Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / III. Grunderwerbsteuer

Rz. 53 Im Kontext der Unternehmensnachfolge sind auch grunderwerbsteuerliche Erwägungen anzustellen. Die Übertragung von Anteilen an Grundbesitz haltenden Personengesellschaften (§ 1 Abs. 2a, Abs. 3, Abs. 3a GrEStG) oder Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 3a GrEStG) insb. im Rahmen vorbereitender Gestaltungen oder im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge kann ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Gewerbesteuerliche Nachteile

Rz. 203 Durch die Begründung eines eigenen Gewerbebetriebs des Besitzunternehmens liegen zwei getrennte Betriebe vor. S.o. Rdn 195 zur erweiterten Kürzung nach § 9 Abs. Nr. 1 Satz 2 GewStG.[394] Im Einzelnen gelten folgende Rechtsfolgen:[395]mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Beteiligung gemeinnütziger Stiftungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 667 Für die Besteuerung der laufenden Geschäftstätigkeit einer gemeinnützigen Stiftung kommt es auf die Abgrenzung der Sphären Vermögensverwaltung und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb an. Die Vermögensverwaltung ist als Kernbereich der Einkommenserzielung einer steuerbegünstigten Stiftung anzusehen. Darunter fällt insb. die Anlage des Stiftungsvermögens (vgl. § 14 Satz ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Dividenden

Rz. 451 Natürliche Personen, deren Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird, können aufgrund der 40 %igen Dividendenfreistellung Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Dividendeneinkünften stehen, gem. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG zu 40 % nicht abziehen. Gleiches gilt für Aufwendungen in Personengesellschaften, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / E. Folgerungen für die Kautelarpraxis

Rz. 64 Das Ausgleichsverbot der alten Rechtsprechung für den Trennungsfall wurde den Vorstellungen der Beteiligten häufig nicht gerecht. Die Konsequenzen der Rechtsprechung des BGH zur konkludent begründeten Innengesellschaft waren und sind auch noch nach den Urteilen vom 9.7.2008 im Einzelfall nicht leicht zu prognostizieren. Die hierdurch bedingte Rechtsunsicherheit belegt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Terminologisches

Rn. 9 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG ist in seiner Wortwahl uneinheitlich. Teils sind steuerfrei: Einnahmen (s die Überschrift über §§ 3–3c EStG, ebenso zB § 3 Nr 10, 26, 26a, 35, 36, 40d EStG), s dazu Rn 9b Einkünfte (s § 3 Nr 63 aF EStG). Rn. 9a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Außerdem verwendet § 3 EStG weitere Begriffe:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 5.2 Mindest- und Höchstbeitrag

Der BAV-Förderbetrag wird dem Arbeitgeber gewährt, wenn er Beiträge zur bAV von mindestens 240 EUR im Kalenderjahr leistet. Bei der Ermittlung des Mindestbetrags werden nur solche Beiträge berücksichtigt, bei denen im Zeitpunkt der Beitragsleistung die maßgeblichen Einkommensgrenzen[1] nicht überschritten werden. Außerdem werden nur Beiträge für ungezillmerte Versicherungsta...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.3 Umwandlung in pauschalierungsfähigen Arbeitslohn

In den Fällen der Pauschalierung führt eine Entgeltumwandlung zu dem Ergebnis, dass Arbeitslohn, der bis dahin der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz unterlag, nur noch mit 20 % zu versteuern ist. Der Bruttobarlohn kann so weit herabgesetzt werden, dass aus der Barlohnkürzung zugleich auch die pauschalen Steuerbeträge (LSt, SolZ, KiSt) finanziert werden können. Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / Zusammenfassung

Begriff Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen mit einem der Versorgungszwecke Alter, Tod oder Invalidität als Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer insgesamt erbrachte Arbeitsleistung zusagt. Entscheidend sind der Bezug der Versorgungszusage zum Arbeitsverhältnis und die spezifische Zweckbindung. Zum Aufbau der betrieblich...mehr

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§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / B. Lebzeitige Substanzzuwendungen als Schenkungsteuertatbestand

