Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 1.1 Arbeitsvertrag

Der Werkstudent ist ein "normaler" Arbeitnehmer, weshalb beim Abschluss eines Arbeitsvertrags sämtliche Bestimmungen beachtet werden sollten, die auch bei der Anstellung eines nicht studierenden Arbeitnehmers gelten.[1] In der Regel wird das Arbeitsverhältnis mit einem Werkstudenten befristet sein, daher ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu berücksichtigen.[2] S...mehr

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Arbeitskleidung / Sozialversicherung

1 Keine Beitragspflicht bei unentgeltlicher Überlassung Wird dem Arbeitnehmer Berufskleidung unentgeltlich oder verbilligt überlassen, ist dies eine Sachleistung des Arbeitgebers und zählt nicht zum beitragspflichtigen Entgelt. Die beitragsrechtliche Beurteilung folgt hier der steuerrechtlichen Bewertung. Zur typischen Berufskleidung zählen z. B. Sicherheitsschuhe, Sicherheit...mehr

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Ehegatten-Arbeitsverhältnis / Sozialversicherung

1 Beschäftigung gegen Entgelt Mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner unterliegen unter den gleichen Voraussetzungen der Sozialversicherungspflicht wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Voraussetzung für das Zustandekommen von Sozialversicherungspflicht ist, dass durch den Ehegatten oder Lebenspartner ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt ausgeübt wird...mehr

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Ehegatten-Arbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Unter einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis ist ein Beschäftigungsverhältnis zu verstehen, in dem ein Ehegatte als Arbeitgeber und der andere Ehegatte als Arbeitnehmer fungiert. Dies gilt entsprechend für gleichgeschlechtliche Ehepartner sowie Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Wegen der besonderen Beziehung der Ehegatten bzw. Lebenspartner untereinander ...mehr

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Arbeitskleidung / 2 Ersatz der Aufwendungen des Arbeitnehmers

Erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die verauslagten Anschaffungskosten von Arbeitskleidung, besteht ebenfalls Steuer- und damit auch Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung.[1]mehr

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Arbeitskleidung / Zusammenfassung

Begriff Arbeitskleidung im weiteren Sinne ist die für das Erbringen der Arbeitsleistung eingesetzte bzw. erforderliche Bekleidung des Arbeitnehmers. Dabei wird unterschieden nach der Funktion der Kleidung: Berufs- und Arbeitskleidung (im engeren Sinne) dient dem allgemeinen Schutz der persönlichen Kleidung. Schutzkleidung wird zum Schutz vor physischen Gefahren und aus hygie...mehr

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Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 4 Statusfeststellungsverfahren

Arbeitgeber müssen in der Anmeldung zur Sozialversicherung zusätzlich angeben, ob zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Beziehung als Ehegatte oder Lebenspartner besteht.[1] Dadurch wird das obligatorische Statusfeststellungsverfahren ausgelöst.mehr

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Arbeitskleidung / 3 Wäschegeld

Die beitragsrechtliche Bewertung eines an den Arbeitnehmer gezahlten Wäschegeldes orientiert sich an der steuerrechtlichen Beurteilung. Somit ist danach zu differenzieren, ob Wäschegeld für die Berufskleidung oder für die nicht berufstypische Kleidung gezahlt wird. Das steuerfreie Wäschegeld für die typische Berufskleidung ist beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Demgegenü...mehr

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Arbeitskleidung / 1 Keine Beitragspflicht bei unentgeltlicher Überlassung

Wird dem Arbeitnehmer Berufskleidung unentgeltlich oder verbilligt überlassen, ist dies eine Sachleistung des Arbeitgebers und zählt nicht zum beitragspflichtigen Entgelt. Die beitragsrechtliche Beurteilung folgt hier der steuerrechtlichen Bewertung. Zur typischen Berufskleidung zählen z. B. Sicherheitsschuhe, Sicherheitskleidung, Warnwesten, Helme oder Handschuhe.mehr

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Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3 Gesellschaftsrechtliche Beteiligung der Ehegatten am Betrieb

Sind beide Ehegatten an Personen- oder Kapitalgesellschaften (z. B. KG, OHG, GmbH) beteiligt, beurteilt sich ihre Mitarbeit in einem solchen Unternehmen – ungeachtet ihres Güterstands – nach den geltenden Grundsätzen für die versicherungsrechtliche Beurteilung mitarbeitender Gesellschafter bzw. Geschäftsführer.mehr

