Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialleistungen

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.4.3 Antragsverfahren

Rz. 15 Mit der Antragstellung wird das gesetzlich eingeräumte Wahlrecht ausgeübt, auf den Schutz der Pflichtversicherung zu verzichten, um die damit verbundene Kostenbelastung zu vermeiden (vgl. BT-Drs. 15/4228 S. 29 zu Art. 6 Nr. 2). Ein Befreiungsantrag des Unternehmers muss nicht ausdrücklich auf die gesetzliche Regelung Bezug nehmen. Der Antragsteller muss allerdings für...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.3 Sicherung des Steueraufkommens (Nr. 3)

Rz. 14 Die Nr. 3 des Abs. 1 dürfte in der Praxis der Sozialleistungsträger, hier insbesondere bei den Rentenversicherungsträgern, die größte Rolle spielen. Hier ist eine zulässige Datenübermittlung zur Sicherung des Steueraufkommens nach § 22a und nach § 32b Abs. 3 EStG und den §§ 93, 97, 105, § 111 Abs. 1 und 5 und nach § 116 Abgabenordnung (AO) geregelt. Während es bei den ...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.2.1.1 Besonderheit des Rehabilitationsentlassungsberichts

Rz. 25 Sozialleistungsträger dürfen die Daten des Rehabilitationsentlassungsberichts (ärztlichen Entlassungsberichts) einer von ihnen selbst durchgeführten Leistung zur medizinischen Rehabilitation nur unter den Voraussetzungen des Abs. 1, d. h. regelmäßig nur mit Einwilligung der betroffenen Person, übermitteln, da diese Daten nicht unter die Ausnahmeregelung des Abs. 2 Nr....mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.3 Hilfebedürftigkeit

Hilfebedürftig i. S. d. SGB II ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von anderen Sozialleistungsträgern erhält.[1] Hinweis Verpflichtung zur Beantragung von vorrangigen Sozialleistungen Wer Anspruch auf ander...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.1 Berücksichtigung von Einkommen

Als Einkommen sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit zufließen, zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere Arbeitsentgelt, Sachbezüge aus Erwerbstätigkeit, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosen- oder Krankengeld), weitere Sozialleistungen (z. B. B...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Angaben zum Geschäftsverlauf und Analyse von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 20 Der Geschäftsverlauf des Gj ist in einem Wirtschaftsbericht zu analysieren, zusammenzufassen und wiederzugeben. Hierbei sind die Geschäftsfelder des Konzerns sowie die Struktur und Komplexität des Konzerns ausgewogen und umfassend zu berücksichtigen. Es sind nicht nur finanzielle Angaben, sondern auch nicht finanzielle Leistungsindikatoren in den Wirtschaftsbericht au...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.4 Mitwirkungspflichten der Versicherten

Rz. 98 Die in Abs. 4 Satz 3 normierten Mitwirkungspflichten der Versicherten sollen der Bekämpfung der in Satz 1 genannten Gefahr des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung der Berufskrankheit dienen. Sie sollen mithin gewährleisten, dass die Gefahr durch andere geeignete Mittel beseitigt werden kann und dass es zur ultima ratio, der Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit nich...mehr

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Sachbezüge-ABC / Sozialleistungen, betriebliche

Betriebliche Sozialleistungen sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, etwa die Erschwernis-, Hitze-, Wasser-, Gefahrenzuschläge, Schmutzzulagen usw. Abweichend hiervon sind jedoch betriebliche Sozialleistungen steuerfrei, die im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden. Hierzu gehören insbesondere Beihilfen bei Bedürftigkeit[1],...mehr

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Sauer, SGB III § 369 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schafft im Sinne eines möglichst einfachen Zugangs zu den Sozialleistungen (vgl. § 17 SGB I) nach dem SGB III die Möglichkeit, in bestimmten Fällen eine Klage gegen die Bundesagentur für Arbeit ortsnah zum Wohnsitz des Klägers anzustrengen. Insofern stellt die Vorschrift eine Sonderregelung zum örtlichen Gerichtsstand für Fälle dar, in denen die Bundesag...mehr

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Sauer, SGB III § 394 Verarb... / 2.2 Datenschutz

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 trifft Regelungen nur für Sozialdaten; anderweitiger Datenschutz ist Gegenstand des BDSG (z. B. Personaldatenschutz). Sozialdaten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer zumindest bestimmbaren natürlichen Person (vgl. § 67 SGB X) nach Maßgabe der Stellen, die § 35 SGB I nennt. Juristische Personen werden nicht geschützt (s. a...mehr