Rz. 4 Ungeachtet der zugrunde liegenden besonderen lebensgemeinschaftsbezogenen Motive – Ausgleich für Mitarbeit oder Beteiligung an den Früchten des nichtehelichen Zusammenwirkens – und unabhängig von der Art des zugewendeten Vermögensgegenstandes und der Angemessenheit der Zuwendung sind lebzeitige Zuwendungen an den Lebensgefährten entsprechend dem schenkungsteuerlichen R...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Saa... / 4. Ermäßigungen wegen Wohnraumförderung und Denkmalschutz (Abs. 2)

Rz. 128 [Autor/Stand] Die Regelung des § 1 Abs. 2 GrSt-Saar dient der gesetzlichen Klarstellung, dass Bezugsgröße für die bundesgesetzlichen Ermäßigungstatbestände im § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG die landesspezifischen Grundsteuermesszahlen sind. Damit soll sichergestellt werden, dass die bundesgesetzliche Förderung im gleichen Verhältnis auch im Saarland gilt. Folglich sind für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

ba) Der Grundsatz Rn. 2112 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift bestehen grds nicht (inzident BFH BStBl II 2010, 194). bb) Einzelfälle Rn. 2113 Stand: EL 170 – ET: 01/2024mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5a. Die Bezüge der Wehrdienst-, Freiwilligen- und Zivildienstleistenden (§ 3 Nr 5 EStG nF – ab VZ 2020)

Schrifttum: Hörster, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität, NWB 36/2019, 2628; Hörster, Überblick zur Steuergesetzgebung im Jahr 2019, Teil 1, NWB 5/2020, 298. a) Allgemeines, Rechtsentwicklung Rn. 219k Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 Nr 2 Buchst b, Art 39 Abs 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Körperschaftsteuerrecht

Rn. 2597 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zur Anwendbarkeit des § 3 Nr 70 EStG für Körperschaften s Rn 20.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Sonstiges

Rn. 1062 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Ausführungen unter s Rn 1038–1041 gelten entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Verfassungsrecht, Unionsrecht

ada) § 3 Nr 2 Buchst e EStG Rn. 72 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 Buchst e EStG stellt nicht alle den dort aufgeführten inländischen Leistungen gleich, sondern nur, wenn der Sitz des ausländischen Rechtsträgers sich im EU-/EWR-Ausland oder in der Schweiz befindet. Leistungen eines US-amerikanischen Rechtsträgers wären daher zB nicht steuerfrei (s Rn 119h, 119i; R 3.2 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Trennungsgelder

ha) Allgemeines Rn. 524 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Trennungsgelder waren ebenfalls von § 3 Nr 13 S 1 EStG aF umfasst. Sie mussten jedoch auf gesetzlicher Grundlage basieren; ein Rechtsanspruch aufgrund betrieblicher Übung genügte nicht (dh, solche Trennungsgelder waren stpfl, s BFH BFH/NV 1994, 857). hb) Gesetzliche Grundlagen für Trennungsgelder Rn. 525 Stand: EL 169 – ET: 12/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gd) Hinzurechnungsbetrag (§ 10 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

gda) Die Rechtsfolge aus § 7 Abs 1 AStG (§ 10 Abs 1 AStG aF bis einschließlich VZ 2021) Rn. 1551 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 10 Abs 1 S 1 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 enthielt eine Legaldefinition und eine Berechnungsformel des Hinzurechnungsbetrages:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 41. Gewinnausschüttungen von Zwischengesellschaften nach §§ 7–14 AStG (§ 3 Nr 41 EStG – aufgehoben ab VZ 2022)

Schrifttum (ab 2000): Grützner, Änderungen bei der Einkommensbesteuerung durch das SteueränderungsG 2001 und das UnternehmensteuerfortentwicklungsG, NWB F 3b, 5469; Lieber, Neuregelung der Hinzurechnungsbesteuerung durch das UntStFG, FR 2002, 139; Schönfeld, Verweist § 8 Abs 1 KStG auch auf § 3 Nr 41 EStG (Steuerbefreiung von Ausschüttungen ausländischer Zwischengesellschaften)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Ausweis im Haushaltsplan als Aufwandsentschädigung

