Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 74 Bönisch, Die Grundsicherung und die Aufgaben der Landesversicherungsanstalten, LVA-Mitt 2003 S. 329. Braun, Bedarfsorientierte Grundsicherung, SGb 2003 S. 237. Deibel, Einführung in das Grundsicherungsgesetz, NWVBl 2003 S. 44. Dünn/Fasshauer/Rüb, Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung im Zusammenhang mit der neuen bedarfsorientierten Grundsicherung, DRV 2003 S....mehr

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Jung, SGB XII § 70 Hilfe zu... / 2.2.2.1 durch Haushaltsangehörige

Rz. 8 Der Begriff des Haushaltsangehörigen ist nicht im Sinne des Zivil-, Straf- oder allgemeinen Sozialrechts (vgl. § 383 ZPO, § 52 Abs. 2 StGB, § 16 Abs. 1 SGB X) auszulegen. Es kommen vielmehr alle Personen in Betracht, die sich mit dem Hilfesuchenden in einer Haushaltsgemeinschaft befinden (VGH Baden-Württemberg, FEVS 18 S. 470; HessVGH, NDV 1971 S. 251; Grube, in: Grube...mehr

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 2.3.1 Anspruch auf Arbeitslosengeld/Keine Vorbeschäftigungszeit

Rz. 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 fordert einen Anspruch auf Alg bzw. eine Vorbeschäftigungszeit des Arbeitnehmers bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss ein enger zeitlicher Zusammenhang bestehen. In der Praxis wird die Grenze bei einem Monat gezogen. Für den Begriff der Arbeitslosigkeit stellt die Rechtsprechung auf § 138 Ab...mehr

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FF 4/2018, / Sozialrecht

BSG, Urt. v. 8.3.2018 – B 10 EG 7/16 R Ein Adoptionspflegevater hat Anspruch auf einen Monat Elterngeld, auch wenn er die zweimonatige Mindestbezugsdauer nicht erreichen kann, weil er das Kind bereits nach drei Wochen den leiblichen Eltern zurückgeben musste.mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / A. Der Testamentsvollstrecker als Diener zweier Herren – oder doch nicht: ein genauerer Blick auf BGHZ 123, 368 und der Zusammenhang des Urteils mit dem Sozialrecht

I. Die Rechtsprechung verlangt vom Testamentsvollstrecker normalerweise, bei der ordnungsgemäßen Verwaltung gemäß § 2216 Absatz 1 BGB den Ab- und Ausgleich der widerstreitenden wirtschaftlichen Interessen zwischen Vor- und Nacherben herzustellen.[5] In seiner zweiten Grundsatzsentscheidung zum Behindertentestament hat der BGH dies allerdings zugunsten des behinderten Vorerbe...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / A. Der Testamentsvollstrecker als Diener zweier Herren – oder doch nicht: ein genauerer Blick auf BGHZ 123, 368 und der Zusammenhang des Urteils mit dem Sozialrecht

I. Die Rechtsprechung verlangt vom Testamentsvollstrecker normalerweise, bei der ordnungsgemäßen Verwaltung gemäß § 2216 Absatz 1 BGB den Ab- und Ausgleich der widerstreitenden wirtschaftlichen Interessen zwischen Vor- und Nacherben herzustellen.[5] In seiner zweiten Grundsatzsentscheidung zum Behindertentestament hat der BGH dies allerdings zugunsten des behinderten Vorerbe...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / I. Sach- und Rechtslage

Das BSG hat mit seinem Urteil vom 17.2.2015 (B 14 KG 1/14 R) das Behindertentestament in der klassischen Erbschaftslösung endgültig anerkannt.[48] Die Erbschaft ist dem Grunde nach sozialhilfefest und der Zugriff des Sozialleistungsträgers erst bei der Mittelfreigabe relevant. Dies bedeutet für die beiden in BGHZ 123, 368 verglichenen Fälle: Fall 1: die Versorgung des Behinde...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / I. Sach- und Rechtslage

Das BSG hat mit seinem Urteil vom 17.2.2015 (B 14 KG 1/14 R) das Behindertentestament in der klassischen Erbschaftslösung endgültig anerkannt.[48] Die Erbschaft ist dem Grunde nach sozialhilfefest und der Zugriff des Sozialleistungsträgers erst bei der Mittelfreigabe relevant. Dies bedeutet für die beiden in BGHZ 123, 368 verglichenen Fälle: Fall 1: die Versorgung des Behinde...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / D. Ergebnisse

