Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.3.1 Schadensersatz

Erfüllt der Geschäftsführer die steuerlichen Pflichten der GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht oder nicht ordnungsgemäß, so kann ihn eine persönliche Haftung für die Steuerschulden inklusive Säumniszuschlägen gemäß § 69 AO treffen. Das gilt nur, wenn der Gesellschaft im Fälligkeitszeitpunkt die Zahlung der Steuern auch möglich war.[1] Ist das der Fall, trägt der Gesc...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.3.2 Sozialversicherungsbeiträge

Der Arbeitgeber ist nach § 28e Abs. 1 SGB IV verpflichtet, die von seinen Arbeitnehmern zu entrichtenden Beiträge an die Sozialversicherung abzuführen. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist – unabhängig davon, ob die Beiträge in Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld oder in Höhe der Beiträge des Vormonats nachgewiesen werden – spätestens am drittletzten Bankarbeitstag...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / IV. Erbschaft- und schenkungsteuerliche Fernwirkungen latenter Steuern

1. Achtung bei lebzeitiger Beendigung des Güterstands mit Zugewinnausgleich! Der Einkommensteuerabzug einer hypothetischen Veräußerungsgewinnsteuerbelastung bei der Ermittlung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung gem. § 5 Abs. 1 ErbStG betrifft umso deutlicher die Berechnung einer güterrechtlichen Zugewinnausgleichsforderung durch lebzeitige Beendigung des Güterstands mit...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / I. Der erhebliche Effekt latenter Steuern auf die Unternehmensbewertung i.R.d. Zugewinnausgleichs

Die erbschaftsteuerliche Ehegattenbesteuerung hat naturgemäß eine hohe praktische Bedeutung in der Beratungspraxis und fordert den Berater regelmäßig bei der Beurteilung und Berechnung des fiktiven Zugewinnausgleichsanspruchs für Erbschaftsteuerzwecke, wenn beim Sterbefall der gesetzliche oder durch Ehevertrag modifizierte Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorliegt und hierdu...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / III. Latente Steuern bei Ermittlung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung gem. § 5 Abs. 1 ErbStG

1. Problemaufriss Weil sich die erbschaftsteuerliche Steuerbefreiung vorgreiflich nach den familienrechtlichen Grundsätzen aus §§ 1373-1383 BGB richtet (§ 5 Abs. 1 S. 2 ErbStG im Umkehrschluss), schlägt sich die Wertauswirkung latenter Steuern bei der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung aus erbschaftsteuerlicher Sicht schon nach dem Gebot der Folgerichtigkeit nieder[9]. Recht...mehr

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Tonnagebesteuerung / 5 Auswirkungen auf andere Steuern

Der nach § 5a ermittelte Gewinn gilt als Gewerbeertrag nach § 7 Satz 1 GewStG. Dies regelt § 7 Satz 3 GewStG ausdrücklich.[1] Deshalb finden Hinzurechnungen nach § 8 GewStG nicht statt.[2] Eine Verrechnung mit Verlusten nach § 10a GewStG ist aber zulässig. Ferner ist die Kürzungsbestimmung des § 9 Nr. 3 GewStG zu beachten.[3] Bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr gel...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 4. Internationale Bezüge

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Spediteure / 5.2 Anwendungsfälle und Ausschlusstatbestände für die Fiskalvertretung

Die restriktive Regelung der Fiskalvertretung in Deutschland zeigt folgende Übersicht:[1]mehr

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Tonnagebesteuerung / Zusammenfassung

Begriff Die sog. Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG stellt entgegen der oftmals verwendeten Bezeichnung keine eigenständige Steuer dar, sondern ist vielmehr eine besondere Art der Gewinnermittlung für Handelsschiffe im internationalen Verkehr; die Tonnagebesteuerung wird nur auf Antrag des Steuerpflichtigen angewendet. Statt der üblichen Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 oder ...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 1. Problemaufriss

Weil sich die erbschaftsteuerliche Steuerbefreiung vorgreiflich nach den familienrechtlichen Grundsätzen aus §§ 1373-1383 BGB richtet (§ 5 Abs. 1 S. 2 ErbStG im Umkehrschluss), schlägt sich die Wertauswirkung latenter Steuern bei der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung aus erbschaftsteuerlicher Sicht schon nach dem Gebot der Folgerichtigkeit nieder[9]. Rechtfertigung der Ste...mehr

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Tonnagebesteuerung / 8 Zusammenfassung

