handeln, erbringt. Hinzukommen muss, dass der Stpfl. die Aufwendungen aufgrund einer für ihn bestehenden privat- oder öffentlich-rechtlichen Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.8 Abzugsbeschränkungen (§ 10 Abs. 2 EStG)

Rz. 110 Weitere Voraussetzungen für den Abzug von Versicherungsleistungen als Sonderausgaben folgen aus Abs. 2 und 2a und (ab 1.1.2019) Abs. 2b (Rz. 174ff.). Rz. 111–112 einstweilen freimehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4 Aufwendungen

Rz. 6 Sonderausgaben werden als Aufwendungen bezeichnet (§ 10 Abs. 1 EStG). Dem entspricht der Begriff der Ausgaben.[1] Eine Definition findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abfließenden Güter in Geld und Geldeswert erfasst. Es müssen tatsächliche Zahlungen vorliegen (Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.6.1 Abzugsberechtigung

Rz. 149 Ausbildungskosten können grundsätzlich nur unbeschränkt Stpfl. als Sonderausgaben abziehen (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG; Rz. 16). Der Stpfl. kann Aufwendungen für "seine" Berufsausbildung bzw. Weiterbildung geltend machen, bis Vz 2003 auch für den Ehegatten (Rz. 144). Hieraus folgt, dass Aufwendungen des Stpfl. als Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger für rückständige Beruf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.4 Beiträge zu Haftpflichtversicherungen

Rz. 101 Beiträge für Haftpflichtversicherungen, mit denen private Haftpflichtfälle abgedeckt werden (z. B. Familienhaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Jagdhaftpflicht u. Ä.), sind privat veranlasst und somit Sonderausgaben. Die Beiträge sind Betriebsausgaben/Werbungskosten, wenn mit ihnen betriebliche oder berufliche Risiken abgedeckt werden, z. B. Berufshaftpflichtversicherung bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2 Keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten

Rz. 97 Beiträge an Versicherungen können nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn es sich nicht um Betriebsausgaben oder Werbungskosten handelt (§ 10 Abs. 1 S. 1 EStG). Hierbei ist entscheidend, ob das versicherte Risiko in den betriebl./berufl. oder den privaten Bereich fällt.[1] Welche Schäden ersetzt werden sollen, ist ohne Bedeutung.[2] Eine Absicherung betrieb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.7 Beiträge zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b EStG a. F.)

2.1.4.7.1 Allgemeines Rz. 85 Nach bisheriger Rechtslage waren Beiträge zu Risiko- und Kapitallebensversicherungen nach Nr. 2 Buchst. b unter weiteren Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar, ab Vz 2004 nur noch i. H. v. 88 %.[1] Die Erträge aus den Lebensversicherungen waren unter denselben Voraussetzungen steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Diese Begünstigung für Kapit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3 Lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG)

2.7.3.1 Allgemeines Rz. 171e Die Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F ist durch das ZKAnpG (Rz. 1j) inhaltsgleich in § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG überführt worden. Das Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen war bis Vz 2007 (Rz. 171d und 171f) im Einzelnen nicht kodifiziert, sondern beruhte überwiegend auf Richterrecht, das von der Finanzverwaltung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.2 Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs

2.6.2.1 Unterhaltsleistungen Rz. 170c Gem.§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder den getrennt lebenden Lebenspartner oder den Lebenspartner, dessen Lebenspartnerschaft aufgehoben worden ist (§ 14 LPartG), abziehbar. Der Begriff der Unterhaltsleistungen ist in Abs. 1a Nr. 1 nicht definiert. Nach überw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2 Kirchensteuer (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

2.2.1 Allgemeines Rz. 113 Gezahlte KiSt sind gem. § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgaben abziehbar. Rz. 114 Ab Vz 2009 gilt dies vorbehaltlich § 32d Abs. 2 und 6 EStG nicht für die nach § 51a Abs. 2b bis 2d EStG erhobene KiSt. Die Ergänzung ist durch das G. v. 14.8.2007[1] eingeführt worden. Nach § 32d EStG wird die Steuer auf Kapitalerträge ab Vz 2009 grundsätzlich durch a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7 Renten und dauernde Lasten (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F.)