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Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 1 Beschäftigung gegen Entgelt

Mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner unterliegen unter den gleichen Voraussetzungen der Sozialversicherungspflicht wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Voraussetzung für das Zustandekommen von Sozialversicherungspflicht ist, dass durch den Ehegatten oder Lebenspartner ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt ausgeübt wird. Das Arbeitsentgelt ist beit...mehr

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Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 2 Gütergemeinschaft

Der gesetzliche Güterstand einer Ehe spielt grundsätzlich keine Rolle für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung. Ehegatten sind nicht versicherungspflichtig, wenn ehevertraglich Gütergemeinschaft vereinbart wurde und der Betrieb zum Gesamtgut der Gütergemeinschaft gehört. In diesen Fällen ist der mitarbeitende Ehegatte oder Lebenspartner Mitunternehmer und nicht Arbe...mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / Sozialversicherung

1 Ziel Die stufenweise Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers soll dessen medizinische Rehabilitation unterstützen, ihn zügig in das Arbeitsleben integrieren und den Erhalt des Arbeitsplatzes sichern. Dabei kooperieren Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arzt und Krankenkasse (oder ein anderer Rehabilitationsträger). Jeder Beteiligte kann eine stufenweise Wiedereingliederung anregen. Ärz...mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 8 Leistungen

8.1 Krankengeld Wenn der Arbeitnehmer krankenversichert und arbeitsunfähig und der Anspruch noch nicht erschöpft ist, leistet die Krankenkasse während der Wiedereingliederung Krankengeld. Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn der Rentenversicherungsträger vorrangig zuständig ist und Übergangsgeld zahlt.[1] Das Krankengeld ruht dann in voller Höhe. Ein Krankengeld-Spitzbetra...mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 4 Versicherungs-/beitrags-/melderechtliche Auswirkungen

4.1 Keine Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber Während der stufenweisen Wiedereingliederung besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit und der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Krankengeld. Der Arbeitgeber ist während dieser Zeit – vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Vereinbarungen – nicht zur Entgeltzahlung verpflichtet. Daher sind vom Arbeitgeber in dieser Zeit auch keine...mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 4.1 Keine Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber

Während der stufenweisen Wiedereingliederung besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit und der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Krankengeld. Der Arbeitgeber ist während dieser Zeit – vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Vereinbarungen – nicht zur Entgeltzahlung verpflichtet. Daher sind vom Arbeitgeber in dieser Zeit auch keine Beiträge zu entrichten. Soweit der Arbeitgeber...mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / Zusammenfassung

Begriff Die stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben erleichtert arbeitsunfähigen Arbeitnehmern, in das aktive Erwerbsleben zurückzukehren. Dies geschieht durch eine allmähliche Steigerung der beruflichen Belastung. Der Arbeitnehmer ist während der Wiedereingliederung arbeitsunfähig. Unterhaltssichernde Leistungen zahlt die Krankenkasse oder der Rentenversicherung...mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 1 Ziel

Die stufenweise Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers soll dessen medizinische Rehabilitation unterstützen, ihn zügig in das Arbeitsleben integrieren und den Erhalt des Arbeitsplatzes sichern. Dabei kooperieren Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arzt und Krankenkasse (oder ein anderer Rehabilitationsträger). Jeder Beteiligte kann eine stufenweise Wiedereingliederung anregen. Ärzte sol...mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 4.2.1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Der versicherungsrechtliche Status des Arbeitsunfähigen bleibt während der stufenweisen Wiedereingliederung erhalten. Aufgrund des verminderten Arbeitsentgelts erfolgt keine neue versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung. Beträgt das Arbeitsentgelt während der stufenweisen Wiedereingliederung nicht mehr als die monatliche Geringfügigkeitsgrenze, kommen die Regelu...mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 2 Voraussetzungen

Medizinische und ergänzende Leistungen sollen entsprechend der Zielsetzung einer besseren Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erbracht werden, wenn arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten können und dies durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser gelingen wird.[1] Unter den glei...mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 5 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Die stufenweise Wiedereingliederung wird im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements vereinbart. Die Vorschrift gilt für alle Arbeitnehmer und ist nicht auf behinderte Menschen beschränkt.[1] Es ist durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern ...mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 8.2 Übergangsgeld

