Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherungsabkommen

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Jansen, SGB VI § 241 Rente ... / 2.2.1 Anwartschaftserhaltungszeiten

Rz. 13 Auf den Nachweis der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 kann nach § 241 Abs. 2 Satz 1 verzichtet werden, wenn die Zeit vom 1.1.1984 bis zum Kalendermonat vor Eintritt der vollen oder teilweisen Erwerbsminderung oder der Berufsunfähigkeit (§ 240 Abs. 2) mit sog. Anwartschaftserhaltungszeiten belegt ist. Kalendermo...mehr

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Sommer, SGB XI § 34 Ruhen d... / 2.1 Auslandsaufenthalt

Rz. 3 Ähnlich wie § 16 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung normiert Abs. 1 Nr. 1 für den Bereich der Pflegeversicherung das Territorialprinzip. Leistungen werden nach diesem Grundsatz nur bei Aufenthalt im Inland zur Verfügung gestellt. Der Grundsatz steht unter dem Vorbehalt über- oder zwischenstaatlicher Sozialversicherungsabkommen. Abs....mehr

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Jansen, SGB X § 36 Rechtsbe... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Dörr/Jährling-Rahnefeld, Hypertrophie des Verwaltungsaktes, SGb 2003 S. 549. Stollmann, Die neuere Rechtsprechung zur fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung, BayVBl. 1993 S. 200. Udsching/Link, Aufhebung von Leistungsbescheiden im SGB II, SGb 2007 S. 513. Zeihe, Folgen der Belehrung über ein falsches Rechtsmittel – Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverwalt...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 781 Die Reisekrankenversicherung sieht grundsätzlich Leistungen des Versicherers während des Auslandsaufenthaltes des Versicherten vor. Hiervon umfasst sind neben dem Aufwendungsersatz von Heilbehandlungskosten regelmäßig auch die Kosten des Krankenrücktransportes sowie die Beerdigung oder Überführung im Todesfall. Rz. 782 Der Abschluss einer solchen Reisekrankenversicher...mehr

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Jung, SGB VII § 97 Leistung... / 2.2.2 Sozialversicherungsabkommen

Rz. 9 Für Staaten, mit denen Deutschland Sozialversicherungsabkommen bilateral oder multilateral geschlossen hat, regelt der Inhalt des jeweiligen Abkommens den Leistungstransfer. Den Abkommen ist i. d. R. gemeinsam (nach Hauck/Graeff, SGB VII, § 97 Rz. 4d): Geldleistungsexport. Die Gebiete der Vertragsstaaten werden bezüglich der Leistungserbringung gleichgestellt. Das Erbri...mehr

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Jansen, SGB VI § 11 Versich... / 2.2.3 Versicherungszeiten, die im Ausland zurückgelegt wurden

Rz. 13 Nach § 111 Abs. 1 erhalten Berechtigte im Ausland die Leistungen zur Rehabilitation nur, wenn für sie für den Kalendermonat der Antragstellung Pflichtbeiträge nach dem SGB VI – also zur deutschen Rentenversicherung – gezahlt worden sind oder im Anschluss an eine versicherte Beschäftigung/Tätigkeit durchgehend Arbeitsunfähigkeit bestanden hat. Hat in diesen Fällen ein ...mehr

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Jansen, SGB X § 19 Amtssprache / 2.5 Über- und zwischenstaatliches Recht

Rz. 14 Der Vorbehalt zwischenstaatlicher Vereinbarungen (vgl. § 23 Abs. 4 Satz 2 VwVfG) ist im Sozialrecht wegen § 30 Abs. 2 SGB I entbehrlich. Danach gehen Vorschriften des überstaatlichen (supranationalen) Rechts (insbesondere EU-Recht) sowie Vorschriften des zwischenstaatlichen (internationalen) Rechts (insbesondere Sozialversicherungsabkommen) vor. Demzufolge können die ...mehr

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Jung, SGB VII § 140 Haftpfl... / 2.2 Auslandsversicherung