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Sachbezüge-ABC / Kindergarten/Kinderservice

Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind gem. § 3 Nr. 33 EStG steuerfrei. Dies gilt auch, wenn der nicht beim Arbeitgeber beschäftigte Elternteil die Aufwendungen trägt.[1] Voraussetzung ist, dass es sich um Leistungen handelt, die zusätzlich zu dem ohnehin geschul...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 2.1 Übergangsregelung nach Abs. 1

Rz. 7 Abs. 1 dient dem Schutz der Beschäftigten, die bis zur Änderung des Rechts der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ab 1.1.2013 mehr als geringfügig beschäftigt waren und damit der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung unterfielen. Der Versicherungsschutz wird für diese Beschäftigung unter den bis zum 31.12.2012 maßgebenden beitragsrechtlichen Bedingungen überg...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 2 Vermögenswirksame Leistungen während des Bezugs von Sozialleistungen

In Zeit des Bezugs von Sozialleistungen (z. B. Kranken- oder Mutterschaftsgeld) gezahlte vermögenswirksame Leistungen gelten nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Dies gilt, soweit die Einnahmen zusammen mit den Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50 EUR übersteigen.[1] Anders gesagt: Für die Zeit des Bezugs von Sozialleistungen laufend gezahlt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.3 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 12 Die Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs wird unter folgenden Aspekten diskutiert: Verstoß gegen das Prinzip der Rechtssicherheit wegen Einführung eines neuen Systems der Familienbesteuerung. Insoweit bestehen indes keine grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Es steht dem Gesetzgeber frei, nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung ein neues M...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2.2 Höhe des Existenzminimums

Rz. 32 Der konkrete Maßstab, an dem die verfassungsrechtlich erforderliche Steuerfreistellung zu messen ist, wurde erst im Lauf der Jahre sukzessive entwickelt. In seiner Entscheidung zum Kindergeld[1] hält es das BVerfG für zulässig, das Existenzminimum aus Praktikabilitätsgründen in einem einheitlichen Betrag anzusetzen, der nicht nach Altersgruppen oder Gebieten gestaffel...mehr

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Schell, SGB IX § 5 Leistung... / 2.2 Die Leistungsgruppen im Einzelnen

Rz. 6 Im Gegensatz zu § 29 SGB I verzichtet § 5 darauf, die wichtigsten Leistungen der einzelnen Leistungsgruppen zur Teilhabe stichwortartig aufzuzählen. Stattdessen werden die einzelnen Leistungen innerhalb der jeweiligen Leistungsgruppen in den jeweiligen Unterabschnitten des SGB IX definiert, und zwar die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1) in den §§ 4...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.3 Familienleistungsausgleich

Rz. 5 Nach Auffassung des BVerfG hat der Gesetzgeber grds. die Wahl, auf welche Weise er die geminderte Leistungsfähigkeit von Familien mit Kindern berücksichtigt, durch Kinderfreibeträge, durch die Gewährung von Kindergeld oder durch eine Kombination beider Möglichkeiten entsprechend dem bisherigen (bis 1995) dualen System.[1] Mit dem JStG 1996 v. 11.10.1995[2] wurde mit Wir...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.4.3 Wirksamkeitsvoraussetzung

Rz. 18 Von der herrschenden Meinung[1] wird vertreten, dass eine Maßnahme des Arbeitgebers, die der notwendigen Mitbestimmung entbehrt, rechtswidrig sei (Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung). Einseitige rechtsgeschäftliche Maßnahmen (wie z. B. die Ausübung des Direktionsrechts) als auch einzelvertragliche Vereinbarungen seien infolge der Rechtswidrigkeit unwirksam. Tatsäch...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 14 Aus dem Nachranggrundsatz des § 2 Abs. 1 ergibt sich, dass eine Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers nicht besteht, wenn der Hilfesuchende sich durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder Leistungen von anderen, insbesondere von Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. § 2 Abs. 1 stellt allerdi...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt und trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes) in Kraft. Sie transformierte § 76 BSHG in das SGB XII, wobei Abs. 1 im Wesentlichen dem vormaligen § 76 Abs. 1 BSHG entspricht. In der Neuregelung stellt der Gesetzgeber k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.1 Gesetzesentwicklung

Rz. 1 § 31 EStG i. d. F. durch das EStG 1934[1] regelte die Pauschbesteuerung beim Zuzug Stpfl. aus dem Ausland für die Dauer von 10 Jahren. Die Vorschrift wurde durch das StRefG 1990[2] mit Wirkung ab Vz 1990 ersatzlos aufgehoben. Bewilligte Pauschalierungen (letztmaliger Antrag 1989) galten weiter, sodass die Regelung noch bis Vz 1998 zur Anwendung kommen konnte. Rz. 2 § 31...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 3.1 Doppelnatur des Kindergelds

