Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Latente Steuern im Einzelab... / 10 US-GAAP

Rz. 108 Rechtsgrundlage zur Bilanzierung latenter Steuern nach den US-GAAP ist ASC 740. Der Standard regelt die Bilanzierung von Steuern. Genauso wie die IFRS ist bei den US-GAAP das Temporary-Konzept die Grundlage zur Ermittlung von Differenzen, das auch in Form der Liability-Methode implementiert ist. Insofern gelten viele der in den IFRS implementierten Konzepte analog fü...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.1 Ursachen von Differenzen

Rz. 11 Die Ursachen zur Entstehung latenter Steuern sind vielfältig. Obwohl es sich lediglich um Differenzen zwischen Handelsrecht und Steuerrecht handelt, die bewertet und bilanziell abgebildet werden, erfordert die Bilanzierung latenter Steuern eine genaue Betrachtung der Differenzenursachen. Generell lassen sich die Ursachen in 3 Kategorien einteilen: steuerbedingte Ursach...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 2.2 Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Bilanzierung latenter Steuern ist rechtsformspezifisch zu betrachten. Rz. 6 Die Bilanzierungspflicht latenter Steuern erstreckt sich generell auf mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Kleine Gesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB sind von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern gem. § 274a Nr. 4 HGB befreit. Aufgrund des für sie bestehenden Anwendungs...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 5 Ausweisfragen

Rz. 66 Der Ausweis latenter Steuern in der Bilanz ist im Bilanzgliederungsschema des § 266 Abs. 2 HGB geregelt. Demnach sind aktive und passive latente Steuern als gesonderte Posten in der Bilanz zu zeigen, jeweils nach den Rechnungsabgrenzungsposten. Rz. 67 Für den Ausweis der latenten Steuern in der Bilanz besteht ein doppeltes Wahlrecht aufgrund der Gesamtdifferenzenbetrac...mehr

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Latente Steuern / 3 Bewertung von latenten Steuern

Die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung sind mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen zu bewerten.[1] Sind die individuellen Steuersätze im Zeitpunkt der Umkehrung nicht bekannt, sind die am Bilanzstichtag gültigen individuellen Steuersätze anzuwenden. Änderungen der individuellen Steuersätze sind zu berücksicht...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 7 Gruppenbesteuerung

Rz. 86 Latente Steuern können auch bei Gruppenbesteuerungssystemen (in Deutschland als Organschaften bekannt) entstehen, wobei die Bilanzierung rechtlich nicht geregelt ist. In der Praxis haben sich daher 2 Verfahren zur Abbildung latenter Steuern herausgebildet: Formaler Ansatz Der formale Ansatz trägt dem Aspekt der Steuerschuldnerschaft Rechnung. Latente Steuern werden nur ...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 8.1 Jahresabschluss

Rz. 90 Den Umfang der Pflichtangaben zu latenten Steuern im Jahresabschluss regelt § 285 Nr. 29, 30 und 30a HGB. Zum Berichtsumfang gehören die folgenden Angaben: Differenzengrundlage, steuerliche Verlustvorträge, verwendeter Steuersatz, latente Steuersalden von Steuerschulden am Ende des Geschäftsjahres, Veränderungen der Salden. Rz. 91 Die Erläuterung, auf welchen Differenzen di...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 2.1 Normenzusammenhang

Rz. 3 Kodifiziert ist die handelsrechtliche Bilanzierung latenter Steuern im Wesentlichen in den §§ 274 und 306 HGB. Dabei erfolgt eine Rollenteilung beider Paragraphen. § 274 HGB beinhaltet die wesentlichen Vorschriften zur Bilanzierung latenter Steuern, wie sie im Einzelabschluss eines Unternehmens anzuwenden sind. Darauf aufbauend enthält § 306 HGB weiterführende Vorschri...mehr

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Latente Steuern im Einzelabschluss und Konzernabschluss

1 Einleitung Rz. 1 Die Vorschriften zur Bilanzierung latenter Steuern wurden erstmalig mit dem BiRiLiG vom 19.12.1985 eingeführt. Konzeptionell basierten diese Vorschriften auf dem Timing-Konzept. Mit dem BilMoG vom 25.5.2009 erfuhr die bis dahin übliche Praxis zur Bilanzierung latenter Steuern eine erhebliche Überarbeitung. Zum einen erfolgte eine Abkehr von dem Timing-Konze...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4.4 Personengesellschaften