Die sog. Tonnagesteuer stellt keine eigene Steuer dar, sondern ist vielmehr eine besondere Art der Gewinnermittlung nach der Größe des jeweiligen Schiffes. Im Ergebnis stellt § 5a EStG eine erhebliche Steuervergünstigung für den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dar. Mit einer Änderung dieser Rechtslage ist trotz der immer wieder geäußerten Kritik an der...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) René Sobisch, StAR[*] Aus Beratersicht gehören ertragsteuerliche Fragestellungen der Gesellschafterbesteuerung selbstverständlich zur unerlässlichen Arbeitsroutine bei der Betreuuung des GmbH-Mandats. Dass Wertsteigerungen in der GmbH-Beteiligung bei einem tatsächlichen Entstrickungsvorgang einer Besteuerung nach §§ 17, 20 oder 23 EStG sowie gegebenenfalls be...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 3. Hinweise für die Beratungspraxis

Der versierte Berater wird sich vermutlich darauf einstellen müssen, dass sich die Angaben in der Erbschaftsteuererklärung zu § 5 Abs. 1 ErbStG deutlich intensivieren werden, weil die Auskunft in der "Anlage Erwerber"[15] einen schlichtweg unzureichenden Informationsbeitrag zu dieser ohnehin fehlerlastigen Besteuerungsgrundlage leistet. Gegebenenfalls ist bis dahin auch eine ...mehr

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Sonderausgaben / 5 Erstattete Sonderausgaben

Versicherungsbeiträge sind nur mit Beiträgen des Jahres der Erstattung zu verrechnen[1], und zwar mit Beiträgen der "jeweiligen Nummer" des § 10 Abs. 1 EStG. Das sind folgende 3 Gruppen: Beiträge zu der sog. Basisabsicherung, insbesondere gesetzliche Rentenversicherung und die sog. Rürup-Renten[2], die unbegrenzt abziehbaren Beiträ­ge zu Kranken- und Pflegeversicherungen[3] un...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 3. Ertragsteuerbelastungseffekt für Zwecke des § 1376 BGB = familienrechtlich weitestgehend ungeklärt

Die anspruchsvollen und vielschichtigen Ertragsteuerfragen bei der Berechnung der maßgebenden latenten Steuer für Zwecke des § 1376 BGB, nämlich die Berücksichtigung antragsgebundener Steuervergünstigungen aus § 16 Abs. 4 EStG (gleitender Freibetrag i.H.v. 45.000 EUR) und § 34 Abs. 3 EStG (Tarifermäßigung i.H.v. 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes für einen Veräußerungsge...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 2. Achtung auch bei Berechnung eines Pflichtteilsanspruchs!

In Anbetracht der offenkundig anerkannten Bedeutung latenter Steuern bei der Zugewinnermittlung mehren sich namhafte Stimmen mit überzeugenden Argumenten, welche diese Rechtsgrundsätze zum Abzug latenter Steuern gleichfalls bei der Berechnung eines Pflichtteilsanspruch gem. § 2311 Abs. 1 BGB befürworten[12]. Beim Pflichtteilsanspruch ist mithin ebenso der Fallstrick der schen...mehr

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Ort der sonstigen Leistung / 3.11 Elektronische Dienstleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen und Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer

Der Ort von elektronischen Dienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und Telekommunikationsdienstleistungen, die gegenüber einem Nichtunternehmer ausgeführt werden, ist mit Ausnahme einer Bagatellregelung dort, wo der Leistungsempfänger ansässig ist (Bestimmungslandprinzip).[1] Praxis-Tipp Unterschiede bei der Steuerschuldnerschaft beachten! Da bei diesen Leistun...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 4. Möglichkeit einer "problembeseitigenden" Gesetzesänderung?

Mehr Wunschdenken als berechtigte Hoffnung dürfte die Möglichkeit einer "problembeseitigenden" Gesetzesänderung z.B. durch eine Anfügung in § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG mit der Formulierung "[...]; latente Steuern bleiben hierbei unberücksichtigt." sein, weil einerseits der Grundsatz der Maßgeblichkeit des Zivilrechts für die Erbschaft- und Schenkungsteuer als Verkehrssteuer prägen...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 3. Weitere erbschaftsteuerliche Aspekte