Rz. 4 Nach Abs. 2 können Unfallversicherungsträger entsprechend dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (vgl. § 762 Abs. 2 RVO) eine Versicherung gegen Unfälle einrichten, die Personen im Zusammenhang mit einer Beschäftigung bei einem inländischen Unternehmen im Ausland erleiden, wenn sich der Versicherungsschutz nicht aus anderen Vorschriften (z. B. § 4 SGB IV – Ausstrahlung...mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.1.1 Auslandsaufenthalt (Abs. 1 Satz Nr. 1)

Rz. 4 Die Vorschrift soll vor allem der Durchsetzung des Territorialitätsprinzips und des Sachleistungsprinzips dienen. Da in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich das Sachleistungsprinzip gelte, Sachleistungen aber nur im Inland erbracht werden können, müssten entsprechende Ansprüche ruhen (BT-Drs. 11/2237 S. 164 f.). Grund für das Ruhen des Krankengeldanspruch...mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.1.4 Heilfürsorge oder Entwicklungshelferdienst (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 15 Die Ansprüche ruhen auch bei Versicherten, die nach dienstrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Heifürsorge haben, also vor allem bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes (vgl. Rz. 17). Heilfürsorge umfasst die unentgeltliche Gewährung aller zur Gesunderhaltung, Verhütung und frühzeitigen Erkennung von gesundheitlichen Schäden sowie zur Behandlung einer Erkrankung sp...mehr

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Sommer, SGB V § 17 Leistung... / 2.1.1 Leistungen an Beschäftigte (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 9 Voraussetzung für einen Anspruch nach Abs. 1 Satz 1 ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung trotz einer Beschäftigung im Ausland. Die Voraussetzungen für das Bestehen einer Versicherung bei einer Beschäftigung im Ausland sind in § 4 SGB IV geregelt (vgl. Rz. 11). Es muss sich aber nicht um eine Pflichtversicherung handeln, sondern auch das Besteh...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 2.4 Internationales Recht

Rz. 25 Gemäß § 30 Abs. 2 SGB I bleiben Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts unberührt, so dass sich weitere Leistungsansprüche aus zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen mit Staaten ergeben können, die nicht zu den Europäischen Gemeinschaften oder zum EWR gehören, ergeben können. Für medizinische Leistungen, die in Staaten beschafft wurden, mit denen ...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Grundsätzlich ruht bei Versicherten, solange sie sich im Ausland aufhalten, der Leistungsanspruch, soweit in diesem Gesetz nichts anderes angeordnet ist (§ 16 Abs. 1 Satz 1, vgl. auch die dortige Komm.). § 17 enthält eine weitere Ausnahme von diesem Leistungsausschluss für Fälle während eines Aufenthalts außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrages zur Gründung der Eur...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 2.3 Auslandsaufenthalt aus schulischen oder Studiengründen (Abs. 3 Satz 4)

Rz. 21 Eine geringfügig andere Regelung trifft Abs. 3 Satz 4 für Versicherte, bei denen während eines Auslandsaufenthalts, der zu schulischen oder Studienzwecken außerhalb des EG- oder EWR-Raumes erfolgt, Behandlungen unverzüglich erforderlich werden. Denn für diese Personengruppe ist die zeitliche Begrenzung des Kostenübernahmeanspruchs auf 6 Wochen im Kalenderjahr nicht vo...mehr

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Sommer, SGB V § 17 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Grundsätzlich ruht bei Versicherten, solange sie sich im Ausland aufhalten, der Leistungsanspruch, soweit in diesem Gesetz nichts anderes angeordnet ist (§ 16 Abs. 1 Satz 1, vgl. Komm. dort). § 17 enthält eine derartige Anordnung für Mitglieder, die im Ausland beschäftigt sind und die während dieser Beschäftigung erkranken oder bei denen Leistungen bei Schwangerschaft ...mehr

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Jansen, SGB IV § 17a Umrech... / 2.4 Weitere Anwendung der Umrechnungskurse

Rz. 10 Die oben erläuterte Regelung über die Umrechnung von fremden Währungen und deren Geltung soll auf die in Abs. 4 Satz 1 genannten Leistungen entsprechend angewandt werden. Diese ausdrückliche Regelung ist erforderlich, weil weder Unterhaltsleistungen noch Krankenversicherungsprämien Sozialleistungen im Sinne des Sozialgesetzbuchs sind. Unterhaltsleistungen, die kein Ein...mehr