Rz. 65a Die Bilanzierung latenter Steuern weist bei Personengesellschaften eine Reihe von Besonderheiten auf. Durch die Mitunternehmereigenschaft der Gesellschafter erfolgt die Ertragsbesteuerung regelmäßig auf der Ebene der Gesellschafter – vorausgesetzt, die Personengesellschaft hat nicht von der Optierung nach § 1a KöStG Gebrauch gemacht. Damit verbleibt auf der Ebene der...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 1 Einleitung

Rz. 1 Die Vorschriften zur Bilanzierung latenter Steuern wurden erstmalig mit dem BiRiLiG vom 19.12.1985 eingeführt. Konzeptionell basierten diese Vorschriften auf dem Timing-Konzept. Mit dem BilMoG vom 25.5.2009 erfuhr die bis dahin übliche Praxis zur Bilanzierung latenter Steuern eine erhebliche Überarbeitung. Zum einen erfolgte eine Abkehr von dem Timing-Konzept hin zur i...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4.2 Zinsvorträge

Rz. 62 Analog den steuerlichen Verlustvorträgen für Körperschaft- und Gewerbesteuer können Zinsvorträge aus der Zinsschranke des § 8a KStG und des § 4h EStG eine Aktivierung latenter Steuern auslösen. Die Zinsschranke ist im Prinzip nur eine Beschränkung des Abzugs von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben. Nicht als Betriebsausgaben abzugsfähige Zinsaufwendungen dürfen vorg...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 2 Rechtsgrundlagen

2.1 Normenzusammenhang Rz. 3 Kodifiziert ist die handelsrechtliche Bilanzierung latenter Steuern im Wesentlichen in den §§ 274 und 306 HGB. Dabei erfolgt eine Rollenteilung beider Paragraphen. § 274 HGB beinhaltet die wesentlichen Vorschriften zur Bilanzierung latenter Steuern, wie sie im Einzelabschluss eines Unternehmens anzuwenden sind. Darauf aufbauend enthält § 306 HGB w...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4 Ansatz und Bewertung

4.1 Berechnung und Bewertung Rz. 43 Die unterschiedlichen Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz führen in letzter Konsequenz zu einem unterschiedlichen Gewinnausweis. Da der in der Handelsbilanz auszuweisende Steueraufwand auf der Steuerberechnung des zu versteuernden Einkommens (Grundlage Steuerbilanz!) basiert, kommt es in der Konsequenz zu einem Missverhältnis in de...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 8 Anhangangaben

8.1 Jahresabschluss Rz. 90 Den Umfang der Pflichtangaben zu latenten Steuern im Jahresabschluss regelt § 285 Nr. 29, 30 und 30a HGB. Zum Berichtsumfang gehören die folgenden Angaben: Differenzengrundlage, steuerliche Verlustvorträge, verwendeter Steuersatz, latente Steuersalden von Steuerschulden am Ende des Geschäftsjahres, Veränderungen der Salden. Rz. 91 Die Erläuterung, auf wel...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.4 Zeitverlauf von Differenzen

Rz. 36 Ein wesentliches Merkmal temporärer Differenzen ist der zeitliche Ausgleich dieser Differenzen. Der Zeitpunkt des Differenzenausgleichs ist zeitlich bestimmbar und orientiert sich an den handels- und steuerrechtlichen Nutzungsdauern des jeweiligen Bilanzpostens. Abb. 3: Latenzverlauf Rz. 37 Im Zeitpunkt des Zugangs können aufgrund unterschiedlicher Bewertungsvorschrifte...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3 Differenzen

Rz. 10 Die Bilanzierung latenter Steuern auf Basis des Temporary-Konzeptes ist vom Ansatz her lediglich eine Steuerabgrenzung auf Basis eines Bilanzvergleiches, um Posten des handelsrechtlichen Bilanzansatzes im Einklang mit deren steuerrechtlichen Wertansätzen zu bringen. Die daraus resultierenden unterschiedlichen Wertansätze führen zu Differenzen, die sich über die Laufze...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.2 Arten von Differenzen

Rz. 22 Alle Differenzen, gleich welcher Ursachen, lassen sich in 3 Arten klassifizieren: permanente Differenzen, quasipermanente Differenzen, temporäre Differenzen. Rz. 23 Permanente Differenzen stellen sich dann ein, wenn sich die Differenzen zwischen Handels- und Steuerrecht aufgrund der Rechnungslegungsvorschriften bzw. steuerlicher Ansatzvorschriften nicht mehr auflösen. Da ...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4 Sonderfälle

Rz. 52 Neben dem Ansatz latenter Steuern aufgrund von Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichem Ansatz können sich Ansatzpflichten aufgrund steuerlicher Effekte ergeben, die handelsrechtlich einen Vermögensvorteil darstellen. Diese sind gem. § 274 Abs. 1 HGB zu bilanzieren, um im Jahresabschluss eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Ver...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.6 Differenzen aus der Mindestbesteuerung