fba) Rechtslage bis einschließlich VZ 2013 (= § 3 Nr 12 S 1 EStG aF) Rn. 433 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Haushaltsplan (s dazu §§ 2ff HaushaltsgrundsätzeG – HGrG – vom 19.08.1969, BGBl I 1969, 1273) musste der gezahlte Bezug als Aufwandsentschädigung ausgewiesen sein. Der bloße Ausweis eines Ausgabetitels im Haushaltsplan genügte daher nicht (BFH BStBl II 1973, 819; FG Bln ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der Kaufkraftausgleich bei ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes (§ 3 Nr 64 S 3 EStG)

fa) Der Personenkreis Rn. 2232 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 64 S 3 EStG (entspricht § 3 Nr 64 Hs 2 EStG aF, geändert durch Art 3 Nr 1c StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794) betrifft ArbN, die nicht zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts (wie in § 3 Nr 64 S 1 EStG) oder vergleichbaren Institution (wie in § 3 Nr 64 S 2 EStG) in einem Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2a. Die Arbeitslosenbeihilfe und die Arbeitslosenhilfe nach dem SoldatenversorgungsG (§ 3 Nr 2a EStG aF bis einschließlich VZ 2014)

a) Allgemeines Rn. 140 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2a EStG aF befreite die Arbeitslosenbeihilfe und die Arbeitslosenhilfe nach dem SoldatenversorgungsG (= SVG, neu gefasst durch Bekanntmachung vom 16.09.2009, BGBl I 2009, 3054). Ehemalige Soldaten auf Zeit, die nach Beendigung einer Wehrdienstzeit von mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, erhalten eine Arbeitslosenbei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2b. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit nach SGB II – "Arbeitslosengeld II" (§ 3 Nr 2b EStG aF bis einschließlich VZ 2014)

Schrifttum (ab 2000): Kopp, Arbeitslosengeld II, NWB F 27, 5959; Richter/Köhler/Klatt, Blick ins Sozialversicherungsrecht, DStR 2004, 236; Louven, Hartz-IV-Gesetz, NWB 7/2009, 470. a) Allgemeines Rn. 143 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2b EStG aF wurde durch das 4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Gesetz vom 24.12.2003, BGBl I 2003, 2954 – "Hartz IV") mit Wi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Auftrag- oder Dienstgeber

ca) Allgemeines Rn. 965 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Gemeinsames Merkmal aller in § 3 Nr 26 EStG genannten nebenberuflichen Tätigkeiten ist, dass die daraus resultierenden Aufwandsentschädigungen im "Dienst" oder "Auftrag" erfolgen müssen. Dabei ist zu verstehen (BFH BStBl II 1986, 401; 1988, 890; 1990, 686; BFH/NV 1988, 150; FG Köln vom 20.01.2022, 15 K 1317/19, EFG 2022, 572 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der Kreis der Hardware

fa) Betriebliche Hardware Rn. 1680 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es muss sich um "betriebliche" Hardware handeln, dh muss zum Betrieb des ArbG "gehören" (BT-Drucks 14/4626, 3), einerlei, ob diese im Eigentum des ArbG stehen oder von diesem nur geleast/gemietet sind (glA H 3.45 LStH 2023 Bsp. 1; Harder-Buschner, NWB F 6, 4207; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 45 EStG Rz 6). Nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Der Bewilligungszweck der Bezüge (§ 3 Nr 11 S 1 EStG)

ga) Übersicht über die Vorschrift Rn. 379 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11 S 1 EStG betrifft folgende Gründe für die Bewilligung der Bezüge wegen Hilfsbedürftigkeit als Beihilfe zum Zweck, die Erziehung, Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern. gb) Bezüge wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe gba) Hilfsbedürftigkeit Rn. 380 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verfassungsrecht

ea) Vergleich zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG aF hinsichtlich des Umfangs der steuerfrei erstattungsfähigen Aufwendungen Rn. 620 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sowohl bei § 3 Nr 13 EStG aF als auch bei § 3 Nr 16 EStG aF durften die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF (s Rn 530) nicht übersc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, UStAVermG: Änderungen des EStG, NWB 51/2018, 3816; Nacke, Steuervergünstigungen bei Elektrofahrzeugen und neue steuerfreie Leistungen des ArbG, NWB 8/2019, 508.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) § 3 Nr 5 EStG aF (bis einschließlich VZ 2012)