Rz. 37 Das Kindergeld dient einmal der verfassungsrechtlich gebotenen steuerlichen Freistellung des Existenzminimums (Rz. 27ff.). Soweit es darüber hinausgeht, dient es, obwohl es als Steuervergütung ausgestaltet ist (S. 3), wie das Kindergeld nach dem BKGG anteilig als Sozialleistung der Förderung der Familie gem. Art. 6 Abs. 1 GG (Rz. 6). In den Fällen, in denen die Freibe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.4 Anwendungsbereich – Verhältnis zum BKGG

Rz. 16 § 31 EStG gilt erstmals für den Vz 1996. § 31 EStG gilt nur für unbeschränkt stpfl. und als unbeschränkt stpfl. zu behandelnde Personen (§ 1 Abs. 1–3 EStG). Auf beschr. Stpfl. findet § 31 EStG keine Anwendung, da ihnen kein Kinderfreibetrag (§ 32 EStG gilt nicht; s. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG) und kein Anspruch auf Kindergeld (§ 62 EStG) zusteht. Ihr Kindergeldanspruch rich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 3.2 Umfang der Familienförderung

Rz. 38 In welcher Höhe dem Kindergeld die Funktion einer Sozialleistung zukommt, richtet sich nach dem jeweiligen Grenzsteuersatz. Bei Stpfl. mit einem zu versteuernden Einkommen – ohne die kindbedingten Freibeträge nach § 32 Abs. 6 ESG – unterhalb der Proportionalzone, d. h., die nicht mit Steuer belastet sind, sodass sich ein Freibetrag steuerlich nicht auswirkt, dient das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 4.1 Steuervergütung

Rz. 40 Das Kindergeld wird monatlich als Steuervergütung gezahlt; die Freibeträge werden erst bei der Veranlagung berücksichtigt. Das Kindergeld ist somit steuertechnisch eine Vorauszahlung auf eine erst im Veranlagungsverfahren mögliche steuerliche Kinderentlastung.[1] Tatsächlich stellt es aber, da der Kinderfreibetrag nur bei einem kleinen Teil (Rz. 6) der stpfl. Kinderge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.5.1 Steuerlicher Kinderleistungsausgleich

Rz. 19 Die Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs wurde der Bundesfinanzverwaltung, vertreten durch das BZSt übertragen. Bei der Ausführung bedient sich das BZSt[1] der Bundesagentur für Arbeit und der ihr nachgeordneten Agenturen für Arbeit. Die Familienkassen sind Bundesfinanzbehörden, die der Fachaufsicht des BZSt unterliegen (§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 FVG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.1 Familienlastenausgleich

Rz. 3 Die Entwicklung des bis 1995 sog. Familien- oder Kinderlastenausgleichs ist charakterisiert durch den Wechsel von einer reinen Kinderfreibetragslösung zu einem dualen System von Kinderfreibeträgen und Kindergeldgewährung, sodann dem Übergang zu einer reinen Kindergeldlösung und anschließend der Rückkehr zum dualen System: Bis 1954 wurde Kindern lediglich durch verschied...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.1 Begriff der Sozialeinrichtung

Rz. 162 Gegenstand der Mitbestimmung in § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG ist die Sozialeinrichtung. Der Betriebsrat als Repräsentant der Arbeitnehmer soll einen bestimmten abtrennbaren Teil von Mitteln des Arbeitgebers ("zweckgebundenes Sondervermögen") mit einer gewissen Organisation mitverwalten können. Eine Sozialeinrichtung erfordert ein zweckgebundenes Sondervermögen. Die einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Anrechnung des Kindergelds auf Sozialleistungen

Rn. 117 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Allein der Umstand, dass das zu Unrecht gewährte und von der Familienkasse zurückgeforderte Kindergeld auf bezogene Sozialleistungen angerechnet wurde, verpflichtet die Familienkasse nicht zu einem Billigkeitserlass hinsichtlich des Rückforderungsbetrags, BFH v 13.09.2018, III R 19/17, BStBl II 2019, 187; BFH v 13.09.2018, III R 48/17, BStB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Sozialleistungen.

