Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung ab 2000, DB 2000, 108; Seifert, Die LSt-Änderungsrichtlinien 2001, DStZ 2001, 105; Jochum, Privilegierung der Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im Bereich der wissenschaftlichen Ausbildung und Prüfung, NJW 2002, 1983; Hutter, Ist die nebenberufliche Lehrtätigkeit an Auslandsuniversitäten steuerbegünstigt?, NWB F 6, 335...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sonstige Vorschriften

ba) Investitionszulagengestz Rn. 2623 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 12 InvZulG 2007 und § 13 InvZulG 2010 (inzwischen durch Zeitablauf obsolet) regeln, dass die InvZul nicht zu den Einkünften iSd EStG gehörte, sie minderte nicht die steuerlichen AK/HK. bb) Fünftes Vermögensbildungsgesetz Rn. 2624 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 13 Abs 3 5. VermbG regelt, dass die ArbN-Sparzulage we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begünstigte Leistungen

ba) Umfang der Begünstigung Rn. 2641 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Alle ArbN, unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht (zB beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, geringfügig Beschäftigte), gehören zu dem begünstigten Personenkreis des § 3 Nr 63 EStG, nicht jedoch ArbN mit LSt-Klasse IV. Voraussetzung für die Steuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 3 Nr 55a und 55b EStG: Steuerfreie Übertragung von Versorgungsausgleichsansprüchen

Schrifttum: Born, Reform der familienrechtlichen Ausgleichssysteme – Kosmetik oder Kurskorrektur, NJW 2008, 2289; Bergner, Der reformierte Versorgungsausgleich, NJW 2009, 1169; Wälzholz, Versorgungsausgleich im Steuerrecht nach der Versorgungsausgleichsreform 2009, DStR 2010, 465; Körper, Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung – BMF v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. § 3 Nr 63a EStG: Sicherungsbeiträge des ArbG nach § 23 Abs 1 des BetrAVG

Schrifttum: Harder-Buschner, Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung – Die Neuregelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, NWB 2017, 2417. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung). Rn. 2670 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Das BetrRentStG vom 17.08.2017 (BGBl 2017, 3214) bestimmt in § 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Begünstigung der Beiträge im Falle der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

fa) Pauschalierung gemäß § 40b EStG Rn. 2656 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Insoweit aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dem ArbN Beträge zustehen, können diese unter den weiteren Voraussetzungen des § 3 Nr 63 EStG steuerfrei einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zugewendet werden. Gleichzeitig besteht für sog Altverträge weiterhin die Möglichkeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bca) Aufstockungsbeträge nach § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a ATG (§ 3 Nr 28 Fall 1 EStG)

Rn. 1095 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 2 ATG bestimmt den begünstigten Kreis der ArbN. Sie müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 7 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG stand in der durch das EStG 1934 festgelegten Ausgangsfassung unter der Überschrift "Steuerfreie Einkünfte" und enthielt 14 steuerfreie Positionen. Mit dem EStG 1955 wurde die Überschrift in "Steuerfreie Einnahmen" geändert. Zugleich wuchs die Zahl der Steuerbefreiungen von 17 (1955) über 21 (1957) auf 52 (1958) an. Das EStG 1974 zäh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zertifizierte Altersvorsorgeverträge (§ 3 Nr 55d EStG)

Rn. 2638b Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Überträgt ein StPfl ein Anrecht aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag ("Riester-Vertrag") auf einen anderen ebenfalls zertifizierten Altersvorsorgevertrag, so unterliegt dieser Vorgang nicht der Besteuerung. Die spätere Auszahlung unterliegt jedoch in voller Höhe der Besteuerung, soweit auch ohne Übertragung eine StPfl eingetrete...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Fünftes Vermögensbildungsgesetz

Rn. 2624 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 13 Abs 3 5. VermbG regelt, dass die ArbN-Sparzulage weder stpfl Einnahme iSd EStG noch Einkommen, Verdienst oder Entgelt iSd Sozialversicherung und des SGB III sind, sie gilt auch arbeitsrechtlich nicht als Lohn-/Gehaltsbestandteil. S dazu BMF vom 23.07.2014, BStBl I 2017, 1626.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonstige zwischenstaatliche Vereinbarungen

