Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / 3

Auf einen Blick Erbrechtliche Zuflüsse sind im SGB II und SGB XII anrechenbares oder geschontes Einkommen oder Vermögen. SGB II und SGB XII entwickeln sich beim Einsatz von Einkommen und Vermögen auseinander. Fachleistungen für behinderte Menschen werden ab 1.1.2020 in das SGB IX eingegliedert und erhalten dann eigene Anrechnungsregeln für das Einkommen, bzw. Vermögen. Eine ...mehr

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / b) Der Einsatz von Mitteln in der Bedarfs-/Einsatzgemeinschaft – keine Schuldentilgung

Nicht Erwerbsfähige, die mit einem leistungsfähigen Berechtigten nach SGB II zusammenleben, fallen als Bedarfsgemeinschaft (§ 7 SGB II) unter das SGB II. In der Bedarfsgemeinschaft des SGB II, wie in der Einsatzgemeinschaft des SGB XII, kommt es bei der Pflicht zum Einsatz und zur Verwertung von Einkommen und Vermögen nicht nur auf den primären Leistungssuchenden an, sondern ...mehr

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / h) Bundesteilhabegesetz und Erbrecht oder: Was gibt es Neues ab 1.1.2017/2020?

Das Bundesteilhabegesetz[55] ist verabschiedet, und das Gesetz wird weitere Differenzierungen zwischen den einzelnen Leistungsbeziehern und erhebliche weitere Neuregelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen mit sich bringen. Das Bundesteilhabegesetz bezieht sich auf den Personenkreis der Menschen mit Behinderung, die Pate für das Behindertentestament gestanden haben,...mehr

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / c) Wer zu früh erbt oder beschenkt wird – oder die Neuregelung des Einkommensbegriffs im SGB II

Seit 1.8.2016 gelten Einschränkungen für dieses Prüfungsmuster und deshalb ist die nachfolgende Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt[8] von didaktischem Interesse, weil sie heute so im SBG II nicht mehr ergehen könnte. Der Fall: Der geerbte PKW Die Antragsteller standen seit 2014 als Bedarfsgemeinschaft im Leistungsbezug nach SGB II und beantragten die Weiterbewilligung von Le...mehr

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / e) Asche zu Diamanten oder: die Abzugsposten von einer Erbschaft

Ein Beispiel für die Abzugsposten von einer Erbschaft stellt die Entscheidung des SG Chemnitz dar.[19] Der Fall: Asche zu Diamanten Die Antragstellerin befand sich seit 2005 als Untermieterin eines Herrn W – nicht in Bedarfsgemeinschaft – im Leistungsbezug. Dieser verstarb 2012 und es stellte sich heraus, dass er die Antragstellerin bereits durch notarielles Testament von 199...mehr

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / i) Abgesang: Die sozialrechtliche Erbenhaftung im SGB II

Der Gesetzgeber lässt die beiden Existenzsicherungssysteme des SGB II und SGB XII tatbestandlich auseinanderdriften. Der Begriff des Einkommens weicht voneinander ab. Neu ist auch die Abschaffung der sozialhilferechtlichen Erbenhaftung im SGB II. In § 35 SGB II war bisher in großer Ähnlichkeit zu § 102 SGB XII die sozialhilferechtliche Erbenhaftung geregelt. Zu Lebzeiten gesc...mehr

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / a) Von allem etwas – Leistungen aus beiden Systemen und der Aufwendungsersatzanspruch

Den größten Praxisbezug für den Erbrechtler haben die Existenzsicherungssysteme des SGB II und des SGB XII. Im ersten Teil des Beitrags wurde schon das Dauerbrennerthema "Überleitung nach § 93 SGB XII" angesprochen. Es besteht fast immer Unsicherheit, wer welchem Leistungssystem zuzuordnen ist und auf wessen Einkommen und Vermögen es ankommt. Grob und vereinfacht gesagt, geht ...mehr