In erbschaftsteuerlicher Hinsicht ist ansonsten der Abzug einer latenten Einkommensteuerbelastung sowohl auf Bewertungsebene[13] als auch als Nachlassverbindlichkeit gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG ausgeschlossen[14]. Aus dem Stichtagsprinzip nach § 11 ErbStG folgt deshalb eine "Brutto-Betrachtung" unter Ausschluss von latenten Steuern, ohne dass sich daraus ein Wertungswiderspruc...mehr

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Sonderausgaben / 7 Sonderausgaben im Einzelnen

Die folgenden Aufwendungen gehören zu den Sonderausgaben: Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten.[1] Unter weiteren Voraussetzungen können auch Zahlungen an den im EU- oder EWR-Ausland lebenden Ehegatten abgezogen werden.[2] Unter weiteren Voraussetzungen lebenslange und wiederkehrende private Versorgungsleistungen, wenn der Empfänger...mehr

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Tonnagebesteuerung / 7 Abkehr von der Tonnagesteuer

Grundsätzlich führt die Gewinnermittlung nach § 5a EStG zu erheblichen steuerlichen Vorteilen. Allerdings darf nicht verkannt werden, dass auch dann ein zu versteuernder Gewinn entsteht, wenn nach der herkömmlichen Gewinnermittlung ein Verlust ausgewiesen worden wäre. Dies kann dazu führen, dass gerade in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten eine Steuer zu bezahlen ist. Da si...mehr

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Stille Reserven in der GmbH-Beteiligung als erbschaftsteuerliche Gefahrenquelle (GmbHStB 2024, Heft 12, S. 382)

Wie wirken sich latente Steuern auf die fiktive Zugewinnausgleichsforderung bei der erbschaftsteuerlichen Ehegattenbesteuerung aus? Dipl.-Finw. (FH) René Sobisch, StAR[*] Aus Beratersicht gehören ertragsteuerliche Fragestellungen der Gesellschafterbesteuerung selbstverständlich zur unerlässlichen Arbeitsroutine bei der Betreuuung des GmbH-Mandats. Dass Wertsteigerungen in der...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 2. Berechnungsbeispiel

Nachfolgend werden die Auswirkungen von § 1376 Abs. 2 BGB zur Endvermögensberechnung unter Berücksichtigung latenter Ertragsteuerbelastungen anhand eines Berechnungsbeispiels verdeutlicht. a) Sachverhalt Der am 31.3.2021 (= Anwendungsbereich JStG 2020 ab 29.12.2020) verstorbene Erblasser E wird aufgrund gesetzlicher Erbfolge von seiner Ehefrau EF alleine (100 %) beerbt. Pflich...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / b) Fiktive Zugewinnausgleichsforderung gem. § 5 Abs. 1 ErbStG und Erbschaftsteuerberechnung

aa) Fiktiver Zugewinn gem. § 5 Abs. 1 ErbStG (ohne fiktive Ertragsteuerbelastung)mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 1. Erbschaftsteuermandat = Beachtliche Komplexitätssteigerung

Mit der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Relevanz latenter Steuern erfährt das Erbschaftsteuermandat eine beachtliche Komplexitätssteigerung. Der notwendigerweise interdisziplinär agierende Berater wird sich mit dieser – vielleicht neuen – Herausforderung unausweichlich konfrontiert sehen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / bb) Fiktiver Zugewinn gem. § 5 Abs. 1 ErbStG (mit fiktiver Ertragsteuerbelastung)

Fiktive Ertragsteuerbelastung (persönlicher Steuersatz: 40 %)mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 1. Achtung bei lebzeitiger Beendigung des Güterstands mit Zugewinnausgleich!

Der Einkommensteuerabzug einer hypothetischen Veräußerungsgewinnsteuerbelastung bei der Ermittlung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung gem. § 5 Abs. 1 ErbStG betrifft umso deutlicher die Berechnung einer güterrechtlichen Zugewinnausgleichsforderung durch lebzeitige Beendigung des Güterstands mit Ausgleich des Zugewinns. Die Nichtsteuerbarkeit dieser Ausgleichsforderung n...mehr

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Spediteure / 5.3 Administrative Pflichten

Der Fiskalvertreter hat seine Tätigkeit bei dem für ihn zuständigen Finanzamt anzuzeigen und erhält eine zusätzliche, ausschließlich dafür vorgesehene Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die steuerfreien Umsätze aller von ihm vertretenen Unternehmer sind aufzuzeichnen und dem Finanzamt mit der Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu melden. Monatlich sind für die in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / a) Sachverhalt