I. Der gesetzlich weite Verwaltungsbegriff gemäß der §§ 2205 Satz 1, 2216 Absatz 2 Satz 1 BGB, die einander als Verwaltungsrecht und -pflicht ergänzen, und die seit BGHZ 25, 275 ständige Rechtsprechung, wonach das Rechtsverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben eine eigenständiges Schuldverhältnis darstellt, erlauben es, in diesem Schuldverhältnis im weiteren Sinn...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / D. Ergebnisse

I. Der gesetzlich weite Verwaltungsbegriff gemäß der §§ 2205 Satz 1, 2216 Absatz 2 Satz 1 BGB, die einander als Verwaltungsrecht und -pflicht ergänzen, und die seit BGHZ 25, 275 ständige Rechtsprechung, wonach das Rechtsverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben eine eigenständiges Schuldverhältnis darstellt, erlauben es, in diesem Schuldverhältnis im weiteren Sinn...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / 1

Beim Behindertentestament ist Gespräch der Gegenwart der Substanzzugriff des Testamentsvollstreckers, wenn die Erträge für den nicht befreiten Vorerben vor allem aufgrund der Niedrigzinsphase nicht ausreichen, um die im Vergleich zur Sozialhilfe besserstellende Versorgung des Behinderten zu erreichen, die auch sozialhilfefest sein muss.[1] Die diesbezüglichen aktuellen Überl...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / II. Fazit und vorsichtiger Rat zum Sanierungsfall (Fall 2)

Als Testamentsvollstrecker muss man – neben dem Härtefallargument – das zwingende erbrechtliche Surrogationsprinzip mit seiner zwingenden Folge der sozialhilferechtlich neutralen Vermögensumschichtung mit Zähnen und Klauen verteidigen.[62] Als Rat für die Praxis in Hinblick auf § 60 I SGB und unter Wahrung der treuhänderischen Pflichten könnte man als Testamentsvollstrecker ...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / II. Fazit und vorsichtiger Rat zum Sanierungsfall (Fall 2)

Als Testamentsvollstrecker muss man – neben dem Härtefallargument – das zwingende erbrechtliche Surrogationsprinzip mit seiner zwingenden Folge der sozialhilferechtlich neutralen Vermögensumschichtung mit Zähnen und Klauen verteidigen.[62] Als Rat für die Praxis in Hinblick auf § 60 I SGB und unter Wahrung der treuhänderischen Pflichten könnte man als Testamentsvollstrecker ...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / 1

Beim Behindertentestament ist Gespräch der Gegenwart der Substanzzugriff des Testamentsvollstreckers, wenn die Erträge für den nicht befreiten Vorerben vor allem aufgrund der Niedrigzinsphase nicht ausreichen, um die im Vergleich zur Sozialhilfe besserstellende Versorgung des Behinderten zu erreichen, die auch sozialhilfefest sein muss.[1] Die diesbezüglichen aktuellen Überl...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / B. Aktuelle Vorschläge zum sozialhilfefesten Substanzzugriff zum Zwecke der Mittelverwendung für den Behinderten

Gewichtige Stimmen im Schrifttum setzen den Hinweis des BGH wie folgt um: der Substanzzugriff des Testamentsvollstreckers erhält neben der Verwaltungsanordnung ein sich darauf explizit beziehendes Vermächtnis für den Vorerben nebst dazugehöriger Nacherbentestamentsvollstreckung gemäß § 2222 BGB, wobei mit dem Vermächtnis der Nacherbe zur Zustimmung zum Substanzzugriff verpfl...mehr

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zerb 4/2018, Der sozialhilf... / B. Aktuelle Vorschläge zum sozialhilfefesten Substanzzugriff zum Zwecke der Mittelverwendung für den Behinderten

Gewichtige Stimmen im Schrifttum setzen den Hinweis des BGH wie folgt um: der Substanzzugriff des Testamentsvollstreckers erhält neben der Verwaltungsanordnung ein sich darauf explizit beziehendes Vermächtnis für den Vorerben nebst dazugehöriger Nacherbentestamentsvollstreckung gemäß § 2222 BGB, wobei mit dem Vermächtnis der Nacherbe zur Zustimmung zum Substanzzugriff verpfl...mehr