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / d) Wer zu viel bekommt, oder: Versagung und darlehensweise Gewährung

Manchmal erbt man Dinge, die sozialhilferechtlich einfach nicht geschont sind. Schonvermögen liegt vor, wenn Vermögen nicht vorrangig zur Selbsthilfe eingesetzt oder verwertet werden muss. Dann spricht man von normativ geschonten Mitteln. Im SGB II ist der normative Schontatbestand in § 12 SGB II geregelt. Im SGB XII ist es § 90 SGB XII. Hierhin sollte der Blick gehen, wenn ...mehr

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / f) Verschweigen, verweigern und verprassen – Auf gut Deutsch: "Das Geld habe ich verprasst"

Der Anfall einer Erbschaft kann im sozialhilferechtlichen Leistungsverhältnis eine wesentliche Änderung der Verhältnisse bewirken. Es besteht eine Verpflichtung zur Information des Leistungsträgers, weil es für "jeden vernünftig denkenden SGB II-Leistungsbezieher auf der Hand liegt, dass sich der Zufluss eines erheblichen Geldbetrages auf bedürftigkeitsabhängige Sozialleistu...mehr

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / g) Testamente mit Beschränkungen und Beschwerungen: Wunderwaffe gegen Sozialhilferegress?

Die Gestaltung besonderer Testamente für behinderte und nicht behinderte Bedürftige gehört im Erbrecht seit Ende der 1970er Jahre zu den Topthemen in Literatur und Praxis. Die Sozialgerichte, insbesondere das Bundessozialgericht, halten sich dagegen immer noch zurück. Jahrelang lag der "Hauptkriegsschauplatz" im SGB II und SGB XII ausschließlich bei der Frage: "Ist eine Erbs...mehr

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AGS 4/2017, Keine Terminsge... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Die angefochtenen Bescheide des Beklagten sind rechtmäßig und verletzen den Kläger nicht in seinen Rechten nach § 54 Abs. 2 SGG. Die Ablehnung der Erstattung der streitgegenständlichen Gebühr gem. Nr. 3106 VV i.V.m. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV durch den Beklagten ist formell und materiell rechtmäßig. Eine Terminsgebühr in ihrer Ausprägung als "Be...mehr

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Jansen, SGB X § 19 Amtssprache / 2.5 Über- und zwischenstaatliches Recht

Rz. 14 Der Vorbehalt zwischenstaatlicher Vereinbarungen (vgl. § 23 Abs. 4 Satz 2 VwVfG) ist im Sozialrecht wegen § 30 Abs. 2 SGB I entbehrlich. Danach gehen Vorschriften des überstaatlichen (supranationalen) Rechts (insbesondere EU-Recht) sowie Vorschriften des zwischenstaatlichen (internationalen) Rechts (insbesondere Sozialversicherungsabkommen) vor. Demzufolge können die ...mehr

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Jansen, SGB X § 19 Amtssprache / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 19 regelt die Amtssprache im Verwaltungsverfahren. Im Vergleich von § 23 VwVfG zu § 19 – beide Vorschriften haben ihren Ursprung in § 184 GVG – zeigen sich in Abs. 2 und 4 einige Besonderheiten. Dabei werden sowohl die Situation der mit fremdsprachlich qualifizierten Mitarbeitern besetzten Sozialleistungsträger als auch die Anwendung über- und zwischenstaatlichen Rech...mehr

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Jansen, SGB X § 19 Amtssprache / 2.3 Beschaffung von Übersetzungen

Rz. 9 Nach Ablauf der eingeräumten Frist kann die Behörde sich selbst eine Übersetzung beschaffen und dafür vom Beteiligten Ersatz ihrer Aufwendungen in angemessenem Umfang verlangen. Dabei sind die Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. Abs. 2 Satz 3). Ob und durch wen die Behörde sich die Übersetzung beschafft, ist ihrem pflichtgemäßen Ermessen überlassen. D...mehr