1. Rn 12 Als subsidiäre Sozialleistungen kommen Arbeitslosengeld II, Bafög, soweit es nicht subsidiär gewährt wird, Sozialhilfe und UVG-Leistungen in Betracht. Diese sind als subsidiäre Leistungen nicht bedarfsdeckend anzurechnen. Ob Sozialleistungen mangels Forderungsüberganges nach §§ 94 SGB XII und 33 SGB II generell als Einkommen anzurechnen sind oder nur dann, wenn die I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Sozialleistungen.

Rn 1 Als Sozialleistungen iSd Vorschrift sind anerkannt worden Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Blindengeld Grundrente § 31 BVG Schwerbeschädigtenzulage § 31 BVG Pflegezulage § 35 BVG Kleiderzulagen und Wäschezuschuss §§ 35, 15 BVG Sonstige Zulagen nach §§ 14, 31 V, 35 BVG Orthopädische Mittel, Badekuren §§ 11, 13, 16 ff, 18 BVG Berufsschadensausgleichsrenten § 30 BVG Ausgl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Testierfreiheit und Sozialleistungen.

Rn 18 Als sittenwidrig wurde es zT auch angesehen, wenn ein Erblasser, zu dessen pflichtteilsberechtigten Angehörigen ein Empfänger von Sozialhilfe zählt, Zuwendungen an ihn so gestaltet, dass diese nicht dem Zugriff des Sozialhilfeträgers ausgesetzt sind (›Behindertentestament‹, LG Konstanz FamRZ 92, 360; LG Flensburg NJW 93, 1866; krit Staud/Otte vor § 2064 Rz 168; Damrau ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1.

Rn 12 Als subsidiäre Sozialleistungen kommen Arbeitslosengeld II, Bafög, soweit es nicht subsidiär gewährt wird, Sozialhilfe und UVG-Leistungen in Betracht. Diese sind als subsidiäre Leistungen nicht bedarfsdeckend anzurechnen. Ob Sozialleistungen mangels Forderungsüberganges nach §§ 94 SGB XII und 33 SGB II generell als Einkommen anzurechnen sind oder nur dann, wenn die Ina...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Werden für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens Sozialleistungen in Anspruch genommen, wird bei der Feststellung eines Unterhaltsanspruchs vermutet, dass die Kosten der Aufwendungen nicht geringer sind als die Höhe dieser Sozialleistungen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2.

Rn 13 Nicht subsidiäre Sozialleistungen sind das Wohngeld, dies ist Einkommen, soweit es nicht erhöhte Wohnkosten abdeckt, sowie BAföG-Leistungen, soweit sie nicht subsidiär gewährt werden; die Grundsicherung nach §§ 41 ff SGB XII ist ebenfalls als Einkommen zu berücksichtigen. Gleiches gilt für den Kinderzuschlag gem § 6a BKindG (BGH FamRZ 21, 181).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Rente wegen Körperbehinderung.

Rn 9 Gem § 1610a wird gesetzlich vermutet, dass ein Behinderter die wegen der Behinderung empfangenen Sozialleistungen auch tatsächlich für den mit der Behinderung verbundenen Mehrbedarf benötigt. Dafür spricht eine Vermutung, so dass der Unterhaltsverpflichtete darlegen und beweisen muss, dass diese Rente Einkommensfunktion hat.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Legaldefinition

Rz. 1264 [Autor/Stand] Zweck des Gesetzes ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und – so nunmehr ausdrücklich – der illegalen Beschäftigung (§ 1 Abs. 1–3 SchwarzArbG). Durch die Neuregelung wurden die Erscheinungsformen um neue aktuelle Phänomene erweitert, wie z.B. die Arbeitsausbeutung und der damit verbunden Menschenhandel (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SchwarzA...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 3 Die Ermächtigung umfasst alle Dienst- und Arbeitsverträge, aber auch Werkverträge. Auf die Art der Tätigkeit (selbstständig oder unselbstständig) kommt es nicht an. Die Tätigkeit eines Handelsvertreters fällt sowohl unter § 112 als auch unter § 113 (BAG NJW 64, 1641 [BAG 20.04.1964 - 5 AZR 278/63]). Lehrverträge sind keine Dienst- oder Arbeitsverträge iSd Vorschrift, da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grenzen zumutbarer Tätigkeit.

Rn 11 Eine Tätigkeit ist immer unzumutbar, wenn derjenige, der sie ausübt, unterhaltsrechtlich nicht gehindert ist, sie jederzeit wieder zu beenden (BGH FamRZ 13, 1558; 01, 350; Stuttg FamRZ 07, 400). Dies gilt für den Unterhaltsschuldner wie für den Unterhaltsgläubiger gleichermaßen. Übt der Gläubiger eine unzumutbare Tätigkeit aus, bleibt er bedürftig, wenn das erzielte un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen des Anspruchs.