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Jansen, SGG § 55a Normenkon... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 55a Normenkon... / 2.2.1 Kontrolldichte

Rz. 13 Die Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich an den materiellrechtlichen Voraussetzungen der §§ 22a–22c SGB II zu orientieren (vgl. dazu die Kommentierungen zu diesen Vorschriften). Darüber hinaus sind die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass der Satzung nach Maßgabe der kommunalrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen (vgl. dazu: Bätge,...mehr

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Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 2.2 Gesetzliche Nichtigkeitsgründe (Abs. 2)

Rz. 13 Abs. 2 enthält eine wohl als abschließend gedachte Aufzählung absoluter Nichtigkeitsgründe. Liegen diese Fehler vor, ist ungeachtet von Kenntnis, Erkennbarkeit oder materieller Richtigkeit der VA nichtig. Rz. 14 Die fehlende Erkennbarkeit der Behörde (Abs. 2 Nr. 1) bei einem schriftlich oder elektronisch erlassenen VA als Nichtigkeitsgrund geht auf § 33 Abs. 3 zurück. ...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Altmann, Rückforderung von Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen, NZS 2009 S. 665. Bieback, Probleme der Einjahresfrist bei der Rücknahme, SGb 1995 S. 141. Dörr, Rücknahme oder Aufhebung von Verwaltungsakten, RVaktuell 2008 S. 319. ders., Bescheidkorrektur post mortem (Rentenversicherung), SGb 2012 S. 9. ders., Bescheidkorrektur, Rückforderung, sozialrechtl...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Benz, Die Bestandskraft von Verwaltungsakten der Sozialversicherungsträger, WzS 1986 S. 161. ders., Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, BG 1987 S. 31. Bieback, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch als Institut staatlicher Haftung für rechtswidriges Verwaltungshandeln, DVBl. 1983 S. 159. ders., Grundlagen und Schranken des sozialrechtlichen Herstellungsanspruc...mehr

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Jansen, SGB X § 46 Widerruf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht inhaltlich weitgehend § 49 Abs. 1 VwVfG und § 131 AO. Sie regelt die grundsätzliche Zulässigkeit des Widerrufs rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakte (VA) für die Zukunft. Der Begriff des Widerrufs wird in Abgrenzung zum Begriff der Rücknahme verwandt. Vom Widerruf spricht der Gesetzgeber bei der Aufhebung von rechtmäßigen Entscheid...mehr

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Jansen, SGB X § 42 Folgen v... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht § 46 VwVfG und § 127 AO. Sie soll, wie § 41, wegen der nur dienenden Funktion der Form- und Verfahrensvorschriften die Aufhebung materiell rechtmäßiger Verwaltungsakte (VA) allein wegen eines Form- oder Verfahrensfehlers einschränken. Vergleichbar ist die Regelung mit den prozessrechtlichen Vorschriften in § 563 ZPO, § 144 Abs. 4 VwGO und § 17...mehr

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Jansen, SGB X § 47 Widerruf... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 36 Baumeister, Die Novellierung der §§ 48, 49, 49a VwVfG, NVwZ 1997 S. 19. Bielefeld, Das soziale Verfahrensrecht des SGB X, Dissertation, 1997. Dörr, Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten nach Art. I SGB X, DAngVers 1982 S. 332 (341). ders., Aktuelle Grundsätze zu den Korrekturbestimmungen des SGB X, SozVers 1989. S. 29. ders., Rücknahme, Widerruf, Aufhebung oder neue...mehr

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Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 2.1.2 Offensichtlichkeit

Rz. 12 Der besonders schwerwiegende Fehler muss zudem offensichtlich (evident) sein. Da die Nichtigkeit den VA für jedermann unbeachtlich macht, darf es im Interesse der Rechtssicherheit daran keinen Zweifel geben. Soweit sich diese Offensichtlichkeit allerdings erst aus der verständigen Würdigung aller bei und für den Erlass des VA in Betracht kommenden Umstände ergeben kan...mehr