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Jansen, SGB X § 19 Amtssprache / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Adlhoch, Die Beiziehung von Fremdsprachen-/Gebärdensprachdolmetschern im Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertengesetz, Behindertenrecht 1997 S. 181. Hauser, Kostentragung für Gebärdendolmetscher, KH 2014 S. 1217. Heinz, Fehlerhafte Handhabung des Antragsrechts – Formen der Missachtung von Vorschriften und deren Folgen, SuP 2016 S. 45. Huber, Deutsch als Gemeinschaft...mehr

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Jansen, SGB X § 19 Amtssprache / 2.4 Fristen und Termine

Rz. 11 Abs. 3 ist Ausdruck des allgemein (vgl. Abs. 1) geltenden Prinzips, dass fremdsprachige, für die Behörde unverständliche Erklärungen nicht die rechtliche Wirkung erzeugen, die bei Verwendung der deutschen Sprache eintreten würde. Fristen innerhalb der die Behörde tätig werden muss (z. B. § 88 Abs. 1 SGG, § 44 Abs. 2 SGB I, § 99 SGB III) werden nicht mit dem Eingang fr...mehr

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§ 1 Einführung in das Tabel... / IV. Tabelle 4: Kinderzuschlagstabelle

Rz. 16 Gerade wenn man sich die Zeitwerte aus den Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach SGB XI für Kinder anschaut, kann man leicht den Eindruck gewinnen, dass Kinderbetreuung im Laufe des Tages nur punktuell erforderlich ist. So beträgt der Pflege- und Betreuungsaufwand eines gesunden Säuglings nach dieser sozialversi...mehr

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Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags bei gleichgestellten Personen

Leitsatz Bei der Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags nach § 33a Abs. 1 EStG sind keine fiktiven Einkünfte einer nach § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellten Person anzusetzen. Normenkette § 33a Abs. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c, § 9 Abs. 1 und Abs. 2 SGB II Sachverhalt Der Kläger lebt seit ...mehr

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zerb 3/2017, Neues aus dem Sozialrecht für Erbrechtler (Teil 1)1 Überarbeitete Fassung eines Vortrags der Verfasserin auf dem 19. Deutschen Erbrecht-Symposium am 15.10.2016 in Heidelberg.

1 Das Sozialrecht wird häufig als unübersichtlich und schwierig empfunden. Die Erbrechtswelle der vergangenen Jahre und die Angst vor dem Verlust des Vermögens vor dem Tod wegen Heimpflegebedürftigkeit, führen zu immer mehr Fällen auf der Schnittfläche von Sozialrecht und Erbrecht. Der Beitrag wird in zwei Teilen, anhand von Fällen, einen Überblick über die sozialrechtliche...mehr

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zerb 3/2017, Neues aus dem ... / 1

Das Sozialrecht wird häufig als unübersichtlich und schwierig empfunden. Die Erbrechtswelle der vergangenen Jahre und die Angst vor dem Verlust des Vermögens vor dem Tod wegen Heimpflegebedürftigkeit, führen zu immer mehr Fällen auf der Schnittfläche von Sozialrecht und Erbrecht. Der Beitrag wird in zwei Teilen, anhand von Fällen, einen Überblick über die sozialrechtliche La...mehr

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zerb 3/2017, Neues aus dem ... / 6

Auf einen Blick Wenn Fragen der sozialen Sicherung auf erbrechtliche Sachverhalte treffen, kann das für die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und Zuwendungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge Bedeutung haben. Muss es aber nicht.Im Rahmen des Sozialversicherungsrecht und des sozialen Entscheidnungsrechts gibt es nur selten Anrechnungsregeln. Anders im Jugendhilferech...mehr

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zerb 3/2017, Neues aus dem ... / 1. Regeln der sozialen Sicherung oder "Hilfe, die Sozialhilfe steht ins Haus!?"