Wenn die stufenweise Wiedereingliederung spätestens 4 Wochen nach einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation durch den Rentenversicherungsträger beginnt und von der Rehabilitationseinrichtung angeregt wurde, zahlt der Rentenversicherungsträger Übergangsgeld. Die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Leistungen zur Rehabilitation sind dafür zu erf...mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 4.2 Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber

Zahlt der Arbeitgeber aufgrund der tatsächlich ausgeübten Beschäftigung während der stufenweisen Wiedereingliederung eine (Teil-)Vergütung für die erbrachte Arbeitsleistung, handelt es sich dabei um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Diese Zahlung gilt nicht als Zuschuss zum Krankengeld. Die Regelungen des § 23c SGB IV kommen beitragsrechtlich für diese Zahlungen nicht zur ...mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 8.3 Fahrkosten

Fahrkosten zur Arbeitsstelle werden nicht erstattet.[1] Dafür fehlt es an einem Zusammenhang der Fahrten mit einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Die in § 74 SGB V genannte stufenweise Wiedereingliederung ist keine Leistung zur medizinischen Reha. Sie bezweckt die Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Versicherter in das Erwerbsleben. Die stufenweise Wiedereinglie...mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 7 Stufenplan

Die stufenweise Wiedereingliederung kann von einer Rehabilitationseinrichtung, der Krankenkasse oder anderen Stellen angeregt werden. Auch Arbeitgeber können die stufenweise Wiedereingliederung anregen. Über die Maßnahme wird ein Stufenplan erstellt, dem der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zustimmen müssen. Der Stufenplan enthält insbesondere Beginn und Ende der Maßnahme, Einz...mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 9 Verfahren

Die Rehabilitationseinrichtung oder der behandelnde Arzt beurteilt, ob eine stufenweise Wiedereingliederung notwendig ist und leitet diese ein. Dazu ist Einvernehmen mit dem Arbeitgeber und dem Versicherten herzustellen, die der Maßnahme zuzustimmen haben. Alternativ dazu kann die Krankenkasse innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung eine...mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 3 Beteiligung des Arbeitgebers

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen der stufenweisen Wiedereingliederung stets zustimmen. Außerdem muss der Arbeitnehmer arbeitsunfähig sein und darf seine bisherige Tätigkeit nur teilweise verrichten können. Die stufenweise Wiedereingliederung zielt darauf ab, das vorhandene Arbeitsverhältnis zu erhalten. Die Zustimmung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers ist freiwillig....mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 8.1 Krankengeld

Wenn der Arbeitnehmer krankenversichert und arbeitsunfähig und der Anspruch noch nicht erschöpft ist, leistet die Krankenkasse während der Wiedereingliederung Krankengeld. Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn der Rentenversicherungsträger vorrangig zuständig ist und Übergangsgeld zahlt.[1] Das Krankengeld ruht dann in voller Höhe. Ein Krankengeld-Spitzbetrag wird nicht ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / 6 Indikationen/Dauer

Grundsätzlich kann nach jeder schweren oder chronischen Erkrankung eine stufenweise Wiedereingliederung angebracht sein. Als Indikation kommen vor allem Krankheiten des Herzens und der Gefäße, rheumatische Erkrankungen und Arthrosen, Krankheiten und Zustand nach Operationen an Rücken und Gelenken, Atmungsorganen, Verdauungsorganen oder Nieren und Harnwegsorganen, Stoffwechselkra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / 4.2.2 Beitragsberechnung

Für das gezahlte, geminderte Arbeitsentgelt während der stufenweisen Wiedereingliederung gelten die normalen beitragsrechtlichen Regelungen. Für den Zeitraum besteht Beitragspflicht und es sind Sozialversicherungstage (SV-Tage) anzusetzen. Beträgt das Arbeitsentgelt während der stufenweisen Wiedereingliederung nicht mehr als die obere Grenze des Übergangsbereichs, kommen die...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / Sozialversicherung