Rn. 2621 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Übersicht über sonstige zwischenstaatliche Vereinbarungen: s BMF vom 18.03.2013, BStBl I 2013, 404 (s H 3.0 EStH 2021). Vgl im Übrigen nachfolgendes ABC: Dolmetscher Vergütungen, die ein in Deutschland ansässiger Dolmetscher für seine tageweise Beschäftigung beim Europarat erhält, sind nicht steuerfrei (BFH BStBl II 1998, 732; BFH vom 16.03....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Entsendungsfälle

Rn. 2665 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Während § 10 Abs 2 Nr 2 Buchst a EStG für den Sonderausgaben-Abzug explizit die Zahlung an ein Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung in der EU oder einem Vertragsstaat des EWR erfordert, fehlt ein solcher Verweis in § 3 Nr 63 EStG. BMF vom 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 Rz 36 verlangt, dass der ausländischen Pensionsfonds, die ausländi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2637 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Am 01.09.2009 trat mit dem Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) das neue Versorgungsausgleichsrecht in Kraft. Der bis dahin geltende Einmalausgleich wird durch die interne Teilung (§ 10 VersAusglG) und in Ausnahmefällen der externen Teilung (§ 14 VersAusglG) ersetzt. Das neue Recht teilt die bestehenden Versorgun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anspruch des ArbN auf Übertragung nach BetrAVG

Rn. 2633 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Gemäß § 4 Abs 2 Nr 2 BetrAVG kann der Wert einer vom ArbN erworbenen Altersversorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den neuen ArbG übertragen werden, sofern sowohl der alte als auch der neue ArbG sowie der ArbN selbst zustimmen. Geringfügig Beschäftigte und Gesellschafter-Geschäftsführer gelten ebenfalls als ArbN iSd § 3 Nr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Aufzählung in H 3.0 EStH 2021

Rn. 2622 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Danach sind steuerfrei: Unterschiedsbeträge nach § 17 Abs 1 ArbeitssicherstellungsG (vom 09.07.1968, BGBl I 1968, 787 – betreffend Verpflichtung in ein Arbeitsverhältnis im Spannungs- und Verteidigungsfall) Leistungen nach § 17 ConterganstiftungsG (vom 25.06.2009, BGBl I 2009, 1537): § 17 ConterganstiftungsG regelt, dass Leistungen nach Absc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Wohnungsbau-Prämiengesetz 1996

Rn. 2625 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Wohnungsbauprämie gehört nach § 6 WoPG 1996 nicht zu den Einkünften iSd EStG. Rn. 2626 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zu (weiteren) nicht steuerbaren Einnahmen s § 2 Rn 61ff (Handzik). Rn. 2627–2629 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG

Rn. 2638 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Am 27.10.2011 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BeitrRLUmsG vom 07.12.2011, BGBl I 2011, 2592). Auf Initiative des Finanzausschusses wurden die § 3 Nr 55c – 55e EStG neu in das BeitrRLUmsG aufgenommen. Während § 3 Nr 55a und 55b EStG die S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) § 3 Nr 65 Buchst c EStG

Rn. 2687 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Mit dem JStG 2007 wurde Steuerfreiheit für die Übernahme der Ansprüche durch den ArbN im Insolvenzfall eingeführt. Steuerfrei ist hiernach die Übertragung der Ansprüche, die der ArbG gegenüber Dritten, idR Treuhändern, hat, um eine schuldrechtliche Versorgungsverpflichtung im Insolvenzfall abzusichern. Der Dritte steht für die Erfüllung au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Friedrich/Weigel, Die steuerliche Behandlung verschiedener Finanzierungsmodelle bei der Auslagerung unmittelbarer Versorgungszusagen und Unterstützungskassenzusagen auf einen Pensionsfonds, DB 2004, 2282; Niermann/Risthaus, DB 2008, Beilage Nr 4/2008. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 26.10.2006, BStBl I 2006, 709 (Übertragung von Versorgungsverpflichtungen und Versorgungsanwarts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Niermann, AlterseinkünfteG – die steuerlichen Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung, DB 2004, 1449; Melchior, Das AlterseinkünfteG im Überblick, DStR 2004, 1062; Friedrich/Weigel, Die steuerliche Behandlung verschiedener Finanzierungsmodelle bei der Auslagerung unmittelbarer Versorgungszusagen und Unterstützungskassenzusagen auf einen Pensionsfonds, DB 2004, 2282; Ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1064 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 1 Nr 4b JStG 2010 (vom 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768) fügt ab VZ 2011 (Art 1 Nr 38a JStG) einen neuen § 3 Nr 26b EStG in den Katalog der Steuerbefreiungen ein. Nicht im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung enthalten (BT-Drucks 17/2249) kam die Vorschrift auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks 17/3440, 10) in das Gesetz. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2630 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 § 3 Nr 55 EStG wurde durch das AltEinkG vom 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) neu eingefügt und regelt die Möglichkeit einer steuerfreien Übertragung von Versorgungsansprüchen bzw -Anwartschaften insbesondere bei einem ArbG-Wechsel. Diese sog Portabilität ist ein weiterer Bestandteil zur Verbesserung der Altersabsicherung durch eine betriebli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Investitionszulagengestz