Das Sozialrecht wird häufig als ein Buch mit sieben Siegeln empfunden. Das Verständnis des Rechts der sozialen Leistungen wird zusätzlich dadurch erschwert, dass soziale Sicherung nicht nur durch sozialrechtliche Normen, sondern auch aufgrund privater Versicherungen und/oder öffentlich-rechtlicher Sonderbeziehungen erfolgt, die die sozialrechtlichen Normen verdrängen. Zuflüss...mehr

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zerb 3/2017, Neues aus dem ... / 3. Die Kriegsopferfürsorge, die Überleitung und das Erbrecht: eine Entscheidung statt vieler

Neben die gesetzliche Sozialversicherung tritt im Sozialrecht das Recht der sozialen Entschädigung, das nach § 5 SGB I wie folgt definiert wird: Zitat "Wer einen Gesundheitsschaden erleidet, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einsteht, hat ein Recht auf ..." Das Grun...mehr

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zerb 3/2017, Neues aus dem ... / 4. Eine Grundsatzentscheidung? Die Verwertbarkeit einer unter Testamentsvollstreckung stehenden Erbschaft für Kosten der Kinder- und Jugendhilfe – 98.000 EUR für die Erziehung in der Pflegefamilie

Das Kinder- und Jugendhilferecht ist ein besonderer Teil des Sozialrechts, der auf die Förderung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist. Es fällt in die Verwaltungsgerichtsbarkeit, und so hatte das BVerwG[28] über einen Fall zu entscheiden, bei dem es darum ging, ob eine Erbschaft verwertbares Vermögen der Hilfeempfängerin darstellt. Praxis-Beispiel Der Fall: Der Koste...mehr

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zerb 3/2017, Neues aus dem ... / c) Schnittstelle Pflegeversicherungsgesetz/Erbrecht – "Anleihen" aus dem SGB XI und was daraus werden kann

Erbrechtler machen manchmal Anleihen beim Sozialversicherungsrecht, wenn es darum geht, den Wert einer Pflegeleistung zu bemessen. Anlass dazu geben Verträge, bei denen die Pflegeleistungen die Zuwendung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge von einer unentgeltlichen zu einer teil- oder vollentgeltlichen machen (z. B. § 528 BGB, § 2325 BGB), Fälle enttäuschter Erberwartung...mehr

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zerb 3/2017, Neues aus dem ... / 2. Das Sozialgesetzbuch (SGB) und seine besonderen Bücher – "Schnittstellen-Sammelsurium"

Das Sozialgesetzbuch besteht – nach dem Vorbild des BGB – aus unterschiedlichen Büchern: Das Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) enthält allgemein geltende Regeln für alle Bücher des Sozialgesetzbuches. Hier finden sich z. B. auch die Regeln über die Sonderrechtsnachfolge in fällige Ansprüche auf laufende Geldleistungen (§ 56 SGB I), den Verzicht und die Haftung des Sonderre...mehr

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zerb 3/2017, Neues aus dem ... / b) Die Versorgungsehe/der rückabzuwickelnde Versorgungsausgleich: Eine schöne Ergänzung im erbrechtlichen Portfolio

Von großer praktischer Relevanz sind sozialrechtliche Fragen der Hinterbliebenenversorgung. Die Versorgungsehe und die Spätehe sind Dauerbrenner in den Entscheidungen unterschiedlicher Gerichtsbarkeiten. Die Vielfalt der Entscheidungen zeigt einmal mehr, dass soziale Sicherung nicht nur durch die unterschiedlichen Bücher des Sozialgesetzbuches, sondern auch durch beamtenrech...mehr

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zerb 3/2017, Neues aus dem ... / a) Schnittstelle Sozialversicherungsrecht/Erbfall und Zuwendungsverträge

Alle Sozialversicherungsleistungen (SGB III, SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB XI) beruhen auf Beitragszahlungen. Das in der Sozialhilfe geltende Subsidiaritätsprinzip gilt hier nicht.[5] Der Zufluss aus einer Erbschaft führt nicht zu einem Wegfall der eigenen Rente. Allenfalls lösen noch nicht erfüllte Sozialversicherungsansprüche Fragen der Rechtsnachfolge (§ 59 SGB I) aus. Erträ...mehr