Rn. 200 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus Aktualitätsgründen wird diese Kommentierung nicht mehr weitergeführt. Rn. 201–204 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Beitragserstattung an Versicherte nach § 210 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG)

ea) Beitragserstattung an Versicherte nach § 210 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 1) Rn. 169 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 210 SGB VI werden auf Antrag Beiträge erstattet, in denen das mit der Einbeziehung in die Rentenversicherung verfolgte Ziel eines Rentenanspruchs nicht oder voraussichtlich nicht erreicht werden kann (BT-Drucks 16/3368, 16). Dabei handelt es sich u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 70. Steuervergünstigungen in Zusammenhang mit REIT (§ 3 Nr 70 EStG)

Schrifttum (ab 2000): Kollmorgen/Hoppe/Feldhaus, Die deutsche REIT-AG – Mustersatzung mit Erläuterungen, BB 2007, 1345; Bron, Das Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-AG mit börsennotierten Anteilen, Beil BB-Special 7/2007, 2; Dettmeier/Gemmel/Kaiser, Die Einführung des deutschen REIT – eine erste steuerliche Analyse des REITG, BB 2007, 1191; Kühnberger, Rechnungslegung und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übersicht über die Vorschrift

ba) Unterschied zwischen § 3 Nr 10 S 1 und S 2 EStG Rn. 341 Stand: EL 169 – ET: 12/2023mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 48. Die Leistungen nach dem UnterhaltssicherungsG ohne § 15 Abs 1 S 2 USG (§ 3 Nr 48 EStG aF)

a) Allgemeines, Rechtsentwicklung, Rn. 1810 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 48 EStG aF befreite von der ESt grds alle Leistungen nach dem UnterhaltssicherungsG (USG idF vom 26.08.2008, BGBl I 2008, 1774), Ausnahme: soweit sie nicht nach § 15 Abs 1 S 2 USG stpfl waren (s Rn 1811). Rn. 1811 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 3 Nr 11, Art 5 Abs 1 des Gesetzes zur Neuregelung der Unte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 48a. Die Leistungen nach dem UnterhaltssicherungsG ohne § 6 USG (§ 3 Nr 48 EStG nF)

a) Allgemeines, Rechtsentwicklung Rn. 1812 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 48 EStG nF befreit von der ESt Grds alle Leistungen nach dem UnterhaltssicherungsG (USG vom 29.06.2015, BGBl I 2015, 1061) Ausnahme: Leistungen nach § 7 USG aF, inzwischen § 6 USG. Rn. 1813 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 48 EStG nF war eine notwendige Folgeänderung aus der Neufassung des USG durch Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Progressionsvorbehalt

Rn. 409w Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11b EStG unterfällt nicht dem Progressionsvorbehalt (s Katalog in § 32b Abs 1 Nr 1 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sachlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rn. 1532 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 EStG betraf Beteiligungen im PV und im BV.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1923 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die StPfl der Versorgungsleistungen (§ 3 Nr 65 S 3–5 EStG)

Rn. 2689 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Die späteren Versorgungsleistungen sind beim Berechtigten in den Fällen des § 3 Nr 65 Buchst a – c EStG weiter stpfl. Die Einkünftequalifikation ändert sich durch eine steuerfreie Übernahme bzw Übertragung der Versorgungsanwartschaft durch den Sicherungsfall (§ 3 Nr 65 Buchst a und c EStG) oder im Liquidationsfall (§ 3 Nr 65 Buchst b EStG)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 25. Die Entschädigungen nach dem InfektionsschutzG (§ 3 Nr 25 EStG)

a) Allgemeines Rn. 940 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 25 EStG befreit Entschädigungen nach dem InfektionsschutzG (IfSG, vom 20.07.2000, BGBl I 2000, 1045) von der ESt und verfolgt damit sozialpolitische Zwecke. Rn. 941 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das IfSG sieht nur eine Entschädigung für den Verdienstausfall vor (s Rn 944f), somit ist § 3 Nr 25 EStG grds konstitutiv; ledigli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 55a. Steuerfreie Übertragung von Versorgungsausgleichsansprüchen (interne Teilung, § 3 Nr 55a EStG)