Rn. 2623 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 12 InvZulG 2007 und § 13 InvZulG 2010 (inzwischen durch Zeitablauf obsolet) regeln, dass die InvZul nicht zu den Einkünften iSd EStG gehörte, sie minderte nicht die steuerlichen AK/HK.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2640 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 § 3 Nr 63 EStG ist anlässlich der Rentenreform 2001 durch das AVmG vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingefügt und durch das AltEinkG vom 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) und RVOrgG vom 09.12.2004 (BGBl I 2004, 3242) geändert bzw erweitert worden, insbesondere durch Einbeziehung der Direktversicherung. Das BetrRentStG vom 17.08.2017 (BGBl 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2639 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 § 3 Nr 56 EStG wurde mit JStG 2007 vom 13.12.2006 (BGBl I 2006, 2878) mWv 01.01.2007 in das EStG eingefügt. Die Vorschrift war erstmals auf nach dem 31.12.2007 geleistete Zuwendungen anwendbar. Ausweislich der Gesetzesbegründung BT-Drucks 16/2712 vom 25.09.2006, II Art 1 Nr 2 Buchst d wurde mit dieser Vorschrift die seit Einführung der Neu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Verfassungsrecht

Rn. 1093 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Gesetz zur Änderung des ArbeitsförderungsG und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer ArbN in den Ruhestand vom 20.12.1988 (BGBl I 1988, 2343) fügte die Nr 28 in den Katalog der Steuerbefreiungen ein. § 3 Nr 28 EStG ist konstitutiv. Zur Änderung des § 3 Nr 28 EStG Fall 3 durch das StÄndG 2001 s Rn 1101. Rn. 1094 Stand: EL 170 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Regelung ab 01.01.2018

Rn. 2652 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Wurden Beiträge des ArbG an eine kapitalgedeckte betriebl Altersversorgung in Form von Beiträgen an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder an eine Direktversicherung gezahlt, kann der Beitrag weiter nach § 40b EStG aF besteuert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass vor dem 01.01.2018 mindestens ein Beitrag nach § 40b Abs 1 und 2 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) § 3 Nr 65 Buchst a EStG

Rn. 2682 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 § 3 Nr 65 Buchst a EStG stellt die Beiträge des Trägers der Insolvenzsicherung (des Pensionssicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, Köln, § 14 Abs 1 S 1 BetrAVG) zugunsten eines Versorgungsberechtigten und seiner Hinterbliebenen an eine Pensionskasse ein Unternehmen der Lebensversicherung zur Ablösung von Verpflichtungen, die der Träger der In...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Nicht begünstigte Übertragungen

Rn. 2635 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Eine begünstigte Übertragung ist nur zwischen dem alten und dem neuen ArbG möglich, eine Übertragung an andere Dritte ist weiterhin ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt im Falle der Unternehmensliquidation: hier kann an Stelle eines neuen ArbG eine Pensionskasse oder ein Lebensversicherungsunternehmen als Rechtsträger auftreten, wenn die Anp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Niermann, AlterseinkünfteG – die steuerlichen Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung, DB 2004, 1449; Förster/Cisch, Die Änderungen im BetriebsrentenG durch das AlterseinkünfteG und deren Bedeutung für die Praxis, BB 2004, 2126; Harder-Buschner: Aktueller Rechtsstand der betrieblichen Altersversorgung, NWB vom 21.02.2005, F 3 S 13.217; Schnitker/Grau, Neue Rahmenbeding...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Anwendungszeitpunkt (§ 3 Nr 55c – 55e EStG)