Rz. 42a Auch aus der Anwendung der Mindestbesteuerung können sich Differenzen ergeben. Dies ist dann der Fall, wenn für die Mindestbesteuerung handelsrechtliche Korrekturen aus Hinzurechnung bzw. Kürzung auf Bilanzposten erfolgen müssen. Ausgangspunkt ist dabei der handelsrechtliche Jahresüberschuss bzw Jahresfehlbetrag auf HB-II Ebene eines jeden im Konsolidierungskreis ber...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 8.2 Konzernabschluss

Rz. 96a Die Anhangangaben zu den latenten Steuern im Konzernabschlusses sind im Wesentlichen deckungsgleich mit den Pflichtangaben im Jahresabschluss, wobei aufgrund der Reichweite des Konzernabschlusses die Angaben im Konzernabschluss von den Angaben des Jahresabschlusses des MU regelmäßig abweichen werden. Daher gelten die Ausführungen zu den Anhangangaben des Jahresabschl...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4.3 Steuergutschriften

Rz. 65 Steuergutschriften sind fiskalpolitische Instrumente zur Förderung bzw. zur Erreichung politischer, sozialer oder ökonomischer Ziele. Sie führen regelmäßig zu einer Reduzierung der Steuerschuld. Entfalten Steuergutschriften längerfristige, über das Geschäftsjahr hinausgehende Effekte, können die erwarteten Effekte aus Steuergutschriften, analog den Verlust- und Zinsvo...mehr

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Latente Steuern / 6 Ausschüttungs- und Abführungssperre

Für aktive latente Steuern besteht gem. § 268 Abs. 8 Satz 2 HGB eine Ausschüttungssperre: Werden aktive latente Steuern in der Bilanz ausgewiesen, dürfen Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens den insgesamt angesetzten Beträgen abzü...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4.1 Verlustvorträge

Rz. 53 Die Pflicht zur Bilanzierung steuerlicher Verlustvorträge ergibt sich aus § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB. Dabei erfolgt eine Begrenzung der Verlustverrechnung auf einen Zeitraum von 5 Jahren lt. Wortlaut des Gesetzes. Somit dürfen lediglich aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe der erwarteten Verlustverrechnung aktiviert werden. Darüber hinaus vorhan...mehr

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Latente Steuern / Zusammenfassung

Begriff Latente Steuern (künftige Steuerzahlungen, Steuerrückzahlungen und Steuererstattungen) entstehen aufgrund von unterschiedlichen Bewertungen in der Handels- und Steuerbilanz. Sie werden auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der einzelnen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und den hierzu für steuerliche Zwecke korrespondierenden W...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.1.1 Steuerbedingte Ursachen

Rz. 12 Steuerbedingte Ursachen von Differenzen haben ihren Ursprung in handels- und steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften, die einen vom Handelsrecht abweichenden steuerlichen Bilanzansatz ergeben. Diese Vorschriften können sich dabei sowohl auf einen handelsrechtlichen Bilanzposten als auch auf andere handelsrechtliche Sachverhalte beziehen. Für diese handelsrechtlichen ...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.1.3 Rechtsformbedingte Ursachen

Rz. 17 Rechtsformbedingte Ursachen von Differenzen kommen hauptsächlich in Konzernen vor. Auslöser von diesen Differenzen sind oftmals Konzernumstrukturierungen. Hierzu gehören u. a.: Rechtsformwechsel, Umhängen von Beteiligungen, Auf- und Abspaltungen, Verschmelzungen. Rz. 18 Einhergehend mit Konzernumstrukturierungen werden oftmals stille Reserven gehoben, entweder um die Eigen...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.1.2 Strukturbedingte Ursachen

Rz. 15 Strukturbedingte Ursachen von Differenzen kommen regelmäßig in Konzernen vor. Sie entstehen, wenn für einen Bilanzposten handelsrechtliche Bilanzansätze mit steuerlichen Bilanzansätzen über mehrere Ebenen verglichen werden müssen. Dies ist dann regelmäßig der Fall, wenn Bilanzposten des Einzelabschlusses für den Konzernabschluss handelsrechtlich anders zu bewerten ode...mehr

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Latente Steuern / 2 Temporary-Konzept