1 Grundsätzliches zum Arbeitsentgelt Das Arbeitsentgelt ist in der Sozialversicherung der zentrale Anknüpfungspunkt für die Beitragsberechnung. Bei einzelnen Personengruppen ist nicht das tatsächliche Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung maßgebend, vielmehr hat der Gesetzgeber fiktive Beitragsbemessungsgrundlagen festgelegt, um einen für die Belange des zu versichernden ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.1 Beitragsforderung aus geschuldetem laufendem Arbeitsentgelt

Die Beitragsansprüche der Versicherungsträger aus laufendem Arbeitsentgelt entstehen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist nach Auffassung des BSG die Lohnzahlungspflicht. Die Beitragsansprüche knüpfen damit an den erarbeiteten Lohn an, nicht erst an die Tatsache seiner Auszahlung.[1] Die Zuflusstheorie wird hier – anders als bei Einmalzahlungen – n...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 1 Grundsätzliches zum Arbeitsentgelt

Das Arbeitsentgelt ist in der Sozialversicherung der zentrale Anknüpfungspunkt für die Beitragsberechnung. Bei einzelnen Personengruppen ist nicht das tatsächliche Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung maßgebend, vielmehr hat der Gesetzgeber fiktive Beitragsbemessungsgrundlagen festgelegt, um einen für die Belange des zu versichernden Personenkreises adäquaten Beitrag zu...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.4 Bedeutung des Verzichts auf Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung

Wie oben ausgeführt, ist sowohl bei der Beitragsberechnung als auch bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung das Arbeitsentgelt maßgeblich, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Insoweit kommt es auf die Höhe des tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelts nicht an. Ein arbeitsrechtlich zulässiger Verzicht auf künftig entstehende Entgeltansprüche hingegen mindert ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.5 Was gilt als Arbeitsentgelt bei einem Nettoarbeitsentgelt?

Wenn ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart oder von einem Nettoentgelt auszugehen ist, gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge.[1] Von einer Nettolohnvereinbarung ist auch dann auszugehen, wenn bei illegaler Beschäftigung Steuern und Sozial...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / Zusammenfassung

Überblick Die Begriffe "Arbeitslohn" und "Arbeitsentgelt" klingen ähnlich, müssen aber sauber getrennt werden. Der Arbeitslohn ist ein Begriff aus dem Steuerrecht, während das Arbeitsentgelt ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht ist. Dabei ähneln sich die Begriffe nach der rechtlichen Definition für den Arbeitslohn und für das Arbeitsentgelt zunächst sehr. Arbeitslohn ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.1 Auflistung laufender Einnahmen

Als laufende Einnahmen aus einer Beschäftigung sind Einnahmen anzusehen, für die eine Arbeitsleistung in einem konkreten Abrechnungsmonat erbracht wurde. Dazu zählen insbesondere der Lohn und das Gehalt. Zu den laufenden Einnahmen gehören z. B. auch Überstundenvergütungen, Leistungsprämien, Schichtzulagen, Schmutzzulagen, Familienzuschläge, Provisionen und regelmäßige vermögenswirk...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.3 Beitragsrechtliche Bewertung pauschal besteuerter Bezüge

Unter bestimmten Voraussetzungen sind folgende Einnahmen, Beiträge und Zuwendungen nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen: Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 40 Abs. 2 EStG oder § 40b EStG erheben und die Lohnsteuer wird nicht im Regelbesteuerungsverfahren erhoben. Zu diesen Einnahmen, Beiträgen und Zuwendungen zäh...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.2 Arbeitsentgelt bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen

Eine besondere Stellung nehmen in diesem Zusammenhang für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge ein. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales kann im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss einen Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären.[1] Der Tarifausschuss setzt sich aus jeweils 3 Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbe...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.6 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Bei versicherungspflichtigen Beschäftigten mit einem monatlichen Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs richten sich die Beitragsberechnung und die Aufteilung der zu zahlenden Beiträge auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach den allgemein geltenden Normen. Vielmehr wird anstelle des tatsächlichen Arbeitsentgelts aus der Beschäftigung bei versicherungspflichtigen ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.1 Anbindung an das Steuerrecht

