Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 123 Allgem... / 2.3 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung – Schriftform

Rz. 20 Die Vereinbarungen zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe (Leistungsträger) und der leistenden Dritten (Leistungserbringer) sind schriftlich abzuschließen (Abs. 1). Als öffentlich-rechtliche Verträge nach dem Sozialgesetzbuch (vgl. §§ 53 ff. SGB X; allg. Ansicht (vgl. Freudenberg, in: Jung, SGB XII, § 75 Rz. 38; Flint, in: Grube/Wahrendorf/Flint, 5. Aufl. 2014, ...mehr

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Schell, SGB IX § 126 Verfah... / 2.2.5 Rechtscharakter des Schiedsstellenspruchs – Begründung

Rz. 19 Der Rechtscharakter des Schiedsstellenspruchs ist in der Literatur umstritten. Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich um einen vertragsgestaltenden Verwaltungsakt i. S. d. § 31 Satz 1 SGB X (st. Rspr., BSG, Urteil v. 23.7.2014, B 8 SO 2/13 R, Rz. 11, BSGE 116 S. 227 m. w. N. bereits BVerwG, BVerwGE 108 S. 47, 49 und BVerwGE 116 S. 78, 81). Auch die Bundesregier...mehr

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Schell, SGB IX § 126 Verfah... / 2.2.7 Kontrolldichte gerichtlicher Nachprüfung des Schiedsstellenspruchs

Rz. 22 Die Schiedsstellensprüche werden von den Sozialgerichten nur eingeschränkt überprüft. Aufgabe der Schiedsstelle ist, Kompromisse zwischen den Vertragsparteien auszuloten. Daher kommt der Schiedsstelle für ihre Bewertungen und Beurteilungen vor allem im Rahmen der unbestimmten Rechtsbegriffe in den §§ 123 ff. (Geeignetheit des Leistungserbringers, Wirtschaftlichkeit, S...mehr

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Schell, SGB IX § 123 Allgem... / 2.7 Pflicht zur Leistungserbringung durch Leistungserbringer (Abs. 4)

Rz. 25 Abs. 4 Satz 1 entspricht der bisherigen Regelung des § 75 Abs. 1 S. 2 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019), der vorsah, in die Vereinbarung die Verpflichtung des Leistungserbringers aufzunehmen, dass er im Rahmen des vereinbarten Leistungsangebots Leistungsberechtigte aufzunehmen und zu betreuen hat. Durch die Aufnahme in die allgemeinen Grundsätze des Vertragsrechts wir...mehr

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Schell, SGB IX § 126 Verfah... / 2.2.4 Verfahrensgrundsätze vor der Schiedsstelle – Mitwirkungspflichten der Vertragsparteien

Rz. 12 Verfahrensgrundsätze regelt der Bundesgesetzgeber nicht; die nähere Bestimmung des Verfahrens der Schiedsstellen erfolgt durch Rechtsverordnung der Länder (§ 133 Abs. 5 Nr. 6). Die allgemeinen Verfahrensgrundsätze aus SGB X und SGG sind ergänzend (Vorbehaltsklausel in § 37 SGB I zu beachten) heranzuziehen (vgl. Becker, SGb 2013 S. 712). Hierbei haben sich bestimmte Gru...mehr

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Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.3 Verfahrensvoraussetzungen – Schriftform (Satz 3)

Rz. 8 Bei der außerordentlichen Kündigung handelt es sich nach überwiegender Ansicht und der Rechtsprechung um eine einseitige, empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung (Freudenberg, in: Jung, SGB XII, § 78 Rz. 10; Flint, in: Grube/Wahrendorf/Flint, 5. Aufl. 2014, SGB XII, § 78 Rz. 10; Jaritz/Eicher, in: jurisPK-SGB XII, § 78 Rz. 31; LSG Berlin-Brandenburg, ...mehr

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Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.4.3 Katalog der Kündigungstatbestände des Satzes 2

Rz. 11 Satz 2 konkretisiert die Anforderungen an eine "grobe Pflichtverletzung" anhand von nicht abschließend geregelten Fallgruppen. Unter Beachtung der Unzumutbarkeit eines Festhaltens an den Vereinbarungen und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sind die Tatbestände des Satzes 2 unwiderlegbare Vermutungsregelungen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Neben d...mehr