Temporäre Differenzen Beim Temporary-Konzept erfolgt die Abgrenzung anhand von temporären Differenzen, die aus unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und in der Steuerbilanz resultieren und sich künftig steuerbe- oder -entlastend umkehren. Temporäre Differenzen i. S. d. § 274 Abs. 1 HGB umfassen nicht nur Fälle, in denen der betreffende Bilanzposten sowohl in der Hand...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.3 Ebenen von Differenzen

Rz. 26 Anders als im Jahresabschluss können in Konzernabschlüssen Differenzen auf mehreren Ebenen entstehen. Alle Differenzen, gleich welcher Ursachen, lassen sich 3 Ebenen zuordnen: Einzelabschluss, HB-II, Konzernebene. Rz. 27 Auf der Ebene des Einzelabschlusses werden Differenzen erfasst, die sich den Unternehmen des Konsolidierungskreises direkt zurechnen lassen. Dies sind üb...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der temporären Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.5 Abweichungen bei den Aufbewahrungsfristen

Rz. 71 Die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt für Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen, Arbeitsunterlagen und Buchungsbelege 10 Jahre; dies entspricht § 257 Abs. 4 HGB. Andere Unterlagen sind 6 Jahre aufzubewahren. Ein Gesetzgebungsvorhaben im Jahr 2013, die Aufbewahrungsfristen auf 8 bzw. 6 Jahre zu verkürzen,[1] ist bislang nicht umgesetzt worden.[2] All...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.2 Aufbewahrungspflichtige Personen

Rz. 53 Handelsrechtlich sind nur Kaufleute verpflichtet, ihre Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse etc. geordnet aufzubewahren. Steuerlich sind die Aufbewahrungspflichten für jeden Steuerpflichtigen zu beachten, der nach den §§ 140 und 141 AO zur Führung von Büchern verpflichtet ist. Nach § 146 Abs. 6 AO gelten die Ordnungsvorschriften und damit auc...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 4 Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Aufbewahrungspflicht

Rz. 78 Die Verletzung der Aufbewahrungspflicht nach Handelsrecht führt zu keinen direkten Sanktionen.[1] Anders ist dies aus strafrechtlicher Sicht. Eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder eine Geldstrafe droht demjenigen, der vor Ablauf der gesetzlichen (handelsrechtlichen) Aufbewahrungsfrist Handelsbücher oder sonstige aufbewahrungspflichtige Unterlagen beiseiteschaf...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.7 Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG

Rz. 76 Eine Bilanzberichtigung darf nur der Steuerpflichtige selbst vornehmen.[1] Ist z. B. der Bilanzansatz "Grund und Boden" unrichtig, kann der Steuerpflichtige nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG den Fehler durch eine entsprechende Mitteilung an das Finanzamt berichtigen. Ein Bilanzansatz wird dann als unrichtig betrachtet, wenn er unzulässig ist. Dies ist der Fall, wenn der Bil...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 2.2 Aufbau der Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS

Rz. 43 IAS 1.10 lit. c/IFRS 18.10 lit. c verlangt von dem Bilanzierenden eine gesonderte Eigenkapitalveränderungsrechnung innerhalb des Jahresabschlusses. Dies gilt sowohl für den Einzelabschluss wie auch für den Konzernabschluss und spiegelt die ausgeprägte Orientierung dieser Rechnungslegungsmethoden an den Interessen der Eigenkapitalgeber des Unternehmens wider. Die IFRS s...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 2.1.2 Klassische Personengesellschaften: Ausgestaltung des Jahresabschlusses

Zentrale Bestimmung für die Ausgestaltung des Jahresabschlusses ist § 243 Abs. 1 HGB. Hiernach ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen.[1] Darüber hinaus normiert das Gesetz, dass der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein muss[2] und dass der Jahresabschluss innerhalb einer Zeit aufzustellen ist, die einem ordnungsgem...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.1 Allgemeines zur steuerlichen Aufbewahrung

Rz. 49 Nach § 140 AO müssen alle nach außersteuerlichen Gesetzen zur Buchführung Verpflichteten auch für Zwecke der Besteuerung Bücher führen, wenn sie für die Besteuerung von Bedeutung sind (sog. derivative [abgeleitete] Buchführungspflicht). Die wohl wichtigste außersteuerliche Buchführungspflicht ist im HGB (§§ 238 ff. HGB) verortet. Daneben gibt es für eine ganze Reihe v...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 2.2.3 Besonderheiten bei sog. Kleinstgesellschaften

Durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)[1] wurde eine vierte Größenklasse für die handelsrechtliche Rechnungslegung geschaffen. Diese Kleinstgesellschaften können Vereinfachungen in Anspruch nehmen, die die Aufstellung und die Offenlegung des Jahresabschlusses betreffen. Die Regelungen gelten dabei auch für Personengesellschaften ohne e...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 2.2.2 Besonderheiten der handelsrechtlichen Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften & Co.