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AGS 3/2017, Berücksichtigun... / 2 Aus den Gründen

Der Senat entscheidet wegen der grundsätzlichen Bedeutung der hier vorliegenden Frage, ob Wartezeiten bei der Terminsgebühr zu berücksichtigen sind, gem. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG durch seine Berufsrichter. Die Beschwerde ist zulässig. Nach § 1 Abs. 3 RVG i.d.F. ab 1.8.2013 gehen die Vorschriften dieses Gesetzes über die Erinnerung und die Beschwerde den Regelungen der für das zug...mehr

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zerb 2/2017, Deutsches Erbrecht-Symposium

Heidelberg 14. und 15. Oktober 2016 Auf Einladung der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) trafen sich auch im Jahr 2016 wieder rund 200 Erbrechtlerinnen und Erbrechtler in Heidelberg, um mehr über aktuelle Fragestellungen und Dauerbrenner aus der Praxis des im Erbrecht tätigen Rechtsanwalts zu erfahren. Bereits im Vorfeld überzeugte die Ausw...mehr

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zerb 2/2017, NomosKommentar Pflichtteilsrecht, Handkommentar

Barbara Dauner-Lieb/Herbert Grziwotz (Hrsg.) 2. Aufl. 2016, 834 Seiten, 108,– EUR ISBN: 978-3-8487-1031-7 Der erfolgreiche Kommentar zum Pflichtteilsrecht liegt nun in einer zweiten Auflage vor. Dabei hat der Umfang des Werks deutlich spürbar zugenommen (von ehemals 620 Seiten auf nunmehr 834 Seiten). Frau Hohmann-Dennhardt ist als Mit-Herausgeberin und Autorin ausgeschieden. Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 5 Kosten des Einspruchsverfahrens

Rz. 24 Das Einspruchsverfahren ist kostenfrei. Für seine Durchführung erhebt die Finanzbehörde daher keine Verfahrenskosten, d. h. Gebühren und Auslagen. Andererseits werden aber auch die Aufwendungen, die dem Einspruchsführer für die erfolgreiche Durchführung des Einspruchsverfahrens entstehen, z. B. durch die Zuziehung eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts, grundsätzlich...mehr

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Gewerbesteuerpflicht eines Dialysezentrums

Leitsatz Ein Dialysezentrum, in welchem die Dialysepatienten ambulant behandelt werden, ist weder ein Krankenhaus i.S. des § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG a.F. noch eine Einrichtung zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen noch eine Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen i.S. des § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG a.F. Normenkette § 3 Nr....mehr

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AGS 1/2017, Einigungsgebühr... / 3 Anmerkung

Anzumerken ist zunächst, dass im vorliegenden Fall gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG das RVG i.d.F. bis zum 31.7.2016 (RVG a.F.) für die Bemessung der Gebührenhöhe Anwendung findet. I. Unterwerfungsvergleich Eine Einigungsgebühr kann nach Anm. Abs. 4 zu VV 1000 auch bei Rechtsverhältnissen des öffentlichen Rechts entstehen, sofern die (Vertrags-)Parteien über die Ansprüche vertraglic...mehr

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zfs 1/2017, Vorliegen eines... / 3 Anmerkung:

1. Das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit des Arbeitnehmers zusammenhängenden unmittelbaren Weges von und zu dem Ort der Tätigkeit begründet das Vorliegen eines Arbeitsunfalls und kann Sozialleistungsansprüche nach dem 7. Buch des SGB begründen (§ 8 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 SGB VII). Diese Wegeunfälle lösen aber keine Haftungsprivilegierung zugunsten des Fahrers und ...mehr

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FF 12/2016, Die neue sozial... / 10