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Schell, SGB IX § 132 Abweic... / 3 Literatur

Rz. 11 Hauck/Noftz, Kommentar SGB XII, Stand Lfg. 8/2017. Gitschmann, Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hamburg, NDV 2011 S. 294. Glahs/Rafi, Das Verhältnis des neuen Kartellvergaberechts zur Leistungserbringung nach den Sozialgesetzbüchern II, VIII und XII, sozialrecht/aktuell 2016 S. 169. Pietzcker, Grenzen des Vergaberechts, NVwZ 2007 S. 1225.mehr

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Schell, SGB IX § 131 Rahmen... / 3 Literatur

Rz. 21 Fix/Bumann, Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz, neue caritas 5/2017 S. 50. Gitschmann, Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hamburg, NDV 2011 S. 294. Flint, in: Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 5. Aufl. 2014. Hauck/Noftz, Kommentar SGB XII, Stand Lfg. 8/2017. Jaritz, Vereinbarungen im sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis – Vereinbar mit den Bedürfnissen der L...mehr

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Schell, SGB IX § 131 Rahmen... / 2.1.6 Rechtscharakter von Landesrahmenverträgen

Rz. 13 Landesrahmenverträgen kommt keine Außenwirkung mit allgemeingültiger Verbindlichkeit zu. Anders als in § 123 Abs. 2 Satz 1 (Verbindlichkeit der Wirkung zwischen den Vertragsparteien und darüber hinaus für alle Träger der Eingliederungshilfe, die bei dem vertraglich gebundenen Leistungserbringer Leistungen zu finanzieren haben) fehlt in § 131 die Anordnung der unmittel...mehr

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Schell, SGB IX § 132 Abweic... / 2.1 Inhalt der Zielvereinbarungen

Rz. 6 Die Zielvereinbarung kann neue Wege der Bestimmung von Leistungsinhalten und Vergütungsabreden enthalten aber auch Inhalte der Vereinbarungen nach Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX i. d. F. Art. 1 BTHG ab 1.1.2020 ergänzen (vgl. Begründung Regierungsentwurf BTHG, BR-Drs. 428/16 S. 306). Zu Vergütungsvereinbarungen nach § 125 Abs. 3 werden alternative Methoden wie Leistu...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / I. Sozialrecht

Rz. 137 Vorweggestellt sei, dass Kinder, die außerhalb einer Ehe geboren sind, in der Regel mit den ehelichen Kindern gleichbehandelt werden. Eine Differenzierung erfolgt nur ausnahmsweise. Das Sozialrecht hat zahlreiche Einzelbereiche. An dieser Stelle sollen nur beispielhaft einige relevante Fragen behandelt werden. Die jeweiligen Vorschriften sind einander angepasst. 1. Fa...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / H. Sozialrecht/Sozialversicherungsrecht

Rz. 311 Nach § 1 Abs. 3 UVG haben Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden ist oder dauernd getrennt lebt, dann einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der Anspruch entfällt dagegen, wenn der das Kind betreuende Elternt...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 2. Unterhaltsvorschuss

Rz. 143 Die Frage der Berechtigung auf Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist oft praxisrelevant, da der tägliche Bedarf des Kindes gesichert werden muss, auch wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt. Es tritt dann der Staat dabei nicht nur in Vorleistung, sondern übernimmt diese Leistung für den Fall, dass eine Rückforderung nicht möglich ist, komplett (Unterhaltsausfallleistung...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 5. Wohngeld

Rz. 154 Unverheirateten Eltern kann nur getrennt Wohngeld gewährt werden. Kinder werden jeweils beim antragsberechtigten Elternteil berücksichtigt, § 3 Wohnungsgeldgesetz.mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 3. Elterngeld

Rz. 150 Hat ein Elternteil, der Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist, einen Anspruch auf Elterngeld? Elterngeld ist Betreuungsgeld und dient der Kompensation von finanziellen Nachteilen dadurch, dass ein Elternteil wegen der Betreuung eines Kindes kein Arbeitseinkommen hat.[134] Wer Berechtigter in diesem Sinne ist, ist in § 1 BEEG (Bundeselterngeldgesetz) ...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 6. Erziehungsrente