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ZAP 23/2016, Rechtsprechung... / b) Verhinderungspflege auch im Ausland

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse gem. § 39 SGB XI die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen und begrenzt auf höchstens 1.612 EUR pro Kalenderjahr, wenn eine mindestens sechsmonatige Pflege in der häuslichen Umgebung vorausgegangen ist. ...mehr

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Jansen, SGB IV § 6 Vorbehal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift hat nur Hinweisfunktion. Sie enthält zum persönlichen und räumlichen Geltungsbereich einen Vorbehalt für das gesamte über- und zwischenstaatliche Vertragsrecht. Dieses verdrängt das innerstaatliche Recht und reduziert vor allem den Anwendungsbereich der §§ 4 und 5 SGB IV. Inhaltlich wiederholt § 6 den Vorbehalt des § 30 Abs. 2 SGB I. Einen weiteren Vorra...mehr

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Jansen, SGB IV § 6 Vorbehal... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 27 Grüner/Dalichau, Sozialgesetzbuch, Kommentar und Rechtssammlung, Stand 1.4.2013. Körner/Leitherer/Mutschler, Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB IV, 86. Ergänzungslieferung, München, Juni 2015. Herdegen, Europarecht, 15. Aufl., München 2013. v. Münch/Kunig, Grundgesetz, 6. Aufl., München 2012. Schroeder, Grundkurs, Europarecht, 3. Aufl., München 2013. Rz....mehr

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Jansen, SGB IV § 6 Vorbehal... / 2.2.1 Bilaterales Vertragsrecht

Rz. 25 Hierzu rechnet eine Vielzahl von Sozialversicherungsabkommen, die von der Bundesrepublik Deutschland mit nahezu allen europäischen und mehreren außereuropäischen Ländern abgeschlossen worden sind. Hierin sind oft Regelungen über Ein- und Ausstrahlung enthalten. In einigen Verträgen ist dabei die Zeitdauer des Aufenthalts begrenzt, bis zu dem eine Ein- oder Ausstrahlun...mehr

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Jansen, SGB VI § 130 Sonder... / 2.1 Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Rz. 4 Ein Beitrag, den ein Versicherter aufgrund einer Beschäftigung entrichtet hat, die bei einem der in § 129 Abs. 1 in Bezug genommenen Unternehmen zurückgelegt wurde, löst die Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See aus. Das Gleiche gilt für die selbständigen Tätigkeiten nach § 129 Abs. 2. Liegt ein Beitrag im Lauf des Versicherungsleben...mehr

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Jansen, SGB VI § 128 Örtlic... / 2.4 Sonderzuständigkeiten

Rz. 24 Wohnt ein Anspruchsberechtigter in einem Drittstaat, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, so bestimmt sich die Zuständigkeit des Regionalträgers nach dem früheren Wohnsitz des Berechtigten im Inland. Der Antragsteller wird fiktiv so behandelt, als wohne er weiter im Inland. Rz. 25 Eine Auffangzuständigkeit ergibt sich aus Abs. 4. Lässt sich nach den Regeln...mehr

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Jansen, SGB VI § 128 Örtlic... / 2.2 Vorrangzuständigkeit des über- und zwischenstaatlichen Rechts

Rz. 12 Die Zuständigkeitsprüfung steht unter dem Vorbehalt, dass nicht über- und zwischenstaatliches Recht eine vom innerstaatlichen Recht abweichende Zuständigkeit begründen. Insbesondere sehen sowohl die von Deutschland abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen und Übereinkommen vor, dass für bestimmte rentenrechtliche Sachverhalte Verbindungsstellen zuständig sind. Eine...mehr

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Jansen, SGB VI § 127a Verbi... / 2.1 Notwendigkeit einer Regelung im SGB VI

Rz. 6 Bis zum Inkrafttreten der EG-Verordnungen Nr. 883/2004 und 987/2009 zum 1.5.2010 waren zahlreiche Zuständigkeitsfragen für Verbindungsstellen in Art. 4 Nr. 4 sowie im Anhang 4 Deutschland der EWG-Verordnung 574/72 geregelt. Entsprechende Regelungen fehlen in den Anhängen der Durchführungsverordnung Nr. 987/2009, wonach vom innerstaatlichen Recht abweichende Zuständigke...mehr