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Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 2.2 Unanfechtbarer Verwaltungsakt (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 enthält seit der Änderung durch das HZvNG ab 1.1.2002 eine eigenständige Verjährungsfrist für Ansprüche, die durch unanfechtbare VA festgestellt sind. Danach beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre, unabhängig davon, welche kürzere Verjährungsfrist sonst für den Anspruch maßgeblich war. Dies entspricht der einem rechtskräftigen Urteil (§ 197 Abs. 2 Nr. 3 BGB) ver...mehr

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Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Kainz, Die Bestandskraft von Sozialverwaltungsakten- Auswirkungen von Fehlern im Verwaltungsverfahren und Aufhebung von Verwaltungsakten, NZS 2015, S. 767 f. Kirchberg, Zur Sittenwidrigkeit von Verwaltungsakten, NVwZ 1983 S. 141. Köhler, Eingeschränkte Übermittungsbefugnis und Gutachterauswahl in der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 200 SGB VII), WzS 2014 S. 339. Krugm...mehr

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Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 20a Geis, Die Schuldrechtsreform und das Verwaltungsrecht, NVwZ 2002 S. 386. Schmidt-De Caluwe, Das Sozialverfahrensrecht (SGB X) in Rechtsprechung und Literatur, Jahrbuch des Sozialrechts 2003 S. 441. Stumpf, Die Verjährung öffentlicher Ansprüche nach der Schuldrechtsreform, NVwZ 2003 S. 1198. Rz. 21 Für den Eintritt der Verjährungshemmung nach § 52 Abs. 1 Satz 1 genügt de...mehr

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Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt einen eigenständigen öffentlich-rechtlichen Rückzahlungsanspruch für zu Unrecht gewährte Sozialleistungen. Damit ergänzt sie den Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Verwaltung auch bei der Leistungsgewährung (§ 31 SGB I) durch die Rückforderung der zu Unrecht erbrachten Leistung. Dabei wird zwischen der Erstattung nach Rücknahme eines Leistungen gewä...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zurückweisung eines Bevollmächtigten

Leitsatz 1. Die Zurückweisung eines Bevollmächtigten wegen unbefugter Hilfeleistung in Kindergeldsachen wird nicht rückwirkend rechtswidrig, wenn der Bevollmächtigte später als Rechtsanwalt zugelassen wird. 2. Die Erlaubnis eines Bevollmächtigten zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet eines ausländischen Rechts sowie des Rechts der EU umfasst nicht die Vertr...mehr

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Schell, SGB IX § 125 Inhalt... / 2.2. Leistungsvereinbarung (Abs. 2)

Rz. 10 Regelungsgegenstände der Leistungsvereinbarung sind Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen. Leistungsträger und Leistungserbringer haben einvernehmlich festzulegen, welche konkreten Leistungen zu erbringen sind. Hierbei sind die Teilbereiche des Leistungsrechts der Eingliederungshilfe zu identifizieren, die der Leistungserbringer bedient. Die Leistungen müssen bed...mehr

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Schell, SGB IX § 125 Inhalt... / 2.2.1.1 Grundlagen der Vergütungsvereinbarung

Rz. 15 Die Vertragsparteien haben unter Berücksichtigung der Leistungsmerkmale nach Abs. 2 und unter Beachtung der Grundsätze nach § 123 Abs. 2 (Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit) Leistungspauschalen für die zu erbringenden Leistungen festzulegen. Der bisherige Begriff "Maßnahmepauschale" (§ 75 Abs. 2 Satz 1 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019) wird durch "L...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-/Einkommensteuer... / 3 Lohnsteuer-Pauschalierung für Teilzeit-/Aushilfskräfte

Bei kurzfristig und geringfügig Beschäftigtenbesteht ein Wahlrecht. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz oder nach den persönlichen Besteuerungsmerkmalen lt. ELStAM erheben. Der Arbeitgeber kann bei Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden, die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % des Arbeitslohns erheben. Eine kurzfristige Bes...mehr

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FF 2/2018, FF 2/2018 / Sozialrecht

BVerwG, Urt. v. 18.12.2017 – 5 C 36.16 Kinder, die in Portugal leben, haben einen Anspruch auf staatlichen Unterhaltsvorschuss, wenn der alleinerziehende Elternteil in Deutschland mehr als nur geringfügig beschäftigt ist. BSG, Urt. v. 14.12.2017 – B 10 EG 7/27 R Provisionen, die der Arbeitgeber im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes zahlt, können das Elterngeld erhöhen...mehr