Besonderer Ausweis von Forderungen und Verbindlichkeiten[1] Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind i. d. R. als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben.[2] Werden diese unter anderen Posten ausgewiesen, muss diese Eigenschaft vermerkt werden.[3] Die Bestimmung entspricht von ihrem Sinn her dem § 42 Abs. 3 GmbHG und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsignationslager / 3.2 Nationale Umsetzung der Richtlinie

Die Umsetzung der o. g. EU-Richtlinie in das deutsche Umsatzsteuergesetz erfolgte durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.[1] In dem ab 2020 gültigen § 6b UStG wird hiernach die Konsignationslagerregelung wie folgt definiert: Der Unternehmer oder ein vom Unternehmer beauftragter Dritter befö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Irland / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuer

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Dies geschieht im Rahmen einer Pflichtveranlagung[3] oder einer Antragsveranlagung, wenn deren Voraussetzungen vorliegen.[4] Andernfalls geschieht dies durch einen gesonderten Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 2.3.4 Erstattung einbehaltener Steuern

Wird ein Lohnsteuerabzug trotz Freistellung vorgenommen, kann eine Erstattung der zu Unrecht gezahlten Steuer beantragt werden. Da eine Antragsveranlagung ausgeschlossen ist[1], geschieht dies durch einen gesonderten Erstattungsantrag.[2] Zuständig hierfür ist das Betriebsstättenfinanzamt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Montenegro / 2.3.4 Erstattung einbehaltener Steuern

Wird ein Lohnsteuerabzug trotz Freistellung vorgenommen, kann eine Erstattung der zu Unrecht gezahlten Steuer beantragt werden. Da eine Antragsveranlagung ausgeschlossen ist[1], geschieht dies durch einen gesonderten Erstattungsantrag.[2] Zuständig hierfür ist das Betriebsstättenfinanzamt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowakei / 2.3.4 Erstattung einbehaltener Steuern

Wird ein Lohnsteuerabzug trotz Freistellung vorgenommen, kann eine Erstattung der zu Unrecht gezahlten Steuer beantragt werden. Bei Arbeitnehmern, die Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates sind und in der Slowakei ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, geschieht dies im Rahmen einer Antragsveranlagung.[1] Bei anderen Arbeitnehmern geschieht dies du...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Malta / 2.3.4 Erstattung einbehaltener Steuern

Wird ein Lohnsteuerabzug trotz Freistellung vorgenommen, kann eine Erstattung der zu Unrecht gezahlten Steuer beantragt werden. Bei Arbeitnehmern, die Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates sind und in Malta ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, geschieht dies im Rahmen einer Antragsveranlagung.[1] Bei anderen Arbeitnehmern geschieht dies durch ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Spanien / 2.3.4 Erstattung einbehaltener Steuern

Wird ein Lohnsteuerabzug trotz Freistellung vorgenommen, kann eine Erstattung der zu Unrecht gezahlten Steuer beantragt werden. Bei Arbeitnehmern, die Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates sind und in Spanien ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, geschieht dies im Rahmen einer Antragsveranlagung.[1] Bei anderen Arbeitnehmern geschieht dies durch e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Portugal / 2.3.4 Erstattung einbehaltener Steuern

Wird ein Lohnsteuerabzug trotz Freistellung vorgenommen, kann eine Erstattung der zu Unrecht gezahlten Steuer beantragt werden. Bei Arbeitnehmern, die Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates sind und in Portugal ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, geschieht dies im Rahmen einer Antragsveranlagung.[1] Bei anderen Arbeitnehmern geschieht dies durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Republik Moldau / 2.3.4 Erstattung einbehaltener Steuern

Wird ein Lohnsteuerabzug trotz Freistellung vorgenommen, kann eine Erstattung der zu Unrecht gezahlten Steuer beantragt werden. Da eine Antragsveranlagung ausgeschlossen ist[1], geschieht dies durch einen gesonderten Erstattungsantrag.[2] Zuständig hierfür ist das Betriebsstättenfinanzamt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kosovo / 2.3.4 Erstattung einbehaltener Steuern

Wird ein Lohnsteuerabzug trotz Freistellung vorgenommen, kann eine Erstattung der zu Unrecht gezahlten Steuer beantragt werden. Da eine Antragsveranlagung ausgeschlossen ist,[1] geschieht dies durch einen gesonderten Erstattungsantrag.[2] Zuständig hierfür ist das Betriebsstättenfinanzamt.[3]mehr