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Jansen, SGB VI § 128 Örtlic... / 2.2.2 Zuständigkeit bei Anwendung des zwischenstaatlichen Rechts

Rz. 16 Nach Abs. 1 besteht eine Vorrangzuständigkeit nicht nur aus der Tabelle nach Abs. 3, sondern auch nach über- und zwischenstaatlichem Recht. Die von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen und Vereinbarungen enthalten üblicherweise selbst oder in den dazugehörigen Durchführungsvereinbarungen Regelungen über den zus...mehr

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Jansen, SGB VI § 127 Zustän... / 2.3 Konkretisierung des Verteilungsverfahrens

Rz. 16 Zuständig für die zentrale Vergabe der Versicherungsnummer ist nach Abs. 1 die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung. Geht nun von einer Krankenkasse, einem Rentenversicherungsträger oder der zu versichernden Person ein Antrag auf Vergabe einer Versicherungsnummer ein, so erfolgt in einem ersten Schritt eine regionale Zuordnung, wobei hierfür die bisherigen Be...mehr

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Jansen, SGB IV § 5 Einstrah... / 2.5.2 EU-Recht/zwischenstaatliche Abkommen

Rz. 10 § 5 wird durch die Kollisionsnormen verdrängt, soweit er im Widerspruch zu diesen steht (vgl. BSG, Urteil v. 30.4.2003, B 11 AL 53/02 R, SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 1 zu Art. 13 ff. EWGVO 1408/71). Der praktische Anwendungsbereich von § 5 ist daher sehr eng; er beschränkt sich letztlich auf Fallkonstellationen mit asiatischen, afrikanischen und lateinamerikanischen Länder...mehr

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Jansen, SGB VI § 319 Zusatz... / 2.1 Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung (Abs. 1)

Rz. 3 § 319 Abs. 1 setzt voraus, dass der Begünstigte sich am 31.12.1991 gewöhnlich im Ausland aufhielt und zu diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung hatte. Da ein Krankenversicherungszuschuss nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht lediglich bis zum 31.12.1981 (= Tag vor Inkrafttreten des Art. 2 Nr. 32 Rentenan...mehr

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Jansen, SGB IV § 28m Sonder... / 2.1 Zahlung der Beiträge für Beschäftigte exterritorialer Arbeitgeber

Rz. 2 Auch für Beschäftigte ausländischer Staaten und über- oder zwischenstaatlicher Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland hat grundsätzlich der ausländische Staat (die Botschaft, das Konsulat, die Gesandtschaft) als Arbeitgeber die Gesamtsozialversicherungsbeiträge (§ 28d) an die Einzugsstelle unmittelbar abzuführen (vgl. § 28e Abs. 1). Dies ergibt sich u. a. aus...mehr

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Jansen, SGB IV § 4 Ausstrah... / 2.3.2 DurchführungsVO-Entsendebescheinigung

Rz. 62 Die Durchführungsregelungen für die EGVO 883/2004 finden sich in der EGVO 987/2009. Für die Durchführung der EWGVO 1408/71 war hingegen die EWGVO 574/72 (ABl. L 74 v. 27.3.1972, S. 1; konsolidierte Fassung ABl. Nr. L 28 v:30.1 1997, S. 1) zuständig. Rz. 63 Nach Art. 11 EWGVO 1408/71 war eine Bescheinigung auszustellen, mit der die Entsendung und die Fortgeltung des Soz...mehr

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Jansen, SGB IV § 4 Ausstrah... / 2.3.1.1 Historie

Rz. 38 Auf Gemeinschafts- und nunmehr Unionsebene wird seit jeher versucht, die Systeme der sozialen Sicherheit zu vereinheitlichen. Maßgebend war zunächst die zu diesem Zweck erlassene Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, durch die die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit koordiniert wurden, um die Sozialversicherungsansprüche der innerhalb der Europäischen...mehr