Der am 31.3.2021 (= Anwendungsbereich JStG 2020 ab 29.12.2020) verstorbene Erblasser E wird aufgrund gesetzlicher Erbfolge von seiner Ehefrau EF alleine (100 %) beerbt. Pflichtteilsansprüche bestehen nicht. Das Nachlassvermögen setzt sich wie folgt zusammen:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / aa) Fiktiver Zugewinn gem. § 5 Abs. 1 ErbStG (ohne fiktive Ertragsteuerbelastung)

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Ort der sonstigen Leistung / 2.3 Abgrenzung und Nachweise für die Eigenschaft des Leistungsempfängers

Entscheidendes Kriterium für die richtige Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung ist nach den Grundsätzen des § 3a Abs. 1 und Abs. 2 UStG, ob der Leistungsempfänger Unternehmer ist und die Leistung für sein Unternehmen bezieht oder nicht. Wichtig Einheitlicher Ort von sonstigen Leistungen Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich auch dann einheitlich nach § 3a Abs. 2 U...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kleinunternehmer mit grenzü... / 1 Problematik

Das Umsatzsteuergesetz sieht für Unternehmer umfangreiche Rechte und Pflichten vor. Dabei ist die Unternehmereigenschaft grundsätzlich nicht von der Höhe der Umsätze abhängig. Um Unternehmern, die nur Umsätze in geringem Umfang ausführen, eine Erleichterung zu gewähren, sind für sog. Kleinunternehmer Vereinfachungen im Umsatzsteuerrecht enthalten. Kleinunternehmer müssen reg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1.2 Arbeitsrechtliche Folgen des Eintretens von Versicherungspflicht

Trotz sorgfältiger Dokumentation der geringfügig entlohnten Beschäftigung kann es infolge des Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze zu einer unvorhergesehenen Versicherungspflicht des geringfügig entlohnten Beschäftigten kommen. Der Eintritt der Versicherungspflicht berührt dabei die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen nicht. Das bedeutet, dass die Vereinbarungen hinsichtli...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 19.4 Technisches Regelwerk

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 22.2 Bundesrecht

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2 Anrechnung des Steuerabzugsbetrags

Rz. 2 Soweit der Leistungsempfänger den Abzugsbetrag einbehalten und angemeldet hat, wird er von dem für den Leistenden zuständigen FA auf die von diesem zu entrichtenden Steuern angerechnet, und zwar zwingend nacheinander wie folgt (§ 48c Abs. 1 S. 1 EStG): auf die nach § 41a Abs. 1 EStG vom Leistenden einbehaltene und angemeldete LSt, auf die vom Leistenden zu entrichtenden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Soweit ein Steuerabzug vom Leistungsempfänger angemeldet und entrichtet wurde, wird dieser in einer gesetzlich bestimmten Reihenfolge auf zu entrichtende Steuern des Leistenden angerechnet.[1] Unter bestimmten Umständen kann der Leistende die Erstattung des Steuerabzugs beantragen.mehr

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Steuer Check-up 2025

Zusammenfassung Die Inhalte dieser Jahreswechsel-Broschur geben einen kompakten Überblick über die steuerrechtlichen Entwicklungen des Jahres 2024 und die Rechtsänderungen ab 2025. Der Fokus des Kapitels Steuerrückblick liegt auf den wichtigen Entscheidungen der Steuerrechtsprechung und Verlautbarungen der Finanzverwaltung sowie Gesetzesänderungen, die erstmals bei der Betrach...mehr

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Steuer Check-up 2025 / Zusammenfassung

Die Inhalte dieser Jahreswechsel-Broschur geben einen kompakten Überblick über die steuerrechtlichen Entwicklungen des Jahres 2024 und die Rechtsänderungen ab 2025. Der Fokus des Kapitels Steuerrückblick liegt auf den wichtigen Entscheidungen der Steuerrechtsprechung und Verlautbarungen der Finanzverwaltung sowie Gesetzesänderungen, die erstmals bei der Betrachtung des Veranl...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.3 Forschungszulage

Mit dem Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) erfolgten Anpassungen im Forschungszulagengesetz (FZulG), insbesondere die Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. EUR (§ 3 Abs. 5 Nr. 3 FZulG) für nach dem 27.3.2024 (Tag der Verkündung des Wachstumschancengesetzes) entstandene förderfähige Aufwendungen. Ausweitung der Förderung auf bestimmte Sac...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.6.5 Elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten / Bereitstellung zum Abruf