Rn 2 Der Schenker muss außerstande sein, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und zusätzlich die ihn gem §§ 1360 ff, 1569 ff, 1601 ff, 1615l oder §§ 5, 12, 16 LPartG treffenden Unterhaltspflichten zu erfüllen; rein vertragliche Pflichten bleiben außer Betracht. Das Schenkungsrecht knüpft damit an das Unterhaltsrecht an: Für den Unterhaltsbedarf des Schenkers, seine Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Lebt ein Kind für längere Zeit in Familienpflege, so ist die Pflegeperson berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden sowie den Inhaber der elterlichen Sorge in solchen Angelegenheiten zu vertreten. 2Sie ist befugt, den Arbeitsverdienst des Kindes zu verwalten sowie Unterhalts-, Versicherungs-, Versorgungs- und sonstige Sozialleistungen für das K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Antragsberechtigung.

Rn 2 Zur Stellung des nach § 51 I zur Verfahrenseinleitung erforderlichen Antrags (s § 51 Rn 3 f) sind die Ehegatten, im Falle ihres Ablebens ihre Hinterbliebenen (BGH FamRZ 23, 358 Rz 12) sowie die von der Abänderung betroffenen Versorgungsträger berechtigt (§ 52 I iVm § 226 I FamFG). Ein Ehegatte kann den Antrag auch noch nach dem Tod des anderen Ehegatten stellen (s Rn 16...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vermögen.

Rn 14 Das minderjährige Kind muss die Vermögenserträge, also Zinsen, Dividenden usw bedarfsdeckend einsetzen, braucht aber den Vermögensstamm nicht zu verwerten. Demggü muss ein volljähriges Kind auch den Vermögensstamm für seinen Bedarf einsetzen, soweit dies nicht im Einzelfall grob unbillig ist (BGH FamRZ 86, 48). Der Vermögensstamm ist auch dann einzusetzen, wenn er auf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1797 BGB – Entscheidungsbefugnis der Pflegeperson.

Gesetzestext (1) Lebt der Mündel für längere Zeit bei der Pflegeperson, ist diese berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden und den Vormund insoweit zu vertreten. § 1629 Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend. (2) Absatz 1 ist auf die Person gemäß § 1796 Absatz 3 entsprechend anzuwenden. (3) Der Vormund kann die Befugnisse nach den Absätzen 1 und 2 durch E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unterhaltspflicht (Abs 4).

Rn 10 Die wirtschaftlich wohl stärkste Auswirkung hat die Einwilligung auf die Unterhaltspflicht. Das Gesetz stellt auf die Einwilligung als solche und die Aufnahme des Kindes in die Obhut des Annehmenden ab. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, ist der Annehmende vorrangig vor den Eltern und sonstigen grds unterhaltspflichtigen Verwandten zur Unterhaltsgewährung verpflichtet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Öffentliche Hilfen/Untervermietung/Verringerung der Leistungsfähigkeit.

Rn 20a Dem Mieter obliegt es nicht, Teile seiner Wohnung unterzuvermieten, er ist aber gehalten, öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen (KG GE 07, 907; ZMR 82, 318 [KG Berlin 28.05.1981 - 8 W RE-Miet 4712/81]; s.a. LG Berlin NJW 21, 3473 Rz 10). Bsp: Verdopplung der Miete ist mit Blick auf § 22 SGB II ggf keine Härte (KG GE 07, 907). Hat der Mieter nach Zahlung der erhöhte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Grds haftet jeder Erbe auch nach der Nachlassteilung gesamtschuldnerisch und unbeschränkt mit seinem Eigenvermögen einschl seines Anteils am Nachlass (BGH NJW 98, 682 [BGH 15.10.1997 - IV ZR 327/96]). Nach § 2060 haftet der einzelne Miterbe für eine Nachlassverbindlichkeit aber nur mit dem Betrag, der dem Wert seines Anteils am Nachlass entspricht (sog ideeller Erbteil)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abtretbarkeit, Erlöschen.

Rn 16 Die – allein durch § 852 II ZPO (BGH NJW 07, 60) – eingeschränkte Pfändbarkeit des Anspruchs macht ihn nicht zu einem höchstpersönlichen (BGH NJW 95, 323 [BGH 09.11.1994 - IV ZR 66/94]). Rn 17 Weder § 400 noch § 399 Alt 1 stehen einer Abtretung iRd Zwecksetzung des Anspruchs entgegen (MüKo/Koch Rz 17). Deshalb ist die Abtretung des Anspruchs, auch an andere als die in I...mehr