Anmerkung Der Beitrag beruht auf einem aktualisierten Vortrag, den der Autor auf dem 7. Deutschen Seniorenrechtstag am 22.4.2016 in Berlin gehalten hat. Veröffentlicht wurde der Beitrag zunächst in ASR 5/2016, 178 ff.; der Zweitabdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors sowie der Herausgeber und Redaktion der Zeitschrift Anwalt/Anwältin im Sozialrecht. Autor: Prof...mehr

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AGS 12/2016, AGO gewinnt Sonderpreis

AnwaltsGebühren.Online (AGO), das jüngste Produkt des Deutschen Anwaltverlags aus dem Bereich des anwaltlichen Gebührenrechts, gewinnt den Sonderpreis für Medieninnovation 2016 der Deutschen Akademie für Medien in München. Entscheidendes Erfolgskriterium war die Kombination der Buchwelt mit der digitalen Welt. In engster Abstimmung mit den RVG-Experten Norbert Schneider und Th...mehr

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zfs 12/2016, Der Beweismaßstab für unfallbedingte Verletzungen

Hinweis Der Geschädigte muss lediglich den vollen Beweis nach § 286 ZPO dafür erbringen, dass er bei dem streitgegenständlichen Unfall überhaupt verletzt worden ist (Primärverletzung). Für den Folge- oder Dauerschaden gilt die Beweiserleichterung des § 287 ZPO (BGH NJW 2008, 1381). Erläuterung: § 286 ZPO gilt für den Bereich des sog. Strengbeweises. Er verlangt für die Überzeu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 1.1 Allgemeines zum Wohnsitz im Steuerrecht und sonstigen Recht

Rz. 1 Die Vorschrift enthält die Begriffsbestimmung für den Wohnsitz. Dieser Begriff gilt für das gesamte Steuerrecht, auch für das Zulagenrecht.[1] Ein ähnlicher oder genau übereinstimmender Begriff ist auch in anderen Rechtsbereichen zu finden. So stimmt § 30 Abs. 3 S. 1 SGB I für den weiten Bereich des Sozialrechts wörtlich mit § 8 AO überein. Der steuerliche Wohnsitzbegr...mehr

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Sommer, SGB V § 212 Bundesv... / 3 Literatur

Rz. 23 Besemann, Aktuelle Entwicklungen im Organisationsrecht der gesetzlichen Krankenkassen, Schriftenreihe Studien zum Sozialrecht Band 18, 2009. Reza Fathollah Nejad Asl, Organisations- und kollektives Vertragsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung, Seminararbeit 2007, Universität Duisburg-Essen, Lehrstuhl für Medizin-Management.mehr

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Jung, SGB VII Vorbemerkunge... / 4 Literatur

Rz. 8 Becker, Die Anzeigepflicht des Unternehmers beim Verdacht einer Berufskrankheit, BG 2011 S. 70. Mays, Die Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in der sozialrechtlichen Praxis, Brennpunkte des Sozialrechts 2006 S. 1. Schorn, Die straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Verantwortlichkeit im Arbeitsschutzrecht und deren Abwälzung, BB 2010 S. 1345. Schüneman...mehr

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AGS 11/2016, Keine Anrechnu... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Sie hat allerdings nur Gültigkeit für das Sozialrecht. Dort ist die Untätigkeitsklage gem. § 88 SGG als reine Bescheidungsklage ausgestaltet, so dass sie lediglich den Anspruch auf Erlass eines Widerspruchsbescheids betrifft, nicht aber auf dessen inhaltliche Gestaltung. Die Geschäftsgebühr des Widerspruchsverfahrens ist aber nur anzurechnen,...mehr

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AGS 10/2016, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, aber nicht begründet. Das SG ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Geschäftsgebühr, die der Beschwerdeführer für die Vertretung im Widerspruchsverfahren erhalten hat, hälftig auf die gerichtliche Verfahrensgebühr anzurechnen ist; er kann daher eine höhere Festsetzung nicht verlangen. Über die Beschwerde entscheidet der Senat in der Besetzung ...mehr