Rn. 2638d Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Die § 3 Nr 55c und 55d EStG traten grds am Tag nach der Verkündung im BGBl in Kraft, damit ab dem 14.12.2011 (Art 25 Abs 4 BeitrRLUmsG), jedoch gemäß § 52 Abs 1 S 1 EStG idF StVereinfG 2011 erst ab dem 01.01.2012 (aA Paintner: Anwendung ab 2011). Zum Teil wird aber auch die Meinung vertreten, dass die Vorschrift grds auf alle offenen Fälle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Voraussetzung Antrag (§ 4d Abs 3 und § 4e Abs 3 EStG)

Rn. 2702 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der ArbG nach § 4d Abs 3 EStG bzw § 4e Abs 3 EStG einen Antrag stellt. Unschädlich ist, wenn beim übertragenden Unternehmen keine Zuwendungen nach § 4d Abs 3 EStG bzw Leistungen nach § 4e Abs 3 EStG im Zusammenhang mit der Übernahme einer Versorgungsverpflichtung durch einen Pensionsfonds anfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Entgeltumwandlung

Rn. 2654 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Steuerfrei sind sowohl Beiträge des ArbG, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, als auch Beiträge des ArbG, die durch Entgeltumwandlung finanziert werden. Die Beachtung des Mindestbetrages nach § 1a BetrAVG ist dabei nicht erforderlich. Zur Ermittlung des Höchstbetrages von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / efa) Rechtsentwicklung

Rn. 2144 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 1 Nr 3g, Art 41a JStG 2009 (vom 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794) fügte mit Wirkung ab VZ 2009 in § 3 Nr 62 S 1 EStG eine Konkurrenzklausel an. Danach ist weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit, dass es sich bei diesen Zukunftssicherungsleistungen nicht um Zuwendungen oder Beiträge des ArbG nach § 3 Nr 56 oder Nr 63 EStG handelt. Mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Harder-Buschner, Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung – Die Neuregelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, NWB 2017, 2417. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung). Rn. 2670 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Das BetrRentStG vom 17.08.2017 (BGBl 2017, 3214) bestimmt in § 23 Abs 1 Bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Born, Reform der familienrechtlichen Ausgleichssysteme – Kosmetik oder Kurskorrektur, NJW 2008, 2289; Bergner, Der reformierte Versorgungsausgleich, NJW 2009, 1169; Wälzholz, Versorgungsausgleich im Steuerrecht nach der Versorgungsausgleichsreform 2009, DStR 2010, 465; Körper, Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung – BMF vom 31.03.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Unverfallbarkeit keine Voraussetzung

Rn. 2636a Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Eine Übertragung der betrieblichen Altersversorgung kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entweder vom neuen ArbG übernommen werden (§ 4 Abs 2 Nr 1 BetrAVG) oder aber der Wert der vom ArbN erworbenen unverfallbaren Anwartschaften kann übertragen werden (§ 4 Abs 2 Nr 2 BetrAVG). Mit dem BetrRentStG vom 17.08.2017 wird der § 3 Nr 55...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Harder-Buschner, Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung – Die Neuregelungen des BetriebsrentenstärkungsG, NWB 2017, 2417; Plenker, Steuerliche Neuregelungen bei der betrieblichen Altersversorgung durch das sog BetriebsrentenstärkungsG ab 01.01.2018, DB 2017, 1545. Verwaltungsanweisungen: R 3.65 LStR 2015; BMF vom 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anwendungszeitpunkt

Rn. 2637c Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Die Vorschriften des § 3 Nr 55a und 55b EStG traten gemäß Art 23 VAStrRefG mit Wirkung ab 01.09.2009 in Kraft. Das Schreiben des BMF vom 13.09.2010, BStBl I 2010, 681 war unmittelbar ab dem 01.01.2012 anzuwenden, soweit die Regelungen jedoch den seit dem 01.09.2009 geltenden Versorgungsausgleich betrafen, waren die Regelungen bereits ab de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Interne Teilung des Versorgungsausgleichs (§ 3 Nr 55a EStG)

Rn. 2637a Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Das neue VersAusglG sieht die interne Teilung als den Grundfall des Versorgungsausgleichs vor, und zwar sowohl für alle Systeme der betrieblichen als auch der privaten Altersversorgung. Bei der internen Teilung werden die in den Altersversorgungssystemen erworbenen Ansprüche in dem jeweiligen System getrennt, so dass neben dem weiterhin b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) § 3 Nr 65 Buchst d EStG