Rz. 155 Gemäß § 47 SGB VI haben geschiedene Ehegatten einen Anspruch auf Erziehungsrente, wenn sie Rz. 156 Der Anspruch auf Erziehungsrente gilt also zwar nicht für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Es wird vertr...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 8. Waisenrente

Rz. 158 Kinder haben unter den Voraussetzungen des § 48 SGB VI nach dem Tod eines Elternteils einen Anspruch auf Waisenrente. Voraussetzung ist die rechtliche Elternschaft. Weder kommt es auf die Ehelichkeit des Kindes, noch auf das Bestehen der elterlichen Sorge an.mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 4. Kindergeld

Rz. 153 Gleichlaufende Anspruchsvoraussetzungen hat der Anspruch auf Bezug von Kindergeld. Kindergeld ist alternativ in §§ 62 ff. EStG oder aber § 1 Bundeskindergeldgesetz geregelt.mehr

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§ 4 Ehe / 3. Beteiligte des Verfahrens

Rz. 314 Beteiligte eines Verfahrens, die Trennung betreffend, können zunächst die beteiligten Ehepartner selbst sein. Soweit Trennungsunterhalt geltend gemacht werden soll, kann auch der Erbe des Unterhaltsverpflichteten als Beteiligter in Betracht kommen. Denn nach § 1586b Abs. 1 BGB geht mit dem Tode des Verpflichteten die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbin...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 1. Familienversicherung/Krankenversicherung

Rz. 138 Praktisch relevant ist die Frage, ob bzw. wie die Kinder krankenversichert sind. Sofern Kinder nicht privat über einen Elternteil mitversichert sind, greift die gesetzliche Familienversicherung. Die einschlägigen Regelungen hierzu finden sich in § 10 Abs. 1 SGB V. Danach sind in der gesetzlichen Krankenversicherung über den Versicherungsnehmer mitversichert:mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 7. Witwenrente

Rz. 157 Gemäß § 46 Abs. 1 SGB VI haben Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, nach dem Tod des versicherten Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die "kleine" Witwenrente und nach Abs. 2 auf die "große" Witwenrente, wenn sie zusätzlichmehr

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§ 4 Ehe / d) Grundsicherung für Arbeitssuchende, SGB II

Rz. 288 Die Trennung der Ehegatten, die zuvor gemeinsam in einer Ehewohnung gelebt haben, kann sich auf die Leistungsberechtigung eines Ehegatten hinsichtlich einer Leistung nach dem 2. Sozialgesetzbuch auswirken, wenn er arbeitsuchend ist. Gemäß § 7 Abs. 1 SGB II erhält derjenige Leistungen nach dem SGB II, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, noch keine Rente oder Pension...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Definition

Rz. 8 Der Begriff der nichtehelichen Lebensgemeinschaft hat sich in Deutschland für diejenige Form des paarweisen Zusammenlebens eingebürgert, das weitgehend eheähnlichen Charakter hat, sich von der Ehe aber durch den Mangel an Form unterscheidet. Rz. 9 Zunächst stand dagegen die Abgrenzung der so genannten "wilden Ehe" oder des Konkubinats zur ­bürgerlichen Ehe im Vordergrun...mehr

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Zur Regulierung materieller... / III. Schadenminderungspflicht bei Verlust der Arbeitsstelle

Grundsätzlich ist ein Geschädigter im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht gehalten, seine verbliebene Arbeitskraft gewinnbringend einzusetzen. Er muss sich ernsthaft und aktiv um eine neue Arbeitsstelle bemühen,[19] ggf. auch an einer Umschulungsmaßnahme teilnehmen.[20] Der BGH hat in dem genannten Urteil[21] die Anforderungen an den Geschädigten sehr gut dargestellt, sie ...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / IV. Verfassungsrechtlicher Schutz für gleichgeschlechtliche Ehen

Künftig wird sich auch die Frage stellen, welchen Grundrechtsschutz gleichgeschlechtliche Ehen bzw. der Wunsch genießen, eine solche Ehe einzugehen. Eine Rückabwicklung der erfolgten Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist zwar keine ernsthafte politische Option und auch kein realistisches Bedrohungsszenario. Gleichwohl stellt sich die Frage, wie Ehen, die unter ...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / a) Ausübung von Rechten und Pflichterfüllung im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit und dem Sozialschutz, § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) BDSG-Neu