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AGS 10/2016, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Im Ausgangsverfahren vor dem SG hatte der durch den Beschwerdeführer anwaltlich vertretene Antragsteller einstweiligen Rechtsschutz wegen zweier Minderungsbescheide nach § 31 SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – und des mit diesem korrespondierenden Bewilligungsbescheids gesucht. Unter gleichem Datum hatte er, ebenfalls vertreten durch den Beschwerdeführer, auch Wide...mehr

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Jansen, SGB X § 38 Offenbar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht § 42 VwVfG . Berichtigungsvorschriften befinden sich auch in § 319 ZPO, § 138 SGG und § 118 VwGO. Die Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten war bereits früher auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung anerkannt (BSGE 67 S. 70). § 129 AO ist hingegn weiter gefasst. Rz. 3 Die Beseitigung und Berichtigungsmöglichkeit für Unrichtigkeiten ist ei...mehr

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Jansen, SGB X § 35 Begründu... / 2.3 Ausnahme von der Begründungspflicht (Abs. 2)

Rz. 15 Abs. 2 nennt typisierend Fälle, in denen von einer Begründung in dem schriftlichen sowie elektronischen oder schriftlich sowie elektronisch bestätigten VA abgesehen werden kann. Dies gilt primär bei begünstigenden Ermessensentscheidungen, aber auch für belastende VA, wenn dabei die Angaben des Betroffenen unverändert zugrunde gelegt werden (z. B. Angaben über Einkünft...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Sozialrecht

Ehmann/Karmanski/Kuhn-Zuber (Hrsg.), Gesamtkommentar Sozialrechtsberatung, 1. Aufl. 2015, 2.008 S., Nomos Verlag, 88 EUR Das Sozialrecht und die in seinem Mittelpunkt stehenden, oft existenziell bedeutsamen Sozialleistungen haben – gerade auch in der anwaltlichen Praxis – aufgrund der vielfältigen Beziehungen dieser Materie zu anderen Rechtsgebieten (wie zum Arbeits-, Familie...mehr

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ZAP 19/2016, Schnittstellen... / 3. Verfassung und Sozialrecht – Vereinbarkeit von Sozialrecht mit höherrangigem Recht

Im Grundgesetz wird das Wort "sozial" nur an wenigen Stellen verwendet (s. Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 und 74 Nr. 12 GG), im Grundrechtskatalog fehlen soziale Grundrechte. Dies bedeutet nicht, dass die Bundesrepublik (als sozialer Staat) der Sozialpolitik wenig Beachtung schenken würde. Für unsere Volkswirtschaft ist der soziale Sektor von großer wirtschaftlicher Tragweite. Di...mehr

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ZAP 19/2016, Schnittstellen... / 4. Sozialrecht und Arbeitsrecht

a) Bezüge zum Arbeitsrecht Besonders intensiv können die Schnittstellen zwischen Sozialrecht und Arbeitsrecht sein. Dies gilt insbesondere für die Materie "Sperrzeitfälle" i.S.v. § 159 SGB III. Hinweis: Hat sich der Arbeitnehmer versicherungswidrig, d.h. nicht solidarisch, wie es die Versichertengemeinschaft von ihm verlangen kann, verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund z...mehr

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ZAP 19/2016, Schnittstellen... / I. Schnittstellen zwischen Sozialrecht und anderen Rechtsgebieten

1. Einleitung Bei der Auslegung sozialrechtlicher Vorschriften treten Probleme auf, die darauf zurückzuführen sind, dass gleichzeitig noch andere Rechtsgebiete betroffen sind. Schwierigkeiten ergeben sich daraus, dass der Gesetzgeber allzu häufig Sozialgesetze ändert mit der Folge, dass zunächst geprüft werden muss, welche Norm welchen Gesetzes in welcher Fassung anzuwenden i...mehr