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Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 93 wird den Sozialhilfeträgern die Befugnis eingeräumt, Ansprüche des Leistungsberechtigten und seiner nahen Angehörigen gegen Dritte auf sich zu übertragen, um so einen Gläubigerwechsel zu bewirken (Überleitung). Hierin spiegelt sich einerseits der Grundsatz der Subsidiarität der Sozialhilfe (§ 2), andererseits das Prinzip des Tatsächlichen wider: Grundsätzlich i...mehr

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Jansen, SGB X § 55 Austausc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht § 56 VwVfG. Sie gilt nur für subordinationsrechtliche Verträge, wie sich aus dem Verweis auf § 53 Abs. 1 Satz 2 ergibt (a. A. Marschner, in: Pickel/Marschner, SGB X, § 55 Rz. 7, der bei koordinationsrechtlichen Verträgen lediglich eine Bindungswirkung an § 55 verneint). § 55 nennt neben § 53 Abs. 1 weitere Voraussetzungen für zulässige Austaus...mehr

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Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 2.1.1 Koordinationsrechtliche Verträge

Rz. 5 Koordinationsrechtliche Verträgewerden zwischen hinsichtlich des Vertragsgegenstandes gleich geordneten Vertragspartnern geschlossen. Sie kommen sowohl auf bundes- als auch landesrechtlicher Ebene vor und spielen auch im Sozialrecht eine nicht unerhebliche Rolle (Verträge des Kassenarztrechts – §§ 82ff. SGB V – berufsgenossenschaftliche Katasterabkommen – Vereinbarunge...mehr

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Jansen, SGB X § 55 Austausc... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 8 Kunze/Kreikeboom, Sozialrecht versus Wettbewerbsrecht – dargestellt am Beispiel der Belegung von Rehabilitationseinrichtungen, NZS 2003 S. 62. Pickel, Zulässigkeit, Gestaltung und Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Verträge, SGb 1984 S. 133. Tapper,in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, Kommentierung zu § 55 SGB X. Waherath, Preisdirigismen in der gesetzlichen Krankenversic...mehr

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Jansen, SGB X § 54 Vergleic... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 14 Kunze/Kreikeboom, Sozialrecht versus Wettbewerbsrecht – dargestellt am Beispiel der Belegung von Rehabilitationseinrichtungen, NZS 2005 S. 5. Masueh/Blüggel, Das Angebot auf Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches im Sozialgerichtsverfahren, SGb 2005 S. 613. Pickel, Zulässigkeit, Gestaltung und Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Verträge, SGb 1984 S. 132. Suchan, ...mehr

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Jansen, SGB X § 58 Nichtigk... / 2.2 Besondere Nichtigkeitsgründe bei subordinationsrechtlichen Verträgen

Rz. 6 Nur für subordinationsrechtliche Verträge (§ 53 Abs. 1 Satz 2) stellt Abs. 2 weitere ausdrückliche Nichtigkeitsgründe auf. Die Nichtigkeitsgründe in Nr. 1 und 2 betreffen alle subordinationsrechtlichen Verträge; Nr. 3 und 4 betreffen nur die öffentlich-rechtlichen Verträge nach §§ 54, 55. Rz. 6a Nichtigkeit ist nach Abs. 2 Nr. 1 dann gegeben, wenn ein Verwaltungsakt mit...mehr

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Schell, SGB IX § 133 Schied... / 3 Literatur

Rz. 19 Becker, Das Schiedsstellen-Verfahren im Sozialrecht, SGb 2013 S. 664 und S. 712. Düring, Aktuelle Rechtsprechung des BSG zu Schiedsstellen und Schiedspersonen, WzS 2016 S. 239. Gottlieb, Vereinheitlichungsaspekte bei den sozialrechtlichen Schiedsstellen nach §§ 78g SGB VIII, 76 SGB XI und 80 SGB XII, Sozialrecht aktuell 2012 S. 150. Gottlieb/Krüger, Vorschläge zur rechtl...mehr

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Schell, SGB IX § 133 Schied... / 2.1 Bildung der Schiedsstelle – Rechtscharakter