Rz. 306 Nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) BDSG-Neu ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen zulässig, wenn sie erforderlich ist, um die aus dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erwachsenden Rechte auszuüben und den diesbezüglichen Pflichten nachzukommen. Rz. 307 Die Regelung dient der Um...mehr

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Sommer, SGB XI § 43a Inhalt... / 3 Literatur

Rz. 6 Gemeinsames Rundschreiben des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen zu den leistungsrechtlichen Vorschriften v. 13.02.2018-I. Best, Zur Leistungsbeschränkung der Pflegeversicherung bei Unterbringung behinderter Menschen in einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe, NDV 2008 S. 335. Lachwitz, Pflegebedürftigkeit aus Sicht der Menschen mit Behinderungen, Arch...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 3 Literatur

Rz. 9 Liste der laufenden Vorhaben nach § 8 Abs. 3 SGB XI, veröffentlicht auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes im Internet unter https://gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/forschung/modellprojekte/modellprojekte.jsp. Dumeier, Persönliches Budget nach § 8 Abs. 3 SGB XI, Sozialrecht aktuell 2007 S. 48. Fahlbusch, Rechtsfragen des persönlichen Budgets, NDV 2006 S. 227....mehr

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zerb 12/2017, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2017

Am 12. und 13. Mai 2017 fand die jährliche Haupttagung des VorsorgeAnwalt e.V. am Maschsee im Hotel Courtyard Hannover statt. Für Frühaufsteher begann Ines Braun, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht in Berlin, mit dem Thema Unterhalt für Eltern im Pflegeheim. Wie berechnet man das und wie funktioniert das mit dem Altersvorsorgevermögen von 5 % des gegenwärtigen Jahresb...mehr

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zerb 11/2017, Methodische G... / 1

Aufbauend auf den bisherigen Erkenntnissen im Schrifttum wurde in Teil 1 gezeigt, dass nach dem Gesetz mit der Außerkraftsetzung gemäß § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB nicht nur die Aufhebung einer Erblasseranordnung, sondern auch deren inhaltliche Korrektur möglich ist. Nach und im Zuge einer Zusammenfassung dazu sollen nun Voraussetzungen, Inhalt und Grenzen der Korrektur bestimmt w...mehr

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zerb 11/2017, Methodische G... / b) Notwendigkeit der Korrektur zum Zugriff auf die Nachlasssubstanz?

Kann oder muss evtl. der Testamentsvollstrecker in unserem Beispiel bei seinem Antrag auch vorsehen, dass er über die beantragte Korrektur der Verwaltungsanordnung Zugriff auf die Nachlasssubstanz haben soll? Unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich? Maßstab hierfür ist, wie wir gesehen haben, nicht die schriftlich fixierte Apanage der Erblasserin, sondern die Frage der...mehr

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FoVo 11/2017, Keine Berücks... / 2 II. Aus der Entscheidung

Der BGH widerspricht Die Lebensgefährtin des Schuldners ist weder gemäß § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO noch nach § 850f Abs. 1 Buchst. a oder c ZPO noch nach § 765a ZPO, auch nicht in analoger Anwendung dieser Regelungen, bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens des Schuldners zu berücksichtigen. Kein Fall von § 850f Abs. 1 lit a) ZPO Nach § 36 Abs. 1 InsO, § 850f Abs. 1 lit. a Z...mehr

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zerb 11/2017, Methodische G... / a) Korrekturnotwendigkeit bzgl. des Ermessens des Testamentsvollstreckers bei der Mittelverwendung?