2.7.1 Allgemeines Rz. 171 Als Sonderausgaben abziehbar sind auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, die nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F.): Sie dürfen nach Abs. 1 S. 1 weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sein. Der Sonderausgabenabz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6 Realsplitting (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG)

2.6.1 Allgemeines Rz. 170 Durch das ZKAnpG (Rz. 1j) ist § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG inhaltsgleich zu § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG geworden. Es können Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden, unbeschränkt stpfl. (s. aber Rz. 170f.) Ehegatten auf Antrag und mit Zustimmung des Empfängers bis zu einem Höchstbetrag abgezogen werden (sog. Realsplitting). Der H...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.3 Ausbildungskosten

2.4.3.1 Allgemeines Rz. 137 Erstmalige Berufsausbildung ist nach bisheriger Auffassung die Ausbildung für einen künftigen Beruf, z. B. für einen handwerklichen, kaufmännischen, technischen oder wissenschaftlichen Beruf, sowie die Ausbildung in der Hauswirtschaft aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags oder an einer Lehranstalt, z. B. Haushaltsschule, Berufsfachschule, unter ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1 Beiträge zu Versicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2, 3, 3a EStG)

2.1.1 Allgemeines Rz. 53 Bis Vz 2004 sind als Sonderausgaben abziehbar Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und an die Bundesagentur für Arbeit sowie zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (sog. Vorsorgeaufwendungen, Abs. 2 S. 3, Abs. 3). Diese Regelungen sind durch das Alterseinkü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG)

2.4.1 Allgemeines Rz. 133 § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG begünstigt die eigene Berufsausbildung des Stpfl. Bei Ehegatten/Lebenspartnern (§ 2 Abs. 8 EStG), die die Voraussetzung des § 26 Abs. 1 EStG erfüllen, gilt dies für jeden Ehegatten/Lebenspartner. Die Vorschrift gilt ab 1.1.1969 und sollte bewirken, der Unterscheidung zwischen Ausbildungskosten, die früher überhaupt nicht abzieh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2 Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und zu privaten Lebensversicherungen

2.1.2.1 Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zur landwirtschaftlichen Alterskasse[1] sowie berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen. Zur gesetzlichen Rentenve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3 Aufwendungen für Dienstleistungen zur Kinderbetreuung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG ab Vz 2012)

2.3.1 Allgemeines Rz. 123 Durch Gesetz v. 1.11.2011[1] wurde mit Wirkung ab Vz 2012 der Abzug von Kinderbetreuungskosten wieder in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG geregelt. Nach der Neuregelung entfällt die Unterscheidung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kosten, sodass eine Berücksichtigung "wie" Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nicht mehr möglich ist. Auf die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3 Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen ab Vz 2010

2.1.3.1 Allgemeines Rz. 68 Durch das G. v. 16.7.2009[1] ist der Sonderausgabenabzug für Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie für sonstige Vorsorgeaufwendungen ab Vz 2010 neu geregelt worden. Die Neuregelung war erforderlich, nachdem das BVerfG den bisherigen eingeschränkten Abzug (Abs. 4) für verfassungswidrig erklärt hatte.[2] Die Regelung gilt ab Vz 2010. § 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.2 Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit

Rz. 99 Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer einbehält und abführt, sind für den Anteil des Arbeitgebers Betriebsausgaben, für den Anteil des Arbeitnehmers Sonderausgaben, da sie der Vorsorge für die Arbeitslosigkeit dienen und somit privat veranlasst sind. Sie können keine Werbungskosten sein, da sie nicht durch das Arbeitsverh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.1 Persönliche Abzugsberechtigung