Rz. 6 Jedes Land hat zur Regelung von Streitigkeiten im Vertragsrecht der Eingliederungshilfe eine oder mehrere Schiedsstellen zu errichten (Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1). Damit ist die Bildung einer länderübergreifenden Schiedsstelle ausgeschlossen. Die Aufgabe der Schiedsstelle muss sich auf die Materie des Vertragsrechts der Eingliederungshilfe beschränken. Eine Zuständigkeit für ...mehr

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Schell, SGB IX § 233 Erstat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Art. 48 Nr. 7 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze v. 27.4.2002 (BGBl. I S. 1467) wurde in Abs. 1 Satz 3 eine fehlerhafte Verweisung berichtigt. Durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) wurde mit Wirkung z...mehr

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Schell, SGB IX § 133 Schied... / 0.1 Bisheriges Recht

Rz. 1 Unmittelbarer Vorläufer der Regelungen in § 133 SGB IX ist § 80 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019 und für Abs. 5 mit Ausweitung des Regelungskatalogs der § 81 Abs. 2 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019. §§ 80, 81 Abs. 2 haben wiederum mit Wirkung zum 1.1.2005 § 94 BSHG abgelöst. Im Übrigen hat das Schiedsstellenwesen im Sozialrecht eine lange Tradition, die bis auf das Jahr ...mehr

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Schell, SGB IX § 131 Rahmen... / 2.1.1 Regelungsziel

Rz. 6 Ziel der Regelung in den Abs. 1 und 2 ist es, einen Rahmen für den Abschluss landesweit einheitlicher Grundsätze des Vertragsrechts zu geben. Damit wird eine weiter zurückliegende Tradition aufgegriffen, um Bedingungen, die für alle Verträge gelten sollen,"vor die Klammer" zu ziehen (vgl. LSG Hessen, Urteil v. 25.2.2011, L 7 SO 237/10 KL, Rz. 50, Sozialrecht aktuell 20...mehr

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Schell, SGB IX § 126 Verfah... / 3 Literatur

Rz. 25 Becker, Das Schiedsstellen-Verfahren im Sozialrecht, SGb 2013 S. 664 und S. 712. Boetticher/Tammen, Die Schiedsstelle nach dem Bundessozialhilfegesetz: Vertragshilfe oder hoheitliche Schlichtung?, RsDE (2003 ) Nr. 54 S. 28. Düring, Aktuelle Rechtsprechung des BSG zu Schiedsstellen und Schiedspersonen, WzS 09/16 S. 239. Fix/Bumann, Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz, neue...mehr

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Schell, SGB IX § 127 Verbin... / 2.4 Weitergeltung der Vergütungsvereinbarung nach Ablauf der Bindung (Abs. 4)

Rz. 12 Abs. 4 legt fest, dass eine vereinbarte oder durch die Schiedsstelle festgesetzte Vergütung bis zum Inkrafttreten einer neuen Vergütungsvereinbarung weiter gilt. Für die Leistungsvereinbarung ist keine Fortbestandsregelung vorgesehen, da diese auch mit Rückwirkung in Kraft gesetzt werden kann. Hintergrund ist das Verbot rückwirkender Inkraftsetzung neuer Vergütungsvere...mehr

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Schell, SGB IX § 231 Erstat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde Abs. 4 Satz 2 mit Wirkung zum 1.5.2004 geändert. Durch Art. 8 Nr. 4, Art. 32 Abs. 6 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) wurden Abs. 4 Satz 2 und A...mehr

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Schell, SGB IX § 219 Begrif... / 2.1 Begriff der Werkstätten für behinderte Menschen

Rz. 2 Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben i. S. des Kapitels 10 des Teils 1 und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Diese mit dem Schwerbehindertengesetz im Jahre 1974 geschaffene und seitdem fortentwickelte Konzeption verdeutlicht den doppelten Charakter der Werkstätten als Einrichtungen der beruflichen...mehr

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Schell, SGB IX § 131 Rahmen... / 2.1.2 Vertragsparteien

Rz. 7 Vertragsparteien sind alle in dem jeweiligen Land beteiligten Träger der Eingliederungshilfe (örtliche und ggf. überörtliche Träger) sowie die Vereinigungen der Leistungserbringer. Zu den Vereinigungen der Leistungserbringer gehören nicht nur die in der Landesliga der Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege, sondern auch die auf Land...mehr