Rn. 1986 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Hierzu ausführlich s Rn 2637ff (Stickan).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Quelle der Zahlungen (= die öffentliche Kasse)

ea) Allgemeines, Abgrenzung gegenüber § 3 Nr 16 EStG Rn. 497 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Abgrenzung von § 3 Nr 16 EStG aF gegenüber Nr 13 des § 3 EStG aF war logisch nicht exakt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 45. Die Vorteile des ArbN und (ab 01.01.2015) gleichgestellter Personen aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten ua (§ 3 Nr 45 EStG)

Schrifttum (ab 2000): Wischmann, Vorteile bei Schenkung und privater Nutzung betrieblicher Computer, GStB 2001, 77; Fischer, Zweifelsfragen zur Steuerbefreiung der privaten Nutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationsgeräten durch ArbN, DStR 2001, 201; Harder-Buschner, Steuerfreiheit, LSt-Pauschalierung und WK-Abzug bei der Nutzung von Personalcomputern, Internet und Tel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Steuerliche Regelungen für REIT (§§ 16–21 REITG)

bca) Steuerbefreiung der REIT (§ 16 REITG) Rn. 2583 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 REIT sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreit:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Zur Problematik des pauschalen Auslagenersatzes

eba) Der Grundsatz Rn. 1868 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Pauschaler Auslagenersatz ist grds stpfl Arbeitslohn. Diese Ansicht entspricht der st Rspr des BFH (BFH BStBl III 1966, 607; BStBl II 1970, 69; 1972, 137; 1976, 134; 1980, 289; 1995, 806; 2001, 844; 2004, 129; BFH/NV 1991, 820; 1994, 371) und der Ansicht der FinVerw (R 3.50 Abs 2 S 1 LStR 2023; H 3.50 LStH 2023). ebb) Die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 26. Die Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten (§ 3 Nr 26 EStG)

Schrifttum (ab 2000): Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung ab 2000, DB 2000, 108; Seifert, Die LSt-Änderungsrichtlinien 2001, DStZ 2001, 105; Jochum, Privilegierung der Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im Bereich der wissenschaftlichen Ausbildung und Prüfung, NJW 2002, 1983; Hutter, Ist die nebenberufliche Lehrtätigkeit an Auslandsuniversitäten steuerbegü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht, Europarecht

Rn. 2599f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Erläuterungen unter s Rn 2597f – 2597i gelten entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 39. ArbN-Vorteile aus verbilligter/unentgeltlicher Überlassung von Vermögensbeteiligungen (§ 3 Nr 39 EStG)

Schrifttum: Breinersdorfer, Praktische Aspekte des neuen MitarbeiterkapitalbeteiligungsG, DStR 2009, 453; Harder-Buschner, MitarbeiterkapitalbeteiligungsG, NWB 2009, 1252; Niermann, Steuerliche Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen durch das neue MitarbeiterkapitalbeteiligungsG, DB 2009, 473; Warnke, Förderung der Mitarbeiterbeteiligung durch das MitarbeiterkapitalbeteiligungsG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 27. Die Produktionsaufgaberente und das Ausgleichsgeld (§ 3 Nr 27 EStG)

a) Allgemeines, Verfassungsrecht Rn. 1070 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 27 EStG wurde durch das Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) vom 21.02.1989 (BGBl I 1989, 233) eingefügt (ab VZ 1989) und soll das vorzeitige Ausscheiden des Landwirts aus der Erwerbstätigkeit erleichtern ( Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 27 EStG Rz 2)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11a. Corona-Sonderleistungen des ArbG (§ 3 Nr 11a EStG)

Schrifttum: Haupt, Zusätzlicher steuerfreier Zuschuss für Arbeitnehmer wegen Corona per Verwaltungsanweisung – ein populistischer Schnellschuss, DStR 2020, 967; Hechtner, Der steuerfreie Coronabonus, NWB 17/2020, 1248; Hechtner, Update zum steuerfreien Coronabonus, NWB 21/2020, 1540; Hechtner, Steuerliche Sofortmaßnahmen durch das Erste und Zweite Corona-Steuerhilfegesetz, NWB 2...mehr