Verwaltungsakte können dem Steuerpflichtigen oder einer bevollmächtigten Person durch (elektronische) Bereitstellung zum Abruf bekannt gegeben werden (§ 122a AO). Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz v. 23.10.2024 (BGBl 2024 I Nr. 323) wird die bisher notwendige Einwilligung des Empfängers durch eine Widerspruchslösung (§ 122a Abs. 2 AO n.F.) ersetzt. Künftig soll die...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 4 Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal, die Kosten für die übliche Grabpflege sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG). O...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.9.7 (Eingeschränkte) Steuerschuld bei unrichtigem Steuerausweis

Bei einem unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweis schuldet der Unternehmer grundsätzlich diese Steuer (§ 14c UStG). Laut EuGH tritt diese Steuerschuld jedoch nicht ein, wenn keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt (EuGH, Urteil v. 8.12.2022, C-378/21). Diese Grundsätze übernimmt das BMF in den UStAE (BMF, Schreiben v. 27.2.2024, BStBl 2024 I S. 361). Danach trit...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.5.5 Neue Pflichtangabe in Rechnungen zur Ist-Besteuerung

Laut EuGH setzt auch bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten das Recht zum Vorsteuerabzug voraus, dass der leistende Unternehmer das Entgelt vereinnahmt hat (EuGH, Urteil v. 10.2.2022, C-9/20, Grundstücksgemeinschaft Kollaustr. 136). Durch das Jahressteuergesetz 2024 v. 2.12.2024 (BGBl 2024 I Nr. 387) wird nun in den Gesetzeswortlaut des § 15 Abs. 1 Satz Nr. 1 UStG a...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.5.7 Anhebung von (weiteren) Schwellenwerten

Der USt-Voranmeldungszeitraum ist gem. § 18 Abs. 2 Satz 1 UStG grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr derzeit mehr als 7.500 EUR, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) v. 23.10.2024 (BGBl 2024 I Nr. 323) wird der Schwellenwert ab 2025 für die monatliche Voranmeld...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.3.5 Längere Geltung von Freistellungsbescheinigungen

Mittels Freistellungsbescheinigung gemäß § 50c Abs. 2 EStG kann auf die Einbehaltung und Abführung der Kapitalertragsteuer und der Steuer beim Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gem. § 50a EStG in dem Umfang verzichtet werden, der nach § 43b, § 50g EStG oder durch ein DBA vorgegeben ist. Durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz v. 29.10.2024 (BGBl I 2024 Nr. 32...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 7.5.1 Bestimmung des "entferntest Berechtigten"

"Entferntest Berechtigter" i.S. des § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG ist grundsätzlich derjenige Berechtigte, für den die schlechteste Steuerklasse Anwendung fände, wäre die Zuwendung direkt vom Stifter an diesen erfolgt. Wer bei der jeweiligen Familienstiftung als "entferntest Berechtigter" anzusehen ist, ist laut BFH der Formulierung in der jeweiligen Stiftungssatzung zu entnehme...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.2.5 Vertragsverletzungsverfahren: Inlandsbezug bei der § 6b-EStG-Rücklage

Nach Auffassung der Europäischen Kommission schränkt die Voraussetzung des sog. Inlandsbezugs der veräußerten Wirtschaftsgüter für die Inanspruchnahme des § 6b EStG die Kapitalverkehrsfreiheit ein. Mangels Beseitigung dieser Einschränkung erhebt die Europäische Kommission gegen Deutschland Klage vor dem EuGH (Pressemitteilung v. 14.11.2024, Nr. des Vertragsverletzungsverfahr...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.3.3 Änderungen beim MLI

Mit der Verkündung des BEPS-MLI-Anwendungsgesetzes (BGBl 2024 I, Nr. 205) hat Deutschland das nationale Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des sog. Multilateralen Instruments (MLI), welches die gleichzeitige Umsetzung der BEPS-Maßnahmen gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung in neun deutschen DBA sicherstellen soll, abgeschlossen. Die Notifikation bei der OECD erfolgte ...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 8 Das betrifft die Öffentliche Hand

8.1 Verlustverrechnung bei der Öffentlichen Hand Soweit die öffentliche Hand wirtschaftlich tätig wird, kann dies entweder im Rahmen sog. Betriebe gewerblicher Art (BgA) oder durch Beteiligung an Personen- oder Kapitalgesellschaften erfolgen. Die Möglichkeiten zur Verrechnung von Verlusten aus dauerdefizitären Tätigkeiten sind dabei durch spezifische Gesetzesvorschriften limi...mehr