Damit eine möglichst weitgehende Übereinstimmung zwischen Steuer- und Sozialversicherungsrecht gewährleistet ist, kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung bestimmen, dass einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse oder ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden, kein Arbeitsentgelt sind, wenn sie nicht steuerpflichtig sind.[1]...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.4 Besondere Einnahmen

Unabhängig von der zuvor aufgezeigten Rechtslage gelten folgende Einnahmen ebenfalls nicht als Arbeitsentgelt[1]: steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG bis zu 3.000 EUR (wie im Jahr 2021) jährlich (sog. Übungsleiterpauschale) und steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten i. S. v. § 3 Nr. 26a EStG bis zu 800 EUR (wie im Jah...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3 Bedeutung von Bezeichnung, Form und Erzielung der Einnahmen

Die laufenden oder einmaligen Einnahmen sind unabhängig von der Bezeichnung und Form der Einnahmen Arbeitsentgelt. Als Einnahmen – und damit als Arbeitsentgelt – gelten somit alle Güter, die in Geld oder Geldwert bestehen. Dazu zählen grundsätzlich alle Sachbezüge sowie alle Zuwendungen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen. Auch Belegschaftsrabatte ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.2 Steuerfreie Bezüge sind kein Arbeitsentgelt

Zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährte Beträge zählen nicht zum sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgelt, wenn sie lohnsteuerfrei sind.[1] Dies gilt allerdings nicht für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, soweit das Arbeitsentgelt, aus dem sie berechnet werden, pro Arbeitsstunde 25 EUR übersteigt. Die Beiträge aus Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen werden in ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.3 Betriebsprüfung: Geschuldetes Arbeitsentgelt ist maßgeblich

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung[1] gehen die Rentenversicherungsträger bei den Betriebsprüfungen davon aus, dass die Entstehung des Anspruchs auf die Sozialversicherungsbeiträge nicht davon abhängt, ob das geschuldete Arbeitsentgelt auch tatsächlich gezahlt wurde und dem Arbeitnehmer zugeflossen ist. Auch aus geschuldetem, aber vom Arbeitgeber nicht gezahltem Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2 Kein Arbeitsentgelt ohne Beschäftigungsverhältnis

Zum Arbeitsentgelt gehören alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, unabhängig von deren Form oder Bezeichnung.[1] Der weitgehende Begriff des Arbeitsentgelts führt dazu, dass ein Zusammenhang zwischen Zuwendung und Beschäftigungsverhältnis schon dann anzunehmen ist, wenn eine Zuwendung nur aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt. Eine Zahlu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4 Beitragsanspruch entsteht erst bei Auszahlung der Einmalzahlung

Die Sozialversicherungsträger gehen davon aus, dass die Sozialversicherungsbeiträge von dem geschuldeten und nicht dem gezahlten Arbeitsentgelt zu berechnen sind. Dies ist durch Ergänzung des § 22 Abs. 1 SGB IV für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ausgeschlossen worden. Die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger entstehen bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt erst,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2 Auflistung einmaliger Einnahmen

Zu den einmaligen Einnahmen gehören insbesondere Weihnachtszuwendungen, Urlaubsgelder, Urlaubsabgeltungen, Gewinnbeteiligungen, Tantiemen und Jubiläumszuwendungen. Sie werden nicht für die Arbeit in einem einzelnen Abrechnungsmonat gezahlt. Der Anspruch entsteht vielmehr verteilt über mehrere Abrechnungszeiträume. Die einmaligen Zuwendungen gehören ohne Rücksicht auf ihre steuerlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtkostenzuschuss / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Bewertung Die vom Arbeitgeber gezahlten lohnsteuerpflichtigen Fahrkostenzuschüsse sind sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt und damit beitragspflichtig.[1] Die Beitragspflicht von Fahrtkostenzuschüssen zur Sozialversicherung gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Benutzung eines eigenen Fahrzeugs Kilometergeld zahlt oder ein ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / Sozialversicherung

1 Ausnahmen von der Entgelteigenschaft 1.1 Steuerfreie Zuwendungen Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aus Anlass einer Betriebsveranstaltung gehören grundsätzlich zum Arbeitsentgelt[1] im Sinne der Sozialversicherung. Dem Arbeitsentgelt sind Einnahmen nicht zuzurechnen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden[2], soweit sie lohnsteuerfrei sind.[3] E...mehr