Vor allem ältere Verwaltungsanordnungen räumen dem Testamentsvollstrecker ein sehr weites Ermessen bei der Mittelverwendung für den Behinderten ein. Im Urteil des BSG vom 17.2.2015 ging es um eine solch weite Anordnung.[85] Das BSG anerkennt die erbrechtliche Lage und verneint das Vorhandensein von bereiten Mitteln im Sinne des Sozialrechts: denn der Testamentsvollstrecker d...mehr

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Jansen, SGB X § 37 Bekanntg... / 2.3 Öffentliche Bekanntgabe (Abs. 3, 4)

Rz. 15 Die Regelung des Abs. 3 ermöglicht die öffentliche Bekanntgabe eines VA. Dies eröffnet, ähnlich wie bei Gesetzen, lediglich die potentielle Kenntnisnahme durch die Beteiligten, führt jedoch gleichfalls zur Wirksamkeit und Rechtsverbindlichkeit, und zwar gerade, wenn eine solche Kenntnisnahme nicht erfolgt ist. Daher ist eine solche öffentliche Bekanntgabe nur in durch...mehr

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AGS 10/2017, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist begründet. In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen, wie hier, das GKG nicht anzuwenden ist, entstehen Beitragsrahmengebühren (§ 3 Abs. 1 S. 1 RVG). Wird die Erstattung einer Rahmengebühr verlangt, so ist die vom Anwalt nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmte Gebühr die gesetzliche Gebühr. Das Gericht hat aber zu prüfen, ob d...mehr

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zfs 10/2017, Entscheidungsv... / 3 Anmerkung:

1. Die in § 108 SGB VII angeordnete Bindungswirkung ist notwendig, um zu verhindern, dass ein Geschädigter, der nach einem Unfallereignis Ersatzansprüche geltend machen will, sich zwischen die Stühle setzt und leer ausgeht. Lehnt die Haftpflichtversicherung des Schädigers unter Hinweis auf sozialrechtliche Haftungsausschlüsse (§§ 104–106 SGB VII) die Eintrittspflicht ab und ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Gründe für einen besonderen steuerlichen Arbeitnehmerbegriff

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff für das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht gibt es nicht. Er wäre zwar im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsordnung und der Rechtsanwendung an sich geboten und von der Praxis gefordert (vgl zuletzt Bonjean, DStR 24/2017 Editorial). Die Zielsetzungen dieser Rechtsgebiete sind aber zu...mehr

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Jansen, SGG § 94 Rechtshäng... / 2.6 Wirkungen der Rechtshängigkeit

Rz. 18 Die Rechtshängigkeit hat Wirkungen sowohl in materiell-rechtlicher als auch in prozessrechtlicher Hinsicht. Rz. 19 Materiell-rechtliche Wirkungen Materiell-rechtlich bewirkt die Rechtshängigkeit eine Unterbrechung bzw. Hemmung der Verjährung (§ 45 Abs. 2 SGB I; §§ 25 Abs. 2, 27 Abs. 3 SGB IV; § 50 Abs. 4 SGB X; § 209 BGB a. F. bzw. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB i. d. F. des Ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6a Zugelass... / 2.3 Weitere zugelassene kommunale Träger

Rz. 25 Abs. 2 bis 4 enthalten die Regelungen zur Erweiterung der Anzahl der zugelassenen kommunalen Trägerschaften entsprechend dem politischen Kompromiss zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit einer Änderung des Grundgesetzes (Art. 91e GG) zur Ermöglichung der Beibehaltung der Mischverwaltung durch die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger vo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 67... / 2.1 Antragserfordernis

Rz. 5 Das Kindergeld wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag ausgezahlt; die Antragstellung ist Sachentscheidungsvoraussetzung. Dabei ist der Antrag von einem bestimmten Berechtigten für ein bestimmtes Kind zu stellen; mehrere Kinder können in einem Antrag zusammengefasst werden. Es muss jedoch erkennbar sein, für welches Kind/welche Kinder Kindergeld (namentliche ...mehr

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FF 07/08/2017, Elternunterh... / 2 Aus den Gründen:

[2] A. Der Antragsteller erbrachte für die im Februar 2013 verstorbene Mutter des Antragsgegners ab Juli 2010 Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs wegen ihrer vollstationären Unterbringung in einem Altersheim. Der Antragsgegner ist verheiratet und bewohnt zusammen mit seiner Ehefrau ein in ihrem Miteigentum stehendes Eigenheim mit einer Wohnfläche von 200 ...mehr