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Sommer, SGB V § 140e Verträ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Dieser Abschnitt gibt den Krankenkassen die Möglichkeit, zur Versorgung ihrer Versicherten die Beziehungen mit europäischen Leistungserbringern in den Geltungsbereichen des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie des Assoziierungsabkommens der Europäischen Union mit der Schweiz vertraglich zu regel...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 87 Frist für ... / 2.2 Fristbeginn

Rz. 6 Die Frist nach § 87 Abs. 1 Satz 1 und 2 beginnt mit der Bekanntgabe des angefochtenen Verwaltungsakts. Bekanntgabe bedeutet bewusste und gewollte Übermittlung von Informationen durch die die Angelegenheit bearbeitende Behörde. Darunter fällt folglich nicht eine zufällige Kenntniserlangung des Betroffenen; in derartigen Fällen muss aber eine Verwirkung in Betracht gezog...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.5 Bezeichnung der zuständigen Stelle und deren Sitz

Rz. 12 Sitz ist im wörtlichen Sinn nur die politische Gemeinde, in deren Bezirk die Verwaltungsstelle eingerichtet oder das Gericht errichtet ist (Zeihe, SGG, § 66 Rn. 11). Die zuständige Behörde oder das Gericht muss mit Namen und so genauer Anschrift bezeichnet werden, dass ein Zugang gesichert ist. Nicht unbedingt erforderlich ist die Angabe von Straße und Hausnummer, sol...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Erhalt von Arbeitslosengeld i.S.d. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SozSichAbk YUG

Leitsatz Während der Dauer einer Sperrzeit nach § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III erhält der Arbeitslose mangels tatsächlichen Leistungsbezugs kein Arbeitslosengeld i.S.d. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SozSichAbk YUG. Normenkette § 62 Abs. 2 EStG, Art. 28 Abs. 1 SozSichAbk YUG, Art. 31 Abs. 1, Art. 33 Abs. 1, Abs. 3 WÜRV, § 144 Abs. 1, Abs. 3 SGB III, § 119 AFG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich bei ausländischen Versorgungsanrechten

Leitsatz Die Parteien hatten im Jahre 1995 in Russland geheiratet. Ihre Ehe wurde durch Urteil des AG Worms vom 08.04.2005 geschieden. Zugleich wurde der Versorgungsausgleich - bezogen auf das Ende der Ehezeit am 31.08.2004 - in der Weise durchgeführt, dass im Wege des Rentensplittings Rentenanwartschaften der Antragstellerin i.H.v. 45,61 EUR auf den Antragsgegner übertragen...mehr

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Beihilfe / 32 Auslandsbehandlungen

Behandlungskosten im Ausland werden grundsätzlich auf die Kosten beim Verbleiben im Inland umgerechnet (§ 13 Abs. 1 BhV) und sind nach den dort geltenden Maßstäben beihilfefähig. Der Kostenvergleich unterbleibt bei Behandlungen innerhalb der EU einschl. stationärer Leistungen in öffentlichen Krankenhäusern. Die Begrenzung auf die Inlandskosten besteht nach § 13 Abs. 2 BhV vo...mehr

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ZAP 7/2021, Die Grundrente ... / 2. Grundrentenzeiten

Ein Anspruch auf Grundrente setzt voraus: langjährige Versicherung: mindestens 33 Jahre (396 Kalendermonate) mit Grundrentenzeiten (§ 76g Abs. 1, hierzu sogleich), auf diese Zeiten entfallende Entgeltpunkte, die für den Kalendermonat mindestens 0,025 EP betragen, sog. Grundrentenbewertungszeiten, (§ 76g Abs. 3, s. hierzu unten 3.) und einen sich aus den Kalendermonaten mit Grun...mehr

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ZAP 12/2022, Homeoffice – H... / IV. Tarifverträge und Mitbestimmung

Mit Blick auf die (noch) fehlenden gesetzlichen Regelungen machen die Tarif- und Betriebspartner (zur Einführung des Homeoffice durch Betriebsvereinbarung Krieger/Rudnik/Povedano Peramato a.a.O., 476 ff.) oftmals von ihrer Normsetzungsbefugnis Gebrauch und regeln das rechtliche Umfeld von Telearbeit, Homeoffice und Mobiler Arbeit (hierzu mit Beispielen Müller a.a.O., 1624, 1...mehr