Rz. 93 Allein unbeschränkt Stpfl. können Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben abziehen (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG; vgl. Rz. 16). Berechtigt zum Abzug ist grundsätzlich nur der Stpfl., der die Versicherungsbeiträge als Versicherungsnehmer leistet und der selbst durch die Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (zu Ehegatten/Lebenspartner Rz. 12). Zahlt daher eine Mutter Beit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.3 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 100 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherter Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber an die Rentenversicherungsträger abführt, sind Betriebsausgaben und Sonderausgaben. Es gilt das zu Rz. 99 Gesagte. Die Beiträge sind keine – vorab entstandenen – Werbungskosten zur Erlangung späterer, nach § 22 Nr. 1a EStG stpfl. Einkünfte. Das gilt ausdrücklich auch fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.1 Beiträge zu Krankenversicherungen

Rz. 98 Aufwendungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sind i. d. R. durch die private Lebensführung veranlasst und somit nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehbar, sodass Beiträge zu Krankenversicherungen regelmäßig nur als Sonderausgaben abziehbar sind.[1] Etwas anderes gilt, wenn mit der Versicherung allein das Risiko einer typischen Berufskrankhe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.7 Höhe des Sonderausgabenabzugs

Rz. 107 Beiträge für Versicherungen sind nur im Rahmen der Höchstbeträge, ab Vz 2005 im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrags des Abs. 3 und 4, ab Vz 2010 Abs. 4, als Sonderausgaben abziehbar (Rz. 221ff.). Die darüber hinausgehenden Zahlungen sind steuerlich nicht zu berücksichtigen. Ein Rücktrag und/oder Vortrag auf andere Vz findet nicht statt (so aber für Zuwendungen gem. §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.3 Günstigerprüfung (§ 10 Abs. 4a EStG)

Rz. 269 § 10 Abs. 4a EStG sah für die Kalenderjahre 2013 bis 2019 eine Günstigerprüfung zwischen altem und neuem Recht vor. Ist der Sonderausgabenabzug nach altem Recht günstiger als nach neuem Recht, wird der Sonderausgabenabzug im Rahmen der Höchstbeträge nach § 10 Abs. 3 EStG a. F. gewährt. Betroffen sind hier überwiegend Stpfl. mit geringen Einkünften, z. B. ledige Arbei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.5 Zeitpunkt des Abzugs

Rz. 10 Die Aufwendungen sind in dem Vz als Sonderausgaben abzuziehen, in dem sie geleistet worden sind. Das gilt auch, wenn sie der Stpfl. mit Darlehensmitteln bestritten hat. Dies richtet sich nach § 11 Abs. 2 EStG. Ohne Bedeutung ist der Vz, für den sie geleistet werden.[1] Das gilt auch für Voraus- und Nachzahlungen, sofern sie überhaupt als Sonderausgaben abziehbar sind....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 133 § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG begünstigt die eigene Berufsausbildung des Stpfl. Bei Ehegatten/Lebenspartnern (§ 2 Abs. 8 EStG), die die Voraussetzung des § 26 Abs. 1 EStG erfüllen, gilt dies für jeden Ehegatten/Lebenspartner. Die Vorschrift gilt ab 1.1.1969 und sollte bewirken, der Unterscheidung zwischen Ausbildungskosten, die früher überhaupt nicht abziehbar waren, und Fo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.6 Beiträge zu Unfallversicherungen

Rz. 104 Beiträge für Unfallversicherungen, mit denen alle Unfallrisiken, also betriebliche, berufliche und private Unfälle abgedeckt werden, sind auch durch die private Lebensführung veranlasst, sodass eine Aufteilung in Sonderausgaben und Betriebsausgaben – ggf. im Wege der Schätzung nach § 162 AO – möglich ist; d. h., die Aufwendungen sind anteilig Betriebsausgaben und Son...mehr