Rn. 2688 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Der ArbN kann mit Einführung des 8 Abs 3 BetrAVG zum 01.01.2018 in eine auf sein Leben abgeschlossene Rückdeckungsversicherung oder Unterstützungskasse eintreten und diese mit eigenen Beiträgen fortsetzen, wenn die Versorgungszusage auf die Leistungen der Rückdeckungszusage verweist. Im Insolvenzfall hat der ArbN 6 Monate Zeit, gerechnet a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Wechsel beim gewählten Durchführungsweg

Rn. 2634 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Da es sich um eine wertgleiche Neuzusage handelt, ist der neue ArbG auch nicht an den vom bisherigen ArbG gewählten Durchführungsweg gebunden, vgl Harder-Buschner, NWB vom 21.02.2005, F 3, 13 217, 13 224. Bei der Prüfung der steuerfreien Übertragung von erworbenen Altersversorgungsansprüchen ist aber zwischen den externen kapitalgedeckten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anrechte bei zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen (§ 3 Nr 55e EStG)

Rn. 2638c Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Durch § 3 Nr 55e EStG wird ein entsprechender Steuerbefreiungstatbestand für den Fall der Übertragung von Anrechten auf Altersversorgung aufgrund eines Abkommens mit einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung eingeführt. Die Befreiung greift nur insoweit, als die Beträge tatsächlich zur Begründung eines neuen Anrechts benutzt werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000, nur übergreifende Themen):

Broer, BB-Forum: Abschaffung von Steuerbefreiungen = Mehreinnahmen und Steuervereinfachung? – Klarstellung einiger populärer Irrtümer in der Steuerpolitik, BB 2004, 1935; Hörster, Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – ein Überblick, NWB 26/2013, 2052; Paintner, Das G zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften im Überblick Teil 1, DS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Auszahlungsanforderungen

Rn. 2647 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Die Art der künftigen Altersversorgung ist auf solche Versorgungszusagen beschränkt, die eine Auszahlung der Versorgung in Form einer lebenslangen Rente oder eines Auszahlungsplans mit Restverrentung ab dem 85. Lebensjahr vorsehen. Von einer Rente oder einem Auszahlungsplan der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begünstigte Aufwendungen

Rn. 2639a Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Begünstigt sind die Aufwendungen des ArbG, die laufend in eine betriebliche Altersversorgung im Umlageverfahren an eine Pensionskasse gezahlt werden. Hierzu gehören auch die Zuwendungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie an kommunale oder kirchliche Zusatzversorgungskassen. Bei der Berechnung der Höchstbeiträge ist ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Mehrfache Berücksichtigung bei unterjährigem ArbG-Wechsel

Rn. 2646 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Bei einem unterjährigen ArbG-Wechsel können die Höchstbeträge ohne Anrechnung bisher erbrachter steuerfreier Leistungen erneut in Anspruch genommen werden; die Steuerfreiheit des § 3 Nr 63 EStG ist auf jedes Dienstverhältnis gesondert anzuwenden. In Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis im Wege der Gesamtrechtsnachfolge oder des Betriebsü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Regelung bis 31.12.2017

Rn. 2650 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Hinsichtlich der kapitalgedeckten Beiträge zur Altersversorgung löste § 3 Nr 63 EStG idF AltEinkG die ursprüngliche Pauschalierung nach § 40b Abs 1 und 2 EStG aF ab. Wurde jedoch eine Versorgungszusage in Form einer Direktversicherung, von Zuwendungen zu einem Pensionsfonds oder Pensionskasse vor dem 01.01.2005 erteilt, kann der ArbN gegen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Erhöhungsbetrag EUR 1 800

Rn. 2648 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Neben diesem Höchstbetrag sind aufgrund einer vom ArbG nach dem 31.12.2004 erteilten Versorgungszusage geleistete Beiträge zusätzlich bis zur Höhe von EUR 1 800 steuerfrei (überholt ab 2018; s Rn 2649). Um eine doppelte steuerliche Förderung auszuschließen, kann der Erhöhungsbetrag für neu abgeschlossene Zusagen nur in Anspruch genommen we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Verhältnis zu § 3 Nr 56 EStG

Rn. 2666 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Nach § 3 Nr 56 EStG sind Beiträge zu bestimmten umlagefinanzierten Altersvorsorgekassen steuerfrei. Diese Vorschrift ist gegenüber § 3 Nr 63 EStG subsidiär, die nach Nr 63 EStG begünstigten Beiträge mindern die Höchstbeträge des § 3 Nr 56 EStG. Nach BMF vom 05.02.2008, BStBl I 2008, 420 Rz 241 kann eine kalenderjahresbezogene Be- und Verre...mehr