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AGS 7/2017, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 197 Abs. 2 SGG statthafte und zulässige Erinnerung ist begründet. Den Erinnerungsführerinnen steht eine Dokumentenpauschale gem. Nr. 7000 Nr. 1a VV (a.F.) i.H.v.198,79 EUR zu. Nach Nr. 7000 Nr. 1a VV (hier: in der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung; § 60 Abs. 1 S. 1 RVG) kann für Ablichtungen aus Behördenakten die Dokumentenpauschale von 0,50 EUR je Seite für die e...mehr

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zfs 6/2017, Sturz bei Nothi... / 3 Anmerkung:

1. Rettungsversuche von Kraftfahrern im Straßenverkehr durch Ausweichen vor anderen Verkehrsteilnehmern, um den Eintritt von Schäden zu verhindern, können zu Selbstschädigungen des hilfswilligen Retters führen. Ansprüche auf Ersatz der hieraus herrührenden Schäden werden in unterschiedlicher Art und Weise nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag und nach dem Gr...mehr

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Klose, SGB I Vorbemerkungen zum Zweiten Titel Einzelne Sozialleistungen und zuständige Leistungsträger (§§ 18 bis 29)

Rz. 1 Der mit Einweisungsvorschriften bezeichnete Zweite Abschnitt enthält im Zweiten Titel mit den §§ 18 bis 29 Ausführungen über einzelne Sozialleistungen und zuständige Leistungsträger. In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 7/868 S. 26/27) ist dazu ausgeführt, dass die Vorschriften in engem Zusammenhang mit den §§ 13 bis 15 stehen und wie diese dazu beitragen sollen, jedem B...mehr

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Deutschlandweites Korruptionsregister beschlossen

Zusammenfassung Korrupte Unternehmen sollen in einem bundesweiten "Wettbewerbsregister" gelistet werden. Dies hat das Kabinett am 29.03.2017 beschlossen. Erstmals soll in ganz Deutschland eingeführt werden, was es bisher nur in manchen Bundesländern und dort sehr uneinheitlich gibt. Unternehmen, in denen Bestechungen, Betrug oder Kartellvergehen u. ä. vorgekommen sind, solle...mehr

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Sauer, SGB II Vorbemerkungen zum Vierten Kapitel Gemeinsame Vorschriften für Leistungen (§§ 36 bis 45)

Rz. 1 Das Vierte Kapitel enthält die Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften. Ein eigener Abschnitt ist Vorschriften gewidmet, die das gemeinsame Vorgehen der kreisfreien Städte und Kreise sowie der Agenturen für Arbeit regeln. Rz. 1a Eine gesetzlich vermutete Bevollmächtigung erfasst alle Verfahrenshandlungen, die mit der Antragstellung für die Mitglieder der Bedarfsgemei...mehr

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zerb 4/2017, Neues aus dem Sozialrecht für Erbrechtler (Teil 2)

1 Der Beitrag schließt an den Beitrag aus ZErb 3/2017, 67 ff an. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Teile des Sozialrechts und darüber, wo es Schnittstellen zum Erbrecht gibt. Im ersten Teil standen das Sozialversicherungsrecht und das soziale Entschädigungsrecht im Mittelpunkt. Nachfolgend geht es um Leistungen der Existenzsicherung, SGB II und SGB XII....mehr

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / 1

Der Beitrag schließt an den Beitrag aus ZErb 3/2017, 67 ff an. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Teile des Sozialrechts und darüber, wo es Schnittstellen zum Erbrecht gibt. Im ersten Teil standen das Sozialversicherungsrecht und das soziale Entschädigungsrecht im Mittelpunkt. Nachfolgend geht es um Leistungen der Existenzsicherung, SGB II und SGB XII.mehr

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / 5. Schnittstellenschwerpunkt: SGB II und SGB XII

a) Von allem etwas – Leistungen aus beiden Systemen und der Aufwendungsersatzanspruch Den größten Praxisbezug für den Erbrechtler haben die Existenzsicherungssysteme des SGB II und des SGB XII. Im ersten Teil des Beitrags wurde schon das Dauerbrennerthema "Überleitung nach § 93 SGB XII" angesprochen. Es besteht fast immer Unsicherheit, wer welchem Leistungssystem zuzuordnen is...mehr